Frank Henning
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartiergesetzes
Henning. Bitteschön, Herr Henning! Herr Najafi, ich versuche es noch einmal, weil ich die Hoffnung nicht aufgebe, dass Sie mir vielleicht irgendwann mal zuhören. Sie haben eben die Frage gestellt, warum dieses Geld in die Landeswohnungsgesellschaft investiert wird und man es nicht lieber den Privaten gibt. Ich habe das eben ausgeführt: weil die privaten Bestandshalter, die privaten Wohnungsgesellschaften in diesen Markt im Augenblick nicht so eingreifen, wie sie früher eingegriffen hätten. Sie haben früher Wohnungen gebaut. Das tun sie heute nicht mehr, weil die Rahmenbedingungen Stichwort: gestiegene Zinsen und Baukosten das nicht mehr hergeben und ihre Renditeerwartungen entsprechend höher sind, sodass diese Bestandshalter im Augenblick im Regelfall damit beschäftigt sind, ihre Bestandswohnungen zu sanieren, und gar nicht mehr zum Neubausegment kommen. In diese Lücke wird jetzt die neue Landeswohnungsgesellschaft eingreifen. Genau diese Wohnungen, die die Bestandshalter eben nicht mehr bauen, baut jetzt die Landeswohnungsgesellschaft. Insofern: Alles gut! Was die kommunale Ebene angeht, nur die Information: Ja, es wird mehr Fallzahlen geben, was den Wohnberechtigungsschein angeht. Aber dazu gibt es Gespräche. Das werden die Kommunen dann entsprechend abgegolten bekommen. Sie wissen, dass mit den kommunalen Spitzenverbänden und mit dem Ministerium Gespräche über die Finanzierung dieser Verwaltungstätigkeiten laufen. Das ist also nicht das Argument. Herr Najafi möchte antworten. Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
