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Dr. Andreas Philippi

07.11.2024 6:48 min Tagungsabschnitte 19/20

Flächendeckende Krankenhauslandschaft für die Menschen in Niedersachsen sichern - nein zu Lauterbachs ruinöser Krankenhausreform!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nach vielen Monaten intensivster Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und den anderen Bundesländern stehen wir nun wir haben es schon gehört vor der größten Krankenhausreform seit dem Jahre 2004. Meine Damen und Herren, ich bin der Auffassung und darin sind sich, wie ich bei allen Vorrednern so wahrgenommen habe, alle einig, zumindest in den demokratischen Parteien, dass diese Reform dringend und unbedingt notwendig ist. Das KHVVG, das nach der dritten Lesung durch den Bundestag bereits verabschiedet wurde, spielt deshalb für die Ampel keine wesentliche Rolle mehr. Im Gegenteil: Es schlägt nun die Stunde des Föderalismus. Und, meine Damen und Herren, Hand aufs Herz: Was ist denn die Alternative, und was wird passieren, wenn keine Reform kommt? - Ich habe hier heute übrigens keine Alternativvorschläge außer Ablehnung gehört. - Ich kann es Ihnen sagen: Kapazitätsengpässe bei der klinischen Versorgung, überlastete Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern, negative Jahresabschlüsse vieler Einrichtungen und die Gelegenheitsversorgung in nicht geeigneten Einrichtungen werden weiterhin ein Dauerproblem sein. Zudem wird die Insolvenzgefahr weiter zunehmen. Meine Damen und Herren, mit der Reform werden ab 2025 die Krankenhäuser in Deutschland direkte Mehreinnahmen bei den Betriebsmitteln in Höhe von 1,6 Milliarden Euro erhalten. Ab 2026 werden die Mehreinnahmen erneut um mindestens 1 Milliarde Euro ansteigen. Zudem wird es für ausgewählte Indikationen neue Zuschlagsvergütungen geben. Meine Damen und Herren, klar ist: Ohne Reform kommt auch kein zusätzliches Geld. Trotz der gestrigen Ankündigung des Bundeskanzlers hoffe ich auf zusätzliches Geld in den Jahren ab 2025. Bei Ablehnung des Gesetzes verzichten wir auch noch auf zusätzliche 2,5 Milliarden Euro aus dem Transformationsfonds. Wir hier in Niedersachsen haben uns intensiv auf diese zwingend notwendige Reform vorbereitet. Bereits im letzten Jahr haben wir eine Projektgruppe eingesetzt, die mit Hochdruck an den konkreten Umsetzungsschritten arbeitet. Das KHVVG gibt uns an dieser Stelle einen straffen Zeitplan vor. Wir müssen die Leistungsgruppeneinführung bis Ende 2026 abschließen. Zudem beschäftigen wir uns intensiv mit den möglichen Auswirkungen auf und in Niedersachsen. Das Bundesgesundheitsministerium hat den Ländern dafür kürzlich ein Auswertungstool zur Verfügung gestellt. Dieses bereitet die Verteilung der Leistungsgruppen, die Erreichbarkeit und die neue Vorhaltevergütung auf. Auf dieser Grundlage kann man erste Hinweise zu den Folgen der Reform erhalten. Uns interessiert natürlich darüber hinaus, ob die niedersächsischen Krankenhäuser die neuen Qualitätskriterien überhaupt einhalten können und ob die Ausnahmeregelungen für eine flächendeckende Versorgung ausreichen, außerdem, ob die Vorhaltevergütung die Einnahmesituation der niedersächsischen Krankenhäuser wirklich verbessert. Ich bin aufgrund der ersten Analysen meines Hauses, die allerdings noch nicht abgeschlossen sind, optimistisch, dass sich auch nach Einführung der Leistungsgruppen eine flächendeckende Versorgung in Niedersachsen gut ergeben wird. Falls zwingend erforderlich, können hier durch das Land auch Ausnahmen insbesondere für Fachkrankenhäuser erfolgen. Die ersten Ergebnisse unserer Auswirkungsanalyse zeigen zudem, dass durch die Krankenhausreform bei den besonders qualitätssensiblen Bereichen wie zum Beispiel dem Herzinfarkt, dem Schlaganfall sowie der großen Tumorchirurgie sinnvolle Zentrenbildungen umgesetzt werden können. Gleichzeitig werden durch neue Zuschläge auch die für die Grund- und Regelversorgung notwendigen Krankenhäuser im ländlichen Raum und die Vorhaltevergütung finanziell deutlich bessergestellt als bisher. Es war, ist und bleibt für mich wichtig, dass die zukünftige Gestaltung der Krankenhauslandschaft transparent in großer Gemeinsamkeit mit allen Akteuren vor Ort erfolgt. Daher haben wir es wurde hier schon erwähnt im letzten Jahr eine Informationstour durch alle acht Versorgungsregionen gemacht und sind derzeit wieder in einer zweiten Runde im Land unterwegs. Ebenso ist es mir ein zentrales Anliegen, dass die Abgeordneten im Niedersächsischen Landtag gut und zeitnah über valide Sachstände informiert werden. Daher werde ich gerne nach Abschluss unserer Analysen die zentralen Ergebnisse in der nächsten Sitzung des zuständigen Sozialausschusses in der kommenden Woche vorstellen. Die validierte Auswirkungsanalyse ist für die Landesregierung auch ein maßgebliches Instrument und Element für die Positionierung im Bundesrat. Niedersachsen wird alle fachlichen, finanziellen und politischen Befunde im Vorfeld der Bundesratssitzung am 22. November verantwortungsvoll abwägen und die für das Land Niedersachsen beste Entscheidung fällen. Meine Damen und Herren, das KHVVG trägt in seinem technischen Teil eine deutlich niedersächsische Handschrift. Durch die endgültige Umsetzung per Rechtsverordnung, die länderseitig zustimmungspflichtig ist, haben wir weitere Möglichkeiten, auf die Gestaltung Einfluss zu nehmen. Hierzu befinden wir uns auch im engen Austausch mit den B‑Ländern. Zusammengefasst bin ich der festen Überzeugung, dass wir eine Krankenhausreform eine Reform, die diesen Namen verdient brauchen, um langfristig eine hochwertige Versorgung für die Menschen in Niedersachen und darüber hinaus sicherzustellen. Glückauf!

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