Michael Lühmann
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Ich fühle mich eigentlich auch ganz frisch. Deswegen führen wir nun fröhlich ein kleines Bündel an Änderungen im Niedersächsischen Beamtengesetz durch. Mir ist es zunächst ein Bedürfnis, darauf hinzuweisen, dass wir natürlich Regelungen für BeamtInnen treffen und dabei alle Geschlechter mitdenken, mithin mehr als zwei. Da gibt es ja manchmal Orientierungslosigkeit hier im Hohen Haus. Wir ändern Regeln zum Trennungsgeld und beihilferechtliche Vorschriften, auf die ich nicht weiter eingehen will, weil die Debatte wir haben sie gerade im Ausschuss gehabt vor allem die Änderung im Beurteilungswesen adressierte, die infolge mehrerer Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts nun das Parlament als Gesetzgeber in die Entscheidungsverantwortung bringt, anstelle der Exekutive. Gleichwohl wird diese gesetzliche Normierung von ergänzenden Verordnungsermächtigungen flankiert, die indes kein Grund für die Aufregung sind, die im Innenausschuss und auch hier gerade einmal aufkam, sondern die einfach dem Umstand Rechnung tragen, dass wir beispielsweise LehrerInnen weiterhin anlassbezogen beurteilen, während in der Polizei weiterhin ein Nebeneinander von anlassbezogener Beurteilung, von Turnusbeurteilung oder eben von Nichtbeurteilung bei politischen Beamtinnen und Beamten ein paar haben wir ja noch bestehen bleibt. Deswegen muss man das eben regeln. Es ist sichergestellt, dass wir das ordentlich machen, weil die Herstellung eines Einvernehmens mit dem Innenministerium bezüglich dieser Regelung erhalten bleibt und damit auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beachtet wird. Wir sind den kommunalen Spitzen in Bezug auf die Offenheit der Regelungen gefolgt und haben der Eigenständigkeit der Landtagsverwaltung, des Landesrechnungshofs und des Landesbeauftragten für Datenschutz Rechnung getragen. Ich kann an dieser Stelle nur die Zustimmung zum Gesetz empfehlen und bedanke mich für die Vorlage dieses Gesetzentwurfes. Vielen Dank, Herr Kollege Lühmann. - Als Nächstes hat
