Stefan Marzischewski-Drewes
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes, des Niedersächsischen Sportfördergesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kollegen! Liebe Sportskameraden und Glücksspieler! Glücksspiel macht süchtig, davor werden wir bei jedem Ausfüllen eines Lottoscheins gewarnt. Glücksspiel ist häufig mit Suchtproblematiken verbunden, die oftmals zu tiefgreifenden psychosozialen Veränderungen und Schwierigkeiten im Bereich Familie, Arbeit und Beruf führen. Insofern ist es im Grunde schon wirklich traurig, dass im Bereich Glücksspiel so viel Geld anfällt, was dann an andere Stelle wieder verteilt werden kann. Wie massiv die Probleme für Menschen sind, die dem Glücksspiel verfallen sind, lassen die zahlreichen Beratungsstellen erkennen - hier in der Region Hannover, aber auch im gesamten Land. Aus den Erlösen des Leids der Glücksspieler wird dann im Bereich der Sportförderung und der freien Wohlfahrtspflege nun etwas Gutes, eine fürwahr zweischneidige Erkenntnis. Wer Geld gibt, verknüpft damit zumeist konkrete Zielsetzungen und auch Auflagen. Das ist zunächst einmal nichts Ungewöhnliches, schon gar nicht im politischen Raum. Wer profitiert von den Einnahmen, und was soll damit geschehen bzw. damit erreicht werden? - Das sind die zentralen Fragen, die möglichst allgemeinverbindlich und verständlich beantwortet werden müssen. Unsere Steuerzahler haben ein Anrecht darauf. Förderung des Amateursports aus Mitteln des Glücksspiels - dagegen kann im Grunde niemand etwas haben, und es ist auch langjährige, gut geübte Praxis in unserem Land. Auch eine Rückforderung bei Zweckentfremdung der Fördermittel ist verständlich und richtig, da die Verwendung von öffentlichen Geldern immer im Einklang mit dem vorgegebenen Zweck erfolgen muss. Spannend und das ist der Casus knacksus in dieser Frage hier und heute ist: Wie wird der Zweck definiert, und was ist im Zweifel zweckwidrig und was nicht? - Hier besteht immer die Gefahr einer sehr parteipolitischen und ideologischen Einflussnahme, die wir gerade in der rot-grüner Agenda seit Jahren in allen Bereichen des öffentlichen Lebens erleben: Regenbogenflaggen an öffentlichen Gebäuden, aber keine Deutschland-Fahnen bei Polizisten. Der Sport sollte neutral sein und nicht irgendwelchen ideologischen Leitbildern dienen. Der LSB muss jetzt also eine besondere Vereinbarung mit dem Innenministerium über eine zugegebenermaßen relativ kleine Summe treffen, mit der zusätzlich gefördert werden soll. Warum jetzt diese kleinteilige Regelung? - Dies wurde in der Anhörung auch deutlich kritisiert. Wir sehen darin eine klare Tendenz, nein, eine Gefahr der verstärkten politischen Einflussnahme auf den Landessportbund, den wir als AfD ablehnen. Rot-Grün beharrt aber auf dieser politischen Einflussnahme. Eine mündliche Anhörung des Landessportbundes haben Sie bezeichnenderweise im Ausschuss abgelehnt. Warum? - Fürchten Sie eine fremde andere Meinung? - Es besteht zu befürchten, dass vermutlich demnächst woke Zeitgeistprojekte gefördert werden, wie Frauenmannschaften, die aus Klaus, Hans, Martin und Thomas bestehen. Diese Kontamination des Sports mit politischen ideologischen Vorgaben lehnen wir ab. Wir vertrauen dem Landessportbund und seiner bisherigen Arbeit und lehnen eine staatliche Gängelung und damit auch diesen Gesetzentwurf ab. Vielen Dank.
