Wiebke Osigus
Begünstigung nach Parteibuch? Trifft die Berichterstattung über eine bevorzugte Versorgung von Parteigenossen zu?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beurteilungen werden immer für den zurückliegenden Zeitraum geschrieben. Die hier angesprochene Beurteilung wurde von dem vorherigen Arbeitgeber, nämlich dem Kultusministerium, ausgestellt. Insofern kann ich persönlich nichts dazu sagen. Danke schön, Frau Ministerin. - Die zweite Zusatzfrage aus der AfD-Fraktion stellt wiederum
