Birgit Butter
Mit mehr Entschiedenheit: häusliche Gewalt bekämpfen
Frau Butter, bitte! Danke. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Zahl der in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Fälle von Partnerschaftsgewalt ist in Niedersachsen wie auch im Bund in den vergangenen Jahren gestiegen - hier in Niedersachsen vom Jahr 2022 bis zum Jahr 2023 um 10,7% . Die Zahlen sind dramatisch. Jede vierte Frau in Deutschland erlebt mindestens einmal in ihrem Leben körperliche und/oder sexualisierte Gewalt - jede vierte Frau! Um das mal zu veranschaulichen: Wir sind hier im Niedersächsischen Landtag 52 weibliche Abgeordnete. Das hieße, 13 Kolleginnen von uns allein hier wären von Gewalt betroffen. Damit könnten Sie hier die ganze erste Reihe besetzen. Jeden Tag versucht ein Mann, seine Partnerin oder Ex-Partnerin zu ermorden, an jedem dritten Tag leider mit traurigem Erfolg. Dies ist nicht länger hinnehmbar. Wir alle sind hier gefordert. Wir müssen etwas tun. Wir müssen die Frauen konsequenter schützen. Auch wenn tatverdächtigen Personen gerichtliche Näherungs- und Kontaktverbote auferlegt werden, sind viele gefährdete Frauen immer noch nicht sicher. Denn immer häufiger werden die gerichtlich verhängten Näherungs- und Kontaktverbote missachtet oder gar ignoriert. Die bisherigen Maßnahmen wirken also nicht, und die Betroffenen leiden weiter. Meine Damen und Herren, während meiner Schicht, die ich bei der Polizeiinspektion Stade verbracht habe, wurden die Polizeikolleginnen und -kollegen, die ich in der Nacht begleitet habe, zu drei Fällen häuslicher Gewalt gerufen. Und in allen drei Fällen haben wir jeweils die Person angetroffen, die sich der Frau gar nicht hätte nähern oder in Kontakt mit ihr hätte treten dürfen. Ein konsequenter Schutz der gefährdeten Frauen durch die Polizei ist weder leistbar noch machbar. Insofern lege ich das Hauptaugenmerk nicht auf die in Ihrem Antrag vorgestellte App - hierüber werden wir im Ausschuss noch beraten. Uns als CDU-Fraktion geht es Frau Schröder-Köpf, hier habe ich die gleiche Stoßrichtung um die Frage, wie wir die Frauen konsequent schützen können, und hier ist auch nach unserer Auffassung eine sehr gute Antwort die elektronische Überwachung, sprich die sogenannte Fußfessel. Warum? Der Täter weiß, dass er unter ständiger Kontrolle steht, und überlegt sich gut, ob er sich erneut dem Opfer nähern wird. Die richterlich angeordneten Maßnahmen können wesentlich effektiver kontrolliert werden. Nähert sich ein Täter mit einer Fußfessel einer gefährdeten Person, wird das gemeldet, und darauf kommt es uns an es können unmittelbar Schritte zum Schutz des Opfers unternommen werden. Es kann rechtzeitig reagiert werden. Das wäre konsequenter Schutz. Nach Auffassung der CDU-Fraktion kann die Fußfessel merklich dazu beitragen, die Fälle von häuslicher Gewalt zu minimieren. Und, meine werten Kolleginnen und Kollegen das möchte ich betonen, der CDU geht hier eindeutig Opferschutz vor Datenschutz. Der Antrag „Mit mehr Entschiedenheit: häusliche Gewalt bekämpfen" sieht vor, dass sich die Landesregierung zunächst auf Bundesebene für eine bundesweit einheitliche Regelung des Einsatzes von elektronischen Fußfesseln im Gewaltschutzgesetz einsetzen möge. Das ist zu wenig. Anstatt der Bitte an die Landesregierung, sich auf Bundesebene einzusetzen, ist das Gebot der Stunde: Selbst tätig werden und die elektronische Überwachung im Polizeirecht verankern. Wir hier im Niedersächsischen Landtag sind in der Lage, das eigenständig zu regeln. Denn Sie glauben wohl nicht, dass sich die Ampelregierung ernsthaft um das Thema kümmern wird. - Herr Bothe, Sie stutzen zu Recht. Denn diesen Passus habe ich Mittwochnachmittag in diese Rede geschrieben; da gab es die Ampel noch. Insofern kann ich heute an dieser Stelle meine Frage selbst beantworten: Nein, die Ampelregierung wird sich definitiv nicht mehr um dieses Thema kümmern. Also muss die Landesregierung, müssen Sie, Frau Ministerin Behrens, sofort handeln. Wir brauchen eine präventiv-polizeiliche Befugnisnorm, und zwar schnellstmöglich. Wir werden der Landesregierung gern behilflich sein, um die elektronische Fußfessel im Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz zu verankern und unserem Schutzauftrag gerecht zu werden. Die häusliche Gewalt betrifft nach unserer Auffassung auch den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, um dessen Mitberatung ich hier bitte, die ich beantrage. Meine Damen und Herren, ein besserer Schutz von Frauen in Niedersachsen ist machbar. Herzlichen Dank.
