Christian Frölich
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartiergesetzes
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Normalerweise beginne ich Reden zu wohnungsbaupolitischen Themen mit der Darstellung der Wohnraumknappheit in Niedersachsen. Doch allmählich habe ich das Gefühl, das dies eigentlich keiner mehr so richtig hören will. Nur, um die Lage noch einmal zu verdeutlichen: Laut aktuellem Wohnungsmarktbericht werden bis 2040 in Niedersachsen rund 237 000 Wohnungen fehlen. Während sich aber die Flaute im deutschen Wohnungsbau fortsetzt, die Zahl der Baugenehmigungen Monat für Monat absinkt und die Menschen einfach keinen Wohnraum mehr finden, beschäftigen wir uns heute in erster Beratung mit der Novellierung des Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetzes, also eher einem Nebenschauplatz, als uns den Ursachen der Krise zuzuwenden. Da der Bauminister aber gerne von Maßnahmenpaketen spricht, bei denen die Summe der Maßnahmen am Ende die Kehrtwende bringen soll, beraten wir gerne über diese Anpassung - jedoch mit Nulleffekt auf den Neubau. Mit der heutigen Reform erhalten zukünftig deutlich mehr Menschen in unserem Land Zugang zu geförderten Wohnraum, was durch die höheren Einkommensgrenzen zu einer besseren sozialen Durchmischung der Quartiere führen wird. Insofern gebe ich Bauminister Lies recht; denn die seit 2010 unveränderten Einkommensgrenzen entsprechen nicht mehr den Lohn- und Gehaltsentwicklungen der letzten Jahre im Kontext mit den gestiegenen Mieten und Nebenkosten. Einer Anpassung dieser Einkommensgrenzen für die Mitte der Gesellschaft wird die CDU-Landtagsfraktion sicherlich nicht im Weg stehen. Solange aber das Wohnraumangebot jetzt kommt's! nicht vergrößert wird, schaffen wir nur mehr Konkurrenz um ein knappes Gut und deutlich mehr Aufwand in den Kommunen durch die Bearbeitung größerer Fallzahlen. Hierbei ist somit abzuwarten, ob diese Anpassung am Ende nicht auf den Schultern der Menschen mit niedrigerem Einkommen sowie wieder mal der Kommunen ausgetragen wird. Meine Damen und Herren, auch wenn das Programm für den geförderten Wohnraum bei der NBank aktuell gut läuft, müssen wir weiterhin einen Nettoverlust von gefördertem Wohnraum beobachten. Aktuell gibt es nur noch rund 51 250 Sozialwohnungen. In den letzten Jahren gingen durch das Auslaufen der Bindung beinahe 10 000 geförderte Wohnungen verloren, während der Neubau von Sozialwohnungen deutlich darunterlag. Sozialer Wohnungsbau ist damit aktuell nicht einmal ein Nullsummenspiel. Das Ganze gleicht einer Tombola, bei der jetzt mehr Lose in Form von Wohnberechtigungsscheinen verteilt werden, aber die Gewinnaussichten auf eine Wohnung Jahr für Jahr schrumpfen. Die Landesregierung formuliert selbst die Hoffnung, dass nicht alle Anspruchsberechtigten ihren Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein auch geltend machen. Auweia! Ich glaube, Hoffnung ist in der aktuellen Situation auf dem Wohnungsmarkt kein guter Ratgeber. Statt nach der durchgeführten Novelle der NBauO weitere wichtige Impulse für den Wohnungsbau und die Dekarbonisierung des Gebäudebestandes folgen zu lassen, beschäftigt sich die Landesregierung auch noch damit, die Mietpreisbremse von 18 auf 57 Kommunen auszuweiten - eine Mietpreisbremse, die nachweislich ihre Steuerungsfunktion spätestens nach anderthalb Jahren verliert, die nachweislich das Mietangebot reduziert und die nachweislich die energetische Sanierung des Gebäudebestandes ausbremst, was somit zu einer noch größeren Konkurrenz auf dem Wohnungsmarkt führen wird. Sie merken: Dieser Zweiklang Vergrößerung der Zahl der Anspruchsberechtigten und demnächst Ausweitung der Mietpreisbremse führt zu keiner einzigen zusätzlichen Wohnung. Aber da gibt es ja noch die Allzweckwaffe, nämlich die WohnRaum Niedersachsen GmbH. Ein gewisser Frust der Geschäftsführung bei der Vorstellung des Konzeptes im Wirtschaftsausschuss war deutlich zu spüren. Kurzfristige pragmatische Entscheidungen zum Aufbau einer digitalen Plattform scheitern am öffentlichen Vergaberecht, sodass nunmehr die Projekte händisch aufgenommen und geprüft werden müssen. Die vertragliche Gestaltung der möglichen Bauprojekte, wo die Übergabe und die Zahlung erst nach vollständiger Fertigstellung erfolgen soll, das Projekt aber während der Ausführung auch von Dritten übernommen werden könnte, ist noch vollkommen ungeklärt. Dann zeigt auch noch der Rechnungshof mit einem umfänglichen Fragenkatalog Interesse daran, wie genau das Geschäft der Niedersachsen WohnRaum GmbH laufen soll und warum die Projekte nicht durch Dritte viel besser ausgeführt werden könnten, was wir als CDU-Landtagsfraktion übrigens schon vom ersten Tag an gefordert haben. Fazit: Die einzigen Räume, die bisher geschaffen wurden, liegen in der Spohrstraße 2 in Hannover: die Büroräume der WohnRaum Niedersachsen GmbH. Ich persönlich würde sogar wetten, dass es in dieser Legislatur dabei bleiben und keine einzige durch die WohnRaum Niedersachsen GmbH geschaffene Wohnung entstehen wird. Wie beim Wohnberechtigungsschein habe ich den Eindruck, die Landesregierung baut auch hier auf das Prinzip Hoffnung. Irgendetwas Zählbares wird schon dabei herauskommen! Meine Damen und Herren, ein starker Staat ist jetzt in der Verantwortung, den Bauwilligen ob bei Eigenheim oder Mietwohnungsbau in diesem Land unterstützend und erleichternd zur Seite zu stehen. Denn die Skaleneffekte eines wiederbelebten Wohnungsbaus lassen sich durch die staatliche Wohnraum GmbH lange nicht erzielen. Als CDU-Landtagsfraktion reichen wir daher kurzfristig einen Änderungsantrag zu unserem bereits vorhandenen Entschließungsantrag zur Trendumkehr im Wohnungsbau mit einem umfänglichen Maßnahmenkatalog mit vielen, sehr konkreten Vorschlägen ein, um deutlich zu machen, dass es mit einer Novelle der Bauordnung und einer Landeswohnungsgesellschaft eben nicht getan ist. Da sage ich auch ganz klar in Richtung der regierungstragenden Fraktionen: Nur auf Vorschläge aus dem Fachministerium zu warten, reicht in dieser Krise einfach nicht. Wir wollen mit Ihnen diskutieren: über Fragen zur Grunderwerbsteuer, über erforderliche Bundesratsinitiativen zur Novelle des Baugesetzbuches, über eine Vereinfachung des Verhältnisses zwischen Statiker und Prüfstatiker, über Regelstandards zum Gebäudetyp E, über eine Dekarbonisierungsstrategie für den Gebäudebestand, über die Frage, wie wir serielles Sanieren gerade auch bei öffentlichen Gebäuden zum Fliegen bringen können und vieles mehr. Und ja, wir diskutieren auch über die Änderung des Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetzes. Als CDU-Landtagsfraktion sind wir uns aber sicher: Ein besserer Wohnungsbau in Niedersachsen ist möglich. Vielen Dank.
