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Evrim Camuz

GRÜNE 06.11.2024 3:31 min Tagungsabschnitte 19/20

Das juristische Staatsexamen digitalisiert - dem Zeitalter von Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen gerecht werden

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Zwei Dinge haben wir uns zum Anfang dieser Koalition zur Verbesserung der juristischen Ausbildung vorgenommen: zum einen die Einführung des integrierten Bachelors. Wir wollten es nämlich nicht länger hinnehmen, dass Studierende nach fünf Jahren des Studiums und zahlreichen erfolgreichen Prüfungen am Ende nur mit einem Abitur dastehen. Zum anderen haben wir uns vorgenommen, das elektronische Schreiben der Prüfungen des zweiten Staatsexamens unmittelbar einzuführen und die Weichen für das digitale Verfassen der ersten Pflichtfachprüfung, also des ersten Examens, zu stellen. Zwei politische Aufträge, zwei Jahre später, und ich stelle fest: Rot-Grün liefert, sehr geehrte Abgeordnete. Den Antrag zum integrierten Bachelor haben wir politisch beschlossen und auf den Weg gebracht. An allen drei Universitäten in Niedersachsen können sich Studierende bereits jetzt für den integrierten Bachelor einschreiben. Und heute beschließen wir das E-Examen. Unsere zukünftigen JuristInnen sind in einer immer weiter fortschreitenden digitalen Welt bei den wichtigsten Prüfungen ihres Lebens in dieser modernen Welt leider nicht angekommen. Obwohl heutzutage kein Antrag, keine Klage, kein Gutachten und keine Beschwerde mehr per Hand verfasst wird, verdonnern wir unseren juristischen Nachwuchs in zwei Staatsexamina, jeweils sechs und acht fünf Stunden dauernde Klausuren mühsam per Hand zu schreiben. Das Ergebnis sind pro Klausur je nach Schriftgröße ca. 30 bis 40 Seiten. Wir befinden uns also bei einem Examensdurchgang für das zweite Examen in einem Bereich von ca. 280 Seiten. Dabei erreicht Höchstgrenzen, was die körperliche Anstrengung angeht. Was sagt das über uns aus? Ist es Gleichgültigkeit gegenüber unseren JuristInnen? Oder ist es die notwendige Abhärtung, wie der eine oder andere fertige Jurist konstatiert, wenn er behauptet, dass, wenn er dadurch musste, die jungen Menschen da auch durchmüssen? Nein, es ist nichts davon, es ist einfach schon längst überfällig, dass wir das juristische Staatsexamen in das aktuelle Zeitalter überführen. Wir Grüne kümmern uns um unseren Nachwuchs. Wir kümmern uns darum, dass der Rechtsstaat weiterhin mit gut ausgebildeten JuristInnen versorgt wird. Uns ist es wichtig, dass sich die Prüflinge auf den Inhalt ihrer Klausur konzentrieren können und sich nicht darauf konzentrieren müssen, wann sie die nächste Schmerztablette gegen den Schmerz in ihrem Arm nehmen müssen oder welche Methode des Tapings am effektivsten ist. Es klingt so banal, dass die Prüflinge immer noch auf die Digitalisierung des Examens warten müssen. Schließlich haben bereits elf andere Bundesländer das elektronische Examen eingeführt. So können die Prüflinge selbstbestimmt wählen, ob sie per Hand oder per Tastatur schreiben wollen. Wie sich in NRW zeigt, haben sich im Januar dieses Jahres 97 % der geladenen ReferendarInnen für ein Schreiben mit der Tastatur statt per Hand entschieden. Niedersachsen soll seinen ReferendarInnen die gleiche Wahlmöglichkeit bieten. Zuletzt: Wie können wir von unseren AnwältInnen und unserer Justiz erwarten, mit der elektronischen Akte zu arbeiten, wenn wir uns bei der staatlichen Prüfung selber der Digitalisierung verweigern? Verlangen wir von unserem juristischen Nachwuchs nicht länger, dass er in einer digitalisierten Welt seine Ausbildung, seine letzten Prüfungen mit Stift und Papier beenden! Wir haben es heute von der CDU ganz oft gehört: Endlich machen! Wir machen heute. Vielen Dank.

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