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Jan-Philipp Beck

SPD 06.11.2024 2:47 min Tagungsabschnitte 19/20

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit vorliegender Gesetzesnovelle wollen wir im Wesentlichen zwei Ziele erreichen. Erstens wollen wir das Beurteilungswesen für unsere Beamtinnen und Beamten neu strukturieren. Dies ist notwendig, weil das Bundesverwaltungsgericht mehrfach die Bedeutung einer gesetzgeberischen Entscheidung im Beurteilungswesen hervorgehoben hat. Das heißt, wir als Parlament und nicht die Exekutive haben die wesentlichen Rahmenbedingungen festzulegen. Die aktuelle Gesetzeslage in Niedersachsen erfüllt diesen Anspruch wahrscheinlich nicht. Deshalb ist richtig, hier für Rechtssicherheit zu sorgen, und deshalb unterstützen wir auch ganz ausdrücklich den vorliegenden Entwurf der Landesregierung. Wir legen das Beurteilungssystem fest und geben die Bildung eines Gesamturteils unter Würdigung der entsprechenden Einzelmerkmale vor. Weitere Details können dann gegebenenfalls in einer Rechtsverordnung festgelegt werden. Aus unserer Sicht wird damit die Beurteilung als Instrument der Personalführung insgesamt gestärkt. Eckpfeiler der dienstlichen Beurteilung für Beamtinnen und Beamte bleiben selbstverständlich die Grundsätze Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Das ist auch gut so, weil es bewährte Grundsätze einer leistungsfähigen öffentlichen Verwaltung sind, die wir ausdrücklich stärken und auch fortsetzen wollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der zweite Regelungspunkt betrifft die Vorschriften zum Trennungsgeld. Zur Bewältigung der steigenden Zahlen unterzubringender Flüchtlinge sind zahlreiche Landesbedienstete an Einrichtungen zur verwaltungsrechtlichen Tätigkeit abgeordnet worden. Sie tragen ganz maßgeblich dazu bei, dass die Flüchtlingsunterbringung in Niedersachsen gut funktioniert. An dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön an alle Beteiligten, die hieran mitgewirkt haben, für die Bereitschaft zur Abordnung! Das ist eine Aufgabe, die uns als Staat insgesamt sehr stark fordert. Wir spüren das auch in unseren Kommunen vor Ort. Deswegen ist es gut, dass wir uns auf unsere Beamtinnen und Beamten jederzeit verlassen können. Zur Steigerung der Attraktivität dieser dringend benötigten Tätigkeiten und zur Personalgewinnung wollen wir deshalb auch weiterhin Ausnahmen von den Vorschriften des Trennungsgeldes zulassen. Das halten wir für einen richtigen und sinnvollen Schritt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, insgesamt schaffen wir mit dem Gesetzentwurf die notwendigen Rahmenbedingungen für ein rechtssicheres Beurteilungswesen und setzen Anreize für die Abordnung für verwaltungsrechtliche Tätigkeiten. Das sind aus unserer Sicht richtige und wichtige Schritte und Leitplanken für ein modernes und leistungsorientiertes Dienstrecht. Daher werden wir dem Gesetzentwurf auch gerne zustimmen. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Beck. - Als Nächstes hat

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