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Gerald Heere

06.11.2024 3:42 min Tagungsabschnitte 19/20

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versorgungsrücklagengesetzes

damit die Aufmerksamkeit des Hauses gewährleistet ist. Bitte, Herr Minister! Sie haben das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der niedersächsischen Versorgungsrücklage hat das Land zwischen 1999 und 2009 ein Sondervermögen zur Finanzierung zukünftiger Versorgungsausgaben für pensionierte Beamtinnen und Beamte sowie andere Versorgungsempfängerinnen und ‑empfänger gebildet. Das Nominalvolumen der Versorgungsrücklage beläuft sich aktuell auf rund 714 Millionen Euro. Mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf möchte die Landesregierung das Niedersächsische Versorgungsrücklagegesetz, in dem die Anlage dieser Mittel geregelt wird, modernisieren. Dafür gibt es mehrere Gründe: Erstens müssen wir unsere gesetzlichen Rahmenregelungen an neue rechtliche Vorgaben anpassen. Zweitens das ist aus meiner Sicht der wichtigste Punkt dieser Gesetzesänderung geht es um die Erweiterung der Vorgaben für die Geldanlage um den Punkt Nachhaltigkeit. Wir erleben derzeit einen grundlegenden Wandel im Finanzmarkt, der, auch befördert über die europäische Regulierung, immer mehr auf nachhaltige Investitionen fokussiert. Es geht darum, nicht nur finanzielle Erträge zu beachten, sondern auch die sozialen und ökologischen Auswirkungen von Geldanlagen zu berücksichtigen. Wir wollen mit dieser Gesetzesänderung die Voraussetzungen dafür schaffen, die Investitionen gezielt an Nachhaltigkeitskriterien auszurichten. Durch die Einbeziehung neuer Emittenten, die sich an umweltfreundlichen und sozial verantwortlichen Prinzipien orientieren, möchten wir eine Veränderung im gesamten Finanzmarkt unterstützen. Wir sind überzeugt, dass solche Investitionen nicht nur wirtschaftlich sinnvoll sind, sondern darüber hinaus auch einen positiven Beitrag für Gesellschaft und Umwelt leisten. Das Land hat hier eine Vorreiterrolle, und das ist auch gut so. Drittens wollen wir mit dieser Änderung die Möglichkeiten für Geldanlagen des Landes erweitern. Inzwischen gibt es am Kapitalmarkt Emittenten, die es bei Schaffung der Versorgungsrücklage noch nicht gab. Die Europäische Union und ihre Einrichtungen sind inzwischen mit sehr großen Volumina am Markt. Ihre Papiere sind Staatsanleihen sehr ähnlich. Indem wir diese Emittenten künftig einbeziehen, schaffen wir mehr Optionen, ohne das betone ich das Risiko zu erhöhen; denn das ist nicht das Ziel. In der Kombination von Nachhaltigkeit einerseits und europäischen Emittenten andererseits findet sich zum Beispiel das mit mehreren Hundert Milliarden Euro konzipierte Konjunkturprogramm NextGenerationEU, das auch durch die Ausgabe von Wertpapieren über mehrere Jahre finanziert wird. Kernziel dieses Programms ist eine nachhaltige Erholung der Wirtschaft nach der Corona-Pandemie. Die NextGenerationEU-Investitionsprojekte zielen darauf ab, zum Beispiel durch die Förderung erneuerbarer Energien den nachhaltigen Wandel voranzutreiben, soziale Infrastrukturen zu stärken oder gerechtes Wachstum, Forschung und Entwicklung sowie Innovationen für alle zu fördern. Auch daran könnten wir künftig partizipieren. Deshalb schaffen wir hiermit diese sehr sinnvolle Ergänzung unserer Regelungen. Ich fasse zusammen: Die vorgelegte Gesetzesänderung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Sie ermöglicht uns mehr Flexibilität bei Geldanlagen, berücksichtigt künftig Nachhaltigkeitsaspekte und ermöglicht es somit, dass diese nachhaltigen Zielstellungen auch ohne eine Belastung des Landeshaushalts unterstützt werden können. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Minister. - Für die Fraktion der

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