Dr. h. c. Björn Thümler
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versorgungsrücklagengesetzes
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Ganze ist ja etwas für Feinschmecker. Ehrlich gesagt, Herr Minister, das hätten Sie alles letztes Jahr schon haben können, als die mitteldeutschen Länder das auch schon gemacht haben. Nordrhein-Westfalen, Hessen und Thüringen haben letztes Jahr die Gesetze schon der Gegebenheit angepasst. ‑ Herr Bajus, hören Sie doch einfach zu und reden Sie doch nicht dazwischen! Das ist doch völlig unnötig. Ich kann Ihre Problematik ja verstehen: Sie können nicht ertragen, wenn man den Minister kritisiert. Aber er muss es auch einfach mal hören. Das, was wir hier machen, ist Zeitfüllmaterial, damit Sie Ihre drei Tage Plenarsitzung vollkriegen. Das ist das Problem. Dieses Gesetz ist reine Technik, meine Damen und Herren. Es steht inhaltlich-politisch überhaupt nichts drin, sondern es ist Anpassung an geltendes Recht. Mehr ist es nicht. Das können wir im Ausschuss behandeln. Wir können es meinetwegen auch gleich hier abstimmen, wenn das möglich wäre. Dann hätten wir das Thema auch gleich erledigt. Vielen Dank fürs Zuhören. Vielen Dank, Herr Kollege Thümler. -
