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Evrim Camuz

GRÜNE 08.11.2024 6:32 min Tagungsabschnitte 19/20

Mit mehr Entschiedenheit: häusliche Gewalt bekämpfen

„Die Scham muss die Seite wechseln." Dieser Satz hat mich in den vergangenen Wochen zutiefst berührt, sehr geehrte Abgeordnete und Frau Präsidentin. Geprägt hat ihn Gisèle Pelicot. Gisèle Pelicot ging einen mutigen Schritt, der eine neue feministische Bewegung in Frankreich und weltweit auslöste. Sie stimmte zu, den Prozess gegen ihre Vergewaltiger darunter auch ihr Ehemann, die sie jahrelang sedierten und misshandelten, öffentlich zu führen. Damit gab sie all jenen vergewaltigten Frauen eine Stimme. Dieser Prozess macht deutlich: Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache. Sie ist kein Beziehungsdrama und erst recht keine Tragödie. Sie geht uns alle an. Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik von 2023 erhält die niedersächsische Polizei täglich durchschnittlich 48 Notrufe wegen der Misshandlung von Frauen. Häusliche Gewalt hat laut der Polizei Niedersachsen im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 10,7 % zugenommen. Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein Ausdruck tief verankerter patriarchaler Strukturen in unserer Gesellschaft. Das zeigt sich auch an der durchsiebten sozialen Struktur der 50 Täter, die Gisèle Pelicot jahrelang vergewaltigten. Ob in Akademiker- oder ArbeiterInnenkreisen, ob im Minirock oder komplett verhüllt, ob in der Schule oder im politischen Betrieb, ob im Bordell oder im Büro, ob im Freundeskreis oder Familienkreis - Frauen erleben sexualisierte Gewalt überall. Jenseits von Frauenhäusern, die ausschließlich dazu dienen, Frauen zu schützen, gibt es keinen sicheren Ort für Frauen. Wir alle kennen die Statistiken und verklären sie dennoch ständig zu einem Problem anderer, das weit weg von der eigenen Realität stattfindet. Rein statistisch kennen auch wir Betroffene, sind betroffen, kennen Täter oder haben selbst Gewalt ausgeübt. Dieser Zahlen sind wir uns bewusst. Wir kennen Stufenmodelle, die detailliert den Weg hin zu einem Femizid darstellen, Täter, die bereits durch Stalking oder häusliche Gewalt auf sich aufmerksam machten, Trennungen, die in Todes- und Suiziddrohungen endeten, und das fatale Ende: der Femizid. All das wissen wir. All diese Statistiken liegen uns vor. Und welche Mittel stehen der Polizei zur Verfügung? Gefährderansprache, ein zeitlich beschränkter Verweis aus der Wohnung, Ordnungsgeld. - Wenig beeindruckend. Deshalb hilft es auch nicht nachhaltig. Das sieht man auch an den 648 Verstößen dagegen in 2023 in Niedersachsen. Auch gerichtlich können Betroffene vorgehen, aber das ist eben sehr schwierig, weil körperliche Verletzungen häufig in der Zwischenzeit verheilt sind und die erlebte psychische Gewalt vor Gericht nur schwer belegbar ist. Hier hat der Verein „Gewaltfrei in die Zukunft e. V." Abhilfe geschaffen. Der Verein hat eine geschützte App entwickelt, um Frauen über Hintergründe und Dynamiken von geschlechtsspezifischer Gewalt zu informieren, ohne sich dabei einer dritten Person anvertrauen zu müssen. Außerdem bietet die App juristische Informationen sowie als zentrale Funktion ein Gewalttagebuch zur Protokollierung von Gewaltvorfällen zwecks Erleichterung der Beweisführung vor Gericht. Die IMK hat auf Initiative von Niedersachsen und Berlin einstimmig beschlossen, dass genau diese App bisher als einzige den Sicherheitsanforderungen dieser sensiblen Daten gerecht wird und ihre Einführung ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung häuslicher Gewalt ist. Sehr geehrte Abgeordnete, nun sind wir gefragt. Die App soll hier Stück für Stück landesweit eingeführt werden. Dazu soll ein niedersächsisches Projektbüro eingerichtet werden, damit sichere Kommunikationswege gewährleistet und lokale Beratungsstrukturen berücksichtigt werden können. Niedersachsen ist gerade als Flächenland besonders geeignet, weil die App besonders im ländlichen Raum, also da, wo Hilfsangebote im Allgemeinen weniger verbreitet sind als in der Stadt, ihre Vorteile ausspielen kann. Sehr geehrte Abgeordnete, der zweite wichtige Teil unseres Antrags befasst sich mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, umgangssprachlich: elektronische Fußfessel. Kontakt- und Annäherungsverbote nach dem Gewaltschutzgesetz erweisen sich als zahnloser Tiger, wenn Täter ständig gegen diese verstoßen. Daher setzt Spanien bereits seit 2009 bei der Überwachung von Kontakt- und Annäherungsverboten auf ihren Einsatz. In den ersten zehn Jahren wurde im Rahmen des Programms keine einzige Frau getötet, und zwar entweder, weil das Kontaktverbot beachtet wurde, oder die Polizei einschreiten konnte. In mehreren Bundesländern ist der Einsatz einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Kontext häuslicher Gewalt möglich. In Niedersachsen besteht diese Möglichkeit im NPOG bisher nur im Kontext der Führungsaufsicht, was auch schon gut ist, oder terroristischer oder schwerer organisierter Straftaten. Wir wollen aber mit unserem Antrag erreichen, dass die elektronische Fußfessel bundesweit eingeführt wird, weil eine Lösung auf Landesebene die schlechtere und kürzer greifende Lösung wäre. Ein Flickenteppich aus unterschiedlichen Länderregelungen muss vermieden werden. Daneben sehe ich aber auch genauso wie Frau Butter, dass sich die Lage in dieser Woche geändert hat. Deswegen haben wir genau so, auch vorausschauend, schon gesagt, dass wir hilfsweise auch auf Landesebene handeln wollen. Die JustizministerInnenkonferenz hat den ehemaligen Bundesjustizminister schon 2023 gebeten, die Aufnahme der elektronischen Fußfessel in das Gewaltschutzgesetz aufzunehmen - bisher leider ohne Erfolg. Für den Fall, dass es dabei bleibt, finde ich es total wichtig, dass wir nicht länger warten, sondern handeln. Dass wir das hier in Niedersachsen tun, haben die Frauen verdient. Ich bitte hier um Ihre wohlwollende Prüfung in den Ausschüssen und nehme gerne den Vorschlag mit auf das finde ich total wichtig, auch den Sozialausschuss mit zu berücksichtigen. Ich fände es allerdings besser, dass wir das im Innenausschuss beraten und die Mitglieder des Sozialausschusses dazu einladen es gibt dafür ja mehrere Möglichkeiten, und freue mich auf die Beratung. Vielen Dank.

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