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Daniela Behrens

SPD 06.11.2024 2:28 min Tagungsabschnitte 19/20

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes

Behrens. Bitteschön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der öffentliche Dienst ist das Rückgrat unserer Gesellschaft und unseres Zusammenlebens. Gerade in den vergangenen Jahren haben wir sehr deutlich gemerkt, wie wichtig eine funktionierende und moderne Verwaltung für unseren Alltag ist. Alles, was in diesem Landtag und auch im Bundestag beschlossen worden ist und noch wird, muss von gut qualifizierten Menschen umgesetzt werden, nämlich vor allen Dingen von unseren Beamtinnen und Beamten. Deswegen brauchen wir gute Rahmenbedingungen, und diese schaffen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersachsen Beamtengesetzes. Sie wissen, der Gesetzentwurf ist im August, zum Ende des Sommers, eingebracht worden. Sie haben sehr schnell in den zuständigen Fachausschüssen beraten. Daher erst einmal herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit und die Rückmeldungen dazu. Es ist einiges schon gesagt worden. Ich will auf die wesentlichen Teile noch einmal eingehen, weil ich sie für bedeutsam halte. Das Erste ist die Frage der Änderungen, die im Wesentlichen die dienstliche Beurteilung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten betreffen. Dass wir uns nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ausrichten, muss auch in Zukunft der Maßstab sein. Das haben wir damit ausführlich im Niedersächsischen Beamtengesetz geregelt, und das ist wichtig. Das Zweite: Wir brauchen für die herausragenden Aufgaben im Bereich der Unterbringung von Geflüchteten gute Möglichkeiten zur Unterstützung unserer Landesaufnahmebehörde. Sie alle wissen, welche Herausforderungen unsere Landesaufnahmebehörde zu bewältigen hat, und das machen Frauen und Männer. Dafür haben wir beurteilungsrechtliche Anpassungen vorgenommen, die uns die Personalgewinnung für diese wichtige Aufgabe erleichtern. Auch das ist wichtig. Das Dritte: Wir müssen im öffentlichen Dienst mit der freien Wirtschaft und vielen anderen Bereichen mithalten. Deswegen ist das Trennungsgeld attraktiver auszugestalten, damit wir die Dinge für diejenigen von unseren Landesbeamten und ‑beamtinnen, die flexibel sind und an wechselnden Orten eingesetzt werden können, attraktiv gestalten. Auch das haben wir in diesem Gesetz geregelt. Herzlichen Dank dafür. Wir haben damit rechtssichere Verfahren und gute Rahmenbedingungen für einen auch weiterhin modernen öffentlichen Dienst und vor allen Dingen auch Wertschätzung der Arbeit unserer Beamtinnen und Beamten geschaffen. Ich freue mich, dass wir eine breite Mehrheit in diesem Landtag dafür gefunden haben. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank,

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