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Heiko Sachtleben

GRÜNE 06.11.2024 3:34 min Tagungsabschnitte 19/20

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartiergesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Wohnen ist ein Menschenrecht. Denn alle Menschen, die hier leben, haben ein Recht auf eine gute Gesundheit, darauf, dass sie satt werden, und darauf, dass sie wissen, wo sie dauerhaft und in Sicherheit wohnen können. Wir haben in dieser Legislatur schon viel über Wohnen, über Bauen und auch eben gerade wieder unendlich lange, obwohl es eigentlich gar nicht Thema dieses Tagesordnungspunktes war über die Landeswohnungsbaugesellschaft gesprochen. Damit sage ich zum einen, dass wir schon einiges auf dem Weg getan haben und auf dem richtigen Weg sind, zum anderen aber auch, dass wir gerade erst angefangen haben, die Verhältnisse zu verbessern. Nach wie vor fehlen Zehntausende Wohnungen im sozialen Wohnungsbau und im Bereich des bezahlbaren Wohnraums für einen Quadratmeterpreis zwischen 7 und 8,50 Euro. Auch die Eigentumsquote stagniert seit den 70ern des letzten Jahrhunderts bei ca. 45 % der Bevölkerung. Mit der Einbringung dieses Gesetzentwurfs gehen wir jetzt diesen richtigen Weg weiter. Denn damit werden die Einkommensgrenzen angehoben, die regeln, bis zu welcher Einkommenshöhe Menschen einen Zuschuss für den Wohnungsbau bekommen. Die Grenzen liegen dann als Beispiel seien jetzt nur einmal Alleinstehende genannt bei 21 250 Euro pro Jahr. Österreich ist hier schon genannt worden. Nur einmal zum Vergleich, wie klein der Schritt ist, den wir jetzt gehen: In Österreich liegt diese Grenze bei 92 000 Euro pro Jahr. Aber wenn wir es ernst meinen, müssen wir diesen kleinen Schritt noch weiter gehen. Denn er alleine reicht nicht. Es wird notwendig sein, dass wir einen Paradigmenwechsel haben. Dazu müssen wir die Bedingung einer nur vom freien Markt geregelten Urbanisierung verändern und staatliche Leitplanken einziehen. Die Mieten bei Neuvermietungen übersteigen die Zahlungsfähigkeit der meisten Wohnungssuchenden. Es darf nicht sein, dass die Wohnungssuche der Menschen in einem Burn-out endet. Die Wohnungssuche darf kein Schreckgespenst sein. Wir alle, die wir hier sitzen, wohnen, und wir sind finanziell abgesichert. Vielen in diesem Raum mag Wohnungssuche nicht besonders schwerfallen - vielleicht, weil sie Eigentum haben oder schlicht und einfach nicht daran denken umzuziehen. Ich wiederhole mich aber und sage ganz deutlich: Die Themen Wohnen und auch Umziehen betreffen uns alle. Wir brauchen mehr Wohnraum, mehr bezahlbaren Wohnraum, aber wir brauchen keine Firmen, die Wohnraum als Spekulationsobjekt begreifen. Der Markt regelt es eben nicht, wie wir sehen. Wir hatten eine starke Inflation und damit im besten Fall auch steigende Löhne, aber keinen höheren Reallohn. Genau deswegen geht die Landesregierung jetzt den Weg mit der Gesetzesvorlage, die Einkommensgrenzen anzupassen. Unsere rot-grüne Landesregierung lässt niemanden allein und erst recht nicht die, die gerade nicht im Wohlstand leben. Genau aus diesem Grund werden wir die Grenzen anpassen. Es ist wichtig, dass allen Menschen Wohnraum zur Verfügung steht - besonders denen, die ihn nicht so leicht finden können. Wenn das Geld knapp ist und wenn nicht mehr über den Haushalt gefördert werden kann, dann müssen wir uns einfach mit den Regularien beschäftigen, und wir müssen diese ändern. ‑ Einen Satz noch, Herr Präsident! Das haben wir mit der Novellierung der NBauO bereits getan. Wir machen weiter. Die nächste Novelle ist bereits in Arbeit. Wir werden schneller, besser und kostengünstiger. Wir gehen unseren Weg zu bezahlbarem Wohnungsraum weiter. Noch hängt die Kette von sinnlosen Haushaltsregeln an unseren Füßen, aber wir gehen. Danke schön.

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