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Dr. Andreas Hoffmann

GRÜNE 06.11.2024 3:19 min Tagungsabschnitte 19/20

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes, des Niedersächsischen Sportfördergesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege

Beginnen Sie zu reden, dann wird Ihre Redezeit gleich eingeblendet. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute mit einer wichtigen Anpassung des Glücksspielgesetzes. Mit der vorliegenden Änderung passen wir die Verteilung der Mittel aus der sogenannten freien Spitze der Glücksspieleinnahmen neu an. Damit stärken wir erstens die finanzielle Unterstützung für gemeinnützige Einrichtungen und geben zweitens den Begünstigten bessere Planungssicherheit. Mit dieser Gesetzesänderung stellen wir sicher, dass Mittel in zweistelliger Millionenhöhe, die bislang ungebunden waren und an den Landeshaushalt zurückflossen, künftig gezielt an die im Entwurf aufgelisteten Institutionen geleitet werden. All diese Institutionen haben auch schon in der Vergangenheit Mittel aus Glücksspieleinahmen erhalten - über Jahre, teilweise sogar über Jahrzehnte über die sogenannte politische Liste. Jedes Jahr das gleiche Bild: Unsicherheit bis in den November, ob die Finanzierung im Januar fortgeführt werden kann. Diese Unsicherheit beenden SPD und Grüne mit dem heutigen Tag und schaffen dauerhaft Planungssicherheit. Künftig wird die Auszahlung der festen Finanzhilfe einheitlich zum 15. Februar eines Jahres erfolgen. Zusätzlich erfolgt eine Information zur Jahresmitte über die voraussichtliche Höhe der variablen Finanzhilfe, die wir mit der heutigen Gesetzesänderung verändern. Dadurch wird den Empfängern sechs Monate Vorlaufzeit gewährt, um die Mittel für das kommende Jahr verlässlich einzuplanen. In Zeiten nach unten korrigierter Wirtschaftszahlen und weltweiten Unsicherheiten ein gutes Signal für Niedersachsen! Wir stärken Teile der sozialen und gesellschaftlichen Infrastruktur durch dauerhaft mehr Geld für deren wichtige Aufgaben. Im Rahmen der schriftlichen Anhörung bestand umfassend Gelegenheit zur Stellungnahme. Es ist im Sinne aller genannten Institutionen dringend notwendig, den Gesetzentwurf heute zu verabschieden, damit die genannten Institutionen die zusätzlichen Einnahmen aus den Glücksspielabgaben noch in diesem Jahr erhalten und ihre Planung fürs kommende Jahr aufnehmen können. Zum Landessportbund möchte ich klarstellen: Es handelt sich hier keineswegs um einen Eingriff in die Autonomie des Sports. Diese Autonomie wird schon durch den Umstand relativiert, dass der Landessportbund bereits jetzt erhebliche öffentliche Mittel erhält. Das Innenministerium wäre aufgrund entsprechender Verordnungsermächtigungen theoretisch jetzt schon befugt, Verwendungsrichtlinien zu erlassen. Zusätzlich sei erwähnt, dass der Anteil an der freien Spitze für den Landessportbund mit der heutigen Änderung von 25 % auf 31,5 % erhöht wird. 2013 erhielt der LSB etwa 2,3 Millionen Euro aus der freien Spitze, inzwischen ist dieser Betrag auf voraussichtlich 11,7 Millionen Euro angestiegen. Bei diesen Summen in dieser Höhe ist das Land in der Pflicht, eine gewisse Steuerung zu gewährleisten, um auf unvorhergesehene Ereignisse wie etwa die Corona-Pandemie, Hochwasser oder Energiekrisen angemessen reagieren zu können. Der Landesrechnungshof würde uns das hier vorwerfen, wenn wir das einfach laufen lassen würden. Noch eines kurz erwähnt zu dem Änderungsantrag, den wir am Montag eingereicht haben. Damit stellen wir klar, dass ein Teil der Mittel zur Förderung der Laienmusik verwendet werden kann. Dadurch stärken wir die kulturelle Vielfalt und das musikalische Engagement in Niedersachsen, ganz besonders im Bereich der Laienmusik. Lassen Sie mich abschließend noch einmal betonen: Mit dieser Änderung des Glücksspielgesetzes erhöhen wir die Finanzhilfen für die ausgewählten Einrichtungen mit gemeinnützigen Aufgaben und verbessern gleichzeitig die Planungssicherheit für die Empfänger. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank.

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