Omid Najafi
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir stimmen heute über kleine Änderungen des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes ab. Diese beinhalten die Ausweitung der Förderfähigkeit auf Bushaltestellen, bei denen nun Grunderneuerung und Neu- bzw. Ausbau inkludiert worden sind. Herr Grosch hat das bereits ausgeführt. Ferner sollen Bürgerbusvereine ebenfalls potenziell eine Förderung erhalten können. Hier wurde eine Staffelung der Fördersumme je nach Anzahl der bereitgestellten Linien nachträglich so abgeändert, dass jeder Bürgerbusverein eine Pauschale von bis zu 5 500 Euro erhalten kann. Das Problem, das wir hierbei sehen, ist, dass zum Beispiel Bürgerbusvereine mit zwei tatsächlichen Linien sich möglicherweise in zwei Bürgerbusvereine mit je einer Linie aufteilen, um jeweils doppelt in den Genuss der Förderung kommen zu können. Dem Ansinnen an sich das möchte ich hier betonen stehen wir allerdings nicht ablehnend gegenüber. Weiterhin soll die Förderquote, welche sonst bei 75 % liegt, bei Radwegen auf bis zu 80 % erhöht werden. Eine derartige Gewichtung vor dem Hintergrund zusammenstürzender Brücken halten wir für nicht angebracht. Es gibt daher eine Enthaltung von uns. Vielen lieben Dank. Die nächste Wortmeldung kommt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
