Uwe Schünemann
Begünstigung nach Parteibuch? Trifft die Berichterstattung über eine bevorzugte Versorgung von Parteigenossen zu?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sind eine Begrenzung auf eine siebentägige Bewerbungsfrist und eine Vorgabe, sich ausschließlich aus dem betreffenden Referat bewerben zu können, aus Sicht der Landesregierung rechtlich zulässig bitte auch mit Nennung der Rechtsgrundlage, und ist gegebenenfalls dieses Verfahren auch in allen SPD- und Grünen-geführten Ministerien einschließlich der Staatskanzlei üblich? Die Ministerin wird antworten.
