landtag-niedersachsen.de ↗

Kirsikka Lansmann

SPD 08.11.2024 7:09 min Tagungsabschnitte 19/20

Unterstützung durch Klassenassistenzen im niedersächsischen Schulwesen verstärken - für einen inklusiven und effizienten Unterricht

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor: Sie sind Klassenlehrerin oder Klassenlehrer einer zweiten Klasse mit 25 Schülerinnen und Schülern. Ein Kind wird unruhig und stört den Unterricht. Was machen Sie? - Sie werden vermutlich erst einmal versuchen, das Kind zu ermahnen, ruhiger zu sein. Aber nicht immer gelingt dies. Wenn Sie mit dem Kind vor die Tür gehen, lassen Sie Ihre Klasse unbeaufsichtigt. Schicken Sie das störende Kind nach mehrmaligen Ermahnungen heraus, ist dies unbeaufsichtigt. So oder so wird erst einmal der reguläre Unterricht unterbrochen. Die Störung durch das Kind ist in der Regel ein Zeichen, dass dieses Kind gerade ein Bedürfnis hat. Aber oft haben die Lehrkräfte nicht die Zeit, auf diese individuellen Bedürfnisse einzugehen. Das betroffene Kind ist dabei leidtragend, da es aufgrund seines Verhaltens auch Beschämung durch Sanktionierung erfährt. Das widerspricht der Definition von Inklusion nach den Vereinten Nationen, die Inklusion als Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben und somit an Schulen meint. Was für uns gerade nur ein Gedankenspiel ist, ist besonders in Grundschulen oftmals ein alltägliches Problem. Das ist auf Dauer nicht nur eine Belastung für die Lehrkräfte, sondern erschwert auch die gemeinsame Lernentwicklung aller Kinder. Eine mögliche Lösung könnten die thematisierten Klassenassistenzen sein. Ich weiß selbst sehr gut, welchen Mehrwert diese zusätzlichen Kräfte haben können. In meinem Wahlkreis liegt nämlich die Grundschule am Lerchenberg in Wesendorf, die die Klassenassistenz als Pilotprojekt durchgeführt hat. Der Landkreis Gifhorn hat das zeitlich begrenzte Projekt finanziert. Ich konnte mich daher schon einige Male vom positiven Effekt der Assistenzkräfte überzeugen. Das liegt aber nicht nur an dem zusätzlichen Personal, sondern vor allem an dem guten inklusiven Konzept der Schule. Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern berichten von einer merklichen Verbesserung der Unterrichtsqualität und der sozialen Integration während der Pilotphase. Die Ergebnisse des Projektes wurden inzwischen auch in einem wissenschaftlichen Buch veröffentlicht, das in digitaler Form sogar kostenlos verfügbar ist. Ich empfehle jedem, dort einmal einen Blick hineinzuwerfen. Ich bin aber auch nicht die Einzige aus unseren Reihen, die sich das Projekt vor Ort genauer angeschaut hat. Unser Ministerpräsident Stephan Weil, unser Fraktionsvorsitzender Grant Hendrik Tonne und auch der rot-grüne Arbeitskreis haben sich ebenfalls ein Bild vom Projekt der Klassenassistenz gemacht. Das zeigt, wie intensiv wir uns mit diesem Thema bereits beschäftigt haben und noch immer beschäftigen. Zum besseren Verständnis möchte ich noch auf die Funktionsweise der Klassenassistenz im Kontext des Unterrichts an der Wesendorfer Grundschule eingehen. Die Grundschule legt großen Wert auf das Lernen im eigenen Tempo. Die Kinder arbeiten gleichzeitig an unterschiedlichen Themen. Wenn die Kinder die Aufgabe erledigt haben, gehen sie damit zur Klassenleitung, die die Aufgaben überprüft und Hinweise gibt. Die anderen Kinder arbeiten weiter an ihren Aufgaben - teilweise auch auf dem Flur in Zweiergruppen, wo ein leistungsstarkes Kind die Aufgaben mit einem leistungsschwächeren Kind durchgeht. Die Klassenassistenz ist dabei die ganze Zeit im Raum, ist für die Kinder ansprechbar, gibt Tipps und unterstützt die Klassenleitung damit maßgeblich. Wenn ein Kind zum Beispiel gerade emotional aufgewühlt ist und intensiver betreut werden muss, kann die Klassenassistenz mit dem jeweiligen Kind auch einmal rausgehen, und die anderen Kinder können ungestört weiterarbeiten. Ziel des Modellprojekts ist die ganzheitliche Unterstützung für alle Schülerinnen und Schüler durch die Etablierung einer systemischen Hilfe. Das ist der maßgebliche Unterschied zu den bestehenden und bekannten Schulbegleitungen. Diese sind nämlich als Einzelfallhilfen ausgelegt und demnach nur für ein Kind zuständig. Es gibt natürlich Kinder, die diese aufgrund einer stärkeren Beeinträchtigung auch benötigen. Diese Kinder sollen und müssen diese auch weiterhin erhalten. Aber es gibt auch Kinder, die zwar eine gewisse Unterstützung, aber keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung benötigen. Aus Gesprächen weiß ich, dass sich diese Schulbegleitungen wünschen würden, den gesamten Unterricht noch mehr zu unterstützen. Das dürfen sie rein rechtlich jedoch nicht. An dieser Stelle kommen wir zu einem entscheidenden Punkt in dieser Diskussion, den rechtlichen Rahmenbedingungen. Schulbegleitungen sind über das Sozialgesetzbuch geregelt, das in der Hand des Bundes liegt. Der Anspruch auf eine Schulbegleitung besteht, wenn sie zur Verwirklichung des Rechts auf Bildung und Teilhabe erforderlich ist. Die sachliche Umsetzung des Sozialgesetzbuches und somit der Anspruch auf eine Schulbegleitung nach Sozialgesetzbuch VIII bei einer seelischen Behinderung oder nach Sozialgesetzbuch IX bei einer körperlichen und geistigen Behinderung liegt wiederum in der Zuständigkeit der Kommunen. Dieser Anspruch auf eine Schulbegleitung besteht unabhängig vom möglichen Vorhandensein einer Klassenassistenz. Die Eltern von anspruchsberechtigten Kindern müssen demnach je nach Grad der Beeinträchtigung freiwillig auf dieses Recht auf Teilhabe und Bildung verzichten. Für diesen freiwilligen Verzicht und die Möglichkeit des Poolings waren in Wesendorf viele intensive Gespräche mit den jeweiligen Eltern nötig. Auch wenn es dort dank der sehr guten Expertise meist geklappt hat, ist zumindest fraglich, ob alle Grundschulen dies leisten können. Damit Klassenassistenzen in bestimmten Fällen die Schulbegleitung ersetzen können und somit eine gewisse Gegenfinanzierung möglich ist, sind also noch viele rechtliche Fragen zwischen Bund, Land und Kommunen zu klären. Daran arbeiten wir. Damit wird deutlich: Eine einfache Einführung von Klassenassistenzen ist allein aus rechtlicher Sicht vor dem Hintergrund verschiedener Zuständigkeiten nicht so einfach möglich. Hinzu kommt die Frage der Finanzierung. Deshalb müssen wir uns zunächst transparent machen, von welchen Kosten wie hier eigentlich sprechen. In Niedersachsen gibt es knapp 15 300 Grundschulklassen. Eine flächendeckende Einführung von Klassenassistenzen würde somit Kosten von rund 600 Millionen Euro verursachen. Ohne eine mögliche Gegenfinanzierung, wie ich sie eben beschrieben habe, ist das einfach nicht machbar. Daher, Herr Fühner, ist es unredlich, eine schrittweise Einführung von Klassenassistenzen an allen Grundschulen in Niedersachsen bereits zum Schuljahr 2025/2026 zu fordern. Sie wissen ganz genau, dass eine solche Finanzierung nicht mal eben möglich ist. Mit diesem Antrag falsche Hoffnungen auf eine schnelle Umsetzung zu wecken, ist daher irreführend. Die Möglichkeit einer kurzfristigen Umsetzung besteht für die Schulen, die am Startchancen-Programm teilnehmen. Natürlich ist mir bewusst, dass das im Verhältnis nur ein kleiner Teil ist. Dennoch ist das ein wichtiger Ansatz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist, denke ich, sehr deutlich geworden, dass ich eine klare Befürworterin der Klassenassistenz bin. Es ist wichtig, dass wir an diesem Thema weiter dranbleiben und auch heute darüber sprechen. Daher freue ich mich auf einen guten Austausch im Ausschuss. Vielen Dank. Herzlichen Dank, Frau Lansmann. - Auf Ihre Rede gibt

Alle Reden von Kirsikka Lansmann Rede ansehen ↗