Omid Najafi
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartiergesetzes
für die Fraktion der AfD Herr Kollege Najafi. Bitte! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist ja eher zu einem Gespräch zur Landeswohnungsgesellschaft ausgeartet. Ich muss hier eine Lanze für den Kollegen Frölich brechen. Es war nie die Rede von einer Kritik gegenüber der Person oder an der Kompetenz von Frau Vi ebach, sondern es wurde nur gefragt, was für bessere Arbeit eine Landeswohnungsgesellschaft im Vergleich zur privaten Bauwirtschaft leisten könne. Diese Frage konnte nun einmal nicht beantwortet werden - vor allem vor dem Hintergrund der gestiegenen Baukosten. Herr Henning, Sie können gebetsmühlenartig immer wieder erwähnen, dass Sie 1 600 Wohnungen bauen werden. Diese Wohnungen werden nicht gebaut werden, vor allem deshalb nicht, weil sich die Betonpreise innerhalb der letzten drei Jahre verdoppelt haben, weil sich Zementpreise um 41 % erhöht haben und weil sich der Preis für Bausand gegenüber dem letzten Jahr um 22 % erhöht hat. Diese Kosten werden Sie mit der Landeswohnungsgesellschaft nun mal nicht senken können. Aber zurück zum Gesetz! Eigentlich wurde schon alles gesagt. Die Anpassung der Einkommensgrenzen beim Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz ist eine Angelegenheit, die man sich infolge der gestiegenen Preise seit 2010 anschauen kann, auch wenn die Fehlpolitik der letzten 14 Jahre für ebendiese Preissteigerungen, vor allem bei Energie, verantwortlich ist. Auf einen Widerspruch in der Begründung möchte ich jedoch hinweisen. Sie schreiben: „Mit der Gesetzesänderung sind für die zuständigen Kommunen keine neuen Aufgaben verbunden, durch die ein zusätzlicher Vollzugsaufwand entstehen würde." Direkt im nächsten Satz heißt es: „Durch die Anhebung der Einkommensgrenzen kann es zu einer nicht unwesentlichen mengenmäßigen Änderung der Fallzahlen kommen." Also doch Mehraufwand bei den Kommunen! Eine Sache wurde hier oft wiederholt, und ich muss sie noch einmal aussprechen: Sie können so viele Wohnberechtigungsscheine verteilen, wie Sie wollen. Die Anzahl der verfügbaren Sozialwohnungen wird sich dadurch nicht erhöhen! Dieser Gesetzentwurf ist ohne größeres Konzept für das Baugewerbe einfach nur eine Mogelpackung. Daher sind wir gespannt auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen lieben Dank.
