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Antonia Hillberg

SPD 06.11.2024 3:34 min Tagungsabschnitte 19/20

Das juristische Staatsexamen digitalisiert - dem Zeitalter von Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen gerecht werden

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich sehr, in dieser heutigen abschließenden Beratung zum juristischen E‑Examen zu sprechen. Denn während es für einige doch vielleicht wie ein kleiner Schritt erscheinen mag, dass man bald auch hier in Niedersachsen das zweite juristische Staatsexamen digital schreiben kann, ist das, ehrlich gesagt, für unsere Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen ein ziemlich großer Wurf. Es ist außerdem ein Vorhaben, hinter dem sich der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen einstimmig versammeln konnte. Eine ähnlich große positive Resonanz hat diese Digitalisierung des Staatsexamens übrigens auch beim juristischen Nachwuchs. In Nordrhein-Westfalen haben sich im Januar etwa 97 % der Prüflinge für die digitale Ausarbeitung ihrer Klausuren entschieden. In Sachsen-Anhalt haben schon ganze Klausurjahrgänge ihre Assessorklausuren auf dem Laptop geschrieben. Darüber hinaus sprechen sich auch drei Viertel der angehenden Juristinnen und Juristen, die sich noch in der Ausbildung befinden, für ein E‑Examen aus. Kein Wunder also, dass es zu dieser Einigung kam! Für uns ist klar: In den Staatsexamensklausuren geht es um juristische und geistige Fähigkeiten und nicht um die körperliche Belastung der Handgelenke und auch nicht anlassbezogen um die Frage, wer eigentlich wie anfällig für eine Sehnenscheidenentzündung ist. Aber keine Sorge! Wer will, hat auch weiterhin die Möglichkeit, die acht Klausuren mit Stift und Papier auszuarbeiten, auch wenn sie gut und gerne 20 bis 30 Seiten umfassen. Das juristische E‑Examen integriert die digitalen, in der Ausbildung erlernten Arbeitsweisen in den Prüfungsablauf. Es schafft eine Erleichterung für die Prüflinge, die sich auf deren Gesundheit im mentalen und im körperlichen Sinne positiv auswirkt. Außerdem erleichtert es die Anonymisierung und auch die Korrigierbarkeit der Klausuren. Ich freue mich sehr, dass wir als regierungstragende Fraktionen mit unserem Aufschlag auf eine tatkräftige und willensstarke Justizministerin getroffen sind. Dr. Kathrin Wahlmann setzt das Ziel um, dass Niedersachsen in der Ausbildung der Juristinnen und Juristen nicht zurückfällt, sondern am Puls der Zeit bleibt. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Niedersachsen weiterhin ein attraktiver juristischer Ausbildungsstandort bleibt. Dies ist auch in unseren erfolgreichen Beratungen rund um die Einführung eines integrierten Jura-Bachelors deutlich geworden. Darüber hinaus bleibt es unser gemeinsames Ziel, zu prüfen, inwieweit auch eine digitale Klausuroption für das erste juristische Staatsexamen eingeführt werden kann. Wir haben in den letzten Monaten deutlich gezeigt: Die Landesregierung, Ministerin Kathrin Wahlmann wie auch die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben unsere Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen fest im Blick. Es ist ein klarer Erfolg, dass bereits im Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2025 Mittel für das E‑Examen für die zweite juristische Staatsprüfung zu finden sind und damit auch Zeichen einer erfolgreichen Ministerin. Ich freue mich, dass wir gemeinsam vorangehen. Vielen Dank.

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