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Pippa Schneider

GRÜNE 06.11.2024 2:24 min Tagungsabschnitte 19/20

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versorgungsrücklagengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute Nachmittag über die niedersächsische Versorgungsrücklage und über deren Anlage. Das ist zugegebenermaßen etwas technisch. Aber es ist nötig, das Gesetz anzupassen, und es geht um ganz schön viel Geld. In der Landesversorgungsrücklage liegen momentan etwas mehr als 700 Millionen Euro. Bei dieser Gesetzesänderung geht es vor allem um rechtliche Anpassungen. Es werden aber auch die Möglichkeiten erweitert, die Mittel der Versorgungsrücklage anzulegen. Die Europäische Union hat während der Corona-Pandemie im Jahr 2020 mit der Emission von Wertpapieren am internationalen Kapitalmarkt debütiert. Um auch in diese Wertpapiere investieren zu können, soll die Europäische Union selbst in das Anlageuniversum der Landesversorgungsrücklage aufgenommen werden. Ein weiterer Aspekt der Erneuerung des Gesetzes betrifft die Nachhaltigkeit. In Zukunft sollen Nachhaltigkeitsaspekte bei der Anlage berücksichtigt werden können. Das ist ein guter Schritt, den wir als Grünen-Fraktion sehr begrüßen. Spätestens seit der Pariser Klimaschutzkonferenz und den dort verabschiedeten Klimazielen ist eines klar: Zur Dekarbonisierung werden große Geldmengen nötig sein. Die Frage, wie und wo Geld angelegt, wird spielt bei der Dekarbonisierung ebenfalls eine sehr wichtige Rolle. Am Kapitalmarkt berücksichtigen bereits viele InvestorInnen standardmäßig Umwelt- und Sozialkriterien und versuchen, ihre Gelder in Projekten anzulegen, die der Dekarbonisierung helfen. Diese Möglichkeiten wollen wir auch für die Versorgungsrücklage schaffen. Wir möchten durch den Einsatz unserer Landesrücklagen die Nachhaltigkeit befördern und die Nachhaltigkeitsstrategie der Landesregierung unterstützen. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, um in eine nachhaltige Zukunft zu investieren.

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