Wiebke Osigus
Begünstigung nach Parteibuch? Trifft die Berichterstattung über eine bevorzugte Versorgung von Parteigenossen zu?
Die Ministerin ist auf dem Weg, und sie wird die Frage beantworten. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich kurz noch einmal grundsätzlich auf Grundlagen des Verwaltungsorganisationsrechts zurückkommen. ‑ Sie haben gefragt, auf welcher Rechtsgrundlage die Landesregierung auf den Zuschnitt im Ministerium eingegriffen hat. ‑ Das ist beanstandet worden, sicherlich. Lassen Sie mich kurz ausführen! Vielleicht kommen wir der Antwort dann ein Stück weit näher. Zurück zum Verwaltungsorganisationsrecht: Wie Sie als Minister a. D. selber wissen, gibt es einen Behördenaufbau. In diesem Behördenaufbau gibt es Zuständigkeiten. Im Rahmen des Organisationsermessens haben auch wir uns im Rahmen eines strukturierten Prozesses am Anfang überlegt, wie wir Arbeitsinhalte in unserem Bereich effektiv umsetzen können. Da gab es ein Bündel an Maßnahmen, unter anderem zum Beispiel, dass man das Justiziariat nicht mehr zusammen mit dem Kab.-Referat führt, sondern dass man das in den Bereich des Personalwesens überführt. Eine Rechtsgrundlage, auf der eine Landesregierung in Personalentscheidungen ‑ Vielleicht verstehe ich auch die Frage nicht. Das kann ja sein. Frau Ministerin, Sie antworten erst einmal, und dann sehen wir weiter. Habe ich nicht! Aber gut, ich versuche es noch einmal. Es gab grundsätzlich eine verwaltungsorganisatorische Entscheidung, die diverse Zuschnitte innerhalb meines Hauses betroffen hat, unter anderem den Bereich des Justiziariats. Dieser hatte aber in dem Moment mit dem Bewerbungsverfahren nichts zu tun. Danke schön, Frau Ministerin. - Die zweite Zusatzfrage aus der CDU-Fraktion stellt wiederum
