Marten Gäde
Kinderschutz neu denken - Sicherheit für unsere Kleinsten an erste Stelle setzen
Dann werden Sie die Antworten auf Ihre Fragen gleich hören. Außerdem wird aktuell unter Federführung des Sozialministeriums eine Kinderschutzstrategie entwickelt, die in ein Kinderschutzgesetz münden soll. Wir schaffen Sicherheit und Verlässlichkeit beim Schutz unserer Kinder. Damit setzen wir zusammen ein klares Zeichen für die Stärkung unserer Kinder. Wir handeln. Die CDU betont in dem vorliegenden Antrag, ebenso wie wir in unserem Antrag, die Notwendigkeit der stärkeren Vernetzung zwischen den relevanten Akteuren, den Jugendämtern, den Schulen, der Polizei und der Justiz. Eine bessere Zusammenarbeit ist der Schlüssel, damit bei Verdachtsfällen schnell und effektiv eingegriffen werden kann. Es freut mich, dass die CDU diesen Weg unterstützen möchte. Darüber hinaus fordert die CDU, ebenso wie wir, die Weiterqualifikation und Schulung der Fachkräfte, die im Kinderschutz tätig sind. In Niedersachsen gibt es bereits eine Vielzahl an Fortbildungsangeboten, aber hier müssen wir gemeinsam noch weitergehen, um die Fachkräfte in ihren schwierigen Aufgaben zu stärken. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gerade im digitalen Zeitalter und das scheinen Sie bei unserem Antrag übersehen zu haben sehen wir es als unsere Aufgabe an, den Schutz vor neuen Gefahren im Internet stärker zu berücksichtigen. Unsere Kinder und Jugendlichen sind online unterwegs, und leider sind sie dort immer häufiger Risiken wie Cybergrooming, Cybermobbing und anderen digitalen Formen der Gewalt ausgesetzt. Beide Anträge fordern deshalb eine Erweiterung der Präventionsarbeit im digitalen Bereich. Also, wie wir sehen, es gibt viele Gemeinsamkeiten bei beiden Anträgen. Ihr Antrag enthält in weiten Teilen gleiche Forderungen, die Sie nur anders formuliert haben. Warum unterstützen Sie nicht einfach unseren Antrag im Ausschuss und machen dann Ergänzungs- und Änderungsvorschläge? Wir haben ja gemeinsam beschlossen, dass wir eine umfangreiche Anhörung zu dem Antrag haben werden. Über die vielen Gemeinsamkeiten hinaus haben Sie in Ihrem Antrag einen Schwerpunkt auf die Strafverfolgung gesetzt. Das ist im Prinzip ja auch richtig. Und weil das richtig ist, hat die Landesregierung in diesen Punkten bereits gehandelt. Die strafrechtliche Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie wurde gestärkt. Es wurden neue Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geschaffen. Es finden umfassende Fortbildungen in diesem Bereich statt. In der IT-Forensik wurden zudem erhebliche Investitionen vorgenommen. Das KI-gestützte Ermittlungsverfahren im Bereich der Kinder- und Jugendpornografie wurde am Anfang dieses Jahres in den Regelbetrieb überführt. Das hätten Sie auch wissen können, weil, ich glaube, es der Kollege Bock war, der dazu eine Kleine Anfrage gestellt hat. Also ist dieser Punkt in Ihrem Antrag überflüssig. Der Einsatz von KI und die Weiterentwicklung tragen dazu bei, Missbrauchsfälle mit den digitalen Beweismitteln schneller zu erkennen und die Ermittlungsverfahren insgesamt zu beschleunigen. Um abzuschließen: Ich lade Sie ein, Ihre Ideen und Anregungen in die weiteren Ausschussberatungen zu unserem Antrag einzubringen. Denn wir teilen ja im Grundsatz das gleiche Ziel, dass alle Kinder in Niedersachsen sicher und geborgen aufwachsen können. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, eine umfassende Lösung für den Kinderschutz in Niedersachsen auf den Weg zu bringen. Vielen Dank
