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Katharina Jensen

CDU 07.11.2024 7:34 min Tagungsabschnitte 19/20

Erhalt einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Küstenfischerei in Niedersachsen

unserer Kultur und Identität, sondern auch ein wahrhaftiger Wirtschaftszweig. Die genaue Wertschöpfung lässt sich schwer bestimmen, da es neben den direkten Umsätzen auch viele indirekte Effekte gibt. Man kann jedoch davon ausgehen, dass inklusive der nachgelagerten Verarbeitung etwa 15 Arbeitsplätze pro Kutter durch die Küstenfischerei gesichert werden. Der Wert der Anlandung in Niedersachsen belief sich 2023 auf rund 20 Millionen Euro. Diese Summe mag auf den ersten Blick nicht riesig erscheinen, aber die Bedeutung für den Tourismus und damit für die Attraktivität unserer Küstengemeinden ist enorm. Unsere Küstenfischerei schafft Arbeitsplätze und Wertschöpfung - weit mehr, als man auf den ersten Blick vermuten könnte. Ein gutes Beispiel dafür ist der Hafenort Neuharlingersiel in Ostfriesland. In Spitzenzeiten zählte die Flotte dort stolze 27 Kutter. Trotz der Entwicklung des Ortes zum Bade- und Urlaubsort hat das Fischerdorf seinen besonderen Charme bewahrt. Der idyllische Hafen mit seinen sieben aktiven Kuttern bildet nach wie vor das Herz des Ortes und zieht viele Besucher an. Hier haben Tourismus und Fischerei Synergien entwickelt, die beiden Seiten helfen. Das ist dringend nötig, denn die Zeiten für unsere „Bauern des Meeres" sind hart. Obwohl die Krabbenfischer seit 2017 MSC-zertifiziert sind, schwebt über ihnen das Damoklesschwert 2030. Der Aktionsplan der EU-Kommission, derzeit ruhend, sah vor, dass die Fischerei mit Grundschleppnetzen in allen Meeresschutzgebieten der EU verboten werden soll. Durch massiven Protest das hat sich durch alle Ebenen gezogen: Kommunal-, Landes- und Bundesebene der verschiedensten Parteien wurde dieser Plan verschoben. Aber die Unsicherheit bleibt bestehen. Unsere Fischerinnen und Fischer befürchten eine schrittweise Umsetzung, die ihnen ihre Zukunft nehmen könnte. Gestern wurde der designierte Kommissar interviewt. Wir werden sehen, wie sich das dann entwickelt. Das beunruhigt auch uns in der CDU-Fraktion; denn die mobile bodennahe Fischerei muss differenziert betrachtet werden. Grundschleppnetze, die nur kurzzeitig und reversibel den Meeresboden beeinflussen, sind kein Problem, das mit harten Verboten und gravierenden Folgen für die Küstenfischerei gelöst werden sollte. Diese Einschätzung teilen auch die Wissenschaftler des Thünen-Institutes in einer Studie. Ein striktes Verbot wäre das faktische Aus. Nicht zu vergessen ist die Frage der Selbstversorgung. Aktuell sind wir mit mehr als 85 % abhängig von Fischimporten. Unsere Küstenfischerei steht also vor großen Herausforderungen durch den Klimawandel da sei nur die Pazifische Auster genannt, aber auch durch menschengemachte Probleme wie Bauvorhaben in der Nordsee oder das Ausbaggern von Fahrrinnen, bei dem Sedimente zum Beispiel die Saatmiesmuschelbänke überlagern. Zusätzlich haben der Brexit und die Errichtung von Offshore-Windparks die Fanggebiete unserer Hochseefischerei stark eingeschränkt. Eigentlich würde der Verlust durch die sogenannte Fischereikomponente des Windenergien-auf-See-Gesetzes ausgeglichen werden. Doch hier liegt das Problem. Ursprünglich sollten jeweils 10 % der Offshore-Lizenzgelder in Maßnahmen für Meeresnaturschutz und die Fischerei- und Transformationskomponente fließen, darunter auch die Modernisierung der Flotte. Doch im Sommer 2022 wurde das Gesetz verabschiedet und die Gelder wurden auf jeweils - Herr Präsident, könnten Sie bitte einmal für Ruhe sorgen? Das ist echt störend. Kollege Siebels - und die Gesprächsrunde in der letzten Reihe der SPD-Fraktion auch! - Danke schön. - Bitteschön, Frau Jensen! Danke schön, Herr Präsident. Doch im Sommer 2022 wurde das Gesetz verabschiedet und die Gelder wurden auf jeweils 5 % gekürzt. Die Erlöse aus Offshore-Ausschreibungen, die zu 90 % für die Stromkostensenkung und zu 5 % jeweils für Meeresnaturschutz und nachhaltige Fischerei vorgesehen waren, betrugen insgesamt 670 Millionen Euro. Doch die Kürzungen gingen weiter, und man versuchte, Fischer und Landwirte im Kontext der Bauernproteste gegeneinander auszuspielen - etwas, was ich als zutiefst unseriös empfand. Dies unterstreicht aber noch einmal den Stellenwert, den Fischerei und Landwirtschaft beim jetzigen Bundeslandwirtschaftsminister genießen. Für die nachhaltige Fischerei das hat Frau Logemann gerade ausgeführt standen am Ende nur noch 134 Millionen Euro bereit, von denen 25 Millionen Euro für das Thünen-Institut über den regulären Etat noch finanziert wurden, sodass faktisch 109 Millionen Euro noch zur Verfügung standen. Für 2025 stehen im Haushaltsentwurf des Bundes jedoch nur noch gedeckelte 60 Millionen Euro für 2025 und noch einmal 60 Millionen Euro für 2026 - weit weniger als ursprünglich versprochen, denn es wurde zuletzt von gedeckelten 100 Millionen Euro gesprochen. Die Gelder aus 2024 warten zudem noch immer auf ein Konzept der Zukunftskommission Fischerei. Ja, es soll im Frühjahr 2025 kommen. Aber solange es nicht da ist, werden die Gelder aus 2024 auch nicht vollumfänglich ausgezahlt. Ich möchte noch einmal auf die Muschelfischer zurückkommen, um deren Dilemma zu beschreiben. Ihre Kutter sind meist länger als 24 m und fallen deshalb aus den Förderungen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds, kurz: EMFAF, heraus. Diese Unterstützung bräuchten sie jedoch dringend, denn auch die Erträge der Muschelfischer an der niedersächsischen Küste sind aus den unterschiedlichsten Gründen einige habe ich genannt in den letzten 20 Jahren um 50 % zurückgegangen. Im Bund scheint man die Bedeutung der Fischerei für unsere Küstenländer zu verkennen. Umso mehr freue ich mich, dass es gelungen ist, mit den regierenden Fraktionen einen gemeinsamen Appell in Form dieses Antrages zu formulieren. Unsere Küstenfischer und unsere Fischereihäfen brauchen eine Zukunftsperspektive. Sie brauchen stabile Rahmenbedingungen, damit sie planen und investieren können. Im Sommer wurde deshalb in Cuxhaven der Zukunftspakt Küstenfischerei 2050 vorgestellt, den die CDU-Fraktion ausdrücklich unterstützt. Darin wird nicht weniger als ein verbrieftes Fischereirecht gefordert. Im Einzelnen bedeutet das: ausgewiesene Fanggebiete im Küstenraum, spezifische Managementansätze wie Schonzeiten und Fangtagebeschränkungen, aber auch die Öffnung von Schutzgebieten, um sich diversifizieren zu können, und die Einrichtung eines Fischereifonds, an dem alle Nutzergruppen beteiligt werden. - Diese Ziele sind anspruchsvoll. Sie erfordern die Begleitung durch einen Fischereibeirat, der alle Interessen bündelt. Ich freue mich, dass wir hier in Niedersachsen bei diesem Thema gemeinsam an einem Strang ziehen. Unsere Botschaft an Berlin muss aber ganz klar sein: Wir haben kein Erkenntnisproblem, wir haben ein reines Umsetzungsproblem. Somit schließe ich mich dem Antrag der SPD-Fraktion an und beantrage sofortige Abstimmung. Danke schön.

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