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Frank Henning

SPD 06.11.2024 2:23 min Tagungsabschnitte 19/20

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartiergesetzes

Vielen Dank, Herr Kollege Frölich. - Herr Kollege Henning möchte antworten. Bitteschön! Herr Kollege Frölich, ich beginne mit dem letzten Argument. Gerade die Anhebung der Einkommensgrenzen macht doch deutlich, dass wir die Mitte der Gesellschaft mitnehmen. Wir haben doch heute schon das Problem, dass der Polizist/die Polizistin, die Krankenschwester oder die Schuhfachverkäuferin diese Mieten nicht mehr bezahlen können, in der Vergangenheit aber nicht unbedingt in den Genuss eines Wohnberechtigungsscheins gekommen sind. Das regeln wir doch gerade durch die Anhebung der Einkommensgrenzen. Das zeigt aber gleichzeitig, wie groß das Problem ist. Das Problem der nicht bezahlbaren Mieten ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Die Berufsgruppen, die ich gerade aufgelistet habe ich will sie nicht wiederholen, haben die gleichen Probleme wie untere Einkommensgruppen, überhaupt noch bezahlbaren Wohnraum zu finden. Dem steuern wir jetzt entgegen, indem wir die Einkommensgrenzen für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins anheben. Damit profitiert natürlich auch eine größere Gruppe aus der Mitte der Gesellschaft. Ich habe davon gesprochen, dass das auch zu einer besseren sozialen Verteilung von sozial gefördertem Wohnraum führt. Dadurch erzielen wir diesen Nebeneffekt. Insofern verstehe ich den kritischen Einwand nicht. Ich verstehe auch Ihre Einwendungen, was die Anhörung angeht, nicht. Ich habe nur davon gesprochen, dass natürlich! die Landesregierung eine Anhörung vorgenommen hat. In dieser Anhörung hat sich der DGB genauso wie der Verband der Wohnungswirtschaft sehr klar für dieses Gesetz ausgesprochen. Und der DGB hat - jawohl auch gesagt da bin ich ja bei Ihnen, dass es nicht ausreichend ist, nur die Einkommensgrenzen anzuheben, sondern dass wir jetzt natürlich auch neue Sozialwohnungen bauen müssen. Das wissen wir aber, und wir sind auch schon lange mit dem DBG dabei. Er hat die Landeswohnungsgesellschaft mit eingefordert und die Landesregierung dafür gelobt, dass sie diese Landeswohnungsgesellschaft schafft. Letzte Bemerkung: Sie haben vorhin davon gesprochen, dass viele Bestandswohnungsunternehmen gar nicht zum Wohnungsneubau kommen, weil sie im Grunde genommen die Sanierung ihres Altbaubestandes durchführen müssen. Sie haben es verstanden. Genau das ist doch die Lücke, in die die Landeswohnungsgesellschaft reinspringen wird: Viele Bestandshalter sind nicht in der Lage, im Neubausegment tätig zu werden, weil sie ihre Altbauwohnungen sanieren müssen. Genau das ist die Aufgabe der Landeswohnungsgesellschaft: in diese Lücke reinzuspringen, um diesen Bestandshaltern diese Projekte abzukaufen, was jetzt ja auch erfolgt, um dann diese neuen Wohnungen zu bauen, die sonst eben nicht gebaut worden wären. Vielen Dank, Herr Kollege Henning. - Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet:

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