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Birgit Butter

CDU 06.11.2024 2:42 min Tagungsabschnitte 19/20

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes

Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der erste Tagesordnungspunkt nach der Mittagspause ist immer etwas undankbar. Man guckt in zahlreiche müde Augen - zumindest derer, die anwesend sind. - Herr Watermann, Sie zählen doppelt. Und jetzt reden wir auch noch über das Niedersächsische Beamtengesetz. Aber auch wenn es keine mitreißende Rede wird, so ist die Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes, die wir hier heute zu beschließen haben, notwendig und richtig, betrifft sie doch knapp ich habe nicht genau nachgezahlt 160 000 Beamtinnen und Beamte in Niedersachsen. Die Änderung ist darüber hinaus besonders wichtig; denn dienstliche Beurteilungen sind die wesentliche Grundlage beamtenrechtlicher Auswahlentscheidungen. Sie haben für die Verwirklichung des Bewerbungsverfahrensanspruchs Artikel 33 Abs. 2 unseres Grundgesetzes eine erhebliche Bedeutung und bilden die wesentliche Grundlage für Personalentscheidungen, die bekanntermaßen an den Grundsätzen der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung Herr Beck hat sie schon aufgezählt auszurichten sind. Meine Damen und Herren, ich mache es kurz: Hintergrund dieser erforderlichen Gesetzesänderung ist, dass das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Entscheidungen die Notwendigkeit einer gesetzgeberischen Entscheidung im Beurteilungswesen unterstrichen hat. Demnach sind die wesentlichen Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen vom Gesetzgeber selbst zu treffen und nicht dem Handeln sowie der Entscheidungsmacht der Exekutive zu überlassen. Die Regelungen zum Beurteilungsverfahren sind daher entsprechend der Rechtsprechung grundsätzlich neu zu strukturieren, und das machen wir hiermit. Insbesondere sind die wesentlichen beurteilungsrechtlichen Vorschriften nunmehr im Niedersächsischen Beamtengesetz zu treffen, um die Rechtssicherheit der künftigen dienstlichen Beurteilungen zu gewährleisten. Ich bin kein Freund von Rückausnahmen, Bürokratie und Verwässerung. Die kritischen Anmerkungen und Bedenken des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes im Innenausschuss sind berechtigt und von der Landesregierung ernst zu nehmen und zu beachten. Wesentliche Grundzüge müssen vom Gesetzgeber geregelt werden; Umgehungen im Erlasswege sind nicht möglich. Dies hat die Landesregierung mit Blick auf die Verfassungsmäßigkeit zu berücksichtigen. Das möchte ich an dieser Stelle der Landesregierung mit auf den Weg geben, bevor die CDU-Fraktion dieser notwendigen Gesetzesänderung zustimmt. Herzlichen Dank.

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