Holger Kühnlenz
15. Eingabenübersicht
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Eingabe mit dem ursprünglichen Titel „Anfrage zum Leinenzwang" ist streng genommen weniger eine Petition, sondern eine Bitte um Information. Sie hinterfragt in kritischer Absicht, warum es in Niedersachsen eine Regelung zur temporären Anleinpflicht für Hunde während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit im Frühjahr gibt. Gemeint ist die Regelung in § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung. Sie bezweckt jeweils vom 1. April bis zum 15. Juli eines Jahres den besonderen Schutz von Wildtieren, die in dieser Zeit ihre Jungen austragen oder ausbrüten oder mit der Versorgung der Jungtiere beschäftigt sind. Hunde, die ihrem Jagdinstinkt folgen wollen, werden in diesen Intervallen durch die Anleinpflicht vom Streunen und Wildern abgehalten. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat sich in seiner Stellungnahme zur Eingabe nachvollziehbar geäußert und eine Wiedervorlage bei künftigen Gesetzesänderungen in Aussicht gestellt. Insofern halte ich es für ausreichend, den Vorgang zum jetzigen Zeitpunkt mit einer Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage abzuschließen. Danke schön. Vielen Dank, Herr Kollege Kühnlenz. - Ebenfalls zu dieser Eingabe hat
