Uwe Schünemann
Begünstigung nach Parteibuch? Trifft die Berichterstattung über eine bevorzugte Versorgung von Parteigenossen zu?
Drs. 19/5682 Herr Schünemann trägt die Anfrage vor. Bitte! Sehrt geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wieder einmal: Begünstigung nach Parteibuch? Wann stellt sich die Landesregierung den Herausforderungen für das Land, statt sich um die Versorgung von Parteigenossen zu kümmern? In seiner Ausgabe #183 vom 21. Oktober 2024 wiederholt das Politikjournal Rundblick unter der Überschrift „Die seltsamen Personalentwicklungen im Haus von Europaministerin Wiebke Osigus" zunächst „die schon bei Bildung des Ministeriums 2017 oft gestellte Frage. ..: Wozu braucht man eigentlich ein solches Ressort? Welche Neuerungen gehen davon aus?", um dann über „sonderbare Nachrichten zur Personalpolitik des Hauses" zu berichten. Dem Rundblick zufolge hat es im Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) „mindestens eine merkwürdige Stellenbesetzung und die abrupte Korrektur derselben" gegeben. Weiter heißt es, im Haus werde über „Seilschaften" gesprochen und über angebliche Pläne, konkrete Bewerber trotz einschlägiger und unter Umständen besserer Qualifikation vom Zugang zu höheren Positionen auszuschließen. Mitarbeiter des MB lästerten bereits über eine „Südstadt-Bult-Achse", weil zwei Mitarbeiterinnen des Hauses, die schon vor Ausschreibung der betreffenden Leitungsfunktionen zu kommissarischen Referatsleiterinnen berufen worden seien, im hannoverschen SPD-Ortsverein Südstadt-Bult engagiert seien und entweder dort oder in der SPD-Fraktion des dortigen Bezirksrats hohe Ämter innehatten bzw. innehaben. Ebenso sei es bereits bei einer früheren Büroleiterin der vormaligen Ministerin Honé gewesen, und ein Beisitzer aus demselben Ortsvereinsvorstand sei zwischenzeitlich ebenfalls an das MB und dort in das Umfeld der Ministerin abgeordnet worden. Ob parteipolitische Nähe für die rot-grüne Landesregierung bei der Besetzung herausgehobener Funktionen im Landesdienst größere Bedeutung hat als das Vorliegen einschlägiger Qualifikationen und Erfahrungen ist im Zusammenhang mit der von der Presse so genannten Büroleiteraffäre bereits seit rund elf Monaten Gegenstand der parlamentarischen Befassung und seit rund einem halben Jahr Gegenstand des 25. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Ausweislich der Rundblick-Berichterstattung hat das von einer unterlegenen Bewerberin in einem der Ausschreibungsverfahren angerufene Verwaltungsgericht Hannover im September 2024 entschieden, dass die zunächst kommissarisch mit der Referatsleitung betraute und später obsiegende Bewerberin von ihren Leitungsaufgaben entbunden werden muss, damit insoweit keine Fakten geschaffen werden. Das Gericht habe zudem beanstandet, dass nach Beginn des Besetzungsverfahrens Aufgaben aus dem Referat herausgeschnitten worden seien, für die die unterlegene Bewerberin besser qualifiziert gewesen wäre als die obsiegende Konkurrentin. Das Ministerium von Ministerin Osigus, die der genannten Berichterstattung folgend auch zwei Jahre nach ihrer Ernennung noch ihre Rolle suche, habe die zunächst obsiegende Bewerberin von der Referatsleitung abberufen und als Referentin in ein anderes Referat versetzt. Das Verfahren zur Besetzung der streitbefangenen Leitungsfunktion sei gestoppt worden, ebenso ein vergleichbares Besetzungsverfahren, in dem die zweite der kolportierten „Südstadt-Bult-Achse" zugehörige Mitarbeiterin bereits kommissarisch mit einer Referatsleitung betraut worden war. Vorwürfe zu Mobbing, „die bis in die Spitze der Landesvertretung hineinragten", und zu Stellenbesetzungen, bei denen es nicht nach Qualifikation, sondern „nach anderen Kriterien" gegangen sei, gibt es nach dem Rundblick-Bericht auch im Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems. Und: Der stellvertretende Leiter der Berliner Vertretung des Landes Niedersachsen soll kurz vor seinem Wechsel auf den aktuellen Dienstposten noch einmal von seinem vormaligen Arbeitgeber befördert worden sein, sodass eine konkurrierende Interessentin keine Chance mehr auf eine erfolgreiche Bewerbung gehabt habe. Die Leitung der Referatsgruppe Z im Ministerium soll mit einer Frist von nur sieben Tagen nur intern und ausschließlich für Bewerber aus dieser Referatsgruppe ausgeschrieben worden sein. Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung hat für die Landesregierung bei der Besetzung von Stellen insbesondere solchen ab Referatsleitung aufwärts das verfassungsrechtliche Leistungsprinzip des Artikels 33 Abs. 2 Grundgesetz mit seinen Elementen Eignung, Befähigung und fachliche Leistung, und mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung die uneingeschränkte Beachtung dieses Leistungsprinzips bei der Auswahl unter Stellenbewerberinnen und ‑bewerbern sicherstellen? 2. Inwieweit ist das vom Rundblick beschriebene und in Teilen bereits vom Verwaltungsgericht Hannover im September 2024 beanstandete Vorgehen des Ministeriums von Ministerin Osigus bei der Besetzung einer Stelle nach Auffassung der Landesregierung mit dem verfassungsrechtlichen Leistungsprinzip des Artikels 33 Abs. 2 Grundgesetz mit seinen Elementen Eignung, Befähigung und fachliche Leistung vereinbar? 3. Wann und wie haben das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und Ministerin Osigus persönlich auf die in der öffentlichen Berichterstattung genannten Vorwürfe über etwaiges Mobbing und Hinweise auf Stellenbesetzungen nach anderen als Qualifikationskriterien im Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems reagiert? Ich rufe unsere Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale
