Plenarprotokoll 18/129
16.09.2026 · 356 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: FDP (42)SPD (37)GRÜNE (30)CDU (24)AfD (24)
Ich begrüße Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, sehr herzlich zur heutigen, 129. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Besuchertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich zehn Abgeordnete entschuldigt; die Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Damit rufe ich auf: 1 Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 – HHG 2027) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/21000 In Verbindung mit: Finanzplanung 2026 bis 2030 Vorlage 18/5405 erste Lesung Der Ältestenrat hat sich darauf verständigt, dass bei diesem Tagesordnungspunkt weder Zwischenfragen noch Kurzinterventionen zulässig sind. Damit eröffne ich die Aussprache und erteile für die Landesregierung das Wort an Herrn Finanzminister Dr. Optendrenk.
Dr. Marcus Optendrenk
Auch von mir einen schönen guten Morgen! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Wochen haben wir den 80. Geburtstag unseres Landes gefeiert – acht Jahrzehnte, in denen Nordrhein-Westfalen Krisen überstanden, den Strukturwandel gemeistert und sich immer wieder neu erfunden hat. Dieser Erfolg ist der Erfolg der Menschen in diesem Land. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Aber der Blick auf die vergangenen Tage zeigt, wie schnell die Erfolge der Vergangenheit unter Druck geraten können. Vergangene Woche hat die Polizei in der Nähe des Kraftwerks Weisweiler bei Aachen einen Mann festgenommen. Er hatte mit selbstgebauten Raketen Hochspannungsleitungen in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen sabo-16.09.2026 tiert. Bei seiner Festnahme trug er weitere Sprengmittel bei sich. Anfang des Monats hat die Bundesregierung Russland für den Drohnenangriff auf den Flughafen Leipzig verantwortlich gemacht. Diplomaten wurden ausgewiesen; das russische Generalkonsulat in Bonn ist inzwischen geschlossen. In Berlin liegen seit Anfang September fast 6 Terabyte an Verwaltungsdaten im Darknet – 1,4 Millionen Dateien, darunter auch Informationen zu kritischer Infrastruktur. Vieles wird viel Geld kosten in der Hauptstadt, um das wieder zu reparieren. Und die Ursache? Auch Kürzungen an der falschen Stelle. Sabotage an Stromnetzen, hybride Angriffe auf Flughäfen, Cyberangriffe auf Verwaltungen – das sind keine Szenarien aus Sicherheitspapieren, das ist die Wirklichkeit dieses Septembers, und diese Wirklichkeit verlangt eine klare Antwort auf die einfache Frage: Ist der Staat verlässlich? Ich bin überzeugt: Ja, aber nur, wenn er handelt, wenn er investiert, wenn er sich modernisiert, wenn er schneller wird, ohne die Sorgfalt aufzugeben, die einen Rechtsstaat ausmacht. Genau das tun wir mit diesem Haushalt 2027. Liebe Kolleginnen und Kollegen, den Zusammenhalt, den dieses Land in acht Jahrzehnten aufgebaut hat, müssen wir schützen. Wirtschaftliche Stabilität, soziale Sicherung, gute Bildung, innere und äußere Sicherheit – das alles ist entscheidend für eine funktionierende Gesellschaft. Dieser ganzheitliche Ansatz ist das Fundament unserer Haushalts- und Finanzpolitik in Nordrhein-Westfalen. Die Iran-Krise trifft unsere energieintensive Industrie. Trumps Zollpolitik verunsichert unsere Exportwirtschaft. Sieben Jahre wirtschaftliche Stagnation haben die Steuereinnahmen seit 2022 um kumuliert 12 Milliarden Euro unter die damaligen Erwartungen gedrückt. Die Konjunkturprognosen für 2026 und 2027 bleiben fragil. (Zuruf von Henning Höne [FDP]) Dass das Land Nordrhein-Westfalen in dieser Lage verlässlich bleibt, verdanken wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überall im Land: in unserer Verwaltung, in den Polizeidienststellen, in den Finanzämtern, in den Gerichten, in den Bezirksregierungen, in den Ministerien und vielen anderen Behörden unseres Landes. Dafür herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das ist keine Selbstverständlichkeit, das ist eine Leistung. Man kann in einer solchen Lage auch abwarten. Man kann Entscheidungen vertagen und auf bessere Zeiten hoffen, oder man kann handeln. Genau das tut diese Landesregierung. Nordrhein-Westfalen handelt! Landtag Der Haushaltsplanentwurf 2027 umfasst rund 115,5 Milliarden Euro. Die Investitionsausgaben im Kernhaushalt liegen bei 12,6 Milliarden Euro. Hinzu kommen erstmals knapp 860 Millionen Euro für die Umsetzung des NRW-Plans für gute Infrastruktur. Damit liegt die Investitionsquote 2027 bei fast 12 %, so hoch wie nie zuvor. Die Finanzplanung sieht vor, dass die Investitionsausgaben bis 2029 auf über 15 Milliarden Euro ansteigen. Das ist kein statistischer Wert, das ist Gestaltung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das Infrastruktursondervermögen der Bundesregierung ist dabei der richtige Schritt zur richtigen Zeit. Wir setzen diese Mittel gezielt ein – (Zuruf von Henning Höne [FDP]) mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur. Deutschland braucht umfassende strukturelle Reformen, um seine Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken. Es zeigt sich: Die politische Mitte ist verlässlich. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Sicherheit beginnt nicht beim Reden über Sicherheit, Sicherheit beginnt auch mit dem Bauen. Ende August hat der Bau- und Liegenschaftsbetrieb auf der Hardthöhe in Bonn Verträge für rund 300 Gebäude an bundesweit 130 Bundeswehrliegenschaften unterzeichnet: 54.000 zusätzliche Betten für den neuen Wehrdienst, ein Auftragsvolumen von 4,6 Milliarden Euro. Die Vergabe dieses Großauftrags ist durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb in NRW für den Bund entwickelt, geplant und durchgeführt worden. Die ersten Gebäude gehen bereits Ende des ersten Halbjahres 2027 in Nutzung. Am selben Tag war ich in der Kaserne in Augustdorf: Dort sind 3.000 Soldatinnen und Soldaten stationiert, die Panzerbrigade 21, die erste Brigade Mittlerer Kräfte des Heeres. Dort entstehen neue Unterkünfte sowie sieben neue Instandsetzungshallen für Radund Kettenfahrzeuge. Wenn ich durch die Kaserne gehe, sehe ich keinen abstrakten Verteidigungsbegriff, ich sehe Handwerker, Planer und Soldaten, die gemeinsam für die Sicherheit unseres Landes etwas aufbauen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir haben selbst einige Vorleistungen dafür erbracht. Innerhalb eines Jahres haben wir den Bundesbau in Nordrhein-Westfalen komplett neu organisiert und aus zwei getrennten Strukturen eine zentrale Niederlassung mit mehr als 550 Fachleuten gemacht. Die Stellen sind seit 2022 in diesem Bereich um 60 % gestiegen. Bis 2027 werden es 730 Stellen sein. Wir beteiligen uns daran, dass Deutschland in Zukunft sicher bleibt, auch da, wo der Bund zuständig ist. 16.09.2026 (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Deshalb ist es gut, dass militärische Bauvorhaben in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. September von bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren freigestellt sind. Das Bauvolumen unseres militärischen Bundesbaus steigt von 180 Millionen Euro im Jahr 2023 auf 560 Millionen Euro im Jahr 2029. Verteidigungsfähigkeit braucht Infrastruktur, und Infrastruktur braucht einen Staat, der liefert. Nordrhein-Westfalen liefert! Genauso entscheidend ist die digitale Sicherheit des Staates. Was in Berlin passiert, kann theoretisch überall passieren; es wird insbesondere überall versucht. Cyberangriffe verursachen in der deutschen Wirtschaft jährlich einen Schaden von über 200 Milliarden Euro. Die Kosten für IT-Sicherheit steigen damit um 10 bis 15 % pro Jahr. Diese Kostensteigerungen kann man nicht bequem in einem Haushalt auffangen. Wer an der digitalen Infrastruktur spart, zahlt am Ende ein Vielfaches, ob privat, ob als Unternehmen, ob als Staat. Das ist in Berlin konkret zu sehen. Deshalb bauen wir die IT und die Digitalisierung der Landesverwaltung systematisch aus. Wir investieren auch gemeinsam mit dem Bund und starten gemeinsame Projekte mit Minister Wildberger und seinen Leuten. Wir investieren in sichere Netze in Nordrhein-Westfalen, in Künstliche Intelligenz für die Steuerverwaltung beispielsweise und in digitale Werkzeuge für den öffentlichen Dienst. Was früher die Kohle für unser Land war, sind heute Daten und digitale Kompetenz. Wir gestalten den Weg von der Kohle zur KI. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Dass Microsoft seine milliardenschweren Investitionen in Rechenzentren im Rheinischen Revier erneut erhöht – neben Bedburg, Bergheim und Elsdorf jetzt auch in Grevenbroich –, zeigt, Nordrhein-Westfalen ist auch als Technologiestandort gefragt. Dabei habe ich die Investitionen anderer und die des Staates noch gar nicht erwähnt. Um in solche Zukunftsaufgaben investieren zu können, müssen wir die Wirtschaft wieder auf Erfolgskurs bringen. In Nordrhein-Westfalen gehen wir voran und entlasten mit unseren Bürokratieabbaupaketen Betriebe, Unternehmen und Kommunen. Ab dem 1. Januar 2027 werden Berichtspflichten des Landes grundsätzlich abgeschafft – nicht einzelne Pflichten, alle. Wer künftig eine Berichtspflicht beibehalten will, muss begründen, warum. Diese Beweislastumkehr ist ein echter Systemwechsel und bislang einmalig in Deutschland. Zum Glück ziehen Bund und andere Länder jetzt nach. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Technologie allein macht allerdings keinen verlässlichen Staat. Am Ende sind es immer die Menschen, die entscheiden, Landtag die führen, die Verantwortung übernehmen. Keine Künstliche Intelligenz ersetzt das Urteil einer Lehrerin, die Intuition eines Polizisten, die Erfahrung einer Finanzbeamtin oder die Urteilskraft eines Richters. Technik unterstützt, aber der Mensch führt, und dafür braucht der Mensch Bildung. 44,4 Milliarden Euro fließen 2027 in den Bereich „Kinder, Bildung und Jugend“ – fast 40 % des gesamten Etats, 800 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Gegenüber 2022, das macht die Dimension dessen deutlich, was wir an Veränderung schaffen, ist das eine Steigerung um 8,6 Milliarden Euro oder 24 %. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Diese Landesregierung hält Wort. Das, was im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist – die Priorität für Bildung –, finden Sie in jedem Haushalt dieser Wahlperiode. 1.323 zusätzliche Lehrerstellen kommen 2027 hinzu – der größte Stellenzuwachs im gesamten Landeshaushalt. Wir haben knapp 550.000 Plätze im Offenen Ganztag – ausgestattet mit knapp 1,1 Milliarden Euro und 444 neuen Stellen dafür. Es gibt knapp 6,5 Milliarden Euro für frühkindliche Bildung über das Kinderbildungsgesetz. Zur Erinnerung: Als Armin Laschet das erste Kinderbildungsgesetz gemacht hatte – Ende der 2000er-Jahre, 2008/2009 –, betrug das Volumen 900 Millionen Euro. Schauen Sie sich die Dimension an: von 900 Millionen Euro auf 6,5 Milliarden Euro – für den Ausbau von Plätzen, für den Ausbau von Standards und für die Steigerung von Qualität. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir sehen 5,8 Milliarden Euro Zuschüsse für unsere Hochschulen vor. Dort entsteht Zukunft. Dort bringen wir Bildung auf ein höheres Level. Dort haben wir internationale Exzellenz. Dort findet in Exzellenzclustern Entwicklung statt – für die Zukunft, für das, was in Nordrhein-Westfalen morgen wichtig ist. Gute Bildung beginnt nicht erst in der Schule, sondern schon in der Kita. Deshalb haben wir die Ausgaben für frühkindliche Bildung um weitere 237 Millionen Euro erhöht. Gute Bildung ist nämlich die rentabelste Investition, die ein Staat tätigen kann. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 2027 stehen für die innere Sicherheit 7,1 Milliarden Euro bereit – allein 4,7 Milliarden Euro davon für die Polizei, 172 Millionen Euro mehr als im Haushalt 2026. Auch 2027 stehen im Haushalt wieder Ermächtigungen für 3.000 Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter. Die Polizei hat weiterhin in dieser Landesregierung einen guten Partner. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 16.09.2026 Nach dem Terroranschlag von Solingen hat die Landesregierung ein Sicherheitspaket von 400 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Wir stärken den Verfassungsschutz, verbessern die Überwachung potenzieller Extremisten und beschleunigen den Datenaustausch zwischen den Behörden. Dieses Sicherheitspaket beweist die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit in unserer Koalition, aber insbesondere auch die der Behörden untereinander. Wir ziehen in der Sicherheitspolitik an einem Strang. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Polizistinnen und Polizisten bedanken, die jeden Tag für unsere Sicherheit sorgen, bei den vielen Haupt- und Ehrenamtlichen aus den Blaulichtorganisationen, der Bundeswehr und vielen anderen mehr, die sich aus der Landwirtschaft und aus der Zivilgesellschaft eingesetzt haben, um bei den verheerenden Bränden in Teilen Nordrhein-Westfalens – in der Eifel, im Sauerland – dafür zu sorgen, dass die Lage auch bei einer Naturkatastrophe beherrschbar bleibt. Wenn Waldbrände ausufern, dann sind alle gemeinsam da. Das ist die große Stärke Nordrhein-Westfalens. Dafür ganz herzlichen Dank! (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Die Verlässlichkeit des Staates entscheidet sich nicht nur im Landtag oder in einer Landesregierung und in Behörden, sie entscheidet sich auch in den Städten und Gemeinden. Dort wird Staat für die Bürgerinnen und Bürger jeden Tag ganz konkret. Gemeinsam mit dem Haushaltsplanentwurf bringen wir deshalb einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Gemeindefinanzierung ein, der nachher noch separat beraten wird. Ich kann aber Folgendes vorwegnehmen: Der Verbundsatz steigt, wie Sie wissen, von 23 auf 23,5 %. Das klingt zwar nur nach einem halben Prozentpunkt, es ist aber die erste Erhöhung seit über 50 Jahren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das bedeutet 360 Millionen Euro mehr gegenüber einem unverändert gebliebenen Satz. Insgesamt erhalten die Kommunen über das Gemeindefinanzierungsgesetz rund 17,1 Milliarden Euro – mehr als je zuvor. Und wir geben das Versprechen ab: Wir setzen diese Tendenz fort. Dazu kommt ein Paket, das es in dieser Form noch nie gegeben hat: unter anderem die Altschuldenübernahme von fast 9 Milliarden Euro, die inzwischen abgeschlossen ist, innerhalb eines halben Jahres, für die das Land in Zukunft jedes Jahr ab 2026 bereits weitere 250 Millionen Euro an Zinsentlastung im eigenen Haushalt zugunsten der Kommunen zur Verfügung stellt. Landtag Die Landesregierung hat sich außerdem dafür eingesetzt, dass den Kommunen wegbrechende Einnahmen durch den Investitionsbooster des Bundes vollständig kompensiert werden. Das bedeutet, um es mit einer Zahl konkret zu machen, 875 Millionen Entlastung im Jahr 2027 für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Der Bund beteiligt sich zudem – wir haben das noch zu beraten, aber das werden wir so umsetzen – mit 164 Millionen Euro jährlich an der kommunalen Altschuldenentlastung über Zinshilfen. Das ist ein Anfang. Wir sind sicher: Der Bund muss sich noch weiter engagieren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Mit insgesamt 60 Milliarden Euro über zwölf Jahre ist der Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur das größte Investitionsprogramm in der Geschichte unseres Landes. Allein 21,3 Milliarden Euro fließen direkt in die kommunale Infrastruktur, knapp 10 Milliarden Euro in die Infrastruktur des Landes. Die Schwerpunkte sind Ausbau und Modernisierung von Kitas und Schulen, Verkehrswege, Gesundheitsversorgung, energetische Sanierung, Sport, Digitalisierung sowie Wirtschaft und Wissenschaft – finanziert aus Landesmitteln und aus dem Sondervermögen für gute Infrastruktur des Bundes. Insgesamt erhält von den 100 Milliarden Euro, die der Bund den Ländern in diesem Rahmen zur Verfügung stellt, Nordrhein-Westfalen, wie Sie wissen, rund 21,1 Milliarden Euro. Zusätzlich garantiert die Landesregierung den Kommunen die Höhe der GFG-Investitionspauschalen für die nächsten zwölf Jahre und damit weitere 27,6 Milliarden Euro an Investitionsmitteln. Das ist eine Umsetzung, die in dieser Dimension noch nie erfolgt ist. Sie ist erforderlich. Wir haben sie auf den Weg gebracht, und sie läuft. Nordrhein-Westfalen redet nicht nur über Infrastruktur, Nordrhein-Westfalen baut. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir setzen uns beim Bund für ein klares Prinzip ein: Wer bestellt, der bezahlt. Die Nettoauszahlungen der Kommunen in den Bereichen „Soziales“ und „Jugend“ sind in den letzten zehn Jahren von 16 auf über 24 Milliarden Euro gestiegen, ganz überwiegend durch Bundesgesetze veranlasst. Der Bund muss hier seiner Verantwortung stärker nachkommen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ein verlässlicher Staat braucht nicht nur Geld, er braucht in erster Linie Menschen, die motiviert für ihn arbeiten. Deshalb modernisieren wir das Dienstrecht in Nordrhein-Westfalen von Grund auf. Das größte Reformprojekt für den öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen seit einer Generation steht an: Lebensarbeitszeitkonto, Altersgeld, Co-Working-Möglichkeiten, eine umfassende Zulagenreform. Es fanden elf Gesprächsrunden mit Gewerkschaften und 16.09.2026 Verbänden statt, die erste Lesung im Juli. Wir alle hoffen, dass das zum 01.01.2027 in Kraft treten kann. Wir setzen die Besoldungsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um. Das Kabinett hat in der letzten Woche den Referentenentwurf beraten. Die vorausschauende Übertragung der Tariferhöhung um 3,36 %, die hier im Landtag beschlossen worden ist, hat sich insoweit als richtig erwiesen. Der zusätzliche Anpassungsbedarf fällt dadurch deutlich geringer aus. Wir erwarten viel von unseren Beamtinnen und Beamten, von unseren Richterinnen und Richtern und von unseren Angestellten. Über 350.000 Menschen arbeiten in der Landesverwaltung und an den Hochschulen, an den Gerichten, in den Finanzämtern, bei der Polizei, in den Schulen und in den Bezirksregierungen. Sie verdienen einen modernen Arbeitgeber, und das wollen wir sein. Investieren heißt nicht, die Disziplin aufzugeben. Die Ressorts haben Einsparungen in Höhe von 1,45 Milliarden Euro erbracht. In der Ministerialverwaltung setzen wir den 10%igen Stellenabbau über fünf Jahre fort. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen im Kabinett für die konstruktiven Beratungen und für die Bereitschaft, diesen Weg auch mit Einsparungen konkret mitzugehen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Nettoneuverschuldung von 5 Milliarden Euro bewegt sich im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten. Apropos Verfassungsrecht: Dreimal hat das Verfassungsgericht in Münster in dieser Wahlperiode den Haushalt der Landesregierung geprüft. Dreimal haben wir recht bekommen. Wir achten unsere Landesverfassung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Entscheidend ist, wofür wir das Geld ausgeben. Es fließt in Schulen, Sicherheit, Infrastruktur und Kommunen. Mit jedem Euro, den wir in die Wettbewerbsfähigkeit dieses Landes investieren, in die Rahmenbedingungen für gute Wirtschaft, die morgen die Einnahmebasis für solide Haushalte bildet, machen wir es richtig. Wer jetzt an der falschen Stelle spart, gefährdet die Einnahmen von morgen und übermorgen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich höre häufig, die Lage sei unsicher, die Zeiten seien schwierig. Ja, das stimmt. Aber Unsicherheit ist kein Grund, stehen zu bleiben. Im Gegenteil, Unsicherheit verlangt, dass wir schneller entscheiden, klarer priorisieren, entschlossener handeln als in ruhigen Zeiten. Wer immer auf perfekte Informationen wartet, verpasst den Moment, in dem Handeln noch etwas bewirkt. Nicht die Analyse macht den Unterschied, die Tat macht den Unterschied. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag Mit diesem Haushalt gestalten wir. Wir gestalten durch Investitionen in Bildung, damit unsere Kinder eine gute Zukunft haben. Wir investieren in Sicherheit, damit die Menschen in diesem Land geschützt sind. Wir investieren in Infrastruktur, damit Kommunen und Unternehmen arbeiten können. Wir investieren in digitale Kompetenz, damit der Staat nicht das Ziel wird, sondern die Antwort gibt. Seit Jahrzehnten wurde die Demokratie nicht so infrage gestellt wie heute. Ja, demokratische Prozesse sind manchmal langsamer. Aber diese Verfahren sind unser Schutzwall gegen autoritäre Strukturen. Die demokratische Mitte beweist: Wer handelt, wird gehört. Mit dem Haushaltsplan 2027 stellen wir die Weichen, damit unsere Kinder auch zum 100. Geburtstag dieses Landes in einem sicheren, freiheitlichen, wettbewerbsfähigen Nordrhein-Westfalen leben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Nordrhein-Westfalen ist stark, Nordrhein-Westfalen packt an, nicht weil alles einfach wäre, sondern weil sich hier 18 Millionen Menschen darauf verlassen, dass ihr Land funktioniert. Diesem Vertrauen werden wir gerecht, auch mit diesem Haushalt. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister Optendrenk. – Damit eröffne ich die Aussprache. Für die SPD-Fraktion hat als Erster ihr Fraktionsvorsitzender Herr Ott das Wort. Ich darf darauf hinweisen, dass aufgrund der Redezeitüberschreitung des Ministers alle Fraktionen bei Bedarf zusätzlich zweieinhalb Minuten Zeit bekommen können.
Jochen Ott SPD
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Optendrenk, Sie legen uns einen Haushalt mit einem Defizit von fast 10 Milliarden Euro vor. Die Hälfte davon soll durch neue Schulden gedeckt werden. Es geht also um 5 Milliarden Euro. Das ist die höchste Neuverschuldung seit 2010. Kein Finanzminister hat seitdem einen regulären Haushalt mit mehr Schulden vorgelegt als Sie, Herr Optendrenk. Das ist Fakt. In der letzten rot-grünen Legislaturperiode zwischen 2012 und 2017 wuchs das Haushaltsvolumen um gut 25 %. Für den Oppositionspolitiker Marcus Optendrenk war das damals skandalös und Anlass für scharfe Kritik. Allerdings, man höre und staune, stieg unter dem Finanzminister Optendrenk das Haushaltsvolumen um über 30 %. Sie geben fast 42 Milliarden Euro mehr aus als 2017. Laut Ihrer eigenen Finanzplanung soll das Delta zwischen Steuereinnahmen und Ausgaben auf über 30 % steigen. Und 16.09.2026 das wollen Sie uns als seriöse Finanzpolitik verkaufen? Herr Optendrenk, was würde wohl der Oppositionsabgeordnete Optendrenk über diese Finanzpolitik heute sagen? (Beifall von der SPD und der FDP) „Sie können nicht mit Geld umgehen“, das würde er sagen. Nur, ich mache mir diese platte Rhetorik nicht zu eigen, weil wir alle wissen, wie schwierig die Zeiten sind. (Lachen von der CDU) Aber eines wollen wir mal festhalten: Ihr ganzes Gerede über Nachhaltigkeit, vorausschauende Finanzpolitik, (Unruhe – Glocke) mit dem Sie uns jahrelang belehren wollten, war nur heiße Luft, viel Arroganz und hatte keine Substanz. (Beifall von der SPD und der FDP) Die Landesfinanzen, die Sie der nächsten Regierung übergeben, sind ein Sanierungsfall, sie sind eine Hinterlassenschaft. Ich wäre mit meiner Kritik viel zurückhaltender, wenn Sie das Geld wenigstens nutzen würden, um Probleme zu lösen. Investitionen in Bildung, Wohnen und Infrastruktur wären richtig, notfalls auch auf Kredit. Auch Familien zu entlasten, wäre richtig. Das Problem dieser Regierung ist allerdings: Sie geben viel Geld für eine Politik aus, die völlig erfolglos ist. (Beifall von der SPD) Sie reden gerne über Prioritäten, von Zukunft, von Gestaltung. An großen Worten hat es Ihnen nie gemangelt. Aber eines haben Sie dabei leider vergessen, Herr Optendrenk: Sie haben die Menschen vergessen, die hinter diesen Zahlen stecken. Wie viel auch immer Sie angeblich für Bildung ausgeben, hinter den Zahlen stehen zu viele Kinder, die nicht richtig lesen, rechnen und schreiben können. Hinter den Zahlen stehen zu viele Familien, die keine Wohnung finden. Hinter den Zahlen stehen zu viele Städte und Gemeinden, die ihre Straßen nicht mehr sanieren können. Hinter den Zahlen stehen zu viele Unternehmen, die auf einen Stromanschluss warten. Hinter den Zahlen stehen auch Mütter und Väter, die nicht arbeiten können, weil ein Kitaplatz fehlt oder die Kita mal wieder geschlossen hat. Das ist die Realität in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der SPD) Trotz dieser Misserfolge wagt die Regierung keinen Neuanfang, keine Kurskorrektur. So kann man die Rede des Finanzministers in fünf Sätzen zusammenfassen: Erstens: Innovation bedeutet Risiko. Zweitens: Veränderung bedeutet Gefahr. Drittens: Wir fürchten das Landtag Neue mehr als den Stillstand. Viertens: Probleme können wir nicht lösen, aber wir können sie verwalten. Fünftens: Deshalb ändern wir nichts. (Zuruf von der CDU: Nicht zugehört!) Genau so ist es: Sie ändern landespolitisch nichts. (Beifall von der SPD) Deshalb ist dieser schwarz-grüne Haushalt ein Dokument des Stillstands, mehr noch: Er ist ein Dokument der Resignation. – Diese Regierung glaubt nicht mehr an sich selbst, und sie glaubt auch nicht mehr an Nordrhein-Westfalen. Sie regiert die Sackgasse, aber sie baut keinen Weg heraus. Nordrhein-Westfalen braucht jetzt Bewegung, aber diese Regierung bewegt sich nicht. (Beifall von der SPD) In Berlin ist es genau umgekehrt: Es ist laut, schnell … (Lachen von der CDU und den Grünen) – Warten Sie erst mal ab. Es ist laut, schnell, durcheinander mit – ebenfalls – mangelnder Bereitschaft zur Problemlösung, mehr gegeneinander als miteinander. Manche glauben tatsächlich, auf allen Seiten mit Rammbock und Brechstange ihre Ideologie durchsetzen zu können. Es ist eine einzige Kakophonie, bei denen den Menschen der Eindruck von Überforderung und Orientierungslosigkeit bleibt, und dazu ein unverantwortliches Spiel mit der Regierungskrise in der Berliner Blase. Das ist doch keine Spielhalle, wo man schnelle Wetten auf politische Entscheidungen und Personaldebatten macht. 1930 wurde der Konflikt zwischen dem Klassenkampf von oben und dem Kampf um soziale Gerechtigkeit zum Desaster. Die Regierung brach und der Faschismus stand vor der Tür. Haben wir daraus gelernt? Die Antwort kann doch nur eine sein: Deutschland braucht jetzt eine konzertierte Aktion. Gewerkschaften und Arbeitgeber müssen mit der Bundesregierung an einen Tisch. Wir brauchen einen neuen Gesellschaftsvertrag. (Beifall von der SPD) Um das sehr deutlich zu sagen: Zu glauben, mit Schmerzen um der Schmerzen willen, oder zu glauben, es gehe ohne Reformen, ist beides falsch und beides gefährlich. (Beifall von der SPD) Denn es geht um die Hoffnung auf ein gutes Morgen. Es geht um Orientierung, damit wir die Dinge wieder geregelt bekommen, schneller, klarer und einfacher werden und trotzdem sozial und gerecht. Das wird nur gelingen, wenn Regierung, Unternehmen und Gewerkschaften das Land wieder gemeinsam in Bewegung setzen, nur gemeinsam. 16.09.2026 Eine solche Bewegung braucht es in Berlin. Aber auch hier in Nordrhein-Westfalen brauchen wir endlich Bewegung statt Stillstand, Anpacken statt Phlegma. Es braucht Mut zur Veränderung gegen die Resignation. (Beifall von der SPD) Damit bin ich bei der Landespolitik. Herr Finanzminister, wenn Ihr Eigenlob einen realen Kern hätte, dann müsste man im Alltag der Menschen nach fünf Jahren Schwarz-Grün oder nach zehn Jahren CDU-Regierung irgendwann etwas merken. Aber wo sind denn Ihre Erfolge? Wirtschaftswachstum? Innere Sicherheit? Wohnungsbau? Bildung? Es gibt sie nicht. Hier im Plenarsaal erklären Sie: Kinder und Bildung haben Priorität. – Draußen im Land erleben die Eltern etwas anderes: Schulen kämpfen mit Unterrichtsausfall. Kitas kämpfen mit Personalnot. Lehrerinnen und Lehrer kämpfen mit Bürokratie. Und unsere Kinder kämpfen darum, das zu lernen, was sie eigentlich längst können müssten. – Das ist die Realität in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der SPD) Sie sprechen vom zweiten PISA-Schock. Ich sage: Das ist überhaupt kein Schock. – Denn ein Schock setzt voraus, dass etwas überraschend kommt. Aber niemand in Nordrhein-Westfalen, der sich ernsthaft mit Bildungspolitik in Nordrhein-Westfalen beschäftigt hat, kann doch von diesen Ergebnissen überrascht sein. Wir wissen seit Jahren, wie schlecht es um Lesen, Schreiben und Rechnen bei uns bestellt ist. Wir wissen seit Jahren, wo die Probleme liegen. Wir wissen auch, was zu tun wäre. (Zuruf von den Grünen: Wissen Sie nicht!) Nur: Diese Regierung tut es nicht. Seit Jahren unternimmt sie nichts. Deshalb muss man mit einem Mythos einmal aufräumen: Nein, Bildung ist unter Schwarz-Grün nicht automatisch Priorität, nur weil der Ministerpräsident in Sonntagsreden darüber spricht. Der Anteil der Bildungsausgaben am Gesamthaushalt ist nicht gestiegen, er ist gesunken. – Das ist die Realität. (Beifall von der SPD und Henning Höne [FDP]) Angesichts dieser Realität dürfen wir nicht länger warten. Wir brauchen ein Sofortprogramm Bildung für die Schülerinnen und Schüler an 1.865 Schulen – rund 35 % aller Schulen NRW –, die jetzt die Unterstützung brauchen. Natürlich bin ich für eine große Bildungsreform, die kann aber erst mittelfristig wirken. Deshalb nutzt es nichts, dass wir die Kinder aufs Spiel setzen, die jetzt in der Sekundarstufe I sind und deren Berufschancen gerade schwinden. Diese Kinder können nicht warten. Deshalb brauchen sie jetzt Unterstützung. Es braucht jetzt ein Sonderprogramm. Landtag (Beifall von der SPD) Von solchen Ideen ist in diesem Haushalt aber nichts zu sehen. Die Tatenlosigkeit zeigt das in diesem von Ihnen vorgelegten Haushalt. Herr Finanzminister, Sie nennen sich einen verlässlichen Partner der Kommunen. Schauen wir einmal auf die Realität. Unsere Städte und Gemeinde erleben eine Haushaltskrise historischen Ausmaßes. Die Defizite sind auf 9,5 Milliarden Euro gestiegen. Fast keiner vor Ort kann noch einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Das eigentlich Dramatische ist: Die Kommunen verschulden sich zunehmend nicht mehr für Investitionen, sie verschulden sich, um den laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten. Das ist keine normale Haushaltskrise. Das ist eine tickende Zeitbombe, das ist demokratiegefährdend. (Beifall von der SPD und Christof Rasche [FDP]) Denn wer vor Ort eine lebendige Demokratie will, der muss den Menschen auch die Möglichkeit geben, vor Ort gestalten zu können. Die Landesregierung – auch gerade eben – feiert sich für 0,5 % Erhöhung des Verbundsatzes. Gleichzeitig erhöhen die Landschaftsverbände ihre Umlage aber um mehr als denselben Betrag. Die Kommunen haben also am Ende weniger Mittel als vorher. Hören Sie also auf, die Öffentlichkeit mit solchen Äußerungen zu täuschen. Zur Infrastruktur. Sie wollen lediglich 47 % der NRW-Mittel aus dem Sondervermögen direkt an die Kommunen weiterreichen, obwohl – das wissen wir alle – die Gemeinden 80 % der öffentlichen Investitionen tragen. Deshalb brauchen unsere Städte und Gemeinden mehr: 17 Milliarden Euro statt 10 Milliarden Euro für die Kommunen; 17 Milliarden Euro für Schulen, Straßen und Brücken, 17 Milliarden Euro für Schwimmbäder und Sporthallen und Feuerwehrhäuser, 17 Milliarden Euro für mehr Lebensqualität in Stadt und Land, 17 Milliarden Euro für mehr in die Demokratie in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der SPD) Diese Regierung spricht auch sehr gerne über Familien, aber auch das hat wenig mit der Realität zu tun. Das echte Leben wird täglich teurer. Kommunale Steuern und Gebühren steigen. Bildung kostet, Schulessen kostet, Mobilität kostet. Und bei der Kita? Da wartet man seit Jahren auf die Einlösung des Versprechens, das Sie selbst gegeben haben. Sie wollten Familien entlasten. Sie wollten Gebühren abbauen. Kein einziges dieser großen Versprechen haben Sie eingelöst, keines. Nicht mal erste Schritte! Deshalb sagen wir hier sehr klar: Das dritte beitragsfreie Kita-Jahr muss kommen, und zwar jetzt. (Beifall von der SPD) Wir werden so lange Druck machen, bis Sie dieses Versprechen im Laufe der Haushaltsberatungen 16.09.2026 erfüllen. Wenn Sie das nicht tun, dann werden wir das tun, und zwar direkt nach der Wahl im nächsten Jahr. (Lachen von der CDU) Denn Kitas sind eine Bildungsinstitution. Sie sind genauso wichtig wie Schulen. Bildung muss gebührenfrei sein. (Beifall von der SPD) Gute Kitas schaffen die Grundlage für Sprache, für Bildungserfolg, für berufliche Chancen. Sie ermöglichen Eltern, insbesondere auch Müttern, wieder zu arbeiten. Wer in Kitas investiert, investiert in Bildung, in Gleichberechtigung, in Fachkräfte und eben auch in Wachstum. Trotzdem spart diese Landesregierung an der Betreuungsqualität. Das ist falsch und kurzsichtig. Wir müssen die Finanzierung der Kitas vom Kopf auf die Füße stellen. Sockelfinanzierung statt Kopfpauschalen – darauf kommt es jetzt an. (Beifall von der SPD) Wir müssen in der Kita dafür sorgen, dass jedes Kind zu Beginn der Schulzeit ausreichend gut Deutsch spricht und rückwärtslaufen kann. Das funktioniert aber nur mit einem Chancenjahr in der Kita. Der schwarz-grüne Plan, unsere Kinder für 200 Millionen Euro durch das Land zu kutschieren, ist unpraktikabel und ineffektiv. Das ist eine irre Verschwendung. (Beifall von der SPD, Marcel Hafke [FDP] und Henning Höne [FDP]) Dann gibt es ein Thema, das inzwischen jede Familie in Nordrhein-Westfalen beschäftigt: das Thema „Wohnen“. Die Mieten steigen, die Einkommen kommen nicht hinterher. In zehn Jahren sind die durchschnittlichen Kaltmieten in Nordrhein-Westfalen um rund 50 % gestiegen. In Nordrhein-Westfalen fehlen 400.000 Wohnungen; jedes Jahr fallen Tausende aus der Mietpreisbindung. Der soziale Wohnungsbau kommt nicht hinterher. Baugenehmigungen dauern zu lange. Grundstücke fehlen. Währenddessen suchen berufstätige Familien verzweifelt eine Wohnung. Alleinerziehende finden teilweise überhaupt nichts mehr. Deshalb brauchen wir einen Neustart in der Wohnungspolitik in Nordrhein-Westfalen. NRW war einmal das Land des bezahlbaren Wohnens, und das muss es endlich wieder werden. (Beifall von der SPD) Wir könnten das in diesem Landtag beschließen: mehr gemeinwohlorientierten Wohnungsbau, eine Landeswohnungsbaugesellschaft, wirksamen Mieterschutz und eine funktionierende Mietpreisbremse überall im Land, Bürgschaften für Familien, die ein Eigenheim erwerben wollen, zinsverbilligte Darlehen für die Mitte, weniger Vorschriften für den Häuserbau. Verbesserung ist dringend nötig. Es wird drin-Landtag gend Zeit für eine neue Wohnraumpolitik in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der SPD) Ehrlicherweise müssten doch auch CDU und Grüne merken, dass das Land feststeckt – buchstäblich, in einem 300.000 km langen Stau. Der ÖPNV ist überfordert. Selbst kurze Strecken sind mühsam und zeitaufwendig. Die Menschen meiden sie, wann immer sie können. Wissen Sie, was die Folge daraus ist? Die Menschen fahren weniger raus. Sie begegnen sich viel weniger, es gibt weniger Kontakte, mehr Frust. Das sind die sozialen Folgen der Megastaus in Nordrhein-Westfalen. Aber das Land steckt nicht nur auf der Straße fest. NRW steckt auch in der Bildung fest: Unterricht fällt aus, Kitas schließen früher, Betreuung wird gekürzt, Leistungen sinken und selbst Kinder bewegen sich im Moment zu wenig. NRW steckt wirtschaftlich fest: zu wenig Wachstum, zu wenig Investitionen, zu wenig Flächen, zu langsamer Netzausbau und bei allem zu wenig Tempo, erst recht bei Wasserstoff und Transformation. Im Rheinischen Revier werden Millionen und Milliarden verbrannt, ohne dass daraus eine echte industrielle Zukunft für Nordrhein-Westfalen entsteht. Was für ein Missmanagement! (Beifall von der SPD) Herr Ministerpräsident, es ist kein Wunder, dass Sie Ihre Teilnahme an der Revier-Konferenz abgesagt haben. Der Stuhl bleibt leer. Das ist ein echtes Symbolbild, leider nicht nur für das Rheinische Revier. (Zuruf von der SPD: So ist es!) Auch bei der inneren Sicherheit steckt das Land fest: hohe Kriminalität, Hunderttausende offene Ermittlungsverfahren, Tausende nicht vollzogene Haftbefehle. Dann lese ich am 1. September eine Pressemitteilung des Innenministers: 2.600 neue Polizisten sollen eingestellt werden. – Allerdings hatten Sie 3.000 versprochen, und zwar jedes Jahr. So steht es im Koalitionsvertrag. Schon wieder ein Versprechen gebrochen, schon wieder Vertrauen enttäuscht! Es hat sich auch gezeigt, dass Innenminister und Flüchtlingsministerin gemeinsam nicht in der Lage sind, Kriminelle abzuschieben. Alle zeigen im Skandal um die Coesfelder Liste auf Köln, (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Ja, genau!) nicht zu Unrecht. Es ist auch ein schwarz-grünes Problem von Köln, (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Ach so!) aber es ist eben auch ein Problem von Landesministerien, die keinen Überblick haben, nicht zusammenarbeiten und viel zu lange untätig geblieben sind. 16.09.2026 (Beifall von der SPD, Marcel Hafke [FDP] und Henning Höne [FDP] – Zuruf von Tim Achter- meyer [GRÜNE]) Die Lage in der Justiz? Ein Skandal jagt den nächsten – manipulierte Richterberufungen, Gefängnisausbrüche, Korruption, frustrierte Beamte –, und niemand übernimmt dafür die politische Verantwortung. Verantwortungslosigkeit als Regierungsstil! (Beifall von der SPD) Herr Ministerpräsident, ich spreche Ihnen und Ihrer Regierung nicht den guten Willen ab. Ich spreche Ihnen das Können ab. Sie sind nicht erfolgreich. Noch schlimmer ist: Sie lernen aus dieser Erfolglosigkeit nicht. CDU und Grüne leben nur noch vom Bundesgeld. Den NRW-Plan, von dem Sie so gerne reden, gibt es gar nicht. (Christian Dahm [SPD]: Das ist ein Phantom!) Das ist das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP – Zuruf von der CDU: Ach so!) Das sind 21 Milliarden Euro, die die SPD für NRW erstritten hat (Lachen von der CDU und Mehrdad Mostofiz- adeh [GRÜNE]) und die Hendrik Wüst und die Union erst gar nicht wollten. Jetzt hält dieses Geld Sie finanzpolitisch am Leben. Herr Optendrenk, Herr Wüst, gern geschehen! (Beifall von der SPD) Für einen echten Aufbruch reicht das aber nicht. Es geht auch nicht nur um Geld. Es geht vor allen Dingen um neue Ideen, die Sie nicht haben. Stillstand und Stau werden mehr und mehr zum Lebensgefühl in Nordrhein-Westfalen. Das dürfen wir nicht länger hinnehmen. Die Menschen wollen Aufbruch. Sie wollen Bewegung. Sie wollen Veränderung. Und sie wollen das all so sehr, dass eine ganze Reihe von ihnen im Zweifel lieber eine Partei wählt, die Spione, Bankräuber, Nazischläger in die Parlamente schickt, als weiter auf Veränderungen zu warten. Diese chaotische Pöbeltruppe ganz rechts außen ist nicht einmal in der Lage, ihren eigenen Parteitag abzuhalten. Vetternwirtschaft und Verhetzung können die gut, Verantwortung aber nicht. Deshalb sage ich es sehr deutlich: Neue Bewegung muss jetzt aus der demokratischen Mitte kommen. (Beifall von der SPD) Aber Ihre Regierung, Herr Wüst, ist kein Beweger, ist keine Bewegung. Schwarz-Grün ist ein umgekippter 30-Tonner, Landtag (Zuruf von den GRÜNEN: Nein!) der quer auf der Autobahn liegt – unfähig, sich selbst zu bewegen, ein Hindernis für alle, die nach vorn wollen. Es wird Zeit, die Fahrbahn wieder freizumachen. Es wird Zeit für eine neue Politik in Nordrhein-Westfalen. (Anhaltender Beifall von der SPD)
André Kuper
Danke, Herr Ott. – Für die CDU spricht ihr Fraktionsvorsitzender Herr Schick. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Können wir den Löttgen noch mal sehen?)
Thorsten Schick CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich mache mir platte Rhetorik nicht zu eigen – das hat Herr Ott am Anfang gesagt. (Zurufe von der SPD: Oh!) Dann folgt eine solche Rede – lächerlicher kann man sich nicht machen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Herr Ott, wenn ich Ihre Rede höre, dann frage ich mich, in welchem Bundesland Sie leben. (Unruhe – Glocke) Nordrhein-Westfalen scheidet definitiv aus. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Bei Löttgen gab es wenigstens noch ein Zitat irgendeines Philoso- phen!)) Sie verwechseln offensichtlich die schlechte Stimmung in der SPD-Landesgeschäftsstelle mit der Stimmung im Land. (Lachen und Zurufe von der SPD: Oh!) Anders ist diese Rede nicht zu erklären. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Kirsten Stich [SPD]) Die Wahrheit ist doch, dass Sie außer Bashing der Landesregierung wieder nichts zu bieten hatten: keine neuen Ideen, keine neuen Initiativen. (Stefan Zimkeit [SPD]: Zuhören! – Gordan Du- das [SPD]: Aber jetzt ist es genug der Rheto- rik!) Dabei sind Sie doch extra auf Tour gegangen. Sie wollten mit den Menschen reden. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Es ist schon schlecht, wenn man die Rede vorher ausge- schrieben hat und gar nicht reagieren kann!) Wenn am Ende einer solchen Tour aber nur alte Forderungen in neuer Verpackung herauskommen, 16.09.2026 dann ist das ein reiner Etikettenschwindel. Den haben Sie auch heute wieder geliefert. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Sehr geehrter Herr Ott, selbst für einen durchschnittlichen Oppositionspolitiker ist das viel zu wenig. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Zurufe von der SPD: Oh! – Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Das sagt der Richtige! – Christian Dahm [SPD]: Das ist dünnes Eis! –– Zuruf von Sarah Philipp [SPD]) Beim Blick auf die Lage sehen wir, dass nicht nur Deutschland, sondern ganz, ganz viele Staaten seit Jahren in einer außergewöhnlich langen Phase wirtschaftlicher Stagnation stecken. (Zuruf von Henning Höne [FDP]) Wachstum und private Investitionen bleiben schwach, und unser Industriestandort steht unter erheblichem Druck. Die Ursachen sind vielfältig: Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine geht weiter. Im Nahen Osten brennt es, und Zölle bremsen den Welthandel aus. Wir befinden uns in einer geopolitisch und wirtschaftlich hochgradig angespannten Phase. Die wirtschaftlichen Folgen spüren wir nicht nur in Europa, sondern auch in China und den USA. Gerade in diesen herausfordernden Zeiten zeigt sich, was ein Haushalt wert ist. Ein Haushalt ist keine Wunschliste, so wie wir es gerade gehört haben. Mit einem Haushalt müssen Prioritäten gesetzt, dort investiert werden, wo es um die Zukunft geht, und dafür gesorgt werden, dass der Staat funktioniert. Die Menschen brauchen Verlässlichkeit. Genau diese Verlässlichkeit liefert die Landesregierung mit diesem Haushalt. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Ein Schwerpunkt sind Investitionen. Wir investieren mehr als im laufenden Jahr: 13,5 Milliarden Euro investieren wir in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. (Christian Dahm [SPD]: Wie kommt das denn?) Wir setzen klare Prioritäten bei Kindern und bei Bildung sowie bei Sicherheit: 44,4 Milliarden Euro für bessere Bildung für Kinder und Jugendliche – das sind noch einmal 800 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr – und 7,1 Milliarden Euro für die innere Sicherheit, für mehr Richter und Staatsanwälte und für mehr Polizei auf der Straße. Die Landesregierung liefert und arbeitet dafür, dass unser Land vorankommt. Das spüren die Menschen überall in Nordrhein-Westfalen. Landtag Die schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spüren wir nicht nur im Landtag. Ich schaue auf unsere Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen: Auch dort ist die Haushaltssituation so angespannt wie die im Landeshaushalt. Gerade deshalb lassen wir die Kommunen nicht allein. Wir sind solidarischer als jede Landesregierung zuvor. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Wir haben die historische Altschuldenlösung nicht nur versprochen, wir haben sie beschlossen und umgesetzt – vier Monate eher als geplant. Wir haben den Kommunen 9 Milliarden Euro Schulden abgenommen – 9 Milliarden Euro, für die die Kommunen in der Zukunft keine Zinsen mehr bezahlen müssen. Das hat keine Landesregierung zuvor geschafft. Das ist ein großer Erfolg, den wir errungen haben. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Wir haben die laufenden Haushalte der Kommunen im Blick. Die Regierung macht einen weiteren historischen Schritt – nach mehr als einem halben Jahrhundert. Nach 52 Jahren erhöhen wir den Anteil der Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes. Der für die Kommunen wichtige Verbundsatz wird auf 23,5 % angehoben. Das bedeutet rund 360 Millionen Euro zusätzlich im nächsten Jahr. Diese große Kraftanstrengung hat diese Landesregierung geleistet. Einen großen Dank dafür! (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Die Erhöhung ist aber nur ein erster Schritt. Im Rahmen der verabredeten Modernisierungsoffensive werden weitere folgen. Auch gegenüber dem Bund haben wir ein Prinzip durchgesetzt, das eigentlich selbstverständlich sein sollte: Wer bestellt, der bezahlt. – Neue Aufgaben dürfen nicht einfach bei Ländern und Kommunen abgeladen werden, ohne die Finanzierung mitzudenken. Das ist eine komplette Trendumkehr. Herr Ott, Ihre Partei hat den Kommunen jahrzehntelang in die Tasche gegriffen. Dreimal hat die SPD, als sie die absolute Mehrheit hatte, den Verbundsatz für die Kommunen abgesenkt. Deshalb, Herr Ott: Sie und Ihre Fraktion können über die Finanzlage der Kommunen klagen, (Zuruf von René Schneider [SPD]) Sie sind aber der denkbar unglaubwürdigste Anwalt, den es gibt. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) 16.09.2026 Dreimal in Alleinverantwortung den Verbundsatz abgesenkt zu haben, ist das Gegenteil von Verantwortung für die Kommunen. Deswegen sind Sie und Ihre Partei, wenn es um Kommunalfinanzen geht, unglaubwürdig bis zum Gehtnichtmehr. (Beifall von der CDU) Wir haben dort investiert, wo Sie gekürzt haben. Das ist die Wahrheit, Herr Ott. (Beifall von der CDU und Mehrdad Mostofiza- deh [GRÜNE]) Wir haben aber nicht nur die Altschulden und die laufenden Einnahmen der Kommunen im Blick, sondern wollen auch, dass vor Ort kräftig investiert wird. 60 Milliarden Euro stehen in den kommenden zwölf Jahren im Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur zur Verfügung. Das ist das größte Infrastrukturprogramm in der Geschichte des Landes – für Kindergärten, für Schulen, für Straßen, für Universitäten, für Krankenhäuser, Sportplätze und Schwimmbäder. Das ist Geld aus dem Infrastruktursondervermögen des Bundes und Geld aus dem Landeshaushalt, Geld, das ankommt. Und das Gute ist: Die Kommunen können ihren Anteil der Mittel unbürokratisch einsetzen. Mit diesem Geld sorgen wir dafür, dass die Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen wieder in Ordnung gebracht wird. Das passiert selbstverständlich nicht über Nacht; das weiß jeder. Aber entscheidend ist: Wir reden nicht mehr nur über den Sanierungsstau, sondern wir arbeiten ihn ab. Darauf können sich die Menschen in Nordrhein-Westfalen verlassen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Bildung hat für diese Landesregierung absolute Priorität. Genau das bildet sich auch im Landeshaushalt ab. Kein anderes Bundesland gibt einen so großen Anteil seines Geldes für Bildung aus wie Nordrhein-Westfalen. Deshalb steigen die Ausgaben für Kinder, Bildung, Jugend seit Beginn der Wahlperiode kräftig an. 24 % ist die Steigerungsrate. Das ist ein großer, aber richtiger Kraftakt. Trotzdem reden wir die Lage nicht schön. Die PISA-Ergebnisse der vergangenen Wochen sind eine Mahnung. Deutschlands Ergebnisse in Mathematik, Lesen und Naturwissenschaften müssen sich verbessern. Aber, Herr Ott, mit einer Veröffentlichung einer Studie fängt die Arbeit nicht an. Vielmehr hat Dorothee Feller frühzeitig die Fokussierung auf Lesen, Schreiben und Rechnen gelegt und entsprechende Maßnahmen ergriffen. Wir sind längst auf dem Weg, auch wenn Sie das hier immer wieder bestreiten. Mit der Einführung der ABC-Klassen werden wir dafür sorgen, dass Kinder die deutsche Sprache vom ersten Schultag an beherrschen, sodass sie dem Unterricht vom ersten Schultag an folgen können. Landtag (Zuruf von Henning Höne [FDP]) Das ist ein Versprechen, das wir den Familien in Nordrhein-Westfalen geben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Das ist vorausschauende Bildungspolitik, und genauso vorausschauend handeln wir beim Personal. Über 1.300 zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer sind in diesem Haushalt vorgesehen. Das ist ein Versprechen für jedes Kind in Nordrhein-Westfalen. Seit Beginn dieser Wahlperiode haben wir rund 12.600 zusätzliche Menschen eingestellt. Unsere Kinder profitieren von jeder einzelnen Lehrkraft. Unsere Aufgabe ist klar: mehr Personal, mehr Konzentration auf die Grundlagen und mehr Verlässlichkeit im Schulalltag. Wir sind längst auf dem Weg, konkret bessere Zukunftschancen für unsere Kinder zu schaffen. Herr Ott, deshalb teile ich Ihre PISA-Analyse bei Instagram ausdrücklich nicht. Dort loben Sie zwar einige Schulen beim Schulpreis, gleichzeitig bezeichnen Sie Schulen in Nordrhein-Westfalen pauschal als „stinkend langweilig“ und als „an vielen Stellen […] überholt“. Natürlich müssen wir die Unterrichtsqualität verbessern. Natürlich müssen wir in Schulen etwas ändern. Kritik am System ist aber etwas anderes als die pauschale Abwertung von Menschen, die dieses System jeden Tag tragen. Das tun die Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Herr Ott, ich kenne viele Lehrerinnen und Lehrer. Für die ist Sonntagmittag das Wochenende vorbei. Die korrigieren, die bereiten Unterricht vor, die kümmern sich um Kinder und Jugendliche, halten unsere Schulen jeden Tag am Laufen und sorgen dafür, dass Schülerinnen und Schüler Freude haben. Solche Social-Media-Posts werden diesen Bemühungen nicht gerecht. Das, was Ihnen Ihre Agentur da aufgeschrieben hat und Sie vertont haben, ist ein Schlag ins Gesicht der Lehrerinnen und Lehrer. So geht man nicht mit den Pädagoginnen und Pädagogen in Nordrhein-Westfalen um. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir machen weiter Tempo beim Offenen Ganztag, stellen dafür 1,1 Milliarden Euro bereit. 550.000 Plätze können damit finanziert werden. Damit bleiben wir beim gesetzlichen Ganztagsanspruch auf Kurs. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Aber den Ausbau müssen in erster Linie die Kommunen finan- zieren!) Mit der KiBiz-Reform schaffen wir mehr Verlässlichkeit für die Jüngsten und ihre Familien. 6,5 Milliarden Euro stehen für frühkindliche Bildung bereit. Das sind 50 % – 50 %! – mehr als zu Beginn der Wahlperiode. Das ist eine klare Priorisierung. Das Ergebnis lässt 16.09.2026 sich doch absehen. Sie sind zwar derjenige, der es immer bestreitet, aber so viele Fachkräfte in den Kitas wie im Augenblick hatten wir noch nie. Also: Das Geld wirkt, es kommt an und verbessert die Situation in unseren Kindertagesstätten. Bestreiten Sie das nicht, sondern erzählen Sie den Menschen auch einmal, was wirklich in unseren Kindertagesstätten passiert. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Verlässlichkeit gibt es auch bei Polizei und Justiz. Die Menschen müssen sich bei der inneren Sicherheit auf unseren Rechtsstaat verlassen können. Jeder muss wissen: Recht und Gesetz werden in Nordrhein-Westfalen durchgesetzt, egal, ob es jemand auf das Eigentum anderer Menschen, auf unsere Sicherheit oder auf die kritische Infrastruktur abgesehen hat. Damit das gelingt, haben wir Vorsorge getroffen, um auch mit dem nächsten Haushalt 3.000 neue Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter einstellen zu können. Herr Ott, auch hier noch einmal eine Erinnerung. Wie viele waren es denn unter Innenminister Ralf Jäger? 1.500. Da wurde so getan, man könne nicht mehr als 1.500 ausbilden. Das geht, wenn man es möchte. Diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen machen einen Unterschied in der inneren Sicherheit, indem sie nicht fiktive Grenzen für Ausbildung nach vorne stellen, sondern in den täglichen Bemühungen dafür sorgen, dass wir genug Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte haben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir sorgen auch dafür, dass unsere Einsatzkräfte bei Polizei und Feuerwehr sowie die Beschäftigten in der Justiz gute Arbeitsbedingungen haben. Nach 30 Jahren vereinfachen wir die Zulagen für Bedienstete mit besonderen Aufgaben und Belastungen. Wer besondere Verantwortung übernimmt, der darf nicht durch Bürokratie bestraft werden. Das ist verlässliche Politik, wie sie die regierungstragenden Fraktionen und die Landesregierung auf den Weg bringen. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich habe zu Beginn über die schwierige wirtschaftliche Großwetterlage gesprochen. Die großen konjunkturpolitischen Hebel gibt es in Brüssel und Berlin, aber das ist kein Grund, in Nordrhein-Westfalen die Hände in den Schoß zu legen. Wir können investieren – das tun wir –, wir können Verfahren beschleunigen und wir können Unternehmen von unnötiger Bürokratie befreien. Genau das tun wir auch. Wer mit Unternehmerinnen und Unternehmern spricht, erfährt, dass Berichtspflichten und langwierige Genehmigungsverfahren zu einem der drängendsten Probleme unseres Wirtschaftsstandorts geworden sind. Kleine Schritte helfen da nicht mehr. Landtag Es geht dieser Landesregierung darum, neue Wege zu finden. Zum 1. Januar 2027 werden unnötige landesrechtliche Berichts- und Dokumentationspflichten für Unternehmen grundsätzlich ausgesetzt. Was erhalten bleiben soll, muss künftig begründet werden. Nicht mehr derjenige ist Bittsteller, der Bürokratie abschaffen will, sondern begründen muss derjenige, der eine Vorschrift haben will. Mit dieser Beweislastumkehr ist Nordrhein-Westfalen Schrittmacher für Bürokratieabbau in ganz Deutschland. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Das ist ein gutes Signal für alle, die in Nordrhein-Westfalen unternehmerische Verantwortung tragen. Es geht dabei um mehr als um die Abschaffung einzelner Formulare. Es geht um einen Mentalitätswechsel, den diese Landesregierung auf den Weg gebracht hat. Das ist ein gutes Signal an all diejenigen, die dafür Sorge tragen wollen, dass es wirtschaftlich nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern in ganz Deutschland bergauf geht. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Weil wir in vielen Bereichen vorangekommen sind, wird Nordrhein-Westfalen anders wahrgenommen als noch vor zehn Jahren. Damals wurde über Nordrhein-Westfalen unter SPD-Führung als Schlusslicht gesprochen. Heute bescheinigen Studien des Instituts der deutschen Wirtschaft unserem Land eine starke Dynamik. In diesen wird auf die wirtschaftliche Entwicklung, auf Gründungen, auf den Arbeitsmarkt, auf die Qualifikation der Beschäftigten geschaut; die Sicherheit, die ärztliche Versorgung und die Lebensqualität werden untersucht. Das Ergebnis ist: Nordrhein-Westfalen ist laut diesen Studien Aufsteigerland. „Aufsteigerland“ bedeutet aber nicht, dass wir keine Herausforderungen in der Wirtschaft, bei der Bildung oder bei der Infrastruktur haben. Politik verliert Vertrauen, wenn sie Herausforderungen kleinredet. Sie gewinnt aber auch kein Vertrauen dadurch zurück, indem sie – so wie Sie es in den 20 Minuten Ihrer Rede getan haben, Herr Ott – jeden Fortschritt bestreitet. Wir kommen aus einer schwierigen Ausgangslage, aber die Richtung stimmt. Wir sind noch nicht am Ziel – das bestreitet niemand in der Landesregierung und den regierungstragenden Fraktionen. Zu den erzielten Fortschritten passt Ihre Untergangsrhetorik – Tag für Tag in Reden und Pressemitteilungen – nicht, Herr Ott. Sie müssen sich schon die Frage gefallen lassen: Wem nützt die Politik, die Sie da betreiben? Der SPD? Glauben Sie das wirklich? Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Tage ist staatspolitische Verantwortung in der demokratischen Mitte gefragt. Wir müssen alle dafür 16.09.2026 sorgen, dass nicht diejenigen stark werden, die unseren Staat scheitern lassen wollen. Die AfD-Fraktion kann und will ich in diesen Tagen nicht außen vor lassen. Dass Dinge wirklich nicht funktionieren, sieht man in der AfD-Fraktion. Blicken wir zurück auf ihren letzten Parteitag: knapp 100 Kandidaten für eine Kampfkandidatur um einen hinteren Landeslistenplatz – nicht, um eine Bestenauslese zu betreiben, nein, um den Parteitag lahmzulegen, um ihn scheitern zu lassen, um dafür zu sorgen, dass die Veranstaltung platzt. Sie haben 100 Ideen, wenn es darum geht, Ihre Gefolgsleute nach vorne zu bringen. Sie haben 100 Ideen, wenn es darum geht, in der eigenen Seilschaft zu ziehen. Wenn es aber darum geht, dieses Land voranzubringen, haben Sie keine Ideen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der FDP) Das sieht man auch an Ihren Vorschlägen, die Sie im letzten Jahr zum Landeshaushalt gemacht haben: kaum Vorschläge zu Krankenhäusern, zu Kitas oder zu Schulen. Gleichzeitig stimmen Sie gegen wichtige Maßnahmen. Sie stimmen gegen mehr Geld im Landeshaushalt zur Stärkung unserer Krankenhauslandschaft. Das Signal ist klar: Ihnen sind ältere Menschen in ländlichen Regionen egal. Auf die AfD kann man sich nicht verlassen, wenn man auf Krankenhäuser in weniger dicht besiedelten Gebieten angewiesen ist. Sie stimmen gegen mehr Geld für Kitas. Auch das Signal ist eindeutig: Junge Familien können sich auf Ihre Unterstützung nicht verlassen. Sie tun nichts dafür, damit Kinderbetreuung verlässlicher wird. Sie haben auch gegen mehr Kräfte an unseren Schulen gestimmt. Auch das Signal ist unmissverständlich: Ihnen sind Hass und Hetze wichtiger als Chancen für Kinder in Nordrhein-Westfalen. Das ist die Politik, die von Ihnen ausgeht. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Wo sind Ihre seriösen und gegenfinanzierten Antworten für Schulen, für Kitas, für Krankenhäuser, für Infrastruktur, für unsere Wirtschaft? Wir sind gespannt. Bisher haben Sie nicht geliefert. (Christian Loose [AfD]: Das bringen wir jedes Jahr ein!) – Ja, Herr Loose, ist klar. Empörung ersetzt aber keine Haushaltspolitik. Da müssten Sie endlich auch mal etwas vorlegen. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Christian Loose [AfD]: Wie ge- sagt: Wir legen das jedes Jahr vor! – Zuruf von der CDU) Landtag Mit dem Haushalt lösen wir nicht alle Probleme mit einem Federstrich, aber mit ihm werden Prioritäten gesetzt, und es wird dafür gesorgt, dass Nordrhein-Westfalen auch unter schwierigen Rahmenbedingungen gut aufgestellt ist. Ich danke daher unserem Finanzminister Marcus Optendrenk sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums der Finanzen für ihre Arbeit bei der Erstellung des Haushaltsplanentwurfs. Die Arbeit war in diesem Jahr aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen besonders anspruchsvoll.
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege, die Redezeit.
Thorsten Schick CDU
Ich lade, Herr Präsident, alle Parlamentarier ein, sich im Rahmen der Haushaltsplanberatungen einzubringen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Schick. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt deren Fraktionsvorsitzender Herr Höne.
Henning Höne FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als der Finanzminister hier heute Morgen den Haushalt vorgestellt hat, konnte man eine Stecknadel fallen hören. CDU und Grüne haben auf ihren Händen gesessen, aber als Thorsten Schick Kopfnoten für die Opposition verteilt hat, sind Sie wieder aufgewacht. Das zeigt: Diese Koalition ist inhaltlich blank. Sie hält eigentlich nichts mehr zusammen. (Beifall von der FDP und der SPD) Dabei gäbe es so viel Zwingendes zu tun. (Zuruf von Hendrik Schmitz [CDU]) Die Menschen spüren: Es muss sich etwas ändern. Die politische Lage, die wirtschaftliche Lage, die Sicherheit, die Geopolitik: All das erfordert entschlossenes Handeln und vor allen Dingen Kurskorrekturen in diesem Land. Das erfordert insbesondere Kurskorrekturen, weil eben nicht alle Länder wirtschaftlich so dastehen wie wir – Herr Kollege Schick, so haben Sie es aber gerade dargestellt. Im Gegenteil: Unsere europäischen Nachbarn wachsen. Deutschland muss Hausaufgaben machen, damit wir endlich wieder aufholen können. Es liegt an der Politik und nicht an den Rahmenbedingungen, dass wir in diesem Land nicht vorankommen. (Beifall von der FDP) Diese Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag – der ist heute schon mehrfach angesprochen worden – auf Seite 137 erklärt: 16.09.2026 „Wir werden Haushalte ohne neue Schulden aufstellen […]. Dies erfordert eine strikte Ausgabendisziplin und eine entschlossene Priorisierung […].“ Heute wissen wir: CDU und Grüne haben in der gesamten Legislatur nicht einen einzigen Haushalt ohne neue Schulden aufgestellt. Es ist bei Hendrik Wüst wie bei Friedrich Merz: Nur auf den Wortbruch ist Verlass. Die Wahrheit ist: kein Jahr ohne Neuverschuldung. In Ihrer Bilanz, Herr Finanzminister, stehen 15 Milliarden Euro neue Schulden innerhalb von fünf Jahren. Das ist eine schwere Hypothek für kommende Generationen. (Beifall von der FDP) Darum ist es Zeit für recht einfache Fragen. Was ist mit Ihren Schulden in Nordrhein-Westfalen eigentlich besser geworden? Was ist mit dieser Landesregierung eigentlich besser geworden? Können sich Eltern auf einmal wieder auf die Kita verlassen? Wollen Unternehmen hier wieder reihenweise investieren? Werden ausreisepflichtige Straftäter konsequent abgeschoben? Kann man jede Brücke in diesem Land befahren? Ist die Polizei passend ausgestattet? Kommt das Geld bei den Städten und Gemeinden an? Die Steuerzahler bezahlen diesen Staat und dürfen zu Recht erwarten, dass er funktioniert. Stattdessen erleben wir, dass die Ausgaben des Staates steigen, aber die Probleme bleiben. Sie müssen erklären, warum Sie mit so viel Geld, wie keine Landesregierung vor Ihnen hatte, in diesem Land immer noch nicht vorankommen. (Beifall von der FDP) Es nützt übrigens auch nichts, Herr Finanzminister, zwischen den Zeilen zu sagen: Wir haben viel weniger Geld, als wir noch vor wenigen Jahren dachten. – Klar, es sind 12 Milliarden Euro weniger, als man damals vorhergesagt hat. Trotzdem haben Sie aber so viel Geld wie nie. Ich bin es leid, viele Menschen in diesem Land sind es leid, dass der Staat jedes Jahr mehr Geld hat und die Menschen im Portemonnaie jedes Jahr weniger haben. Sie müssen mit dem, was Sie haben, klarkommen, anstatt immer neue Schulden zu machen. (Beifall von der FDP) Dazu mahnt Sie übrigens auch der Landesrechnungshof. Dieser fordert ebenfalls eine Kurskorrektur, einen Konsolidierungsplan, eine Aufgaben- und Ausgabenkritik. Aber während der Landesrechnungshof eine Kurskorrektur fordert, erhöhen Sie, Herr Finanzminister, den Kreditrahmen. Auch ich habe mich bei der Vorbereitung auf diese Rede gefragt: Was würde der junge, dynamische Finanzpolitiker Dr. Marcus Optendrenk dazu sagen? Ich zitiere Sie aus dem August 2016: „Rot-Grün ist Landtag eine Schuldenregierung. Die Schulden von heute sind die Zinsen von morgen.“ – Der junge, dynamische Finanzpolitiker Optendrenk hatte recht. Ich frage mich nur: Warum verläuft Ihre Lernkurve rückwärts? In Ihrer Zeit als Finanzminister haben sich die jährlichen Zinslasten von 1,4 Milliarden Euro auf 4,1 Milliarden Euro verdreifacht. Diese 4,15 Milliarden Euro fehlen für Schulen, für Polizisten, für Straßen. Sie plündern die Rücklagen, Sie plündern die Pensionsvorsorge, und Sie verstecken Milliarden an Einsparungen irgendwo in Globalen Minderausgaben. Beim Sparen wird mit allen Tricks gearbeitet; Sie bleiben global und unkonkret. Beim Ausgeben und bei den Schulden wird es aber konkret, und das werden kommende Generationen teuer bezahlen müssen. (Beifall von der FDP) Der Kernhaushalt wächst, aber die Investitionen stagnieren. Die Investitionsquote im Kernhaushalt sinkt. Das zeigt, dass in Düsseldorf gilt, was auch in Berlin gilt: Diese neuen, hohen Schulden führen nicht zu zusätzlichen Investitionen, sondern zu einem großen Verschiebebahnhof. Sie führen nicht zu mehr Investitionen, sondern zu mehr Bequemlichkeit bei den Regierungen. Auf die Spitze treiben Sie es beim sogenannten NRW-Plan. Der ist Desinformation erster Güte: „NRW-Plan“ steht drauf, aber nicht ein Euro NRW-Geld ist drin. (Beifall von der FDP und der SPD) Wie dringend dieses Land Wirtschaftsreformen braucht, zeigen die Beschäftigungszahlen. Kollege Schick hat davon gesprochen, Nordrhein-Westfalen sei ein Aufsteigerland. Schön wär’s! Bei der Beschäftigung in der Industrie in Nordrhein-Westfalen sind es im ersten Halbjahr dieses Jahres minus 3,3 %, in der Automobilbranche minus 9 %. Arbeitgeberpräsident Kirchhoff hat im Mai dieses Jahres darauf hingewiesen, dass wir in Nordrhein-Westfalen aktuell 3.000 Industriearbeitsplätze verlieren – pro Monat! Seitdem Schwarz-Grün regiert, verliert Nordrhein-Westfalen Jahr für Jahr reale Wertschöpfung im produzierenden Gewerbe. Bei den Grünen würde man dazu wahrscheinlich sagen: NRW verliert keine Industrie, die Wertschöpfung findet nur woanders statt. – Die Jobs sind aber eben auch woanders, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist Ihre wirtschaftspolitische Bilanz. (Beifall von der FDP) Hinter diesen Zahlen stehen Familien, Einkommen, Zukunftspläne, Hoffnungen. Dahinter stehen übrigens auch Steuereinnahmen, mit denen wir die Schulen, die Polizei und die Infrastruktur eigentlich finanzieren sollten. Während diese Landesregierung immer größere Haushalte vorlegt, verliert das Land 16.09.2026 die Arbeitsplätze, mit denen dieser Haushalt finanziert werden soll. Sie nennen das „Transformation“. Die Statistik zeigt: Das ist keine Transformation. Das ist Substanzverlust, und den hat diese Landesregierung zu verantworten. (Beifall von der FDP und Jochen Ott [SPD]) „Aufsteigerland“ hat der Kollege Schick gesagt. Die Zahl der Insolvenzen ist von 2022 bis 2025 um rund 72 % gestiegen. Das ist der höchste Stand seit zehn Jahren. Was sollen Menschen, die keinen Job mehr haben, die die Tür zum letzten Mal abgeschlossen haben, zu dieser Art Realitätsverweigerung der Regierungskoalition sagen, Herr Kollege Schick? Was macht die Landesregierung eigentlich? Was müsste sie tun? Sie müsste Investitionen erleichtern, auf neue Belastungen verzichten, Steuern senken, bei denen es dem Land möglich ist, die Energieversorgung sichern. Aber ausgerechnet da, wo neue Dynamik entstehen sollte und könnte, fehlt das Geld künftig. Sie haben so viel Geld wie nie, aber bei der Unterstützung von Gründungen und dem Mittelstand wird gekürzt. Zeitweise mussten sogar Jurysitzungen beim Gründungsstipendium NRW ausgesetzt werden. Ein Förderstopp war geplant. Der Bundeskanzler hat letzte Woche im Bundestag beschrieben, woran unsere Unternehmen leiden. Er hatte in diesem Fall ausnahmsweise einmal recht: Sie leiden an Bürokratie, an hohen Energiekosten und an hohen Steuern. Aber was macht die CDU in Nordrhein-Westfalen? Sie stimmt jeden Tag neuen Belastungen zu. Ob Sie das alles selbst wirklich wollen oder ob Sie das einfach nur auf dem grünen Altar opfern, ist den Betroffenen im Ergebnis egal. Das Tarifentgeltsicherungsgesetz gehört schon vom Begriff her abgeschafft. (Beifall von der FDP) Das ist eine bürokratische Symbolpolitik zur absoluten Unzeit. Das sagt die FDP, es sagen aber vor allem auch die Arbeitgeber. Durch den Landesentwicklungsplan werden wirtschaftliches Wachstum begrenzt und heimische Rohstoffe verknappt. Einen schönen Gruß an das Aufsteigerland, Herr Kollege Schick! Weiterhin droht die Kiessteuer, weil diese Landesregierung der Meinung ist, Bauen und Wohnen seien in Nordrhein-Westfalen noch nicht teuer genug. Beim Grundsteuerchaos, das Sie mitverantwortet haben, haben Sie den Kommunen sogar auf rechtlich unsicherer Basis noch erlaubt, Gewerbeimmobilien höher zu belasten. Der Ministerpräsident hat angekündigt, der Staat müsse den Menschen wieder mehr vertrauen. Gleichzeitig bringt diese Landesregierung jede Woche neue Landtag Bürokratie und damit neues Misstrauen auf den Weg. Herr Finanzminister, das Landesantidiskriminierungsgesetz stellt jeden Beschäftigten im öffentlichen Dienst, denen Sie vorhin so sehr gedankt haben, unter Generalverdacht. Sonntags predigen Sie Vertrauen, montags bis freitags organisieren Sie gesetzliches Misstrauen in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der FDP) Der Bundeskanzler hat übrigens in der letzten Woche im Bundestag erklärt, es seien in der Energieversorgung schwere Fehler gemacht worden. Es sei die falsche Reihenfolge gewählt worden, nämlich erst Kraftwerke abzuschalten, bevor die notwendigen Reservekapazitäten zur Verfügung stünden. Auch das stimmt. (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) Diese Landesregierung organisiert mit dem vorgezogenen Kohleausstieg aber genau das in Nordrhein-Westfalen. Wie kam es dazu? Wie hat man das berechnet? Bis heute mauert die Landesregierung dazu. Bis zum 15. August hätte ein Prüfbericht vorliegen müssen – so steht es im Bundesgesetz –, ob es mit der Versorgungssicherheit auch wirklich funktionieren kann. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Es war erst der Wirtschaftsminister Habeck, und jetzt ist es Wirtschaftsministerin Reiche, die eine gesetzliche Pflicht zur Vorlage eines solchen Prüfberichts einfach so verstreichen lassen. Bei diesem Rechtsbruch ist der Bruch des Amtseids noch das kleinere Problem, denn es geht um viele Betriebe und viele Arbeitsplätze; es geht und um die Versorgungssicherheit in diesem Land. Da hilft es auch nicht, wenn die Wirtschaftsministerin gebetsmühlenartig erklärt, der Kohleausstieg 2030 sei sicher. Ich frage mich: Woher wollen Sie das eigentlich wissen, wenn nicht einmal die Prüfberichte vorliegen? Das ist Energiepolitik im Industrieland NRW nach dem Prinzip „Hoffnung“. Die Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen sind sicherer als die Energiepolitik dieser Landesregierung. Und das will ganz schön etwas heißen in diesen Tagen. (Beifall von der FDP – Heiterkeit von Christian Dahm [SPD], Sarah Philipp [SPD], Elisabeth Müller-Witt [SPD] und Christina Kampmann [SPD]) Für uns ist klar: erst die Ersatzkapazitäten sichern und Planungssicherheit schaffen. Der Zeitplan muss sich an der Versorgungssicherheit messen, aber vor allen Dingen bitte auch an der Bezahlbarkeit. Wenn das nicht sichergestellt ist, dann muss das Jahr 2030 eben fallen. Die Kohlekommission hat 2038 vorgeschlagen. 16.09.2026 Die Industrie und die Arbeitsplätze in diesem Land sind zu wichtig, um auf Ihrem schwarz-grünen Altar geopfert zu werden. Kehren Sie zu einer Energiepolitik zurück, die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit in den Mittelpunkt stellt. So können wir wirtschaftlich wieder vorankommen. (Beifall von der FDP) In diesem Haushalt steht auch wieder eine ganze Menge Förderpolitik. Förderprogramme sind ja eine Lieblingsaufgabe dieser Landesregierung. Aber ich sage Ihnen: Wer einfach immer nur mehr Geld verteilt, der hat noch lange keine Probleme gelöst. Sie tun das ohne Rücksicht auf den eigentlichen Bedarf. In den Heimatbereich des Haushalts stellen Sie 24 Millionen Euro für laufende Zuschüsse ein. Tatsächlich abgeflossen sind in diesem Jahr erst 11 Millionen Euro. Wer jeden zusätzlichen Euro sofort in das nächste Förderprogramm gießt, der schafft am Ende vor allem eines: neue Anträge, neue Prüfverfahren und neue Bürokratie. Die Kommunen beschäftigen Menschen, die Förderanträge schreiben. Die Bezirksregierungen und Ministerien beschäftigen Menschen, die diese Anträge prüfen, sich hinterher Verwendungsnachweise anschauen und, wie ich zuletzt von einem Bürgermeister erfahren habe, zu zweit rausfahren, um iPads zu fotografieren und zu überprüfen, ob sie wirklich gekauft wurden. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Ja!) Nachdem Sie diese Beschäftigungstherapie angeleiert haben, erzählen Sie uns, dass überall Personal fehle, und bedauern das. Wenn Sie Menschen damit beschäftigen, sich gegenseitig Arbeit zu machen, dann fehlen diese Menschen an den Stellen im Staat, an denen wir sie wirklich brauchen und an denen wirklich etwas zu tun wäre. (Beifall von der FDP) Wenn der Termin zur Übergabe eines Förderbescheides mehr Kosten verursacht als die Förderung selbst, dann ist aus dieser Förderpolitik längst eine Beschäftigungstherapie geworden. Wir machen Ihnen einen einfachen Vorschlag: Streichen Sie sämtliche landeseigenen Förderprogramme für die Kommunen. Sparen Sie sich die Bürokratie. Geben Sie das Geld einfach pauschal in die Gemeindefinanzierung hinein. Das spart Bürokratie. Es stellt die Kommunen besser. Machen wir Schluss mit diesen goldenen Zügeln aus Düsseldorf. (Beifall von der FDP – Zuruf von Matthias Kerkhoff [CDU]) Es geht bei diesem Haushalt um mehr als um Geld. Es geht auch um das Vertrauen der Menschen in die Funktionsfähigkeit unseres Staates. Ein Staat, der von seinen Bürgern Rechtstreue und Verlässlichkeit Landtag verlangt, der muss diese Verlässlichkeit und Rechtstreue selbst zeigen. Darum ist der Umgang mit der Coesfelder Liste und mit der Liste Unna so fatal. Es ist inakzeptabel, wenn eine Kommune für sich selbst entscheidet, dass Ausreisepflichten nur eine unverbindliche Empfehlung sind. Es ist inakzeptabel, wenn das Ausländerrecht in Nordrhein-Westfalen von der Postleitzahl abhängt. Es geht hier um Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung. Das heißt: Die Kommunen haben die Pflicht zur Erfüllung. Das heißt aber auch: Das Land hat die Pflicht zur Weisung und zur Aufsicht. Es zeigt sich jetzt, dass innerhalb der schwarz-grünen Koalition beim Thema „Rückführungen“ nur so gerade eben noch in der Theorie Einigkeit besteht. In Wahrheit wird nicht einmal bei der Ausreise von Straftätern wirklich Druck gemacht. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Stimmt doch gar nicht!) Diese Landesregierung hat einen Flickenteppich in der Flüchtlingspolitik zu verantworten. Das Land darf sich aber nicht hinter den kommunalen Zuständigkeiten verstecken. Sie müssen Ihre Verwaltung führen und dürfen nicht darauf warten, dass Journalisten das Versagen aufdecken. Darum machen wir Ihnen einen Vorschlag: Trennen Sie die Zuständigkeiten klar auf. Die Kommunen kümmern sich zukünftig weiterhin um die Integration, das Land kümmert sich zentral um die Rückführung. (Markus Wagner [AfD]: Das fordern wir seit Jahren! Sie haben das abgelehnt!) Wer bleiben kann, der soll vor Ort Deutsch lernen, arbeiten und ankommen. Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist und keine Bleibeperspektive hat, der soll grundsätzlich in Einrichtungen des Landes untergebracht werden – zur Klärung der Identität, zur Passersatzbeschaffung und zur Rückführung. All das gehört in eine Hand. Integration braucht Nähe vor Ort. Rückführung braucht Konsequenz. Beides braucht eine klare Verantwortung. (Beifall von der FDP) Ihr Motto lautet aber gerade in diesem Bereich „Flickenteppich“. Bei der Bezahlkarte haben Sie diesen auch zugelassen. Der Ministerpräsident hat in Berlin wortstark ihre Einführung gefordert und den Grünen hier die Hintertür offen gelassen. Auch bei der Sekundärmigration lassen Sie genau das zu. Menschen, die über europäische Länder zu uns kommen, für die wir in Deutschland gar nicht zuständig sind, sind hier eingereist. Wer kümmert sich eigentlich um die? Die europäische Asylrechtsreform gibt uns die Möglichkeit, dafür eigene Sekundärmigrationszentren zu schaffen. 16.09.2026 Der Attentäter von Solingen hätte in diese Kategorie gehört. Das war ein sogenannter Dublin-Fall. Da ist die Abschiebung nicht einfach, aber im Vergleich zu allen anderen Fällen immer noch am einfachsten. Ich sage Ihnen: Dass diese Landesregierung sich auf Druck der Grünen dazu entschieden hat, das Instrument der Sekundärmigrationszentren schlicht und ergreifend nicht zu nutzen, führt dazu, dass das gesamte Sicherheitspaket nach Solingen das Papier, auf dem es steht, nicht wert ist. Wenn Sie noch nicht einmal die Maßnahmen ergreifen, die Europa und der Bund Ihnen geben, um die Dublin-Fälle einfacher zu regeln, dann sollten Sie zum Sicherheitspaket von Solingen zukünftig nichts mehr sagen, sondern einfach nur noch schweigen. (Beifall von der FDP) Wenn wir über die Zukunft dieses Landes sprechen, geht es natürlich auch um unsere wichtigste Ressource, und das sind die Fähigkeiten unserer Kinder und Jugendlichen. Die PISA-Studie war wieder einmal ein Alarmsignal. Im Lesen und in der Mathematik erreicht inzwischen ungefähr jeder dritte Jugendliche nicht einmal das grundlegende Kompetenzniveau. Deutschland und NRW haben mit PISA sowie dem folgenden Bildungsmonitor eines der schlechtesten Zeugnisse aller Zeiten ausgestellt bekommen. Währenddessen sagt die Schulministerin: Wir sind auf einem guten Weg. – Welcher Schüler, welche Schülerin kommt bei einem solchen Zeugnis zu Hause mit dieser Argumentation durch? (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Ja, Herr Kollege Schick, es gibt neue Stellen. Das begrüßen wir. Zur Wahrheit gehört aber, dass die Anzahl der unbesetzten Lehrerstellen in Nordrhein-Westfalen um über 75 % gestiegen ist, seitdem Schwarz-Grün in diesem Land regiert. Es ist ja schön, wenn Sie hier etwas in Stellenpläne reinschreiben. Entscheidend ist: Findet der Unterricht vor Ort statt? Hier versagt diese Landesregierung. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Wir wissen, dass viele dieser Probleme früh beginnen. Etwa jedes dritte Kind verfügt bei der Einschulung nicht über die notwendigen Deutschkenntnisse, die es bräuchte, um dem Unterricht zu folgen. Wir alle sollten uns mal in ein solches Kind hineinversetzen, das im Schulsystem vom ersten Tag an nicht ausreichend mitkommt, dort niemals ein Erfolgserlebnis hat und niemals erleben kann, was für ein großartiges Gefühl es ist, etwas Neues verstanden zu haben und entsprechend mitzukommen. Aus einem solchen schlechten Start wird in vielen Fällen leider auch eine schlechte Bildungsbiografie. Wie reagiert die Landesregierung darauf; auf PISA, Bildungsmonitor und die Sprachprobleme? Ausge-Landtag rechnet bei diesem Rekordhaushalt sinkt der Anteil des Schulhaushalts am Gesamtetat. Bei einem immer fetteren Staat wird ausgerechnet der Etat für Schule kleiner. So sieht keine strikte Priorisierung aus, wie Sie sie im Koalitionsvertrag versprochen haben. Geld geben Sie stattdessen für Busreisen aus. Wir haben es hier schon oft diskutiert: über 100 Millionen Euro. Jede Kita in Nordrhein-Westfalen könnte jeden Monat 1.000 Euro mehr bekommen, wenn dieses Geld nicht in Busunternehmen, sondern in die Köpfe von Kindern, in Personal und in Sprachförderung gesteckt würde. Sie wollen die Kinder zur Förderung bringen, wir die Förderung zu den Kindern. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Wir haben Ihnen Alternativen vorgelegt: verbindliche Sprachstandfeststellungen mit vier Jahren, alltagsintegrierte Förderung in der Kita, verbindliche Angebote für Kinder ohne Kita-Platz und ein Schulfähigkeitsjahr, wenn es immer noch nicht reicht. Vor allen Dingen meine ich aber, dass Bildung in eine Hand gehört, und zwar von der Kita bis zur Hochschule. So ein Murks wie die ABC-Klassen ist doch in Wahrheit nur möglich, weil zu viele Ministerien für einen Teil der Bildung zuständig sind und weil sich CDU und Grüne in Sachen „Bildung“ gegenseitig nicht über den Weg trauen. Die Zuständigkeit der Minister darf aber nicht wichtiger sein als die Bildungsund Aufstiegschancen von Kindern. Es braucht weniger Ministerien für Bildung, dafür eines, das es richtig macht. (Beifall von der FDP und der SPD) Die entscheidende Frage bei den anstehenden Haushaltsberatungen im Landtag ist nicht, wie viel Geld diese Landesregierung ausgibt. Die entscheidende Frage lautet: Was wird dadurch in Nordrhein-Westfalen besser? Was wird für die Menschen besser? Dieser Haushalt folgt dem bekannten Muster von Schwarz-Grün: Der Staat wird immer fetter, aber wo er funktionieren und wirklich investieren soll, wo Wachstum ermöglicht werden muss, wird es nicht besser, sondern genau da kürzen Sie in vielen Fällen sogar noch. Schaffen wir wieder bessere Bedingungen für Wachstum und Arbeitsplätze? Bauen wir tatsächlich Bürokratie ab, oder wird sie immer weiter durchfinanziert? Sorgen wir dafür, dass dieser Staat Entscheidungen, Recht und Gesetz durchsetzt, oder soll das auch weiterhin von der Postleitzahl abhängig sein? Investieren wir so in Bildung, dass Kinder wirklich bessere Chancen bekommen? Genau an diesen Fragen werden die Freien Demokraten den Haushalt in den kommenden Beratungen messen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP) 16.09.2026
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Höne. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt ihr Co-Vorsitzender, Herr Mostofizadeh.
Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nach so viel – wie ich finde – schlechter Laune, möchte ich Sie mal in das Jahr 2006 mitnehmen. (Lachen von der SPD – Henning Höne [FDP]: Schlechte Laune hat damit nichts zu tun!) Deutschland erholte sich gerade von einer hohen Arbeitslosigkeit und vergleichsweise hohen Zinsen. Auch die Fußballnationalmannschaft der Männer ließ mit einem desaströsen 1:4 gegen Italien nichts Gutes für die WM erahnen. Und dann: das Sommermärchen, traumhaftes Wetter in Deutschland, überall friedliche und freundliche Menschen, die ein großes Fußballfest feierten. Erinnern Sie sich noch an das 1:0 von Oliver Neuville auf Vorlage von David Odonkor in letzter Minute gegen Polen, als die Kanzlerin fast von der Bühne hüpfte? „Die Welt zu Gast bei Freunden“ war das Motto. Jung wie alt schminkte sich in den jeweiligen Landesfarben, ging ins Stadion oder zum Public Viewing. Mein fünfjähriger Sohn spielte die Szenen im Garten nach und sang mit seinen Freunden die Nationalhymne, was mir Tränen der Rührung und der Freude in die Augen trieb. Wir alle waren stolz auf dieses Land. (Vereinzelt Beifall von der CDU – Zuruf von Henning Höne [FDP]) Wir lebten dieses Turnier und freuten uns über die friedlichen Gäste, mit denen wir feierten. Stolz ohne Ausgrenzung, unbändige Freude ohne Hass und Hetze: Genau dieses Gemeinschaftsgefühl macht doch unser Nordrhein-Westfalen auch heute noch aus. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Obwohl der Zusammenschluss von Nordrhein-Westfalen 1946 vielleicht zunächst keine Liebesheirat war, würden doch selbst die Düsseldorferinnen heute Köln nicht mehr hergeben wollen, oder? (Beifall von Eileen Woestmann [GRÜNE] – Zuruf von Kirsten Stich [SPD] – Weitere Zu- rufe) – Müssen wir doch noch eine Debatte darüber führen? Nordrhein-Westfalen war immer eine Region der Zuwanderung – zunächst die vielen Tschechinnen und Tschechen, die Polinnen in der Montanindustrie, später Italienerinnen, Griechen, Türken und viele andere, die als sogenannte Gastarbeiterinnen hier das Wirtschaftswunder möglich machten; oder die vielen Landtag Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den Hochschulen, in der Spitzenmedizin und der Forschung. Allein die 850 Ärztinnen und Ärzte, die im Jahr 2024 in Nordrhein-Westfalen ihre Anerkennung bekommen haben, hätten zusätzliche Studienkosten von 200 Millionen Euro ausgelöst. NRW ist gerade durch seine Vielfalt stark. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wir sind stolz auf alle, die sich für unser Land ins Zeug legen, die NRW zu einer gemeinsamen Sache machen. Liebe ist Gift für Rechtsextremisten. Wir können lieben und leiden, stolz sein und meckern, aber Hass ist keine Währung für dieses Land. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Daher, Herr Kollege Ott, kann ich auch nicht verstehen, warum Sie wieder in alte Muster zurückverfallen. (Zuruf von der SPD: Oh!) Diese Regierung legt einen Haushaltsentwurf vor und Sie suchen reflexhaft das Haar in der Suppe. Ich frage mich ernsthaft: Haben Sie immer noch nicht gemerkt, was die Stunde geschlagen hat? Wollen wir wirklich so weitermachen, Herr Ott? Wollen Sie wirklich weiterhin dieses Bild des Untergangs von Nordrhein-Westfalen wider besseres Wissen zeichnen? (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Vielleicht erinnern sich einige noch an das Interview von Waldemar Hartmann mit Rudi Völler: Wir sind am Tiefpunkt, noch ein tieferer Tiefpunkt. – Um die Rede von ihm aufzunehmen: Jochen, du sitzt da bequem in deinem Sessel, kommentierst einen Irrsinn von der Seitenlinie, und ehrlich gesagt, kann ich diesen Sch...dreck nicht mehr hören. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Zuruf von Marcel Hafke [FDP] – Zuruf von der SPD: Uiuiui!) Ausgerechnet eine SPD, die den 25-Euro-Monatszuschuss für die ärmsten Kinder dieser Republik streichen will, schmeißt mit Dreck um sich. (Zuruf von der SPD: Das hat er überhaupt nicht gesagt!) Und Herr Kollege Ott, weil Sie es angesprochen haben, (Widerspruch von der SPD – Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) wissen Sie, was der Oberbürgermeister von Köln auf die Frage, ob er jetzt die Coesfelder Liste zur 16.09.2026 Chefsache machen will, geantwortet hat? „Nein“. – Das ist Verantwortung in sozialdemokratischer Manier. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Zuruf von der SPD: Wie wäre es einmal mit Wahrheiten?) Ich hätte da einen Vorschlag. Machen Sie es doch wie CDU und Grüne hier in Nordrhein-Westfalen: Setzen Sie ein konstruktives und zukunftsweisendes Bild für Kinder und Bildung in Nordrhein-Westfalen. (Lachen von Marcel Hafke [FDP]) Eine erfolgreiche Koalition ist kein Selbstläufer. Das erfordert viel Arbeit und die Bereitschaft, im Sinne der Sache aufeinander zuzugehen. Wir arbeiten hier gemeinsam an Lösungen, und deswegen sind wir erfolgreich. Das ist der Unterschied. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) An dieser Stelle will ich mich trotz der erkennbaren Unterschiede der Parteiprogramme einmal bei Thorsten Schick und der CDU-Fraktion für die gute Zusammenarbeit in den letzten viereinhalb Jahren bedanken. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf von Henning Höne [FDP]) Auch deswegen setzt diese schwarz-grüne Koalition eine klare Priorität auf Kinder und Bildung. (Marcel Hafke [FDP]: Unglaublich, was Sie da erzählen!) Wir haben die Ausgaben für die frühkindliche Bildung seit dem Jahr 2022 um 2,1 Milliarden Euro auf 6,5 Milliarden Euro angehoben. Das ist ein Anstieg um 48,5 %. (Marcel Hafke [FDP]: Haben Sie eigentlich schon von der PISA-Studie gehört?) – Einmal zuhören. Allein im nächsten Kita-Jahr 2027/2028, steigen die Ausgaben um 420 Millionen Euro an. (Marcel Hafke [FDP]: Das steht im Gesetz; das ist keine eigene Leistung!) Wer da von Sparprogramm redet, muss in der zweiten Klasse aus dem Matheunterricht ausgestiegen sein. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Mit der KiBiz-Reform stehen 68 Millionen Euro zusätzlich für eine Ausbildungs- und Personaloffensive bereit. Künftig können alle Kitas Kita-Helferinnen und -Helfer einstellen, und durch die Flexibilisierung der Personalzumessung kann dafür gesorgt werden, dass Kitas verlässlicher geöffnet bleiben. Landtag Diese Reform ist gelungen, weil Ministerin Schäffer intensiv das konstruktive Gespräch gesucht hat und alle gemeinsam an Lösungen gearbeitet haben. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, scheint der wesentliche Unterschied zwischen Ihnen von der SPD und uns zu sein. Wir legen pragmatische Lösungen vor, und Sie verharren in Einzelaspekten. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Was wäre denn die Alternative zur Flexibilisierung gewesen? Die Kitas müssten an vielen Tagen schließen, obwohl sie das Personal gehabt hätten, den Betrieb zu ermöglichen. Und noch etwas: Es wird doch niemand gezwungen, von diesem Instrument Gebrauch zu machen. Wir vertrauen im Gegensatz zu Ihnen den Menschen, die es unmittelbar vor Ort zu entscheiden haben und machen gute Rahmenbedingungen, damit Eltern sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder tatsächlich verlässlich betreut werden. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Außerdem haben wir zusätzliche 200 Millionen Euro in die Sprachförderung für Kinder im Vorschulalter und weitere 50 Millionen Euro für die Sprachbildung investiert, um die soziale Teilhabe und Elternberatung auch in sozial herausfordernden Nachbarschaften zu stärken. Wir stärken die Zukunft für unsere Kleinsten pragmatisch. Und was sind die Alternativen der SPD? 1,2 Milliarden Euro fordern Sie für ein Schul- und Kitamittagessen, 1,2 Milliarden Euro für ein kostenloses Jugendticket, fast eine Milliarde Euro für den sogenannten Geburtsfonds. Klingt alles super, bedeutet aber ungedeckte Schecks von 3 bis 4 Milliarden Euro. Im Ruhrpott würde man sagen: Dat kannste doch deiner Omma erzählen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Im Ernst: Wer würde denn nicht gerne die 1,2 Milliarden Euro für das Mittagessen für Kinder bereitstellen? Aber es kommt kein Deckungsvorschlag. Sie müssten auch sagen: Dafür müsste man auf die Einstellung von 17.000 Lehrerinnen und Lehrern oder 20.000 Erzieherinnen verzichten. Wollen Sie das? (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wenn die Kita mangels Erzieherinnen geschlossen ist, kann man auch kein kostenloses Mittagessen verteilen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) 16.09.2026 Angesagt ist, dass wir tatsächlich diejenigen entlasten müssen, die besonders betroffen sind. Aber falsche Versprechungen führen nur zu Frust und bedeuten einen immensen Glaubwürdigkeitsverlust. Wir gehen diesen populistischen Weg ganz bestimmt nicht mit, sondern tragen Verantwortung in diesem Land. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Da der Bundeshaushalt gerade beraten worden ist und Sie von Familienfreundlichkeit sprachen: 25 Euro will der Parteivorsitzende der SPD und Bundesfinanzminister monatlich bei den Ärmsten – den Kindern der Armen – kürzen: das Wohngeld kürzen, das Elterngeld kürzen, den Unterhaltsvorschuss für 16- und 17-Jährige kürzen, was nach den Zahlen der Wohlfahrtsverbände bei diesen Familien zu einer Belastung von bis zu 394 Euro im Monat führen kann. Das ist doch keine Familienpolitik, die zukunftsfähig ist, sondern das trifft ins Mark dieser Familien. (Beifall von den GRÜNEN) Wie wohltuend ist doch der Unterschied zwischen der Landesregierung und dem schrecklichen Ballgeschiebe in Berlin. Wir haben unsere Städte und Kommunen von fast 9 Milliarden Euro befreit – 9 Milliarden Euro, die nicht mehr im Haushalt der Kommunen stehen. Bei einem Zins von 2,5 % sind das alleine 225 Millionen Euro Jahr für Jahr von jetzt an. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir haben gedacht, man muss erst den Acker aufräumen, bevor man darauf wieder guten Fußball spielen kann. Aber durch bundesgesetzlich verursachte Sozialausgaben, die immer weiter steigen, werden neue Löcher gerissen, ohne dass der Bund handelt. Daher – der Finanzminister hat es angesprochen – haben wir uns in einer erheblichen Kraftanstrengung entschlossen, den Verbundsatz zu erhöhen und weitere 360 Millionen Euro den Kommunen zukommen zu lassen. (Justus Moor [SPD]: Wie viel kommt an?) – Dazu kommen wir jetzt direkt. Obwohl Herr Klingbeil über die Sondervermögen 500 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung hat, kommen in den nächsten vier Jahren lumpige 160 Millionen Euro hier an, (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) und sie sind noch nicht mal angekommen. Wie kümmerlich ist das denn? Der Bund verspricht Großes und verteilt Kleingeld. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf von der SPD) 17,1 Milliarden Euro fließen 2027 über das GfG an Städte, Gemeinden und Kreise – mehr als je zuvor. Landtag Mit dem NRW-Plan sind es dann 21,3 Milliarden Euro für Investitionen in den kommenden Jahren. Das sind keine abstrakten Milliardenbeträge. Das ist die Basis für sanierte Schulen, neue Kita-Plätze, moderne Feuerwachen, sichere und moderne Straßen, digitale Rathäuser sowie lebenswerte und klimafreundliche Innenstädte und Quartiere. Starke Kommunen sind das Fundament unseres Landes. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Nicht jede Entscheidung muss viel Geld kosten. So haben wir uns mit der CDU im Koalitionsvertrag auf ein Landesantidiskriminierungsgesetz geeinigt. Danke auch an die SPD, dass sie am Ende noch zugestimmt hat. Ich würde mich aber freuen, wenn wir uns demnächst von Anfang an auf Gemeinsamkeiten fokussieren und unser Land nach vorne bringen. Ich lade Sie jedenfalls herzlich zur konstruktiven Zusammenarbeit hier in diesem Parlament ein. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Gelungen ist das beim Wahlrecht. Danke, dass es uns gelungen ist, mit den Fraktionen von CDU, Grünen, SPD und FDP das Wahlalter auf 16 Jahre festzusetzen. Wir trauen den jungen Menschen diese Entscheidung zu. Immerhin sind sie es, die am längsten mit diesen Entscheidungen leben müssen. Machen wir doch gemeinsam mit Lehrerinnen und Lehrern, Eltern und vielen anderen die Wahl 2027 zu einem Fest der Demokratie, gerade für die Erstwählenden. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ein Aspekt ist mir wichtig, weil er auch bundespolitisch so relevant ist: Um die politische Vielfalt zu erhalten, werden wir dafür kämpfen, dass NGOs weiterhin das Salz in der demokratischen Suppe bleiben, dass Demokratie vielfältig, schwierig und eben nicht regierungshörig ist, wie es sich die Antidemokraten wünschen, die Trump, Erdogan, Putin und andere Autokraten als Vorbild haben. Allein in Nordrhein-Westfalen engagieren sich 53 % der Erwachsenen ehrenamtlich. Sie investieren jährlich Millionen Stunden bei der DLRG, den freiwilligen Feuerwehren, in den Schützen-, Karnevals- und Sportvereinen, in Umweltverbänden, Chören und vielem anderen mehr für Zusammenhalt, Integration, Umweltschutz und Demokratiebildung. Weitere Punkte, die mir sehr wichtig sind, sind das Selbstbestimmungsrecht und der Schutz von Frauen. Ein sicherer Gewaltschutz für Frauen entscheidet darüber, ob sie sicher leben, sich frei bewegen und entfalten können. Deshalb ist es richtig und notwendig, dass Justizminister Benjamin Limbach im Bundesrat Druck für einen besseren Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, für mehr Opferschutz und für ein modernes Strafrecht macht. Dazu gehört seine Initiative für eine höhere Strafbarkeit bei dem Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Vergewaltigung oder 16.09.2026 sein Einsatz gegen Catcalling. Eines muss klar sein: nur ein Ja heißt Ja. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wichtig ist auch sein Einsatz für die Nutzung der elektronischen Fußfessel nach spanischem Modell und für ein konsequentes Vorgehen gegen Hochrisikotäter bei häuslicher Gewalt. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Unser Ziel ist klar: Jeder Akt der Gewalt gegen Frauen, jeder Femizid ist einer zu viel. Jede Frau – jede Frau! – hat das Recht auf Schutz, Sicherheit und ein gewaltfreies Leben. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wir als schwarz-grüne Koalition setzen unter Verkehrsminister Oliver Krischer konsequent auf Erhalt vor Neubau, damit der Verkehr fließt und nicht unter maroden Brücken zusammenbricht. Wir denken die verschiedenen Verkehrsträger zusammen, damit Mobilität in diesem Land einfach wieder funktioniert; denn Mobilität bedeutet Teilhabe. Die Sanierungsoffensive Straßeninfrastruktur nimmt im neuen Haushalt weiter Fahrt auf. Wir geben 239 Millionen Euro für den Erhalt von Landesstraßen aus und weitere 11 Millionen Euro für den Um- und Ausbau. Hinzu kommen 110 Millionen Euro aus dem NRW-Plan für die Sanierung und Erneuerung von Landesstraßen und Brücken einschließlich begleitender Radwege. Oliver Krischer – und das ist mir wichtig zu sagen – hat mit deutlich vereinfachten Verfahren dafür gesorgt, dass Veränderungen und Verbesserungen auch unmittelbar sichtbar werden. Wir bauen Brücken, während Berlin noch diskutiert. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ein besonderes Erfolgsmodell ist das Deutschlandticket, für das das Land rund 395 Millionen Euro bereitstellt – ein einziger Tarif für ganz Deutschland, der aus dem Leben vieler Menschen nicht mehr wegzudenken ist. Zusammen mit dem Sozialticket, dem Ticket für Studierende oder dem Schülerinnenticket bringen wir die Menschen in NRW kostengünstig und umweltschonend voran. Günstige Mobilität für die vielen oder teure Tankrabatte für die Besserverdienenden und Ölkonzerne? Wir in NRW wissen, auf wessen Seite wir stehen. (Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Herr Kollege Höne, weil Sie es eben angesprochen haben: Wir in NRW investieren in unser Bundesland. Im Wirtschaftsministerium wurde unter der Führung von Mona Neubaur die Investitionsquote von 27 % im Jahr 2018 – da war Herr Pinkwart verantwortlich Landtag für das Ministerium – auf über 55 % verdoppelt. Anders als im Bund wird hier wirklich zusätzlich investiert und nicht nur umgeschichtet. (Beifall von den GRÜNEN und Matthias Kerk- hoff [CDU]) Mit der Zukunftsoffensive NRW wenden wir 2 Milliarden Euro wirksam für Klimaschutz und Klimaanpassung auf. Damit machen wir Schulhöfe und Kitas fit für heiße Sommer, sanieren öffentliche Gebäude und klimafreundliche Mobilität. Wir stärken grünen Stahl, Recyclingbaustoffe und eine moderne Lade- und Schieneninfrastruktur. Im Rahmen des NRW-Plans werden in den nächsten Jahren 31,2 Milliarden Euro ausgegeben. Das ist die bislang größte Infrastruktur- und Investitionsoffensive in der Geschichte Nordrhein-Westfalens. Damit stärken wir unsere Infrastruktur, unsere Kommunen und die Bildung unserer Kinder und bauen damit Brücken in die Zukunft. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wir sind und waren der Überzeugung, dass die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts NRW nur durch eine klimafreundliche Modernisierung möglich ist. Mit dem ambitionierten Ziel von 1.000 Windenergieanlagen wollten wir den Ausbau der Erneuerbaren deutlich forcieren. Heute ist NRW beim Ausbau der Windenergien, weil unser Ziel mit weit über 1.500 genehmigten Anlagen übertroffen wurde, auf Platz 1 in Deutschland. Aufsteigerland, Platz-1-Land, lieber Kollege Höne und lieber Kollege Ott – das ist die Realität in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Auch beim Ausbau von Photovoltaik stehen wir auf dem Siegerpodest. Die 300 Megawatt aus Balkonkraftwerken bedeuten ebenfalls mit Abstand Platz eins in Deutschland. Ich muss es an dieser Stelle leider ansprechen: Leider ist die Politik aus Berlin hier nicht besonders hilfreich. Wenn jetzt Investitionen – bitte aufpassen – in Windparks unmöglich werden, weil Borken – ich wiederhole: Borken – zur Küstenregion wurde, und Netze nicht ausreichend ausgebaut werden, hemmt das nicht nur die Energiewende, sondern auch Investoren. Damit verhindert es Investitionen und schadet der Zukunft unseres Landes. (Beifall von den GRÜNEN) Wie vorhin auch angesprochen worden ist, ist die aktuelle wirtschaftliche Lage angespannt – durch Kriege, durch den Irankrieg, durch die Straße von Hormus. Das führt dazu, dass die Energiepreise unter Druck geraten und die energieintensiven Industrien wie Chemie-, Stahl-, Zement- oder Papierindustrie genauso unter Druck kommen wie die Bürgerinnen und Bürger. 16.09.2026 Aber hier zeigt sich auch, dass uns der steigende Anteil an erneuerbaren Energien unabhängig macht. Deutscher Strom von deutschen Dächern und aus deutschem Wind sind viel sicherer und zuverlässiger als Öl und Gas aus Krisengebieten und Diktaturen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Erneuerbare Energien sind Freiheitsenergien, hat mal ein bekannter ehemaliger Parteivorsitzender einer befreundeten Partei gesagt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, verrückt: Damit es vorangeht, wollen wir NRW schneller, einfacher und moderner machen. Wir setzen das sogenannte Schrifterfordernis, also unnötige bürokratische Regeln, solange das in unserem Ermessen steht, ab dem 1. Januar 2027 auf null. Eine Ausnahme müssen die Behörden begründen und nachweisen, warum diese im Sinne der Rechtssicherheit erforderlich ist. In Zukunft müssen Unterschriften auf Papier nur noch dann vorgelegt werden, wenn es zwingend erforderlich ist. Es reicht in der Regel eine einfache Mail. Was beim Onlineshopping funktioniert – aussuchen, bestellen, bezahlen –, soll auch im Kontakt mit Behörden funktionieren. Verrückte Sache, oder? (Heiterkeit und Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Verrückt war auch dieser Sommer. Er war ein unüberhörbares und lange vorhersehbares Warnsignal: Temperaturen von bis zu 40,2 Grad in Nordrhein-Westfalen. Noch nie seit Beginn der Wetteraufzeichnungen wurden so viele heiße Tage registriert. Die Klimakrise ist keine ferne Bedrohung mehr. Sie ist bittere Realität in Nordrhein-Westfalen, und die Folgen sind uns bekannt: Tausende Hitzetote, Dürre, Niedrigwasser und brennende Wälder und Felder sind eben kein normaler Sommer. (Beifall von den GRÜNEN, Matthias Kerkhoff [CDU] und Thorsten Schick [CDU]) Deshalb investieren wir konkret in Hitzeschutz und Transformation: mehr als 1,5 Milliarden Euro für die Klimaanpassung und den Hitzeschutz in Krankenhäusern – von der SPD 2023 noch verlacht, heute ein bundesweites Vorzeigemodell – und 20 Millionen Euro in den nächsten drei Jahren für die Kommunen zur Erstellung von Klimaanpassungsmaßnahmen. Außerdem können 1.000 Schulhöfe und 1.000 Kita-Außenanlagen mit bis zu 50.000 Euro von Glutöfen zu Schattenplätzen umgebaut werden – wie ich finde, ein wirklich cooles Programm, das sich schon jetzt einer großen Nachfrage erfreut. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wir haben auch die zweite Krise unserer Zeit im Blick: den Verlust der biologischen Vielfalt. Mit zusätzlichen Mitteln für den Naturschutz, der langfristigen Stärkung der Biologischen Stationen und neuen Landtag Wildnisentwicklungsgebieten schützen wir unsere natürlichen Lebensgrundlagen im Land. Ein besonderes Augenmerk gilt den Mooren und Feuchtgebieten, der Vernetzung von Schutzgebieten und der Förderung grüner Infrastruktur. Dass man auch ein Sportevent ökologisch nachhaltig und inklusiv planen kann, zeigt unsere Olympia-Bewerbung KölnRheinRuhr. Alle Spielstätten sind schon da. Sie werden fit gemacht für die Zukunft. Allein 1 Milliarde Euro fließt hier vom Land. In zehn Tagen entscheidet der DOSB über unsere Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele. Was wäre es uns doch für ein Fest, wenn 2040 wieder Millionen von Menschen bei uns in NRW zu Gast sind und mit uns diese Spiele feiern! (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Aber lassen Sie uns auch unabhängig davon doch gemeinsam an einem neuen Sommermärchen arbeiten. Lassen Sie uns einen Impuls für Lebensfreude und ein positives Heimatgefühl setzen. Die Menschen in diesem Land wollen endlich konkrete Ergebnisse sehen. Lassen Sie uns diesen Geist in die anstehende Beratung mitnehmen. Ich danke allen, die konstruktiv an der Zukunft NRWs arbeiten, und Ihnen allen für die Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Mostofizadeh. – Für die Fraktion der AfD spricht deren Vorsitzender Dr. Vincentz.
Dr. Martin Vincentz AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Ministerpräsident Wüst – aktuell ist er nicht im Saal; man kann nur mutmaßen, ob er zur Brandbekämpfung ins Konrad-Adenauer-Haus beordert wurde, weil die Kräfte dort nicht mehr ausreichend sind, bei mittlerweile 10 Prozentpunkten Unterschied zur AfD –, da wir uns nun in den letzten Haushaltsberatungen dieser Legislatur befinden, ist es doch ein guter Zeitpunkt, um mal Ihre persönliche Bilanz aus viereinhalb Jahren Schwarz-Grün zu ziehen und daraus abzuleiten, was die Bürger denn im nächsten halben Jahr – oder nach Ihren Vorstellungen in den nächsten fünf Jahren – so erwartet. Gott bewahre! So viel kann ich verraten: Das werden für Sie relativ unangenehme 20 Minuten. Aber machen Sie sich nichts draus. So unangenehm wie Sie für das Land und seine Bürger wird es sicherlich nicht. (Beifall von der AfD) Am 23. Juni 2022 legten Sie gemeinsam mit den Grünen Ihren, heute muss man sagen, Verspielte-Zukunft-Vertrag vor. Die direkte Folge: Rekordstellenabbau, Rekordinsolvenzen, Rekordschulden. Die 16.09.2026 Regierung zerstörte in wenigen Jahren, was Generationen vor Ihnen aufgebaut haben. (Beifall von der AfD) Jetzt kann man fragen, Herr Wüst: Sind Sie dafür alleine verantwortlich, Herr Ministerpräsident? – Natürlich sind Sie das nicht. Das wäre unfair. Neben Ihnen sitzt ja auch noch Frau Neubaur. Das ist das Duo infernale für ein Bundesland, das eigentlich mit ruhiger Hand, wirtschaftspolitischem Sachverstand und viel Vertrauen in die Bürger durch unruhige Zeiten, sicher auch herausfordernde Zeiten, geführt werden müsste. Ruhig bis geradezu herausfordernd langsam ist dabei allerdings ausschließlich neben Ihrer Redegeschwindigkeit in Interviews allenfalls noch die Umsetzungsgeschwindigkeit aller – teilweise aber wirklich elementaren – Projekte, die nicht explizit in den Kanon des großstädtischen grünen Juste Milieus passen. Während man also dem Bürger weiter die sogenannte Energiewende mit aller Härte und allen damit verbundenen Grässlichkeiten aufzwängt – angefangen von den höchsten Strompreisen in der industrialisierten Welt über die Solardachpflicht, Zerstörung unserer Wälder und Versiegelung unserer Böden durch die Windindustrieanlagen und astronomische Spritpreise an den Zapfsäulen, vor allem getrieben in Deutschland durch Steuern und Abgaben; ich könnte jetzt die gesamte Redezeit mit weiteren Aspekten füllen –, darben gleichzeitig Bereiche wie „Bildung“, „innere Sicherheit“, „Infrastruktur“ und „Wirtschaft“, in denen sich die Baustellen türmen und Probleme überschlagen. Probleme werden allerdings von Ihnen nicht gelöst, sondern allenfalls mit Steuergeld beworfen, egal, was für eine marode Struktur dahintersteckt. (Beifall von der AfD) Einen Ausweg oder nur eine Besserung ist auch in diesem Jahr in Ihrem Haushalt an keiner Stelle zu finden. Herr Wüst, Ihr Haushaltsentwurf sieht für 2027 trotz weiter stabiler Steuereinnahmen, trotz Rekordsteuereinnahmen alleine rund 5 Milliarden Euro neue Kredite vor. Die Lockerung der Schuldenregeln hat Ihrer Regierung einen neuen Geldsegen eröffnet, um den absehbaren Crash Ihrer Versprechen noch ein wenig länger hinauszuzögern. Denen gegenüber stehen schon für 2026 rund 4,1 Milliarden Euro an geplanten Zinszahlungen im Etat, also beinahe so viel wie die Kredite zusammen. Einfach ausgedrückt: Sie zahlen bald vollständig alte Lasten mit neuen Krediten. NRW erstickt mitten in den Jahren der Rekordsteuereinnahmen in der Schuldenlast, schlicht weil Sie sich alle zusammen kolossal verzockt haben. (Beifall von der AfD) Landtag Sie schaffen es tatsächlich, dem Fass gleichzeitig den Boden auszuschlagen und es dann auch noch zum Überlaufen zu bringen. Und das verkaufen Sie dann als Magie. Jeder Euro für Zinsen fehlt derweil bei anderen Aufgaben. Der Rechnungshof verlangt deshalb nicht ohne Grund eine systematische Überprüfung der Aufgaben und Ausgaben. Aber wo ist denn Ihr Plan für ein zukunftsfähiges NRW, abseits von Instagram-Fotos, folgenlosen Ankündigungen, bunten Pappmaché-Bauten von irgendwelchen Zukunftsprojekten, die nie realisiert werden, und einer Sektorenwette, die längst verloren ist? Kredite bewilligen zu lassen, ist einfach, aber gefährlich. Es ist Zeit, reinen Tisch zu machen, klare Prioritäten zu setzen, den Menschen nicht länger etwas vorzumachen und endlich einen Kurswechsel einzuleiten. Mit Ihrem „Weiter so!“ bewegen wir uns absehbar auf den Abgrund zu. (Beifall von der AfD) Die wirtschaftliche Lage NRWs ist hochgradig angespannt – um es mal milde auszudrücken. Ist es vielerorts aktuell schwierig? Natürlich. Aber Nordrhein-Westfalen schneidet im Bundesvergleich bei der Wirtschaftsleistung unterdurchschnittlich ab. Insbesondere der für NRW überlebenswichtige Maschinenbau, die Metallerzeugnisse und die chemische Industrie verzeichnen erhebliche Umsatzeinbrüche. Eine klimaneutrale Industrieregion ist zunehmend ein Entweder-oder: klimaneutral oder Industrieregion. Sie haben sich offenkundig für Ersteres entschieden. Die Bürger zahlen ein weiteres Mal die Zeche. Herr Ministerpräsident, Anfang September haben Sie sich dafür gelobt, dass Nordrhein-Westfalen weiterhin das wirtschaftsstärkste Land sei. Gemessen an der Gesamtwirtschaftsleistung stimmt das noch. Gemessen an der gesamten Wirtschaftsleistung allerdings, auf die Einwohner umgerechnet, liegt Bayern mehr als 23 % vor uns. Sie nehmen die Größe Nordrhein-Westfalens und verbuchen das als Erfolg Ihrer Regierung. Das ist nicht mehr als ein Taschenspielertrick eines gescheiterten Ministerpräsidenten, für den die Herausforderungen der Gegenwart zu groß geworden sind. (Beifall von der AfD) Aber man muss sagen: Das hat bei Ihnen mittlerweile System. Bei vielen Ihrer Auftritte schmücken Sie sich gerne mit Rekordsummen, die wahlweise in sich zusammenfallen, wenn man sie dann mal inflationsbereinigt anschaut oder sieht, wie der Haushalt insgesamt aufgewachsen ist, oder sich ansieht, welche Schulden Sie auftürmen mussten, um Ihre verbliebenen Vorzeigeprojekte gegen die wirtschaftliche Realität, gegen den Markt oder schlicht die Physik am Leben zu halten. Grüner Stahl ist mittlerweile nichts mehr als ein 2 Milliarden Euro teurer Werbegag in einem künftigen 16.09.2026 Industriemuseum NRW. Herr Mostofizadeh, ja, Sie haben Hochöfen in schattige Plätze umgebaut, allerdings, glaube ich, haben Sie etwas anderes gemeint, als Sie das vorhin in Ihrer Rede angesprochen haben. (Beifall von der AfD) Ihr Projekt „Von der Kohle zur KI“ heißt in der Realität, dass die Industrieproduktion 15,3 % unter dem Niveau von Februar 2022 liegt, während 2025 in NRW insgesamt aus allen Quellen weniger Strom eingespeist wurde als 2018 durch Kohleverstromung alleine. Industrie braucht aber günstigen Strom. KI braucht viel günstigen Strom. Fortschritt, Wissenschaft, Zivilisation brauchen Strom, Strom im Überfluss. Das Problem an Ihren bunten Plänen ist aber mal wieder, dass Energiewende da endet, wo Physik beginnt. Früher nannte man Angriffe auf die Energieversorgung zu Recht Sabotage. Heute nennt man das schwarz-grüne Koalitionsverantwortung. (Beifall von der AfD) Herr Ministerpräsident, im Juni haben Sie Nordrhein-Westfalen hier im Landtag zum dynamischsten Aufsteigerland der letzten zehn Jahre erklärt und haben sozusagen hinter dem Ohr des Finanzministers die IW-Studie hervorgezaubert. Ja, es gibt Regionen in Nordrhein-Westfalen, die überdurchschnittlich wachsen. Aber das ist im Regelfall trotz und nicht wegen Ihnen. Gleichzeitig blenden Sie dabei aus, mit welchen tiefgreifenden, grundlegenden Problemen andere Regionen in NRW kämpfen müssen, in denen ein Drittel der Kinder nicht schreiben kann, 15 % der Kinder mit Migrationshintergrund keinen Schulabschluss machen, Gewalt und Armut an der Tagesordnung sind. Das sieht man aber natürlich nicht, wenn man sich entlang der Rheinschiene in den teuren Businessparks zu PR-Terminen trifft. Ja, es steckt viel Dynamik in diesem Land Nordrhein-Westfalen drin – eine erschreckende Dynamik nach unten, die Sie mitzuverantworten haben. (Beifall von der AfD) Auf Ihrer Sommertour brüsten Sie sich derweil mit 43,5 Milliarden Euro für Kinder, Bildung und Jugend. Sie erklären, dieser Bereich habe in Ihrer Regierung höchste Priorität. Beim IQB-Test 2024 verfehlten 40,8 % unserer Neuntklässler in Mathematik den Mindeststandard für einen mittleren Schulabschluss. In Sachsen waren es übrigens gerade mal 20,6 %. Bei gleichem Maßstab war der Anteil hier also doppelt so hoch. Die PISA-Studie aus diesem Monat stellt einen neuen historischen Tiefstand der Bildungserfolge in NRW seit der Erhebung dar. Herr Wüst, das falsche Ergebnis eines Schülers im Test wird nicht dadurch besser, dass es besonders Landtag teuer war. Von Ihrer Regierung erwarte ich eine Antwort darauf, wie diese Kinder die verfehlten Grundlagen wieder erwerben sollen. Aber Sie schaffen es seit Jahren nicht einmal mehr, genügend Lehrer für ihr marodes Schulsystem zu begeistern. Ihre eigene Personalstatistik wies Anfang Juni eine Lücke von rund 7.800 Stellen aus, die vorgesehenen Reserven mit eingerechnet. Gerade diese Reserven sollen eigentlich Unterrichtsausfall verhindern und zusätzliche Förderung ermöglichen. Ein Kind, das beim Lernen zurückbleibt, braucht auch einen Lehrer, der die Zeit hat, ihm etwas zu erklären. Im ersten Halbjahr 2025/2026 fielen allerdings wieder 4,4 % der vorgesehenen Unterrichtsstunden einfach ersatzlos aus. Nun müssen Eltern überlegen, wie sie das auffangen. Wer erklärt den Stoff nach Feierabend? Kann man sich Nachhilfe überhaupt noch leisten? Der Unterrichtsausfall endet nicht an der Schultür. Die zusätzliche Arbeit landet wieder bei den Familien, landet bei den Menschen in Nordrhein-Westfalen. 2025 verließen darüber hinaus 7.430 junge Menschen in NRW die allgemeinbildenden Schulen ohne Abschluss. Ihr Anteil erreichte also erneut den höchsten Stand seit zehn Jahren. Sie sprechen von Fachkräften der Zukunft. Tausende junge Menschen starten schon ohne Schulabschluss. Es ist wirklich eine Schande. (Beifall von der AfD) Kommen wir zu Ihren 43,5 Milliarden Euro zurück, Herr Wüst. Wenn Ihnen ein Kollege sein neues Auto zeigt und sagt: „Der war wirklich richtig teuer, der ist aber dafür besonders langsam und auch ein bisschen alt und die Türen schließen nicht mehr so richtig“, was denken Sie dann über seinen Geisteszustand? – Ja, richtig. Und das denken zunehmend viele Menschen auch bei Ihren großen Zahlen. Herr Ministerpräsident, bei der Vereidigung des Polizeinachwuchses im April haben Sie den größten Sicherheitsetat der Landesgeschichte hervorgehoben: 7,9 Milliarden Euro. Neben der Tatsache, dass es schlicht keine Leistung eines Politikers ist, das Geld anderer Leute, also der Steuerzahler, auszugeben, bleibt eine entscheidende Frage auch hier wieder offen: Sind Ihre Strukturen und Ihr Apparat organisiert und effizient genug, damit mehr Geld auch tatsächlich zu besseren Resultaten führt? 2025 wurde in Nordrhein-Westfalen bei fast 7.200 Straftaten ein Messer als Tatmittel eingesetzt. Dabei wurden 49 Menschen allein durch Messerangriffe getötet. Verglichen mit dem Vor-Corona-Jahr 2019 ist das eine Verdoppelung. Die Probleme laufen Ihnen offensichtlich aus dem Ruder, und Sie haben keinerlei Konzept dafür, außer mehr Geld der Bürger daraufzuwerfen. 16.09.2026 Polizei, Justiz und Ausländerbehörden müssen viel enger zusammenarbeiten. Die Verantwortung endet nicht dort, wo die nächste Behörde zuständig ist. Sie müssen Schritt halten mit den neuen Formen von Kriminalität: mit hochorganisierten Gangs, mit einer Enthemmung und Gewaltformen, die vor Jahren noch in diesem Maß unvorstellbar waren. Wer sich nicht mehr anpassen will, sondern lieber die Konkurrenz verbieten möchte, wie man dieser Tage hört, die darauf hinweist, welche Probleme es in diesem Land gibt, der sollte vielleicht besser selbst den Hut nehmen. Aber vielleicht glänzen Sie zumindest in Ihrem eigenen früheren Ressort, dem Verkehrsministerium. Oh Wunder, 2025 entfiel mehr als ein Drittel aller erfassten Staustunden auf deutschen Autobahnen auf NRW. Aber es geht keinesfalls nur um Autobahnen, schon der Brückenmonitor von 2025 erfasste 337 dringend sanierungsbedürftige Brücken, die dem Land selbst gehören. Herr Wüst, dafür müssen Sie keine zuständigen Ministerien in Berlin suchen. Sie waren vier Jahre lang Verkehrsminister dieses Landes. Seit 2021 sind Sie der Ministerpräsident. Sie haben vielleicht das Amt gewechselt, die Verantwortung sind Sie damit allerdings nicht los. Es darf und kann nicht mehr sein, dass das Beste an der Verkehrspolitik in NRW Ihr Dienstwagen ist. (Beifall von der AfD) Was der Ausfall einer einzigen Verbindung angerichtet hat, zeigt Südwestfalen. Die Sperrung der A 45 belastete rund 470 km anderer Straßen zusätzlich. Für die Sanierung der betroffenen Landesstraßen sind jetzt über zehn Jahre rund 100 Millionen Euro vorgesehen. Die Anwohner bekamen die zusätzlichen Belastungen vor die Haustür, Pendler verloren Zeit, und der Steuerzahler finanziert nun auch die Reparaturen der Ausweichstrecken. In Ihrem Haushaltsentwurf für 2027 senken Sie zugleich den regulären Förderansatz für die Straßeninfrastruktur der Gemeinden und Kreise von 67 auf 57 Millionen Euro – 10 Millionen Euro weniger, also knapp 15 %. Verkehrspolitik ist nicht abstrakt. Sie entscheidet am Ende darüber, ob Millionen Arbeitnehmer entspannt beim Job erscheinen oder Güter rechtzeitig ankommen. Sie haben hier so lange geschlafen, dass jeder Weg durch Nordrhein-Westfalen mittlerweile zu einer Belastungsprobe wird. Die vielen Pendler können Bände davon sprechen. Für solche – aus Ihrer Sicht offenbar – Kleinigkeiten haben Sie keine Zeit. Stattdessen wird dick aufgetragen. Obwohl Sie nicht mal mehr die Krankenschwester morgens früh pünktlich zum Dienst bringen können, sprechen Sie auf Ihrer Sommertour davon, die Volkskrankheit Krebs zu besiegen. Kleiner geht es wohl bei Ihnen nicht mehr. Ein wenig sorge ich mich um den Wahlkampf 2027, wenn Sie dann sinnlogisch Landtag „Weltfrieden made in NRW“ behaupten müssen, um von Ihrem weiteren Scheitern abzulenken. (Beifall von der AfD) Was heißt Ihr Kampf gegen Krebs denn ganz konkret, abseits von fernen Ankündigungen oder von der Hoffnung darauf, dass kluge Köpfe aus Nordrhein-Westfalen Ihnen aus der Patsche helfen? Im September 2025 mussten zwei Kliniken in Neuss und Moers im Rahmen der Krankenhausreform vor Gericht ziehen, um Leukämien und Lymphome vorläufig weiter behandeln zu dürfen, was sonst einfach untersagt worden wäre. Das Oberverwaltungsgericht beanstandete eine fehlerhafte Bedarfsanalyse und gab den Kliniken am Ende recht. Ein Ministerpräsident, der sich immer weiter in Traumwelten und Wunschprojekte zurückzieht, aber die Realität aus den Augen verliert, kann die Probleme eines Landes nicht lösen. Die harte Realität an unseren Kliniken sieht nämlich mittlerweile wie folgt aus: In der bundesweiten Krankenhausbefragung 2025 berichteten zwei Drittel der Häuser, dass körperliche Angriffe auf ihre Beschäftigten innerhalb der letzten fünf Jahre zugenommen hätten. Innerhalb der letzten zehn Jahre hat sich die Zahl sogar verdoppelt. Auf irgendeine Art von Konzept warten die Beschäftigten der Kliniken bis heute. Das ist im Übrigen fast so lange, wie die Patienten auf einen Arzttermin warten. In Westfalen-Lippe kommen auf 100.000 Einwohner rund 61 Hausärzte. Das ist der letzte Platz unter allen 17 Regionen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Rund 40 % der Hausärzte sind dort mittlerweile älter als 60 Jahre. Eine vernünftige Bedarfsplanung von Ihnen? Ein Plan, wie es in Zukunft weitergehen soll? Fehlanzeige! Selbst nach dem Arztbesuch kann die Suche weitergehen. Apothekenteams benötigten 2025 bundesweit durchschnittlich gut 20 zusätzliche Arbeitsstunden pro Woche, um Lieferengpässe zu bewältigen. Sie fragen Lieferanten ab, suchen Ersatzpräparate und stimmen Änderungen mit Arztpraxen ab. Wir haben immer und immer wieder darauf hingewiesen, aber passiert ist derweil wenig. Herr Wüst, auf Ihrer Sommertour stellten Sie die Aussicht auf medizinische Durchbrüche in den Mittelpunkt. Unsere Bürger suchen aber ganz konkret einen erreichbaren Arzt, eine moderne Klinik und lieferbare Medikamente. Die Forschungserfolge, die Sie sich für übermorgen erhoffen, beantworten keines der Versorgungsprobleme von heute. Sie bleiben wieder mal lediglich Ankündigungsweltmeister. 2021 wurden in Nordrhein-Westfalen 11.770 neue Einfamilienhäuser fertiggestellt. 2025 waren es nur noch 6.345, ein Rückgang von rund 46 % innerhalb von vier Jahren. Was wurde hier aus Ihren vollmundigen Versprechen? 16.09.2026 30,6 Millionen Euro mehr als 2026 stehen 2027 für die Zentralen Ausländerbehörden bereit. Gleichzeitig erschüttern Skandale wie die Coesfelder Liste und Solingen deren Zuständigkeit. Was wird da aus Ihren Ankündigungen? Für 2027 steigt das Personalsoll der Staatsanwaltschaften um 146 Stellen. Das hört sich gut an. Derweil sind Ende September 2025 allerdings fast 284.000 Ermittlungsverfahren offen. Eine Planstelle ist noch kein erledigter Fall, geschweige denn über 200.000 unerledigte Fälle. Was wird hier aus Ihren Versprechen? Wo Ihre Minister mit all ihren Mitarbeitern und Stäben versagen, Herr Ministerpräsident, müssen Menschen für sich oder die Familie allein die Verantwortung übernehmen, werden mit Problemen im Stich gelassen, während sie vom Staat, also Ihnen, finanziell immer härter ausgepresst werden. (Beifall von der AfD) Herr Ministerpräsident, Sie halten den Menschen den geförderten Technologiestandort von übermorgen entgegen, während sie heute konkret um ihren Arbeitsplatz fürchten. Sie feiern das Aufsteigerland, während die Menschen sich fragen, wie sie ihre Stromrechnungen bezahlen oder wie sie am Ende des Monats noch den Wochenendeinkauf finanzieren sollen. Sie nennen Milliarden, wenn man Sie nach den Lernerfolgen der Kinder fragt, und hoffen, dass die Menschen in NRW dank des NRW-Abiturs die Statistiken dahinter nicht mehr richtig lesen können. Sie präsentieren einen Rekordetat für Sicherheit, während sich die Bürger um den Heimweg ihrer Kinder sorgen. Sie feiern eine teure Flughafenanbindung, während der Arbeitsweg kaum mehr planbar ist. Sie stellen Forschungsziele heraus, während die medizinische Versorgung in der Fläche doch längst bröckelt. Für die Menschen zeigt sich Fortschritt daran, dass sie ihren Arbeitsplatz behalten, dass sie am Ende des Monats ein wenig mehr in der Tasche übrig haben, sich etwas leisten können, es vielleicht irgendwann einmal zum Eigenheim oder Traumurlaub reicht, oder sei es einfach nur der sichere Heimweg, eine gute Lernumgebung für die Kinder, ein schneller Termin bei dem eigenen Orthopäden. Das sind die Aufgaben, auf die sich die Landesregierung eigentlich zuerst konzentrieren müsste, bevor sie sich auf teure Prestigeprojekte versteift. Herr Wüst, die Menschen wollen keine vollmundigen Ankündigungen, sonst könnten sie ja sonntags auch wieder in die Kirche gehen. Sie brauchen einen Ministerpräsidenten, der die Wirklichkeit zur Grundlage Landtag seiner Politik macht. Die Bürger verdienen einfach mehr, als Schwarz und Grün ihnen geben können. (Beifall von der AfD) Nicht der Bürger sollte seinen Gürtel immer enger schnallen müssen, sondern Sie und der politische Apparat. 41 % der jungen Deutschen, insbesondere hier in Nordrhein-Westfalen, wollen mittlerweile auswandern, wollen dieses Land verlassen. Deutlicher könnte Politik nicht scheitern. Heimat ist hier, und es lohnt sich, diese zu schützen. Da Sie dazu offensichtlich weder in der Lage noch willens sind, wird es dringend Zeit für eine andere Regierung. Herr Schick hat uns heute Morgen wieder präsentiert, dass die AfD in den Köpfen der CDU derweil längst mietfrei wohnt. (Lachen von Hendrik Schmitz [CDU]) Es kann allerdings nicht Ihre Aufgabe sein, dass Sie sich mit allen anderen Parteien gemeinsam nur noch daran abarbeiten, die AfD verhindern zu wollen, während Sie keine einzige Lösung für die aktuellen Probleme dieses Landes liefern. (Beifall von der AfD) Wenn Sie dazu nicht in der Lage sind, wenn Sie dazu nicht willens sind – was völlig nachvollziehbar ist; Sie und Ihre Parteien sind lange dabei, viele von Ihnen haben Jahrzehnte der politischen Arbeit auf dem Buckel –, wenn Sie nicht mehr die Antworten auf die Probleme dieser Zeit finden können, dann ist es keine Schande, das einzugestehen. Aber bitte wirtschaften Sie dieses schöne Bundesland nicht die nächsten fünf Jahre lang weiter in Grund und Boden, sondern machen Sie den Weg frei – für echte Alternativen, für eine echte Zukunft, dafür, dass die Menschen hierbleiben und nicht das Land verlassen wollen, (Hendrik Schmitz [CDU]: Mit Ihnen?) dafür, dass der Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen wieder wächst, (Hendrik Schmitz [CDU]: Mit Ihnen?) dafür, dass es eine andere Migrationspolitik, eine andere Wirtschaftspolitik, eine andere Energiepolitik gibt. Dann geht es mit uns auch wieder bergauf. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Es liegt noch eine weitere Wortmeldung vor. Für die Fraktion der SPD hat der Abgeordnetenkollege Herr Ott das Wort.
Jochen Ott SPD
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Je erfolgloser die 16.09.2026 Politik der Landesregierung, je einfältiger die Polemik von Herrn Schick und – um das sehr deutlich zu sagen – je weniger stolz Sie auf das eigene Regierungshandeln sind, (Zuruf von Bodo Löttgen [CDU]) desto größer ist die Realitätsflucht bei Herrn Mostofizadeh. Oppositionskritik mit Fäkalsprache zu kontern, ist ganz und gar unparlamentarisch. (Beifall von der SPD und der FDP) Natürlich mussten Sie sich harte Kritik anhören. Dass das schwierig ist, ist klar. Ich habe Sie aber politisch und nicht persönlich kritisiert. Egal wie oft Sie mich oder die stolze Sozialdemokratie angreifen, wir werden Ihre schlechte Bilanz und die schlechte Bilanz dieser Landesregierung weiter kritisieren. (Beifall von der SPD – Zuruf von Kirsten Stich [SPD]) Das ist übrigens die Aufgabe der Opposition in der parlamentarischen Demokratie. Gucken wir uns Ihre Bilanz an, und fragen wir die Menschen in diesem Land. Fünf Jahre Schwarz-Grün: Gibt es weniger Stau? Fünf Jahre Schwarz-Grün: Kann ich eine bezahlbare Wohnung finden? Fünf Jahre Schwarz-Grün: Sind die Kindertagesstätten verlässlich offen? Fünf Jahre Schwarz-Grün: Ist mein Job sicherer geworden? Fünf Jahre Schwarz-Grün: Fühlst du dich sicher, wenn du abends von der Bahn nach Hause gehst? Fünf Jahre Schwarz-Grün: Funktioniert der öffentliche Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen? Fünf Jahre Schwarz-Grün: Gibt es mehr Lehrerinnen und Lehrer an deiner Schule? Fünf Jahre Schwarz-Grün: Gibt es vor Ort einen funktionierenden Pflegedienst? Meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihre Bilanz ist so mager, so schlecht, dass der einzige Versuch darin besteht, immer wieder meine Person als Blitzableiter zu nutzen. (Beifall von der SPD – Lachen von Thorsten Schick [CDU]) Das ist aber kein Zeichen von Stärke, sondern es ist das genaue Gegenteil. Das ist die pure Angst, dass wir Ihre Bilanz in den nächsten Monaten in den Mittelpunkt stellen. Wir werden aufzeigen, dass wir es in Nordrhein-Westfalen besser machen werden. (Beifall von der SPD) Wir werden den Menschen in Nordrhein-Westfalen wieder Lust und Hoffnung auf eine gute Zukunft machen, das Leben etwas bezahlbarer machen und endlich die Ärmel hochkrempeln, sodass die Leute das Gefühl haben: Es geht wieder eine Bewegung durch Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der SPD) Landtag
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/21000 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an die zuständigen Fachausschüsse mit der Maßgabe, dass die Beratung des Personalhaushalts einschließlich aller personalrelevanten Ansätze im Haushalts- und Finanzausschuss unter Beteiligung seines Unterausschusses Personal erfolgt. Die Finanzplanung 2026 bis 2030, Vorlage 18/5405, soll nur an den federführenden Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen werden. Wer stimmt für die Überweisung? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist die Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 2 Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2027 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 – GFG 2027) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/21002 erste Lesung Der Ältestenrat hat sich darauf verständigt, dass bei diesem Tagesordnungspunkt weder Zwischenfragen noch Kurzinterventionen zulässig sind. Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich nun für die Landesregierung Frau Ministerin Scharrenbach das Wort. Bitte schön. Ina Scharrenbach*), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Traditionellerweise wird mit der Einbringung des Entwurfs des Haushalts für das kommende Jahr auch die Gemeindefinanzierung für das kommende Jahr – hier für das Jahr 2027 – erstmals beraten und gelesen. Sie alle wissen, wir alle wissen: Nichts ist unmittelbarer als die eigene Stadt, die eigene Gemeinde. Dort erfährt man das Leben, dort spielt sich alles ab. Die kommunalen Finanzen stehen aktuell aus mehrerlei Gründen unter Druck, und das auch schon seit mehreren Jahren, wobei wir von 2017 bis einschließlich 2022 gute Jahre für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen gehabt haben. Aktuell wächst die Aus-16.09.2026 gabenseite immer stärker an. Die Einnahmenseite gerät unter Druck. Das ist zwischen Städten und Gemeinden allerdings durchaus differenziert zu betrachten. Damit wachsen auch die Notwendigkeiten, vor Ort zu Konsolidierungsmaßnahmen zu kommen. Das findet seinen Widerhall manchmal in Steuererhöhungen wie bei der Grundsteuer. Grundsteuerdebatten sind regelmäßig Gegenstand hier im Landtag Nordrhein-Westfalen, aber auch in den Räten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden oder der kreisfreien Städte. Wir führen Gewerbesteuerdebatten. Das alles geschieht in einer herausfordernden Zeit. Das weiß die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen. Gleichzeitig hat die Landesregierung aus CDU und Grünen in den vergangenen Jahren viele Entscheidungen auf den Weg gebracht, die den Städten und Gemeinden, den Kreisen und Regionen in dieser herausfordernden Zeit dabei helfen sollen, zurechtzukommen. Wir haben im ersten Halbjahr 2026 – dafür bin ich meinem Kollegen Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk sehr dankbar – kommunale Kassenkredite in Höhe von rund 9 Milliarden Euro aus den Kommunen herausgeholt. Das ist das erste Mal, dass eine Landesregierung von Nordrhein-Westfalen ein derartiges Entschuldungsprogramm auf den Weg gebracht hat. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Dazu gehört der Mut einer Regierungskoalition, über sehr viele Jahre sehr viel Geld in die Hand zu nehmen, um den Kommunen eine Eigenkapitalstärkung in genau dieser Höhe zu ermöglichen: rund 9 Milliarden Euro. Schlägt sich das schon in den Statistiken nieder? Nein. Das wissen wir. Das sehen wir erst im Laufe dieses Jahres oder im nächsten Jahr, wenn die Statistiken neu veröffentlicht werden. Die Landesregierung hat über die verschiedenen Ressorts verschiedene Erleichterungen und Bürokratieabbaugesetze auf den Weg gebracht. Ich war sehr froh, gestern mindestens einen Bürgermeister zu treffen, der gesagt hat: Frau Ministerin, wir merken, dass diese Gesetze der Landesregierung, der Wille von CDU und Grünen, Bürokratie abzubauen, in den Kommunen ankommen. Wir merken das. Auch dazu gehört der Mut einer Regierungskoalition – sei es, Gesetze ganz abzuschaffen, Recht ganz abzuschaffen, wie beim kommunalen Vergaberecht seit dem 1. Januar 2026, Freiheiten in die Kommunen zu geben, schneller Vergaben zu tätigen, Investitionsmittel bereitzustellen. Dazu gehören Erleichterungen, die dieses Parlament im Zusammenhang mit Bürokratieabbau in Form von drei Gesetzen noch beschließen wird. Landtag Dazu gehört die Bereitschaft einer Regierungskoalition, zu sagen: Wir kehren Beweislasten um, wie beim Thema „Berichtspflichten“. Dazu gehört der Wille einer Regierungskoalition von CDU und Grünen, Kommunen erheblich mehr Freiheiten zu geben als bisher, um den Bedarfen vor Ort gerecht zu werden. Wir haben in meinem Zuständigkeitsbereich über Änderungen in der Bauordnung viele Flexibilitäten eingezogen, Kommunen vor Ort von vielem entlastet, auch und gerade für die eigenen öffentlichen Liegenschaften. So kommt ein Puzzlestein zum anderen und schafft ein großes Bild von einer Regierungskoalition von CDU und Grünen, die den Mut und den Willen hat, auch in herausfordernder Zeit die Dinge zum Positiven zu wenden bzw. mindestens dafür Sorge zu tragen, dass der Abgesang, dem ich gerade wieder einmal ein paar wenige Minuten habe folgen dürfen, nicht stattfindet. Trotzdem haben wir neben diesem Licht auch Schatten. Sie kennen mich und wissen, dass ich das nicht weglasse, weil ich finde, dass es zur Aufrichtigkeit und zur Ehrlichkeit einer politischen Debatte am Ende dazugehört. Selbst beim Blick auf die vergangenen Kommunalhaushalte sehen wir schon die kommenden Haushalte vor uns. Wir haben die Debatten mit den beiden Landschaftsverbänden über die möglichen Erhöhungen der Landschaftsverbandsumlagen, die sich in den Kreisumlagen widerspiegeln werden, die sich in jedem Stadthaushalt wiederfinden werden – mit jeder Debatte, die sich daraus wieder vor Ort ergibt. Sie kennen auch meine Haltung, dass in vielen Haushalten freiwillige Leistungen gar nicht mehr drin sind. Da gibt es dann noch die Ausgabe für den Seniorensport, die freiwillige Ausgabe für die Kultur oder die freiwillige Ausgabe für den Sport. Selbst wenn Sie das alles streichen würden, würde es nicht reichen. Es würde allerdings dafür reichen, die Gesellschaft vor Ort auf die Palme zu bringen. Dafür reicht es. Macht das Sinn? Nein, weil wir die großen Debatten aus mehrerlei Gründen mit der Bundesregierung führen müssen. Deswegen haben wir an verschiedenen Stellen dazu aufgerufen, auch darum gebeten, dass wir bei verschiedenen Reformvorhaben innerhalb der Bundesregierung gemeinsam zu notwendigen Änderungen kommen müssen, um dafür Sorge zu tragen, dass man auch in den Kommunalhaushalten wieder zu einer Entlastung kommt und wenigstens das Licht am Ende des Tunnels sehen kann. Daran appelliere ich auch heute. Ich sehe ein zustimmendes Augenklimpern beim Abgeordneten Moor. 16.09.2026 (Justus Moor [SPD]: Sie sehen öfter mein Au- genklimpern!) – Das freut mich. Wir werden diskutieren, davon gehe ich fest aus. Die Kommunen stehen unter Druck. Sie haben gerade bei der Einbringung des Landeshaushaltes vom Finanzminister gehört, dass auch das Land konsolidieren muss. Alle öffentlichen Haushalte in der gesamten Bundesrepublik Deutschland stehen unter Konsolidierungszwang. Das heißt, wir verfügen nicht über unbegrenzte Mittel. Gerade deshalb bedeutet die Verbundsatzerhöhung, die wir Ihnen mit der Gemeindefinanzierung 2027 vorlegen, keinen Automatismus, sondern es ist die erste Verbundsatzerhöhung seit mehr als fünf Jahrzehnten im Land Nordrhein-Westfalen. Das trifft auf eine Koalition, die den Mut hat, das zu tun. Dafür sprechen wir als Landesregierung Nordrhein-Westfalen schon jetzt unseren Dank aus. Das ist kein Automatismus, kein Selbstverständnis. Es ist eine strukturelle Entscheidung, die CDU und Grüne tragen, den Verbundsatz zugunsten der Kommunen auch in schwieriger Zeit für den Landeshaushalt Nordrhein-Westfalen zu erhöhen und damit eine bewusste Prioritätenentscheidung zugunsten kommunaler Handlungsfähigkeit zu treffen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Damit verzichten wir, wenn Sie als Landtag Nordrhein-Westfalen dem so folgen, zugunsten der Kommunen auf eigene finanzielle Spielräume. Das ist nach unserem Verständnis in dieser herausfordernden Zeit eine echte Partnerschaft zwischen Land und Kommunen, den beiden Ebenen, die wir haben. (Nadja Lüders [SPD]: Sie müssen auch noch dankbar sein!) Dazu wurden weitere Maßnahmen ergriffen, seien es 10 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes, die pauschal, auf einfachem Wege zur Verfügung gestellt werden, um für Investitionen in Schulen, in Infrastruktur – auch kritische Infrastruktur –, in alles, was vorstellbar und notwendig ist, flexibel beizutragen. (Nadja Lüders [SPD]: Das war die Vorausset- zung seitens des Bundes!) Dazu gehört – das haben wir Anfang der Woche veröffentlicht –, dass die Bundesmittel für die Entlastung möglicher Altschulden in Höhe von 164 Millionen Euro pro Jahr an rund 200 Städte und Gemeinden eins zu eins weitergegeben werden. Das bedeutet eine vierjährige Entlastung; mehr war auf Bundesebene anscheinend nicht verhandelbar. Das ist weit weniger als das, was die Regierungskoalition von CDU und Grünen für die Altschuldenentlastung zur Verfügung stellt. Landtag Deswegen sage ich: Am Ende des Tages hilft jeder Euro den Städten und Gemeinden, die in die Umsetzung des LKEG des Bundes auf Ebene des Landes Nordrhein-Westfalen einbezogen werden. Die übrigen Parameter in der Gemeindefinanzierung bleiben im Wesentlichen unverändert. Wir haben für hohe Kontinuität gesorgt. Wir aktualisieren die Grunddaten. Das wissen Sie, das kennen Sie. Und Sie kennen den Mechanismus im Gemeindefinanzierungsgesetz, dass diejenigen, die viel Steuern erzielt haben, aller Wahrscheinlichkeit nach in einem der Folgejahre weniger Schlüsselzuweisungen bekommen. Das ist ein Grundmechanismus der Gemeindefinanzierung, der Ausgleichsfunktion dieses zentralen Gesetzes zwischen Land und Kommunen. Insofern: Rund 17 Milliarden Euro auf Basis der Mai-Steuerschätzung 2026 werden an die Kommunen im Jahre 2027 überwiesen. Es ist ein Gemeindefinanzierungsgesetzentwurf in herausfordernder Zeit mit einem klaren Bekenntnis, mit einer klaren Strukturentscheidung, die auf Jahre wirken wird. Der Verbundsatz in Nordrhein-Westfalen wird von 23 % auf 23,5 % steigen – das in herausfordernder Zeit. Das ist Partnerschaft zwischen Land und Kommunen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun Abgeordnetenkollege Herr Lucke Wort.
Martin Lucke CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Gemeindefinanzierungsgesetz liest sich naturgemäß nicht wie ein Spannungsroman. Für die Verantwortlichen in unseren Kommunen ist allerdings kaum eine Lektüre spannender. Denn die darin geregelten Landeszuweisungen haben unmittelbare Auswirkungen darauf, was vor Ort finanziell möglich ist – bei Schulen, Sportstätten, Straßen oder der öffentlichen Verwaltung. Das GFG entscheidet darüber allerdings nicht allein. Ebenso maßgeblich sind die eigene Steuerkraft, insbesondere die Einnahmen aus der Grund- und Gewerbesteuer, die wirtschaftliche Entwicklung und die finanziellen Folgen bundespolitischer Entscheidungen. Zugleich stehen die Kommunen unter erheblichem Druck: Steigende Sozialausgaben, höhere Personalund Sachkosten sowie ein über viele Jahre entstandener Investitionsbedarf belasten ihre Haushalte. Die Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit ist deshalb eine gemeinsame Aufgabe aller staatlichen Ebenen. Der Bund muss die von ihm veranlassten Leistungen auskömmlich finanzieren; das haben 16.09.2026 wir heute schon mehrfach gehört. Die Kommunen tragen mit ihren eigenen Einnahmen und Entscheidungen Verantwortung. Das Land sorgt für verlässliche Rahmenbedingungen und eine angemessene Beteiligung an seinen Steuereinnahmen. Insgesamt fließt mehr als jeder dritte Euro des Landeshaushalts an die kommunale Familie. Mit dem GFG 2027 stellen wir den Städten und Gemeinden, Kreisen und Landschaftsverbänden nach derzeitigem Stand rund 17,13 Milliarden Euro zur Verfügung. Gegenüber dem GFG 2026 ist das ein Zuwachs um rund 1,7 %. Damit erreicht der kommunale Finanzausgleich erneut einen Höchstwert. Davon entfallen voraussichtlich rund 14,43 Milliarden Euro auf Schlüsselzuweisungen an Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände. Sie unterstützen insbesondere Kommunen, deren eigene Steuerkraft nicht ausreicht, um ihren ermittelten Finanzbedarf zu decken. So trägt das Gemeindefinanzierungsgesetz dazu bei, unterschiedliche finanzielle Voraussetzungen auszugleichen. Daneben erhalten die Kommunen verschiedene Pauschalen, über deren Verwendung sie innerhalb des gesetzlichen Rahmens selbst entscheiden können. Für die allgemeine Investitionspauschale sind rund 1,26 Milliarden Euro vorgesehen, für die Schulund Bildungspauschale 913 Millionen Euro und für die Sportpauschale 78 Millionen Euro. Weitere 170 Millionen Euro stehen über die Aufwands- und Unterhaltungspauschale bereit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine besondere Weichenstellung innerhalb des GFG 2027 ist die Erhöhung des kommunalen Verbundsatzes von 23 auf 23,5 %. Das ist ein historischer Schritt. Die letzte Erhöhung – auch das haben wir heute schon mehrfach gehört – erfolgte in den 1970er-Jahren. Danach hatte eine SPD-Alleinregierung den Verbundsatz in den 1980er-Jahren schrittweise auf 23 % abgesenkt. Seitdem blieb er jahrzehntelang unverändert. Jetzt leitet die Landesregierung unter Hendrik Wüst die Kehrtwende ein und greift damit eine langjährige Forderung der kommunalen Spitzenverbände auf. Ein halber Prozentpunkt klingt zunächst nach finanzpolitischer Feinmechanik. In der kommunalen Wirklichkeit stehen dahinter gegenüber einem unveränderten Verbundsatz allein im kommenden Jahr rund 360 Millionen Euro zusätzlich. Das Land gibt künftig einen größeren Teil seiner Steuereinnahmen an die kommunale Ebene weiter. Angesichts der begrenzten Spielräume im Landeshaushalt ist das eine klare politische Prioritätensetzung. (Beifall von der CDU) Zur Wahrheit gehört auch – Ministerin Scharrenbach hat es angesprochen –: Diese Erhöhung löst nicht jede strukturelle Herausforderung. Aber sie markiert die Richtung. Deshalb ist die Erhöhung ein erster Landtag Schritt der kommunalen Modernisierungsagenda. In diesem Rahmen sollen auch kommunale Aufgaben und Standards überprüft, Verwaltungsverfahren vereinfacht und die kommunale Finanzausstattung weiterentwickelt werden. Kommunalfreundliche Politik bemisst sich jedoch nicht allein am jährlichen Finanzausgleich, sie muss auch langfristige Investitionen ermöglichen. Mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur setzt das Land deshalb bereits das größte Infrastrukturund Investitionsprogramm seiner Geschichte um. Über zwölf Jahre umfasst der Plan mindestens 31,2 Milliarden Euro. Davon entfallen 21,3 Milliarden Euro auf kommunale Investitionen. 10 Milliarden Euro werden den Kommunen unmittelbar über Pauschalen zur Verfügung gestellt. Zusätzlich garantiert das Land das Niveau der investiven GFG-Pauschalen über die gesamte Laufzeit des NRW-Plans. Damit werden weitere 27,6 Milliarden Euro an Investitionsmitteln langfristig abgesichert. Ein weiterer wesentlicher Baustein ist die Altschuldenentlastung. Vor einem Jahr haben wir an dieser Stelle über die Perspektive gesprochen, die wir besonders den verschuldeten Kommunen eröffnen wollen. Heute ist die Umsetzung abgeschlossen, vier Monate vor dem gesetzlichen Zeitplan. Alle 167 antragberechtigten Städte und Gemeinden profitieren von der Entlastung. Insgesamt wurden 586 Verträge geschlossen. Das Land hat fast 9 Milliarden Euro an übermäßigen kommunalen Liquiditätskrediten in die eigene Landesschuld übernommen. Das ist die größte kommunale Entlastung in der Geschichte unseres Landes. Sie befreit die betroffenen Kommunen von Verbindlichkeiten und Zinslasten, die ihre Handlungsmöglichkeiten seit vielen Jahren erheblich einschränken. Auch der Bund beteiligt sich inzwischen. Die für Nordrhein-Westfalen vorgesehenen 164 Millionen Euro jährlich werden vollständig an die Kommunen weitergegeben. Damit die Altschuldenentlastung dauerhaft wirkt, müssen wir verhindern, dass neue Liquiditätskredite entstehen. Dafür müssen wir an die Ursachen der kommunalen Finanzprobleme heran. Besonders die steigenden Kosten der Eingliederungshilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe stellen die kommunalen Haushalte vor erhebliche Herausforderungen. Hier gilt für uns weiterhin der Grundsatz: Wer bestellt, muss auch bezahlen. (Justus Moor [SPD]: Aha! Seit wann?) Eine föderale Finanzordnung kann auf Dauer nicht funktionieren, wenn der Bund Leistungen beschließt und die Rechnungen anschließend in den Rathäusern abgibt. Nicht zuletzt aufgrund des konsequenten Einsatzes der nordrhein-westfälischen Landes-16.09.2026 regierung ist zwischen Bund und Ländern vereinbart worden, dass der Bund künftig 80 % der finanziellen Folgen neuer Leistungsgesetze übernimmt, wenn die jährlichen Belastungen für Länder und Kommunen mindestens 200 Millionen Euro betragen. Damit ist ein wichtiger Einstieg in eine faire Lastenverteilung gelungen. Dieser Konnexitätsgrundsatz muss auch bei bestehenden Aufgaben stärker zur Geltung kommen. Gerade bei der Eingliederungshilfe brauchen wir eine stärkere und dauerhafte Beteiligung des Bundes. (Beifall von der CDU – Justus Moor [SPD]: Und des Landes?) Kommunalfreundlichkeit ist nicht allein eine Frage zusätzlicher Mittel. Sie zeigt sich auch darin, wie viel Freiheit das Land den Verantwortlichen vor Ort einräumt. Mit dem eingebrachten Kommunalen Regelbefreiungsgesetz sollen Städte, Gemeinden und Kreise auf Antrag für bis zu vier Jahre von bestimmten landesrechtlichen Vorgaben abweichen können. So lassen sich einfacher Verfahren erproben und bewährte Lösungen anschließend in das allgemeine Landesrecht übernehmen. Das ist Bürokratieabbau aus der kommunalen Praxis und zugleich ein Vertrauensbeweis für die kommunale Selbstverwaltung. (Beifall von der CDU – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Aufmunternder Beifall, notiert im Proto- koll!) Das GFG 2027 steht nicht für sich allein. Der laufende Nordrhein-Westfalen-Plan, die abgeschlossene Altschuldenentlastung, der Abbau bürokratischer Hemmnisse und nun die erste Erhöhung des Verbundsatzes seit Jahrzehnten zeigen: Diese Landesregierung ist ein verlässlicher Partner der kommunalen Familie. Selbstverständlich stimmen wir der Überweisung des Gesetzentwurfs zu und freuen uns auf die Beratung im Ausschuss. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun Abgeordnetenkollege Herr Moor das Wort.
Justus Moor SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich beginne – das haben Sie von einer Oppositionsfraktion vielleicht nicht erwartet – mit einem Lob: Es ist absolut richtig, es ist gut, dass der Verbundsatz mit diesem GFG von 23 % auf 23,5 % steigt. (Christian Dahm [SPD]: Mehr war aber auch nicht drin!) Landtag Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. (Beifall von der SPD) Es ist aber auch ein Schritt, den die kommunalen Spitzenverbände seit vielen Jahren fordern, und es ist ein Schritt, den wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in diesem Haus seit Jahren fordern. Ich erinnere mich gut daran, was uns Jahr für Jahr erklärt wurde: zu teuer, zu schwierig, nicht notwendig. Noch im letzten November hat die Kommunalministerin auf die Frage, ob der Verbundsatz erhöht wird, wörtlich geantwortet – ich habe nachgeschaut –: „Nein. Wir können den Verbundsatz schlicht aus Gründen des Landeshaushalts nicht erhöhen.“ Es ist noch kein Jahr her, da war die Forderung der Kommunen, den Verbundsatz zu erhöhen, für sie – ich zitiere – „zu unterkomplex“. Die Kommunen bzw. wir alle miteinander hätten das Sparen verlernt. (Lachen von Thorsten Klute [SPD]) Der Präsident des Städte- und Gemeindebundes nannte das völlig zu Recht einen „Schlag ins Gesicht der kommunalen Familie“. Keine zehn Monate später legt uns dieselbe Landesregierung ein GFG vor, in dem der Verbundsatz erhöht wird. Frau Ministerin Scharrenbach, manchmal dauert politische Erkenntnis eben etwas länger, aber immerhin ist sie gekommen. (Lachen von Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisie- rung) Der Druck aus den Rathäusern, aus den Kreishäusern, von den Spitzenverbänden und aus diesem Parlament hat gewirkt. Damit beginnt die eigentliche Debatte aber erst. Denn die Frage ist nicht, ob 23,5 % besser sind als 23 %. Natürlich sind sie das. Die Frage ist: Reicht das? Die Antwort lautet: nein, nicht mal ansatzweise. Schauen wir auf die Lage. Die nordrhein-westfälischen Kommunen haben das Jahr 2025 mit einem Defizit von 9,4 Milliarden Euro abgeschlossen. Das sind über 3 Milliarden Euro mehr als im Jahr davor. Und das Land? Im selben Jahr machte das Land einen Überschuss von mehr als 2 Milliarden Euro. Ende 2025 hatten noch ganze acht Kommunen in Nordrhein-Westfalen einen strukturell ausgeglichenen Haushalt – acht von 396. Im Gesetzentwurf beschreiben Sie die kommunale Finanzlage als „ausgesprochen schwierig“. Ich würde sagen, „ausgesprochen schwierig“ ist eine ausgesprochen zurückhaltende Formulierung. (Beifall von der SPD) 16.09.2026 Die Kommunen nennen es die schlimmste Finanzkrise seit Gründung der Bundesrepublik, sie nennen es: eine Katastrophe, demokratiegefährdend, einen Systemcrash mit Ansage. – Das ist ausgesprochen deutlich. (Beifall von der SPD) Vor diesem Hintergrund werben Sie damit – heute Morgen haben wir es oft gehört –: Jetzt kriegen die Kommunen 360 Millionen Euro mehr. – Sehr gut. Doch wenn man genauer hinschaut und ehrlich ist, stellt man fest, dass das gar nicht stimmt. Was Sie mit der einen Hand über den Verbundsatz geben, nehmen Sie mit der anderen Hand über sinkende Verbundgrundlagen nämlich wieder weg. Unterm Strich bleibt ein Plus von weniger als … (Zurufe von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] und Thorsten Klute [SPD]) – Ja, Rechnen hilft. – … 290 Millionen Euro. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Weil das Land auch weniger Einnahmen hat!) 290 Millionen Euro gegen ein 9-Milliarden-Euro-Defizit! Der Duisburger Stadtkämmerer Martin Murrack nennt dieses GFG deshalb eine „Mogelpackung“. Er hat recht, und mit dieser Meinung ist er bei den Kämmerinnen und Kämmerern landauf, landab nicht allein. Vielleicht war das auch der Grund, warum Sie, Frau Ministerin, gestern nicht bei der Jubiläumsveranstaltung des Fachverbandes der Kämmerinnen und Kämmerer dabei sein konnten und lieber den Staatssekretär geschickt haben. Es soll ein Büroversehen gewesen sein. (Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Ja, war es auch!) Was das in den Kämmereien konkret bedeutet, sehen wir überall im Land. Münster hatte für 2027 mit rund 95 Millionen Euro Schlüsselzuweisungen gerechnet, übrig bleiben 2,8 Millionen Euro. Inzwischen gilt dort eine Haushaltssperre. Minden arbeitet mit einem freiwilligen Haushaltssicherungskonzept; Ahlen hat eines beschlossen; Siegen geht freiwillig in die Haushaltssicherung; Haan bereitet das für 2027 vor. Seit vergangener Woche gibt es im Kreis Unna eine Bewirtschaftungssperre, und 30 % der noch verfügbaren Mittel sind gesperrt. Landrat Mario Löhr sagt, sonst „rennen wir sehenden Auges in die finanzielle Handlungsunfähigkeit“. Im Kreis Unna soll deswegen die Kreisumlage für 2027 um fast 44 Millionen Euro steigen. Das geschieht nicht, weil der Kreis Geld zum Fenster hinauswerfen würde oder das Sparen verlernt hätte, sondern weil auch dort Kosten steigen, auf die der Kreis nur sehr begrenzt Einfluss nehmen kann. Das ist der Teufelskreis, in dem sich die kommunale Familie befindet. Landtag Die Landschaftsverbände haben steigende Sozialkosten: Sie erhöhen die Landschaftsumlage. – Die Kreise haben steigende Belastungen: Sie erhöhen die Kreisumlage. – Die Rechnung landet am Ende bei den Städten und Gemeinden – egal, ob kreisangehörig oder kreisfrei. Diese erhöhen die Grundsteuer und die Gewerbesteuer, streichen kommunale Leistungen – Frau Ministerin, es ist ja schön, von freiwilligen Leistungen zu sprechen; Sie haben aber zu Recht darauf hingewiesen, dass dann ganz viel von der Kultur, vom Sport, von all dem, was das Leben in der Kommune ausmacht, wegbricht; das sind also keine freiwilligen Leistungen, sondern kommunale Leistungen – und verbrauchen am Ende ihre letzten Rücklagen, wenn Sie denn überhaupt noch welche hatten. Und dann erklärt die Landesregierung hier: Na ja, man muss irgendwie noch ein bisschen effizienter werden. So funktioniert es nicht mehr. Der Städte- und Gemeindebund hat es beim Gemeindekongress deutlich formuliert: „[W]ir sehen den fatalen Aufprall auf uns zurasen.“ Damit sind wir beim eigentlichen Befund dieser Wahlperiode, den man sich in aller Ruhe auf der Zunge zergehen lassen muss. Diese Landesregierung hat eine Altschuldenübernahme beschlossen, und die Kommunen haben mehr Schulden als vor fünf Jahren. Diese Landesregierung erhöht den Verbundsatz, und es rutschen so viele Städte und Gemeinden in die Haushaltssicherung wie noch nie. Diese Landesregierung hat im Landeshaushalt letztes Jahr ein Plus gemacht, und die kommunalen Steuern sind aufs höchste Niveau jemals gestiegen. Wie schlecht muss eine Landesregierung eigentlich sein, wenn sie sogar richtige Schritte macht und die Städte und Gemeinden trotzdem in die größte Finanzkrise ihrer Geschichte treibt? (Beifall von der SPD) Wir als SPD machen klar: 23,5 % dürfen nicht der Endpunkt sein. Für uns sind sie erst der Anfang. Wir brauchen echte Lösungen für die explodierenden Soziallasten. Eine wäre zum Beispiel, dass das Land wie die meisten anderen Flächenländer die Eingliederungshilfe mitfinanziert. Wir brauchen die konsequente Anwendung des Grundsatzes „Wer bestellt, bezahlt“. Das gilt übrigens auch bei den Kitas; auch dort sollten Sie sich daran halten. Investitionsprogramme dürfen die reguläre Finanzausstattung nicht ersetzen, denn kommunale Selbstverwaltung heißt nicht, den Mangel zu verwalten. Kommunale Selbstverwaltung heißt, vor Ort gestalten zu können. Sie haben uns lange erklärt, warum mehr nicht möglich sei. Jetzt haben Sie selbst eingesehen: Mehr ist doch möglich. – Wir als SPD werden Ihnen zeigen: Da geht noch viel mehr. Denn es lohnt sich – für 16.09.2026 unsere Städte und Gemeinden, für unsere Demokratie, für die Familien vor Ort. – Vielen Dank. Glück auf! (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollege Dr. Korte.
Dr. Robin Korte GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gemeindefinanzierungsgesetz in herausfordernden Zeiten: So hat es die Ministerin eben, glaube ich, formuliert. Das ist nicht erst seit diesem Jahr in dieser Debatte Thema, aber in diesem Jahr vielleicht noch einmal mehr. Aktuell hören wir nahezu jede Woche von Kommunen, die Haushaltssperren erlassen müssen. Es betrifft eigentlich wohlhabende Großstädte wie Aachen, Düsseldorf, Münster genauso wie viele Gemeinden im kreisangehörigen Raum. Es betrifft Städte, die schon seit Jahren, wenn nicht sogar Jahrzehnten, immer wieder mit einer schwierigen Haushaltslage zu kämpfen hatten, genauso wie Städte in Gegenden, die man bisher immer für finanziell stabil gehalten hatte, wie zum Beispiel große Teile des Münsterlands oder Ostwestfalen-Lippes. Es betrifft Kommunen mit Oberhäuptern aller Parteifarben. Warum zähle ich das alles auf? Ich zähle das auf, weil es zeigt, wie flächendeckend das Problem ist. Wir können nicht mehr spezielle Gründe oder Fehlentscheidungen vor Ort dafür verantwortlich machen, wenn eine Kommune tief in den roten Zahlen steckt. Deswegen ist es wichtig, dass wir zunächst einmal die Rahmenbedingungen betrachten, unter denen dieses Gemeindefinanzierungsgesetz für 2027 entsteht. Nur wenige Kommunen schaffen es im Moment noch, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Das Defizit der Kommunen wächst deutschlandweit immer weiter – zuletzt auf einen Rekordwert von bundesweit fast 32 Milliarden Euro. Auch die früher reichen Bundesländer wie Baden-Württemberg oder Bayern bleiben nicht davon verschont. Diese kommunale Finanzlage ist systematisch und wurde von der Bundespolitik verursacht, doch ausbaden müssen sie am Ende die Kommunen in Nordrhein-Westfalen und in ganz Deutschland. (Beifall von den GRÜNEN) Dass die Koalition in Berlin unsere Kommunen vor dem Hintergrund dieser Zahlen sehenden Auges immer weiter in diese finanzielle Misere laufen lässt, scheint man dort leider nach wie vor nicht zu erkennen; zumindest scheint man es nicht lösen zu wollen, wenn ich mir die Beschlüsse aus der letzten Zeit aus Berlin – zum Beispiel in den Bereichen der Pflege und des Wohngeldes – anschaue. Landtag Trotzdem will ich meine klare Erwartung an diese Bundesregierung nicht aufgeben – diese artikuliere ich weiterhin –, dass sie die deutlichen Hilferufe der Städte, Gemeinden und Kreise irgendwann endlich ernst nimmt, dass man dort versteht, was auf dem Spiel steht. Es geht eben nicht um ein Gegeneinander der verschiedenen staatlichen Ebenen, sondern wir sitzen alle miteinander in einem Boot. Wenn unsere Kommunen flächendeckend handlungsunfähig werden, dann sind nämlich wir alle gemeinsam die Leidtragenden. Wenn Straßen mehr Löcher haben als ein Schweizer Käse, wenn Schulgebäude verfallen, wenn es Bibliotheken und Schwimmbäder nicht mehr gibt, wer soll dann noch Vertrauen in diesen Staat haben? Wer soll dann noch glauben, dass Politik und Verwaltung für die Menschen da sind? Die Lage ist also verdammt ernst. Deswegen will ich darüber reden, wie man die Probleme lösen kann, nämlich am besten da, wo sie entstehen. Man muss sie an der Wurzel packen. Ich habe hier schon öfter insbesondere die Zahlen für den Bereich der sozialen Leistungen erwähnt, wiederhole sie anhand des Beispiels der Eingliederungshilfe aber noch einmal, weil sie so deutlich und erschreckend sind. Der Bund ist 2018 mit einem Eigenanteil von über einem Viertel der Kosten für die Umsetzung seines Bundesteilhabegesetzes, also für die Eingliederungshilfe, gestartet. Von diesem Viertel der Kosten finanziert er heute noch knapp ein Sechstel der Aufwendungen. (Justus Moor [SPD]: Und das Land?) Auf Nordrhein-Westfalen heruntergebrochen bedeutet das eine Finanzierungslücke von über 750 Millionen Euro, die der Bund uns seit 2018 hinterlassen hat. Das allein macht etwa 1 % unserer Verbundmasse aus. Bundesweit sind die Aufwendungen für die Umsetzung allein dieses einen Bundesgesetzes seit 2018 um über zehn Milliarden Euro gestiegen, ohne dass man dafür nur einen einzigen müden Cent zusätzlich zur Verfügung gestellt hätte. Genau die gleiche Betrachtung setzt sich neben der Eingliederungshilfe bei der Kinder- und Jugendhilfe, bei den Hilfen zur Erziehung, bei den Hilfen zur Pflege, beim Unterhaltsvorschuss usw. fort. (Christian Dahm [SPD]: Wie hoch ist denn der Landesanteil?) Wir müssen uns vor Augen führen: Dass der Bund, dass die Länder so wenig Spielraum haben, zusätzliches Geld in diese Systeme zu geben, liegt am Ende auch an einer Steuergesetzgebung, die nach wie vor die stärksten Schultern schont, zum Beispiel bei der Erbschaftssteuer. Es fehlt an der Veranlassungskonnexität für Bundesgesetze, deren Kosten mittlerweile ausufern; ich habe sie eben genannt. Die Situation liegt auch daran, wie die Schuldenbremse konstruiert ist. Dieses Instrument gibt es für die Kommunen nämlich nicht. 16.09.2026 Wir müssen also dringend an die Strukturen heran. Es braucht endlich eine echte Reform der Schuldenbremse – nicht, um laufende Kosten zu finanzieren, sondern, um sinnvoll zu investieren. Es braucht endlich einen echten Konnexitätsausgleich des Bundes, bei dem auch die bestehenden Gesetze und Finanzbeziehungen betrachtet werden. (Beifall von den GRÜNEN, Anke Fuchs-Dreis- bach [CDU] und Martin Sträßer [CDU]) Denn man kann nicht mit teilweise jahrhundertalten Finanzierungsschlüsseln die Herausforderungen von morgen bezahlen. Während unsere Kommunen also weiterhin vergeblich darauf warten, dass der Bund seine Hausaufgaben erledigt, haben wir uns hier in Nordrhein-Westfalen längst auf den Weg gemacht. Wir packen die Probleme im Rahmen unserer Möglichkeiten hier im Land beherzt an. Wir haben in dieser schwarz-grünen Koalition im vergangenen Jahr die lange erwartete und versprochene Altschuldenentlastung beschlossen. Vor wenigen Tagen konnten wir übrigens die vollständige Übertragung dieser Schulden auf das Land vermelden. (Beifall von den GRÜNEN und Martin Lucke [CDU]) Aber nicht nur das – wir haben auch erstmals seit über 40 Jahren mit diesem Gesetzentwurf den Verbundsatz im Gemeindefinanzierungsgesetz angepackt. Nachdem der Verbundsatz in den 80er-Jahren unter einer SPD-Alleinregierung schrittweise auf die bisherigen 23 % abgesenkt wurde, wird in diesem schwarz-grünen GFG von nun an mit einer Quote von 23,5 % gearbeitet. Das ein wichtiger erster Schritt. (Beifall von den GRÜNEN) Das Volumen des kommunalen Finanzausgleichs steigt damit im Vergleich zum Vorjahr um etwa 360 Millionen Euro auf rund 17,1 Milliarden Euro an. Man muss sich dabei auch klarmachen: Ohne die mutige Entscheidung, den Verbundsatz nach 40 Jahren Stagnation erstmals wieder anzuheben, wären die Zuweisungen an die Kommunen im kommenden Jahr gesunken, weil nämlich auch die verteilbare Verbundmasse aufgrund der schlechten gesamtwirtschaftlichen Lage sinkt. Sie alle wissen um die großen Krisen dieser Zeit bzw. der letzten Jahre. Sie wissen um den andauernden schrecklichen Angriffskrieg auf die Ukraine, die US-Zollpolitik und den sinnlosen Krieg im Iran. Das alles führt dazu, dass wir hier im Land mit deutlich weniger Steuereinnahmen, nämlich mit 4 Milliarden Euro weniger, arbeiten müssen, als zu Beginn der Wahlperiode geschätzt. Daran wird doch deutlich, welch große Kraftanstrengung im Landeshaushalt diese Verbundsatzanhebung am Ende ist und wie klar wir damit Partei für unsere Kommunen ergreifen. Landtag (Beifall von den GRÜNEN, Christina Schulze Föcking [CDU] und Ralf Nettelstroth [CDU]) Jetzt lohnt sich noch ein Blick in die Details, und zwar steigen die Steuereinnahmen des Landes im Vergleich zum Vorjahr nominal insgesamt leicht an. Doch wenn man die Bereinigungen zum Beispiel um den Länderfinanzausgleich und um ergänzende Bundeszuweisungen einbezieht, dann sieht man, dass die Verbundgrundlage sinkt. Das Land hat also weniger zu verteilen als im Vorjahr. Dass die Zuweisungen an unsere Kommunen trotzdem steigen, funktioniert nur, weil es das historische Commitment in dieser Landesregierung gab, diesen Verbundsatz zu erhöhen und die Kommunen nicht auch noch ausbaden zu lassen, dass die Steuereinnahmen so gering sind. Ich als Abgeordneter der Grünen darf einmal daran erinnern, dass es unter der Vorgängerregierung unter Beteiligung der FDP in einer ähnlichen Situation – damals ereigneten sich die Coronapandemie und deren Folgen – gerade einmal zu einem Landeskredit gereicht hat, den unsere Kommunen noch bis 2054 abbezahlen müssen. (Beifall von den GRÜNEN) Wir als Landesregierung hingegen gehen selbst bis an das Maximum der für uns verfassungsmäßig möglichen Verschuldung. (Christian Dahm [SPD]: Bei Ihnen sind es die Coronahilfen! Die Kommunen zahlen noch die Coronahilfen zurück!) Gleichzeitig sichern wir wichtige örtliche Angebote im Haushalt in unserer eigenen finanziellen Verantwortung, zum Beispiel im Bereich der frühkindlichen und schulischen Bildung. Denn wir lassen unsere Kommunen nicht im Regen stehen. [Beifall von den GRÜNEN – Ralf Witzel [FDP]: Machen Sie doch mal weniger Schulden für das Land!) Doch bei aller Wichtigkeit dieses Erfolgs ist auch klar und wichtig zu benennen, dass diese Erhöhung des Verbundsatzes um 0,5 % natürlich nur ein erster Schritt sein kann. Niemand behauptet, dass damit die Kommunalfinanzen gerettet seien. Dafür braucht es, wie eben schon ausführlich klargestellt, am Ende immer auch den Bund. Umso mehr bin ich froh darüber, dass unsere Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden schon jetzt, obwohl vom Bund nichts kommt, einen weiteren Prozess zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen vereinbart hat und dass wir weiter entschlossen daran arbeiten, dass unsere Kommunen hier in Nordrhein-Westfalen zukünftig wieder auf gesunden finanziellen Beinen stehen. Neben der Erhöhung des Verbundsatzes als zentraler Veränderung in diesem Gemeindefinanzierungsgesetz ändern sich die sonstigen wichtigen 16.09.2026 Eckpunkte nicht. Es bleibt bei dem bewährten und von der Ministerin schon erläuterten Prinzip der überwiegend bedarfsorientierten Verteilung. Es bleibt bei der vollständigen Grunddatenaktualisierung. Es bleibt bei der bereits im letzten Jahr eingeführten aktuelleren Berechnung der Nivellierungshebesätze. Das alles ist gut, denn in dem Gemeindefinanzierungsgesetz stützen wir uns damit auf zeitgemäße Daten und können die Bedarfe der Kommunen möglichst realitätsnah erkennen. Wir werden uns all diese Details im Ausschuss und auch in der Sachverständigenanhörung noch näher ansehen. Heute stimmen wir der Überweisung selbstverständlich zu. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank – Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die FDP spricht nun Alexander Steffen. Es ist seine erste Rede in unserem Hohen Haus.
Alexander Steffen FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich mache seit vielen Jahren Kommunalpolitik, seit sechs Jahren im Kreistag des Kreises Mettmann. Was mich dabei immer beschäftigt hat, ist die paradoxe Finanzlage unserer Städte, Gemeinden und Kreise: Die Kommunen haben nur begrenzten Einfluss auf ihre Einnahmen. Gleichzeitig wird ein großer Teil ihrer Ausgaben in Düsseldorf und Berlin festgelegt. In einem föderalen System müsste ein ganz einfaches Prinzip gelten: Wer bestellt, bezahlt. (Beifall von der FDP) Diesen Satz habe ich heute schon oft gehört. Er wird aber nicht einmal ansatzweise umgesetzt. Dabei ist er nicht nur ökonomisch sinnvoll, sondern auch demokratietheoretisch extrem wichtig, denn das Bestellprinzip schafft Verantwortung. Wenn niemand mehr weiß, wer für eine Entscheidung eigentlich verantwortlich ist und wer ihre Folgen bezahlen muss, dann entsteht irgendwann der Eindruck, es mache keinen Unterschied mehr, wen man wähle. Wenn dieser Eindruck entsteht, verliert die Demokratie an Vertrauen. Dieser Eindruck hat zwei Ursachen. Die eine ist die fehlende Zurechnung von Verantwortung. Die andere hat ein kluger ehemaliger Bundesfinanzminister einmal so zugespitzt: „Die Leute können wählen, was sie wollen, am Ende regiert die SPD.“ Wenn Sie etwas einwenden wollen, könnten Sie sagen, in Nordrhein-Westfalen regiere doch gar nicht die SPD. Das ist richtig, aber schauen Sie sich einmal dieses Gesetz an: umverteilen statt strukturell Landtag finanzieren, Schulden verallgemeinern statt Ursachen beseitigen, Fördertopfe statt kommunaler Freiheit. In dieser Aufzählung finden Sie vieles, nur nichts, wofür die CDU einmal angetreten ist. Ich muss der SPD an dieser Stelle ein Kompliment machen. (Christian Dahm [SPD]: Oh! – Thorsten Klute [SPD]: Brauchen wir nicht!) Sie hat etwas geschafft, wovon jede Partei träumt. Sie setzt ihr Programm durch, ohne überhaupt im Ministerium zu sitzen. Das Bestellprinzip gilt in Nordrhein-Westfalen also doch – nur anders, als ich es meine. Die SPD bestellt, die CDU liefert, und am Ende bezahlen es die Steuerzahler vor Ort. (Beifall von der FDP) Allein die Ausgaben für die Eingliederungshilfe sind zwischen 2017 und 2024 um fast 70 %, um rund 3 Milliarden Euro gestiegen. Daraus entsteht ein Teufelskreis. Haushaltsdefizite führen zu neuen Liquiditätskrediten, neue Kredite zu höheren Zinslasten. Diese schränken den kommunalen Haushaltsspielraum weiter ein. Reicht das Geld aus, damit die Kommunen ihre Aufgaben erfüllen, ohne ständig neue Schulden aufzubauen? Nein, dafür sorgt das GFG 2027 nicht ansatzweise. Deswegen lautet das Urteil schon zu Beginn, liebe Frau Ministerin: Ihre wichtigste Aufgabe, einen Paradigmenwechsel einzuläuten, der Kommunen wenigstens mittelfristig von den Schuldentöpfen fernhält, haben Sie leider erneut verfehlt. Lassen Sie mich dennoch ausdrücklich mit dem beginnen, was richtig ist und bereits angesprochen wurde. Die Erhöhung des Verbundsatzes ist richtig und überfällig. Dass der Anteil der Kommunen an den wesentlichen Steuereinnahmen des Landes erstmals seit Jahrzehnten von 23 % auf 23,5 % steigt, ist endlich ein Schritt in die richtige Richtung. 0,5 Prozentpunkte sind jedoch kein historischer Wendepunkt, zumal die bereinigte Verbundgrundlage, auch wenn es der Finanzminister in seiner Haushaltsrede anders dargestellt hat, gesunken ist und ein erheblicher Teil der zusätzlichen Beteiligung schon dafür draufgeht. Die Frage, wie lange unsere Kommunen das noch durchhalten, beantworten Sie nicht. 17,1 Milliarden Euro verteilbare Finanzausgleichsmasse – das ist eine Rekordsumme; da haben Sie recht. Gegenüber dem Vorjahr sind das aber gerade einmal 1,72 % mehr. Das Problem ist nicht, dass die Landesregierung nichts tut. Gemessen an der Dimension der kommunalen Finanzkrise tut sie strukturell zu wenig. Die Kommunalministerin, aber auch viele ihrer Kabinettskollegen und Regierungspolitiker zeigen mit dem Finger gerne nach Berlin. Ja, wenn Sozial-16.09.2026 leistungen beschlossen werden, muss der Bund auch für die finanziellen Folgen einstehen. Es kann nicht sein, dass der Bund nur für neue finanzielle Folgen aufkommen darf. All das ist jedoch keine Ausrede für die Landesregierung, sondern ein Auftrag an diese. Wenn die kommunalen Sozialausgaben aus dem Ruder laufen, reicht es nicht, in Düsseldorf nach Berlin zu zeigen. Dann muss man seinen Einfluss in Berlin auch nutzen. Von Ministerpräsident Hendrik Wüst ist dazu wenig überliefert: keine Initiative zur Begrenzung der Sozialkosten, keine zur Neuordnung der Finanzbeziehungen und keine zu echten Lösungen für kommunale Schulden. Wer Kanzler werden will, braucht vor allem eins, nämlich möglichst wenig Gegner. Deshalb legt er sich in Berlin weder mit der SPD noch mit der CDU und in Düsseldorf auch nicht mit den Grünen an. Das ist konsequent und mag für seinen Lebenslauf vermutlich ganz schön klug sein. Nur nutzt ein Ministerpräsident, der überall beliebt ist, unseren Städten und Gemeinden nicht. Wir brauchen einen Ministerpräsidenten, der bereit ist, auch mal unbequem zu werden und für die Zukunftsfähigkeit unserer Kommunen zu sorgen. (Beifall von der FDP) Damit zur Altschuldenhilfe. Fast 9 Milliarden Euro kommunaler Liquiditätskredite übernimmt das Land. Das entlastet viele Kommunen und senkt dort die Zinslast. Nur verschwinden diese Schulden dadurch nicht einfach, sie wechseln die Zuständigkeit. Der Kämmerer in Oberhausen mag aufatmen. Im Landeshaushalt tauchen dieselben Schulden am gleichen Tag wieder auf. Das ist rechte Tasche, linke Tasche, aber immer dieselbe Hose – und getragen wird sie vom Steuerzahler. (Beifall von der FDP) Am Ende bleibt die Frage: Was tun wir wirklich dafür, dass morgen keine neuen Schulden entstehen? – Ich will deutlich machen: Die Kritik der FDP lautete nie, dass Entschuldung überhaupt stattfindet. Unsere Kritik war, dass Sie das Loch zuschütten, während daneben längst ein neues Loch gegraben wird. Sie haben damit Zeit gekauft, mehr nicht, aber Zeit ist das Einzige, was unsere Kommunen wirklich nicht haben. In diesem Gesetz gibt es noch eine Stelle, auf die ich eingehen möchte und über die bisher auch noch keiner gesprochen hat: die fiktiven Hebesätze. Das klingt technisch, ist es aber nicht. Das Land rechnet einer Stadt Steuereinnahmen zu, die sie gar nicht hat. Erhebt sie diese Steuern nicht, sinkt ihre Schlüsselzuweisung. Im Ergebnis heißt das: Wer seine Bürger und seine Betriebe vor Ort entlastet, wird vom Land finanziell bestraft. Wer Steuern erhöht, steht am Ende also immer besser da. – Das ist aus Ihrer Sicht Landtag möglicherweise moderne Steuerpolitik. Wer in diesem Land aber nur ansatzweise auf die Idee von Steuersenkungen kommt, wird von Ihnen doppelt bestraft. Ich lehne diese Form von fiktiver Steuerpolitik ganz real ab. (Beifall von der FDP) Lassen Sie mich am Ende auf eine Zahl zurückkommen, nämlich 1,72 %. So viel Geld bekommen die Kommunen im nächsten Jahr mehr. Das liegt unterhalb der Inflationsrate. Alles, was die Kommunen einkaufen müssen, wird teurer: Personal, Bau, Energie, Sozialleistungen. Das alles soll aus einem Plus bezahlt werden, das real ein Minus ist. Das ist der eigentliche Befund dieses Gesetzentwurfes. Es ist eine Rekordsumme, die ihren Namen nicht verdient hat. Deshalb ist unser Maßstab nicht, wie viel Geld die Landesregierung ausgibt und verteilt, sondern ob unsere Städte und Gemeinden ihre Aufgaben dauerhaft erfüllen können, ohne immer neue Schulden aufzunehmen. Darauf gibt dieses GFG bisher keine überzeugende Antwort. Wir freuen uns auf die Anhörung im Ausschuss und stimmen der Überweisung selbstverständlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Berivan Aymaz
Vielen Dank und herzlichen Glückwunsch zu Ihrer ersten Rede. (Beifall von allen Fraktionen) Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Tritschler das Wort.
Sven Werner Tritschler AfD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Ministerpräsident war dem Vernehmen nach im Wahlkampf in Sachsen-Anhalt tätig. Wem das geholfen hat, das vermag ich nicht zu beurteilen. Aber ich fand es schon bemerkenswert, was er dort erklärtermaßen im Gespräch mit den Bürgern gelernt haben will. Wüst berichtet aus einem Bürgergespräch dort – ich zitiere –: Ihr bezahlt die Fahrradwege in Peru, und von uns will hier keiner was wissen. Wer jetzt denkt, dass da mal jemand ins Nachdenken über die Prioritäten seiner Partei gekommen ist, den muss ich leider enttäuschen. Denn das Einzige, was er daran zu bedauern hat, ist, wie – Zitat – „erfolgreich die AfD war, ihre Gedanken in die Köpfe der Menschen zu pflanzen“. Als sei das irgendwie eine Erfindung der AfD gewesen! Nein, so etwas kann man sich wirklich nicht ausdenken. Millionenbeträge aus dem Bundeshaushalt fließen tatsächlich in das Radschnellwegnetz in Lima. Unser Landeshaushalt wiederum sponsert 16.09.2026 deutsch-ugandischen Jugendaustausch zum Thema „Gender Justice“ und Ähnliches. Dass die Menschen im Land keineswegs nur in Sachsen-Anhalt über solche Projekte zumindest irritiert sind, dürfte nur jemanden wundern, der aus dem Elfenbeinturm der Staatskanzlei heraus ein bisschen die Bodenhaftung verloren hat. Denn wenn der Städtetag NRW die – Zitat – „größte kommunale Finanzkrise“ der Nachkriegszeit beklagt und unsere Städte und Gemeinden im letzten Jahr ein Defizit von 9,4 Milliarden Euro angehäuft haben, gleichzeitig aber für solche Sperenzchen Geld da ist, dann wirft das nicht nur bei mir als AfDler Fragen auf. Was hier in der Debatte immer in gigantischen aggregierten Zahlen zum Ausdruck kommt, wird aber erst konkret, wenn es beim Bürger spürbar wird. Marode Schulen: geschätzter Investitionsstau knapp 15 Milliarden Euro. Kaputte Verkehrsinfrastruktur: Investitionsstau rund 12 Milliarden Euro. Feuerwehr und Bevölkerungsschutz: 4,3 Milliarden Euro. Sportstätten und Bäder: 3,4 Milliarden Euro. Da wundern Sie sich, meine Damen und Herren, und da wundert sich Herr Wüst, warum die Menschen unzufrieden sind und die Ausgaben der Regierung in fernen Ländern hinterfragen, während hier zu Hause Schulen, Straßen und Brücken zerbröseln, weil seit Jahrzehnten dafür anscheinend kein Geld da ist. Uns wundert das nicht. (Zuruf von der SPD: Geld für die Beschäfti- gung von Familienangehörigen von Abgeord- neten!) Sie haben in den letzten Jahrzehnten das Land heruntergewirtschaftet, und Sie sind bis heute nicht in der Lage, sich auch nur zu hinterfragen; die Prioritäten Ihrer Politik zu hinterfragen. Die alljährliche Debatte über Kommunalfinanzen ist symptomatisch. Sie alle – CDU, SPD, Grüne und FDP – sind oder waren alle mal hier oder an anderer Stelle in Verantwortung, und doch tun Sie so, als wäre irgendein höheres Wesen für die missliche Lage im Land verantwortlich, als sei sie irgendwie neu. Dabei sind die Probleme spätestens seit den 1990er-Jahren in den Kommunen merklich und seit der Jahrtausendwende unübersehbar. Dazu eine Kennzahl: Dass sich die Zahl der kommunalen Schwimmbäder in demselben Zeitraum etwa halbiert hat, ist sicherlich kein Zufall. Die Ursachen der Misere sind auch kein Geheimnis; sie klangen gerade schon mehrfach an. Sie werden uns hier auch regelmäßig von den Kommunen vorgetragen. Das wird auch in der nächsten Anhörung wieder der Fall sein. Auf der Einnahmenseite geben Bund und Land zu wenig von ihren Steuermitteln ab, sie verlangen aber gleichzeitig zu viel. Der Verbundsatz, also der Anteil der Kommunen am Einkommen-, Körperschafts- und Umsatzsteueraufkommen, wurde in den 1980er-Landtag Jahren abgesenkt und ist seither, bis zu diesem Jahr, nicht wieder angehoben worden. Das ändert sich jetzt, und das muss man anerkennen, meine Damen und Herren von der CDU. Die Landesregierung hebt diesen Satz nun um ein halbes Prozent auf immerhin 23,5 %. Das ist immer noch sehr weit unter dem ehemaligen Satz von 28,5 %, der einmal galt. Aber es geht zumindest in die richtige Richtung. Wir mahnen dies hier seit neun Jahren an und hoffen, dass das nächste halbe Prozent nicht wieder so lange auf sich warten lässt. Das hört sich erst einmal gut an, schaut man aber etwas genauer hin, stellt man fest, dass die Steuereinnahmen, die Sie verteilen, auch dank Ihrer großartigen Wirtschaftspolitik kaum wachsen. Und dann wird auch noch einiges vorweg abgerechnet. Am Ende steht dann ein Plus von 1,72 % Finanzausgleichsmasse. Dem steht bei den zentralen Ausgabefeldern – vor allem Sozialleistungen, Energie-, Bau- und Personalkosten – eine zu erwartende Steigerung von etwa 4 bis 7 % gegenüber. Diese Situation kennen die Bürger aus eigener leidvoller Erfahrung: Das Einkommen steigt irgendwie nominell, aber die Ausgaben steigen noch viel, viel schneller. Das kann man gerade an jeder Tankstelle im Land beobachten. Man kann der Landesregierung nicht sämtliche Missstände im Land vorwerfen, wohl aber den Parteien, die sie tragen – insbesondere der CDU, aber genauso auch den Damen und Herren von der SPD. Der Vorredner hat es gerade angesprochen. (Thorsten Klute [SPD]: Es sind Ihre Gesin- nungsgenossen, die die Kriege anzetteln!) Es ist Ihre Verantwortung. Sie haben den Bund, das Land und die Kommunen heruntergewirtschaftet, und Sie hören auch nicht auf damit. Aber wie immer mangelt es nicht an Schuldigen, auf die Sie Ihre hausgemachten Probleme schieben können. Die – Zitat – schwache gesamtwirtschaftliche Entwicklung wird angeführt. Das klingt wie eine höhere Gewalt, ist aber in Wahrheit eine unmittelbare Folge Ihrer jahrzehntelangen katastrophalen Standortpolitik. Warum verzeichnete Deutschland im vergangenen Jahr ein Wirtschaftswachstum von 0,2 % und war damit das Schlusslicht in Europa? Das liegt doch sicher nicht am Krieg in der Ukraine und anderen Dingen. Denn wieso haben dann die anderen ein deutlich besseres Wirtschaftswachstum? Das ist so, weil Sie es immer unattraktiver machen, hier Werte zu schaffen, weil Sie Rekordenergiepreise, Rekordsteuern, Rekordabgaben, Rekordbürokratie verschuldet haben und nichts, aber auch gar nichts dafür tun, dass es besser wird. 16.09.2026 Deutschland verliert täglich im Schnitt 485 Arbeitsplätze in der Industrie, und 66 Unternehmen gehen in Insolvenz. Immer mehr junge und hochqualifizierte Deutsche verlassen das Land. Über das, was so reinkommt, sage ich an der Stelle mal lieber nichts. Die Altparteien kennen diese Probleme, allen voran die CDU. Aber gerade die hat für unser Land offenbar die Perspektive der Generation übernommen, die sie heute größtenteils noch an der Macht hält: Wir fahren mal auf Sicht; wir gucken mal, wie es das nächste Jahr ist; vielleicht wird es ja wieder irgendwie besser; et hätt noch emmer joot jejange. Auf dieser wirtschaftlichen Grundlage fällt es natürlich schwer, mehr zu tun, als den bloßen Mangel zu verwalten. Niemand von Ihnen bietet auch nur eine Perspektive an, wie die Lage auf Dauer wieder besser werden soll. Wo soll das Wachstum herkommen? Vom grünen Stahl? Irgendwas mit Wasserstoff? Die Industrie läuft uns davon. Innovation, etwa im KI-Bereich, findet längst woanders statt. Und Sie vergraben Milliarden von Steuergeldern für diese Wasserstoffhirngespinste und anderen unwirtschaftlichen Unsinn, von dem sich der Rest der Welt schon längst verabschiedet hat. Die Schwäche unserer Kommunen ist also ein Symptom für ein größeres Problem: der immer unübersehbarer werdende Abstieg unserer Heimat. Dass die Probleme dort besonders und zuerst spürbar sind, liegt vor allem daran, dass sie das schwächste Glied in der Kette sind. Zuerst bedienen sich die Mächtigen in Bund und Land, und was übrig bleibt, geht an Städte, Gemeinden und Kreise. Dieser Kuchen wird immer kleiner. So ist es hier mit dem GFG. Nominell wird es ein bisschen mehr, tatsächlich wird es aber immer weniger, wenn man die Inflation berücksichtigt. Dafür feiert man sich dann noch, als habe man ein Wunderwerk vollbracht. Die Bürger aber werden feststellen müssen, dass ihre Gemeinde oder Stadt immer weniger für ihre Daseinsvorsorge übrig hat. Das lässt sich nicht mehr verheimlichen, und deshalb gehen die Wahlen eben so aus, wie sie ausgehen, meine Damen und Herren. Das liegt nicht an finsteren Mächten, das liegt an Ihrer Politik – und nächstes Jahr dann in NRW. Wir freuen uns drauf. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Ende der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/21002 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales. Wer stimmt dieser Landtag Empfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Stimmt jemand dagegen? – Nein. Enthält sich jemand? – Auch nicht. Damit ist diese Empfehlung angenommen. Wir kommen zu: 3 Alles ist gesagt: Regeln für soziale Medien umsetzen und Kinder schützen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/20959 Für die antragstellende Fraktion hat die Kollegin Blumenthal das Wort. Bitte sehr.
Ina Blumenthal SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erwarten von Kindern heutzutage wirklich eine ganze Menge. Sie sollen Werbung erkennen, sie sollen Desinformation durchschauen, sie sollen ihre Daten schützen und möglichst noch merken, wenn ihnen ein Algorithmus etwas zeigt, weil es interessant ist oder weil er sie möglichst lange auf einer Plattform halten möchte. Gleichzeitig treffen unsere Kinder auf Angebote, die genau darauf optimiert sind. Die Selbstkontrolle fällt dann wirklich sehr schwer. Deswegen müssen wir die Perspektive ändern. Die Frage ist nicht nur, ob unsere Kinder kompetent genug für soziale Medien sind, sondern sie lautet auch: Sind soziale Medien so gestaltet, dass Kinder und Jugendliche sie verantwortbar nutzen können? (Beifall von der SPD) Darum heißt unser Antrag „Alles ist gesagt“. Vielleicht – ich ahne es – werden CDU und Grüne gleich fragen: Warum schon wieder ein Antrag? – Die Antwort ist ganz einfach: weil wir seit unserem ersten Antrag deutlich mehr wissen. Wir haben zugehört. Damals lagen weder die abschließenden Empfehlungen der Expertenkommission auf Bundesebene noch die Ergebnisse unserer eigenen Anhörung hier im Landtag Nordrhein-Westfalen vor. Inzwischen haben wir 56 Handlungsempfehlungen. Wir haben Sachverständige gehört, CDU und Grüne haben einen eigenen Antrag eingebracht, und wir haben unseren Vorschlag weiterentwickelt: bei den Altersstufen, bei den Schutzstandards, bei Medienkompetenz und Elternbildung und auch beim Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Das ist eine komplett neue Debatte. (Beifall von der SPD) Und es ist der Versuch, aus dem gemeinsam Gelernten gemeinsames Handeln zu machen. 16.09.2026 Seit heute Morgen wissen wir: Diese Debatte kommt genau zum richtigen Zeitpunkt. Denn Ursula von der Leyen hat heute im Europäischen Parlament den Kids Act angekündigt und konkrete Altersstufen genannt: Unter 13 Jahren soll es keinen eigenen Zugang zu sozialen Medien geben, für 13- bis 15-Jährige soll es eingeschränkte und von Eltern oder Erziehungsberechtigten betreute Accounts geben. Morgen werden wir mehr Details erfahren. Aber die politische Richtung ist an dieser Stelle klar: Kinder dürfen im digitalen Raum nicht allein den Geschäftsmodellen – und es ist ein pures Geschäft – großer Plattformen überlassen werden. (Beifall von der SPD) Dieser Schritt fällt nicht vom Himmel. Seit Monaten wächst der gesellschaftliche, aber auch der politische Druck im Europäischen Parlament, in den Mitgliedstaaten, in nationalen Parlamenten und auch in den Ländern. Auch Landtag Nordrhein-Westfalen war Teil davon, und vielleicht dürfen wir uns das auch ein kleines bisschen selbst zugutehalten. Die heutige Ankündigung verändert auch unsere Lage hier in Nordrhein-Westfalen. Das Altersstufenmodell, das CDU und Grüne erst vergangene Woche im Ausschuss beschlossen haben, ist durch die europäische Entwicklung leider bereits überholt. Das ist kein Vorwurf; so funktioniert Politik. Neue Erkenntnisse und neue Entwicklungen müssen auch zu neuen Entscheidungen führen. Genau darin liegt heute unsere gemeinsame Chance. Denn unser aktueller Antrag ist an diese neue europäische Richtung anschlussfähig: unter 13 Jahren kein Social-Media-Zugang, danach verbindliche, altersgerechte Schutzstandards, weitere abgestufte Schutzregeln für ältere Jugendliche und eine unabhängige, datenschutzgerechte Altersverifikation. Natürlich werden wir morgen noch einmal genau prüfen, wie der Kids Act im Detail ausgestaltet ist. Aber eines ist uns doch heute schon klar: Jetzt wäre der falsche Zeitpunkt, sich zurückzulehnen und zu sagen: Brüssel macht das schon. – Wir müssen im Gegenteil jetzt den Druck aufrechterhalten und den Deckel drauf machen. (Beifall von der SPD) Denn NRW kann selbst handeln. Wir können den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag weiterentwickeln. Wir können die Medienbildung in den Schulen stärken. Wir können verbindliche Regeln für die private Smartphone-Nutzung an Schulen schaffen. All das können wir. Wir können außerdem im Bundesrat sowie in unserer Vertretung in Brüssel weiter auf starke und vor allen Dingen europaweit einheitliche Regeln drängen. Denn bei allen Unterschieden, die sich auch in der Landtag Diskussion gezeigt haben, sind wir uns in drei Punkten doch wirklich vollkommen einig: Erstens brauchen Kinder und Jugendliche in diesem Land und in Europa einen besseren Schutz, zweitens müssen wir Plattformen stärker in die Verantwortung nehmen – das ist pure Geschäftemacherei, die niemanden nutzt, sondern ganz im Gegenteil den Kindern und Jugendlichen und eigentlich der gesamten Gesellschaft schadet –, und drittens bleibt Medienkompetenz für alle unverzichtbar. Das sollte uns eine Leitlinie mit Blick auf die Haushaltsberatungen sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen, wir haben Ihrem alten Antrag in der vergangenen Woche im Ausschuss zugestimmt – nicht, weil wir jeden Satz genauso geschrieben hätten, sondern weil guter Kinderschutz, guter Medienschutz nicht dadurch schlechter wird, dass eine Idee auf einem anderen Briefkopf steht. Heute haben Sie die Chance, genau dasselbe zu tun. Wir nehmen in unserem Antrag die neuen Erkenntnisse auf. Er passt zu der Richtung, die Europa heute eingeschlagen hat. Beim Schutz unserer Kinder sollte nicht entscheidend sein, wer eine gute Idee zuerst hatte. Entscheidend ist, dass wir sie gemeinsam umsetzen. Europa hat heute den ersten Schritt gemacht, und Nordrhein-Westfalen kann ihn ebenfalls machen. Unsere Hand ist ausgestreckt. Nehmen Sie sie an. Und vor allem: Bleiben Sie informiert. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun die Kollegin Andrea Stullich das Wort. Bitte sehr.
Andrea Stullich CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als wir im März über den Kinder- und Jugendschutz in sozialen Medien debattiert haben, waren sich CDU, Grüne und SPD bereits einig: Kinder brauchen besseren Schutz. Altersangaben in den Geschäftsbedingungen der Plattformen reichen nicht. Suchtfördernde Mechanismen wie endloses Scrollen, Autoplay oder Push-Nachrichten sind problematisch. Und vor allem: Die Plattformen müssen mehr Verantwortung dafür übernehmen, was auf ihnen geschieht. Wer mit der Aufmerksamkeit junger Menschen Geld verdient, muss auch Verantwortung für ihren Schutz übernehmen. Seit der Debatte im März gab es eine Sachverständigenanhörung hier im Hause, und die Expertenkommission der Bundesregierung hat ihre Handlungsempfehlungen und inzwischen ihren Abschlussbericht vorgelegt. Kollegin Blumenthal hat gerade darauf hingewiesen. Auch auf europäischer Ebene ist die Diskussion erheblich weitergekommen. Der EU Kids Act sieht, soweit wir das seit heute Mittag 16.09.2026 wissen, offenbar tatsächlich mehr Plattformverantwortung und eine ähnliche Struktur vor, wie wir sie vorschlagen: Mindestalter plus gestufter Zugang. Wenn ich Ihren neuen Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, mit Ihrem Antrag vom März vergleiche, dann stelle ich fest: Auch bei Ihnen hat sich einiges bewegt. Das meine ich ausdrücklich positiv. (Rodion Bakum [SPD]: Richtig! Jetzt sind Sie dran!) Schutz, Befähigung und Teilhabe bekommen in Ihrem neuen Antrag deutlich mehr Gewicht, und Sie nehmen stärker in den Blick, dass die entscheidenden Regeln für große Plattformen auf europäischer Ebene gesetzt werden müssen. Aus der damals ziemlich starren Festlegung auf das EUDI-Wallet ist jetzt eine Prüfoption geworden. Das ist richtig so; der EU Kids Act bleibt offenbar selbst technologieoffen. Aus dem Verbot für unter 14-Jährige wird in Ihrem Antrag eine Altersgrenze von 13 Jahren. Darüber kann man den Empfehlungen der Experten in Berlin und Brüssel folgend gut reden. (Rodion Bakum [SPD]: Hat Frau von der Leyen heute angekündigt!) Wir müssen Kinder vor Plattformen schützen, deren Geschäftsmodelle sie nicht durchschauen können und deren Mechanismen gezielt ihre Aufmerksamkeit binden. Deshalb finde ich nach wie vor geschützte, kindgerechte Alternativen gut, die mit Kindern und Jugendlichen entwickelt werden. Denn ihr Recht auf digitale Teilhabe ist in der UN-Kinderrechtskonvention zugesichert. Der Weg muss also lauten: je jünger, desto stärker der Schutz. Je älter Jugendliche werden, desto schwerer müssen ihre Rechte auf Information, Kommunikation und Teilhabe wiegen. Ein 15-Jähriger lebt nicht außerhalb der digitalen Gesellschaft. Soziale Medien bedeuten für Jugendliche Kommunikationsraum, Unterhaltung, Informationsquelle und gesellschaftliche Öffentlichkeit. Deshalb brauchen Jugendliche sichere Voreinstellungen, Schutz vor suchtfördernden Mechanismen, vernünftige Datenschutzstandards und mehr Kontrolle über algorithmische Empfehlungssysteme. Auf jeder Stufe müssen die Plattformen Verantwortung tragen. Denn Eltern fragen zu Recht: Warum dürfen die Algorithmen so programmiert sein, dass sie Kinder und Jugendliche systematisch und so lange wie möglich binden? Warum verstärken Algorithmen Empfehlungen für Inhalte, die negative Emotionen triggern? Wie können Altersverifikationssysteme so gestaltet werden, dass sie sicher sind, ohne dass man dafür einer Plattform zu viele persönliche Daten preisgeben muss? Landtag Der entscheidende Perspektivwechsel lautet: Soziale Medien müssen sicher gestaltet werden, bevor Kinder und Jugendliche sie nutzen. Nicht die Eltern müssen beweisen, dass eine Plattform gefährliche Angebote verbreitet, sondern die Plattformen müssen nachweisen, dass ihre Angebote sicher sind. Natürlich gehört neben die Regulierung die Medienbildung. Auch dazu enthält Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, viel Richtiges. Aber leider ist aus Ihrem Antrag, der im März noch auf einige konkrete Regelungen zielte, inzwischen ein sehr allgemeiner Forderungskatalog von beinahe zwei Seiten geworden. Da findet sich fast alles von Elternberatung bis Medienscouts, (Rodion Bakum [SPD]: Wir sind breit aufge- stellt! Das ist der Abschlussbericht der Kom- mission! Mehr nicht!) bis hin zu Schutzmechanismen für Erwachsene. Es liest sich wie der Versuch, möglichst das gesamte medienpolitische Wahlprogramm in einen Antrag zu packen. Das Plenum ist aber keine Wahlkampfarena, (Rodion Bakum [SPD]: Das ist der Abschluss- bericht der Expertenkommission! Der Ab- schlussbericht der Expertenkommission! Mehr nicht!) zumal vieles, Herr Bakum, in diesem Forderungskatalog in Nordrhein-Westfalen längst geschieht (Rodion Bakum [SPD]: Ach so!) oder kontinuierlich weiterentwickelt wird, und das wissen Sie auch. (Rodion Bakum [SPD]: Dann ist ja alles gut!) Wir haben den verbindlichen Medienkompetenzrahmen, wir haben viele Angebote für Medienbildung in Schule und Erwachsenenbildung. Wir haben die Medienscouts, und es werden immer mehr. (Rodion Bakum [SPD]: Dann ist ja alles gut! Dann müssen wir ja nichts mehr machen!) Wir haben den #DigitalCheckNRW, wir haben Projekte zur Prävention vor Desinformation. Und wir entwickeln all diese Maßnahmen und den Jugendmedienschutz natürlich kontinuierlich weiter. Sie schreiben ja selbst in Ihrem Antrag, dass Nordrhein-Westfalen bereits über umfassende Strukturen verfügt. Genau so ist es. Klar ist auch: Es gibt nichts, was nicht noch besser gemacht werden kann, gerade mit Blick auf die Kompetenz im Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Mittlerweile sind ja die Bosse selbst im Warnmodus angekommen, wie wir in dieser Woche gehört haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Anhörung, die wir im Juni durchgeführt haben, wurde deutlich, dass die Plattformen die Probleme nicht aus eigenem 16.09.2026 Antrieb lösen werden. Wer wirklich etwas erreichen will, muss europäisch denken. Genau deshalb ist es gut, dass auch in Brüssel so viel Bewegung in die Sache gekommen ist – angeschoben gerade auch durch Nordrhein-Westfalen. Die Vorschläge haben wir heute Vormittag gehört. Jetzt kommt es darauf an, daraus einen tragfähigen europäischen Rahmen zu machen. Mit dem DSA gibt es ein scharfes Instrument, mit dem die EU gegen die großen Plattformen vorgehen kann, wenn sie zum Beispiel suchterzeugende Merkmale nicht verändern. Der DSA muss konsequent durchgesetzt werden, damit die Konzerne ihre Plattformen sicher gestalten. Wer hier Geld verdienen will, darf das gerne tun. Aber er muss sich an unsere Gesetze und an unseren Jugendmedienschutz halten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wo Plattformen das nicht tun, brauchen wir empfindliche Sanktionen – von Geldbußen bis hin zum Marktausschluss, wenn sie sich systematisch weigern, geltendes Recht einzuhalten. Es ist also viel auf dem Weg – in Nordrhein-Westfalen, im Bund, in Europa. Entscheidend ist, bestehende Altersgrenzen endlich durchzusetzen, die Plattformen in die Pflicht zu nehmen und die Medienkompetenz weiter zu stärken. An einer Stelle geht Ihr Antrag meiner Meinung nach ausdrücklich zu weit. Sie wollen auch für Erwachsene prüfen, Empfehlungssysteme grundsätzlich nur noch per Opt-in freizuschalten. (Rodion Bakum [SPD]: Laut dem Abschluss- bericht der Kommission!) – Das macht es ja nicht besser, Herr Bakum. (Rodion Bakum [SPD]: Doch! Da saßen ja auch Ihre Leute drin!) Das hieße, erwachsene Nutzer müssten erst ausdrücklich zustimmen, bevor ihnen Inhalte auf Grundlage ihrer Interessen und ihres Nutzungsverhaltens empfohlen werden dürfen. Damit verlassen Sie in Ihrem Antrag den Kinder- und Jugendschutz und greifen in die selbstbestimmte Mediennutzung Erwachsener ein. Das geht mir zu weit. (Beifall von der CDU und Katrin Lögering [GRÜNE]) Denn für uns als CDU-Fraktion gilt: Ja zu einem wirksamen Kinder- und Jugendschutz, Ja zu stärkerer Plattformverantwortung, Ja zu einem Mindestalter mit gestuftem Zugang für soziale Medien und Ja zu altersgerechten Schutzstandards, funktionierender Altersverifikation und starker Medienkompetenz, aber Nein zu einem Antrag, mit dem längst laufende Arbeit erneut eingefordert und am Ende die selbstbestimmte Mediennutzung Erwachsener reguliert werden soll. Landtag Deswegen können wir Ihrem Antrag heute trotz vieler Gemeinsamkeiten nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Katrin Lögering das Wort. Bitte sehr.
Katrin Lögering GRÜNE
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ein wirksamer Kinder- und Jugendschutz in digitalen Medien gehört zu den wichtigsten Aufgaben unserer Medienpolitik. Kinder und Jugendliche verbringen einen erheblichen Teil ihres Alltags in sozialen Medien. Sie vernetzen sich dort, unterhalten sich, informieren sich und bilden dort zunehmend auch ihre politische Meinung. Natürlich wissen das auch diejenigen, die junge Menschen gezielt erreichen wollen. Extremistische Gruppen nutzen soziale Medien zur Radikalisierung. Populistische Akteure haben sehr genau verstanden, wie man politische Botschaften auf wenige Sekunden verkürzt, emotionalisiert und millionenfach verbreitet. Und die Plattformen selbst bauen ihre Angebote so, dass Menschen möglichst lange bleiben; denn Aufmerksamkeit ist ihr Geschäftsmodell. Die Anhörung hat die Risiken durch problematische Inhalte, manipulative Plattformdesigns, Empfehlungssysteme, Suchtmechanismen, Cybermobbing und Cybergrooming sehr klar benannt. Stimmt’s? Ja, die AfD hat die Mechanik sozialer Medien auch verstanden. Das Problem ist nur: Sie lügen und hetzen, wo Sie nur können – mit dem Ziel, zu verunsichern, mit Unterstützung aus Moskau, mit Reichweite. Unter anderem Sie und Ihre Missachtung der Spielregeln des demokratischen Diskurses sind der Grund, warum Demokrat*innen sich einig sind, dass gehandelt werden muss. Genau deshalb gehört Medienkompetenz für mich unmittelbar zur Demokratiebildung. Wer sich eine Meinung bilden will, muss unterscheiden können, was eine belegbare Tatsache ist, was politische Bewertung ist und was schlicht falsch ist. Jede und jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung. Aber niemand hat das Recht auf eigene Fakten. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wer Fakten systematisch durch Gefühl, Verdacht und Empörung ersetzt – mit rassistischen Putzvideos oder pauschalisierenden, hässlichen und grässlichen Aussagen über Feminist*innen –, stärkt nicht 16.09.2026 die Meinungsfreiheit, sondern beschädigt ihre Grundlage. Deshalb brauchen wir Regeln. Der Digital Services Act gibt uns bereits Instrumente, um Plattformen stärker für sichere Angebote und den Schutz Minderjähriger verantwortlich zu machen. Die Anhörung hat aber auch gezeigt, dass es nicht an Regeln mangelt, sondern an ihrer konsequenten Durchsetzung. Genau darauf hat die Landesanstalt für Medien hingewiesen. Wir müssen auch über Altersgrenzen reden, aber wie, ab wann und für welche Dienste? Die Sachverständigen waren sich gerade hier nicht einig. Kinderschutzbund und GMK äußerten Zweifel an starren Gesetzen. Die LfM verwies auf fehlende belastbare Evidenz für deren Schutzwirkung. Andere sehen darin durchaus eine sinnvolle Orientierung. Ursula von der Leyen hat heute Morgen die europäischen Pläne dazu vorgestellt. Dabei geht es um ein Mindestalter von 15 Jahren für eigene Accounts auf besonders riskanten Plattformen, eingeschränkte Einstiegsaccounts für 13- bis 15-Jährige, sichere Plattformgestaltung und strengere Alterskontrollen. Das überschneidet sich beim Sicherheitsmodus und bei Safety by Design mit unserem Ansatz, geht bei elterlicher Kontrolle und Altersverifikation aber etwas weiter. Entscheidend bleibt: Die Debatte dreht sich nicht darum, ob „13“, „14“ oder „15“ auf dem Türschild steht. Entscheidend ist, wie sicher die Plattform hinter der Tür gebaut ist. (Beifall von den GRÜNEN und Dr. Günther Bergmann [CDU]) Deshalb setzte unser Antrag letzte Woche im Ausschuss auf den Dreiklang von Schutz, Befähigung und Teilhabe. Plattformen müssen sicherer werden, Schutzmechanismen müssen automatisch greifen, suchtfördernde Mechanismen müssen begrenzt werden, und junge Menschen müssen selbst beteiligt werden. Genau das wurde in der Anhörung breit gestützt. Genauso wichtig bleibt auch Medienkompetenz – übrigens nicht nur bei Jugendlichen. Nordrhein-Westfalen arbeitet ressortübergreifend mit Angeboten für Kinder, Eltern, Lehrkräfte und Erwachsene, beispielsweise mit dem #DigitalCheckNRW sowie Angeboten gegen Desinformation und zur Unterstützung von Eltern. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie haben vieles davon inzwischen ebenfalls erkannt. Ich meine das ausdrücklich positiv. Sie haben sich von Ihrem ursprünglichen, stark auf starre Altersgrenzen und Verbote ausgerichteten Ansatz deutlich auf uns zubewegt. Vergangene Woche haben Sie unserem Antrag im Ausschuss zugestimmt und bezeichnen Landtag ihn selbst als tragfähige Grundlage für das weitere Vorgehen. Vielen Dank dafür. (Zuruf von Rodion Bakum [SPD]) Ich weiß auch, warum das so ist. Sie haben nämlich am Anfang selbst an diesem Antrag mitgearbeitet und sind in letzter Minute abgesprungen. (Rodion Bakum [SPD]: Ja, weil Sie es nicht ernst gemeint haben!) Die Credits für die Mitautorschaft gebe ich Ihnen also gerne. (Beifall von den GRÜNEN) Umso schwieriger erschließt sich mir, warum wir heute erneut einen eigenen Antrag mit großen inhaltlichen Überschneidungen beraten, der im Wesentlichen bereits an vorhandene Strukturen und laufende Prozesse anknüpft. Wenn man feststellt, dass man politisch in die gleiche Richtung will, könnte man daraus eine ziemlich revolutionäre Konsequenz ziehen: (Rodion Bakum [SPD]: Sie stimmen zu! Su- per!) zusammenarbeiten. – Ich bin noch neu, ich bin ein bisschen naiv. (Rodion Bakum [SPD]: Ach so!) Kinder- und Jugendschutz wird nicht besser, nur weil diese politische Forderung unter verschiedenen Fraktionslogos gedruckt wird. Wer Gemeinsamkeiten findet, sollte sie nicht anschließend wieder auseinanderdividieren, (Rodion Bakum [SPD]: Dann stimmen Sie zu? Super!) nur damit jeder seinen eigenen Arbeitsnachweis vorlegen kann. In der Sache sind wir näher beieinander, als es der Prozess und die Antragslage vermuten lassen. Es wäre schön, wenn sich das künftig auch im parlamentarischen Verfahren bemerkbar machen würde. Der Titel des Antrags ist Programm: Es ist bereits alles gesagt. – Der heutige Antrag bringt in der Sache nichts Entscheidendes und wird von uns daher abgelehnt. (Nadja Lüders [SPD]: Ah! – Rodion Bakum [SPD]: Das ist aber eine kreative Begrün- dung!) Danke schön. (Beifall von den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Thomas Nückel das Wort. Bitte sehr. 16.09.2026
Thomas Nückel FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD möchte einfach das letzte Wort in der Diskussion haben. Anders kann ich den Titel des Antrags gar nicht werten. (Rodion Bakum [SPD]: Wir wollen recht behal- ten!) Es war jetzt monatelang ein Wettbewerb zwischen SPD und CDU: Wer ist der Schnellste, wer ist der Härteste bei den Regulierungsforderungen? – Und jetzt übertitelt die SPD ihren Antrag sogar mit „Alles ist gesagt“. Dann frage ich mich: Warum heute Block II? Wenn alles gesagt ist, also „basta!“, dann doch vielleicht eher Block null ohne Worte. (Ina Blumenthal [SPD]: Wir wollten euch eine Chance geben!) Alle sollen, glaube ich, abnicken. Klar, es nickt sich leicht, wenn der Kopf im Mittagstief um 13:31 Uhr leer ist. (Rodion Bakum [SPD]: Wir sind wach!) Aber bei dieser Show kann man eigentlich nur den Kopf schütteln. Frau von der Leyen hat heute ihren EU Kids Act vorgestellt. Die Details sollten ursprünglich auch heute vorgestellt werden. Jetzt ist das auf morgen verschoben worden, glaube ich. Und wenn ich es richtig verfolgt habe, haben selbst Ihre Kollegen im Europaparlament mit den Liberalen zusammen bei den strikten Altersgrenzen Hustenanfälle bekommen. Das finde ich gut. Gucken wir mal, wie der Kampf in Brüssel ausgeht. Das dauert jetzt bestimmt wieder ein bisschen. Was wir wissen, ist, dass soziale Medien und mittlerweile auch KI-Systeme zum Alltag gehören. Das ist nicht nur für uns Erwachsene, sondern viel stärker auch für Jugendliche wichtig. Diese Entwicklung ist ambivalent, klar. Sie bietet Chancen und Risiken. Und ich kann es verstehen, wenn einige Menschen bei der Social-Media-Nutzung von Kindern Einschränkungen fordern. Aber es geht auch an der Wirklichkeit vorbei. Rechtlich geht es an der Wirklichkeit vorbei, auch in einigen Nachbarstaaten. Am deutlichsten sieht man es in Frankreich, wo der Verfassungsrat erst einmal alles gestoppt hat. Ich bin mal gespannt, wie da jetzt die Reaktionen sein werden. Für manche ist es wirklich schädlich. Aber längst nicht für alle Kinder und Jugendlichen ist es schädlich. Verbote funktionieren übrigens nicht; das wissen wir jetzt. Sie scheitern an der technischen Kompetenz der Kinder. Meistens werden es die älteren Geschwister oder Freunde sein. Das Beispiel „Australien“ zeigt es auch; darüber gab es viele Berichte auf ARD, in der Tagesschau usw. Wegen des Verbots wurden fünf Millionen Zugänge gesperrt. Aber schon Landtag kurz darauf hatten weit über 70 % der Jugendlichen die Zugänge schon wieder eingerichtet. Sie umgingen die Sperren, nutzten verschlüsselte Internetverbindungen oder ließen sich von älteren Geschwistern bei der Einrichtung helfen. Oder sie fanden KIbasierte Umgehungswege. Die Australier und Neuseeländer überlegen gerade, was eigentlich passiert ist, denn sie wissen nicht, wie es überhaupt funktioniert hat. Dazu gibt es jetzt sogar ein Forschungsprojekt. Im Antrag werden – das finde ich ein bisschen schade – die Empfehlungen der Kommission des Bundes verkürzt dargestellt. In Handlungsempfehlung 36 zum Beispiel werden zwei Alternativen vorgestellt. Die erste Alternative sieht eine – ich nenne es mal so – sanftpfötige Mindestaltersgrenze, also kein pauschales Verbot wie der Antrag, und darüber hinaus einen elterlichen Erlaubnisvorbehalt vor, der nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote zulässt. In der Diskussion wird die Bedeutung der sozialen Medien für die jungen Menschen unterschätzt. Soziale Medien seien für Jugendliche mehr als Unterhaltung, erklärt zum Beispiel die Frankfurter Erziehungswissenschaftlerin Denise Klinge. Online-Freundschaften, Communities und themenbasierte Vernetzung sind heute zentrale Bestandteile des jugendlichen Entwicklungsprozesses. Und gerade auch für Jugendliche, die sich ein bisschen zurückgezogen haben – das zeigen auch die Erfahrungen aus Coronazeiten –, stellen digitale Räume oft Rückzugsorte dar, und ein Verbot würde ihnen diese, so sagt die Wissenschaftlerin, Safe Spaces entziehen und soziale Teilhabe sehr stark einschränken. Erfahrungen aus der Pandemie – ich zitiere Frau Klinge mit Erlaubnis des Präsidenten weiter – zeigen, dass digitale Kommunikation nicht nur Ablenkung, sondern auch stabilisierende Wirkung habe. Wir haben also nicht das Recht – das sagten auch viele Experten bei den Anhörungen, die wir durchgeführt haben –, Kindern die sozialen Räume zu nehmen, die ihnen wichtig sind. Und sie werden es vielleicht auch den Parteien verübeln, die das tun, wenn sie dann in kurzer Zeit 16 Jahre alt und wahrberechtigt sind. Ich möchte nicht bezweifeln, dass wir die Pflicht haben, sie zu schützen und auf ein Leben vorzubereiten, das immer häufiger von digitalen Räumen und auch von KI-Personas durchzogen ist, auf die sie sich persönlich einstellen. Unternehmen wie zum Beispiel OpenAI, das hinter ChatGPT steht, sind dabei, ihre Systeme so einzurichten, dass sie erkennen, wie alt ihr Gesprächspartner ist, und stellen sich dann darauf ein, um das Kind zu schützen. Ich halte das für einen guten Weg, aber OpenAI – klar – beschritt diesen Weg nur aufgrund öffentlichen Drucks. Das ist in Ordnung. 16.09.2026 Aber noch wichtiger ist – da sind wir uns, denke ich, alle einig –, Kinder auf diese Welt vorzubereiten. Die wichtigsten Bezugspersonen für Kinder sind immer noch Eltern und der große Bruder, die große Schwester. Dazu sollte man die digitale Welt unserer Kinder kennen und verstehen, um sie auf das Leben in dieser Welt vorzubereiten. Die Vermittlung von Medienkompetenz ist auch eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft, die auf diesem Weg nicht nur lehren, sondern auch selbst lernen wird. Wer glaubt, auf diese Herausforderung mit Verboten reagieren zu können, zeigt, dass er die neuen Dimensionen nicht verstanden hat. Ich hatte vorhin auch bei Frau von der Leyen das Gefühl, dass das alles ein bisschen Social-Media-Neuland für sie ist. Beim Thema „Medienkompetenz“ teilen wir die Ansicht der Antragsteller hinsichtlich der Medienkompetenzförderung, aber wir halten Verbote für den falschen Weg. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag heute ab. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat jetzt Herr Tritschler das Wort. Bitte sehr.
Sven Werner Tritschler AfD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Sorge um den Medienkonsum von Kindern und Jugendlichen, die dieser SPD-Antrag aufgreift und die offenbar auch alle hier teilen, ist erst einmal kein neues Phänomen. Den gab es schon immer. 1785 warnte etwa der Pädagoge Joachim Heinrich Campe: Die Jugend lese zu viel, zu vielerlei und mit zu wenig Auswahl. Lehrer, Mediziner, Eltern und die Geistlichkeit sorgten sich angesichts des Buchdrucks und der fortschreitenden Alphabetisierung vor der Lesesucht – ein Phänomen, das sich zeitgenössische Lehrer und Eltern wahrscheinlich herbeisehnen dürften. Nicht viel anders war es mit dem Aufkommen von Kinos oder des Radios, und die allermeisten im Saal erinnern sich vielleicht noch an elterliche Ermahnungen zum Fernsehkonsum oder zu Spielekonsolen. (Rodion Bakum [SPD]: Die Rede haben Sie schon einmal gehalten!) Die staatlichen Reaktionen auf diese moralischen Gefahren für die Jugend haben auch nicht sonderlich variiert, sie wirken aber im Nachhinein schon ein bisschen skurril: 1972 landeten etwa zwei BRAVO-Ausgaben auf dem Index, weil Dr. Sommer allzu detailliert Leserfragen beantwortete. 1959 reichte für eben diesen Schritt schon ein lebensgroßer Starschnitt einer – nach heutigen Maßstäben – recht Landtag ordentlich bekleideten Brigitte Bardot, um ein Indizierungsverfahren einzuleiten. Vor diesem Hintergrund wünsche ich denen, die sich diese Debatte in 50 Jahren im Archiv durchlesen, ebenfalls viel Vergnügen bei der Lektüre. (Rodion Bakum [SPD]: Die Rede haben Sie schon im März gehalten! Genau die gleiche Rede! Das ist nichts Neues!) Die SPD – offenbar plant man das jetzt auch in Brüssel – möchte Kindern unter 13 Jahren den Zugang zu sozialen Medien sperren. Eins vorneweg: Wir sind auch nicht der Meinung, dass Kinder in diesem Alter dort richtig aufgehoben sind – schon gar nicht unbeaufsichtigt –, nur wollen wir nicht das buchstäbliche Kind mit dem Bade ausschütten. Wir betrachten Kinder – das ist vielleicht der Unterschied zu Ihnen, meine Damen und Herren von der SPD – nicht als Verfügungsmasse des Staates. Sie gehören erst einmal in ihre Familien und an ihre Eltern angebunden und sind nicht nur dazu da, möglichst schnell dem Staat überantwortet zu werden. Ihnen obliegt die Erziehung der Kinder und damit auch die Entscheidung, wann, wo und in welchem Umfang sie welche Medien konsumieren dürfen. Ich bin überzeugt davon, dass die allermeisten Eltern klug entscheiden werden, wenn wir ihnen die Entscheidung überlassen. Sie kennen ihre Kinder besser als jeder andere und mit Sicherheit besser als irgendwelche SPD-Bürokraten. Diese Entscheidung ließe sich auch mit heutigen technischen Mitteln schon recht einfach ermöglichen. Das hat unser Antrag, den Sie leider abgelehnt haben, auch eingespielt. Die Anbieter von Mobiltelefonen müssten zum Beispiel verpflichtet werden, sicherzustellen, dass entsprechende Jugendschutzschnittstellen vorgehalten werden. Was Sie dagegen wünschen, meine Damen und Herren, und was sich jetzt leider auch in Brüssel ein bisschen andeutet, ist ein regelrechtes Datenmonstrum. Jeder, der soziale Medien nutzt, soll zukünftig sein Alter nachweisen. Das wird nicht gehen, ohne dass man seine Identität nachweist. Eine Ausweispflicht im Netz, die weit mehr Überwachung ermöglichen wird als bloßen Jugendschutz. Sie wollen den Menschen ihre Anonymität im Internet nehmen. Ja, ich weiß, liebe SPD, das soll alles ganz sicher und datenschutzkonform laufen. Aber davon sind die Bürger in Berlin auch ausgegangen, bis sie letzte Woche 5,8 Terabyte höchstpersönliche und hochsensible Daten im Darknet nachlesen durften. Da regiert auch die SPD – aber egal. Wir glauben nicht so recht daran, dass es Ihnen hier nur um Jugendschutz geht. Sie schreiben es selbst – ich zitiere –: „Mit der Volljährigkeit enden weder Schutzbedarfe noch Lern- und Bildungsprozesse.“ 16.09.2026 Das ist schon ziemlich viel Hybris, meine Damen und Herren. Die allermeisten Volljährigen dürften gut auf ihren Schutz vor den bösen sozialen Medien verzichten können. Oder geht es der SPD vielleicht doch eher darum, sich selbst vor allzu viel unangenehmer und freier Öffentlichkeit im Netz zu schützen? Das klang auch in der Debatte gerade schon ein bisschen durch. Das liegt zumindest nahe, wenn man bei den medienpolitischen Debatten bei Ihnen im Allgemeinen zuhört. Angesichts des Medienkonsums mache ich mir auch weniger Sorgen um die jungen Erwachsenen. Die Gen Z kann sehr gut mit neuen Medien umgehen. Da mache ich mir mehr Sorgen um ihre Kernwählerschaft, die überwiegend noch auf lineares Fernsehen angewiesen ist. Vielleicht sollten wir da mal genauer hinschauen, welchen Schaden das verursacht und wie wir die Konsumenten davor besser schützen können. Jedenfalls braucht es kein staatliches Datenmonstrum, das den Medienkonsum unserer Jüngsten kontrolliert und nebenbei noch eine Infrastruktur für allerlei neue Zensurvorhaben – das klang gerade schon ein bisschen an – schafft. Die Deanonymisierung des Internets – nichts anderes fordern Sie de facto – ist jedenfalls ein Holzweg für alle, die sich ein freies Internet wünschen. Das ist genau das, was man zum Beispiel in China betreibt, um die Öffentlichkeit unter Kontrolle zu halten. Spätestens seit Sie Ihr Verhältnis zu den Bürgerrechten in der Coronazeit so eindeutig unter Beweis gestellt haben, kann sich keiner mehr wünschen, dass Sie so ein gefährliches Instrument in die Hand bekommen. Gestern hat der Bundeskanzler in dasselbe Horn geblasen – Zitat –: „Bitte komme mir keiner mit Free Speech.“ – Da ist dann klar, wo die Reise hingehen soll. Wir bleiben bei Free Speech. Jugendschutz jedenfalls lässt sich mit deutlich milderen Mitteln erreichen. Das hatten wir Ihnen bereits vorgeschlagen. Sie haben es, wie gesagt, abgelehnt. Sorgen Sie dafür, dass digitale Endgeräte auf der Ebene der Betriebssysteme mit entsprechenden Schutzmechanismen ausgestattet werden und die Eltern und Familien so Kontrolle haben. Regulieren Sie die Plattformanbieter so, dass sie süchtig machende Algorithmen, etwa das Endlos-Scrollen und dergleichen, abschalten. Das sind zwei einfache Schritte, die Kinder und Jugendlichen schützen, Eltern und Familien stärken und die Freiheit des Internets nichts gefährden. Das hatten wir wie gesagt beantragt, das haben Sie aber abgelehnt. Schließlich ist Ihr Antrag – das ist eigentlich der wichtigste Punkt – überholt. Die EU-Kommission hat angekündigt, den sogenannten EU Kids Act vorzulegen. Er soll sich genau mit diesen Jugendschutzfragen befassen. Wir erwarten da nichts Gutes. Das einzig Gute, das wir gelesen haben, ist, dass keine Landtag Ausweiskontrolle stattfinden soll. Wir sind gespannt, wie die Altersgrenze dann durchgesetzt werden soll. Ihren Antrag braucht es nicht. Wir lehnen ihn daher ab. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Für die Landesregierung hat nun Ministerin Dorothee Feller das Wort. Bitte sehr.
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Alles ist gesagt“ – das ist die Überschrift des Antrags, über den wir heute diskutieren. Ein wenig mag dies an das schöne Sprichwort von Karl Valentin erinnern: „Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.“ Karl Valentin wollte damit Diskussionen karikieren, die überflüssig, langatmig, ziellos erscheinen. Genau dies war aber die Diskussion der letzten Monate um einen sicheren digitalen Raum für unsere Kinder und Jugendlichen gerade nicht. Die Debatte war vielmehr von konstruktiven, fundierten Analysen geprägt, nicht von kurzfristigen Talking Points. Es gab etwa den Bericht der Expertenkommission von Familienministerin Prien auf Bundesebene oder die Expertenkommission von Ursula von der Leyen auf der EU-Ebene. Hier im Landtag haben wir im Juni eine Anhörung mit Experten unterschiedlicher Fachrichtungen durchgeführt. Bei allen Experten besteht Einigkeit in der Analyse der Ausgangslage: Kinder und Jugendliche wachsen heute wie selbstverständlich in einer digitalen Welt auf. Natürlich bieten soziale Medien Chancen wie Zugang zu Wissen, Vernetzung über Grenzen hinweg, Raum für Austausch, Ausdruck und Persönlichkeitsentwicklung. Sie gehören zur Lebenswirklichkeit dieser Generation. Aber wir alle kennen die Kehrseite dieser Medaille. Kinder und Jugendliche sind auf Plattformen besonderen Risiken ausgesetzt. Junge Menschen sind besonders von suchtfördernden, intransparenten Algorithmen und gezielter Aussteuerung von Werbung betroffen. Denn zur Social-Media-Wahrheit gehört: Die digitalen Räume sind nicht neutral, sie sind gestaltet. Sie sind so gestaltet, dass sie fesseln sollen: Autoplay, endloses Scrollen, Pushnachrichten. Das ist kein Zufall, das ist ein Geschäftsmodell. Den Plattformen geht es nicht um das Wohl junger Menschen. Es geht ihnen um den maximalen Profit, monetär wie politisch. Hinzu kommt eine zweite Dimension: Gefährliche, manipulierende Designs treffen auf gefährdende Inhalte. Ungefiltert und ungeschützt werden Kinder und Jugendliche mit Gewaltdarstellungen, pornografischen und extremistischen Darstellungen konfron-16.09.2026 tiert. Beides für sich ist schädlich, zusammenwirkend ist es eine toxische Mischung. Ich verstehe die Hilflosigkeit, die in vielen Familien herrscht, weil der Reiz der sozialen Netzwerke die junge Generation so stark in seinen Bann zieht. Wir müssen die Folgen sehr ernst nehmen, insbesondere mit Blick auf die psychische Gesundheit und emotionale Stabilität unserer Kinder. Genau deshalb reichen Lippenbekenntnisse nicht aus. Es braucht konkrete Maßnahmen. Betrachtet man, was uns die Experten zu den Handlungsnotwendigkeiten sagen, dann stellt man auch hierbei Einigkeit fest: Social-Media-Altersbeschränkungen sind ein sinnvolles Mittel zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Kinder haben gleichzeitig ein Recht auf digitale Teilhabe. Es muss weiterhin Raum für kindgerechte Alternativen bleiben. Medienkompetenzmaßnahmen sind sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Eltern und weitere Bezugspersonen elementar. Die Experten bestätigen damit den strategischen Ansatz, den die Landesregierung bereits seit Langem im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes verfolgt. Erstens: Schutz durch wirksame Regulierung und Plattformverantwortung. Zweitens: das Bekenntnis zum Recht junger Menschen auf digitale Teilhabe. Drittens: die Medienkompetenz als Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Bewegen im digitalen Raum. Wichtig ist: Wir müssen die Verantwortung dorthin verlagern, wo sie hingehört, nämlich zu den Plattformen. Wer an der Aufmerksamkeit von Kindern Geld verdient, muss auch Verantwortung für ihren Schutz übernehmen. Wir haben in den USA gesehen, dass die Gesellschaft dem Geschäftsgebaren der Plattformen nicht hilflos ausgeliefert ist. Unter dem Druck eines Gerichtsverfahrens hat Meta zugestimmt, rund 17 Milliarden US-Dollar an US-Bundesstaaten zu zahlen. Dieses Geld soll in Maßnahmen der Bundesstaaten zum Schutz der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen fließen. Gleichzeitig hat Meta grundlegenden Änderungen beim Design ihrer Plattformen zugestimmt. So hat sich Meta verpflichtet, tägliche Nutzungsbeschränkungen und nächtliche Sperren für jugendliche Nutzer der Plattformen einzuführen. Minderjährige sollen die Meta-Plattformen Instagram und Facebook künftig nur noch insgesamt zwei Stunden am Tag nutzen können. Dies zeigt: Auch in den USA hat sich der Wind gedreht. Machen wir in Europa uns nicht klein. Wir sind mit 450 Millionen Nutzerinnen und Nutzern immer noch ein sehr attraktiver Markt für diese großen Plattformen. Deswegen haben wir auch etwas in die Waagschale zu werfen. Wir können selbstbewusst sagen: Landtag Man kann hier Geld verdienen, aber nach unseren Regeln. Dabei gilt: Wir brauchen eine kraftvolle europäische Lösung, einen europaweit einheitlichen Mindeststandard für Altersgrenzen mit klaren Mitwirkungspflichten und Sanktionsmechanismen. Es ist gut, dass sich die EU-Kommission dieses Themas annimmt. Für morgen hat sie die Veröffentlichung des EU Kids Act angekündigt, und schon heute – das wurde bereits erwähnt – hat Frau von der Leyen Altersbeschränkungen gestaffelter Art angekündigt. Damit kommt aus Europa endlich das Signal an die Plattformen: Der Schutz junger Menschen vor den Risiken von Social Media hat Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen. Natürlich werden wir prüfen, ob der Ansatz der Kommission unseren Erwartungen an einen wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz gerecht wird. Denn bei allen regulatorischen Maßnahmen darf eines nicht vergessen werden: das Grundrecht junger Menschen auf digitale Teilhabe. Dies darf nicht unter die Räder kommen. Wenn sich kinder- und jugendgerechte Alternativen zu den bestehenden sozialen Netzwerken entwickeln lassen, dann darf man jungen Menschen diese Möglichkeit nicht durch eine pauschale Altersuntergrenze nehmen. Dieser Grundsatz spiegelt sich im Antrag der SPD nicht wider. Zwar wird in ihm das Recht auf digitale Teilhabe betont, dabei jedoch ausdrücklich eine pauschale Grenze von 13 Jahren gesetzt, ohne diese für altersentsprechende Alternativen zu öffnen. (Rodion Bakum [SPD]: Genau so wie bei Frau von der Leyen!) Der Antrag der SPD greift an dieser Stelle zu kurz. An einem weiteren Punkt wird in dem Antrag der SPD wiederum zu weit gegangen. Abseits der Forderungen zum Kinder- und Jugendmedienschutz wird auch die Regulierung der Social-Media-Nutzung von Erwachsenen in den Blick genommen. Ja, auch in diesem Bereich gibt es Risiken, auch dort gilt es etwa, genauer hinzuschauen, was Algorithmen mit dem öffentlichen Diskurs machen. Wir dürfen diese unterschiedlichen Diskussionen aber nicht vermischen und so verwässern. Regulatorische Maßnahmen sind nur ein Baustein. Bei allem gilt: Kein regulatorischer Ansatz wird ohne Medienkompetenz tragen. Wir müssen Kinder und Jugendliche daher befähigen, sich in dieser digitalen Welt zu orientieren und sicher in ihr navigieren zu können. Außerdem müssen wir Eltern unterstützen, damit sie ihre Kinder dabei kompetent begleiten können. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Nordrhein-Westfalen ist diesbezüglich schon seit Langem sehr gut aufgestellt. 16.09.2026 Da dieses Thema so wichtig ist, haben wir unsere Aktivitäten und Maßnahmen in dieser Legislaturperiode noch einmal verstärkt. Wir haben die Medienkompetenzförderung zu einem Schwerpunkt unserer Medienpolitik gemacht – neben stringenter Regulierung und konsequenter Rechtsdurchsetzung. Die Strategie der Landesregierung ist dabei umfassend: Medienkompetenzförderung verstehen wir als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe, die unterschiedliche Politikfelder berührt. Es ließen sich viele Projekte anführen, die Ausdruck dieses umfassenden Ansatzes sind. Nur wenige Beispiele seien im aktuellen Kontext genannt. Der aus dem Medienressort geförderte #DigitalCheckNRW unterstützt aktuell mit seinem Angebot gezielt Eltern und Medien, stellt Handreichungen bereit, bietet Elternabende sowie Unterstützung für pädagogische Fachkräfte an. Mit Angeboten wie „Stabil im Netz“ werden Eltern auch in ihrem Arbeitsumfeld mit Lernangeboten erreicht. In Freizeit und Schule werden Kinder und Jugendliche mit Games wie „Wer ist Bilal?“ Medienkompetenzangebote gemacht, die zugleich für Radikalisierung sensibilisieren. Angebote zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen wie der Medienkompetenz gehören zum Pflichtangebot der Volkshochschulen, die nach dem Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen gefördert werden. Natürlich ist die Medienkompetenzförderung in Lehrplänen und schulischen Strukturen fest verankert. Das vielleicht bekannteste Medienkompetenzprojekt, das gemeinsam mit der Landesanstalt für Medien vom Schulministerium umgesetzt wird, sind die Medienscouts NRW, die gestern zu einer großen Vernetzungsveranstaltung eingeladen haben. Der Kinder- und Jugendförderplan fördert aktuell 114 Projekte, um Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen in einer von Digitalisierung geprägten Welt zu stärken. Dies zeigt: Medienkompetenz steckt in einer Vielzahl von Maßnahmen und Aktivitäten der gesamten Landesregierung, insbesondere an den Schnittstellen zu Bildung, Jugend, Verbraucherschutz, aber auch zu weiteren Politikbereichen wie Gesundheit und Inklusion. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, wir teilen Ihre Analyse, und wir teilen viele Ihrer Ziele. Kinder und Jugendliche in sozialen Netzwerken besser zu schützen, ist eine der wichtigsten Aufgaben von Medienpolitik. Dafür bringen wir uns bereits seit Beginn der Debatte aktiv ein – im Länderkreis, im Bund und in Brüssel, aber immer mit Augenmaß. Wir wollen keine Überregulierung. Wir haben zudem die Kompetenzförderung ausgebaut und zeitgemäß aufgestellt, um sie mit regulato-Landtag rischen Maßnahmen gut verschränken zu können. Das, was im Antrag der SPD gefordert wird, setzt die Landesregierung bereits erfolgreich um. Daher ist dieser Antrag nicht erforderlich. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Bakum das Wort. Bitte sehr.
Rodion Bakum SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will gerne zunächst alle daran erinnern, die glauben, dass mit Fraktions- und Ausschussbeschlüssen die Welt gerettet sei: Big Tech verdient heute immer noch mit der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Und solange das der Fall ist, solange nicht aus „alles ist gesagt“ „alles ist getan“ geworden ist, werden wir auch in diesem Parlament debattieren und Anträge stellen. Das sei schon einmal angekündigt. (Beifall von der SPD) „Ohne Social Media wäre sie nie auf die Idee gekommen, so etwas zu machen.“ – Das sagt Alexander, der Vater der 17-jährigen Leonida, in der gestrigen ZDF-Doku „37 Grad – Klicks um jeden Preis“. Leonida starb nach einer sogenannten Deo-Challenge. Die Dokumentation zeigt auch Ivan, 16 Jahre alt. Er macht Challenges für Likes und Follower und hält die Luft an, bis er beinahe ohnmächtig wird. Und sie zeigt Sara. Mit elf Jahren stieß sie auf Inhalte, die sie überforderten. Heute ist sie 18 und engagiert sich als Medienscout. An ihrer Schule musste bereits ein Schüler nach einer Challenge ins Krankenhaus. Eine 17-Jährige stirbt, ein 16-Jähriger bringt sich für Klicks an seine körperlichen Grenzen und eine 18- Jährige versucht, als Medienscout aufzufangen, was in sozialen Medien schiefläuft. Wenn wir über Algorithmen, Altersverifikation oder auch Medienkompetenz streiten, dann klingt das oft sehr technisch. Am Ende – das dürfen wir nicht vergessen – geht es um das Leben und die Gesundheit junger Menschen. Meine Kollegin Ina Blumenthal hat gerade den politischen Rahmen gesetzt und auch die Entwicklung in Brüssel genannt. Ich will deshalb nicht alles wiederholen, aber auf Punkte aus der Debatte eingehen. Erstens: die Altersverifikation. Gerade haben wir wieder aus den Reihen der AfD gehört, dass da eine Überwachungsfantasie konstruiert wird. Aber Altersfeststellung darf eben nicht heißen, dass TikTok und Co. Name, Adresse und Personalausweis unserer Kinder speichern dürfen. Denn das wäre in der Tat Überwachung. In unserer Anhörung wurde darauf hingewiesen, dass bereits mehr als 100 Altersverifikationssysteme anerkannt sind. Es gibt also technische Lösungen unabhängig von den Plattformen. 16.09.2026 Wenn wir Altersgrenzen ernst meinen, müssen sie am Ende auch durchsetzbar sein, sonst bleiben sie nichts weiter als Zahlen in allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir dürfen ein lösbares Problem nicht so kompliziert zerreden, dass am Ende irgendwann Nichtstun wie Vernunft aussieht. Zweitens will ich – Frau Ministerin Feller, Sie haben sie gerade genannt – auf die Medienscouts eingehen. Bei der gestrigen Medienscouts Convention sagten Sie: „Es braucht euch als Medienscouts mehr denn je.“ Dem stimme ich auch ausdrücklich zu, denn die Medienscouts sind ein starkes Programm. Sara aus der gestrigen Dokumentation hat dies eindrucksvoll bewiesen. Aber ausgerechnet im neuen Podcast der unabhängigen Landesanstalt für Medien NRW wird gezeigt, warum dieses Programm alleine eben nicht reicht. Darin sagt die Moderatorin Collien Monica Fernandes: „Das Thema Medienkompetenz“ kommt „in den Schulen und vor allem bei Eltern zu kurz“. Das ist bemerkenswert. Das wird nicht von der SPD gesagt, sondern in dem Fall in einem Podcast mit Experten, so formuliert es die Moderatorin. Die Landesanstalt richtet dieses neue Angebot ausdrücklich an Eltern. Wenn Medienkompetenz in Schulen vor allem bei Eltern zu kurz kommt, dann kann die Antwort der Landesregierung, der Fraktionen doch nicht sein: Wir haben ja die Medienscouts, das muss reichen. Zumal wir bei den Medienscouts auch über die Reichweite reden müssen. Von 2027 bis 2029 stellt das Schulministerium dankenswerterweise 1,65 Millionen Euro bereit. Das sind 550.000 Euro pro Jahr – 50.000 Euro mehr als bisher. Heute sind Medienscouts an mehr als 1.300 Schulen aktiv. Nordrhein-Westfalen hat aber insgesamt 5.400 Schulen. Das bedeutet: Dieses sehr erfolgreiche Programm erreicht leider bislang nur jede vierte Schule. Frau Ministerin, wenn Ihr Anspruch doch ist, mit diesem erfolgreichen Programm wirklich in die Fläche zu gehen, perspektivisch auch alle geeigneten Schulen zu erreichen, dann ist doch die entscheidende Frage: Wie wollen Sie Medienkompetenz für Schülerinnen und Schüler überall im Land fördern? Allein mit 550.000 Euro im Jahr wird das wohl nicht gelingen, denn wenn es die Medienscouts mehr denn je braucht, dann müssen wir auch mehr denn je ermöglichen. (Beifall von der SPD) Wir dürfen den jungen Menschen dabei keine Verantwortung aufladen, die eigentlich Politik und Plattform obliegt. Eine 18-jährige Medienscoutin darf nicht die letzte Schutzmauer gegen Geschäftsmodelle milliardenschwerer Plattformkonzerne sein. Medienscouts können aufklären, begleiten und helfen, sie können aber kein sicheres Plattformdesign, Landtag keine wirksame Altersverifikation ersetzen und nicht die Medienbildung einer gesamten Gesellschaft allein tragen. Die Kolleginnen und Kollegen, die letzte Woche in Litauen und Lettland waren, wissen genau, was es bedeutet, wenn eine gesamte Gesellschaft auf das Thema „Medienbildung im Kampf gegen Desinformation“ geht. Ich hoffe, Sie berichten auch in Ihren Fraktionen. Gerade bei Eltern sehen wir, wie viel Potenzial einfach ungenutzt ist. In unserer Anhörung wurde berichtet, rund 600 analoge Elternabende erreichen etwa 15.000 Eltern, 12 digitale Elternabende erreichen ungefähr genauso viel, also 12 statt 600. Das ist doch eine Erkenntnis, die wir aus der Landespolitik umsetzen sollten: Elternberatung digital skalieren, Familienzentren, Schulen, Volkshochschulen, andere Träger besser vernetzen, niederschwellige Angebote so ausbauen, dass wir auch die Eltern erreichen, die nicht ohnehin schon zu einem Elternabend gehen. Das alles steht in unserem Antrag, was NRW ändern kann. Darauf sind die meisten leider nicht eingegangen. Jetzt komme ich – leider aus Ihrer Sicht – zum Widerspruch in Ihrem eigenen Haushaltsentwurf. 2023 standen im zentralen Medienkompetenztitel 1,25 Millionen Euro, 2026 waren es 920.000 Euro, und für 2027 sind 700.000 Euro eingeplant, 550.000 Euro weniger als noch vor drei Jahren. Das ist zufällig die Summe, mit der Sie jetzt die Medienscouts fördern. Fast die Hälfte hat Herr Liminski in seinem Haushalt offensichtlich gekürzt, oder man könnte auch „verschoben“ sagen. Aber wenn Medienkompetenz nach den eigenen Worten der Landesregierung wichtiger denn je ist, dann kann man nicht gleichzeitig an anderer Stelle die Mittel für Medienkompetenz immer weiter zurückfahren. Ein gutes Schulprogramm ersetzt keine verlässliche Medienkompetenzpolitik für Kinder, Eltern, Erwachsene im ganzen Land. (Beifall von der SPD) Wir haben die Erkenntnisse, wir haben konkrete Instrumente, und wir haben heute einen Antrag vorliegen, mit dem Sie in Nordrhein-Westfalen – wir müssen gar nicht auf Brüssel warten – ganz konkrete Konsequenzen ziehen können. Tun Sie es auch. Alles ist gesagt. Noch ist nicht alles getan. Jetzt müssen Sie es eben nur noch tun. Bleiben Sie informiert. (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/20959 beantragt. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion der SPD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von CDU, 16.09.2026 Grünen, FDP und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag Drucksache 18/20959 abgelehnt. Ich rufe auf: 4 Ausstieg aus dem vorzeitigen NRW-Kohleausstieg nicht länger verzögern – Schwarz-Grün muss anerkennen, dass ihr Prestigeprojekt gescheitert ist! Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/21215 Für die antragstellende Fraktion hat der Kollege Dietmar Brockes das Wort. – Bitte sehr.
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 2019 gab es einen breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens zum Kohleausstieg 2038 unter der klaren Prämisse, dass die Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit sichergestellt werden müssen. Diesen Kompromiss hat Schwarz-Grün im Jahre 2022 einseitig aufgekündigt. Der Kohleausstieg in Nordrhein-Westfalen wurde auf 2030 vorgezogen, ohne sicherzustellen, wodurch die wegfallenden Leistungen ersetzt werden sollen. Heute zeigt sich: Dieses Prestigeprojekt von Schwarz-Grün ist gescheitert. (Beifall von der FDP) Noch 2025 stammten 43,6 % der Stromeinspeisungen in Nordrhein-Westfalen aus Kohle. Bis 2030 sollen gleichzeitig 5,6 GW Kohlekraftwerksleistungen verschwinden. Die von der Landesregierung benannten möglichen Ersatzkraftwerke kommen zusammen nicht auf diese Größenordnung, und selbst deren rechtzeitige Inbetriebnahme ist völlig unklar. Dazu kommt ein zusätzlicher Strombedarf durch Rechenzentren, durch Elektrifizierung und durch neue industrielle Prozesse. Wer unter diesen Bedingungen stur am Jahr 2030 festhält, gefährdet die Versorgungssicherheit, wettbewerbsfähige Strompreise und Arbeitsplätze hier in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der FDP) Genau davor haben nicht nur wir, sondern auch Unternehmerinnen und Unternehmer und die Netzbetreiber gewarnt. Ja, Kohle ist ein Auslaufmodell. Der europäische Emissionshandel sorgt dafür, dass Kohle wirtschaftlich immer unattraktiver wird. Aber ein Ausstieg funktioniert nur dann, wenn gesicherte Leistung tatsächlich vorhanden ist. Und dies ist nicht der Fall. Das sehen mittlerweile alle Experten so. Aber die Bundesregierung weigert sich wieder einmal, dies auch entsprechend festzuhalten. Die Landtag gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung des Kohleausstiegs kommt erneut nicht, allenfalls verspätet. Der neue Prüfbericht soll voraussichtlich Ende Februar 2027 vorliegen. Dann bleiben nur drei Jahre bis zum geplanten Ausstieg. Wer glaubt, in dieser Zeit mehr Gigawatt gesicherte Leistung zusätzlich ans Netz zu bringen, ignoriert Planungszeiten, Genehmigungszeiten und vor allem Bauzeiten. Und wenn am Ende Kraftwerke nur in die Reserve verschoben werden, ist noch nicht einmal geklärt, wie dieser Reservebetrieb vergütet und was dies den Stromzahler letzten Endes kosten wird. Ein politisch erzwungener Fehlstart darf nicht über höhere Netzentgelte bei den Bürgerinnen und Bürgern und den Betrieben abgeladen werden. Das ist das Gegenteil von verantwortlicher Energiepolitik. (Beifall von der FDP) Die FDP fordert deshalb Klarheit statt Wunschdenken. Nordrhein-Westfalen muss den Bund zur sofortigen Vorlage des gesetzlich verpflichtenden Prüfberichts drängen. Die Folgen des Scheiterns müssen transparent auf den Tisch. Was bedeutet das für Reservekosten, Netzentgelte, Strompreise, Arbeitsplätze, Strukturwandel und Braunkohlenplanung? Ebenso braucht Nordrhein-Westfalen eine neue Leitentscheidung. Kohlekraftwerke müssen so lange weiterbetrieben werden können, bis endlich gesicherte Ersatzkraftwerke und Kapazitäten vorhanden sind. (Beifall von der FDP) Das Ausstiegsdatum muss wieder an den bundesweiten Zielpfad 2038 angepasst werden, und die Braunkohleverstromung muss planerisch gesichert werden. Die Landesregierung kann ihre Verantwortung nicht einfach nach Berlin abschieben, so wie Sie, Frau Ministerin, es jedes Mal und vermutlich auch gleich wieder tun werden. 2030, das war Ihr Sonderweg, Ihre Entscheidung und Ihr politisches Versprechen. Jetzt ist es an der Zeit, die Realität endlich anzuerkennen. Sorgen wir erst für neue Kraftwerke, neue Netze und verlässliche Leistungen, und dann kann die Kohle vom Markt genommen werden. Versorgungssicherheit darf niemals Opfer eines Datums werden. Beenden Sie also endlich die Verzögerungstaktik, und korrigieren Sie Ihren Kurs. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
André Kuper
Danke, Herr Brockes. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Herr Dr. Untrieser.
Dr. Christian Untrieser CDU
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da ich hier höre, was die FDP möchte, frage ich Sie: Was 16.09.2026 haben Johannes Vogel, Marie-Agnes Strack-Zimmermann und Wolfgang Kubicki gemeinsam? Sie haben im Bundestag mit 77 weiteren Abgeordneten dem frühzeitigen Kohleausstieg in Nordrhein-Westfalen zugestimmt. (Christian Loose [AfD]: Ach!) Das war am 1. Dezember 2022 in der 73. Sitzung des Bundestages, TOP 24. Da gab es die zweite und dritte Lesung des von den Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und – aufpassen! – FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Da hat die FDP zugestimmt, die CDU übrigens auch. (Jule Wenzel [GRÜNE]: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?)
André Kuper
Herr Dr. Untrieser, es gibt aus den Reihen der FDP vom Abgeordneten Brockes den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Lassen Sie die zu?
Dr. Christian Untrieser CDU
Gerne.
André Kuper
Dann ist Herr Brockes dran.
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Kollege Untrieser, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Nordrhein-Westfalen ist das einzige Land, das früher aussteigt als im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz festgelegt. Glauben Sie, dass eine solche Entscheidung in Berlin ohne die Zustimmung Nordrhein-Westfalens erfolgt wäre? Oder würden Sie mir zustimmen, dass Nordrhein-Westfalen ebendieses Vorziehen, das sich heute als fahrlässig darstellt, vorangetrieben hat?
Dr. Christian Untrieser CDU
Vielen Dank für die Zwischenfrage, Herr Kollege. Sie haben mir zugehört. Das Gesetz, das ich gerade angesprochen habe, ist von SPD, Grünen, CDU und FDP verabschiedet worden. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat vorher natürlich gesagt, was sie für richtig hält. (Dietmar Brockes [FDP]: Ah!) Die Frage ist doch: Warum stellen Sie den Kompromiss infrage, der in Berlin gefunden wurde, obwohl 80 Abgeordnete Ihrer Bundestagsfraktion für einen frühzeitigen Kohleausstieg in Nordrhein-Westfalen gestimmt haben? Landtag (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Das finde ich zum einen etwas unredlich, und zum anderen finde ich, dass Sie Ihre damaligen Bundestagsabgeordneten ganz schön kleinmachen, wenn Sie sagen: Das war der Wunsch der Landesregierung Nordrhein-Westfalens, und die FDP-Abgeordneten des Deutschen Bundestags haben nach deren Pfeife getanzt. (Lachen und Zurufe von Mehrdad Mostofiza- deh [GRÜNE] und Jule Wenzel [GRÜNE]) Ich finde, damit machen Sie Ihre Kollegen nachträglich sehr, sehr klein. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Zur Wahrheit gehört übrigens auch, dass der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und RWE von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages positiv begleitet wurde. Das wurde unter dem gleichen Tagesordnungspunkt behandelt und fand die Zustimmung der Abgeordneten von SPD, Grünen, FDP und CDU. Selbst diese Vereinbarung haben Sie also mitgetragen. Meine Damen und Herren, das ist ein Thema, das sich für viel Klamauk eignet, aber es bedarf auch einer ernsthaften Debatte. Deswegen möchte ich sagen, dass die Braunkohlekraftwerke im Rheinischen Revier für Versorgungssicherheit gesorgt haben und aktuell noch sorgen. Sie sorgen dafür, dass bei mir und bei Ihnen zu Hause der Kühlschrank funktioniert, das Handy aufgeladen werden kann und dass im Industriebetrieb die Schicht beginnt. Sie haben in Ihrem Antrag aufgezeigt, dass noch 44 % des Stroms in Nordrhein-Westfalen aus den Kohlekraftwerken kommt. Deswegen finde ich es richtig, zu sagen, dass die Mitarbeiter, die dort im Tagebau, in den Kraftwerken arbeiten, einen wichtigen Beitrag für unser Land, für eine preisgünstige Energieversorgungssicherheit leisten. Gleichzeitig muss man aber auch so ehrlich sein, zu sagen, dass diese Kraftwerke zu den emissionsstärksten in Europa zählen. Nordrhein-Westfalen bzw. Deutschland wird die Klimaschutzziele nur erreichen können, wenn wir sie in absehbarerer Zeit ersetzen. Das ist ja auch der Weg, den wir vorschlagen. Vor einigen Wochen war ich übrigens noch im Rheinischen Revier. Da kann man bereits sehen, wie sich die Menschen, die Mitarbeiter umstellen. Sie sagen: Heute wird noch Kohle abgebaggert, aber wir sind schon an vielen Stellen dabei, die Abbruchkanten zu sichern. Demnächst wird dort Wasser eingeleitet werden, und dann haben wir eine ganz andere Landschaft als heute mit dem Kohleabbau. – Auch deswegen ist klar: Es geht beim Ausstieg nicht ohne einen Einstieg. Das wurde übrigens immer gesagt. 16.09.2026 Das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz ist durchaus klug angelegt. Es besagt: Bis 2030 soll die Braunkohleverstromung im Rheinischen Revier enden, aber wenn das nicht funktioniert, besteht die Möglichkeit, bis zum 31. Dezember 2033 drei relevante Kraftwerksblöcke in die Reserve zu nehmen, und zwar Niederaußem K, Neurath F und Neurath G. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Alle, die sich mit Energie beschäftigen, wissen ganz genau, dass in Deutschland kein Kraftwerk abgeschaltet wird, wenn die Versorgungssicherheit nicht gewährleistet ist. Dazu gibt es einen festen Mechanismus, über den die Bundesnetzagentur wacht. Sobald ein Kraftwerksbetreiber sein Kraftwerk abschalten will, wird geprüft, ob das funktioniert. Wenn die Versorgungssicherheit nicht gewährleistet ist, geht dieses Kraftwerk in Reserve. Das halte ich für einen sehr klugen Weg. Es ist auch klug, dass wir uns ein bisschen Zeit lassen. Ob wir dies 2030 erreichen oder es ein, zwei, drei Jahre später wird, ist am Ende nicht so entscheidend. Entscheidend ist vielmehr, dass nun endlich die Ausschreibungen für die neuen Gaskraftwerke begonnen haben. Das ist übrigens etwas, das die Ampelregierung in ihrer Zeit nicht hinbekommen hat, aber die neue Bundesregierung liefert. (Zuruf von Angela Freimuth [FDP]) Wir haben in diesem Monat die erste Ausschreibungsrunde gesehen. Wenn Sie das verfolgt haben, werden Sie bemerkt haben, dass diese erste Ausschreibungsrunde sehr erfolgreich war. Sie war überzeichnet. Wir können also mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass in den nächsten Monaten von der Bundesnetzagentur bekannt gegeben wird, wie viele Kraftwerkskapazitäten entstehen. Dann sind wir auf einem guten Weg für die Versorgungssicherheit in Nordrhein-Westfalen. Das ist der Weg, den wir beschreiten. Dann kann auch der Bericht nach § 54 Kohleverstromungsbeendigungsgesetz vorgelegt werden. Insgesamt ist es sehr skandalbehaftet, dass Sie nicht zu Ihren eigenen Entscheidungen stehen. Wir hingegen wollen Planbarkeit. Wir wollen den Ausstieg aus der Braunkohle, aber natürlich nur, wenn genügend andere Kraftwerke vorhanden sind. Darum geht es bei einer verlässlichen, vernünftigen Industrie-, Wirtschafts- und Energiepolitik. Daran werden wir weiterhin festhalten. – Ganz herzlichen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Danke, Herr Dr. Untrieser. – Für die SPD spricht Ihre Abgeordnete Frau Teschlade. Landtag
Lena Teschlade SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Beschluss, den Kohleausstieg vom Jahr 2038 auf das Jahr 2030 vorzuziehen, haben der Bund und das Land 2022 Fakten geschaffen. Teil der gesetzlichen Regelung war, dass das Bundeswirtschaftsministerium bis zum 15. August 2026 einen Bericht vorlegt, auf dessen Grundlage entschieden werden soll, ob die Kohleverstromung um drei weitere Jahre verlängert werden muss, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dieser Bericht liegt bis heute nicht vor. Nach Angaben des Bundesministeriums soll er jetzt erst im Februar 2027 erscheinen, weil weitere Ausschreibungsfristen für Gaskraftwerke abgewartet werden sollen. Dass Bundeswirtschaftsministerin Reiche die Evaluation immer wieder verschiebt, halte ich ehrlicherweise für gesetzeswidrig. (Beifall von der SPD, Dietmar Brockes [FDP] und Angela Freimuth [FDP]) Die Kraftwerksstrategie hätte stehen müssen, bevor der Ausstieg zum Jahr 2030 verabschiedet wurde. Denn wir wissen doch längst: Durch den Angriffskrieg von Russland auf die Ukraine haben wir mit oder ohne Kraftwerksstrategie einen Engpass in der Energieversorgung. Wenn politische Versäumnisse dazu führen, dass hier Industriearbeitsplätze verloren gehen und die Produktion anschließend in Länder mit geringeren Klimaschutzstandards verlagert wird, haben wir für das Klima nichts gewonnen. Deshalb halte ich es für elementar falsch, diese Entscheidung immer weiter aufzuschieben. Wir brauchen auch für die Beschäftigten Planungssicherheit. Je nach Alter und persönlicher Lebenssituation macht es einen erheblichen Unterschied, ob sie ihre bisherigen Tätigkeiten noch drei Jahre länger ausführen können oder nicht. Ebenso haben die Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf, zu erfahren, wann die Kohleverstromung tatsächlich endet und welche Kosten ein womöglich späterer Ausstieg verursacht. Liebe Frau Ministerin, hierbei können Sie nicht immer nur auf den Bund zeigen. Sie tragen für den Deal, an dem Sie maßgeblich beteiligt waren, eigene Verantwortung. Ja, der Bundestag hat zugestimmt. Heute muss man feststellen, dass der Bundestag dem Land Nordrhein-Westfalen an dieser Stelle möglicherweise zu viel zugetraut hat. Das muss man akzeptieren. Bis hierhin gehen wir bei dem Antrag, der von der FDP vorgelegt wurde, mit. Wir haben allerdings einen großen Dissens, lieber Kollege Brockes. Sie fordern, grundsätzlich zum Ausstiegsdatum 2038 zurückzukehren und erst dann aus der Kohle auszusteigen, wenn – ich zitiere – „[…] der Zubau ausreichender Ersatzkapazitäten gewährleistet ist und die Kraftwerke rein 16.09.2026 marktwirtschaftlich aus dem Energiemarkt ausscheiden können.“ Das mag auf den ersten Blick vernünftig klingen; das kann ich verstehen. Das verkennt allerdings die Realität des Braunkohlesystems. Braunkohleförderung und Braunkohleverstromung haben keine Infrastruktur, die sich kurzfristig hoch- oder wieder herunterfahren lässt, sondern sie beruhen auf langfristigen technischen, wirtschaftlichen und planerischen Entscheidungen. Der Tagebau Inden wird im Jahr 2030 ausgekohlt sein. Daran ändert auch ein anderslautender politischer Beschluss nichts, denn dann ist dort schlicht keine Kohle mehr vorhanden. Hinzu kommt, dass der Hambacher Forst ebenso wie die fünf verschiedenen Orte am Rande des Tagebaus Garzweiler erhalten bleiben soll. Diese Entscheidungen wurden in den Braunkohleplanungen längst berücksichtigt: Rekultivierungsmaßnahmen laufen bereits, die Befüllung der Tagebaue wird vorbereitet, in den betroffenen Orten wurden Investitionen getätigt. Wer ernsthaft bis 2038 weiter Braunkohle fördern möchte, müsste die gesamte Planung erneut aufrollen. Damit verbunden wäre zwangsläufig auch die Frage weiterer Umsiedlungen. Das wäre den verbliebenen Bewohnerinnen und Bewohnern nach den jahrelangen politischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen nicht zuzumuten. Wirtschaftlich sinnvoll wäre es ebenfalls nicht, da bereits erhebliche Mittel investiert wurden und der Verkauf von Immobilien in den geretteten Dörfern teilweise läuft. Auch die Kraftwerke selbst sprechen gegen eine solche vermeintliche Flexibilität. Es handelt sich um wartungsintensive technische Anlagen, deren Laufzeiten und Instandhaltungszyklen auf das derzeit geltende Ausstiegsszenario einschließlich möglicher Reservelösungen abgestimmt wurden. Ob einzelne Kraftwerksblöcke überhaupt bis 2038 betrieben werden könnten, ist daher keineswegs selbstverständlich. Da widerspreche ich auch Herrn Kollegen Untrieser. Man kann sie eben nicht einfach so ein bisschen länger laufen lassen, daran hängen einige weitere Entscheidungen. Die Landesregierung hat mit der Entscheidung für 2030 unumstößliche Tatsachen geschaffen. Auch wenn ich diese für absolut falsch halte, müssen wir damit umgehen. Meine größte Sorge ist, dass wir jetzt wieder Energie importieren müssen, die unter deutlich schlechteren Umweltstandards gewonnen wurde. Damit wäre nichts gewonnen – weder für das Klima noch für die Arbeitsplätze und die Industrie in Nordrhein-Westfalen. Auch damit müssen Sie sich auseinandersetzen, Frau Ministerin Neubaur. Landtag (Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, In- dustrie, Klimaschutz und Energie: Das mache ich!) Deshalb bleibt letztlich eine klare Forderung an die Landesregierung: Sie müssen endlich Farbe bekennen und den Strukturwandel organisieren. Dem Antrag können wir aus den genannten Gründen aber trotzdem nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
André Kuper
Danke, Frau Teschlade. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht ihr Abgeordneter Herr Röls.
Michael Röls GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Dieser Antrag holt die Sommerlochdebatte rund um den Braunkohleausstieg zum Jahr 2030 wieder hervor, und er irritiert mich in mehrerlei Hinsicht. Es wird so getan, als wenn es keinen einzigen Grund dafür geben würde, frühzeitig aus der Braunkohleverstromung auszusteigen. Dabei ist die Braunkohle der dreckigste fossile Energieträger, den wir haben. Die Tagebaue im Rheinischen Revier mit den angeschlossenen Kraftwerken sind eine der größten Quellen für Verschmutzung durch CO in unserem Bundesland. Eine so tiefgreifende Transformation einer Region verträgt sich nicht mit der Idee: Die Kraftwerke laufen noch etwas länger, aber wie lange, wissen wir auch nicht genau, und vielleicht gehen sie früher aus dem Markt. – So kann man keine Transformation vor Ort organisieren. Der Plan, den die Ampel-Bundesregierung letztendlich beschlossen hat, besagt: Die Braunkohlekraftwerke gehen 2030 aus dem Markt. Ob sie auch vom Netz gehen oder maximal für drei Jahre in eine Reserve überführt werden, entscheiden wir zu einem späteren Zeitpunkt. Die Tagebaue, die wir verkleinert haben, und die fünf Dörfer sowie drei Feldhöfe, die wir erhalten konnten – in diesen beiden Szenarien können wir in jedem Fall genügend Braunkohle fördern, um den Betrieb sicherzustellen –, bedeuten weitere Planungssicherheit. Das bedeutet auch, dass mit einem Ziehen der Reserve im für das Klima schlechtesten Fall immer noch 280 Millionen Tonnen Braunkohle im Boden bleiben. Das sind 280 Millionen Tonnen CO , die nicht mehr in unsere Atmosphäre gelangen. (Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Lena Teschlade [SPD]) Nach diesem Hitzesommer mit über 3.000 Hitzetoten in Nordrhein-Westfalen, in dem wir durch Brände in ganz Europa die Auswirkungen der Klimakrise so hart gespürt haben wie lange nicht – 16.09.2026 (Zurufe von Dietmar Brockes [FDP] und Lena Teschlade [SPD]) und wir wissen, das dicke Ende kommt noch –, ist es doch völlig klar, dass ein planvoller Weg, der für die Betroffenen Klarheit schafft, aber auch mehr Ambitionen beim Klimaschutz bringt, richtig ist. Dass dieser Plan umgesetzt wurde, kann man der Ampelregierung doch nicht vorwerfen. Das kann man auch der Landesregierung nicht vorwerfen, es ist vielmehr Verantwortungsübernahme für eine gute Zukunft für die Menschen in unserem Land. (Beifall von den GRÜNEN) Jetzt möchte die FDP zurück zum Ausstiegsdatum 2038. Wenn man das machen würde, würde man die Transformation in ein komplettes Chaos stürzen. (Marcel Hafke [FDP]: Ihr transformiert doch überhaupt nichts! – Heiterkeit von Dietmar Brockes [FDP]) Es gibt schon über 600 bewilligte Projekte im Rheinischen Revier. Der Prozess ist auf den beschleunigten Braunkohleausstieg ausgelegt. (Zurufe von Dietmar Brockes [FDP] und Lena Teschlade [SPD]) Die erste Runde der Ausschreibungen ist gelaufen. Natürlich hätten wir uns gewünscht, dass das früher stattgefunden hätte. Wenn ich auf dieser Welt eine Person kenne, die dafür immer wieder gekämpft und sich starkgemacht hat, dann ist das ja wohl Mona Neubaur. Sie ist ständig nach Berlin gelaufen und hat gesagt – ganz egal, welcher Couleur die Bundesregierung war –: Da muss es jetzt vorangehen. Die Ausschreibungsrunde ist überzeichnet. Die EU-Kommission hat grünes Licht gegeben. Die zweite Runde steht bevor. Natürlich obliegt es der Verantwortung der Bundesregierung, die bundesgesetzliche Überprüfungspflicht zu erfüllen, (Franziska Müller-Rech [FDP]: Ja klar!) aber ich muss schon sagen: Ich habe Verständnis dafür, dass man am Ende etwas prüfen will, was tatsächlich aussagekräftig ist. Deswegen ist völlig klar, dass die Versorgungssicherheit in Deutschland bzw. in Nordrhein-Westfalen durch den vorgezogenen Braunkohleausstieg nicht in Gefahr ist, (Dietmar Brockes [FDP]: Das behaupten Sie einfach so!) vielmehr verändert sich unser Energiesystem. (Dietmar Brockes [FDP]: Wo denn? Wo sind denn die anderen Kraftwerke?) – Herr Brockes, ein Stromsystem funktioniert doch nicht so, dass auf der einen Seite 1 GW Braunkohle rausgeht und auf der anderen Seite 1 GW Gaskraft reinkommt. Das ist komplexer. Wir hatten allein im Landtag Jahr 2025 in Deutschland rein marktgetrieben Netzanschlusszusagen für Batteriespeicher über 54 GW. Diese verändern ja etwas. Auch sie leisten einen Beitrag zu unserem Energiesystem, das sich transformiert und erneuerbar wird. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Die Ergebnisse der Ausschreibungen werden wir sehen, wenn sie veröffentlicht sind. (Dietmar Brockes [FDP]: Sie gefährden die Versorgungssicherheit!) Dass wir eine Bewegung spüren und es nicht mehr das alte Energiesystem ist, sondern ein neues, flexibles Energiesystem, das aus gutem Grund mit Back-up-Leistung unterstützt werden wird, ist der richtige Weg für den Klimaschutz. Das ist auch der richtige Weg für das Rheinische Revier, denn klar ist doch: Das Net Zero Valley im Rheinischen Revier ist eine riesige Chance für die Region. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Aber welches Unternehmen möchte ein Net Zero Valley mit dem dreckigsten Strom in Deutschland? Das kann man niemandem erklären, sondern wir wollen die Chancen für das Rheinische Revier nutzen. Wir sind auf einem guten Weg. Die Versorgungssicherheit ist nicht in Gefahr. (Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Marcel Hafke [FDP])
André Kuper
Danke, Herr Röls. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Loose.
Christian Loose AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es kommt die Flut. Ab 2030 soll der Tagebau Hambach geflutet werden, ab dem Jahr 2036 der Tagebau Garzweiler. Statt „verbrannte Erde“ heißt der Nero-Befehl hier in NRW: Flutet die Kohle! In beiden Tagebauen liegt noch so viel Kohle, dass die drei modernsten Braunkohlekraftwerke der Welt, die BoA-Kraftwerke, noch 75 Jahre Strom erzeugen können. Rechnerisch könnten in NRW 25 % des Stroms mit unserem heimischen Rohstoff erzeugt werden, und zwar zu unschlagbaren Preisen von rund 3 Cent pro Kilowattstunde, zumindest wenn man die krankhaften Klimasteuern weglässt. Doch die Sozialisten wollen keine Braunkohle. Nein, in ihrer moralischen Erhabenheit wollen sie uns in eine wetterabhängige Energieversorgung treiben und uns in ein industrielles Mittelalter zurückschicken. Deshalb steht die Vernichtung unserer Energieversorgung für diese Sozialisten an erster Stelle. Hier ist es die Flut, bei anderen Kraftwerken werden die Kühltürme gesprengt. Es darf aus deren Sicht kein Zurück geben. 16.09.2026 Mit diesem Verhalten wollen die handelnden Politiker uns für Jahrzehnte von wichtigen Technologien abschneiden. Denn sie wissen selbst, dass sich in einem freien Wettbewerb ihre wetterabhängigen Windmühlen und PV-Anlagen nicht durchsetzen würden. Bei all dem hat die technologiefeindliche FDP immer mitgemacht. Sie selbst hat in Regierungsverantwortung hier in NRW vor fünf Jahren die Verkleinerung des Tagebaus angeordnet. Damals ging es nicht nur um eine Verkleinerung des Tagebaus, sondern auch um ein vorzeitiges Ende im Jahr 2038 statt 2045. Auf Bundesebene hat die FDP dann sogar den Totalausstieg aus der Kohle und damit auch den Ausstieg aus der Braunkohle hier in NRW mitbeschlossen. Die FDP gehört somit nicht zu den Rettern einer Braunkohleverstromung, sondern zu ihren Totengräbern. Da nützt auch Ihr heutiger Scheinantrag nichts. Herr Brockes, mit Ihren Entscheidungen hier in NRW und im Bund haben Sie mit Ihrer FDP der Erpressung der Klimaterroristen nachgegeben. Wer aber mit Terroristen verhandelt, setzt unseren Rechtsstaat aufs Spiel. Die CDU ist sogar noch einen Schritt weitergegangen. Auch der CDU-Innenminister Herbert Reul hat den Klimaterroristen gehuldigt und den Hambacher Forst als Beute übergeben. Nun arbeitet diese CDU sogar mit dem verlängerten Arm dieser Klimaterroristen hier im Landtag zusammen. Wir als Alternative für Deutschland haben in diesem Plenum immer wieder gefordert, dass wir unsere heimische Braunkohle dauerhaft nutzen wollen. Der hier vorgelegte Antrag ist zwar nicht glaubwürdig, geht aber zumindest in die richtige Richtung. Aber eins möchte ich Sie alle doch einmal fragen. Glauben Sie wirklich, Sie wären umweltfreundlich, wenn Sie Schneisen in Wälder schlagen, um dort 250 Meter hohe Wettindustrieanlagen hinzupflanzen? Glauben Sie wirklich, Sie könnten eine Industrienation nach Wetterlage mit Strom versorgen? Glauben Sie wirklich, dass es eine effiziente Strategie ist, mit einem hohen Energieaufwand Wasserstoff aus Erdgas herzustellen, es mit einem hohen Aufwand zu verdichten, dann zu transportieren, um dieses überteuerte Luxusgas dann anschließend in umgebauten Gaskraftwerken zu verbrennen? Glauben Sie wirklich, dass das mit all den Umwandlungsverlusten weniger CO -Emissionen verursachen würde und billiger sei, als das Erdgas selbst zu verbrennen? Ich persönlich glaube, dass Sie längst wissen, dass Ihre sogenannte Energiewende die größte Geldverbrennung aller Zeiten darstellt, Sie aber leider nicht wissen, wie Sie dieses gescheiterte Projekt beenden können. Deshalb bieten wir Ihnen an: Arbeiten Sie mit uns an einer technologieoffenen Lösung für unsere Energiesysteme. Nutzen Sie die weltweit effizientesten Landtag Braunkohlekraftwerke, reaktivieren Sie die effizientesten Steinkohlekraftwerke wie zum Beispiel das in Hamm und reaktivieren Sie die sichersten Kernkraftwerke der Welt wie das im benachbarten Lingen. Lassen Sie uns die Zukunft gemeinsam gestalten, für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Danke, Herr Loose. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Neubaur. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident, in diesem Hohen Hause befinden sich weder bei der FDP noch bei der CDU, bei den Grünen oder bei der SPD Klimaterroristen. Es ist auch kein verlängerter Arm von Klimaterroristen hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen zu finden. (Christian Loose [AfD]: Fragen Sie mal die Frau Grothus! Januar 2018, Hambacher Forst, Frau Grothus!) Ihre Partei kann allerdings die Nähe zu Russland – gegen die Interessen der Bundesrepublik – nicht mehr länger abstreiten. Deswegen will ich das für uns hier einmal klarstellen, bevor ich zum Antrag der FDP spreche. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Auch wenn es Sie überraschen mag, liebe Kollegen von der FDP – Sie haben hier nicht zum ersten Mal die Kritik am Braunkohleausstieg 2030 vorgetragen –, sage ich Ihnen: Ich war in meinen Aussagen zum Braunkohleausstieg von Anfang an klar. Versorgungssicherheit ist für mich nicht verhandelbar. Sie war es nie und wird es nie sein. Es wird kein Kraftwerk vom Netz gehen, wenn dadurch die sichere Versorgung mit Strom gefährdet wäre. Das reicht eigentlich schon als Antwort auf Ihren Antrag, ich will aber gerne noch ein bisschen darauf eingehen. Am Ende des Antrags fordern Sie die Rückabwicklung des Braunkohleausstiegs auf 2038 und ehrlicherweise auch ein bisschen darüber hinaus; zumindest habe ich das Ihrer Rede entnommen. Sie verkennen wohl etwas, was ich zu dieser Rückabwicklung des Braunkohleausstiegs genauso deutlich sage: Versorgungssicherheit bedeutet eben nicht, dass man sich an die Braunkohle als einzigen Energieträger kettet. Ich will daran erinnern, dass im Rheinischen Revier 130 Ortschaften und Weiler entsiedelt und umgesiedelt worden sind. Über 40.000 Menschen haben ihr Zuhause und ihre Heimat verloren. Durch den vorgezogenen Braunkohleausstieg – das war einer der Haupttreiber, das zu verhandeln – haben Menschen jetzt die Sicherheit, dass sie dort wohnen bleiben können, wo sie wohnen, wo sie leben, 16.09.2026 wo sie in landwirtschaftlichen Betrieben auf dem Boden des Rheinischen Reviers ihre Familien ernähren, und das schon seit Jahrhunderten. (Beifall von den GRÜNEN)
André Kuper
Frau Ministerin, ich müsste Sie einmal unterbrechen. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus den Reihen der SPD, von der Kollegin Teschlade. Lassen Sie die zu? Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr gerne.
André Kuper
Kollegin Teschlade hat das Wort.
Lena Teschlade SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank auch an Sie, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben soeben kurz ausgeführt, dass kein Kraftwerk früher vom Netz geht, wenn die Versorgungssicherheit dann nicht gewährleistet ist. Aber 2030 ist ein Fakt. Wir haben die Plus-drei-Option. Können Sie uns mitteilen – wir als Parlament wissen es nicht –, mit welchen Kosten es am Ende verbunden sein wird, wenn diese Reserveoption gezogen wird. Am Ende wird diese Entscheidung nämlich von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern finanziert werden müssen. Wir würden schon gerne wissen, mit welchen Kosten wir aufgrund dieser Entscheidung dann zu rechnen hätten. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Teschlade, vielen Dank für die Frage. Diese Frage müssten Sie einfach über Kollegen in der Bundestagsfraktion an die Bundesregierung stellen. (Dietmar Brockes [FDP]: Nee, das müssen Sie mal machen!) Denn über die Frage der Ausgestaltung einer möglichen Reserve entscheidet der Bund, (Lena Teschlade [SPD]: Sie können sich doch nicht immer rausreden! – Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) genauso wie der Bund über die Frage des Berichtes entscheidet. Die Verantwortung liegt beim Bundeswirtschaftsministerium. Sie sind dafür verantwortlich. Ich will an die von der CDU, von Herrn Untrieser, und von Herrn Röls vorgetragenen Reden anschließen. Wenn wir jetzt feststellen, dass die Ausschreibungen überzeichnet sind und wir erst Mitte Februar oder März wissen, was an welchen Standorten tatsächlich an Ausschreibungen zu erwarten ist, ergibt es aus Landtag meiner Sicht schon Sinn, das abzuwarten, um dann den Evaluationsbericht zu schreiben. Anders als Sie, lieber Herr Brockes, war es mir immer egal, welche Parteifarben in der Bundesregierung sind. (Dietmar Brockes [FDP]: Nein!) Ich habe – immer im Interesse der Energieversorgungssicherheit von Nordrhein-Westfalen – schon Robert Habeck und die damalige Bundesregierung gedrängt, die Kraftwerkstattregie aufs Gleis zu setzen. (Marcel Hafke [FDP]: Nö!) Sie kam viel zu spät. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Jetzt ist sie da. Ich will sagen: Die Kapazitätsfrage ist etwas anderes als das, was Sie hier vorzustellen versuchen. – Die Speicher wurden angesprochen. Wir haben eine starke Landschaft der Bioenergieproduktion in Nordrhein-Westfalen. Seit wohl zwei Jahren rege ich in Energieministerkonferenzen zusammen mit den anderen Ministerinnen und Ministern der Energiefachzuständigkeit gegenüber der Bundesregierung an: Guckt euch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz an. Wie kann man da kurzfristig flexible Kapazitäten schaffen, die die Energieversorgungssicherheit gewährleisten? Reden Sie mal mit denen, die heute Biogasanlagen betreiben. Sie sind bereit, reinzugehen und im Sinne der Energieversorgungssicherheit die Erfüllung einer neuen und anderen Aufgabe in der Energie- und Wärmeproduktion sicherzustellen. Deswegen ist es abschließend meines Erachtens wie folgt: Der Reservebetrieb bis 2033 ist im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz vorgesehen; die Verlängerung auf 2033 als Reserve wurde von den hier allen bekannten Fraktionen im Bundestag beschlossen. Wir haben die Leitentscheidung so getroffen, dass die Menschen – der beginnende Strukturwandel, alles, was Frau Teschlade richtigerweise eben aufgeführt hat – weiterarbeiten können, weil uns daran gelegen ist, dass wir den Braunkohleausstieg mit dem Ziel der Energieversorgungssicherheit, einer neuen Perspektive für die Menschen im Rheinischen Revier, neuen Arbeitsplätzen und einer Klimaneutralität und Bezahlbarkeit für die Energieversorgung in Nordrhein-Westfalen unterm Strich zusammenbekommen. (Beifall von den GRÜNEN)
André Kuper
Frau Ministerin, es gibt den Wunsch nach einer weiteren Zwischenfrage. – Sie sind fertig; die wurde nicht zugelassen. – Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache. 16.09.2026 Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/21215. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es demnach nicht. Damit ist der Antrag Drucksache 18/21215 wie gerade festgestellt abgelehnt. Ich rufe auf: 5 Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Drucksache 18/19781 Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Drucksache 18/21303 zweite Lesung Ich erteile als erstem Redner für die Fraktion der CDU dem Abgeordneten Hagemeier das Wort.
Daniel Hagemeier CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die antragstellende Fraktion schlägt vor, die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung für das Jahr 2026 auszusetzen. Dazu muss man zunächst eines klarstellen. Wir sprechen hier nicht über eine kurzfristig beschlossene oder frei festgelegte Anhebung. Für die Entwicklung der Abgeordnetenbezüge gilt in Nordrhein-Westfalen ein gesetzlich geregeltes Verfahren. Maßstab ist der Normallohnindex, den IT.NRW jährlich ermittelt. Er bildet die durchschnittliche Entwicklung der Bruttolöhne und Gehälter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land ab. Die Abgeordnetenentschädigung ist damit an einen transparenten und nachvollziehbaren Maßstab gebunden. Über dieses Verfahren entscheidet der Landtag zu Beginn einer Wahlperiode und nicht jedes Jahr aufs Neue nach politischer Stimmungslage. Der Verweis auf die Entscheidung des Deutschen Bundestags ändert nichts daran, dass für den Landtag Nordrhein-Westfalen eigene gesetzliche Regelungen gelten. Verlässlichkeit bedeutet, an zuvor beschlossenen Regeln festzuhalten. Eine Ausnahme immer dann zu verlangen, wenn sie politisch gerade opportun erscheint, schafft keine zusätzliche Glaubwürdigkeit. Die Abgeordnetenentschädigung erfüllt zudem einen wichtigen verfassungsrechtlichen Zweck. Sie soll Menschen aus unterschiedlichen Berufen und Lebenssituationen ermöglichen, ein Mandat zu Landtag übernehmen und wirtschaftlich unabhängig auszuüben. Diese Unabhängigkeit gehört zu den Voraussetzungen eines freien Mandats. Die Entwicklung der Abgeordnetenbezüge ist seit Einführung des geltenden Verfahrens hinter der allgemeinen Lohnentwicklung in Nordrhein-Westfalen zurückgeblieben. Auch das gehört zu einer sachlichen Einordnung. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird deshalb kein strukturelles Problem gelöst. Es wird auf eine symbolische Ausnahme anstelle verlässlicher Regeln gesetzt. Der Hauptausschuss hat vor diesem Hintergrund zu Recht empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Dieser Empfehlung folgen wir als CDU-Landtagsfraktion. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP)
André Kuper
Danke, Herr Hagemeier. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Herr Ganzke.
Hartmut Ganzke SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn schon der zweite Redner in einer Debatte sagt: „Es ist alles gesagt, aber nur nicht von mir“, dann kann das zwei Gründe haben: a) mangelndes Selbstbewusstsein des Redners, der am Rednerpult steht – das will ich hier verneinen –, und b) dass es wirklich so ist, Herr Kollege Hagemeier, dass Sie konkret darauf hingewiesen haben, um was für eine Materie es geht. Deshalb bleibt mir, noch mal eins klar zu sagen: Auch dieses aktuelle System, was beschlossen worden ist, kann man wie jedes System kritisieren und als vollkommen falsch bezeichnen. Das kann man, das darf auch jeder und jede. Aber eines ist es, und das bleibt auch so: transparent und nachvollziehbar. Die Transparenz und die Nachvollziehbarkeit waren die Gründe, die uns damals dazu gebracht haben, dieses Gesetz zu verabschieden. Deshalb wird die SPD-Fraktion diesen Gesetzentwurf genau so, wie sie es im Hauptausschuss gemacht hat, ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD, den GRÜNEN und Chris- tina Schulze Föcking [CDU])
André Kuper
Vielen Dank, Herr Ganzke. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht die Abgeordnete Frau Wenzel.
Jule Wenzel GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demo-16.09.2026 kratischen Fraktionen! Wir debattieren diesen vorliegenden Gesetzentwurf heute ja bereits zum zweiten Mal. Bereits bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfs durfte ich dazu sprechen und habe die Position nicht nur meiner Fraktion, sondern auch die von SPD, CDU und FDP sehr ausführlich dargestellt. Wir erleben gerade wirtschaftlich schwierige Zeiten. Viele Menschen stehen unter Druck. Genau deshalb ist entscheidend, dass wir als Parlament transparent, nachvollziehbar und verlässlich handeln und eben nicht nach politischer Opportunität. Den Mechanismus hat mein Vorredner Herr Daniel Hagemeier eben ausreichend vorgestellt. Lassen Sie mich aber eines noch mal ganz einfach formulieren: Wenn die Löhne in diesem Land steigen, dann steigen auch die Abgeordnetenbezüge. Wenn sie sinken, sinken auch die Abgeordnetenbezüge. Diese Kopplung stellt sicher, dass wir als Abgeordnete, die wir über unsere eigenen Bezüge entscheiden, uns eben nicht über Maß bedienen, sondern an der Lebensrealität der Menschen in diesem Land orientieren. Dieser Fakt wird sich trotz des Gezeters und der Verunglimpfung durch die AfD nicht ändern. Auch wir folgen der Empfehlung des Hauptausschusses. (Beifall von den GRÜNEN, der SPD und Chris- tina Schulze Föcking [CDU])
André Kuper
Danke schön, Frau Wenzel. – Für die FDP spricht der Abgeordnete Herr Hafke.
Marcel Hafke FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will das so einordnen, dass ich glaube, dass die Ausgestaltung der Diäten in Nordrhein-Westfalen so transparent und nachvollziehbar ist wie in kaum einem anderen Bundesland in dieser Republik, dass die Bürgerinnen und Bürger sich sehr gut ein Bild davon machen können, was ein Abgeordneter an Diäten erhält, wie dahinter verausgabt werden muss und welchem Sinn und Zweck das folgt. Das haben meine Vorredner, wie ich finde, sehr gut ausgeführt. Ich finde es bemerkenswert, dass die AfD hier wieder mit einem solchen Symbolthema voranschreitet und probiert, auf billigen Stimmenfang zu gehen. Herr Loose, leider passt in Ihr Programm, dass viel mit Populismus gearbeitet und probiert wird, Menschen damit zu überzeugen. Manchmal verfängt es, manchmal auch nicht. Ich glaube, es ist auf jeden Fall nicht richtig, jeweils nach Stimmungslage Politik zu machen. Die Freien Demokraten werden deswegen den Gesetzentwurf ablehnen, und ich glaube, das ist der richtige Weg. Wenn Sie demnächst bereit sind, einen konstruktiven Vorschlag zu machen, wie man die Diätenregelung Landtag anpassen kann, dann gerne, aber nicht, nur weil die Stimmungslage Ihnen gerade opportun scheint. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD)
André Kuper
Danke, Herr Hafke. – Für die AfD spricht Herr Dr. Beucker.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Das Anliegen hinter diesem Gesetz ist einfach: Es soll dieses Jahr keine Diätenerhöhung im Landtag NRW geben. – Diese Erhöhung geschieht normalerweise quasi automatisch mit gesetzlicher Festlegung. Auf diese Weise wird die Angemessenheit der Entschädigung sichergestellt. Zudem kann die Bevölkerung die Entschädigungsentwicklung nachvollziehen. Der seit dem 26. Februar 2026 herrschende Irankrieg führt aufgrund der fossilen Abhängigkeit Deutschlands zu erhöhten Energiekosten, welche die deutsche Wirtschaft belasten. Diese höheren Kosten werden langfristig an die Verbraucher weitergegeben, sodass die Auswirkungen nicht nur in energieintensiven Branchen spürbar sind, sondern auch private Haushalte betreffen. Mit Blick auf den zu erwartenden Kaufkraftverlust und die bereits angespannte Haushaltslage möchte die AfD, dass für das Jahr 2026 die Abgeordnetenentschädigung nicht erhöht wird. Frau Kollegin Wenzel von den Grünen hat in der ersten Lesung als Grund für die Ablehnung unseres Gesetzentwurfs durch die Brandmauerparteien angeführt, die Erhöhung stehe eben im Gesetz. Man kann ein Gesetz aber jederzeit aussetzen. Dafür sind wir doch der Gesetzgeber. (Zuruf von Jule Wenzel [GRÜNE]) Und niemand ist schutzwürdig, am allerwenigsten die Abgeordneten, weil sie es selbst in der Hand haben, es zu ändern. Deswegen kann sich niemand darauf verlassen, dass es nicht geändert wird. Das Verfahren wird auch insgesamt überhaupt nicht infrage gestellt. Doch es bestehen außergewöhnliche Umstände. Die deutsche Wirtschaft befindet sich weiterhin in einer Phase der Stagnation. Diese Entwicklung ist auf strukturelle Schwächen, hohe Energiepreise, einen Rückgang der industriellen Produktion und internationale Handelskonflikte zurückzuführen. Die Exportabhängigkeit der deutschen Wirtschaft macht sie anfällig für internationale Handelskonflikte; insbesondere die von den USA eingeführten Zölle auf europäische Produkte sind da zu nennen. Die NRW-Arbeitslosigkeit liegt bei knapp 8 %. Die Beschäftigung in der Industrie nimmt ab. Nur in 16.09.2026 staatlich geprägten Dienstleistungssektoren ist ein leichter Zuwachs zu verzeichnen. Die politischen Unsicherheiten, einschließlich der Herausforderungen – um es einmal ganz vorsichtig zu sagen – bei der Umsetzung von Reformen, tragen zur Zurückhaltung bei Investitionen und Konsum bei. Die Kaufkraft vieler Haushalte ist dadurch deutlich reduziert worden, was auch zu einer starken Senkung der Konsumkonjunktur führt. Der Krieg in der Ukraine führt zu enormen zusätzlichen finanziellen Belastungen. In ihrer ganzen Tiefe sind diese noch gar nicht absehbar, da Dauer und Ausmaß des Krieges weiterhin nicht kalkulierbar sind. Das alles schlägt auf die Bevölkerung durch. In der Vergangenheit haben Regierende in vielen Ländern der Welt als Zeichen der Solidarität mit ihrer notleidenden Bevölkerung auf einen Teil ihrer Bezüge verzichtet. Zum Beispiel hat die neuseeländische Regierungschefin Jacinda Ardern bereits im Frühjahr 2020 mit gutem Beispiel vorangehend für sechs Monate auf 20 % ihrer Bezüge verzichtet. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Die Kürzung galt auch für die Mitglieder ihrer Regierung sowie für andere hohe Staatsbedienstete. Auch unser Bundestag in Berlin hat auf Diätenerhöhungen verzichtet. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Aber Sie hier von den Altparteien wollen nicht anerkennen, dass besondere Umstände vorliegen. Sie wollen nicht einmal einmalig verzichten, um so Ihre Solidarität mit den Menschen im Land zum Ausdruck zu bringen und einen Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts zu leisten. Dabei gibt es keinen einzigen vernünftigen Grund, sich so an Ihrer Diätenerhöhung festzuklammern. Haben Sie kein Mitgefühl? Dann heucheln Sie es doch wenigstens. Aber ich sehe schon: Sie wollen nicht. Sie zeigen Haltung, nur eine erbärmliche. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Der Wähler wird Sie daran erkennen, wenn er sich heraussucht, wo er sein Kreuz nicht macht, nämlich bei den Verursachern der Migrationskrise, der Energiepreiskrise und der Schuldenkrise – wie dieses Jahr in Sachsen-Anhalt, so auch nächstes Jahr in NRW. Freuen Sie sich auf eine große AfD-Fraktion. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Danke, Herr Beucker. – Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache. Der Hauptausschuss empfiehlt in Drucksache 18/21303, den Gesetzentwurf Drucksache 18/19781, Landtag abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Drucksache 18/19781 selbst, nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt diesem Gesetzentwurf der AfD zu? – Das ist die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Enthaltungen gibt es damit nicht. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/19781 abgelehnt. Ich rufe auf: 6 Abschlussbericht der Enquetekommission „Wasser in Zeiten der Klimakrise“ (Enquetekommission III) Abschlussbericht der Enquetekommission III gemäß § 61 Absatz 3 der Geschäftsordnung Drucksache 18/20950 Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/8423 Ich erteile zuerst der Vorsitzenden der Enquetekommission, Frau Abgeordnete Astrid Vogelheim, das Wort zu einer mündlichen Berichterstattung. – Bitte schön. (Christian Loose [AfD] weist auf die nicht be- setzte Regierungsbank: Für die Landesregie- rung wohl nicht wichtig genug!)
Astrid Vogelheim GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Sommer hat eine Nachricht an uns: Wir müssen die Welt verändern. – Die Hitze und die vielen Hitzetoten, die Dürre und die Noternten, das Niedrigwasser und die Waldbrände und alles, was gesellschaftlich damit verbunden ist, fordern uns politisch heraus, mehr zu tun: mehr vorzusorgen, noch genauer hinzusehen, noch größere Veränderungen anzustoßen. (Beifall von den GRÜNEN) Transformationen dieser Größenordnung bewältigt keine einzelne Person, keine einzelne Partei, und sie lassen sich auch nicht in Zeiträume wie eine Legislaturperiode quetschen. Große Veränderungen brauchen große Tische, an denen möglichst viele Menschen mit ihren unterschiedlichen Perspektiven Platz haben. Große Veränderungen brauchen Austausch und Aushandlungen. Sie brauchen Übereinkünfte und manchmal Kompromisse. Genau so einen Tisch hatten wir mit der Enquetekommission „Wasser in Zeiten der Klimakrise“, und ich freue mich, die Ergebnisse dieser Aushandlungen hier heute vorstellen zu dürfen. 16.09.2026
André Kuper
Frau Kollegin, darf ich Sie einmal unterbrechen? Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Frau Freimuth.
Astrid Vogelheim GRÜNE
Nein.
André Kuper
Okay.
Astrid Vogelheim GRÜNE
Der Einsetzung dieser Enquetekommission gingen mehrere Dürrejahre und natürlich die Flutkatastrophe von 2021 voraus. Ihren Abschluss fand sie in diesem Sommer, in dem uns die Folgen der Klimakrise heftiger und früher als befürchtet erreicht haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Vorsitzende der Enquetekommission darf ich heute den Abschlussbericht ins Plenum einbringen. Trotz allem, was wir in diesem Sommer erlebt haben, empfinde ich dabei auch Stolz und Zuversicht. Stolz bin ich dabei nicht auf mich selbst – oder vielleicht ein kleines bisschen –, sondern auf alle Beteiligten, die am Tisch Platz genommen und ihre Zeit und Expertise eingebracht haben, denn innerhalb der Enquetekommission war von Anfang an klar: Das Thema „Wasser und Klimakrise“ wird von allen Beteiligten sehr ernst genommen. – Allen war bewusst, was auf dem Spiel steht, und allen wurde auch schnell klar, was wir auf Jahre und Jahrzehnte hinaus zu gewinnen haben. Genau das gibt mir Zuversicht. (Angela Freimuth [FDP]: Das teilt die Landes- regierung aber nicht!) Ich glaube, wir können die Welt verändern – auch hier in NRW, gerade hier in NRW, wo wir schon so viel auf den Weg gebracht haben und wo wir mit der Enquetekommission so vorausschauend waren, dass wir jetzt Ergebnisse haben, die uns ganz akut und aktuell helfen werden. Alle Beteiligten haben großen Einsatz gezeigt und viel Arbeit investiert. Dabei sind wir natürlich nicht alle mit der gleichen Perspektive an diesen Tisch gegangen und auch nicht alle mit derselben Meinung wieder aufgestanden. Uns allen waren und sind unterschiedliche Aspekte unterschiedlich wichtig. Wir haben viel diskutiert, haben uns arrangiert, haben um Kompromisse gerungen. Aber immer war bei allen Beteiligten der Wille da, zum Gelingen dieser Enquetekommission beizutragen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ich bin sehr dankbar dafür, dass wir zusammen an diesem Tisch gesessen haben, dass wir die Arbeit getan haben – eine Arbeit, die aktueller nicht sein könnte, denn die Krisen des Klimawandels sind alle mit Wasser verknüpft. Sie sind Ausdruck eines zutiefst gestörten Wasserhaushaltes, der zunehmend Landtag weiter aus dem Gleichgewicht gerät. Egal, wo wir leben: Wasser prägt unser Leben mit einer Selbstverständlichkeit, die nur selten hinterfragt wird. Sauberes Trinkwasser aus dem Hahn, eine funktionierende Abwasserentsorgung, Gewässer als Orte der Erholung und des Naturerlebens – all das nehmen wir oft erst dann bewusst wahr, wenn Probleme auftreten und das Wasser eben nicht mehr zuverlässig und in der gewohnten Menge fließt. Die Klimakrise zwingt uns, diese vermeintlichen Selbstverständlichkeiten neu zu betrachten und uns bewusst zu machen, dass Wasser auch in Nordrhein-Westfalen keine unbegrenzt und allzeit verfügbare Ressource mehr ist. Mit der Enquetekommission „Wasser in Zeiten der Klimakrise“ haben wir uns fraktionsübergreifend einem intensiven gemeinsamen Lernprozess gestellt. Sehr früh wurde dabei deutlich: Wasser ist kein isoliertes Fachthema. Es berührt Fragen von Gesundheit und Sicherheit, wirtschaftlicher Entwicklung, sozialer Gerechtigkeit und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Wenn wir über Wasser sprechen, müssen wir immer auch darüber sprechen, wie wir als Gesellschaft mit unseren gemeinsamen Lebensgrundlagen umgehen. Angesichts der zunehmenden Klimafolgen müssen viele dieser Themen neu ausgehandelt und auf eine neue Grundlage gestellt werden. Wir haben zusammengetragen, wo wir aktuell stehen, was tragfähig und verlässlich funktioniert, wo Prozesse stärker ineinandergreifen müssen, wo uns Herausforderungen bevorstehen, wo investiert, was transformiert werden muss. Denn in diesem dicht besiedelten Bundesland mit unterschiedlichsten Nutzungsansprüchen und Naturräumen sind die Herausforderungen enorm, und wir haben keine Zeit mehr zu verlieren. Dabei geht es nicht allein um technische Lösungen, sondern um die Frage, wie wir Risiken fair verteilen, Vorsorge treffen und unsere natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft schützen. Allen war wichtig, diese Zusammenhänge klar zu benennen. Wasserpolitik ist immer auch Gesellschaftspolitik. Die Auswirkungen der Klimakrise treffen Menschen je nach Wohnort, sozialer Lage oder gesundheitlicher Situation unterschiedlich. Nachhaltige und gerechte Wasserpolitik bedeutet mitzudenken, wer wovon und wie stark betroffen ist und Verantwortung für alle Teile der Gesellschaft zu übernehmen. Wir sprechen nicht nur von der Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger. Die Auseinandersetzung mit dem Thema „Wasser“ hat uns wieder und wieder vor Augen geführt, dass wir mit unserem Handeln auch besonders für den Zustand unserer Natur und unserer vielfältigen Ökosysteme verantwortlich sind. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) 16.09.2026 Beim Thema „Niedrigwasser“ reden wir nicht nur über das Flussbett des Rheins als augenfälligstes Symptom. Wir reden über die Bäche, Flüsse, Moore und Auwälder, die sich durch das ganze Land ziehen. Wir dürfen diese Problemstellung nicht isoliert betrachten, dürfen uns beim Ergreifen von Maßnahmen nicht im Klein-Klein des Nachbesserns verlieren, und wir dürfen dabei nicht nur darüber reden, wie wir mit den Folgen der Klimakrise umgehen. Klimaanpassung ist notwendig, aber sie kann die Ursachen der Klimakrise nicht beheben. Klimaschutz ist und bleibt auch im Wasserbereich die wichtigste Form der Vorsorge. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Jedes Grad vermiedener Erwärmung trägt dazu bei, Wasserstress zu begrenzen, Nutzungskonflikte zu entschärfen und künftige Belastungen zu reduzieren. Jeder in Vorsorge investierte Euro zahlt sich um ein Vielfaches aus – nicht nur monetär, sondern besonders, was Menschen und Ökosysteme angeht, die durch die Vorsorge eben nicht zu Schaden kommen. Diese Erkenntnis war leitend für viele Diskussionen in der Kommission. Die Enquetekommission hat interdisziplinär, offen und mit dem Anspruch gearbeitet, unterschiedliche Sichtweisen zusammenzuführen. Wissenschaftliche Erkenntnisse, praktische Erfahrungen sowie politische Bewertungen wurden miteinander in Beziehung gesetzt. Dabei ging es darum, Zielkonflikte sichtbar zu machen und tragfähige Orientierung für unser Handeln zu entwickeln. Dazu haben die 16 Mitglieder der Enquetekommission, darunter fünf ständige Sachverständige und die Referentinnen und Referenten der Fraktionen und der Landtagsverwaltung, zwei Jahre lang Anhörungen und Fachgespräche mit Vertreterinnen des MUNV, des LANUK, der Kommunen, der sondergesetzlichen Wasserverbände, der Wirtschaft und der Wirtschaftsverbände, der Umweltverbände und aus Wissenschaft und Forschung geführt und ausgewertet und zu allen erdenklichen Aspekten des Themas „Wasser“ in NRW Informationen zusammengetragen. All diese Menschen haben unglaublich viel Erfahrung und Fachwissen eingebracht und manchmal auch sehr viel Geduld. Euch und Ihnen gilt mein allerherzlichster Dank. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Wir haben den Blick geweitet – über Nordrhein-Westfalen hinaus. Gerade beim Wasser liegt die Zusammenarbeit mit unseren niederländischen Nachbarn nahe. Sie haben enorme Erfahrungen im Umgang mit Wasser. Zugleich sind unsere Flüsse und Einzugsgebiete über die Grenzen hinweg miteinander Landtag verbunden. Deshalb führte uns unsere Informationsreise auch dorthin. Auch hier: Ganz herzlichen Dank für die fantastische Unterstützung aus den Niederlanden! (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der FDP) In 26 Sitzungen haben wir uns mit Extremereignissen und ihren gesellschaftlichen und auch psychosozialen Folgen beschäftigt. Wir haben uns mit Hochwasserschutz, mit Wasser in Ökosystemen und in der Trinkwasserversorgung, mit Wasser in der Land- und Forstwirtschaft und in Siedlungsstrukturen befasst. Wir haben uns der Rolle von Wasser in der Gesundheit, bei der Freizeitgestaltung, als Transportweg, für die Energiegewinnung, für Bergbau, Industrie und Gewerbe gewidmet. Natürlich haben wir uns auch mit Abwasser- und Kläranlagen beschäftigt. Besonders intensiv haben wir uns mit den Verteilungsfragen und möglichen Nutzungskonflikten auseinandergesetzt. Den Genehmigungsverfahren und Finanzierungsstrukturen bzw. den Reformbedarfen in diesen Bereichen haben wir jeweils ein eigenes Kapitel in dem Bericht gewidmet. Seit der Fertigstellung des Berichts frage ich mich immer wieder, ob wir irgendetwas vergessen haben. Bisher ist mir aber noch nichts eingefallen, was fehlt. Ich denke, dieser Bericht hat wirklich das Potenzial, uns in NRW fit für die Zukunft zu machen. (Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Ver- einzelt Beifall von der CDU) Alle Ergebnisse sind jetzt in dem fast 400 Seiten umfassenden Abschlussbericht nachzulesen. Wem das zu theoretisch ist, dem empfehle ich die letzten Seiten. Dort stehen über 150 konkrete, praktische Handlungsempfehlungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe eingangs gesagt, dieser Sommer hätte eine Nachricht an uns. Mit einem für Wasserthemen sensibilisierten Ohr lassen sich aber gleich mehrere Nachrichten heraushören. Diese Nachrichten verbinden viele Kapitel unseres Berichts und finden sich in ganz unterschiedlichen Handlungsempfehlungen wieder. Einige davon möchte ich hier herausgreifen; denn was wir an Transformationen anstoßen müssen, lässt sich nicht in einzelne Lieblingsmaßnahmen fassen, sondern ist vielschichtig und miteinander verbunden – wie unsere Wassereinzugsgebiete. Die erste Nachricht, die dieser Sommer für uns bereithält: Uns droht eine extreme Zunahme von Wetterextremen. Jedes einzelne davon ist mit Wasser verknüpft. Der Enquetebericht könnte auch den Namen „Schutz vor Wasser – Schutz von Wasser“ tragen; denn das sind zwei Seiten derselben Medaille. Im Juli haben wir zum fünften Mal der Opfer der Flutkatastrophe von 2021 gedacht. In der Zeit nach 16.09.2026 dieser Katastrophe galt die politische und öffentliche Aufmerksamkeit zu Recht vor allem dem Zuviel an Wasser – dem Hochwasserschutz, den Retentionsflächen, der Renaturierung und dem Bevölkerungsschutz. In den vergangenen Monaten dieses Jahres hat uns vor allen Dingen das Zuwenig an Wasser umgetrieben. Die Ausmaße eines katastrophalen Hitzesommers sind uns noch gar nicht ganz klar. Wie viel Natur ist auf Jahre oder sogar Jahrzehnte zerstört? Wie viel Ernte ist ausgefallen? Wie viele Menschen wären ohne die extreme Hitze noch am Leben? Wäre auf diese Dürre Starkregen gefolgt, wäre es noch katastrophaler geworden; denn der ausgetrocknete Boden hätte keine Massen an Regen aufnehmen können. Einen Vorgeschmack darauf konnten wir in meinem Wahlkreis in Aachen im August dieses Jahres bekommen, als die ersten Regenfälle nach der Dürre fielen und sofort Straßen unter Wasser standen und Bäume umstürzten. Was der nächste oder der übernächste Sommer bringt, wissen wir nicht. Wir sind es in NRW gewohnt, dass es immer genug Wasser gibt. Aber wir steuern ganz klar auf ein Auf und Ab zwischen dem Zuviel und dem Zuwenig hin. Dem sind wir aber nicht hilflos ausgeliefert. Wir können beeinflussen, wie Wasser sich in unserer Landschaft und unseren Städten verhält. Für den Schutz vor Wasser und den Schutz von Wasser gilt dabei im Prinzip dasselbe. Wir werden mit den Maßnahmen, die wir treffen, immer gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen. Die Flüsse in NRW brauchen mehr Raum. Die Städte brauchen mehr Grün. Wir müssen wieder möglich machen, dass kühle und feuchte Böden Wasser speichern. Kurzum: Wir müssen das Wasser aus wasserreichen Zeiten in wasserarme Zeiten bringen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wir müssen dabei die Maßnahmen bündeln und umsetzen, die den größten Hebel gegen die Extreme bieten. Das heißt, wir müssen uns Mehrfachwirkungen effektiv zunutze machen – zum Beispiel mit Entsiegelung in den Städten. Beton aus Schulhöfen und öffentlichen Plätzen herauszureißen und die Flächen nachhaltig zu bepflanzen, hilft gegen Hitze und Hochwasser. Die zweite Nachricht dieses Sommers: Es brennt in NRW und in Westeuropa. In Aachen war zufällig zur Zeit der Brände ein Riesenrad in der Innenstadt aufgebaut. Es war Reit-WM, Summer in the City – und Rauchgeruch in der Luft. Vom Riesenrad aus konnte man gleichzeitig zwei Rauchsäulen aufsteigen sehen, einmal vom Hürtgenwald und einmal aus dem Hohen Venn. Das waren die größten Brände in der Geschichte NRWs und Belgiens. Sie haben Wälder Landtag vernichtet, Dörfer bedroht und Teile eines der wertvollsten Ökosysteme Europas, eines Hochmoors, zerstört. Der Klimawandel findet nicht irgendwo statt. Wir können uns auch nicht einfach anpassen, indem wir ein paar Klimaanlagen bauen. Wer baut dem Moor, dem Wald oder dem Gemüseacker eine Klimaanlage? (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Aktuell erhitzt sich Westeuropa weltweit am schnellsten. Wenn wir uns fragen, was wir hier in NRW tun können, dann ist Wasser die Antwort. Wir brauchen das Wasser im Boden. Wir brauchen artenreiche Laubwälder, Grünland und Schwammwälder, die Wasser speichern. Wir brauchen wiedervernässte Moore, deren Torfschichten CO binden. Wir brauchen renaturierte Auen und müssen Flussbegradigungen und Entwässerungsgräben zurückbauen. Dabei müssen wir uns gar nicht zwischen Klimafolgenanpassung oder Klimaschutz entscheiden. Maßnahmen, die uns wirklich nachhaltig schützen, vereinen beides. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Die dritte Nachricht: Wasser ist wertvoller als jeder fossile Energieträger. Aber es steht selten im Mittelpunkt politischer Entscheidungen. Für Wasser gibt es keinen Tankrabatt. Wir greifen selten politisch in die Verfügbarkeit von Wasser ein. Es ist einfach da – so selbstverständlich, wie Lebensgrundlagen nun einmal sind. Aber von dem Wassermangel und den Noternten in der Landwirtschaft über Rekordniedrigstände in den Flüssen bis hin zu den Bränden in den schnell aufgeforsteten und entwässerten Wäldern und Mooren: Überall ist NRW vom Wasser geprägt und zahlt Lehrgeld, wo es unvorhergesehen fehlt oder zu viel ist. Die öffentliche Trinkwasserversorgung ist vermutlich der wichtigste und grundlegendste Aspekt unserer Daseinsvorsorge. Wir haben heute die Verantwortung, sie auch bei sinkenden Grundwasserspiegeln sicherzustellen und zu priorisieren, wer wann wo über wie viel Wasser verfügen kann und zu welchem Preis. Bürgerinnen und Bürger sowie die Ökosysteme stehen in dieser Prioritätenliste ganz oben. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Die vierte Nachricht: Der Umbau geht viel zu langsam. NRW ist ein dicht besiedeltes Industrieland. Fast jede Klimaanpassungs- und Klimaschutzmaßnahme wird begleitet durch Interessenskonflikte, Paragrafen, Wenns und Abers. Viele Maßnahmen sind kommunale Aufgaben, und die Finanzen sind knapp. Das ist alles bekannt. Aber es wäre doch eine erbärmliche Ausrede, wenn wir unseren Enkelkindern irgendwann sagen müssten: Ja, wir hätten gern mehr gemacht. Aber Finanzierung und Genehmigung 16.09.2026 waren so mühsam, da haben wir uns einfach selbst zu sehr im Weg gestanden. Immer wieder haben wir deshalb auch über das überragende öffentliche Interesse gesprochen, etwa beim Hochwasserschutz oder bei der Sicherung der Trinkwasserversorgung. Diese Einstufung kann helfen, bei schwierigen Abwägungen klare Prioritäten zu setzen. Aber auch das haben wir diskutiert: Wenn irgendwann alles im überragenden öffentlichen Interesse liegt, hilft uns diese Kategorie nicht mehr weiter. Entscheidend muss sein, wo es um die Sicherheit und die Gesundheit der Menschen und um den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen geht. Vorsorge kostet Geld, und manche sagen, weitere Belastungen könnten wir der Wirtschaft nicht zumuten. Aber in „Zumutung“ steckt das Wort „Mut“. Es ist längst bekannt, dass Wirtschaft und Klimaschutz keine Pole sind, die wir gegeneinander abwägen müssen. Jeder in Vorsorge investierte Euro zahlt sich um ein Vielfaches aus, auch für die Wirtschaft. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Welche Wirtschaftsleistung ist noch möglich, wenn Wasser regional knapp wird, Niedrigstwasser Lieferketten beeinträchtigt, wie wir es diesen Sommer gesehen haben, und wir von einer Katastrophe in die nächste taumeln, immer nur mit Reparieren und Nachbessern beschäftigt? Wir brauchen deshalb den Mut, kurzfristige Sparkurse hinter uns zu lassen und uns auch andere Möglichkeiten der Finanzierung anzusehen. Die notwendigen Maßnahmen können nicht allein aus Steuergeldern finanziert werden. Deshalb sind im Bericht auch verursachergerechte Instrumente wie etwa ein angepasstes Wasserentnahmeentgelt beschrieben. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Der Schutz einer lebenswerten Zukunft ist eine Aufgabe für uns alle, ob in der Politik, der Wirtschaft oder den Kommunen. Es darf nicht an knappen Kassen scheitern, und es darf auch nicht auf die Schultern eigenverantwortlicher Bürgerinnen geladen werden. Auch die soziale Frage gehört zu einer nachhaltigen Wasserpolitik. Wir müssen uns die notwendigen Veränderungen zumuten. Mut zu haben bedeutet auch, nicht allein auf die Belastungen zu schauen, sondern auch auf die Möglichkeiten, die entstehen, wenn Klimaschutz, Klimaanpassung und wirtschaftliche Entwicklung ineinandergreifen. Nordrhein-Westfalen zeigt, dass solche Veränderungen möglich sind. Erneuerbare Energien, klimaresiliente Wirtschaftsstandorte und der Strukturwandel können sich zu etwas Neuem verbinden, in dem wir gut und gerne leben. Landtag Dazu gibt es ganz aktuell auch eine gute Nachricht: Laut den vorläufigen Zahlen des Landesumweltamts hat NRW den Ausstoß seiner Treibhausgase seit 1990 mehr als halbiert. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Diese Entwicklung macht Mut. Sie zeigt, dass große Veränderungen möglich sind. Wir können hier in Nordrhein-Westfalen ganz konkret handeln – in jeder Stadt, an jedem Industriestandort, auf jedem Acker, in jedem Wald und an jedem Fluss. Der Enquetebericht ist kein Schlusspunkt. Er liegt jetzt auf unserem Tisch und mit ihm 158 ganz konkrete Handlungsempfehlungen als Ergebnis von zwei Jahren gemeinsamer Arbeit und als Arbeitsauftrag für die kommenden Jahre. Ich bedanke mich abschließend noch einmal ganz herzlich bei meinen Kolleginnen und Kollegen, den geladenen und ständigen Sachverständigen sowie bei allen beteiligten Mitarbeitenden in der Landtagsverwaltung und den Fraktionen für die intensive, konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit in den vergangenen zwei Jahren. Ohne Ihre und eure Ausdauer beim Sichten von Fachmaterial und Gutachten, die Gesprächsbereitschaft und die Argumentationsfreude, die Sorgfalt beim Schreibprozess und den gemeinsamen Anspruch an tragfähige Lösungen könnten wir heute keinen so fundierten und ausgewogenen Bericht vorlegen. Nehmen wir ihn als Leitfaden und diesen Sommer als Antrieb, damit auch kommende Generationen in Nordrhein-Westfalen gute Lebensbedingungen vorfinden! – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Vogelheim. Ich danke Ihnen recht herzlich für den Abschlussbericht der Enquetekommission. Ich eröffne nun die Aussprache. Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Abgeordneter Blumenrath.
Peter Blumenrath CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wasser ist unser Lebensmittel Nummer eins. Wir drehen morgens den Hahn auf, und es ist da. Wir duschen, wir kochen, wir trinken, und meistens denken wir nicht einmal darüber nach. Genau das ist eigentlich der größte Erfolg unserer Wasserwirtschaft. Eine sichere Versorgung ist für uns selbstverständlich geworden. Aber diese Selbstverständlichkeit müssen wir auch in die Zukunft richten und sichern. Denn Wasser ist weit mehr als das, was aus unserem Wasserhahn kommt. Es ist Lebensgrundlage für Mensch und Tier, es ist unverzichtbar für unsere Natur. Unsere Landwirt-16.09.2026 schaft braucht selbstverständlich Wasser, unsere Industrie und auch unser Handwerk sind auf Wasser angewiesen. Unsere Flüsse sind zugleich Verkehrswege und damit Teil der Lieferketten unseres Landes. Kurz gesagt: Ohne Wasser funktioniert Nordrhein-Westfalen nicht. Unsere Vorfahren haben das früh verstanden. Vor rund 120 Jahren wurde beispielsweise die Solinger Talsperre gebaut. Später kamen große Speicher wie die Rur- und die Dhünntalsperre hinzu. Das waren Investitionen für Generationen, und genau so müssen wir heute wieder denken. Denn der Klimawandel verändert die Bedingungen. Trockenperioden, Starkregen und Hochwasser stellen unsere Infrastruktur vor gewaltige Herausforderungen. Deshalb dürfen wir Wasserpolitik nicht nur von einer Legislaturperiode zur anderen denken. Wir müssen heute Entscheidungen treffen, die in 20, 30 und 50 Jahren wirken. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Genau das war der Auftrag unserer Enquetekommission mit 26 Sitzungen, 13 Anhörungen und 90 Referentenrunden. Auch das eine oder andere Kompromissbier gehörte dazu. Ich schaue in Richtung von Julia Kahle-Hausmann. (Julia Kahle-Hausmann [SPD]: Komm, das war doch gut! – Heiterkeit) Am Ende stehen 158 gemeinsame Handlungsempfehlungen zu Trinkwasser und Abwasser, zu Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau, zu Hochwasser und Starkregen, zur Gesundheit, zu unseren Wasserstraßen, zum Bergbau und zu vielen weiteren Bereichen. Dabei zieht sich ein Gedanke durch unsere gesamte Arbeit: Wasser muss verfügbar sein, Wasser muss sauber sein, und Wasser muss verantwortungsvoll bewirtschaftet werden. Dafür brauchen wir Investitionen. Wir müssen Netze ertüchtigen und erweitern, wir brauchen Reserven und Speichermöglichkeiten, und wir müssen unsere Versorgungssysteme stärker miteinander vernetzen. Denn nicht überall fehlt Wasser. Manchmal fehlt die Möglichkeit, vorhandenes Wasser zur richtigen Zeit an den richtigen Ort zu bringen. Gerade für ein Industrieland wie Nordrhein-Westfalen ist genau das entscheidend. Denn Wasser ist nicht nur Lebensgrundlage, es ist heutzutage schlichtweg ein Standortfaktor. Vielleicht ist das wichtigste Ergebnis dieser zwei Jahre nicht eine einzelne der 158 Handlungsempfehlungen, sondern, dass wir bei einem Thema, das für kommende Generationen entscheidend sein wird, einen gemeinsamen Weg gefunden haben. CDU, SPD, Grüne und FDP tragen diese Empfehlungen Landtag gemeinsam mit nur einem inhaltlichen Sondervotum. Ich finde, das ist ein starkes Signal. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Denn eine Talsperre wird nicht für eine Wahlperiode gebaut, ein Wassernetz wird nicht für eine Wahlperiode ertüchtigt, und die Versorgungssicherheit endet nicht am nächsten Wahltermin. Deshalb möchte ich mich ausdrücklich bei allen bedanken, die in diesen zwei Jahren mit uns gearbeitet, diskutiert und um Kompromisse gerungen haben. Ich bedanke mich bei unseren Sachverständigen – allen voran bei Holger Gassner und dem BDEW –, die uns als Enquetekommission, aber gerade auch meine Fraktion mit Rat und Tat begleitet haben, bei unseren Referenten – bei uns vor allem auch Henning Schwarz – und natürlich bei den Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen für die wirklich gute Zusammenarbeit. Wir haben in Nordrhein-Westfalen heute eine sichere Wasserversorgung. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass auch unsere Kinder und Enkel den Hahn aufdrehen können und genauso wenig darüber nachdenken müssen, wie es bei uns heutzutage der Fall ist. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wasser ist unser Lebensmittel Nummer eins. Eine sichere Wasserversorgung ist Daseinsvorsorge. Dafür haben wir mit diesem Bericht einen gemeinsamen roten Faden gelegt. Jetzt müssen wir ihn umsetzen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Blumenrath. – Für die Fraktion der SPD spricht die schon angesprochene Kollegin Kahle-Hausmann.
Julia Kahle-Hausmann SPD
Jetzt bin ich als diejenige, bei der man ein Bier kriegt, in die Annalen eingegangen. (Heiterkeit) Genau, mein Kühlschrank steht ganz vielen Leuten offen. Sehr geehrte Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Erst einmal möchte ich den Dank, den auch Herr Blumrath ausgesprochen hat, gerne an all diejenigen richten, mit denen wir vertrauensvoll und gut zusammengearbeitet haben – nicht nur mit Bier; es gab Bier nur auf der Schlussgeraden. Wir haben über zwei Jahre lang sehr intensiv und mit unterschiedlichen Personen zusammengearbeitet. Für unsere Fraktion kann ich sehr hervorheben, dass 16.09.2026 Maike Hans und Jan-Philipp Rau sich sehr eingebracht haben. Auch Andrea Pretis hat sehr stark mitgearbeitet. Vielen Dank auch an alle anderen, die für die anderen Fraktionen am Start waren. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN) Mit Klimaveränderungen und den Auswirkungen auf das Wasser hier in NRW zieht für uns eine neue soziale Frage auf. Denn die Folgen der Klimakrise treffen die Menschen nicht gleichermaßen. Wer wenig Geld hat, in einem dicht bebauten Quartier mit wenig Grün lebt oder gesundheitlich besonders verletzlich ist, ist von Hitze und anderen Klimafolgen nachgewiesenermaßen stärker betroffen. Kinder, ältere Menschen, Kranke und Pflegebedürftige brauchen besonderen Schutz. Auch am Arbeitsplatz muss gelten: Gesundheitsschutz endet nicht an der Werkstür. Deshalb ist es uns zum Abschluss der Enquetekommission besonders wichtig, auf die soziale Dimension zu schauen. Für uns ist entscheidend, dass soziale Aspekte bei Wasserpolitik, Klimaanpassung und Siedlungsentwicklung von Anfang an mitgedacht werden. Denn diese soziale Frage braucht gerechte Antworten. Das heißt konkret, zuerst dort zu handeln, wo Belastung und Verwundbarkeit am größten sind, also stärker zu entsiegeln, mehr Grün und Wasser in die Städte zu bringen und öffentliche Räume zu schaffen, die nicht nur in den heißen Sommern Schutz und Aufenthaltsqualität bieten. Dass diese Perspektive Eingang in die gemeinsamen Empfehlungen gefunden hat, ist aus unserer Sicht ein wichtiger Fortschritt. Denn spätestens … (Beifall von Hedwig Tarner [GRÜNE]) – Ich hab’ nicht so viel Zeit, Hedwig, hör auf zu klatschen! (Heiterkeit von den GRÜNEN) Denn spätestens dieser Sommer hat gezeigt: Klimaanpassung ist nicht irgendeine abstrakte Fantasie. Im Gegenteil: Es geht um die Gesundheit tausender Menschen, und angesichts der mehreren tausend Toten geht es für viele auch ums Überleben. Für uns als SPD war von Anfang an klar: Gute Wasserpolitik muss langfristig gedacht werden. Hitze, Dürre, Starkregen und Hochwasser halten sich nicht an Wahlperioden. Deshalb brauchen wir langfristig tragfähige Strukturen, eine verlässliche Finanzierung und klare politische Prioritäten. Doch damit drängt sich direkt die nächste Frage auf: Wie schaffen wir es, gute Konzepte endlich umzusetzen? Geld, Fachkräfte, Flächen und Zeit sind begrenzt. Deshalb müssen wir vorhandene Ressourcen besser bündeln. Wir haben uns für eine intensivere interkommunale Zusammenarbeit und für eine starke Rolle der Wasserverbände eingesetzt – als regionale Organisationen, die sich auskennen und die Landtag Maßnahmen umsetzen. Gerade beim Starkregenmanagement und beim Hochwasserschutz müssen wir stärker entlang von Flusseinzugsgebieten denken und nicht in Zuständigkeitsgrenzen. Die öffentlichen Wasserverbände sind daher für die Kommunen und uns im Land die idealen Partner. Ein weiterer Punkt, den wir uns starkgemacht haben – Astrid hat es schon angesprochen –, sind Schwammstädte und Schwammlandschaften. Sie schützen vor Hochwasser und Hitze, stärken die biologische Vielfalt und schaffen zugleich lebenswertere Wohnräume. Genau diese Mehrfachwirkung muss bei Planung, Förderung und Abwägung stärker berücksichtigt werden. Zudem haben wir vor Augen, dass Nutzungskonflikte deutlich zunehmen werden. Wir als Politik können diese Entscheidungen nicht einfach an Verwaltungen, Wissenschaft, Verbände und Unternehmen weiterreichen. Es braucht klare und rechtssichere Leitlinien, damit im Ernstfall schnell und nachvollziehbar entschieden werden kann. Die öffentliche Trinkwasserversorgung in Verbindung mit der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger ist vorrangig zu betrachten. Dazu zählt schließlich auch ihre Finanzierung. Die notwendigen Investitionen in Wasserinfrastruktur, Hochwasserschutz und Klimaanpassung werden Geld kosten. Wir müssen jetzt auf allen Ebenen richtig viel Geld in die Hand nehmen, und vor der Verantwortung darf sich niemand drücken. An einem Punkt gehen unsere gemeinsamen Empfehlungen allerdings nicht weit genug. Deshalb haben wir zur Stoffstrombilanz landwirtschaftlicher Betriebe ein Sondervotum eingebracht. Aber das war wirklich nur ein kleines bisschen, was wir noch drangehängt haben. Der Rest war richtig gut zusammen. Mein Fazit lautet deshalb: Viele Positionen, für die wir als SPD in der Kommission geworben haben, finden sich heute in den gemeinsamen Empfehlungen wieder. Dazu zählen die soziale Dimension der Klimaanpassung, mehr Zusammenarbeit, klare Prioritäten bei Nutzungskonflikten und eine bessere Bündelung der knappen Ressourcen. Das ist, finde ich, eine gute Grundlage für die nächsten 10, 20, 30 Jahre. Jetzt muss daraus konkrete Politik werden. Wenn wir einen so breiten Konsens haben, habe ich allerbeste Hoffnung, dass wir in den demokratischen Fraktionen in den nächsten Jahren sehr gut daran weiterarbeiten werden. – Danke schön. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Kahle-Hausmann. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Tarner. 16.09.2026
Hedwig Tarner GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Als wir vor gut zwei Jahren die Einsetzung der Enquetekommission „Wasser in Zeiten der Klimakrise“ beschlossen haben, lag der Sommer 2026 noch vor uns. Wir hatten nicht befürchtet, dass die 41-Grad-Marke in Deutschland so bald überschritten werden würde. Unsere Aufgabe in der Enquetekommission war es, vorauszudenken: Kann Wasser bei uns knapp werden? Wann kommt es zum nächsten Starkregen? Läuft eine Stadt oder Gemeinde Gefahr, überflutet zu werden? Wie wird sich die Qualität des Wassers verändern? Was bedeutet dies für die Gesellschaft, für die Umwelt, für Wirtschaft und Landwirtschaft? Welche Klimaanpassungsstrategien können uns weiterhelfen? Wie können wir uns bei zu viel oder zu wenig Wasser in den verschiedenen Landesteilen in NRW besser aufstellen? Die vergangenen Monate haben gezeigt, wie aktuell diese Fragen sind. Anfang August wurden beim Niedrigwasser des Rheins neue Tiefststände gemessen. Der Sommer 2026 war von außergewöhnlicher Hitze und Trockenheit geprägt. Flüsse führten ungewöhnlich wenig Wasser, Böden trockneten aus, Wälder und Landwirtschaft litten unter der Dürre. Eine zentrale Erkenntnis unserer Arbeit lautet: Die Klimakrise stellt uns nicht einfach vor die Frage, ob wir künftig mehr oder weniger Wasser haben, sondern sie verändert, wann und wo Wasser in welcher Qualität zur Verfügung steht. Damit wachsen die Anforderungen an unsere Ökosysteme, an unsere Städte, an die Landwirtschaft, an die Industrie und ebenso an unsere Trinkwasser- und Abwasserinfrastruktur. Deshalb müssen wir stärker vorsorgen. Wir müssen Wasser länger in der Landschaft halten, unseren Flüssen mehr Raum geben und natürliche Wasserspeicher stärken. Unsere Städte und Gemeinden müssen wir nach dem Prinzip der Schwammstädte weiterentwickeln, also Wasser speichern, versickern und verdunsten lassen, statt es möglichst schnell abzuleiten. Außerdem müssen wir unsere Wasserinfrastruktur an die veränderten klimatischen Bedingungen anpassen. Dabei dürfen wir den natürlichen Wasserhaushalt und die technische Infrastruktur nicht gegeneinander denken. Intakte Auen, lebendige Gewässer, aufnahmefähige Böden und mehr Grün in unseren Städten sind genauso Teil der Lösung wie Talsperren, Leitungen, Kanäle und Kläranlagen. Auch bei Nutzungskonkurrenzen müssen wir vorsorgen. Gerade in Trockenperioden müssen wir wissen, wie viel Wasser zur Verfügung steht, wo ökologische Belastungsgrenzen liegen und wie unterschiedliche Nutzungsansprüche miteinander in Einklang gebracht werden können. Dafür brauchen wir bessere Landtag Daten, vorausschauende Planung und leistungsstarke Verwaltungen. In der Landes-, Regional- und Bauleitplanung müssen extreme Wettersituationen stärker berücksichtigt werden. In Bestandsgebieten ist Klimaanpassung komplexer und muss im Zuge baulicher Maßnahmen zusätzlich wassersensibel erfolgen. Wir dürfen Klimaanpassung und Klimaschutz nicht gegeneinander ausspielen. Wir müssen uns auf die Folgen vorbereiten, die bereits unvermeidbar sind. Zugleich bleibt konsequenter Klimaschutz unverzichtbar, damit die Belastungen nicht immer weiter anwachsen. (Beifall von den GRÜNEN, Peter Blumenrath [CDU] und Olaf Lehne [CDU]) Wir, die Vertreterinnen und Vertreter der demokratischen Fraktionen, haben in diesem Bericht Wissen gebündelt, Defizite benannt und konkrete Handlungsmöglichkeiten entwickelt. Die Einschätzungen und Lösungswege waren zu Beginn unserer Diskussionen durchaus unterschiedlich. Trotzdem konnten wir uns in vielen Fragen auf gemeinsame Handlungsempfehlungen verständigen. Vielleicht ist das eine der wichtigsten Erfahrungen aus dieser Kommission: Über politische Unterschiede hinweg besteht ein breiter Konsens, dass Nordrhein-Westfalen seine Wasserpolitik stärker auf Vorsorge und Klimaresilienz ausrichten muss. (Beifall von den GRÜNEN und Peter Blumen- rath [CDU]) Ich persönlich nehme aus dieser Arbeit viel Fachwissen und die Erfahrung mit – das ist mir besonders wichtig –, dass wir uns auch nach kontroversen Diskussionen immer wieder auf gemeinsame Aussagen verständigen konnten. Ich möchte die Gelegenheit nutzen und mich bei allen Beteiligten bedanken: bei unseren Mitarbeitern Henry Tünte und Sabine Krauss, bei der Landtagsverwaltung, bei unseren Sachverständigen, bei den externen Sachverständigen und natürlich auch bei meinen Kolleginnen und Kollegen. Ganz besonders bedanke ich mich bei unserer Vorsitzenden, ohne deren Initiative es diese Kommission nicht gegeben hätte. Ihr Fachwissen gepaart mit ihrer Hartnäckigkeit und ihrem Geschick, auch aus festgefahrenen Diskussionen einen Ausweg zu finden, hat wesentlich zu diesem konsensualen Bericht beigetragen. Danke für zwei Jahre manchmal unkonventioneller, manchmal kontroverser, aber immer konstruktiver Zusammenarbeit! Mit der Vorlage dieses Berichts ist unsere Arbeit als Enquetekommission abgeschlossen. Die eigentliche Arbeit beginnt jetzt. 16.09.2026
Rainer Schmeltzer
Die Redezeit, Frau Kollegin.
Hedwig Tarner GRÜNE
Ja, einen Satz noch. – Machen wir aus den Erkenntnissen und Empfehlungen konkrete Politik für ein wasserresilientes Nordrhein-Westfalen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Tarner. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt der Abgeordnete Brockes.
Dietmar Brockes FDP
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Arbeit der Enquetekommission hat gezeigt, welche enorme Bedeutung Wasser für Nordrhein-Westfalen hat. Wasser ist weit mehr als nur ein Umweltthema. Es ist die Grundlage für eine leistungsfähige Wirtschaft, für eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft und für die Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger. Die Herausforderungen sind erheblich. Klimawandel, Extremwetterereignisse und veränderte Nutzungsansprüche verlangen entschlossenes Handeln. Gleichzeitig wurde deutlich, über welches Know-how und über welche Innovationskraft die Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen verfügt. Unsere Wasserversorger, Abwasserbetriebe und wasserwirtschaftlichen Unternehmen entwickeln bereits heute intelligente und gute Lösungen für die Herausforderungen von morgen. Diese Potenziale müssen wir stärker nutzen. Die Wasserwirtschaft kann künftig ein noch wichtigerer Partner für die Industrie, für die Landwirtschaft, für unsere Kommunen und für die Gesellschaft werden, (Beifall von der FDP, Peter Blumenrath [CDU] und Christina Schulze Föcking [CDU]) etwa bei der effizienten Nutzung unserer Wasserressourcen, bei der Kreislaufwirtschaft, bei der Rohstoffrückgewinnung oder bei innovativen Strategien zur Anpassung an den Klimawandel. Die Enquetekommission hat gezeigt: Die Herausforderungen der Wasserwirtschaft lassen sich nur gemeinsam bewältigen. Es braucht das Zusammenspiel vieler Akteure. Neben der Wasserwirtschaft selbst kommt dabei der klimaangepassten Stadtentwicklung eine entscheidende Bedeutung zu. Dies gilt gerade bei Schwammstadtkonzepten, bei dezentralen Regenwasserbewirtschaftungen, bei Entsiegelungen und bei der Begrünung unserer Städte. Planer, Kommunen und Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus leisten wichtige Beiträge. Sie helfen dabei, Wasser länger in der Fläche zu halten. Sie Landtag machen unsere Städte widerstandsfähiger gegen Hitze und gegen Starkregen. Ebenso gilt: Eine verlässliche Wasserverfügbarkeit ist die Grundlage für eine leistungsfähige Landwirtschaft – eine Landwirtschaft, die regionale und qualitativ hochwertige Lebensmittel produziert und damit einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit in Nordrhein-Westfalen leistet. Aus der Arbeit der Enquetekommission lässt sich aber auch eine klare Botschaft ableiten: Die Umsetzung muss schneller werden. Zu lange Genehmigungsverfahren, komplexe Zuständigkeiten und bürokratische Hürden bremsen Investitionen, die dringend notwendig wären, aus. Wer die Wasserversorgung stärken will, wer die Klimaanpassung voranbringen will, wer den Hochwasserschutz verbessern will, der muss der Wasserwirtschaft und ihren Partnern mehr Freiräume geben. Er muss sie von unnötiger Bürokratie entlasten. Die Hitzewelle des Sommers hat uns gezeigt, wie verletzlich unser Wassersystem ist. Der niedrige Rheinpegel hat die Schifffahrt erheblich beeinträchtigt. Sie hat gezeigt, welche wirtschaftlichen Folgen Wasserknappheit gerade für einen Industriestandort wie Nordrhein-Westfalen haben kann. Gleichzeitig verändern technologische Entwicklungen und neue Anforderungen in Wirtschaft und Gesellschaft auch unsere Bedarfe an Wasser. Deshalb braucht Nordrhein-Westfalen einen verlässlichen und wirtschaftsfreundlichen Rahmen – einen Rahmen, der Versorgungssicherheit, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit verbindet und zugleich einen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource „Wasser“ ermöglicht. Weniger Bürokratie, schnellere Genehmigungen, mehr Raum für Innovation: Das sind die Schlüssel, damit unsere Wasserwirtschaft die Herausforderungen der Zukunft erfolgreich bewältigen kann. Auch ich möchte mich zum Schluss meiner Rede ganz herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen, die in der Enquetekommission mitgewirkt haben, bedanken – insbesondere bei der Vorsitzenden Astrid Vogelheim für ihre Arbeit als Vorsitzende, die dafür gesorgt hat, dass wir letzten Endes zu einem erfolgreichen Ziel gekommen sind. (Beifall von der FDP, der CDU und den GRÜNEN) Ich möchte mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und der Fraktionen, bei den Sachverständigen, sowohl den ständigen als auch denjenigen, die uns in der Anhörung zur Verfügung gestanden haben, und natürlich ganz besonders bei meinem Referenten Markus Fittkow und unserem Sachverständigen Dr. Christian Schmidt bedanken. 16.09.2026 (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Als wir vor zwei Jahren die Enquetekommission einberufen haben, hat der Umweltminister gleichzeitig eine Landeswasserstrategie angekündigt.
Rainer Schmeltzer
Die Redezeit, Herr Kollege.
Dietmar Brockes FDP
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident.
Rainer Schmeltzer
Das ist mein Ziel.
Dietmar Brockes FDP
Wir waren uns damals nicht sicher, wie es zueinanderpasst, wenn wir jetzt die Arbeit in der Enquetekommission machen und dann die Strategie kommt. Heute können wir feststellen: Der Landtag hat geliefert, die Landesregierung hat bis heute nicht geliefert. Es gibt immer noch keine Landeswasserstrategie. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Schalley.
Zacharias Schalley AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der politische Betrieb produziert ohnehin viel Unnützes, aber diese Enquetekommission hat einen neuen Höchststand am Pegel der Unnötigkeiten erreicht: (Zuruf von Hedwig Tarner [GRÜNE]) zwei Jahre, 26 Sitzungen, 13 Anhörungen, knapp 370 Seiten Bericht, 158 Handlungsempfehlungen. Dieses Land hatte beim Wasser aber nie ein Erkenntnisproblem. Schauen wir einmal, wer sich in NRW ohnehin mit Wasser beschäftigt. Die Landesregierung erarbeitet eine Zukunftsstrategie „Wasser“: 17 Eckpunkte, vorgestellt im Mai 2024 – fünf Wochen bevor sich diese Kommission überhaupt konstituiert hat. Das Umweltministerium hat seit der Flut einen 10-Punkte Arbeitsplan „Hochwasserschutz“. Wir haben neun sondergesetzliche Wasserverbände – ein Alleinstellungsmerkmal in NRW. Wir haben rund 500 Wasserver- und Abwasserentsorger. Es gibt Untere Wasserbehörden in jedem Kreis, Obere Wasserbehörden in jeder Bezirksregierung. Wir haben ein Landesamt, und die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser gibt es sogar seit 1956, dazu die Landtag Fachverbände der Wasserwirtschaft mit einem Regelwerk, das dicker ist als dieser Bericht. Man könnte meinen, es gibt genug Leute, die sich von Amts- oder Berufswegen mit Wasser beschäftigen. Aber nein, es brauchte noch diese Kommission, mit eigenem Apparat, Lustreisen und natürlich einem Gutachten. (Lachen und Zuruf von Julia Kahle-Hausmann [SPD]: Lustreisen!) Ein netter Ausflug war drin, zwei Tage Niederlande, Roermond–Nijmegen, einmal über die Maas und zurück. Die Pommes haben geschmeckt. (Dorothea Deppermann [GRÜNE]: Da haben Sie wohl nichts gelernt!) Erkenntnis: Die Niederländer genehmigen schneller als wir. Das wussten wir auch vorher. Was natürlich nicht fehlen darf, ist ein wissenschaftliches Gutachten für mehrere 10.000 Euro. Die Frage: Wie finanzieren wir die Wasserinfrastruktur? Die bahnbrechende, völlig unerwartete Antwort der Gutachter: Erhöht die Gebühren. – Ja, danke. Darauf wären wir niemals allein gekommen. Das Gutachten – ich zitiere – „empfiehlt in einem ersten Schritt eine Verdoppelung des“ Wasserentnahmeentgeltes, dazu eine Abgabenautomatik, damit künftige Erhöhungen ohne die lästigen Beschlüsse der Volksvertreter auskommen, auch noch dynamische Wasserpreise bei Hitze und Dürre. Wasser wird also genau dann teurer, wenn die Menschen es am dringendsten brauchen. Die Altparteien gehen denselben Weg. Handlungsempfehlung 156: Wasserentnahmeentgelt und Abwasserabgabe weiterentwickeln, mit Anpassung an die Preisentwicklung. Übersetzt heißt das: dauerhaft erhöhen. Dabei steht im selben Bericht, dass das Land seit 2020 jedes Jahr aus genau diesem Entgelt 4 Millionen Euro in den allgemeinen Haushalt abzweigt. Erst kassieren, dann zweckentfremden, dann erhöhen: Das ist die Politik der Altparteien, die wir auch aus anderen Politikbereichen kennen. (Dorothea Deppermann [GRÜNE]: Langwei- lig!) Und über allem steht der Titel „Wasser in Zeiten der Klimakrise“. Wir haben Ihnen im März 2024 an dieser Stelle gesagt, was dabei herauskommen wird. Es lag schon in der Schublade. Der Bericht richtet sich an dem Extremszenario aus, dass die Klimaforschung selbst inzwischen als unplausibel gestrichen hat. (Julia Kahle-Hausmann [SPD]: Dass es noch schlimmer wird!) Denn Panik ist die Währung, mit der Sie Abgaben, Pflichten und den Zugriff auf fremde Flächen bezahlen wollen. Das eigentliche Problem steht im Bericht 16.09.2026 selbst: Netze aus den 50er- und 60er-Jahren, eine Reinvestitionsrate von 0,6 statt der nötigen 1 bis 1,5 %. Im Bericht wird dazu der Verband kommunaler Unternehmen zitiert: Ohne Gegensteuern droht den Haushalten eine Verdopplung der Wasserkosten für die Familien in Gelsenkirchen, den Landwirt am Niederrhein, den Handwerksbetrieb im Sauerland. Das ist kein Klimaproblem, das ist ein Sanierungsstau, den Sie alle über Jahrzehnte verursacht haben. Was Nordrhein-Westfalen braucht, ist keine 370-seitige Begründung für die Gebührenerhöhung. Es braucht sanierte Kanäle statt Klimapanik. Wir brauchen Genehmigungen in Monaten statt in Jahren, Talsperren, Speicher, Verbundleitungen, Deiche, jeden Euro aus dem Wasserentgelt auch fürs Wasser und Eigentum, das respektiert wird, statt Flächenklau durch die Hintertür. Das alles steht in unseren 19 Sondervoten. Die anderen Fraktionen haben in einer gemeinsamen Replik geantwortet: Sie teilen unsere Positionen nicht. – Meine Damen und Herren, das ist völlig gleichgültig, denn die Bürger werden sie teilen, spätestens, wenn die Wasserrechnung kommt. Dieser Bericht wird heute zur Kenntnis genommen. Mehr hat der nicht verdient. Nordrhein-Westfalen braucht keine Kommission, die das Wasser teurer macht, es braucht eine Politik, die es sauber, sicher und bezahlbar hält. Dafür stehen wir. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schalley, Sie haben der Enquetekommission und den Mitgliedern unterstellt, dass sie Lustreisen unternommen hätten. Ich weise das sowohl im Namen der Enquetekommission als auch im Namen des Präsidiums, das diese Reisen, und zwar Fachreisen, genehmigt, entschieden zurück und erteile Ihnen dafür eine nichtförmliche Rüge. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich stelle fest, dass der Landtag den Abschlussbericht der Enquetekommission III Drucksache 18/20950 zur Kenntnis genommen hat. Im Namen des Hohen Hauses danke ich allen Mitgliedern der Enquetekommission sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre engagierte und umfangreiche Arbeit. Ich bin sicher, Sie haben mit Ihrem uns jetzt vorliegenden Bericht einen bedeutsamen Beitrag für zukünftige Entscheidungen geliefert. Herzlichen Dank für diese intensive Arbeit! (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Wir kommen zu: Landtag 7 Polizei in Nordrhein-Westfalen konsequent stärken – Sicherheit gewährleisten, Modernisierung vorantreiben Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/21198 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der SPD der Abgeordneten Kampmann das Wort.
Christina Kampmann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Polizei in Nordrhein-Westfalen leistet jeden Tag Großartiges und hat dafür unser aller Dank verdient. Sie schützt Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren und ermöglicht Menschen, dass sie ihr Demonstrationsund Versammlungsrecht wahrnehmen können. Die Polizei schreitet ein, wenn die öffentliche Ordnung gestört wird, ermittelt Tatverdächtige, regelt den Verkehr, berät Bürgerinnen und Bürger, wenn es um den Schutz vor Einbrüchen geht, und unterstützt Opfer von Straftaten. Dabei wird die Polizei immer häufiger auch selbst zum Opfer. Die Zahlen zu Angriffen gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte steigen seit Jahren. Die, die auf der Straße unseren Rechtsstaat verteidigen, werden bespuckt, angepöbelt, beleidigt und körperlich angegangen. Wir alle tragen dafür eine Mitverantwortung. Aber es beschämt mich, Herr Reul, dass Sie als Innenminister das nicht stärker zum Thema machen. (Dr. Julia Höller [GRÜNE]: Oh!) Um ihre Arbeit gut machen zu können, braucht die Polizei die bestmöglichen Rahmenbedingungen. Das fängt schon in der Ausbildung an. Nur wenn Voraussetzungen und Kapazitäten an Hochschulen, beim Landesamt für Aus- und Fortbildung und in den Ausbildungsbehörden stimmen, schaffen wir es, die besten Nachwuchskräfte für die Polizei zu gewinnen. Zur Wahrheit gehört, dass das in den vergangenen Jahren nicht immer gelungen ist. Während der Innenminister die Einstellung von 3.000 Kommissaranwärter*innen wie eine Monstranz vor sich hergetragen hat, zeigt die Tatsache, dass außerdem nicht viel passiert ist, dass es ihm dabei offensichtlich vor allem um eigene PR und nicht um wirkliche Verbesserungen mit Blick auf die Personalsituation bei der Polizei ging. Denn sonst hätten Sie nicht nur die Einstellungszahlen bei der Polizei, sondern auch die Ausbildungskapazitäten in der Polizei wirklich erhöht. Bei Dropout-Quoten von über 25 % kann uns das einfach nicht zufriedenstellen. Für uns hätte die Konsequenz deshalb sein müssen, nicht weniger Kommissaranwärter*innen einzustellen, wie dieses Jahr geschehen, sondern die Ausbildung so attraktiv zu 16.09.2026 gestalten, dass sich trotzdem die Besten bewerben und es dann auch bis zum Ende schaffen. Wir fordern deshalb in unserem Antrag, Personalbedarf und Ausbildungskapazitäten besser aufeinander abzustimmen, ausreichende Mittel für die Gewinnung von Lehrkräften einzusetzen und ein Personalentwicklungskonzept auf den Weg zu bringen, das klare Karriereperspektiven schafft. Wenn uns die innere Sicherheit in Nordrhein-Westfalen wichtig ist, dann brauchen wir gut ausgebildete und motivierte Polizistinnen und Polizisten. Da helfen uns keine Zahlen, die dieses Jahr ohnehin nicht erreicht wurden. Da hilft vor allem eine gute Ausbildung. Wir fordern Sie auf, mehr zu investieren. Das ist Ihre Verantwortung als Innenminister, und der sollten Sie endlich nachkommen, Herr Reul. (Beifall von der SPD) Knapp 40 % der Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen nutzen das DEIG für ihre Arbeit. Im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen steht deshalb, dass die Nutzung bis 2024 evaluiert und der weitere Fortgang davon abhängig gemacht werden soll. Inzwischen befinden wir uns in der zweiten Hälfte des Jahres 2026. Die Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu. Auf das DEIG warten auch heute noch mehr als die Hälfte der Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen. Die Ergebnisse liegen dem Innenminister seit über einem Jahr vor. Alle kommen zu dem Ergebnis, dass der Taser eine sinnvolle Unterstützung der Polizeiarbeit in unserem Bundesland ist. Deshalb fordern wir mit diesem Antrag, Herr Reul: Beenden Sie endlich das Zweiklassensystem in der Ausstattung der Polizei. Sie konnten jetzt über ein Jahr lang prüfen. 18 Kreispolizeibehörden nutzen das DEIG schon seit vielen Jahren. Das ist also kein neues Instrument. Hören Sie auf Ihre eigenen Polizistinnen und Polizisten. Führen Sie den Taser endlich flächendeckend ein. Denn Hagen, Krefeld, Oberhausen, Euskirchen, Herford, Lippe, Unna, Warendorf und viele andere haben das gleiche Recht, von den wissenschaftlich bestätigten Vorteilen des DEIG zu profitieren, wie die anderen auch. (Beifall von Elisabeth Müller-Witt [SPD]) Darüber hinaus gibt es viele weitere Forderungen, mit denen wir die Polizei in unserem Bundesland stärken wollen. Eine davon ist uns besonders wichtig, denn jeden Monat werden Hunderte Überstunden, die Polizistinnen und Polizisten in Nordrhein-Westfalen leisten, einfach so und ganz automatisch gestrichen. Schuld daran ist die Bagatellgrenze. Wir fordern Sie auf, Herr Reul: Schaffen Sie die Bagatellgrenze endlich ab. Allein im letzten Jahr sind dadurch über 7.000 Überstunden verfallen. Das wird der Polizei in unserem Bundesland nicht gerecht. Wir fordern Sie außerdem auf, möglichst viele dieser Forderungen umzusetzen und damit die Polizei in Landtag Nordrhein-Westfalen zu stärken und zukunftsträchtig aufzustellen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Kampmann. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Katzidis.
Dr. Christos Katzidis CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Christina Kampmann, CDU- und SPD-Fraktion unterscheiden sich offensichtlich durch die Perspektive. Wir sind nicht der Meinung, dass wir in Nordrhein-Westfalen gut ausgebildete Polizisten brauchen. Wir sind der Meinung, dass wir in Nordrhein-Westfalen gut ausgebildete Polizistinnen und Polizisten haben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Der Antrag der SPD-Fraktion ist ein Konglomerat aus Forderungen zu Maßnahmen, die von uns, den regierungstragenden Fraktionen, seit 2017 ganz überwiegend praktiziert werden. Aus- und Fortbildung, Arbeitsbedingungen, IT und Technik, Recht, Liegenschaften, Prävention – all das wird in einem einzigen Antrag beschrieben, aufs Tapet gebracht. Der Antrag macht sehr deutlich, dass es aktuell im Prinzip nur um eines geht: um Wahlkampf. Offensichtlich geht es der SPD-Fraktion nicht darum, eine sachgerechte Sicherheitspolitik in Nordrhein-Westfalen zu machen. Bei allem, was hier aufgeschrieben wurde, bleibt eine ganz entscheidende Frage außen vor: Was hat die SPD-Fraktion eigentlich für eine sicherheitspolitische Vision für Nordrhein-Westfalen? Dazu findet sich in dem Antrag keine einzige Aussage; überhaupt findet sich dazu bei der SPD-Fraktion keine Aussage in irgendeiner Form. (Zuruf von Christina Kampmann [SPD]) Von den einzelnen Punkten, die gerade angesprochen worden sind, nehmen wir mal die Personalsituation: 2017 gab es bei der nordrhein-westfälischen Polizei 52.411 Stellen bzw. Planstellen. In diesem Jahr waren es 63.559. Das heißt, es gibt beim Personal ein Plus von 21,3 %, das wir seit 2017 umgesetzt haben. (Beifall von der CDU und Dr. Julia Höller [GRÜNE]) Natürlich kann man immer mehr machen und noch einen draufsetzen. Das kann man machen. Man muss dann aber auch die Ehrlichkeit und die Courage haben, zu sagen, wie man das bezahlen will. Natürlich gibt es im Bereich der Aus- und Fortbildung Handlungsbedarf mit Blick darauf, dass wir zwar mittlerweile bis zu 3.000 Kommissaranwärterinnen und - anwärter einstellen, das aber in diesem Jahr nicht zustande gekommen ist, weil wir die Qualität nicht herunterschrauben wollen und nicht genügend geeignete 16.09.2026 Bewerberinnen und Bewerber da sind. Es ist nicht so – wie es von euch teilweise kommuniziert wird –, dass es von der Landesregierung reduziert wurde. Das ist eben nicht der Fall.
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege, entschuldigen Sie, wenn ich Sie an dieser Stelle unterbreche. Die Kollegin Kampmann hat den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Würden Sie die zulassen?
Dr. Christos Katzidis CDU
Sehr gerne.
Rainer Schmeltzer
Bitte schön, Frau Kollegin.
Christina Kampmann SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Kollege Katzidis, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade gesagt, dass Sie quasi alles, was in dem Antrag steht, schon seit 2017 praktizieren. Wie erklären Sie sich dann die hohe Drop-out-Quote bei der Polizeiausbildung von teilweise über 25 %?
Rainer Schmeltzer
Bitte schön, Herr Kollege.
Dr. Christos Katzidis CDU
Das hat einen ganz einfachen Hintergrund. Wenn man sich die Einstellungszahlen bzw. deren Erhöhung seit dem Jahr 2000 anschaut, stellt man fest, dass die Drop-out-Quote mit der permanenten Erhöhung der Einstellungszahlen kontinuierlich gestiegen ist. Das galt im Übrigen auch unter SPD-geführten Landesregierungen, wobei der Unterschied war, dass die jährlichen Abgänge damals nicht kompensiert wurden, sondern erst aktuell kompensiert werden. Das hat ganz unterschiedliche Gründe. Manche fangen bei der Polizei an und hören aus bestimmten Gründen wieder auf, etwa weil sie etwas anderes machen wollen oder weil sie im Studium feststellen, dass es doch nichts für sie ist. Manche scheitern an den theoretischen Tests. Das ist auch gut so, weil wir später geeignete Kandidatinnen und Kandidaten, also kompetente Leute, auf der Straße haben wollen. Manche scheitern bei den körperlichen Tests. Auch das ist gut. Dafür gibt es ja die ganzen Tests. Wir wollen die Drop-out-Quote nicht mit aller Gewalt herunterdrücken, sondern wir wollen, dass im Studium selektiert wird und am Ende nur diejenigen auf die Straße kommen, die wirklich geeignet sind und alle erforderlichen theoretischen und körperlichen Leistungen erbringen. Es ist nicht unser Anspruch, die Drop-out-Quote um jeden Preis herunterzudrücken, vielmehr wollen wir dafür sorgen, dass die Landtag entsprechende Qualität auf die Straße kommt. Deswegen behalten wir auch die Qualitätsstandard bei den Tests und Prüfungen bei. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Jetzt gehe ich wieder auf den Antrag ein: Weitgehend alles von dem, was im Antrag steht – das hatte ich ja eben gesagt – wird schon gemacht. Im Bereich der Aus- und Fortbildung kann man sicherlich noch das eine oder andere verbessern, aber da würde ich nicht die Drop-out-Quote in den Vordergrund stellen. Wenn wir tatsächlich etwas verbessern wollen, müssen wir über die Strukturen diskutieren. Der Dreiklang aus Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung, Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten sowie Kreispolizeibehörden, also drei Ausbildungsträgern, die da mitmischen, ist eher suboptimal. Da besteht ein erheblicher Koordinierungsaufwand. Wir können sehr gerne mal über die Strukturen und über die Frage diskutieren, wie zielführend es ist, dass es an der HSPV, der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, keinen Campus gibt, so wie es an anderen Polizeihochschulen der Fall ist. Ich glaube, das ist ein Punkt, über den wir diskutieren müssten. Auch was die körperliche Leistungsfähigkeit angeht, müsste einiges mehr gemacht werden. Das können wir sehr gerne im Innenausschuss diskutieren. Der Antrag wird ja auch an den Innenausschuss überwiesen. Sie sprachen die Arbeitsbedingungen an. Was die Belastungen angeht, würde ich das an der einen oder anderen Stelle teilen. Aber zu glauben, man würde die Überstunden bei der nordrhein-westfälischen Polizei auf null bekommen, ist völlig illusorisch. Es wird immer Überstunden geben. Das hängt einfach damit zusammen, dass man im Polizeidienst flexibel sein muss, dass es besondere Einsatzlagen gibt, dass es Ad-hoc-Lagen und andere Dinge gibt. Insofern sollte der Fokus ein Stück weit davon weg, dass man das so handhaben könnte wie einen normalen Bürojob. Das wird niemals der Fall sein. Ich würde mir wünschen, dass da nichts Falsches suggeriert wird. Moderne Technik, leistungsfähige IT: Da bin ich zu 1.000 % bei Ihnen. Seit 2017 haben wir den sogenannten Jäger-Notizblock abgeschafft und Smartphones in Streifenwagen und Bodycams angeschafft. Auch andere Möglichkeiten haben wir in den letzten neun Jahren eröffnet. Es hat sich also einiges getan, und das auch bei den bürokratischen Belastungen. Die Prävention ein ganz wichtiger Bereich – ich glaube, da gehen unsere Meinungen überhaupt nicht auseinander. 16.09.2026 Insgesamt muss man aber Folgendes festhalten. „Polizei in Nordrhein-Westfalen konsequent stärken – Sicherheit gewährleisten, Modernisierung vorantreiben“: Das machen wir seit 2017. Wir werden damit auch weitermachen, und das hoffentlich über den 25. April des nächsten Jahres hinaus – wir würden uns darüber freuen –, damit NRW genauso sicher bleibt. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Katzidis. Das war eine Punktlandung. – Jetzt spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Abgeordnete Frau Dr. Höller.
Dr. Julia Höller GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wenn man hinter fast jedes Substantiv in diesem Antrag „stärken“, „verbessern“, „modernisieren“ oder „weiterentwickeln“ schreibt, klingt das erst mal gut. Ich meine das ernst: Ich finde das richtig; ich möchte auch modernisieren, weiterentwickeln, stärken und verbessern. Sie wollen die Aus- und Fortbildung nachhaltig stärken, Rahmenbedingungen weiterentwickeln, Arbeitsbedingungen verbessern, digitale Prozesse konsequent weiterentwickeln und Liegenschaften mit hoher Priorität modernisieren, und ich bin froh, dass wir genau das in den letzten Jahren angepackt haben. Denn schwierig wird es nach diesen Allgemeinplätzen. Es wird schwierig, wenn es darum geht, dass wir einen begrenzten Haushalt haben, in dem priorisiert und Geld hinterlegt werden muss. Das muss auch umgesetzt werden. Ich möchte aus diesem sehr langen und sehr umfassenden Antrag drei Punkte herausgreifen. Erstens. Sie machen die Zahl 3.000 zum Ausgangspunkt Ihrer Kritik. 2026 haben rund 2.600 Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter ihr Studium angefangen. Daraus leiten sie ab, dass die Landesregierung ihr Ziel verfehlt. Ich möchte, um Klarheit zu schaffen, einmal sagen: So steht es nicht im Koalitionsvertrag. Darin steht nicht, dass wir 3.000 Kommissaranwärter, sondern dass wir 3.000 Polizeikräfte einstellen. Das ist ein bisschen nerdig, aber keine Spitzfindigkeit. Denn dahinter steckt eine Vorstellung davon, wie eine moderne Polizei aufgestellt sein muss: Unsere Polizei in Nordrhein-Westfalen besteht eben nicht nur aus Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten, sondern zu ihr gehören auch Verwaltungsbeamte und Regierungsbeschäftigte. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Wenn wir hochqualifizierte IT-Fachleute für die Telekommunikationsüberwachung brauchen, müssen Landtag die nicht erst drei Jahre ausgebildet werden und den Studiengang „Polizeivollzugsdienst“ besuchen. Wir brauchen Informatiker, Finanzermittlerinnen, Psychologen und andere Spezialisten und müssen diese Kompetenzen in die Polizei hineinholen.
Rainer Schmeltzer
Frau Kollegin, entschuldigen Sie, dass ich Sie an dieser Stelle unterbreche. Auch bei Ihnen hat die Kollegin Kampmann den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Lassen Sie die zu?
Dr. Julia Höller GRÜNE
Können wir das nachher machen? Ich finde meine Rede eigentlich schön so. (Heiterkeit von den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Ist das eine Frage in die Runde? An mich? (Heiterkeit von den GRÜNEN und der CDU)
Dr. Julia Höller GRÜNE
Nein, das war eine rhetorische Frage. Ich würde das gerne zum Schluss machen, wenn das in Ordnung ist.
Rainer Schmeltzer
Ich rufe sie zum Schluss wieder auf. (Marcel Hafke [FDP]: Das ist eine Zwischen- frage!)
Dr. Julia Höller GRÜNE
Perfekt. So machen wir das.
Rainer Schmeltzer
So machen wir das. (Marcel Hafke [FDP]: Das ist eine Zwischen- frage! Wir können auch zum Schluss die Fra- gestunde hier machen!) Herr Kollege Hafke, …
Dr. Julia Höller GRÜNE
Es läuft noch …
Rainer Schmeltzer
Jetzt bin ich dran. … dieses Verfahren ist durchaus üblich und wurde auch bei Ihnen schon praktiziert. (Marcel Hafke [FDP]: Ich weiß!) Wenn ich das so entschieden habe und die Frau Kollegin Kampmann nichts dagegen hat – das sehe ich so –, werden wir die Zwischenfrage gleich zulassen. „Zwischenfrage“ bedeutet: vor Abschluss des 16.09.2026 Redebeitrags von Frau Dr. Höller. So praktizieren und machen wir das, und so sind alle zufrieden.
Dr. Julia Höller GRÜNE
Ich mache jetzt einfach mal weiter, und danach können wir das gerne machen.
Rainer Schmeltzer
Das ist eine gute Idee.
Dr. Julia Höller GRÜNE
Mein Punkt ist, dass Tarifbeschäftigte und Verwaltungsbeamte in unserer Polizei kein Personal zweiter Klasse sind. Ohne sie funktioniert die Polizei keinen einzigen Tag. Wer immer nur auf Kommissaranwärter abzielt, sieht einen erheblichen Teil unserer Polizei nicht. (Beifall von den GRÜNEN und Thomas Schnelle [CDU]) Wir arbeiten natürlich daran, dass wir diese Zahlen erreichen. Reicht das im Moment aus? Nein, das tut es nicht. Wollen wir mehr? Ja, wir wollen unbedingt mehr. Mit Blick auf die Zahlen seit 2022 finde ich, dass wir auf einem guten Weg sind. Mein Kollege von der CDU hat die Zahlen bereits aufgeschlüsselt. Der zweite Punkt, den ich herausgreife, ist die Abbruch- und Durchfallquote. Natürlich wollen wir diese Quote senken – das ist total klar. Ich sage aber ganz klar: Eine Drop-out-Quote von null wäre für mich überhaupt keine gute Nachricht. Denn das würde bedeuten, dass jeder, der Polizist oder Polizistin werden möchte, für diesen Dienst geeignet ist. Unsere Polizisten tragen Waffen; sie greifen in Grundrechte ein; sie treffen in Sekunden Entscheidungen, die erhebliche Folgen haben können. Natürlich müssen wir die Menschen dabei unterstützen, dieses Studium erfolgreich abzuschließen, und uns damit beschäftigen, warum die Menschen es nicht beenden. Wir dürfen diese Standards aber niemals – wirklich niemals! – absenken, damit irgendeine Statistik schöner aussieht. Wir brauchen nicht einfach nur möglichst viele, sondern wir brauchen möglichst viele Gute. Ich finde, dass das LAFP und die HSPV dabei einen wirklich guten und nicht immer einfachen Job machen. Dafür sage ich an dieser Stelle auch einfach mal Danke. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Drittens: Modernisierung und Digitalisierung. Natürlich braucht unsere Polizei moderne Technik und eine leistungsfähige IT. Für 2027 sind im Haushaltsentwurf dafür rund 285 Millionen Euro vorgesehen. Das sind gut 9 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Meine Güte, das ist wirklich viel Geld! Landtag Die Polizei ist aber nicht dann modern, wenn auf einer Rechnung irgendwo eine Software steht, sondern dann, wenn eine Software den Kolleginnen und Kollegen wirklich Arbeit abnimmt, wenn sie eine Aufgabe besser macht, wenn Daten nicht dreimal von Hand übertragen werden müssen und wenn Ermittler schnell darauf zugreifen können. Über die Stärke unserer Polizei entscheidet am Ende keine einzelne Zahl und auch keine Liste gutklingender Adjektive, sondern darüber entscheidet, ob die richtigen Menschen mit einer richtigen Ausbildung und einer guten Ausstattung ihren Job machen können. Daran arbeiten wir seit vielen Jahren. Natürlich können und müssen wir die Polizei weiter verbessern, stärken, weiterentwickeln. Wenn ich mir aber anschaue, wie sich das alles und ehrlicherweise auch die Beliebtheit der schwarz-grünen Koalition und des Innenministers innerhalb der Polizei entwickelt haben, würde ich sagen: Ganz so erfolglos können wir damit nicht gewesen sein. – Vielen Dank.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Wie ich es hier vernehme, liegt noch eine Zwischenfrage vor, und zwar von der Abgeordnetenkollegin Frau Kampmann. Sie haben das Wort.
Christina Kampmann SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, liebe Kollegin Höller, dass Sie die Frage jetzt am Ende zulassen. Sie haben eben noch mal über das Thema „3.000 Kommissaranwärter*innen“ gesprochen. Auf der Homepage des Innenministeriums steht zum Beispiel für das Jahr 2024, dass man froh sei, dass das selbstgesteckte Ziel von 3.000 Kommissaranwärter*innen … (Zwei Schriftführer führen ein Gespräch.)
Dr. Julia Höller GRÜNE
Entschuldigung, ich kann die Frage akustisch gerade ganz schwer verstehen. – Kannst du noch mal nach den 3.000 anfangen?
Christina Kampmann SPD
Auf der Homepage des Innenministeriums steht, dass das selbstgesteckte Ziel von 3.000 Kommissaranwärter*innen – das war für das Jahr 2024 – damit erreicht wurde. Jetzt kritisieren Sie uns dafür, dass wir überhaupt anmerken, dass dieses Ziel nicht erreicht wurde. Sie und Herr Katzidis haben es eben so dargestellt, als hätte die Landesregierung dieses Ziel nie gehabt. Deshalb frage ich Sie – das ist nur eine von vielen Bemerkungen bzw. eines von vielen Zitaten, die man in diesem Zusammenhang findet –: Was ist denn das Ziel von Schwarz-Grün für die Personalstärke der Polizei, wenn nicht dasjenige, das immer wieder 16.09.2026 zitiert wird und sogar auf der Homepage des Innenministeriums zu finden ist?
Berivan Aymaz
Sie haben das Wort.
Dr. Julia Höller GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Kampmann, mein Ziel für die Polizei in Nordrhein-Westfalen ist, dass wir die richtigen jungen Männer und jungen Frauen, die dafür geeignet sind, in die Ausbildung bringen, und zwar so viele wie möglich, aber keinen einzigen, der dafür nicht geeignet ist, egal, ob wir 3.000 schaffen oder nicht. Das ist mir am Ende komplett egal. Wenn es 3.020 würden, wäre das richtig gut. Ich finde, diese Zahl sagt erst einmal überhaupt nichts darüber aus, wie gut unsere Polizei aufgestellt ist. Wir sprechen vielmehr über Menschen, nicht über Zahlen. In der Ausbildung müssen wir mehr darüber sprechen, was eine gute Polizistin, einen guten Polizisten ausmacht. Ich möchte alle haben, die dafür geeignet sind. Wenn es in einem Jahr etwas mehr und im anderen Jahr etwas weniger sind, ist das eine richtig gute Lösung. (Christina Kampmann [SPD]: Und wenn es nur 200 sind?) Darf ich darauf noch einmal reagieren? – Okay, wir machen das gleich. – Danke schön. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun Abgeordnetenkollege Herr Hafke das Wort.
Marcel Hafke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir können an der Stelle festhalten, dass unsere Polizistinnen und Polizisten in Nordrhein-Westfalen einen exzellenten Job machen, gerade in Zeiten, in denen sie oft Gewalt, Respektlosigkeit und zunehmenden Belastungen ausgesetzt sind. (Beifall von der FDP und der CDU) Sie sind aber immer nur so gut, wie sie in dem Rahmen tätig werden können, den wir in diesem Haus vorgeben und den die Regierung umsetzt. Deswegen muss man meines Erachtens sehr klar sagen: Wer einen handlungsfähigen Staat will, der braucht eine handlungsfähige Polizei. Und wer Freiheit will, braucht auch Sicherheit. Ich bin der SPD dankbar, dass sie den Antrag eingereicht hat. Darin stehen viele Punkte, über die wir schon seit langer Zeit sprechen. Viele dieser Punkte sind richtig. Landtag Die Schwierigkeit ist – die Probleme werden ja nicht kleiner oder weniger, nur weil wir die Anträge einreichen –, wir bräuchten eine Regierung, die diese Probleme ernst nimmt, angeht und anfängt, sie zu lösen. Ich habe mittlerweile die ernste Sorge, dass die Regierung nicht die Kraft hat, die Themen entsprechend zu bearbeiten. (Dr. Julia Höller [GRÜNE]: Keine Sorge!) Das möchte ich anhand von drei Punkten erläutern. Erstens – Sie haben gerade schon darüber diskutiert –: das Thema „Personal“. Ich will mich jetzt nicht an der Zahl festbeißen; ich finde es schon richtig, ein Ziel zu haben. Es gibt Gründe, warum es nicht erreicht wird. Die Regierung muss aber beantworten, warum mehr oder weniger jeder Fünfte, der die Ausbildung beginnt, nicht bis zum Ende durchkommt und vielleicht auch nicht in den Polizeidienst geht. Das muss korrigiert werden. Das ist keine kleine Zahl. Jeder Fünfte bis Vierte – je nachdem, welches Jahr man nimmt – ist eine große Zahl. Herr Minister, wir müssen darüber sprechen, warum die Ausbildung nicht erfolgreich läuft. Wie gut werden Auszubildende betreut? Gibt es ausreichend Lehrkräfte? Sind die Bedingungen zu hoch oder zu niedrig? Was können Sie verbessern? Dazu habe ich von der Koalition bislang relativ wenig gehört. Ich will ein zweites Beispiel herausgreifen und vielleicht auch der CDU ein bisschen helfen: Stichwort „Taser“. Ich will es deutlich sagen. Herr Minister, wir in diesem Raum sind uns hoffentlich einig, dass der Taser die Polizistinnen und Polizisten in vielen Situationen schützt. Er ist ein Instrument, um Situationen zu deeskalieren, also auch Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Sie haben drei Gutachten in Auftrag gegeben. Unter dem Strich sind so gut wie alle positiv ausgefallen. Es herrscht also Klarheit. In Nordrhein-Westfalen besteht aber fast eine gewisse Willkür, welcher Polizist einen Taser nutzen darf und welcher nicht. Herr Minister, nach meinem Gefühl – Sie können das sonst gleich korrigieren – ist Ihre Fraktion bereit, den Taser einzuführen, während die andere Fraktion auf der Bremse steht. Ich hätte mir gewünscht, dass Frau Höller heute den Mut gehabt hätte, den Bürgerinnen und Bürger reinen Wein einzuschenken und zu sagen, was mit dem Taser eigentlich los ist. Wie oft sollen wir noch fragen, bis diese Regierung in der Lage ist, eine Entscheidung zu treffen? Sie sprechen davon, dass wir die besten Polizistinnen und Polizisten haben wollen. Ich möchte, dass sie die beste Ausstattung erhalten. Frau Höller, wann macht die Regierung endlich eine klare Politik und sorgt für eine vernünftige Ausstattung der Polizistinnen und Polizisten in diesem Land? 16.09.2026 (Beifall von der FDP und der SPD) Ein dritter Punkt muss auch beantwortet werden. Wir leben in Zeiten der Digitalisierung. Das muss man in zwei Bereiche unterteilen. Zum einen geht es um die Digitalisierung, die die Beamten jeden Tag anwenden, egal ob bei der Strafermittlung, beim Dienst in den Bezirken, um für Sicherheit zu sorgen, oder bei der dann anfallenden Bürokratie. Herr Minister, wenn wir feststellen, dass Systeme nicht miteinander funktionieren und Polizisten und Polizisten doppelte Arbeit machen müssen, dann ist das alles andere als effizient. Das muss abgestellt werden. Ich glaube, darüber gibt es keine zwei Meinungen. Die Frage an Sie ist nur: Wann wird das Ganze abgestellt? Der Finanzminister hat heute mitgeteilt, dass Sie zusätzliches Geld bekommen. Das kann also nicht der Grund sein. Zum anderen – ich finde, darüber wird in diesem Bereich immer zu wenig gesprochen – wollen wir die technologische Entwicklung nutzen, um die Polizei bestmöglich aufzustellen, Stichwort „Künstliche Intelligenz“. Es muss aber einen rechtsstaatlichen Rahmen geben, und die Bürgerrechte müssen gewahrt werden. Diese Punkte kommen gerade bei den Grünen oft unter die Räder. Herr Minister, fraglich ist, ob die Polizistinnen und Polizisten die besten Systeme haben, die wir vielleicht auch in Europa anwenden können. In Europa muss ein Ersatz für Palantir mit vernünftigen Datenschutzregeln gefunden werden. Ich glaube, jetzt wäre der richtige Zeitpunkt, den Anbieter zu wechseln und das auch öffentlich zu kommunizieren. Ich komme zum Schluss und möchte klar sagen, dass viele der Punkte auf der Liste der SPD richtig sind. Wir brauchen jetzt allerdings eine Regierung, die in der Lage ist, diese Punkte umzusetzen. Ich habe Zweifel daran, dass das in dieser Regierungskonstellation funktioniert. Deswegen bin ich dankbar, dass wir darüber im Ausschuss noch einmal diskutieren werden. Vielleicht erhalten wir dann Antworten, oder der Herr Minister gibt uns gleich noch etwas mit auf den Weg. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP, Christina Kampmann [SPD] und Elisabeth Müller-Witt [SPD])
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Wagner.
Markus Wagner AfD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was liegt uns hier heute vor? Es ist das Angebot der SPD zu Koalitionsgesprächen mit uns, zumindest in den Bereichen „innere Sicherheit“, „Polizei“ und „Kriminalitätsbekämpfung“. (Lachen von CDU, SPD und Grünen) Landtag Ich sage gleich vorweg: Das nehme ich an. Unsere Politik ist folgende: Alles, was gut für unser Land ist, machen wir mit. Dem stimmen wir zu. Wir lassen Deutschland nicht hinter Brandmauern untergehen. (Beifall von der AfD) Liebe SPD, lassen Sie uns deshalb gleich nachher den ersten Gesprächstermin fix machen. (Lachen von der CDU) Denn – ich komme zu den Inhalten Ihres Antrages – Ihre Analyse folgt meiner Analyse, Ihre Vorschläge folgen meinen Vorschlägen. Allerdings gehört es dazu, dass Sie als womöglich reuige Sünder wissen, was Sie zu bereuen haben. Da macht es mir Ihr Antrag wirklich leicht. Gehen wir ihn also Punkt für Punkt durch. Sie wollen mehr Polizisten einstellen, sprich: die Zahl der Polizeianwärter erhöhen. Wenn Sie jetzt ernsthaft auf meinen Kurs kommen, dann freue ich mich wirklich für unser Land. (Zuruf von Dr. Julia Höller [GRÜNE]) Wir haben in den nächsten zwei Monaten die Möglichkeit, nachzusehen, ob Ihr Antrag heiße Luft oder doch eine Einsicht in die Realitäten darstellt; denn die Haushaltsberatungen stehen kurz bevor. Ich habe nachgesehen. Die Suche in der Datenbank der Landtagsverwaltung hat ganz unbestechlich ergeben: Jedes Jahr, wirklich jedes einzelne Jahr, in dem ich das hier für die AfD beantragt habe, haben Sie mit Nein gestimmt. Sie fanden, das sei rechts. Wir werden also gemeinsam sehen, wie es sich in diesem Herbst verhält. Dasselbe gilt für die Infrastruktur, derer es bedarf, wenn wir mehr Polizisten ausbilden, also unter anderem Dozenten und Räumlichkeiten. Auch das habe ich genau berechnet und hier jedes Jahr passend eingebracht. Sie jammern jetzt in Ihrem Antrag, dass genau diese Investitionen in unsere Sicherheit durch Schwarz-Grün nicht geschehen seien. Das ist ja schön. Nur, liebe SPD, Sie selbst haben jedes Jahr genau dagegen gestimmt. Auch hier gilt der Lackmustest: Stimmen Sie dieses Jahr zu, oder ist der heutige Antrag nur leeres Gerede? Ganz besonders werde ich Ihr Abstimmungsverhalten überprüfen, wenn es um die Bezahlung unserer Polizisten geht. Denn das ist wirklich frech: Auf einmal sind auch Sie dafür, das Zulagensystem für besonders belastete Einsatzkräfte zu verbessern. Das ist neu. Jedes Jahr habe ich hier auf die letzte Kommastelle durchgerechnet und haushalterisch bezahlbar eingebracht, dass Zulagen für Tutoren, Bereitschaftspolizisten, Ermittler in Teams zur Bekämpfung von ekelhafter Kinderpornografie und vor allem auch endlich die Wechselschichtzulagen angepasst werden sollten. Ihre Antwort im Chor mit Schwarz-Grün lautete: Nein, nein und noch mal nein. 16.09.2026 Dann finden wir bei Ihnen noch die Forderung, endlich alle Polizeiwachen mit Tasern auszustatten. Auch hier kommen Sie auf AfD-Spur. Gut so! Unser engagiertes Handeln als AfD will es, dass exakt morgen mein Antrag darüber, den Taser flächendeckend allen Polizisten zur Verfügung zu stellen, ins Plenum eingebracht wird. Wir werden also sehen, wie Sie sich dann dazu verhalten, ob Wort und Tat bei Ihnen übereinstimmen. Das wird spannend, auch wenn ich schon so eine Ahnung habe. Was liegt uns also heute vor? Die SPD folgt der AfD. Zwar stark verspätet, noch nicht durch Haushaltsänderungsanträge unterfüttert, noch nicht bewiesen durch die Zustimmung zu meinen Anträgen, aber immerhin stimmt die SPD der AfD inhaltlich zu. Jetzt überholt selbst die SPD in der Kriminalitätsbekämpfung die CDU rechts. Das ist vor dem Hintergrund der realen Daten und Fakten folgerichtig, aber eben doch bemerkenswert. Es ist atemberaubend, wie die von Friedrich Merz und Hendrik Wüst geführte CDU wirklich alles abgeräumt hat, wofür die Partei einst stand. Sie geht daher zu Recht unter. Wenn uns nun die ebenfalls untergehende SPD dabei helfen will, die Zustände im Land zu verbessern, dann nehme ich das Angebot ausdrücklich an. Wenn es allerdings nur Sprüche ohne Substanz sind, dann machen wir es ohne Sie. So oder so, wir werden es machen. Für ein sicheres NRW nur mit der AfD! – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Für die Landesregierung hat nun Minister Reul das Wort.
Herbert Reul
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Hier liegt eigentlich gar kein Antrag vor, sondern es handelt sich um eine Nacherzählung dessen, was die Landesregierung von 2017 bis jetzt gemacht hat. Ich zeige das gern auf. Es steht viel Richtiges darin, aber das meiste ist schon umgesetzt, oder wir sind dabei. Erstes Beispiel: Personal. Seitdem ich Innenminister bin, sind 27.000 Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter und zusätzlich fast 4.000 Regierungsbeschäftigte eingestellt worden. Infolgedessen ist von 2017 bis 2021 die Zahl der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten im Lande konstant bei 40.000 geblieben. Wir haben die großen Pensionierungswellen durch Rekordeinstellungen ausgeglichen. Andernfalls wäre die Polizei in Nordrhein-Westfalen nämlich geschrumpft. Seit 2022 wächst der Personalkörper kontinuierlich. Seit 1. Januar 2026 haben wir bereits über 41.500 Polizisten und Polizistinnen im Dienst. Dieses Wachstum geht weiter, und zwar unabhängig davon, Landtag dass wir vor allem in diesem Jahr wegen des wegfallenden Abiturjahrgangs nur 2.600 Anwärter haben. Es sind also kontinuierlich mehr geworden. Zweites Beispiel: Ausbildung. Wir haben die Anzahl der Stellen an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung mehr als verdoppelt. 331 waren es 2017, 674 sind es nächstes Jahr. An der HSPV NRW arbeiten heute allein 190 Professorinnen und Professoren, das sind rund doppelt so viele wie noch 2017. Damals waren es 99, jetzt sind es 190. Wir haben die Kursgrößen angepasst und Tutoren eingestellt. Mit der sogenannten Verwendungsoffensive K haben wir Studienschwerpunkte, unter denen die Anwärter wählen können, und damit die von Ihnen geforderte Spezialisierungsmöglichkeit geschaffen. Bei der Ausbildung und Fortbildung haben wir zwei Tage zusätzlich eingebaut. Sagen Sie mir konkret, was da fehlt und wie man es machen sollte. Drittes Beispiel: Ausstattung. Wir geben so viel Geld für IT bei der Polizei aus wie noch nie. Der Ansatz für 2027 liegt bei 285 Millionen Euro, und da kommen die 61 Millionen Euro für den Digitalfunk noch obendrauf. Auch was die Ausstattung angeht, haben wir Maßstäbe gesetzt: Smartphones, Tablets, Bodycams, Schutzhelme und Westen; ich könnte diese Aufzählung noch fortsetzen. Ja, eines stimmt: Den Taser gibt es noch nicht überall. Bevor wir allerdings 2020 den Weg für die Einführung des Tasers freigemacht haben – erst als Pilotprojekt, dann in einem Roll-out für die Großpräsidien, dann in einem weiteren Rollout mit mittlerweile 1.400 Geräten in 18 Polizeibehörden –, gab es ihn nur für eine Handvoll Einsatzkräfte der Spezialeinheiten. Das ist schon ein ganz schöner Fortschritt, das haben wir geändert. Was den Rest angeht, sind wir in guten Gesprächen. Wir versuchen, die Gutachten auszuwerten, daraus Konsequenzen abzuleiten und sie nicht einfach in den Schrank zu stellen. Ich glaube, das ist die richtige Art und Weise, wie man damit umgeht. Viertes Beispiel: Rahmenbedingungen. Die neue Laufbahnverordnung ist seit März dieses Jahres in Kraft. Darin stecken schnellere berufliche Entwicklungsmöglichkeiten, reduzierte Wartezeiten und erleichterte Laufbahnwechsel. Mit dem Modernisierungsgesetz gehen wir jetzt auch das Zulagensystem an. Es wird einfacher, und insbesondere die Polizeizulage und die Zulage für Dienste zu ungünstigen Zeiten werden deutlich angehoben. Dafür gab es in dieser Woche nicht zuletzt Lob von der GdP. Sie sprechen den Abbau von Bürokratie an. Dazu habe ich, wie Sie wissen, die Effizienzinitiative gestartet. Die ersten Maßnahmen sind auch schon umgesetzt. Wir haben Kennzahlen aussortiert, Sicherheitsprogramme verschlankt, den Aufwand für Audits reduziert. Auf gut Deutsch: Die Mitarbeiterinnen und 16.09.2026 Mitarbeiter der Polizei haben heute schon wieder deutlich mehr Zeit für ihre Kernaufgaben. Das letzte Beispiel: Polizeigebäude. Seit 2017 bauen wir den massiven Sanierungs- und Modernisierungsstau ab, den ich übernommen habe. Mehr als 3,6 Milliarden Euro wurden verplant. Im Jahr 2027 kommen, wenn der Haushalt verabschiedet ist, möglicherweise noch 250 Millionen Euro dazu. Unterm Strich reden wir von fast 4 Milliarden Euro. Damit konnten wir bis heute mehr als 120 polizeiliche Liegenschaften fit machen. Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, ob solch ein Antrag sinnvoll ist. Denn die Wirklichkeit zeigt: Wir haben uns längst auf den Weg gemacht. Wir haben eine ganze Menge geschafft – noch nicht alles, das ist wahr. Es gibt immer noch ein paar Baustellen. Das sind wir im Übrigen auch den Menschen schuldig, die tagsüber den Kopf für uns hinhalten. Das ist mein Auftrag, das ist unser Auftrag. Ich glaube, diesen Auftrag haben wir so weit es geht gut erfüllt. Auf jeden Fall braucht es diesen Antrag nicht. Er ist überflüssig, weil er nur das beschreibt, was längst passiert ist. – Danke. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Der Transparenz halber: Die Landesregierung hat ihre Redezeit um 30 Sekunden überzogen. Selbstverständlich steht diese Redezeit auch den Fraktionen hier im Saal zur Verfügung. Wir sind am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/21198 an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist die Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen jetzt zu: 8 Nordrhein-Westfalen benötigt eine Strategie, um deutsche Auswanderer zurückzugewinnen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/21218 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der FDP dem Abgeordnetenkollegen Herrn Steffen das Wort. Landtag
Alexander Steffen FDP
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit dem Jahr 2005 verlassen jedes Jahr mehr Deutsche das Land, als dass Deutsche zurückkommen. Ich will ganz klar sagen: Ich möchte nicht die DDR zurück und dass Deutsche nicht global unterwegs sein können. Aber seit dem Jahr 2005 haben wir diesen Befund, und er muss uns zum Nachdenken bringen. Wir hatten letztes Jahr ein neues Rekordhoch. Der Negativsaldo betrug fast 100.000 Menschen. Fast 100.000 Menschen mehr haben Deutschland verlassen, als dass Personen zurückgekehrt sind. Wenn wir nach Nordrhein-Westfalen schauen, kann man feststellen: 67.480 Deutsche haben unser Bundesland im vergangenen Jahr verlassen, und die Landesregierung kann nicht sagen, wer da eigentlich geht und wieso. Wir reden seit Jahren über Migration, über die, die kommen, und über die, die gehen sollten. Wir sprechen gleich und auch morgen über den Abschiebeskandal in Köln, aber wir sprechen in der politischen Debatte in Deutschland quasi nicht über einen der größten Wohlstandsverluste, den wir überhaupt haben könnten, nämlich über deutsche Auswanderer. Ich freue mich sehr, dass wir in diesem Haus – hoffentlich auch in den nächsten Wochen – über dieses Thema diskutieren, denn die Studienlage ist alarmierend. 75 % aller Auswanderer haben einen akademischen Abschluss. Diese Personen verdienen im Ausland im Schnitt knapp 1.200 Euro netto mehr als hier. Wir verlieren nicht irgendwen, wir verlieren ausgerechnet die Leute, die für die Zukunftsfähigkeit des Landes wichtig sind. Am 11. Mai 2023 hat Ministerpräsident Wüst die Fachkräfteoffensive der Landesregierung vorgestellt. Ich erlaube mir das Zitat: „Der Mangel an Fachkräften gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit.“ Arbeitsminister Laumann sagte am selben Tag: „Es muss uns in erster Linie gelingen, das vorhandene inländische Potenzial durch Ausbildung und Qualifizierung bestmöglich zu mobilisieren und einzusetzen“ – das inländische Potenzial. Drei Jahre später, vor einigen Wochen, fragte mein Kollege Marcel Hafke in einer Kleinen Anfrage, warum denn genau dieses Potenzial das Land verlässt? Die Antwort der Landesregierung: keine Information. Sie definieren 64 Maßnahmen in Ihrer Fachkräfteoffensive mit wunderschönen Kampagnen, wissen aber gar nicht, warum die eigentliche Zielgruppe gleichzeitig die Koffer packt. Dabei weiß dieser Staat doch sonst alles. Er kennt und findet jeden Rundfunkbeitragszahler. Er führt ein Register für jedes Balkonkraftwerk zwischen Aachen und Bielefeld. Er zählt die Spargelfelder am Niederrhein, die Kühe in Ostwestfalen und die Windräder im Sauerland. Nur, er 16.09.2026 weiß nicht, warum eine 32-jährige Fachärztin das Land verlässt. Das ist für mich das wunderbare Zeichen dafür: Diese Politik hat sich viel zu oft mit Problemen beschäftigt, die sie sich selbst geschaffen hat, aber nicht mit den Problemen der Menschen. Damit muss jetzt Schluss sein. (Beifall von der FDP) Warum fragt eigentlich bisher niemand nach? Weil wir die Antwort nicht hören wollen. Das ist zumindest meine Vermutung. Karl Lauterbach hat ein wunderbares Beispiel geliefert. Im Juli twitterte er über junge Menschen, die wegen zu hoher Steuern ins Ausland gehen: Auf diese Leute können wir verzichten, falls es sie überhaupt gibt. – Ja, er löschte diesen Tweet später. Aber dahinter steckt doch eine Haltung, die Rot-Grün auch hier immer wieder in politischen Anträgen zeigt: Wir tolerieren Zuwanderung in unsere Sozialsysteme, und gleichzeitig ignorieren wir Abwanderung aus dem Arbeitsmarkt. Ich will deutlich sagen: Auf die Leute, die morgens aufstehen, bestens ausgebildet sind und diesen Staat finanzieren, können wir nicht verzichten. Verzichten können wir auf Politiker, die ihnen erklären, dass es sie vermutlich gar nicht gibt. (Beifall von der FDP) Wer mit Auswanderern spricht, der hört immer wieder die gleichen Themen: Steuern und Abgaben. Ich will es Ihnen nicht so leicht machen. Es sind nicht nur bundespolitische Themen. Mit Blick auf die Uhr will ich die lange Liste nicht aufgreifen, ich glaube, dazu kommen wir in der parlamentarischen Beratung noch zur Genüge. Machen Sie es sich bitte nicht so einfach, und zeigen Sie nicht nur mit dem Finger nach Berlin. Wir können hier in Nordrhein-Westfalen jungen Menschen wieder eine Perspektive geben. Das fängt bei der Schule an, und das hört beim Grunderwerb auf. Bitte machen Sie mit. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass künftig nicht mehr die Falschen kommen und die Richtigen gehen, sondern lassen Sie uns diesen Trend umkehren. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun Abgeordnetenkollege Herr Blumenrath das Wort.
Peter Blumenrath CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren jetzt einen Antrag für eine Rückkehrstrategie, den wir uns vielleicht hätten sparen können, wenn die FDP einen Blick auf die Seite rueckkehrprogramm.nrw.de geworfen hätte; denn solch ein Landtag Programm gibt es bereits hier bei uns in Nordrhein-Westfalen als bundesweit einzigartiges Programm für die Rückkehr deutscher Fachkräfte. Richtig ist: Deutschland und Nordrhein-Westfalen stehen im internationalen Wettbewerb um Arbeitsund Fachkräfte, Gründer und Wissenschaftler. So weit haben wir tatsächlich Konsens. Was die FDP daraus ableitet, ist für eine liberale Partei allerdings mehr als erstaunlich. Sie fordern eine neue ressortübergreifende Strategie, neue wissenschaftliche Untersuchungen und regelmäßige Berichte, neue Programme mit Hochschulen, Kammern und der Wirtschaft, eine neue zentrale Anlaufstelle und obendrauf eine staatliche Prämie für Rückkehrer. Die FDP präsentiert sich hier als Partei der Bürokratie, genauer gesagt: der Rückkehrbürokratie. Zusätzliche Verwaltungsstrukturen, neue Abstimmungsprozesse, Berichtspflichten – das alles führt auch zu zusätzlichen Kosten. Der von Ihnen geforderte Heimkehrbonus ist außerdem aus unserer Sicht der falsche Anreiz. Warum sollte jemand, der Nordrhein-Westfalen verlassen hat, bei der Rückkehr eine Prämie erhalten, während alle Menschen, die hier gelebt haben und geblieben sind, leer ausgehen? Ist das Ihr Verständnis von Leistungsgerechtigkeit? Wir sehen das anders. Sie wollen Symptome statt der Ursache bekämpfen. Was wirkt denn am Ende tatsächlich, liebe Kolleginnen und Kollegen? Gute Arbeitsplätze, verlässliche Infrastruktur, bezahlbarer Wohnraum, Kita-Plätze und gute Schulen, eben ein Staat, der funktioniert. Genau das ist es, wofür unsere Landesregierung steht. (Beifall von der CDU) Das Land unterstützt thyssenkrupp bei der Produktion von klimafreundlichem Stahl. Bis 2036 fließen 3,5 Milliarden Euro in die Sanierung von Brücken, Fahrradwegen, Straßen und Tunneln. Mit dem „Bau-Code NRW“ haben wir das Bauordnungsrecht entschlackt, digitalisiert und beschleunigt. Aufgrund all dieser Maßnahmen investiert beispielsweise Microsoft 3,2 Milliarden Euro in den Aufbau neuer Rechenzentren im Rheinischen Revier. Weil die Rahmenbedingungen in Nordrhein-Westfalen stimmen, entscheiden sich Unternehmen für unser Bundesland. Was wir brauchen, ist ein starker Standort für alle 18 Millionen Menschen in unserem Land, und genau das ist Nordrhein-Westfalen. Auch bei der Rückkehr deutscher Fachkräfte sind wir längst aktiv. Die Pressemeldung dazu wurde übrigens am 8. September veröffentlicht. Das ist zufällig der Tag Ihrer Antragstellung. Sie fordern also eine Rückkehrstrategie, während das Land am selben Tag dieses Programm nachhaltig gestärkt hat. Dazu kommen Beratungsstellen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Willkommensbüros in den Kommunen, die auch Rückkehrfamilien offenstehen, 16.09.2026 Vorbereitungsklassen für Kinder, die lange im Ausland gewesen sind. Das alles gibt es schon. Es hat in der Tat nicht das Etikett „Rückkehrprogramm“, aber es wirkt, und das ist uns am wichtigsten. Menschen kommen zurück, weil Nordrhein-Westfalen ein attraktiver Standort ist, nicht weil es eine Rückkehrstrategie gibt. Ich glaube, dass uns dieser Antrag in der Sache nicht weiterhilft, aber das diskutieren wir dann gerne im Ausschuss. Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun Abgeordnetenkollege Herr Baran das Wort.
Volkan Baran SPD
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als ich diesen Antrag gesehen habe, war ich zunächst sehr überrascht und habe gedacht, es sei ein Antrag der FDP in dieser Legislatur, der sich um Integration kümmert, bei dem es nicht um die Bezahlkarte geht. Aber nach der Lektüre war ich sehr ernüchtert, weil der Populismus in dieselbe Richtung wie in der Debatte um die Bezahlkarte geht, das war nicht weit entfernt. Die FDP schreibt, dass 67.480 deutsche Staatsbürger Nordrhein-Westfalen im Jahr 2025 verlassen haben. Das Problem ist, dass wir erstaunlich wenig über diese Menschen wissen. Wir wissen nicht ausreichend, welche Qualifikation sie haben, warum sie ausgewandert sind und wie viele von ihnen selber eine Zuwanderungsgeschichte haben. Bei einem erheblichen Teil der Auswanderer kennt die Statistik noch nicht einmal das Zielland. Das bestätigt übrigens auch die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP. Auf dieser ziemlich dürftigen Datenlage bauen Sie jetzt eine komplette Rückkehrstrategie auf – inklusive Heimkehrbonus und Steuersenkung. Das finde ich schon sehr bemerkenswert. Sie schreiben in dem Antrag auch, es solle keine Alternative zur internationalen Fachkräftegewinnung sein, sondern nur eine Ergänzung. Interessant ist nur, dass es von den neun Punkten in Ihrem Forderungskatalog bei acht um die Rückkehr von deutschen Auswanderern geht. Internationale Fachkräfte kommen praktisch nicht vor. Wenn Sie eine Ergänzung meinen, sollten Sie das auch in Ihrem Antrag erwähnen; bei solchen Dingen ist die FDP-Fraktion ja bekanntlich auch sehr gründlich. Wenn wir wirklich auf die Lage in unserem Arbeitsmarkt schauen, dann sehen wir, dass das Problem sehr offensichtlich auf der Hand liegt. Deutschland hat ein Arbeitskräfteproblem. Uns fehlen Arbeits-Landtag kräfte, und zwar sehr, sehr viele. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung – nicht gerade ein SPD-nahes Institut – geht davon aus, dass wir, wenn die Boomerjahrgänge in den nächsten zehn Jahren in Rente gehen, eine Nettozuwanderung von rund 400.000 Menschen pro Jahr brauchen, um allein den Status quo, also unser jetziges Arbeitskräftepotenzial, zu halten. Schauen Sie in die Krankenhäuser, in die Pflegeeinrichtungen, in die Kitas und auch in die Schulen. Ohne Menschen aus dem Ausland wäre vieles schon heute nicht mehr möglich. Aber gleichzeitig schaffen wir ein gesellschaftliches Klima, das für internationale Fachkräfte zum Standortnachteil wird. Da muss man sich fragen: Haben wir eigentlich alle den Knall gehört? Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Sie proklamieren ja selber, dass Wirtschaftspolitik eigentlich Ihr Thema ist. Aber für wie attraktiv halten Sie Deutschland für die Menschen, die wir dringend brauchen? Ich rede hier nicht von Managern, High Potentials und Kindern von reichen Eltern. Wir werben mit viel Geld in Indien, Vietnam und anderen Ländern um Pflegekräfte, Ingenieurinnen und Ingenieure, IT-Fachkräfte und Handwerker. Gleichzeitig führen wir hier aber fast täglich eine Debatte, in der Migration als Belastung, als Problem und als Bedrohung dargestellt wird. Das passt nicht zusammen und ist ökonomisch widersinnig. Wenn wir Fachkräfte gewinnen wollen, reicht allerdings auch ein einfaches, modernes Einwanderungsgesetz nicht aus. Wir brauchen ein Land und eine Gesellschaft, in dem und der Menschen gerne leben wollen. Deshalb müssen wir nicht nur darüber diskutieren, wie wir Deutsche aus der Schweiz, Österreich oder Spanien zurückholen. Wir müssen auch dafür sorgen, dass Menschen, die bereits hier sind oder zu uns kommen wollen, sagen: Deutschland ist ein Land, in dem ich arbeiten will; Deutschland ist ein Land, in dem ich auch bleiben will. Wenn es dann noch schnell verfügbare Sprachkurse gibt, die Anerkennungsverfahren funktionieren und Behörden nicht monatelang brauchen, haben wir deutlich mehr gewonnen als durch einen Heimkehrbonus.
Berivan Aymaz
Herr Baran, ich gehe kurz mal dazwischen, weil es eine Zwischenfrage des Abgeordnetenkollegen Herrn Steffen gibt. Möchten Sie sie zulassen?
Volkan Baran SPD
Ja, selbstverständlich. Bitte schön, Herr Kollege.
Alexander Steffen FDP
Herr Kollege, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich 16.09.2026 habe Ihnen jetzt aufmerksam zugehört. Vielleicht reden wir ja aneinander vorbei. Mir geht es tatsächlich explizit um deutsche Staatsbürger. Was haben Sie denn dagegen, dass wir deutsche Staatsbürger zurücklocken bzw. die politischen Rahmenbedingungen so setzen, dass deutsche Staatsbürger nicht mehr auswandern? Ich habe nichts gegen Fachkräfteeinwanderung. Die FDP setzt sich für Fachkräfteeinwanderung in den Arbeitsmarkt ein. Aber ich habe bei Ihren Ausführungen nicht verstanden, was Sie konkret dagegenhaben, dass deutsche Staatsbürger zurückkommen sollen.
Volkan Baran SPD
Vielen Dank für die Frage, weil ich gehofft habe, dass diese Zwischenfrage kommt, weil Sie nicht ehrlich sind und weil Sie mit Ihrem Antrag rechte Narrative bedienen. (Zurufe von der FDP: Oh!) – Zuhören! (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Tatsächlich sind im Jahr 2025 aus Nordrhein-Westfalen 263.882 Menschen ausgewandert. Lassen Sie mal 60.000 davon Menschen sein, die vielleicht nicht hierhingehören. Aber immerhin noch 200.000 Menschen, die 2025 ausgewandert sind, sind unter anderem Gastarbeiterkinder, Menschen mit Niederlassungserlaubnis, Hochqualifizierte. In Ihrem Antrag schreiben Sie über 66.000 und nicht über die 200.000. Wenn Sie es ehrlich damit meinen würden, dass wir die Fachkräfte zu uns holen sollen, würden Sie berücksichtigen, dass unter diesen 200.000 auch ganz viele Menschen sind, die ausgebildet worden sind, die eine Niederlassungserlaubnis haben. (Zuruf von Alexander Steffen [FDP]) Aber über die sprechen Sie nicht. Das spricht natürlich Bände. (Alexander Steffen [FDP]: Das ist Populis- mus!) Eines spricht übrigens auch noch Bände: 60 % der Auswanderer sagen, dass sie zurückkommen wollen. Ich mache seit 22 Jahren Politik. Ich habe schon viel erlebt und, wie wir in Dortmund sagen, auch schon Pferde kotzen sehen. Ich habe aber noch nie gesehen, dass ein Abgeordneter das Parlament als Teleshopping-Meile nutzt, um Promotion für sein eigenes Buch zu machen. (Zurufe von der FDP: Oh!) Das sollten Sie verinnerlichen (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Landtag und sollten das Parlament dafür nutzen, tatsächliche Probleme von Bürgerinnen und Bürgern hier zu diskutieren. Glück auf! Vielen Dank. (Beifall von der SPD – Zuruf von Alexander Steffen [FDP]) – Lies mal den eigenen Antrag! 200.000 Ausgewanderte!
Berivan Aymaz
Für Bündnis 90/Die Grünen hat nun Abgeordnetenkollegin Frau Eğlence das Wort.
Gönül Eglence GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Tatsächlich wusste ich bis zu diesem Antrag nichts von diesem Buch. Ich kann sagen: Ich habe das Buch nicht gelesen. (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Kaufen!) Ich werde es voraussichtlich auch nicht lesen. (Volkan Baran [SPD]: Ich auch nicht!) Den Titel „Goodbye Deutschland“ finde ich aber erst einmal gelungen. Unabhängig davon einmal zum Antrag. Ja, richtig; die Wanderungsstatistik gibt einen Negativsaldo her. Sie erfasst aber – Herr Baran hat es vorhin schon einmal gesagt – weder Qualifikation noch Motiv oder geplante Aufenthaltsdauer. Außerdem wird – weil Sie immer so sehr betonen: deutsche Staatsbürger*innen – in dieser Wanderungsstatistik nicht erfasst, ob dazu auch eingebürgerte Menschen zählen. Deshalb schwingt dann immer so ein bisschen die Frage mit: Wer sind denn eigentlich diese deutschen Auswanderer? Was ich auch noch spannend finde, ist, dass Sie das Ergebnis Ihren Forderungen voranstellen. Sie fordern nämlich eine Untersuchung, stellen aber das Ergebnis bereits fest. Ich frage mich: Wenn Sie die Antwort doch schon kennen, warum fordern Sie dann noch eine Untersuchung? Außerdem habe ich mich auch gefragt: Ist Ihnen klar, dass wir in einer globalisierten Welt leben, in der internationale Migration und Mobilität selbstverständlich zu modernen Lebensläufen dazugehören? – Diese Frage muss man sich einmal stellen. Das führt dazu, dass nicht jeder Wegzug ins Ausland auch zwingend einer für immer sein muss. Wir haben es heute schon mal gehört: Deutschland braucht Fach- und Arbeitskräfte. Den Luxus, nach Herkunft zu sortieren, können wir uns nicht leisten. Ich persönlich finde das übrigens auch total irrelevant, aber das ist dann Ihre Geschmackssache. 16.09.2026 (Beifall von den GRÜNEN und der SPD) Was ich aber alarmierend finde, ist, dass – Herr Baran hat aus der Studie des IAB zitiert; ich möchte andere Zahlen hervorholen – rund 26 % aller eingewanderten Fachkräfte aktiv darüber nachdenken, Deutschland wieder zu verlassen. Und Deutschland landet unter den Expats ohnehin regelmäßig ganz am unteren Ende der Liste. Laut der Studie „Expat Insider 2025“ von InterNations – die habe ich hier schon mehrfach zitiert – landet Deutschland auf Platz 42 von 46. Das bedeutet also, dass wir als Land für die besonders mobilen, besonders gebildeten Fachkräfte für eine Auswanderung nicht erste Wahl, nicht einmal zweite Wahl, sondern die 42. Wahl sind. In dieser Studie gaben 55 % der befragten Expats an, dass es ihnen extrem schwerfällt, Anschluss an Einheimische zu finden bzw. Freundschaft mit Einheimischen in Deutschland zu knüpfen. Jetzt kann man sich natürlich sagen, da seien sie alle selbst schuld, oder man kann sich fragen, ob und wie viel das mit unserer Offenheit im Alltag zu tun hat. Im internationalen Vergleich – auch das ist ein Ergebnis dieser Studie – wird der Alltag als überdurchschnittlich kompliziert bezeichnet, zum Beispiel aufgrund mangelnder digitaler Verwaltungsangebote, bei denen sogar fließend Deutsch sprechende Menschen die eine oder andere Schwierigkeit haben. Deshalb gilt: Wer Fach- und Arbeitskräfte braucht und sie nach Deutschland holen will, muss ein bisschen mehr bieten als ein Buch. Da der Antrag an den Integrationsausschuss überwiesen wird, müssen wir uns auch darüber unterhalten, wie wir Deutschland für Fachkräfte attraktiver machen können, wie wir von Bürokratie, Papierbergen usw. wegkommen. Das kommt schließlich allen zugute, völlig unabhängig vom Pass. Fachkräftesicherung richtet sich schließlich nach Kompetenzen und auch nach Pässen. Menschen sollen gerne nach NRW kommen, hierbleiben und auch zurückkehren können, wenn sie das möchten. Eine Bemerkung am Schluss: Ich will Ihnen wohlwollend unterstellen, dass Sie nicht wissen, dass die sogenannte Rückholstrategie ein Bestandteil der Remigrationsoffensive im sachsen-anhaltinischen Wahlkampf gewesen ist. Der Überweisung stimmen wir zu. Den Antrag lehnen wir in der Sache ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die AfD spricht nun die Abgeordnete Frau Seli-Zacharias. Landtag
Enxhi Seli-Zacharias AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin nicht dafür bekannt, dass ich die FDP in Schutz nehmen oder sogar verteidigen muss. (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Aber jetzt muss man sich in dieser Debatte eine Sache mal wirklich vergegenwärtigen: Wir sprechen darüber – das ist durchaus ein ehrenwerter Punkt –, wie man deutsche Auswanderer zurückgewinnen kann. Und das Einzige, was gerade für Sie von der CDU über Grüne bis hin zur SPD von Interesse war, ist, wer denn diese deutschen Auswanderer sind und wie hoch der Migrationsanteil bei diesen potenziellen Auswanderern ist. (Zuruf von Peter Blumenrath [CDU]) – Doch, während der gesamten Debatte haben Sie nur darüber philosophiert. Wenn dann der FDP-Kollege Richtung SPD fragt: „Was haben Sie denn dagegen, dass man deutsche Auswanderer zurückholt, weil sie eben die Leistungsträger dieser Gesellschaft sind und diese Leute abgewandert sind?“, dann sagt ein Volker Baran von der SPD: (Volkan Baran [SPD]: Volkan, nicht Volker!) – Volkan. Verzeihung für den falschen Vornamen! Dann sagt ein Kollege von der SPD das Einzige, was Sie sagen können – wieso haben Sie es nicht direkt auf den Punkt gebracht? –: Hey, ich bin sofort dabei, wenn noch mehr Araber nach Deutschland kommen. – Ich denke, das ist das Einzige, was Sie sich im Kern wünschen. (Anja Butschkau [SPD]: Das hat keiner ge- sagt! – Volkan Baran [SPD]: Ich würde viel lie- ber Fachkräfte aus Albanien holen!) Und da kommen wir jetzt zu dem Punkt, der gerade beim Kollegen der FDP positiv durchgeklungen ist – und das ist ein Satz, den ich sofort unterschreibe –: Die Falschen kommen, und die Falschen gehen. Das ist der Grund für diese Situation. Warum? Weil die Falschen kommen, gehen die Falschen. Genau das ist das Problem, und darüber müssen wir mal offen sprechen. Niemand packt seine Sachen, verlegt den Lebensmittelpunkt mit seinen Kindern, gibt den Job auf, verkauft das Haus, obwohl in diesem Land kein Krieg ist – das muss man in der heutigen Zeit noch mal deutlich unterstreichen –, niemand macht das einfach mal so, als wäre es eine Selbstverständlichkeit, wenn es nicht viele gute Gründe gäbe. Das Schlimme ist, dass Menschen dieses Land verlassen, weil sie beispielsweise keine Perspektive für ihre Kinder sehen, weil das deutsche Schulsystem ihren Kindern keine Perspektive bietet. Sie machen sich Sorgen um das deutsche Rentensystem. Sie überlegen sich: Kann 16.09.2026 ich in diesem Land eigentlich die letzten Jahre meines Lebens verbringen? – Dann geht es weiter mit der Sicherheit. Viele Familien verlassen Deutschland, weil sie sich um die Sicherheit sorgen. (Lachen von der SPD) – Ja, liebe Kollegen der SPD, darüber kann man lachen. So machen Sie Politik. Sie sagten gerade: 22 Jahre. Genau diese 22 Jahre lang machen Sie genau so Politik, und deswegen verlieren wir so viele Menschen ins Ausland. Das ist nämlich der wahre Grund. Und dass Sie dafür null empfänglich sind, wundert mich nicht. Es wundert mich nicht, dass Sie dafür null empfänglich sind. Aber sollten Sie doch eigentlich als Volksvertreter hier vorne stehen und sagen: Ja, das ist ein ehrenwerter Ansatz, diese Menschen zurückzuholen, weil sie nämlich die Leistungsträger dieser Gesellschaft sind, weil sie auch teils in wichtigen Positionen waren, für die man nicht schnell und einfach eine Nachfolge finden kann. Das heißt bei allem Respekt: Bevor man jetzt von links außen mit ökonomischem Geschwafel beginnt, sollte man sich tatsächlich auf diese Realität beziehen. Ich fand die Debatte gerade wirklich bodenlos frech. Sie sind doch immer derjenige, Herr Kollege von der SPD, (Volkan Baran [SPD]: Der Herr Kollege Baran!) der sich immer wieder hier vorne sagt: Es darf niemals einen Unterschied zwischen Deutschen und Nichtdeutschen geben. – Und dann wollen Sie hier ausgerechnet, wenn man darüber spricht, (Volkan Baran [SPD]: Wenn Sie zugehört hät- ten, wüssten Sie, dass wir den Unterschied nicht machen! Sie machen die Unterschiede!) dass Leistungsträger dieses Land verlassen, minutiös herausarbeiten, wer davon potenzielle Migranten sind und wer nicht. Sie widersprechen sich im Kern. Die SPD widerspricht sich im Kern immer und immer wieder. So machen Sie Politik gegen dieses Land. Das ist das Problem. (Beifall von der AfD) Noch einmal deutlich zu diesem Satz „Die Falschen kommen, und die Falschen gehen“: Wir brauchen doch keine groß angelegten Projekte – da muss ich der FDP widersprechen –, um diese Menschen zurückzugewinnen. Diese Menschen, diese Deutschen – egal ob mit oder ohne Migration; das waren alles Leistungsträger dieser Gesellschaft – haben dieses Land verlassen, weil die Ausgangsbedingungen in diesem Land so schlimm für sie sind. (Volkan Baran [SPD]: Mindestens 20% kom- men zurück, wenn die AfD verboten wird!) Deswegen müssen wir alle eines tun: Wir müssen die Ausgangsbedingungen im Land verändern, damit Landtag Familien in Deutschland sagen: Unsere Kinder haben hier eine Perspektive. – Das ist die Aufgabe, die Sie alle jeden Tag mitnehmen sollten. – Danke. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Für die Landesregierung hat nun Minister Laumann das Wort. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, dass uns in dieser Debatte eint, dass wir gemeinsam dafür arbeiten, dass Menschen in unserem Land für sich und für ihre Familien eine echte Perspektive sehen. Ich glaube, dass wir zu Recht darauf stolz sein können, was die Menschen – unser Land ist gerade 80 Jahre alt geworden – in den letzten 80 Jahren aus Nordrhein-Westfalen gemacht haben. Wir sind, finde ich, ein sehr lebenswertes Land. Wir haben auch natürliche Voraussetzungen, die nicht wir gemacht haben. Wir sind auch ein vielfältiges Land, aber wir haben auch eine klasse Einwohnerschaft. Dazu möchte ich Ihnen als Arbeitsminister einmal sagen: 75 % aller Menschen, die in Nordrhein-Westfalen arbeiten, haben formell eine abgeschlossene Berufsausbildung. Wo finden Sie ein Land auf dieser Erde, in dem 75 % der Menschen, die arbeiten, etwas gelernt haben? Das haben wir einer guten akademischen Ausbildung zu verdanken – wir haben klasse Universitäten, wir haben klasse Fachhochschulen –, aber das haben wir auch einer sehr guten beruflichen Ausbildung zu verdanken, sodass wir in der Breite eine sehr gut ausgebildete Bevölkerung haben, wie man sie in kaum einem anderen Land findet. Ich finde, darauf sollten wir erst einmal stolz sein. (Beifall von der CDU) Natürlich gehen auch Menschen aus Deutschland ins Ausland. Ich glaube auch, dass die FDP das genauso sieht wie ich: Es ist nicht verkehrt, wenn jemand ins Ausland geht und etwas anderes sieht. Aber natürlich möchten wir auch, dass Menschen immer wieder eine Perspektive hier bei uns in der Bundesrepublik Deutschland, bei uns hier in Nordrhein-Westfalen sehen. Deswegen gibt es verschiedene Institutionen, die sich darum kümmern, aber nicht darauf achten, dass das Menschen sein sollen, die im Ausland leben und eine deutsche Herkunft haben. Vielmehr interessieren wir uns für interessante Menschen aus allen Bereichen, die im Ausland leben. Von daher bietet die Landesregierung für den wissenschaftlichen Bereich gemeinsam mit den Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen wirksame Anreize für exzellente und im Ausland tätige Forscherinnen und Forscher auf allen 16.09.2026 akademischen Karrierestufen für den Wechsel bzw. für die Rückkehr nach Nordrhein-Westfalen. So werden beispielsweise im Ausland tätige und talentierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler im Rahmen des Rückkehrprogramms bei der Rückkehr und dem Aufbau von Forschungsgruppen an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen unterstützt. Der Antrag fordert eine zentrale Anlaufstelle für die Gruppe der Rückkehrer. Wir haben mit den flächendeckenden Angeboten der Agentur für Arbeit bereits Anlaufstellen für heimische wie auch für rückkehrende Personen aus dem Ausland. Dort wird zu allen Fragen der beruflichen Perspektive und zur Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen von deutschen Fachkräften deutschen Fachkräften weitergeholfen. Wer sich in unserem Land mit einem eigenen Unternehmen ansiedeln möchte, kann auf ein vielfältiges Beratungsnetzwerk zugehen und zum Beispiel mit dem Gründungsstipendium NRW auch finanziell unterstützt werden. Aber eines will ich ganz klar sagen: Dass Sie in Ihrem Antrag fordern, dass man Menschen, die ausgewandert sind und zurückkehren, steuerlich begünstigen soll, lehnen wir ab. Denn es kann nicht sein, dass diejenigen, die hier bleiben und hier ihre Perspektive sehen, schlechter gestellt sind als diejenigen, die zurückkehren. Ich glaube, das würde zu ganz anderen Diskussionen führen. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss, und dann schauen wir mal, wie der Antrag endet. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Somit kommen wir zum Schluss der Aussprache. Wir gehen zur Abstimmung über. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/21218 an den Integrationsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimme. Wer enthält sich? – Keine Enthaltung. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 9 Lehren aus dem erneuten Skandal in Kommunalen Ausländerbehörden (Listen Coesfeld/Unna) ziehen – Abschiebungen zentralisieren – Zentrale Ausländerbehörden zu leistungsfähigen Rückführungsbehörden des Landtag Landes NRW ausbauen – Rückverlagerung der Abteilung Flucht ins Innenministerium Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/21209 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der AfD der Abgeordneten Frau Seli-Zacharias das Wort.
Enxhi Seli-Zacharias AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nordrhein-Westfalen hat kein Erkenntnisproblem, Nordrhein-Westfalen hat ein Führungsproblem. Seit Jahren erleben wir bei den kommunalen Ausländerbehörden eine Serie von Korruptionsfällen, Amtsmissbrauch und organisatorischen Missständen. In Köln wurde eine leitende Mitarbeiterin wegen Bestechlichkeit, Falschbeurkundung und Beteiligung an Schleusungen zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. In Gladbeck wurde ein Mitarbeiter wegen Untreue in 310 Fällen verurteilt. Dann der Luxusschleuserkomplex – dürfte der CDU bekannt sein –: Düren, Rhein-Erft-Kreis, Kerpen, Solingen – Hunderte Aufenthaltstitel stehen im Zusammenhang mit dem Verdacht rechtswidriger Entscheidungen. 2025 folgten Grevenbroich – der Verdacht: Aufenthaltstitel gegen Geld – und Duisburg mit dem Verdacht, dass die Termine gegen Geld vermittelt wurden. 2026 folgte Bielefeld mit inzwischen 26 Korruptionsverdachtsfällen. Dann kommt heute der Skandal um die sogenannten Coesfeld-und-Unna-Listen hinzu. Rund 6.800 ausreisepflichtige Personen wurden überprüft. Bei etwa 2.100 Personen lagen polizeiliche Erkenntnisse vor. Insgesamt geht es um sage und schreibe 12.000 Straftaten. Was geschah in Köln? Die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld bot Unterstützung bei der Beschaffung von Passersatzpapieren für 471 ausreisepflichtige Personen an. Statt diese Unterstützung konsequent zu nutzen, wurde bei einem Teil der Betroffenen ein Bleiberechtsprogramm verfolgt. Bei 218 dieser 471 Personen gab es eine sogenannte Bleiberechtsperspektive. Bei 119 lagen polizeiliche Erkenntnisse vor. Eine Bleiberechtsperspektive für Ausreisepflichtige wohlgemerkt! Das ist der Punkt, an dem aus Verwaltungsversagen politische Verantwortung wird. Es entsteht der Eindruck, dass kommunale Behörden bei der Durchsetzung vollziehbarer Ausreisepflichten weitestgehend nach eigenen Vorstellungen handeln können. 16.09.2026 Wer hat die Fachaufsicht inne? Heute ist es die grüne Ministerin Schäffer – vorher war es Ministerin Paul – als oberste Ausländerbehörde, aber auch ein Ministerpräsident Wüst macht sich einen gewaltig schlanken Fuß. Die eminent wichtigen Abteilungen „Flucht“ und „Integration“ überließ er in einem seltsam zusammengestellten Ministerium ausgerechnet den Grünen. Innenminister Reul freut das sicherlich – das habe ich hier bei anderer Gelegenheit mehrfach gesagt –, denn so kann er sich schön aus der Affäre ziehen. Dass dieser Bereich in denkbar schlechten Händen ist, wird von Tag zu Tag deutlicher. Hinzu kommen CDU-Abgeordnete im Integrationsausschuss, die sich ihrem Schicksal ergeben haben und mittlerweile von grünen Aktivistinnen kaum noch zu unterscheiden sind. Hiermit muss Schluss sein. Beim Ausländerrecht reden wir zuvorderst über ein Abwehrrecht des Staates, weshalb diese Abteilung ins Innenministerium gehört. Wir legen heute einen klaren Gegenentwurf zum angerichteten Chaos vor. Dazu nenne ich einige zentrale Punkte. Erstens. Die Zentralen Ausländerbehörden müssen grundsätzlich für die gesamte Aufenthaltsbeendigung zuständig sein. Zweitens. Sobald eine Ausreisepflicht vollziehbar ist und die freiwillige Ausreise ausbleibt, muss der Fall automatisch und unverzüglich auf die Zentralen Ausländerbehörden übergehen. Drittens. Identitätsklärung, Passersatzbeschaffung und die gesamte Rückführungsorganisation gehören in eine Hand. Das ist ganz wichtig. Ich nenne nur das Stichwort „Solingen“. Viertens. Die fünf bestehenden ZABs müssen massiv gestärkt und mittelfristig auf zehn Standorte erweitert werden. Fünftens. Wir brauchen endlich eine wirksame Korruptionsprävention in den Ausländerbehörden: Vier-Augen-Prinzip, regelmäßige Aktenkontrollen, Rotationsprinzip und eine lückenlose digitale Dokumentation. Sechstens. Der Coesfeld-Unna-Komplex muss vollständig aufgeklärt werden. Dabei ist insbesondere zu klären, ob es zu Rechtsverstößen gekommen ist. Wir gucken gleich in der Fragestunde, inwieweit unsere Mündliche Anfrage hierzu einiges aufklären kann. Zum Schluss will ich noch unmissverständlich sagen: Durch ein kommunales Bleiberechtsprogramm darf eine vollziehbare Ausreisepflicht nicht politisch ausgehebelt werden. Die Durchsetzung geltenden Rechts darf nicht zu einem sozialpolitischen Wunschkonzert verkommen, auch nicht im linksgrünen Köln. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) Landtag
Berivan Aymaz
Für die Fraktion der CDU spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Blumenrath.
Peter Blumenrath CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Forderung aus dem vorliegenden Antrag, die Abteilung „Flucht“ ins Innenministerium zu verschieben, hat die AfD bereits im März gestellt. Ob dies nun bewusst oder unbewusst erneut eingebracht wurde, mag ich nicht beurteilen, aber das hätten Sie sich und auch uns ersparen können. Schon im März habe ich Ihnen erläutert, warum eine Verschiebung kein einziges Verfahren beschleunigen würde. Zur Auffrischung Ihrer Erinnerung und vielleicht auch zur Weiterbildung empfehle ich Ihnen, das entsprechende Plenarprotokoll noch mal zu lesen. Flucht und Migration betreffen nicht ausschließlich die Bereiche „Sicherheit“ und „Rückführung“, sondern zugleich auch die Aspekte „Unterbringung“, „Integration“, „Sprache“, „Beschäftigung“ und „Teilhabe“. Unabhängig davon sind die Vorgänge um die Listen aus Coesfeld und Unna in der Tat ernst. Die Stadt Köln hat eine lückenlose Aufarbeitung versprochen (Markus Wagner [AfD]: Da gebe ich nix drauf!) und muss dieses Versprechen auch einlösen, inklusive aller Konsequenzen. In der Sondersitzung des Integrationsausschusses hat Ministerin Schäffer bekräftigt, dass Aufklärung unabdingbar ist. Das Ministerium wird diesen Prozess logischerweise überwachen. Im Kern der Coesfelder Liste steht ein freiwilliges Hilfsangebot an die Kommunen. Ob die Stadt ein Unterstützungsangebot annimmt, darf sie selbst entscheiden, ob sie eine vollziehbare Ausreisepflicht durchsetzt, nicht. Warum aber gegen 119 von 218 Personen im Kölner Bleiberechtsprogramm polizeiliche Erkenntnisse vorlagen, muss die Stadt jetzt sauber aufarbeiten. Auch die Frage, ob ein kommunales Bleiberechtsprogramm die Durchsetzung einer vollziehbaren Ausreisepflicht faktisch ersetzt hat, gehört natürlich auf den Tisch. Aus der Entscheidung einer Kommune kann aber kein Generalverdacht gegen alle kommunalen Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen abgeleitet werden. In dem Antrag wird gefordert, die Rückführungen in den Zentralen Ausländerbehörden zu bündeln. Dabei passiert genau das. Seit dem 1. September läuft das Modellprojekt ZAB-Ausbau in den Regierungsbezirken Düsseldorf, Arnsberg und Münster. Dafür steigen die Mittel um 30 Millionen Euro. Die Zentralen Ausländerbehörden haben außerdem Zugriff auf die elektronischen An- und Abwesenheitssysteme der Landeseinrichtungen erhalten, sodass Abwesenheiten früher auffallen. In der ersten Ausbaustufe 16.09.2026 konzentrieren wir uns ganz gezielt auf Straftäter und Gefährder in Haft oder in Sicherungsverwahrung. Das zeigt: Sicherheit hat für diese Landesregierung oberste Priorität. Den entscheidenden Hebel lassen Sie in Ihrem Antrag aber komplett aus: Europa und der Bund. Wir sehen doch aktuell, dass tatsächliche Maßnahmen zur Steuerung der Migration wirken. Auch dank konsequenter Grenzkontrollen gehen die Zahlen neuer Asylanträge spürbar zurück. Seit dem 12. Juni gilt das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem mit Screenings, beschleunigten Grenzverfahren und einer erstmals EU-weiten Liste sicherer Herkunftsländer. Sie haben im Bund gegen dieses Gesetz gestimmt und beklagen hier nun fehlende Instrumente. Das ist eine interessante Art, Politik zu machen: Probleme selbst heraufbeschwören, um sie dann lautstark zu kritisieren. Auch eine Diskussion im Ausschuss wünschen Sie nicht. Sie wollen wieder einmal populistische Videos für Social Media produzieren. Insofern stimmen wir über das ganze Thema an dieser Stelle ab. Wir lehnen Ihren Antrag ebenfalls ab. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Kapteinat das Wort. Bitte sehr.
Lisa-Kristin Kapteinat SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines möchte ich gerne zu Beginn festhalten: Bleiberechtsprogramme sind grundsätzlich eine wichtige und richtige Errungenschaft, denn sie sollen gut integrierten Menschen eine verlässliche Perspektive geben. Es war der damalige FDP-Integrationsminister Joachim Stamp, der die Ausländerbehörden ausdrücklich aufgefordert hat, die gesetzlichen Spielräume für ein Bleiberecht in solchen Fällen auszuschöpfen. Wir stehen dazu, und ich sage ganz offen: Wir würden uns wünschen, dass sich auch die FDP manchmal daran erinnert. Gleichzeitig werfen die beiden öffentlich genannten Listen zu Recht Fragen auf und sorgen für Enttäuschung. Wir müssen selbstverständlich darüber sprechen, was schiefgelaufen ist und – das ist noch viel wichtiger – wie wir verhindern können, dass so etwas noch einmal passiert. Die Debatte hierzu müssen wir aber seriös führen und nicht mit dem Finger einzig und allein auf eine Stadt oder einzelne Personengruppen zeigen. Das gilt auch für die Kollegen der CDU. Wie sich Einzelne in den letzten Wochen über die kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Köln geäußert haben, ist unerträglich. Da wurden einfachen Landtag Verwaltungsangestellten Straftaten wie Rechtsbeugung nahegelegt, die mit einem bis fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Das ist unanständig und im Übrigen auch kein konstruktiver Beitrag in dieser Sache, denn so einfach, wie man sich die Welt manchmal macht, ist sie nicht. (Beifall von der SPD) Dieser Fall endet nicht an der Kölner Stadtgrenze. Wir sprechen über ein landesweites Problem. Das Fluchtministerium hat dieses Verfahren 2024 selbst angestoßen. Die Listen betrafen Kommunen in ganz Nordrhein-Westfalen. Entsprechend muss in der Aufarbeitung auch das ganze Land in den Blick genommen werden. Denn wer einen solchen Prozess beauftragt, muss nachhalten, was daraus wird: Welche Rückmeldungen liegen vor? Wo bleiben Verfahren liegen? Welche Unterstützung wird gebraucht? Genau diese systematische Ergebniskontrolle ist die Landesregierung – so scheint es derzeit – schuldig geblieben. Denn nur per Zufall sind Sie über die liegen gebliebene Coesfelder Liste in Köln gestolpert. Für uns ist klar: Wir brauchen ein Controlling, das diesen Namen verdient. Das Land darf sich diesbezüglich nicht aus der Verantwortung ziehen. Ausbleibende Rückmeldungen müssen aufgegriffen und Ergebnisse überprüft werden. Außerdem brauchen wir klare Prioritäten. Vollziehbar ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder müssen bei der Rückführung Vorrang haben. Das sieht die Landesregierung offenbar ähnlich, und das ist richtig. Wer aber diese Priorität politisch formuliert, muss auch dafür sorgen, dass sie in der täglichen Arbeit der Behörden verbindlich gilt. Deshalb erwarten wir vom Fluchtministerium entsprechende Erlasse, die den kommunalen Ausländerbehörden die Priorisierung eindeutig zum Auftrag machen. Dafür müssen die bestehenden Vorgaben für die regionale Rückkehrkoordination durch klare Anforderungen an die kommunalen Behörden ergänzt werden. Für uns ist es wichtig, dass Menschen auf ihre Rechte vertrauen können. Wer Schutz bei uns braucht, muss ihn erhalten. Wer die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Bleiberecht erfüllt, braucht eine verlässliche Perspektive. Menschen, die hier leben, arbeiten und ihre Kinder großziehen, dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Gerade deshalb kommt es aber auf eine sorgfältige Prüfung jedes einzelnen Falls an, und es braucht eine seriöse Debatte, welche die Veränderungen, die notwendig sind, aufzeigt. Ihr Antrag leistet dazu keinen Beitrag. Wir lehnen ihn deshalb ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD) 16.09.2026
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Benjamin Rauer das Wort. Bitte sehr.
Benjamin Rauer GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Mal wieder stellt die AfD einen Antrag zu ihrem angeblichen Kompetenzthema – mit dem Ziel, Hass, Hetze, Fehlinformationen zu verbreiten. Das Recht auf Asyl ist eine Frage des Schutzes und der Sicherheit hilfesuchender Menschen und nicht der inneren Sicherheit und Gefahrenabwehr, wie es die AfD in diesem Antrag erneut suggeriert. (Christian Loose [AfD]: Wenn Sie Kriminelle schützen wollen, dann machen Sie das!) Eine nachhaltige Fluchtpolitik muss von Humanität und Rechtsstaatlichkeit geprägt sein und den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Frauen, Männer, Familien, Kinder, queere Menschen, Menschen mit Behinderung oder Erkrankungen suchen in Nordrhein-Westfalen Schutz vor Krieg, Verfolgung und Not. (Christian Loose [AfD]: Oder vor der Polizei aus dem eigenen Land!) Ihre unterschiedlichen Lebensrealitäten und besonderen Schutzbedarfe erfordern eine verantwortungsvolle Politik. Daher ist es konsequent, dass Nordrhein-Westfalen die Zuständigkeit für den Bereich „Flucht“ im Chancen- und Familienministerium angesiedelt hat. Denn dort stehen unter anderem die Belange von Frauen, Kindern, Familien und Gleichstellung im Fokus. Diesen Ansatz verfolgte bereits die schwarz-gelbe Vorgängerregierung. Die schwarzgrüne Landesregierung setzt diesen Ansatz in der aktuellen Legislaturperiode fort. Das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung gilt auch im Rahmen der Aufsicht und Zusammenarbeit des Landes mit den kommunalen Ausländerbehörden. Die kommunalen Ausländerbehörden sind nah am Menschen und kennen die Lebensrealitäten in der jeweiligen Kommune besser als eine zentralisierte Stelle. Daher sind sie für Aufenthaltsrechtsfragen zuständig. Das Land macht durch die Zentralen Ausländerbehörden das Angebot der Amtshilfe – insbesondere für den Bereich der Rückführung. Anders, als Sie es in Ihrem Antrag darstellen, gibt es Bundesgesetze, nach denen die kommunalen Ausländerbehörden sich richten müssen. Natürlich bedeutet die kommunale Selbstverwaltung nicht, dass Kommunen Sonderregelungen außerhalb des Aufenthaltsrechts schaffen können. Wir brauchen einen Rechtsstaat, der seine Entscheidung durchsetzt. Wir dürfen aber die Menschen-Landtag würde und die Rechte der Menschen, über die diese Entscheidungen getroffen werden, nicht ausblenden, nur weil sie nicht in das eigene politische Narrativ passen. Den Antrag lehnen wir natürlich ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Alexander Steffen das Wort. Bitte sehr.
Alexander Steffen FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Vorgänge rund um die Westbalkan- und die Irakliste haben die Menschen in Nordrhein-Westfalen zu Recht in den letzten Wochen beschäftigt: 2.100 polizeibekannte Ausreisepflichtige, 12.000 Ermittlungsverfahren und nur 43 Abschiebungen. Herr Rauer, ich kann ehrlich gesagt nicht verstehen, wie man eine solche Rede halten kann. Ich kann generell all die politischen Statements nicht verstehen. Mit keinem Wort denken wir an die Tausenden Opfer, die Leid erfahren mussten, weil wir nicht konsequent abgeschoben haben. Es tut mir leid, aber der politische Fokus muss auch auf diesen Menschen liegen. Ich kann es einfach nicht mehr verstehen. Das sind nicht nur Zahlen, es ist ein politischer Offenbarungseid. Sehr geehrte Frau Ministerin, ich glaube Ihnen – das habe ich Ihnen in der Sitzung des Integrationsausschusses abgenommen –, dass Sie von diesen Zahlen selbst schockiert sind. Sie waren 2024 noch nicht im Amt. Mit der Einschaltung des Landeskriminalamts haben Sie einen ersten Schritt zur Aufklärung eingeleitet. Aber wir haben auch Ihrer Amtsvorgängerin geglaubt, als sie nach dem Anschlag von Solingen ebenfalls erschüttert war. Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, ob Politikerinnen erschüttert sind. Die entscheidende Frage ist: Welche Konsequenzen ziehen Sie daraus? Nach Solingen hat die Landesregierung ein Sicherheitspaket angekündigt. Der Ministerpräsident hat damals versprochen: Wir lassen unseren Worten Taten folgen. – Heute müssen wir feststellen: Bei den bekannten Fällen ist viel zu wenig geschehen. 2.100 polizeibekannte Ausreisepflichtige und 43 Abschiebungen! Es geht dabei um Tötungsdelikte, Vergewaltigung, Raub, Drogenhandel, Körperverletzung und Organisierte Kriminalität. Frau Ministerin, Ihre Partei gehört zu den lautesten Stimmen, die den Wahlerfolg der AfD als Gefahr für unsere Demokratie sehen. (Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Ju- gend, Familie, Gleichstellung, Flucht und In- tegration: Sie hoffentlich auch!) 16.09.2026 Wenn Sie das ernst meinen – dann haben Sie mich sofort auf Ihrer Seite –, dann können wir nicht einfach nach jedem Skandal ohne jegliche Konsequenz immer und immer so weitermachen. Wir brauchen einen Politikwechsel, wir brauchen eine Migrationswende, und da stehen Sie in der Verantwortung. (Beifall von der FDP) Dafür brauchen wir keine neuen Gesetze. Wir brauchen einfach konsequentes Handeln und politischen Willen. Ich habe meine Zweifel, wenn ich die Reden – auch in der vorherigen Debatte – von Ihren Partnern und Freunden höre. (Katrin Lögering [GRÜNE]: Ich habe auch Zweifel!) Genau hier endet die Zustimmung zu diesem Antrag. Die AfD will das Ausländerrecht nämlich grundsätzlich als Abwehrrecht verstanden wissen. Das halten wir für falsch. Deutschland braucht Einwanderung, aber wir brauchen die richtige Einwanderung, über die ich auch vorhin mit Ihnen ins Gespräch kommen wollte. Ich hoffe, dass der eine oder andere seine Meinung darüber noch ändert. Menschen, die hier arbeiten, Menschen, die Unternehmen gründen, Innovationen schaffen und unser Land voranbringen, sind herzlich willkommen, wenn sie sich hier integrieren und unsere Werte teilen. Angesichts des demografischen Wandels, des Fachkräftemangels und des internationalen Wettbewerbs um die klügsten Köpfe müssen wir deshalb das Einwanderungsrecht und unsere Standortbedingungen verbessern und nicht Deutschland abschotten. Auch die Forderung, die Zuständigkeit für Integration, Ausländerrecht, Aufnahme und Rückführung wieder auf mehrere Ministerien zu verteilen, lehnen wir ab. Wir brauchen kein neues Zuständigkeitswirrwarr. Wir brauchen klare Verantwortung und funktionierende Strukturen. Deshalb ist unsere Position als FDP klar und auch total exklusiv in dieser Debatte: Bei den Rückführungen von ausreisepflichtigen Straftätern muss der Staat konsequent handeln, und es braucht eine Zentralisierung. Bei der Einwanderung brauchen wir mehr Ordnung und gleichzeitig mehr Offenheit für diejenigen, die unser Land braucht. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Schäffer das Wort. Bitte sehr. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin Landtag froh, dass wir in einem Rechtsstaat leben – in einem Rechtsstaat, der Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, Schutz gewährt, in einem Rechtsstaat, der jeden Einzelfall prüft. Dazu gehört auch, dass Menschen, die hier keinen Schutz benötigen und bei denen es keine Abschiebehindernisse gibt, zurückgeführt werden. Im gesamten Prozess der Rückführung achten wir – das ist mir wichtig – die Menschenwürde. Das unterscheidet den demokratischen Rechtsstaat von der AfD, deren Vertreter in Sachsen-Anhalt von der Durchsetzung ihrer Deportationspläne mit Waffengewalt fantasieren. Dieser Rechtsstaat achtet die Menschenwürde. Das ist und das bleibt unsere Richtschnur. (Beifall von den GRÜNEN – Andreas Keith [AfD]: Die der Opfer auch?) Die kommunalen Ausländerbehörden haben vielfältige Aufgaben in einem wirklich komplizierten und sich immer wieder verändernden Rechtsgebiet. Deshalb ist es mir wichtig, dass wir als Land die kommunalen Ausländerbehörden unterstützen und entlasten. Mit dem Modellprojekt ZAB-Ausbau sowie dem Modellprojekt IRIS der Bezirksregierung Münster in Zusammenarbeit mit dem LZPD, also dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste in Nordrhein-Westfalen, gehen wir dafür wichtige Schritte. Seit dem 1. September dieses Jahres – Sie wissen es als Mitglieder des Integrationsausschusses – erproben wir mit dem Modellprojekt ZAB-Ausbau in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster ein neues Zuständigkeitsmodell. Alle Haftfälle und Haftfälle ohne festen Wohnsitz, bei denen eine Rückkehrentscheidung bekanntgegeben wurde, werden von den am Modellprojekt teilnehmenden kommunalen Ausländerbehörden auf die zuständigen Zentralen Ausländerbehörden übertragen. Die Zentralen Ausländerbehörden übernehmen für diese Fälle den gesamten Rückführungsvollzug, von der Planung und Vorbereitung bis zur tatsächlichen Durchführung der Rückführung. Damit bündeln wir Kompetenzen und entlasten die kommunalen Ausländerbehörden. Wir wollen im kommenden Jahr weitere Ausbaustufen auf Grundlage der Erfahrungen aus der Erprobung weiterentwickeln. Einen Automatismus für sämtliche Rückführungsfälle, wie die AfD es hier fordert, finde ich nicht zielführend. Denn entscheidend ist doch nicht, ob eine Aufgabe zentral oder kommunal erledigt wird. Entscheidend ist doch, wie effektiv und erfolgreich es gelingt. Genau da setzen wir mit dem Modellprojekt ZAB-Ausbau an. Es geht nicht um die Zentralisierung der Zentralisierung willen, sondern entscheidend ist, dass wir Zuständigkeiten so bündeln, dass dadurch Prozesse wirklich effizienter werden. Es kommt nicht auf die Zahl der Standorte von Zentralen Ausländer-16.09.2026 behörden, sondern auf die Professionalität, Qualität und Effizienz der Verfahren an. (Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Weil wir hier gerade nur über die Strukturen von deutschen Behörden sprechen, will ich an dieser Stelle deutlich sagen: Ich finde, das ist viel zu kurz gegriffen und auch ein Stück weit eindimensional. Ein wesentliches Hindernis bei der Rückführung, das wir nach wie vor haben, sind die fehlenden Kooperationen von Herkunftsstaaten bei der Rücknahme ihrer Staatsangehörigen. Dabei ist auch der Bund gefordert – insbesondere bei der Passersatzpapierbeschaffung und bei der Rücknahme –, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. (Markus Wagner [AfD]: So ein Unsinn!) Für uns als Landesregierung in Nordrhein-Westfalen ist klar, dass die Rückführung von Straftätern und Gefährdern hohe Priorität hat. Ich habe mehrfach gesagt, dass ich das auch von den kommunalen Ausländerbehörden erwarte. Damit möchte ich gerne zu den sogenannten Listen „Westbalkan“ und „Irak“ kommen. Liebe Frau Kapteinat, Sie haben moniert, dass das MKJFGFI, nachdem die Listen vom Ministerium im Jahr 2024 angestoßen worden waren, die Prozesse nicht entsprechend nachgehalten, nicht gemonitort habe. Das stimmt so nicht. Das habe ich auch im Ausschuss erläutert. Das Ziel dieser Listen war, dass das Ministerium die AZR-Auszüge macht, die dann über die ZAB Coesfeld bzw. über die Bezirksregierung, über die RRKs an die kommunalen Ausländerbehörden gegangen sind. Das Ziel dieser Listen war außerdem, die Anmeldungen für die Charterflüge in die Westbalkanstaaten und in den Irak zu erhöhen. Das war das Ziel, und dieses Ziel ist erreicht worden. Dass das Ziel erreicht worden ist, kann man an zwei Punkten ablesen. Zum einen sind die Anmeldungen erhöht worden. Ich habe die Zahlen im Ausschuss genannt. Zum anderen haben wir erlebt – das konnte man ablesen –, dass die Anzahl der PEP-Verfahren, also die der Passersatzpapierbeschaffungen, erhöht wurde. Dazu braucht es Amtshilfeersuchen der kommunalen Ausländerbehörden an die ZABs. Das ist geschehen. In beiden Fällen, sowohl für den Irak als auch für die Westbalkanstaaten, hat es jeweils 143 Passersatzpapierverfahren gegeben. Es ist zufällig dieselbe Anzahl. Daran sehen wir, dass diese Maßnahmen sehr wohl dazu beigetragen haben, dass das Ziel eingetreten ist. Insofern konnte das überprüft werden. Auch die ABH Köln, die Ausländerbehörde Köln, hat 41 Passersatzpapierverfahren angestoßen. Landtag
Christof Rasche
Frau Ministerin, Entschuldigung. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ja?
Christof Rasche
Obwohl die Redezeit schon überschritten ist, gibt es noch eine Frage von Frau Kollegin Kapteinat. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ich sage es mal so: Die Nachfrage zählt ja nicht zu meiner Redezeit, insofern sehr gerne. (Heiterkeit)
Christof Rasche
Nur zum Plenartag. – Bitte.
Lisa-Kristin Kapteinat SPD
Herzlichen Dank, Herr Präsident. Ich habe die Redezeit der Ministerin nicht nachgehalten. – Herzlichen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Frage zulassen. Sie erachten es also als unproblematisch, dass bei insgesamt mehreren Tausend Personen, die auf Listen stehen und bei denen darauf aufmerksam gemacht wird, dass sie eigentlich zurückgeführt werden müssten, nur zu einem Bruchteil davon Reaktionen kommen? Finden Sie nicht, dass das dem Ministerium hätte auffallen müssen? Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Dazu zwei Sachen: Ich finde, dass in der öffentlichen Debatte insgesamt ein Trugschluss vorherrscht. Das werfe ich nicht Ihnen vor, aber das ist mein Eindruck nach wirklich intensiver Zeitungslektüre zu diesem Thema. Man hat diese AZR-Listen, diese Auswertungen genommen und an die kommunalen Ausländerbehörden weitergegeben, und dann gibt es diesen Trugschluss, dass alle Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, eins zu eins rückgeführt werden könnten. Dem ist aber nicht so, denn in jedem Einzelfall muss es eine Überprüfung geben, ob diese Person tatsächlich rückgeführt werden kann. Es kann ja sein, dass es in der Zwischenzeit andere Abschiebungshindernisse gibt, etwa humanitäre Gründe, Familiengründe, medizinische Gründe oder dass das Herkunftsland die Person nicht zurücknimmt. Die Passersatzpapiere gelten immer nur für einen gewissen Zeitraum. Das heißt, es macht manchmal gar keinen Sinn, ein PEP-Verfahren anzustoßen, 16.09.2026 wenn man nicht sicherstellen kann, dass in dieser Zeit auch wirklich rückgeführt werden kann. Was ich mit „Trugschluss“ meine: Nur weil man eine bestimmte Zahl x auf einer Liste hat, heißt das noch lange nicht, dass genau diese Zahl x an Personen auch rückgeführt werden kann. Wir brauchen diese Sachlichkeit und diese Differenzierung in der Debatte und müssen immer wieder darauf hinweisen, wie die tatsächliche Situation ist. Die zweite Sache betrifft die Frage, ob wir das Thema ernst nehmen. Wir nehmen es sehr ernst, auch ich persönlich nehme es sehr ernst. Ich habe für mich entschieden, dass ich das zur Chefinnensache mache. Ich beschäftige mich gerade wirklich intensiv mit diesem Thema, weil ich es wichtig finde, dass wir hier für Aufklärung und Transparenz sorgen. Es gibt viele Fragen von Bürgerinnen und Bürgern, von Journalist*innen, von den Medien. (Ralf Witzel [FDP]: Auch von Journalisten!) Es ist ein Thema, das für sehr viel Aufmerksamkeit sorgt und zu dem es zu Recht Fragen gibt. Auch ich habe Fragen. Deshalb finde ich es so wichtig, hier genau hinzuschauen und sich die Listen anzugucken. Genau das tun wir gerade; das tun wir im engen Schulterschluss mit der Bezirksregierung Köln, die als Aufsichtsbehörde zuerst zuständig ist. Wir haben gemeinsam Berichte bei der ABH Köln angefordert, sowohl zum Umgang mit der sogenannten Coesfelder Liste, die die Westbalkanstaaten betrifft, als auch zum Umgang mit dem Bleiberechtsprojekt, nachdem wir einen Tag vor der Ausschusssitzung erfahren hatten, wie viele strafrechtlich in Erscheinung getretene Personen in dem Bleiberechtsprojekt sind. Es ist mir wichtig, dass wir das aufklären. Ich habe auch gesagt – das hatten Sie gerade angesprochen –, dass wir uns die Fälle nicht nur bezogen auf Köln, sondern landesweit anschauen sollten. Das tun wir, genau das haben wir gemacht. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Aber dieses Mo- nitoring hat ja vorher gefehlt!) – Nein, ich habe Ihnen das gerade erklärt. Es hat nicht gefehlt, sondern man hat sich die Rückführungsmaßnahmen angeschaut. Die Rückführungsmaßnahmen sind mehr geworden. Ich habe Ihnen die Zahlen im Ausschuss vorgetragen. Die haben sich erhöht. Die Passersatzpapierbeschaffungen sind angestoßen worden. Es hat Amtshilfeersuchen von den kommunalen Ausländerbehörden an die ZABs gegeben. Insofern konnte das Ziel erreicht werden, das mit dem Anstoß der Listen verbunden war. Sie können es drehen, wie Sie wollen: Das Ziel ist erreicht worden. Insofern gab es auch keinen Grund für das Ministerium, da nachzubohren und bei 81 kommunalen Landtag Ausländerbehörden nachzufragen, wie sie konkret mit den Listen umgehen. Ich muss korrigieren: Es ging nicht an 81 kommunale Ausländerbehörden. Ich meine, es waren 76. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: 73!) Das müsste ich in meinen Unterlagen nachschauen. Es waren nicht alle kommunalen Ausländerbehörden betroffen. Wir haben aber wie gesagt gesehen, dass das Ziel, das wir verfolgt haben, das das Ministerium verfolgt hat, erreicht worden ist. Ich will hier noch mal sehr deutlich sagen: Da, wo Fehler passiert sind, müssen diese aufgeklärt werden. Da, wo Strukturen verbessert werden müssen, werden wir sie verbessern. Damit sind wir als Ministerium gerade sehr intensiv beschäftigt. Ich empfehle, den Antrag der AfD abzulehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/21209. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion der AfD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag Drucksache 18/21209 abgelehnt. Wir kommen zu: 10 Fragestunde Mündliche Anfragen Drucksache 18/21377 Mit der Drucksache 18/21377 liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 80, 81 und 82 vor. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 94 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung die Fragestellerin bzw. der Fragesteller bis zu drei Zusatzfragen und nach Beantwortung der Mündlichen Anfrage jedes andere Mitglied des Landtages bis zu zwei Zusatzfragen stellen kann. Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen und dürfen jeweils nur eine einzelne, nicht unterteilte Frage enthalten. Ich rufe die Mündliche Anfrage 80 der Abgeordneten Ralf Witzel und Dietmar Brockes von der FDP-Fraktion auf. 16.09.2026 Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Frau Ministerin Neubaur antworten wird. Wir beginnen mit der Antwort. Frau Ministerin, bitte sehr. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In ihrer Mündlichen Anfrage thematisiert die FDP-Fraktion die Kosten eines etwaigen Reservebetriebs von Braunkohleanlagen nach 2030 im Rheinischen Revier. Zu dieser Thematik hat die FDP-Fraktion eine schriftliche Berichtsanfrage für die Sitzung des Haushaltsund Finanzausschusses am 10. September 2026 gestellt. Die Landesregierung hat in ihrem schriftlichen Bericht daraufhin ausführlich den Sachverhalt geschildert. Ich kann an dieser Stelle nur die Punkte wiederholen, die wir auch im Bericht dargestellt haben. Ich möchte kurz den allgemeinen Rahmen zum Ausstieg aus der Braunkohleverstromung skizzieren und darlegen, was aus Sicht der Landesregierung entscheidend ist. Zur Genese: Das Kohleausstiegsgesetz wurde im Jahr 2020 vom Bundestag beschlossen. Der Bundestag hatte die Empfehlungen der sogenannten Kohlekommission zur schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung in Deutschland bis 2038 umgesetzt. Eine regelmäßige Evaluation der Maßnahmen wurde bereits damals gesetzlich verankert. Im Oktober 2022 hat mein Ministerium mit dem Bundeswirtschaftsministerium und der RWE AG eine Verständigung zum vorgezogenen Braunkohleausstieg im Jahr 2030 im Rheinischen Revier getroffen. Diese Verständigung wurde unter sorgfältiger Abwägung der drei Dimensionen des energiepolitischen Zieldreiecks, das auf eine sichere, wirtschaftliche sowie klima- und umweltverträgliche Energieversorgung abzielt, getroffen. Die Vereinbarung hat gleichzeitig Klarheit für die Region und insbesondere für die von einer drohenden Umsiedlung betroffenen Menschen geschaffen. Denn durch das Vorziehen des Braunkohleausstiegs auf 2030 konnte die Braunkohlemenge so weit reduziert werden, dass im Tagebau Garzweiler der dritte Umsiedlungsabschnitt mit den Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath sowie die Holzweiler Höfe erhalten bleiben. Die Vereinbarung sieht unter anderem vor, dass die letzten drei RWE-Braunkohlekraftwerke statt 2038 bereits Ende 2030 vom Netz gehen. Landtag Zugleich diente die Vereinbarung dazu, die Versorgungssicherheit vor dem Hintergrund der angespannten Situation im Herbst 2022 infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine zu stärken, indem die geplante Außerbetriebnahme der Kraftwerksblöcke Neurath D und Neurath E zum 31.12.2022 als Beitrag zur Versorgungssicherheit temporär bis zum 31. März 2024 ausgesetzt wurde. Die Eckpunktevereinbarung wurde intensiv wissenschaftlich begleitet. Um eine transparente und unabhängige Entscheidungsgrundlage zu erhalten, wurden von der Landesregierung drei Gutachten in Auftrag gegeben, die jeweils unterschiedliche Fragestellungen im Hinblick auf einen Braunkohleausstieg 2030 in Nordrhein-Westfalen und einen potenziellen Erhalt der Ortschaft Lützerath in den Blick nahmen. Im Fokus standen dabei energiewirtschaftliche, tagebauplanerische sowie wasserwirtschaftliche Aspekte. Im Rahmen der Eckpunktevereinbarung wurde festgestellt, dass der Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier mit dem Zubau moderner, flexibler und wasserstofffähiger Gaskraftwerke einhergehen muss. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte im Rahmen der Eckpunktevereinbarung zugesagt, den Bau flexibler, wasserstofffähiger Gaskraftwerke zu ermöglichen und hierzu den erforderlichen Rahmen zu schaffen. RWE hatte in diesem Zusammenhang zugesagt, wasserstofffähige Gaskraftwerke an den Standorten seiner Braunkohlekraftwerke in NRW zu errichten, sofern die Rahmenbedingungen stimmten. Leider kam es bei der geplanten Kraftwerksstrategie immer wieder zu Verzögerungen. Es ist kein Geheimnis, dass wir als Landesregierung uns eine frühere Umsetzung gewünscht hätten und uns gegenüber dem Bund dafür eingesetzt haben. Doch den Zeitverzug können wir nicht mehr rückgängig machen. Entscheidend ist, dass mit dem Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz jetzt endlich erstmals ein Kapazitätsmarkt als Investitionsrahmen in Deutschland für das Zieljahr 2031 geschaffen wurde, um Investitionen in neue steuerbare Kapazitäten anzureizen. Im Rahmen des Ausschreibungssegments für Langzeitkapazitäten sollen noch in diesem Jahr an zwei Gebotsterminen insgesamt 9 GW reduzierte Leistung ausgeschrieben werden. Weitere Ausschreibungen sind für die Jahre 2027 und 2029 vorgesehen. Das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz sieht verschiedene Evaluierungs- und Überprüfungspflichten vor. Die Überprüfungspflichten sind sehr umfangreich. Unter anderem sollen die Auswirkungen des Braunkohleausstiegspfads auf die Versorgungssicherheit, auf die Klimaschutzziele und auf die Strompreise evaluiert werden. Im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Überprüfung soll weiterhin entschie-16.09.2026 den werden, ob Braunkohleanlagen im Rheinischen Revier in eine Reserve bis 2033 überführt werden sollen. Diese Überprüfungspflichten liegen in der ausschließlichen Zuständigkeit des Bundes. Eine Beteiligung der Landesregierung ist gesetzlich nicht vorgesehen, und die Landesregierung wurde bisher auch nicht eingebunden. Der Bund hat jetzt entschieden, dass die Prüfung der Notwendigkeit eines möglichen Reservebetriebs weitere Zeit in Anspruch nehmen wird, weil die Ergebnisse der ersten beiden Ausschreibungsrunden nach dem Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz abgewartet werden sollen. Auch wenn es die FDP-Fraktion anders darstellen möchte: Die Entscheidung, ob es nach 2030 im Rheinischen Revier einen Reservebetrieb geben wird, ist noch offen. Die FDP-Fraktion möchte wissen, welche zusätzlichen Kosten durch einen Reservebetrieb entstehen und wer diese Kosten trägt. Diese Frage kann die Landesregierung nicht beantworten. Denn das Einsatzregime und die Entschädigungsregelung für einen möglichen Reservebetrieb der drei letzten Braunkohleanlagen im Rheinischen Revier – Niederaußem K, Neurath F sowie Neurath G – ist gesetzlich aktuell nicht geregelt. Sofern die Bundesregierung die Entscheidung treffen sollte, dass der Reservebetrieb dieser Anlagen bis längstens 2033 energiewirtschaftlich erforderlich ist, müsste das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz also angepasst werden. Die Landesregierung kann jedoch sicher ausschließen, dass der Landeshaushalt durch einen etwaigen Reservebetrieb belastet werden würde. Die Vorhaltung von Braunkohleanlagen außerhalb des Strommarkts ist grundsätzlich eine Maßnahme, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu sichern. Eine solche Maßnahme kann grundsätzlich nicht über den Haushalt eines Bundeslandes finanziert werden. Im Oktober 2022 hat mein Ministerium mit dem Bundeswirtschaftsministerium und der RWE AG eine Verständigung zum vorgezogenen Braunkohleausstieg 2030 im Rheinischen Revier getroffen. Diese Verständigung wurde mit Blick auf unsere Klimaziele, die Versorgungssicherheit in einem Industrieland und die Menschen im Rheinischen Revier, die damit Klarheit und Sicherheit bekommen haben, getroffen. Die Umsetzung erfolgte anschließend im Bundesgesetz. Der Vorwurf der FDP-Fraktion im Antrag, dass vertragliche Vereinbarungen zum vorgezogenen Braunkohleausstieg getroffen wurden, ohne auch nur ansatzweise mögliche Folgekosten eines Scheiterns einzukalkulieren, geht daher ins Leere. Denn die Landtag FDP-Fraktion im Bund hat selbst zusammen mit den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier im Deutschen Bundestag eingebracht. Mit 523 Ja- zu 92 Neinstimmen, also mit einer großen Mehrheit, hat der Bundestag am Donnerstag, 1. Dezember 2022, diesen Gesetzentwurf und damit den Braunkohleausstiegspfad im Rheinischen Revier bis 2030 beschlossen. Die FDP hätte also an dieser Stelle ein konkretes Vergütungsregime für den möglicherweise notwendigen Reservebetrieb in den Gesetzentwurf einbringen können. Ganz offenbar hielt aber keine der damaligen regierungstragenden Fraktionen dies für notwendig. – Vielen Dank. (Ina Blumenthal [SPD]: Wir schon!)
Christof Rasche
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Jetzt kommen wir zu den Zusatzfragen. Es startet Ralf Witzel aus der Fraktion der FDP. Bitte sehr.
Ralf Witzel FDP
Herr Präsident, vielen Dank für die Gelegenheit zu einer ersten Nachfrage. – Frau Ministerin Neubaur, vielen Dank für Ihre ausführliche Darlegung. Ich möchte für meine Frage gerne noch einmal das in Erinnerung rufen, was Sie hier ausgeführt haben und was sich mit der Vorlage Drucksache 18/5441 vom 4. September 2026 des MWIKE deckt – Zitat –: „Das Einsatzregime und die Entschädigungsregelung für einen möglichen Reservebetrieb der Braunkohleanlagen Niederaußem K, Neurath F (BoA 2) sowie Neurath G (BoA 3) sind aktuell ge- setzlich im KVBG nicht geregelt.“ Sie haben gerade dankenswerterweise dargestellt, dass von Ihnen der Impuls dieser schnellen Beendigung 2030 hier in Nordrhein-Westfalen hervorging und Sie bewusst keine Regelung für den Fall des Scheiterns getroffen haben. Frau Ministerin, ich frage Sie deshalb: Warum ist bei der seinerzeitigen Verständigung über den Kohleausstieg 2030, die schon 2022 zwischen RWE, der Landes- und der Bundesregierung getroffen wurde, zwar ein konkretes Ausstiegsdatum, aber von Ihrer Seite aus kein Mechanismus für die Übernahme der Kosten des Reservebetriebs bei einem Scheitern des Vorhabens vereinbart worden?
Christof Rasche
Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Abgeordneter! Vielen Dank für die Frage. Die Zuständigkeit, ein Regime zu entwerfen, 16.09.2026 das einen möglichen Reservebetrieb regelt, liegt in der Zuständigkeit des Bundes. Deswegen habe ich in meinem Eingangsstatement auch darauf verwiesen, dass die damals zuständigen Bundestagsfraktionen und die Bundesregierung das zu dem Zeitpunkt nicht gemacht haben.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt die Kollegin Schneider mit ihrer ersten Zusatzfrage. Bitte sehr.
Susanne Schneider FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich möchte genau zu diesem Punkt noch einmal nachhaken. Mich interessieren die konkreten Gründe für die Unterlassung dieser doch eigentlich naheliegenden Entscheidung. Haben Sie diese Entscheidung nicht getroffen, weil zwischen Land und Bund schlichtweg keine Einigung erzielt werden konnte oder weil Sie ein Scheitern des vorgezogenen Kohleausstiegs nicht als realistisches Szenario erachtet haben? (Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, In- dustrie, Klimaschutz und Energie: Ich habe Sie nicht so gut verstanden!) – Okay, ich gehe jetzt noch einmal gezielt auf diesen Punkt ein. Mich interessieren die konkreten Gründe für die Unterlassung dieser doch eigentlich naheliegenden Entscheidung. Haben Sie diese Entscheidung nicht getroffen, weil zwischen Land und Bund schlichtweg keine Einigung erzielt werden konnte oder weil Sie ein Scheitern des vorgezogenen Kohleausstiegs nicht als realistisches Szenario erachtet haben? – Vielen Dank.
Christof Rasche
Frau Ministerin, bitte. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Schneider! Vielen Dank, dass Sie die Frage wiederholt haben. Das ist hier akustisch nicht so gut angekommen, dass ich Ihnen entsprechend hätte antworten können. Jetzt weiß ich, was Ihre Frage ist. Es gab für die Landesregierung keinen Anlass. Die Frage betrifft eindeutig die Zuständigkeit des Bundes, weil der Bund die gesetzliche Regelung getroffen hat, die vorsieht, dass es, wenn eine Reservenotwendigkeit festgestellt wird, auch eine Reserveoption gibt, entsprechend Dinge vorzubereiten. Wir machen das, was wir im Zuge der Verständigung mit dem Bundeswirtschaftsministerium und der RWE AG zugesagt haben, seit der Verständigung jeden Tag zusammen mit allen Verantwortlichen in Unternehmen und Kreisen, Städten und Gemeinden. Das Landtag ist der Zubau der erneuerbaren Energien in entsprechendem Umfang, das Beschleunigen von Planungs- und Genehmigungsverfahren und der Einsatz dafür, Druck auf die Bundesregierung auszuüben, egal ob es die Ampel war oder die aktuelle ist, dass wir schnellstmöglich eine Klarheit brauchen, weil wir die Kapazitäten, die die Energieversorgungssicherheit für Nordrhein-Westfalen sicherstellen, von Anfang an als einen wichtigen Punkt des Zieldreiecks unserer Energiepolitik festgeschrieben und verankert bzw. jeweils hinterlegt haben. In der Vergangenheit – das kann ich Ihnen sagen, aber das gilt sozusagen nicht stellvertretend für diesen Fall – wurden Kosten für eine Kohlereserve über Netzentgelte umgelegt. Sie erinnern sich an „Hartz IV für Kohlekraftwerke“. Das war das Schlagwort, das damals unter Bundeswirtschafts- und Energieminister Gabriel angelegt wurde. Es wurde ein Mechanismus geschaffen, der aber nie gezogen werden musste. Dieser hätte es damals über die Netzentgelte umgelegt. Es gibt, weil noch nicht feststeht, ob eine Reserve bis 2033 notwendig ist, keinen mir bekannten Mechanismus des Bundes, der vorbereitet, wie man eine mögliche Reserveleistung regeln würde. (Ralf Witzel [FDP]: Völlig absehbar!)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Müller-Rech mit ihrer ersten Zusatzfrage. Bitte sehr.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank. Herr Präsident! – Sehr geehrte Frau Ministerin! Wenn Sie – so habe ich Sie verstanden – erkennen, dass es ein Fehler ist, dass es keinen Mechanismus für diese Kostenübernahme gibt, dann muss ich Sie fragen – es gäbe ja eine Möglichkeit, das zu ändern –: Wieso haben Sie als Landesregierung noch keine eigene Bundesratsinitiative gestartet, um diesen Fehler zu beheben?
Christof Rasche
Frau Ministerin, bitte. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Abgeordnete, ich kann es noch einmal wiederholen. Es gibt bisher keine Entscheidung darüber, dass der Reservebetrieb notwendig wird. Wir machen in den Fachministerkonferenzen und über den Bundesrat Vorschläge dafür, wie wir die Kapazitäten erhöhen können. Es geht darum, dass wir unsere Netze modernisieren und digitalisieren und darüber Potenziale heben. Es geht darum, dass wir zum Beispiel den vielen Biogasbetreibern eine gute Perspektive dafür eröffnen, wie sie Teil der 16.09.2026 Energieversorgungssicherheit und der notwendigen Kapazitätssteigerung sein können. Wir unternehmen Anstrengungen, beim Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz des Bundes Regelungen vorzusehen und eine Novellierung vorzunehmen. Diese Regelungen sollen den Zubau von flexiblen und gerade für die Energieversorgungssicherheit und die Kapazitätssteigerung einsetzbaren Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ermöglichen und damit die Energieversorgungssicherheit gewährleisten. Die Frage, ob eine Reserve notwendig ist, ist vom Bund nicht beantwortet. Daraus abgeleitet, ist auch vom Bund nicht dazu aufgerufen worden, eine Regelung für einen Mechanismus dafür, wie diese Reserve dann abgegolten werden müsste, vorzuschlagen.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt kommt die nächste Zusatzfrage aus den Reihen der AfD. Herr Loose. Bitte sehr.
Christian Loose AfD
Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Frau Ministerin, für die bisherigen Antworten, denen ich entnehmen kann, dass Sie im Grunde keinerlei konkrete Informationen haben, weil der Bund keine Zahlen geliefert hat, weder unter Ihrem damaligen Ministerkollegen, Herrn Habeck, zum 15. August 2022 gemäß § 54 Kohleverstromungsbeendigungsgesetz, noch aktuell. Die Ausschreibungen für die neuen Gaskraftwerke sehen vor, dass diese erst zum 1. November 2031 in den Betrieb gehen sollen, aber die Braunkohlekraftwerke Niederaußem K, Neurath F und Neurath G, sollen schon zum 31. März 2030 abgeschaltet werden. Damit fehlen in NRW rund 3.000 Megawatt. Wie wollen Sie selbst bei einer erfolgreichen Ausschreibung, die vorsieht, dass zwischen März 2030 und November 2031 eine Lücke von anderthalb Jahren verbleibt, während dieser Lücke Versorgungssicherheit in NRW gewährleisten? – Vielen Dank.
Christof Rasche
Frau Ministerin, bitte. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Es ist richtig, dass es den Evaluationsbericht braucht. Der wird, wie von mir ausgeführt, die verschiedenen notwendigen Perspektiven auf die Klimaschutzziele der Bundesrepublik, auf die Stromkosten und auf die Energieversorgungssicherheit beinhalten. Wir als Landesregierung können die Auffassung des Bundes nachvollziehen, dass ein Evaluationsbericht, in den die ersten Ergebnisse der im Rahmen des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes vorgenommenen Ausschreibungen einfließen Landtag können, eine deutlich höhere Aussagekraft haben wird. Deswegen würde ich dafür werben, den abzuwarten. (Christian Loose [AfD]: Sie wissen also nicht, wie Sie anderthalb Jahre überbrücken wollen! Aha, interessant!)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt der Kollege Werner Pfeil, wieder aus den Reihen der FDP. Bitte sehr.
Dr. Werner Pfeil FDP
Herr Präsident, vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie schreiben im Bericht des MWIKE an den HFA vom 4. September 2026, Vorlage 18/5441 – ich zitiere, was Sie dort geschrieben haben –: „Bezüglich der finanziellen Verpflichtungen bei einem möglichen Reservebetrieb von Braunkohleanlagen im Rheinischen Revier kann eine finanzielle Verpflichtung des Landes Nordrhein-Westfalen seitens der Landesregierung ausgeschlossen werden. Die Vorhaltung von Braunkohleanlagen außerhalb des Strommarktes ist grundsätzlich eine Maßnahme, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu sichern. Eine solche Maßnahme kann grundsätzlich nicht über den Haushalt eines Bundeslandes finanziert werden.“ Meine Frage lautet: Haben Sie schon damals bei der Entscheidung für den vorgezogenen Kohleausstieg, als Sie also den Beschluss gefasst haben, gewusst und in dem Bewusstsein gehandelt, dass das Land NRW nie in die Haftung kommen kann?
Christof Rasche
Frau Ministerin, bitte. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Pfeil, diese Rechtslage ist keine Neuerfindung. Insofern war das Grundlage der Überlegungen, die wir hatten.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt der Kollege Thomas Nückel, ebenfalls aus den Reihen der FDP. Bitte.
Thomas Nückel FDP
Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Frau Ministerin, Sie schreiben in dem soeben benannten Bericht vom 4. September 2026 an den HFA weiter: Gleichwohl enthält das KVBG bereits heute eine Regelung über den Reservebetrieb von Braunkohleanlagen, nämlich die zeitlich gestreckte Stilllegung nach § 50 des genannten Gesetzes. Die Kosten werden über die Netzentgelte umgelegt. 16.09.2026 Meine Frage lautet daher: Geht die Landesregierung demnach davon aus, dass die Kompensation für den Reservebetrieb der drei nordrhein-westfälischen Braunkohlekraftwerke über die Netzentgelte umgelegt wird?
Christof Rasche
Frau Ministerin, bitte sehr. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Abgeordneter, im Moment ist nicht klar, ob es einen Reservebetrieb geben muss. Dementsprechend ist auch noch keine Änderung im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz vorgenommen worden. Damit ist genau die Frage, die Sie adressieren, noch nicht regelbar, weil es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt. Die wäre notwendig, um dann überhaupt abzuleiten, wie man es umsetzt. In der Vergangenheit wurden Kosten für eine Braunkohlereserve tatsächlich über die Netzentgelte umgelegt. Auch die aktuelle Regelung im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz sieht vor, dass die Kosten eines Reservebetriebs von Braunkohleanlagen in der zeitlich gestreckten Stilllegung über die Netzentgelte umgelegt werden können. Aber es ist eben derzeit noch offen, ob auch die Kosten für einen möglichen Reservebetrieb der letzten drei Braunkohlekraftwerke im Rheinischen Revier über die Netzentgelte umgelegt werden. Ich habe Ihnen gerade als ein Beispiel genannt, wie das in der Vergangenheit gemacht wurde, dass sozusagen ein Mechanismus geschaffen wurde, der diesen Reservebetrieb über Netzentgelte geregelt hätte. Der wurde damals aber nie gezogen.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Kollegin Schneider mit Frage Nummer zwei. Bitte sehr.
Susanne Schneider FDP
Frau Ministerin, eine direkte Nachfrage zur Kostenumlage auf die Netzentgelte: Warum haben Sie Ihre Vereinbarungen ausgerechnet so getroffen, dass der Strompreis dadurch in der Folge automatisch steigen wird – und das auch noch in der gesamten Bundesrepublik?
Christof Rasche
Frau Ministerin, bitte sehr. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Schneider, das ist nicht Teil unserer Verständigung, sondern das sind beihilferechtliche Notwendigkeiten, die über die Netzentgelte die Reserve bisher in Mechanismen gegossen haben. Landtag
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Herr Loose aus den Reihen der AfD mit Zusatzfrage Nummer zwei.
Christian Loose AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe jetzt interessanterweise mitgenommen, dass die Frau Ministerin diese Lücke von 1,5 Jahren zwischen Abschaltung der drei Braunkohlekraftwerke und dem Zurverfügungstehen der Gaskraftwerke zum November 2031 bisher noch gar nicht kannte und sich dazu auch gar nicht geäußert hat. Aber das lasse ich einmal so stehen. Gemäß Kohleverstromungsbeendungsgesetz soll nach Ihrer Aussage auch die Erreichung von sogenannten Klimazielen dort beurteilt werden. Wie sollen aus Ihrer Sicht die Klimaziele erreicht werden, wenn bisher lediglich 514.000 Tonnen zur Löschung von CO -Zertifikaten eingereicht wurden, bei einem jährlichen Ausschuss von 650 Millionen Tonnen CO ? – Vielen Dank.
Christof Rasche
Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Loose, Sie unterstellen mir, dass ich durch Sie erfahren habe, welche Daten und Fristen es gibt. Das können Sie versuchen, aber es ist nicht richtig. (Christian Loose [AfD]: Sie haben ja meine Frage vorher nicht beantwortet!) Es steht eben nicht drin, dass es vorher nicht gebaut werden darf, sondern es steht dort – so wie Sie es beschrieben haben –, dass es ab dem genannten Termin spätestens verpflichtend ist. Wir als Landesregierung sind in einem engen Austausch mit denjenigen, die Interesse als Kraftwerksbetreiber haben, in die Energieversorgungssicherheit für wasserstofffähige Gaskraftwerke zu investieren, weil die Energieversorgungssicherheit ein substanzieller Kern meiner politischen Arbeit als Energieministerin ist. Deswegen sind wir genau zu diesen Fragen – Wie schaffen wir es, eine reibungslose und schnelle Genehmigung für den Fall, dass es Zuschläge an Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen gibt, in der Umsetzung zu gewährleisten? – schon lange im Austausch. Insofern tun wir das, was wir können, damit es so schnell wie möglich geht. Die Frage, wie die Löschung der CO -Zertifikate in diesem Zusammenhang geregelt werden muss, fällt in die Zuständigkeit des Bundes. 16.09.2026
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt wechseln wir in die Reihen der SPD. Die Kollegin Teschlade stellt Ihre erste Zusatzfrage.
Lena Teschlade SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich entnehme Ihren Ausführungen heute, dass offensichtlich noch gar keine Verhandlungen mit RWE an irgendeiner Stelle geführt worden sind, was das Ganze am Ende kosten würde. Aus meiner Sicht hat die Landesregierung aber wichtige Informationen, und deshalb wäre meine Frage: Sind Sie als Energieministerin überhaupt an den Verhandlungen beteiligt? Oder wer wird diese Verhandlungen am Ende mit RWE konkret führen?
Christof Rasche
Wir stellen natürlich immer nur eine Frage. – Frau Ministerin, bitte sehr. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Teschlade, ich habe in meinem Eingangsstatement ausgeführt, dass die Frage, ob ein Reservebetrieb nötig ist, und für den Fall, dass ein Reservebetrieb nötig ist, die Frage, in welchem Mechanismus die Reserve dann geregelt wird, einzig Sache des Bundes ist. Insofern wird das BMWE – davon gehe ich aus – diese Frage mit RWE klären.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Franziska Müller-Rech mit Frage Nummer zwei.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, nach Ihren Antworten müssen wir also davon ausgehen, dass eine Umlage über die Netzentgelte die wahrscheinlichste Option für eine Finanzierung des Reservebetriebs ist. Das heißt im Umkehrschluss: Die Zeche bezahlen alle Stromkunden in Deutschland. Der Landesregierung müsste eigentlich bewusst sein, dass es in der Bundesrepublik im zweiten Quartal 2026 die vierthöchsten Strompreise weltweit gab. Mich interessiert Ihre Antwort: Warum hält die Landesregierung es vor diesem Hintergrund für volkswirtschaftlich klug, für ein nordrhein-westfälisches Prestigeprojekt den Strom im gesamten Bundesgebiet weiter zu verteuern?
Christof Rasche
Frau Ministerin, bitte sehr. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Landtag Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, es handelt sich hierbei nicht um ein Prestigeprojekt einer Landesregierung. Es handelt sich um einen planungssicherheitsgebenden Schritt, den der Bund, das tagebaubetreibende Unternehmen wie auch die Landesregierung gegangen sind. Die Aufgaben, die wir im Land zu tun hatten, waren, erstens, den Beschäftigten im Tagebau den Respekt und die Wertschätzung für die Arbeit, die sie im Speziellen im Krisenwinter 2022/2023 geleistet haben, zum Ausdruck zu bringen, und, zweitens, mit Kräften zusammen mit den stolzen und selbstbewussten lokalen Akteurinnen und Akteuren – ob aus Wirtschaft, aus den kommunalen Bürgermeister- und Bürgermeisterinnenämtern oder den Landkreisen – dafür zu sorgen, dass das Rheinische Revier im Strukturwandel durch Investitionen, durch Infrastruktur neue Arbeitsplätze und damit eine Perspektive für die Menschen im Rheinischen Revier erhält. Das ist das, was wir mit der Verständigung einhalten. Zudem ist es mitnichten so, dass wir es zu verantworten hätten, dass eine Stromkostensteigerung stattfindet. Ich kann gerne noch einmal darauf verweisen, dass wir glauben, dass eine Kapazitätssteigerung auch außerhalb einer Reserve möglich ist, die kostengünstig und vor allem schnell und flexibel zu realisieren wäre. Das ist im Speziellen in den Bereichen „Kraft-Wärme-Kopplung“ und „Bioenergie“ der Fall. Die Entscheidung, ob eine Reserve gezogen werden muss und wie diese Reserve dann ausgestaltet wird, trifft der Bund.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt wieder die FDP, in diesem Fall mit dem Kollegen Alexander Steffen.
Alexander Steffen FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin, um ein Scheitern des vorgezogenen Kohleausstiegs und damit eine Bedrohung der Versorgungssicherheit rechtzeitig feststellen zu können, sieht das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz mehrere Evaluationsberichte zu bestimmten Stichtagen vor. Bis jetzt ist jedoch noch keiner dieser Berichte erschienen, weder der zum Datum 15.08.2023 noch der zum 15.08.2026. Die aktuelle Bundesregierung erklärte zum erneuten Ausbleiben des Berichts, man wolle zunächst die Ausschreibung nach dem StromVKG abwarten. Zu meiner Frage: Auf welchem Weg hat die Landesregierung – bitte unter Angabe des Zeitpunkts – erstmals Kenntnis davon erlangt, dass die Bundesregierung die Überprüfung nach § 54 Abs. 1 KVBG und die Prüfung nach § 47 Abs. 4 KVBG nicht fristgerecht zum 15. August 2026 abschließen wird, wie es die Gesetzeslage vorsieht? 16.09.2026
Christof Rasche
Frau Ministerin, bitte sehr. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, es ist bislang keine Unterrichtung der Landesregierung durch die Bundesregierung erfolgt. Die Landesregierung hat von der Verschiebung des Prüfberichts aus der dpa-Meldung vom 11. August 2026 Kenntnis erlangt. Aus informellen Gesprächen mit der Bundesregierung lagen der Landesregierung zuvor lediglich Hinweise darauf vor, dass eine fristgerechte Vorlage möglicherweise nicht erfolgen würde. Gleichwohl waren eben diese Hinweise nicht als gesicherte Planung der Bundesregierung zu betrachten. Ich kann gerne noch mal wiederholen: Wir als Landesregierung können die Auffassung des Bundes nachvollziehen, dass ein Evaluationsbericht, in den die ersten Ergebnisse der im Rahmen der Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzgebung vorgenommenen Ausschreibungen mit einfließen können, eine deutlich höhere Aussagekraft haben wird. Wir haben als Landesregierung sowohl gegenüber der amtierenden Bundesregierung als auch gegenüber der Vorgängerregierung immer wieder betont, dass eine schlagkräftige Kraftwerkstrategie und eine zügige und konkrete Umsetzung zugehöriger geeigneter Ausschreibungen erforderlich sind, um die erforderlichen Investitionen von Betreibern in versorgungssichere Kraftwerkskapazitäten zeitnah anzureizen.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Yvonne Gebauer mit Frage Nummer eins.
Yvonne Gebauer FDP
Vielen lieben Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin Neubaur, ich schließe jetzt an Ihre Antwort und an die Fragestellung meines Kollegen Alexander Steffen an: Welche Stellen innerhalb der Landesregierung – hier insbesondere natürlich die Staatskanzlei, Ihr Ministerium, aber auch weitere Ressorts – wurden über die bevorstehende Verschiebung des Prüfberichts informiert? Ich bitte Sie da um Angabe des Zeitpunkts.
Christof Rasche
Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Abgeordnete, es ist bislang keine Unterrichtung der Landesregierung durch die Bundesregierung erfolgt. Landtag
Christof Rasche
Jetzt folgt der Kollege Thomas Nückel. Bitte sehr.
Thomas Nückel FDP
Danke, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, meine Frage ist: Wie bewertet die Landesregierung die Verlegung oder Vertagung der Veröffentlichung des Evaluationsberichts? Wurde da nicht absehbar gegen die Gesetzeslage von § 47 und § 54 KVBG verstoßen?
Christof Rasche
Frau Ministerin, bitte sehr. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Abgeordneter, wir als Landesregierung können die Auffassung des Bundes nachvollziehen, dass ein Evaluationsbericht, in den erste Ergebnisse der im Rahmen des StromVKG vorgenommenen Ausschreibungen mit einfließen können, eine deutlich höhere Aussagekraft haben wird. Wir als Landesregierung haben sowohl gegenüber der amtierenden Bundesregierung als auch gegenüber der Vorgängerregierung immer wieder betont, dass die schlagkräftige Kraftwerkstrategie und eine zügige und konkrete Umsetzung zugehöriger geeigneter Ausschreibungen erforderlich sind, um die erforderlichen Investitionen von Betreibern in versorgungssichere Kraftwerkskapazitäten zeitnah anzureizen. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP])
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollege Werner Pfeil, ebenso mit Frage Numero zwei.
Dr. Werner Pfeil FDP
Herr Präsident, vielen Dank. – Frau Ministerin, in der „Westpol“-Ausgabe des WDR vom 13. September 2026 äußerten Sie sich auf die Frage, ob es mit dem vorgezogenen Kohleausstieg trotz Vertagung des Prüfberichts noch klappen könnte, mit den Worten – ich zitiere Sie –: „Es ist in Verantwortung des Bundes, die Prüfaufgabe zu erfüllen. Wir haben in Nordrhein-Westfalen unsere Aufgaben alle erledigt.“ Jetzt meine Frage: Was heißt „alles erledigt“, bzw. inwiefern hat die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung auf eine fristgerechte Vorlage des Prüfberichts zum Gesetzestermin 15. August 2026 hingewiesen?
Christof Rasche
Frau Ministerin, bitte sehr. 16.09.2026 Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Dr. Pfeil, wir als Landesregierung haben, wie in der Verständigung aus 2022 vereinbart, mit einer Leitentscheidung, die sehr zeitnah umgesetzt wurde, Klarheit für die Menschen geschaffen, die damit die Sicherheit haben, dass sie ihre Heimat nicht verlieren, sondern weiterhin auf gutem rheinischem Boden Landwirtschaft betreiben können und eine Perspektive in den geretteten Dörfern haben. Erstens. Diese Leitentscheidung wäre auch durch eine noch nicht entschiedene, aber im KVBG vorgesehene mögliche Nutzung einer Reserve nicht zu ändern, weil das bereits mit weiser Voraussicht und für die Planungssicherheit der Menschen, aber auch der ganzen Aktivitäten im Rheinischen Revier, bei denen es viel darum geht: „Was macht man aus den Flächen, um darauf auch in Zukunft viel Wertschöpfung zu generieren?“, entschieden wurde. Zweitens. Ich als Energieministerin – bzw. wir als Landesregierung – habe vor allem meinen Schwerpunkt daraufgelegt, mit allen Kräften dafür zu sorgen, dass wir die Zubauziele der Erneuerbaren im Gigawattpakt wie zugesagt – und das ist im Rheinischen Revier tatsächlich eine Erfolgsgeschichte – weit vor der Zeit mit den Städten und Gemeinden zusammen erfüllen werden. Das Rheinische Revier packt mit an, um selber weiterhin Energieproduktionsort zu bleiben. Vor allem die Frage nach einer Kraftwerkstrategie und deren rechtzeitiger, gesetzlicher Umsetzung war Kern dessen, wofür ich mich eingesetzt habe, weil mir die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit das Allerwichtigste für Nordrhein-Westfalen ist.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt wechseln wir wieder zur SPD. Die Kollegin Teschlade stellt Zusatzfrage Nummer zwei.
Lena Teschlade SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, wenn Sie tatsächlich gar nicht eingebunden sind in die ganzen Diskussionen – das hat ja schon massive Auswirkungen auf die Region –, würde mich interessieren, wie Sie dann weitere Schritte im Strukturwandel planen, insbesondere mit Blick auf die zweite Förderperiode.
Christof Rasche
Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Teschlade, wie ich gerade ausgeführt habe, ist bereits die Leitentscheidung getroffen: Für den Fall, dass – es ist noch nicht entschieden, darüber entscheidet der Bund; auch für den Bericht dazu ist exklusiv der Bund verantwortlich – ein Landtag Reservebetrieb nötig ist, werden die Flächen davon nicht beeinträchtigt sein.
Christof Rasche
Frau Ministerin, vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Angela Freimuth mit Frage Nummer eins.
Angela Freimuth FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin Neubaur, der RWE-Vorstandsvorsitzende, Herr Krebber, äußerte sich in einem Interview zur deutschen Energiepolitik mit The Pioneer zuletzt wie folgt – ich darf zitieren –: „Wir haben einen großen Fehler gemacht.“ Nun kommt erst eine andere Textpassage. Dann geht es weiter „Wir haben zu wenig Angebot. Wir haben in Deutschland über Jahrzehnte nur Stilllegungen vorgenommen … … also künstlich verknappt. Wir haben das Alte abgeschaltet, Knappheit erzeugt und jetzt muss zugebaut werden. Das dauert. Hinzu kommt eine zusätzliche Nachfragegruppe, nämlich die Anwender von Künstlicher Intelligenz, die eine höhere Zahlungsbereitschaft für Strom besitzen. Die drücken andere aus dem Markt.“ Meine Frage lautet: Wie bewertet die Landesregierung diese Aussage, die ja beinhaltet, die Politik habe durch politisch veranlasste Stilllegungen das Stromangebot massiv verknappt und damit einen großen Fehler begangen?
Christof Rasche
Frau Ministerin, bitte sehr. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Es ist nicht meine Aufgabe oder Aufgabe der Landesregierung, Aussagen von Herrn Krebber zu kommentieren. Ich kann Ihnen aber entlang Ihres Beispiels, das Sie genutzt haben, liebe Angela Freimuth, gerne sagen, was in den Investitionsanfragen speziell für die Rechenzentren immer mit abgefragt wird: Ab wann sind Sie in Nordrhein-Westfalen in der Lage, 100 % grüne Energie zu liefern? Deswegen setzen wir uns gegenüber der Bundesregierung stark dafür ein, dass wir so schnell wie möglich die 8 GW Offshoreleistung bekommen, die in der Nordsee produziert werden, um sicherzustellen, dass wir die Anforderungen, die Betreiber von Rechenzentren an Standorte stellen, so schnell wie möglich gewährleisten können. 16.09.2026 Das, was wir im Bereich von Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung für die Korridore, Planungsgenehmigungen und am Ende das Bauen der notwendigen Leitungen durch Übertragungsnetzbetreiber tun, geschieht in einer interministeriellen Arbeitsgruppe, in der es genau darum geht, nämlich für die wichtigen Infrastrukturvorhaben so schnell und so einfach wie möglich zu agieren.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Kollege Marcel Hafke mit Frage Nummer eins.
Marcel Hafke FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich möchte noch einmal ein My zurückgehen. Sie hatten eben davon gesprochen, dass Sie den Bund in der Verantwortung sehen, den Prüfauftrag zu erfüllen. Das hatten Sie mehrfach so gesagt und dann die Frage in den Raum gestellt, ob wir jetzt einen Rechtsbruch der Bundesregierung vorliegen haben, weil sie den Evaluationsbericht nicht rechtzeitig vorgelegt hat. Meine Frage an Sie ist: Was planten die Landesregierung oder Sie konkret dazu beizutragen, dass die Bundesregierung ihrer Pflicht entsprechend nachkommt?
Christof Rasche
Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Die Landesregierung kann die Auffassung des Bundes nachvollziehen, dass ein Evaluationsbericht, in den erste Ergebnisse der im Rahmen des StromVKG vorgenommenen Ausschreibungen einfließen können, eine deutlich höhere Aussagekraft hat. Wir haben sowohl gegenüber der Vorgängerbundesregierung als auch gegenüber der aktuellen Bundesregierung immer wieder deutlich gemacht, dass wir zu einer schlagkräftigen Ausgestaltung der Kraftwerksstrategie mit dem Ziel, wasserstofffähige Gaskraftwerke anzureizen, die die Energieversorgungssicherheit sicherstellen, kommen müssen.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Gebauer mit Frage Nummer zwei.
Yvonne Gebauer FDP
Vielen lieben Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin Neubaur, ich habe Ihren Ausführungen zu den Aussagen von Herrn Dr. Krebber sehr aufmerksam gelauscht. Trotzdem möchte ich noch einmal die Frage stellen: Inwieweit sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen dem von ihr mitverantworteten Vorziehen des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier von dem Jahr 2038 auf 2030 und der von Herrn Dr. Krebber Landtag beschriebenen Verknappung gesicherter Stromerzeugungskapazität?
Christof Rasche
Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Gebauer, ich kann mir vorstellen, wo Sie hinwollen, will das aber jetzt nicht kommentieren, weil ich keinen Zusammenhang herstellen möchte, von dem ich nicht weiß, ob sich Markus Krebber in dem von Ihnen zitierten Interview auf den Fall des Braunkohleausstiegs in Nordrhein-Westfalen bezogen hat.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Gibt es noch Zusatzfragen zur Mündlichen Anfrage 80? (Rodion Bakum [SPD]: Jawohl!) – Jawohl, da sind sie. Wir wechseln zur SPD. Kollege Bakum, bitte sehr.
Rodion Bakum SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich habe noch eine Frage. Wie wollen Sie die Ansiedlung von zukunftsfähigen Industrien im Strukturwandel verlässlich absichern, wenn aufgrund der ungeklärten Versorgungsreserve völlig unklar ist, ab wann die benötigten Flächen real zur Verfügung stehen, zumal dieses Risiko im aktuellen Braunkohleplan überhaupt nicht abgesichert ist?
Christof Rasche
Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Abgeordneter, ich habe das gerade schon in der Antwort an Kollegin Teschlade ausgeführt. Es werden für eine noch nicht entschiedene, aber nach dem KVBG ja mögliche Nutzung einer Reserve keine zusätzlichen Flächen in Anspruch genommen. (Lena Teschlade [SPD]: Natürlich! Da stehen doch die Kraftwerke drin!)
Christof Rasche
Jetzt folgt der Kollege Witzel mit seiner zweiten Frage. Bitte sehr.
Ralf Witzel FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin Neubaur, ich möchte gerne noch einmal auf das zu sprechen kommen, was Sie unlängst im Wirtschaftsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen vorgetragen und dort auch mit einer Vorlage unterlegt haben. Ich rede von der Ihnen bekannten Liste von möglichen Kraftwerken, deren Planung 16.09.2026 nach Ihren Ausführungen zumindest weiter vorangeschritten ist. Damit gibt es aber natürlich noch keinerlei Garantie, dass diese bis 2030 ans Netz gehen. Zusätzlich verliert NRW nach aktueller Planung noch 5,6 GW Leistung durch bereits feststehende Stilllegungen. Die Kraftwerke auf der Liste der Landesregierung ergeben zusammen nur 5,1 GW. Selbst für den Eins-zu-eins-Ausgleich fehlt damit noch ein mittelgroßes Gaskraftwerk, das offenbar bisher nicht einmal ernsthaft in Planung ist. Darüber hinaus wird der Strombedarf durch den Zubau von Rechenzentren für KI und die weitere Elektrifizierung von Industrieprozessen bis 2030 wahrscheinlich noch im einstelligen Gigawattbereich steigen. Die Rechnung der Landesregierung kann einfach nicht aufgehen. Auch der Bund geht den Weg einer Beendigung im Jahr 2030 nicht mehr mit. Die Inbetriebnahme der im Rahmen des StromVKG ausgeschriebenen Kraftwerke muss erst 2031 erfolgen. Deshalb frage ich Sie noch einmal ganz ausdrücklich, wenn Sie sich die realen Fakten des Energiebedarfs anschauen, wie Sie zu Ihrer Einschätzung kommen, uns heute im Parlament immer noch mitzuteilen, dass Sie 2030 nicht für ein unrealistisches Datum halten. Wie kann die Landesregierung vor dem Hintergrund dessen, was Sie wissen und ich Ihnen gerade in Auszügen noch einmal vorgetragen habe, überhaupt noch eine realistische Möglichkeit sehen, dass der Kohleausstieg im Jahr 2030 ohne Bedrohung für die Versorgungssicherheit tatsächlich vollzogen wird?
Christof Rasche
Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Abgeordneter, erstens wird hier kein Kraftwerk vom Netz gehen, wenn die Versorgungssicherheit gefährdet ist. Zweitens entspricht die Rechnung, die Sie aufmachen, nicht dem, was in der Realität der Energiewirtschaft stattfindet. Sie unterstellen, dass die wasserstofffähigen Gaskraftwerke die Braunkohleleistung oder die Kohleleistung eins zu eins ersetzen müssen, und stellen damit das Bild in den Raum, dass Braunkohle die einzige Möglichkeit ist, Kapazitäten für die Energieversorgungssicherheit zur Verfügung zu stellen. Es gibt einen massiven Zubau von Erneuerbaren, es gibt im Markt wunderbar funktionierende Speicher. Deswegen funktioniert es nicht, die Leistung der wasserstofffähigen Gaskraftwerke eins zu eins neben die Leistung der Braunkohle zu stellen. Außerdem ist im StromVKG verankert, dass die wasserstofffähigen Gaskraftwerke in einem erneuerbaren Energieversorgungssystem flexibel zugeschaltet werden können. Das ist das Gegenteil dessen, was Landtag Braunkohlekraftwerke in der Energieversorgung leisten.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Es folgt Kollege Hafke mit Frage Nummer zwei.
Marcel Hafke FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, welche weiteren Folgen ergeben sich aus dem Scheitern des vorgezogenen Kohleausstiegs für das Land Nordrhein-Westfalen, insbesondere für Strukturwandelprojekte und Arbeitsplätze?
Christof Rasche
Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Abgeordneter, wir haben mit dem Rheinischen Revier eine Region, die sich wahnsinnig ins Zeug legt, die sehr selbstbewusst ist und der gesamten Landesregierung sehr kritisch und in den meisten Fällen konstruktiv die richtigen Weichenstellungen für einen Rahmen aufzeigt, in dem dann Neues entstehen kann. Wir haben mit dem Rheinischen Revier eine wirklich wertvolle Grundlage. Ich will ausdrücklich sagen, dass die Beschäftigten bei RWE, egal ob im Tagebau oder in den Kraftwerken, aktuell dafür sorgen, dass die Energieversorgungssicherheit gewährleistet ist, und dass die unklare Lage für die Beschäftigten mit Sicherheit kein angenehmer Zustand ist. Die Verantwortung, das zu klären, liegt allerdings beim Bund; das hatte ich bereits mehrfach ausgeführt. In der Leitentscheidung ist sichergestellt, dass sich auch bei einem nach KVBG möglichen Reservebetrieb die Tagebauflächen nicht mehr verändern werden. Das gibt den Menschen, die dort ihre Heimat haben, Sicherheit, und sie können das nutzen, was an Strukturstärkungs- und Fördermitteln zum Beispiel zur Gestaltung des Tagebauumfelds, zur Gestaltung der Infrastruktur, zur Stärkung von Innovationen, Bildung und Qualifizierung im Rheinischen Revier schon auf dem Weg ist.
Christof Rasche
Jetzt folgt Kollege Ralf Witzel mit Frage Nummer drei.
Ralf Witzel FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Gerne nutze ich die Gelegenheit zu einer letzten Frage in dieser Fragestunde. Frau Ministerin Neubaur, vielen Dank für Ihre bisherigen Antworten. Ich möchte meiner Frage vorwegschicken – dann werden Sie es auch sofort einordnen können –, dass ich es für absolut unredlich halte, dass Sie heute versuchen, den Eindruck zu 16.09.2026 erwecken, ein Kohleausstieg bzw. eine Kohlebeendigung in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2030 sei realistisch. Ich möchte Sie mit den Auswirkungen auf den Strukturwandel im Rheinischen Revier, auf die Arbeitsplätze und vor allem mit dem, was große Unternehmenschefs sagen, konfrontieren, und in die Richtung geht auch ausdrücklich meine Frage. Frau Ministerin Neubaur, Sie haben in der Vergangenheit hier im Hohen Hause häufig vorgetragen, dass Ihnen der Kontakt mit der Praxis und der Dialog mit Unternehmen, den betroffenen Beschäftigten und auch den Entscheidern in den Unternehmenszentralen wichtig ist. Wenn Sie sich vor Augen führen, wie sich die Unternehmenschefs beispielsweise von Evonik, Christian Kullmann, oder von Amprion, Christoph Müller, in den letzten Wochen geäußert haben – sie warnen ausdrücklich vor einem Kohleausstieg 2030 als Unternehmen, die besonders deutlich und direkt davon betroffen wären; das tun andere Unternehmen der privaten Wirtschaft auch –, dann steht die Frage der Versorgungssicherheit bei dem viel zu schnellen Kohleausstieg 2030 ganz unmittelbar im Fokus. Daher, Frau Ministerin, frage ich Sie, weil ich Zweifel habe, wie realistisch das ist, was Sie hier öffentlich vermitteln: Welche konkrete Berücksichtigung für die Entscheidung der Landesregierung, was die Vorhaltung der Kohleverstromung in Nordrhein-Westfalen angeht, finden die mahnenden Worte maßgeblicher Unternehmen und ihrer Unternehmensleitungen am Standort Nordrhein-Westfalen, dass der Kohleausstieg 2030 in Nordrhein-Westfalen nicht zu schaffen sei, wenn die Versorgungssicherheit bei Energie weiterhin gegeben sein soll?
Christof Rasche
Frau Ministerin, bitte sehr. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Das Zieldreieck der Energiepolitik, die ich als Ministerin für Nordrhein-Westfalen verantworte, besteht aus Energieversorgungssicherheit, aus Bezahlbarkeit und aus Klimaneutralität. Ich habe es bereits mehrfach ausgeführt. Energieversorgungssicherheit bedeutet für mich, dass kein Kraftwerk vom Netz geht, solange diese nicht gewährleistet ist. Ich lade aber herzlich dazu ein, das mit nachzuvollziehen, was Sie gerade gesagt haben. Ich war die Erste, die sich von Länderseite in Richtung Bundesregierung – da war die FDP im Bund mit in der Verantwortung – dafür eingesetzt hat, dass man mit einem Industriestrompreis dringend notwendige Entlastungen für unsere Industrie umsetzt, egal ob es die großen Konzerne sind oder der starke industrielle Mittelstand. Das alles hat viel zu lange gedauert. Da gab es leider keine entschlossene und geschlossene Haltung. Ich glaube, das hatte auch Landtag etwas mit der Regierungsbeteiligung Ihrer damaligen Kollegen in Berlin zu tun. Es sei mir gestattet, das an der Stelle auszuführen. Ja, ich bin im Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft, und ich höre genau, was sie fordern, was deren Zielstellung ist. Deren Ziele sind von Anfang an Planungssicherheit und Energieversorgungssicherheit gewesen. Deshalb bin ich als Ministerin, die dafür Verantwortung tragen darf, dass Nordrhein-Westfalen weiterhin ein attraktiver Wirtschafts- und Industriestandort bleibt und die entsprechende Infrastruktur dafür vorhält, von Anfang an Richtung Berlin unterwegs gewesen, um darauf hinzuweisen, dass der Bund gemeinsam mit der EU-Kommission Klarheit herstellen muss und wir eine Kraftwerksstrategie brauchen. Denn es ist wahr geworden, was niemand glauben wollte: Die erneuerbaren Energien sind heute ein wesentlicher Player bei der Energieversorgung der Bundesrepublik. Für die zeitliche Lücke, wenn kein Wind weht und die Sonne nicht scheint, brauchen wir flexibel zuschaltbare Kapazitätsleistungen. Genau das ist von Anfang an mein Antrieb gewesen. Das wissen auch die Vertreterinnen und Vertreter, die Sie gerade aufgeführt haben, egal ob von Amprion oder von Evonik. Ich schließe damit, dass wir meiner Meinung nach ausreichend Know-how in Nordrhein-Westfalen haben, sodass wir zum Beispiel beim Netzanschlusspaket andere Schwerpunkte setzen können, nämlich auf Modernisierung, Digitalisierung sowie Flexibilisierung von Netzanschlüssen und Kapazitäten. Daraus abgeleitet können wir heute den Weg Richtung Energieversorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Klimaneutralität gehen. Abschließend: Energieversorgungssicherheit wird in Nordrhein-Westfalen an der obersten Stelle der Agenda stehen bleiben. Das war in meiner Amtszeit immer der Fall, und das wird weiterhin so sein. Es wird kein Kraftwerk vom Netz gehen, wenn die Energieversorgungssicherheit nicht gewährleistet ist.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Angela Freimuth mit ihrer zweiten Frage.
Angela Freimuth FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Ministerin. Eigentlich wollte ich Sie noch einmal nach der Nachvollziehbarkeit entgegen den gesetzlichen Vorgaben fragen, aber Ihre Antwort auf die Frage meines Kollegen führt mich jetzt zu der von Ihnen gerade angesprochenen größtmöglichen Planungssicherheit und dass das eben kein Prestigeobjekt oder -projekt sei. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie mehrfach darauf hingewiesen, dass durch die 16.09.2026 vorhandenen Regelungen die Planungssicherheit aus Ihrer Sicht geboten sei. Mich verwundert, dass Sie an keiner Stelle haben vermissen lassen, dass insbesondere der Bund es bislang nicht hinbekommen hat, eine Kostenkompensationsregelung vorzusehen. Das wäre jedenfalls aus meiner Bewertung heraus ein wesentliches Element der Planungssicherheit. Vor diesem Hintergrund frage ich, wie Sie das bewerten und welche Aussage von Ihrer Seite aus stichhaltig ist.
Christof Rasche
Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Freimuth, im Jahr 2020 ist ein Kohleausstiegsgesetz vom Bundestag beschlossen worden. Das hat die Empfehlungen der damaligen Kohlekommission aufgegriffen und die gesetzlichen Regelungen zur schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung in Deutschland bis 2038 festgelegt. Im Oktober 2022 haben in Nordrhein-Westfalen die Landesregierung, das tagebaubetreibende Unternehmen RWE und das Bundeswirtschaftsministerium eine Verständigung verabredet, dass es einen vorgezogenen Braunkohleausstieg im Jahr 2030 geben soll. Diese Verständigung ist unter den Aspekten und den wichtigen Perspektiven, die auch substanzieller Bestandteil meiner energiepolitischen Arbeit sind, erfolgt, nämlich die Versorgung der Zukunft energiepolitisch sicher, wirtschaftlich, klima- und umweltverträglich zu gewährleisten. Wir haben es damit geschafft, dass die Region Klarheit hat. Über 40.000 Menschen aus über 130 Ortschaften haben ihre Heimat verloren. Es haben viele gesellschaftliche Auseinandersetzungen stattgefunden. Ich glaube nicht – dafür stehe auch ich als Person –, dass wir weiterkommen, wenn wir in unterschiedlichen Gräben sitzen und daraus so wichtige, für eine erfolgreiche Industrieregion wie Nordrhein-Westfalen entscheidende Fragen zur Energieversorgung beantworten. Ich habe das auch als Beitrag zu einer Befriedung in der Region verstanden. Die vielen Menschen, die da leben, bieten große Potenziale. Hochschulen, Forschungseinrichtungen liegen wie eine Perlenkette darum herum. Auch die starken Unternehmen, die dort heute schon angesiedelt sind, sind wichtige Treiber und Garanten für eine gute Wirtschaftsleistung. Im Dezember 2022 wurde mit dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz beschlossen, dass der Braunkohleausstieg für das Rheinische Revier um acht Jahre vorgezogen werden soll. Dieser Beschluss wurde gefasst. Darin ist eine Reserveoption beinhaltet. Ob sie gezogen wird, muss mit einem Bericht geprüft werden. Ich habe gerade mehrfach Landtag ausgeführt, dass ich nachvollziehen kann, warum die Bundesregierung die Ausschreibungsergebnisse abwarten will. Sie möchte ein Gesamtbild für die Evaluation haben. Dann kann festgestellt werden, ob eine neue gesetzliche Regelung erforderlich ist. Eine Reserve würde bedeuten, dass das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz noch einmal neu, also mit entsprechenden Änderungen beschlossen werden müsste. Erst mit einer gesetzlichen Grundlage ließe sich ableiten, wie ein Mechanismus aussieht, mit dem die Reserve geregelt wird. Ich meine, dass auf dem Weg dahin nicht die Frage ausgeschlossen werden sollte, welche Potenziale zum Beispiel unsere Landwirte mit den Biogasanlagen haben. Was kann Bioenergie tatsächlich als eine in Erwachsenenschuhen stehende Energieversorgungsart dazu beitragen, die flexible Zuschaltung bei einem durch erneuerbare Energien volatileren Erzeugungsprofil zu leisten? Es geht auch um eine Novellierung der Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzgebung. Wenn kleine oder mittlere, vielleicht auch die großen KWK-Maschinen als Teil einer notwendigen Kapazität für die Energieversorgungssicherheit in einer anderen und novellierten Gesetzgebung mit einspeisen, dann haben wir die Möglichkeit, ausreichend Kapazitäten zur Verfügung zu haben, damit die notwendige Energieversorgungssicherheit für Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik gegeben ist. Deswegen sage ich: Es ist noch nicht geregelt, ob es eine Reserveleistung braucht. Diese bedeutet: Es braucht eine Erneuerung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes. Darin getroffene gesetzliche Regelungen bieten dann auch die Grundlage, einen Mechanismus aufzusetzen. Ich habe aufgeführt, welche Mechanismen in der Vergangenheit unter Bundeswirtschaftsminister a. D. Sigmar Gabriel vorgesehen waren. Er hatte einen Mechanismus entworfen, dass Kohlekraftwerke in Reserve liegen und für den Fall, dass sie eine Leistung erbringen müssen, das über Netzentgelte geregelt wird. Dazu, ob das der Mechanismus ist, für den sich die Bundesregierung entscheidet, und wie das genau ausgestaltet wird, haben wir im Land keine Entscheidungskompetenz. Das entscheidet die Bundesregierung im Bundeswirtschaftsministerium. Das ist meine Antwort auf Ihre Frage.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Nur zur Information: Die 60 Minuten der Fragestunde sind schon vorbei, aber natürlich arbeiten wir die Mündliche Anfrage 80 noch ab. Der Kollege Bakum stellt seine zweite Zusatzfrage. 16.09.2026
Rodion Bakum SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben vorhin gesagt, dass kein Kraftwerk früher vom Netz geht. Daher lautet meine Frage: Wer konkret übernimmt denn die Kosten, also die laufenden Betriebs- und Reparaturkosten, wenn die Braunkohlekraftwerke nach dem geplanten Ausstieg als staatliche Sicherheitsreserve bereitgehalten werden müssen, Stromverbraucher oder Betreiber?
Christof Rasche
Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Abgeordneter, Sie zielen darauf ab, eine Antwort auf eine Frage zu erhalten, die heute noch gar nicht zu beantworten ist. Denn erstens ist nicht entschieden, dass es eine Reserve geben muss, und zweitens ist eine gesetzliche Regelung, die im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz getroffen werden müsste, die Grundlage dafür, sich einen Mechanismus dafür zu überlegen. Ich habe in meinen vorangegangenen Antworten ausgeführt, welche Mechanismen es bisher gab. Sigmar Gabriel hat einen Mechanismus entworfen, mit dem die Netzentgelte als eine Möglichkeit genutzt werden. Das ist ein Beispiel für das, was es schon gab. Wie das tagebaubetreibende Unternehmen RWE und der Bund zueinanderkommen, ist eine Frage, die das BMWE und RWE miteinander klären müssen. Erst einmal muss aber entschieden werden: Braucht es eine Reserve? Wenn ja, muss das KVBG novelliert werden. Auf dieser gesetzlichen Grundlage muss dann eine beihilferechtskonforme Maßnahme ergriffen werden.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Damit ist die Mündliche Anfrage 80 beantwortet. (Alexander Vogt [SPD]: Hallo!) Wir klären jetzt noch die Vorgehensweise bei den Mündlichen Anfragen 81 und 82. Ich komme zur Anfrage 81 von Kollegin Seli-Zacharias. (Rodion Bakum [SPD]: Es gibt noch eine Mel- dung!) – Oh, da ist noch Herr Vogt. In der letzten Sekunde! Entschuldigung. Es gibt noch eine Frage. Die lassen wir noch zu.
Alexander Vogt SPD
Frau Ministerin, wenn ich jetzt die Antworten Revue passieren lasse, dann gibt es die Situation, dass es auf Bundesebene noch keine Entscheidung gibt. Darauf haben Sie sich sehr oft berufen. Es gab aber eine ganze Reihe von Landtag Fragen, was eigentlich passiert, wenn entschieden wird, dass es eine Verlängerung geben muss. Meine Frage lautet: Gibt es überhaupt Vorkehrungen und Überlegungen, die Sie im Ministerium treffen, was Kosten und die Situation nach einer Entscheidung angeht, falls der Ausstieg um drei Jahre verzögert werden sollte?
Christof Rasche
Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Alexander Vogt, im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz, beschlossen von SPD, Grünen und FDP im Dezember 2022, ist vorgesehen, dass es eine Reserveoption bis 2033 gibt. Das steht tatsächlich in Zahlen und Ziffern darin. Das war eine Grundlage, die wir dafür genutzt haben, im Jahr 2023 eine Leitentscheidung zu treffen. Diese beinhaltet, dass eine gezogene Reserveoption keine Veränderung der Ausmaße der Tagebaue nach sich zieht. Das bedeutet: Das Tagebauumfeld, die Flächen, die sich jetzt in der Entwicklung befinden, sind von einer möglichen Nutzung der Reserveoption bis 2033 nicht betroffen. Die Entscheidung, ob die Reserve gezogen wird, ist noch nicht getroffen worden. Die Entscheidung, ob sie gezogen wird, wird sich entlang eines Berichts, den der Bund verantwortet, darstellen. Damit wäre auch die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass mögliche Mechanismen für die Regelung, wie die Reserve dann vergolten wird, getroffen werden können.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt stelle ich fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Wir kommen zur Mündliche Anfrage 81 der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias von der AfD-Fraktion . Soll diese mündlich in der nächsten Fragestunde oder schriftlich beantwortet werden? (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Schriftlich!) – Schriftliche Beantwortung. Mit Blick auf die Mündliche Anfrage 82 des Abgeordneten Dr. Werner Pfeil von der FDP-Fraktion stelle ich die gleiche Frage. (Dr. Werner Pfeil [FDP]: Nächstes Plenum!) – Nächstes Plenum. – Somit ist die Fragestunde beendet. 16.09.2026 Wir kommen zu: 11 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Studierendenwerke im Land Nordrhein-Westfalen (Studierendenwerksgesetz – StWG) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/18103 Beschlussempfehlung des Wissenschaftsausschusses Drucksache 18/20899 Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/21378 zweite Lesung Ich eröffne die Aussprache. Der Kollege Tigges hat für die Fraktion der CDU das Wort. Da kommt er.
Raphael Tigges CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte mit einem abgewandelten Zitat aus dem Filmklassiker „Die Feuerzangenbowle“ anfangen und fragen: Wat is en Studierendenwerk? Gut, die meisten hier im Plenum wissen sicherlich, was Studierendenwerke sind, und auch, welche Aufgabenbereiche sie haben. Aber wussten Sie, dass es Studierendenwerke bereits seit über 100 Jahren gibt? Eines der Ältesten wurde 1919 an der Universität Bonn, heute übrigens eine der forschungsstärksten Hochschulen in unserem Bundesland, gegründet. Damals hieß es dort noch „Verein Studentenwohl“ und war ein klassischer Selbsthilfeverein für Studierende, um die Grundbedürfnisse wie Wohnen und Essen in Zeiten wirtschaftlicher Not zu decken. Ob die Studenten in der Feuerzangenbowle die Leistungen eines Studierendenwerks brauchten, blieb offen. Die Grundaufgaben der Studierendenwerke sind aber nach wie vor dieselben, allerdings sind die Anforderungen in den 100 Jahren deutlich umfangreicher und komplexer geworden. Studierendenwerke leisten einen unverzichtbaren Beitrag für Bildungsgerechtigkeit und soziale Teilhabe. Nahezu jede Studentin, jeder Student unserer rund 650.000 Studierenden an staatlichen Hochschulen in NRW kommt im Laufe seines Studiums mit den Angeboten eines unserer zwölf Studierendenwerke im Bundesland in Berührung – ob bei der BAföG-Bearbeitung, auf der Suche nach einem Wohnheimplatz, in schwierigen persönlichen Lebens-Landtag situationen oder ganz einfach beim täglichen Mensabesuch. Die Studierendenwerke schaffen die Voraussetzung dafür, dass Studieren gelingen kann. Warum braucht es dann aber eine Gesetzesänderung? (Angela Freimuth [FDP]: Das ist die Frage!) „Da stelle mer uns ma janz dumm“, sagte der Physikprofessor Bömmel im Film. Ganz so dumm brauchten wir uns gar nicht stellen, denn es war relativ schnell klar, dass es über die Zeit notwendig geworden war, unsere Studierendenwerke zukunftsfest, handlungsfähig und rechtssicher für die kommenden Jahrzehnte aufzustellen. Die Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Die Anforderungen an Führung, Steuerung, Organisation sind gestiegen. Die Studierendenwerke stehen vor enormen Herausforderungen bei Investitionen, Digitalisierung, bei der Erfüllung ihres sozialen Auftrages infolge von Wohnraumknappheit, Energiepreisentwicklung und sehr komplexen Beratungsbedarfen bei Studierenden. In Zeiten knapper Ressourcen ist darüber hinaus ein viel wirtschaftlicheres Denken und Handeln erforderlich. Darauf müssen wir Antworten geben und haben diese mit dem Gesetzentwurf auch gefunden. Um hier aber nicht in ein schwarzes Loch zu agieren – um im Bild des Films zu bleiben –, hat das Ministerium richtigerweise ein Gutachten beim HIS-Institut für Hochschulentwicklung beauftragt, um die aktuellen Gegebenheiten zu untersuchen und Empfehlungen zu erarbeiten. Diese waren dann die Grundlage unserer politischen Beratung in den letzten Monaten. Schnell hat sich dargestellt, dass insbesondere Handlungsbedarf bei der Governance-Struktur der Studierendenwerke besteht. Es ist notwendig, klarere Abgrenzung zwischen dem geschäftsführenden Handeln und der strategischen Beratung und Kontrolle der Verwaltungsräte zu definieren und die Expertise im beratenden Verwaltungsrat aufgrund der sehr komplexen Entscheidungen zu stärken. Von Anfang an war uns klar, dass eine solche Gesetzesänderung nur erfolgreich sein kann, wenn auch die Erfahrungen und Perspektiven derjenigen berücksichtigt werden, die tagtäglich Verantwortung in den Studierendenwerken übernehmen. Ich sage ausdrücklich, dass wir nicht die Beteiligung der Studierenden beschneiden, sondern weiterhin die Belange fest im Blick behalten, da es im Kern um die Dienstleistung für unsere Studierenden geht. Deshalb haben wir den Gesetzentwurf nicht nur im Plenum und im Ausschuss beraten, sondern sehr frühzeitig, sehr vertrauensvoll mit allen Stakeholdern diskutiert. Für uns war dieser vertrauensvolle Austausch besonders wichtig. Wir wollen miteinander zu 16.09.2026 guten Lösungen kommen und das Beste für die Zukunft der Studierendenwerke erwirken. Darüber hinaus wurden in der Sachverständigenanhörung noch wertvolle Hinweise auf gesetzliche Klarstellung eingebracht, die wir geprüft und da, wo es möglich war, auch berücksichtigt haben und in Teilen durch unseren Änderungsantrag, den wir heute zur Abstimmung stellen, auch aufgenommen haben. Inhaltlich bleibt der Kern des Gesetzentwurfs unverändert, aber richtig: Wir schaffen klare Zuständigkeit zwischen Verwaltungsrat, Geschäftsführung und stärken die Governance-Strukturen. Wir sorgen für mehr fachliche Expertise in den Gremien durch Zusammensetzung, Auswahlverfahren, Amtszeitbegrenzungen und entsprechende Schulungen. Wir richten die Studierendenwerke klar auf die Erfordernisse eines modernen Wirtschaftsunternehmens aus, ohne aber ihre eigentliche soziale Aufgabe für die Studierenden aus dem Blick zu verlieren. Die Studierendenwerke sind das soziale Rückgrat unseres Hochschulsystems. Sie verdienen einen gesetzlichen Rahmen, der modernen, verlässlich und zukunftsfest ist. Ich darf mich an dieser Stelle für das sehr konstruktive Miteinander in den Beratungen bedanken und bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf und zu unserem Änderungsantrag. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Danke, Herr Kollege Tigges. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Dr. Hartmann.
Dr. Bastian Hartmann SPD
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf ist eine Lösung für ein Problem, das niemand hat, und ignoriert die Probleme, von denen alle wissen. Schauen wir uns doch mal an, was Studierendenwerke umtreibt. Das sind teurer werdende Energie, dass Bauen teurer wird, Wohnheime saniert werden müssen, in den Mensen die Preise steigen. Gleichzeitig fehlt seit Jahren Geld vom Land. Welche dieser Schwierigkeiten wird mit diesem Gesetzentwurf gelöst? Keine einzige. Stattdessen wird damit ausschließlich die Zusammensetzung der Verwaltungsräte geändert. Bei den Studierendenwerken regnet es sprichwörtlich durch das Dach, und Schwarz-Grün diskutiert darüber, wer künftig wo am Tisch sitzen soll. Ganz ehrlich: Am Ende haben Sie die Stühle neu sortiert, aber es regnet immer noch. (Beifall von der SPD, der FDP, Angela Frei- muth [FDP] und Dr. Hartmut Beucker [AfD]) Landtag Dabei wissen alle längst, was die größte Herausforderung für Studierendenwerke sind: Das ist die Finanzierung. Das Problem, von dem alle wissen, ist die Finanzierung. Vor 30 Jahren hat das Land noch den größten Teil davon getragen, heute tun das die Studierenden. Ihr Beitrag hat sich in den letzten Jahren fast verfünffacht. Der Landeszuschuss hat nicht einmal mit der Inflation Schritt gehalten. Ich weiß, Sie können es nicht mehr hören, aber ich werde es trotzdem immer wieder sagen, denn auch, wenn es einem nicht gefällt, bleibt es wahr: Die Studierenden können die soziale Infrastruktur auf dem Campus nicht dauerhaft aus der eigenen Tasche finanzieren. Während Sie sich auf der einen Seite immer weiter aus der Finanzierung herausziehen, wollen Sie auf der anderen Seite strukturell immer weiter in die Werke hineinregieren. Weniger finanzielle Verantwortung, aber mehr Einflussnahme – das ist keine Antwort auf die Probleme der Studierendenwerke. Schlimmer noch: Sie stärken mit dem Gesetz nicht die Aufsicht, die Sie angeblich verbessern wollen, Sie schwächen sie sogar. Die Verwaltungsräte sollen die Geschäftsführung kontrollieren. Sie nehmen ihnen dafür aber wichtige Rechte weg. Auch die Möglichkeit, der Geschäftsführung klare Leitlinien zu geben, wird beschnitten. Man kann halt einem Gremium nicht auf der einen Seite sagen: „Pass gut auf“, und auf der anderen Seite aber die Instrumente, die es dafür braucht, wegnehmen. Das passt nicht zusammen. Nicht nur, dass es nicht hilft, es schadet auch, vor allem der Vertretung der studentischen Interessen. Denn mit diesem Gesetz schwächen Sie den Einfluss der Studierenden auf die Verwendung ihrer eigenen Gelder, und Sie brechen damit auch noch die bisherige strukturelle Mehrheit von Studierenden und Beschäftigten im Verwaltungsrat. Dann schließen Sie auch noch aus, dass Studierende den Vorsitz im Verwaltungsrat ihrer eigenen Studierendenwerke innehaben. In mehreren Werken übernehmen gerade Studierende den Vorsitz. Das sind sehr engagierte Leute. Sie übernehmen da Verantwortung und versuchen sich an der schwierigen Aufgabe, einen Kompromiss zwischen dem, was wirtschaftlich vielleicht zwingend ist, und den Interessen von Studierenden und Beschäftigten zu finden. Ich finde, wir sollten dankbar sein, dass die Menschen das machen. Denn diese Art von Verantwortungsübernahme, diese Art von Engagement ist alles, nur nicht selbstverständlich. Wir sollten dankbar dafür sein. Stattdessen schreiben Sie ein eigenes Gesetz, um das zu verhindern. Wie kommt man auf die Idee? Arbeiten Studierendenwerke mit studentischem Vorsitz schlechter? Geht es denen wirtschaftlich nicht so gut? Sind die schwächer als die anderen? Gibt es dafür irgend-16.09.2026 einen Beleg? Die Anhörung hat nicht nur keinen geliefert, sondern dem wird deutlich widersprochen. Um ehrlich zu sein: Das Ganze ist auch deswegen interessant, weil ein Mitglied der Grünen-Fraktion, als er noch Student war, diese Aufgabe selbst einmal innehatte. Herr Matzoll hat mal als Vorsitzender des Verwaltungsrates in Bochum genau diese Rolle übernommen und sehr verantwortungsvoll agiert. Das war noch in der Zeit, als ich an der Uni gewesen bin. Ich finde, er hat das eigentlich ganz gut gemacht. Vielleicht klären Sie in der Fraktion noch mal, was eigentlich da das Problem war und welche Fehlentwicklung hier angeblich dauerhaft gestoppt werden muss. (Beifall von der SPD und der FDP) Was die Studierendenwerke wirklich brauchen, liegt auf der Hand: verlässliche Finanzierung, höhere Zuschüsse und Planungssicherheit. – Ihr Gesetzentwurf liefert davon nichts. Ein Sachverständiger hat das in der Anhörung sehr gut auf den Punkt gebracht: „Sollte die Diagnose richtig sein, ist die Therapie falsch.“ Genau so ist es. Sie lösen die finanziellen Probleme der Studierendenwerke nicht. Stattdessen verändern Sie die Governance, beschneiden Mitbestimmung und schließen Studierende davon aus. Davon wird kein Wohnheim saniert, keine Nudeltheke günstiger, und die Unterfinanzierung wird es auch nicht beenden. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. (Beifall von der SPD und Angela Freimuth [FDP])
André Kuper
Danke, Herr Dr. Hartmann. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht die Abgeordnete Frau Eisentraut.
Julia Eisentraut GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen der demokratischen Fraktionen! Bevor wir in der Sache reden, ein paar Klarstellungen. Ich weiß, die SPD beklagt gerne, dass im Gesetzentwurf keine Finanzen stehen. Die Debatte dreht sich hier auch gar nicht um Finanzen. Wir haben uns vor der Sommerpause schon längst darauf geeinigt, dass Land und Studierendenwerke gemeinsam die Handlungsempfehlungen aus dem ersten Gutachten umsetzen, damit mit Kooperation und Organisation die Aufgaben für die Studierenden besser erledigt werden können. Zweitens. Da geht es um die Finanzen und um eine verlässliche Planung, die, wie Herr Hartmann gerade beklagt hat, fehle. Land und Studierendenwerke sollen eine Studierendenwerksvereinbarung aushandeln, die genau diese Planungssicherheit bietet. Hier liegt der Ball gerade bei den Studierendenwerken. Landtag Drittens haben wir beschlossen, mit Mitteln aus dem NRW-Plan die Digitalisierung der Studierendenwerke zu stärken. Da gibt es Mittel, damit sie in Zukunft ihre Arbeiten besser ausführen können. Die Wahrheit ist aber auch: SPD und FDP haben diesen Antrag abgelehnt und beklagen seitdem mit einem Argument, das sie immer wieder in den Raum stellen, das würde alles nicht stimmen. Zurück zum Gesetzentwurf. Die Studierendenwerke stehen vor großen Herausforderungen. (Angela Freimuth [FDP]: Das ist richtig!) Die Studierendenwerke sind unser soziales Rückgrat. Wer studiert, braucht ein bezahlbares Zimmer, gesundes Essen in der Mensa, Beratung, wenn das Geld knapp wird, Unterstützung, wenn Familie, Arbeit und Studium unter einen Hut gebracht werden müssen. Für viele Studierende ist das der Unterschied zwischen einem erfolgreichen Studium und einem Studienabbruch. Es ist allen klar, was Studierendenwerke unter Druck setzt. Das sind die steigenden Energiepreise, hohe Baukosten, Sanierungsbedarfe. Das BAföG wird immer bürokratischer. Als ob das alles nicht reichen würde, kommen noch drei hochschulspezifische Probleme hinzu, die die Antworten eben nicht so leicht machen, wie sich das die SPD hier wünscht. Erstens. Nach Corona sind immer mehr Beschäftigte, die auch in den Mensen gegessen haben, im Homeoffice. Auch für Studierende hat sich das Präsenzverhalten auf dem Campus verändert. Wenn man früher fünf Tage die Woche da war, sind es heute eher drei Tage. Das alles wirkt sich auf die Auslastung der Mensen, die für einen ganz anderen Betrieb konzipiert waren, aus. Das Zweite ist der demografische Wandel. Wir haben einbrechende Studierendenzahlen. Mit der Umstellung von G8 auf G9 geht es auch noch fünf Jahre in einer ordentlichen Delle weiter. Das Dritte ist: Studierende sind besonders armutsgefährdet und deshalb besonders betroffen von Preissteigerungen. Das ist der ganze Sinn dessen, was wir mit Gutachten und Prozessen angestoßen haben, damit am Ende die Studierenden sich das alles leisten können. Deshalb braucht es eben zielgerichtete Investitionen in zukunftsfähige Studierendenwerke. Es braucht eine effektive Verwendung von Mitteln. Es muss mit modernen Platzbedarfen und effizienten Mensen gearbeitet werden. Es müssen klare Verantwortlichkeiten für die großen Veränderungen geschaffen werden, die erforderlich sind, um unter diesen geänderten Rahmenbedingungen gut wirtschaften zu können. Unser gemeinsamer Auftrag muss sein, dass am Ende jeder Euro dort ankommt, wo er den Studierenden hilft. 16.09.2026 Dem heute vorliegenden Gesetzentwurf gingen mehrere Gutachten, zahlreiche Gespräche und intensive Beratungen voraus. Das Ergebnis dieses Prozesses war: Die Rollen von Verwaltungsrat und Geschäftsführung sind in vielen Fällen nicht klar genug voneinander abgegrenzt. Das ändern wir jetzt. Die Geschäftsführung soll führen, und der Verwaltungsrat soll kontrollieren und strategische Entscheidungen mit treffen. Dafür braucht es klare Verantwortlichkeiten. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Bisher wurden Teile der Verwaltungsratsmitglieder von den Geschäftsführungen in ihrer eigenen Aufgabe geschult. Das zeigt, dass wir bei der Governance insgesamt darüber sprechen müssen, wie Verantwortlichkeiten verteilt sind. Wer über Millioneninvestitionen entscheidet, Wohnheime und Mensen für die Zukunft konzipiert und über die soziale Infrastruktur unserer Hochschulen entscheidet, braucht eine entsprechende Perspektive. Deshalb gibt es Fachkompetenz von außen, und zwar genau in den Bereichen, in denen die Studierendenwerke arbeiten. Es gibt aber auch verbindliche Schulungen für diejenigen, die in den Studierendenwerken sind. Wer heute von Zukunftsfähigkeit spricht, muss deshalb beides tun: investieren, aber auch die Prozesse modernisieren. Das ist aber nicht der leichte Weg, den Sie, liebe SPD, ständig suchen, indem Sie hier einfach nur Protest vortragen, aber die Augen vor der Wirklichkeit dessen verschließen, was wir zu tun haben. Es geht um viel. Es geht um die Studentin, die bezahlbaren Wohnraum braucht. Es geht um den Studenten, der auf BAföG angewiesen ist. Und es geht um die Frage, ob unsere Studierendenwerke auch in zehn Jahren noch das soziale Rückgrat unserer Hochschulen sind. Dafür schaffen wir heute mit diesem Schritt bessere Voraussetzungen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
André Kuper
Danke, Frau Eisentraut. – Für die FDP spricht ihre Abgeordnete Frau Freimuth.
Angela Freimuth FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, hier ist schon von allen Rednerinnen und Rednern erwähnt worden, wie wichtig die Studierendenwerke für das soziale Miteinander, für das soziale Rückgrat an unseren Hochschulen sind. Auch ihre Bedeutung für finanzierbaren Wohnraum, preiswerte Mahlzeiten, BAföG-Verwaltung, Landtag Kinderbetreuung und sonstige Sachen ist hier gerade schon völlig zutreffend beschrieben worden. Genauso zutreffend ist zumindest angedeutet worden, dass unsere Studierendenwerke vor sehr realen Herausforderungen stehen: steigende Energie- und Baukosten, Sanierungsstau, Fachkräftemangel, Digitalisierung und ein verändertes Nutzungs- und Studienverhalten. Das alles ist völlig unbestritten. Bei der ersten Lesung bzw. in den anschließenden Beratungen haben nicht nur wir, sondern auch die Sachverständigen darauf hingewiesen und kritisiert, dass mit diesem Gesetzentwurf, den CDU und Grüne heute zur abschließenden Entscheidung vorgelegt haben, diesen realen Herausforderungen leider keine Antworten entgegengestellt werden. Zwar wird die soziale Infrastruktur wieder allseits gelobt, aber eben nicht finanziell abgesichert. Gleichzeitig droht die Schwächung der Selbstverwaltung und der Kontrollrechte. In der Anhörung Anfang Juni wurde massive Kritik am überkomplizierten Auswahlgremium für die externen Verwaltungsratsmitglieder, am verpflichtenden externen Vorsitz, an den Kontrollrechten des Verwaltungsrates, an der Begrenzung bei der Bestellung der Geschäftsführung und an vielem Weiteren geäußert. Das gilt selbstverständlich auch für die ungelösten Finanzierungsfragen. In der Ausschusssitzung am 8. Juli dieses Jahres kündigten CDU und Grüne dann an, diesen Kritikpunkten mit einem Änderungsantrag begegnen zu wollen. Gleichzeitig wurde in der Sitzung des Ausschusses aber verlangt, trotzdem über den Gesetzentwurf unverändert abstimmen zu lassen. (Lachen von der SPD) Ich habe eine andere Vorstellung von einem parlamentarischen Beratungsverfahren, bei dem man die Expertise der Sachverständigen tatsächlich ernst nimmt und einbezieht. Auch von einer parlamentarischen Beratung bin ich ausgegangen. Eine frühzeitige Übermittlung der angekündigten Änderungen wurde im Ausschuss kollegialiter zugesagt – frühzeitig. Darum wurde auch von der Opposition gebeten. Wenn wir uns den Änderungsantrag anschauen, stellen wir fest, dass einige der kritisierten Spitzen mit dem Änderungsantrag tatsächlich geglättet wurden. Die Grundprobleme aber wurden nicht angefasst, insbesondere die Finanzierung bleibt offen. Der Änderungsantrag bietet eben keine verlässliche Perspektive für Sanierung, studentisches Wohnen, Mensen, Beratungsangebote, Kinderbetreuung oder Digitalisierung. Ein sanierungsbedürftiges Wohnheim wird nicht durch ein neues Gremienbesetzungsverfahren instandgesetzt, und günstiges Mensaessen wird nicht durch veränderte Zuständigkeiten finanziert. (Julia Eisentraut [GRÜNE]: Das sagt auch kei- ner!) 16.09.2026 Die Gewichte verschieben sich immer noch, auch nach Ihrem Änderungsantrag. Ich will hier kein Missverständnis: Natürlich ist externer Sachverstand eine sinnvolle Bereicherung. Professionalität und studentische Mitbestimmung sind aber kein Gegensatz. Auch wenn diese Unterstellung Ihrem Gesetzentwurf nach wie vor innewohnt, ist es falsch, dass dort, wo Studierende den Vorsitz tragen, alles über die sprichwörtliche Wupper geht. Vielmehr bleiben aber auch nach Ihrem Änderungsantrag die Kontrollrechte des Verwaltungsrates lückenhaft. Dabei wollten Sie die ja eigentlich stärken. Kollegin Eisentraut hatte ja gerade darauf hingewiesen, dass Sie das korrigieren wollten. Die Kritik an der starren und ausnahmslosen Zehnjahresbegrenzung bleibt ebenfalls. Der Änderungsantrag macht den Gesetzentwurf zwar besser, aber nicht gut, insbesondere bleibt er unzureichend und hinter den Notwendigkeiten zurück. Kollege Hartmann hat gerade gesagt, mit dem Gesetzentwurf solle ein behauptetes Problem gelöst werden, das aber nicht wirklich von jemandem beklagt wurde. Die tatsächlich beklagten Probleme, (Zuruf von Julia Eisentraut [GRÜNE]) die allseits bestehen, werden mit dem Gesetzentwurf nicht gelöst. Auch im heute eingebrachten Haushalt werden alle finanziellen Mittel für die Studierendenwerke völlig unverändert gelassen. Wir wollen leistungsfähige, moderne und eigenverantwortliche Studierendenwerke mit klaren Verantwortlichkeiten und Kontrollbefugnissen, Offenheit für bedarfsgerechten zusätzlichen Sachverstand, wirksame Selbstverwaltung und insbesondere eine belastbare finanzielle Grundlage für die soziale Infrastruktur an unseren Hochschulen. Diesen Anforderungen werden der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag nicht gerecht. Deswegen werden wir beides ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, Andrea Busche [SPD] und Dr. Bastian Hartmann [SPD])
André Kuper
Danke, Frau Freimuth. – Für die AfD spricht Herr Dr. Beucker.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Die in der ersten Lesung am 19. März dieses Jahres vorgebrachte Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf muss nach Kenntnisnahme von Stellungnahme und Änderungsantrag sowie der Anhörung am 3. Juni weitgehend aufrechterhalten bleiben. In dem Entwurf wird sich auf ein Gutachten des HIS-Institut für Hochschulentwicklung berufen. Sowohl Landtag das Landes-ASten-Treffen NRW als auch die Verwaltungsratsvorsitzenden haben in ihren Stellungnahmen scharf kritisiert, dass sie daran überhaupt gar nicht beteiligt wurden. Dabei wird in der Landesregierung sonst immer so viel Wert auf Partizipation gelegt. Hier war das wohl von vorneherein nicht gewollt. Das passt im Übrigen zur Tendenz der Übergriffigkeit der Landesregierung im Bereich der Hochschulpolitik, die sie unter anderem mit der Vorgabe neuerdings verbindlicher strategischer Ziele für die Hochschulverträge im sogenannten Hochschulstärkungsgesetz zur Schau gestellt hat. Das Gesetz wird sich wohl eher als Hochschulschwächungsgesetz herausstellen. Aber ich komme zurück zum vorliegenden Gesetzentwurf. Die Regierung wollte sich durch Änderungen in Bezug auf die Bildung des Verwaltungsrates nach § 5 und dessen Aufgabenbestimmungen nach § 6 bei den Studentenwerken mehr Dominanz verschaffen. Vor allem sollte für die Auswahl der Mitglieder des Verwaltungsrats, die bisher aus dessen Mitte bestimmt wurden, fortan ein Auswahlgremium zuständig sein. Diesem sollte natürlich ein Vertreter des Ministeriums angehören – bedacht mit gleich zwei Stimmen –, wohingegen den zwei vorgesehenen Studentenparlamentsmitgliedern zusammen nur eine Stimme zugestanden ward. Hinzu sollten ein Mitglied eines Rektorats aus dem Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks – auch mit einer Stimme ausgestattet – und die vom Ministerium bestellte Geschäftsführung – ebenfalls mit einer Stimme ausgestattet – kommen. Das hätte ein Verhältnis von drei zu zwei Stimmen zugunsten von Geschäftsführung und Ministerium bedeutet – eine Partizipation der ganz besonderen Art, in welcher dann die Geschäftsführung an der Aufsicht über sich selbst beteiligt gewesen wäre. Jeder, der mal ein bisschen über das Verwaltungsrecht gehört hat, weiß, was für eine Unmöglichkeit das ist. Sehr zu Recht wurde dies in mehreren Stellungnahmen hart kritisiert. Doch am Montagmittag dieser Woche flatterte wunderbarerweise auf die Schnelle tatsächlich noch ein Änderungsantrag von CDU und Grünen herein. Zumindest bezüglich des fragwürdigen Auswahlgremiums scheint ein Funke Verstand gezündet zu haben. Man hat sich dazu durchgerungen, auf das Gremium ganz zu verzichten. Die Verwaltungsratsmitglieder sollen zwar nicht wieder selbstständig einander selbst bestimmen dürfen, aber immerhin sollen sie ein Vorschlagsrecht haben, woraufhin das Ministerium die Bestellung vornimmt. So viel Dominanz muss wohl sein. Man beharrt allerdings weiterhin auf dem ideologischen Ballast der Frauenquote. 16.09.2026 Bei der Partizipation soll ein weiterer Affront beibehalten werden, indem der Vorsitz im Verwaltungsrat auf Externe beschränkt wird und den Studenten nicht mehr offensteht – und das, obwohl sich Studenten in dieser Position in der Vergangenheit durchaus bewährt haben. Die Studenten sind es auch, die mit ihren Sozialbeiträgen die Studentenwerke jährlich mit 116,4 Millionen Euro finanzieren, während das Land mit 45,8 Millionen Euro allgemeinem Landeszuschuss nur einen Finanzierungsanteil von ca. 10 % trägt – zuzüglich von Zuschüssen, vor allen Dingen für Kinderbetreuungseinrichtungen, von 27 Millionen Euro. Im Verhältnis zum Land finanzieren die Studenten ihre Werke also mit 2,2 zu 1. Im Jahr 1994 betrug das Verhältnis hingegen 0,6 zu 1; 2005 betrug es noch etwa 1 zu 1. Das ist eine Schande, zumal die Studenten mit einem Armutsrisiko von 36 % zu den am stärksten von der Prekarität bedrohten Personengruppen gehören. In NRW beträgt das allgemeine Armutsrisiko hingegen 18 %. Damit komme ich zum Hauptkritikpunkt am Gesetzentwurf. Er kapriziert sich auf Änderungen in der Verwaltung – modisch: Governance –, hält sich aber vornehm dabei zurück, die Unterfinanzierung der Studentenwerke anzugehen. Ein erster Schritt in die richtige Richtung wäre es – ich mache mal einen Vorschlag –, von den übertriebenen Klimaauflagen abzusehen und damit die Studentenwerke hinsichtlich der Mensen und Wohnheime zu entlasten. Wir stimmen gegen den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Danke, Herr Dr. Beucker. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Brandes.
Ina Brandes
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Debatte um die Studierendenwerke und das Studierendenwerksgesetz ist eine merkwürdige Angelegenheit. Ich habe wirklich das Gefühl, dass die Kolleginnen und Kollegen von FDP und SPD in Bezug auf die Fragestellungen, die wir miteinander beraten, von einer kollektiven Amnesie befallen sind. Ein bisschen ist es wie bei „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Ich erkläre es jetzt aber gerne noch mal. Wir haben Gutachten über die Zukunftsfähigkeit der Studierendenwerke in Auftrag gegeben. Dabei sind verschiedene Empfehlungen zu den Themen „Finanzen“, „Organisation und Strukturen“ und „Governance“ herausgekommen. Damit haben die schwarzgrünen Fraktionen zwei – ich betone: zwei! – Dinge getan. Landtag Das Erste ist: Sie haben einen Antrag gestellt, den wir – wenn ich mich richtig entsinne – im Märzplenum miteinander beraten haben. Wir haben uns damals mit Fragen zu Finanzierung und Organisation beschäftigt. Daran anschließend erging der Auftrag an die Landesregierung, mit den Studierendenwerken analog zur Hochschulvereinbarung eine Studierendenwerksvereinbarung abzuschließen, um Finanzund Organisationsfragen zu klären. Damit ist dieses Thema erledigt. Der Ball liegt auf der Seite der Landesregierung, und wir beschäftigen uns jetzt mit der Lösung dieser Fragestellung. Dann gab es einen zweiten Aspekt, der die Governance betrifft. Die Governance muss zwingend im Studierendenwerksgesetz geregelt werden. Das tun wir jetzt. Die Finanzen waren Teil des Antrags – es gab einen Arbeitsauftrag an die Landesregierung, den wir alle miteinander beraten haben –, und die Governance ist im Gesetz. Ich würde mich wirklich freuen, wenn wir uns beim nächsten Mal, wenn wir über dieses Thema reden, gemeinsam daran erinnern würden, sodass wir es nicht noch einmal miteinander besprechen müssen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Als Nächstes sagt Herr Abgeordneter Hartmann hier, wir würden versuchen, ein Problem zu lösen, das niemand hat, und beschreibt das Problem dann grob falsch. (Sarah Philipp [SPD]: Respektlos!) Er erzählt etwas über die Kostenseite der Studierendenwerke, die sich nachteilig entwickelt habe, was auch stimmt und was auch niemand bestreitet. Dass wir eine Energiepreissteigerung und einen Investitionsstau beim Bauen haben, sind andere Themen. Das alles bestreitet kein Mensch. Das mindestens genauso große, wenn nicht größere Problem der Studierendenwerke ist aber das Einnahmeproblem. Die Mitarbeitenden arbeiten zu einem sehr nennenswerten Anteil im Homeoffice. Das erkennt man, wenn man sich die Situation dort einmal anschaut. Die Studierendenzahlen sinken. Studierende sind mehr zu Hause als in der Hochschule, (Zuruf von Angela Freimuth [FDP]) und sie konsumieren anders als vorher. Wir müssen wenigstens einmal mit einer korrekten Wahrnehmung des Problems beginnen, bevor wir anfangen, es zu lösen. Das würde mich wirklich freuen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das alles haben wir hier auch schon dreimal gesagt. (Lachen von Sarah Philipp [SPD] – Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Aber das ist nicht richtig!) 16.09.2026 Diese Probleme – die Einnahmen- und die Ausgabenseite; beide gleichzeitig – sind eine Herausforderung. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Unverschämt!) Wir werden diese beiden Themen nicht mit Geld lösen können. Das habe ich hier schon mehrfach gesagt. Ich kann nicht Steuergelder in Unternehmen pumpen, die kein funktionierendes Geschäftsmodell mehr haben, um zu versuchen, es gesundzubeten. Die FDP schlägt ernsthaft vor, das zu tun. Sie waren doch früher einmal eine Wirtschaftspartei. Ich kann das überhaupt nicht begreifen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir werden uns in der Studierendenwerksvereinbarung also mit diesem Thema beschäftigen. Ich kann Ihnen aber jetzt schon sagen: Staatliches Geld allein wird auch dieses Wirtschaftsproblem nicht lösen – wie übrigens auch kein anderes Wirtschaftsproblem auf dieser Welt.
André Kuper
Frau Ministerin, ich müsste Sie einmal unterbrechen, weil es von Frau Freimuth den Wunsch nach einer Zwischenfrage gibt.
Ina Brandes
Das machen wir gerne zum Schluss. Ich möchte kurz zu Ende vortragen, und dann kommen wir gerne zu der Zwischenfrage.
André Kuper
Okay.
Ina Brandes
Was wir hier beraten, ist also schlicht und edel die Governance. Dabei regeln wir eine Selbstverständlichkeit, bei der es mich offen gestanden verblüfft, dass sie bisher im Gesetz nicht vernünftig abgegrenzt ist, nämlich die Arbeitsteilung zwischen der operativen Verantwortung der Geschäftsführung und der strategischen Beratungs- und Aufsichtsfunktion des Verwaltungsrates. Das ist die größte Selbstverständlichkeit der Welt. Wir ziehen dort eine Governance-Struktur ein. Ich sitze in zig Aufsichts- und Verwaltungsräten mit exakt derselben Aufgabenverteilung zwischen Geschäftsführung und Verwaltungs- bzw. Aufsichtsrat. Das ist wirklich der größte Standard auf der Welt. Es ist eher besorgniserregend, dass wir das bisher anders gemacht haben. Wir haben uns dann dazu entschieden, mehr externen Sachverstand einzuholen, was ich angesichts dieser extrem komplexen Situation mit Herausforderungen sowohl auf der Einnahmen- als auch der Ausgabenseite nach wie vor für unausweichlich halte. Das heißt in keiner Weise, dass wir die wichtige Landtag Arbeit der studentischen Mitglieder des Verwaltungsrates in irgendeiner Weise geringschätzen – im Gegenteil. Herr Hartmann, die sind übrigens weiter als Sie. Sie sagen selbst, sie bräuchten mehr externen Sachverstand und müssten besser geschult und auf diese Aufgaben vorbereitet werden. Wir dürfen die Leute auch nicht für dumm verkaufen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das funktioniert im Dialog wirklich gut. Ich bin froh darüber, dass wir diese Governance-Reform jetzt auf den Weg bringen. Das ist einer von mehreren wichtigen Schritten, um unsere Studierendenwerke zukunftsfähig zu machen. Ich freue mich auf die weitere Arbeit an dieser extrem wichtigen Aufgabenstellung, denn wir alle sind uns einig: Die Studierendenwerke haben eine ausgesprochen wichtige soziale Funktion in diesem Land. Wir haben gemeinsam die Aufgabe, sie bei der Wahrnehmung dieser Funktion so gut wie möglich zu unterstützen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Wir ermöglichen nun wie abgesprochen die Zwischenfrage. Die Kollegin Freimuth hat das Wort.
Angela Freimuth FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Es ist eher unüblich, dass ich Zwischenfragen stelle, aber ich will das an dieser Stelle einmal tun, um die Möglichkeit zu eröffnen, ein anderes Verständnis der Gesetzesinitiative zu erreichen. Ich habe in meinem Redebeitrag gesagt, dass externer Sachverstand unbestritten sinnvoll sein kann – wer wollte das bestreiten? – und man eine klare Trennung von Kontrolle und Geschäftsführung anstrebt. Alles geschenkt. Angesichts der Herausforderungen, vor denen die Studierendenwerke stehen und die ich in meinem Beitrag ausdrücklich bekräftigt habe, hätte ich aber gerne, auch wenn es nicht der Gesetzentwurf der Landesregierung ist, Ihre Expertise dazu, an welchen Stellen der zur Beratung stehende Gesetzentwurf mit der Veränderung der Verwaltungsräte und der lückenhaften Kontrollbefugnisse ein Beitrag zur Lösung der Probleme der Studierendenwerke ist, die aus einem durch Homeoffice und Telestudiengänge veränderten Nutzerverhalten von Studierenden und Mitarbeitenden entstehen? Auch nach Ihren bisherigen Ausführungen bin ich kein bisschen schlauer. Vielleicht klappt das ja noch. 16.09.2026
André Kuper
Vielen Dank. – Frau Ministerin.
Ina Brandes
Wir wollen die Hoffnung nicht aufgeben. (Heiterkeit von Julia Eisentraut [GRÜNE]) Sie haben es richtig gesagt: Es ist ein Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen. Sie haben mich nach meiner Einschätzung dazu gefragt. Der Punkt, den ich in diesem gesamten Verfahren absolut zentral finde, ist, dass es bei Unternehmen – die Studierendenwerke sind soziale Unternehmen, die in den Bereichen „Wohnen“ und „Gastronomie“ den Auftrag haben, kostendeckend zu arbeiten, was sie im Moment nicht tun – klare Zuständigkeiten gibt. Es muss klar sein, wer operative Entscheidungen trifft, wer strategische Entscheidungen trifft und wer die operativen Entscheidungen überwacht. Man muss es auseinanderhalten. Wenn in einer solchen Struktur zwei Gremien für dieselbe Aufgabenstellung zuständig sind, ist Chaos vorprogrammiert. Ich habe zehn Jahre lang ein Unternehmen geleitet und kenne mich wirklich aus. (Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Das Chaos ist vorprogrammiert. Wir brauchen in jedem Unternehmen dieser Welt eine klare Abgrenzung von Zuständigkeiten. Die haben wir im Moment nicht. Durch die Auffangklausel, die in dem alten Gesetz steht, kann der Verwaltungsrat de facto operative Dinge entscheiden, und das tut er übrigens auch laufend. Das ist für die Geschäftsführung ein Problem. Ich weiß nicht, wie ich es noch besser erklären soll. Wir brauchen eine Geschäftsführung, die sich um das Operative kümmert, und wir brauchen einen Verwaltungsrat, der sich um das Strategische und um die Aufsicht kümmert. Diese beiden Aufgabenstellungen müssen streng voneinander getrennt sein. Ansonsten können Sie kein erfolgreiches Unternehmen betreiben. Die Beteiligten frustrieren sich auch gegenseitig – Stichwort: Respekt vor den Studierenden, die ihre Zeit in den Gremien aufwenden – und alle anderen übrigens auch. Die müssen doch eine klare Vorstellung davon haben, wofür sie zuständig sind, welche Befugnisse sie haben und wo diese und die damit einhergehende Haftung usw. enden. Das stellen wir mit diesem Gesetzentwurf sicher. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank. – Das war jetzt eine beiderseitige Kurzintervention bzw. Lang-Landtag intervention. Mir liegt jetzt aber keine weitere Wortmeldung vor, und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zu den Abstimmungen. Wir stimmen erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/21378 ab. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, FDP und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/21378 wie gerade festgestellt angenommen. Wir stimmen zweitens über den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/18103 ab. Der Wissenschaftsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/20899, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/18103 selbst in der soeben geänderten Fassung und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, FDP, AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/18103 in der soeben geänderten Fassung angenommen und verabschiedet. Bevor wir zu Tagesordnungspunkt 12 kommen, habe ich noch eine nichtförmliche Rüge an den Abgeordneten Loose auszusprechen. Herr Loose, Sie haben sich beim heutigen Tagesordnungspunkt 4 in Ihrem Redebeitrag sowie in einem Zwischenruf zur Rede von Frau Ministerin Neubaur unparlamentarisch verhalten, indem Sie unter anderem den Minister des Innern in die Nähe einer strafbewehrten Handlung stellten und eine Kollegin mit einem unparlamentarischen Begriff bezeichneten sowie auch sie in die Nähe von strafbewehrten Handlungen stellten. Das ist der Würde des Hauses nicht angemessen. Ich werde die Äußerungen nicht wiederholen, aber ich ermahne Sie und fordere Sie auf, Derartiges zukünftig zu unterlassen. Damit sind wir bei: 12 Energieversorgung ohne Flächenkonflikte – Nordrhein-Westfalen braucht mehr innovative Photovoltaik-Konzepte Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/18107 – Neudruck Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Drucksache 18/21304 Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU spricht als Erstes ihr Abgeordneter Hoppe-Biermeyer. 16.09.2026
Bernhard Hoppe-Biermeyer CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! (Vizepräsidentin Berivan Aymaz übernimmt den Vorsitz.) – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Flächen sind in Nordrhein-Westfalen knapp. Landwirtschaft, Gewerbe, Industrie, Wohnen, Infrastruktur, Naturschutz und auch die Erzeugung erneuerbarer Energien stehen immer wieder in Konkurrenz zueinander. Deshalb ist es richtig, bestehende Flächen möglichst effizient zu nutzen und Mehrfachnutzungen zu ermöglichen. Es ist ebenso richtig, innovative Photovoltaik stärker in den Blick zu nehmen. Genau das tut Nordrhein-Westfalen aber schon. Das Ziel ist klar: Nordrhein-Westfalen soll die erste klimaneutrale Industrieregion Europas werden. Dafür brauchen wir einen massiven Ausbau der Photovoltaik auf Dächern und Freiflächen sowie mit innovativen Konzepten wie Agri-PV und Floating-PV. Die Energie- und Wärmestrategie des Landes gibt diesen Weg bereits vor. Flächeneffizienz und Mehrfachnutzung sind darin ausdrücklich verankert. Der Antrag suggeriert nun die Notwendigkeit eines Kurswechsels. Diesen braucht es aber nicht. Wir müssen den eingeschlagenen Weg nur konsequent weitergehen und die bestehenden Instrumente weiterentwickeln. Daran arbeiten wir. Mit NRW.Energy4Climate und der Taskforce Industrie- und Energietransformation arbeiten wir an der Beschleunigung von Verfahren. Der im Antrag erweckte Eindruck, Nordrhein-Westfalen müsste hier erst noch anfangen, ist deshalb schlicht falsch. Wie Agri-PV in der Praxis funktioniert, sehe ich bei mir zu Hause in Delbrück. Mit dem Neubau von vier 6-MW-Agri-PV-Anlagen werden dort aktuell Landwirtschaft und Energiegewinnung sinnvoll miteinander kombiniert, bei klarer Priorisierung der bäuerlichen Bewirtschaftung. Maximal 10 % der Fläche sollen dort mit Modulen belegt werden. Gleichzeitig sollen mindestens zwei Drittel des bisherigen Ernteertrags erhalten bleiben. In Delbrück werden moderne Ost-West-Tracker-Systeme gebaut, mit gleichmäßigen Stromerträgen über den ganzen Tag. Das heißt: Die Module richten sich automatisch nach der Sonne aus. Eine Speicherlösung, die eine flexible Vermarktung des Stroms ermöglichen würde, ist eine weitere Option. Die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen legen Wert darauf, die Praxis im Blick zu behalten. Deshalb arbeitet das Land gemeinsam mit den Landwirtschaftskammern an Standards und Beratung. Denn Agri-PV muss so gestaltet sein, dass die landwirtschaftliche Hauptnutzung tatsächlich erhalten bleibt. Genau darauf haben auch die Landwirtschaftsverbände in der Anhörung hingewiesen. Landtag Darum liegt die FDP mit der pauschalen Streichung des 5-Hektar-Grundsatzes falsch. Wir dürfen die Interessen unserer Landwirtschaft nicht einfach beiseiteschieben. Fruchtbare Böden sind eine begrenzte Ressource. Deshalb gilt für uns: Ja zum Ausbau, aber mit Augenmaß. (Beifall von der CDU) Wer viel Strom erzeugen will, kommt an Freiflächenphotovoltaik nicht vorbei. Die FDP fordert, die finanzielle Förderung von Freiflächen-PV vollständig einzustellen und die Förderung stärker auf innovative Konzepte zu konzentrieren. Das klingt zunächst gut. In der Praxis würde es aber einen wichtigen Baustein unserer Energieversorgung schwächen. Die Anhörung hat sehr deutlich gezeigt: Freiflächenphotovoltaik gehört zu den kostengünstigsten und am schnellsten skalierbaren Formen der Photovoltaik. Gerade für ein Industrieland wie NRW ist Freiflächen-PV deshalb unverzichtbar. Ein Entwederoder hilft uns nicht weiter. Wir brauchen Freiflächen-PV, wir brauchen PV auf Dächern, und wir brauchen innovative Lösungen wie Agri-PV und Floating-PV. Zum Stichwort „Floating-PV“: Schwimmende Photovoltaikanlagen auf künstlichen Gewässern wie Baggerseen können einen wichtigen Beitrag leisten. Sie verbrauchen keine zusätzlichen Landflächen und bieten gerade für bestehende Abgrabungsgewässer interessante Möglichkeiten. Die FDP fordert hierzu unter anderem Pilotprojekte und bessere rechtliche Rahmenbedingungen. Der Ansatz ist nicht falsch, aber ein wesentliches Hemmnis liegt im Bundesrecht. Nach § 36 des Wasserhaushaltsgesetzes sind Floating-PV-Anlagen durch den 15-%-Flächendeckel und durch den vorgeschriebenen Uferabstand enge Grenzen gesetzt. Nordrhein-Westfalen hat genau deshalb bereits eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht. Es gibt noch viel Arbeit. Wir müssen die Genehmigungsverfahren weiter vereinfachen, und wir müssen auch bei den Liegenschaften des Landes weiter vorankommen. Dafür braucht es aber keine neue Strategie, wie von der FDP gefordert. (Das Ende der Redezeit wird angezeigt.) Das haben wir bereits alles. Wir brauchen eine konsequente Fortsetzung des eingeschlagenen Weges. Dafür steht diese Koalition.
Berivan Aymaz
Die Redezeit.
Bernhard Hoppe-Biermeyer CDU
Der Antrag der FDP hilft uns dabei nicht weiter. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 16.09.2026 (Beifall von der CDU und von Michael Röls [GRÜNE])
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun Abgeordnetenkollege Herr Stinka das Wort.
André Stinka SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte für die SPD-Fraktion zunächst einmal feststellen: Die FDP greift mit dem vorliegenden Antrag das wichtige Thema der zukunftsfähigen Energieversorgung auf. Wenn Nordrhein-Westfalen seine Ausbauziele bei der Solarenergie erreichen will, dann müssen wir alle Potenziale nutzen. Die Bundesziele – das wissen wir – liegen bei mehr als 215 GW installierter Leistung bis 2030. Auch Nordrhein-Westfalen muss hierzu seinen Beitrag leisten. Herr Hoppe-Biermeyer, dabei zeigt sich eine Unwucht im Land. Während der Ausbau auf Dächern – ungefähr 90 % – in den vergangenen Jahren deutlich an Fahrt aufgenommen hat, bleibt insbesondere der Ausbau auf Freiflächen hinter den Erfordernissen zurück. Deshalb ist es richtig, neue und innovative Nutzungskonzepte stärker in den Blick zu nehmen. Besonders die Agri-Photovoltaik bietet hier große Chancen. Sie ermöglicht die doppelte Nutzung von Flächen für die Stromerzeugung und für die Landwirtschaft zugleich. Das ist gerade in einem dicht besiedelten Bundesland wie Nordrhein-Westfalen ein erheblicher Vorteil, weil Flächen nicht vermehrbar sind. In der schriftlichen Anhörung wurde deutlich, dass die meisten Sachverständigen das Potenzial solcher Konzepte anerkennen. Als Münsterländer möchte ich ausdrücklich auf die Stellungnahme des WLV verweisen, denn gelegentlich entsteht der Eindruck, die Landwirtschaft lehne solche Projekte grundsätzlich ab. Die Anhörung zeigt aber das Gegenteil. Der WLV hat vielmehr sehr konkrete Vorschläge gemacht, wie Agri-PV erfolgreich mit landwirtschaftlicher Nutzung verbunden werden kann. Er fordert die konsequente Einbindung der Landwirtschaft, praktikable Regelungen für kleine Anlagen, Investitionssicherheit und die Möglichkeit, – das ist wichtig –, Flächen nach dem Rückbau wieder ohne rechtliche Nachteile landwirtschaftlich nutzen zu dürfen. Das sind konstruktive Vorschläge, die zeigen: Die Landwirtschaft ist Teil der Energiewende. Ebenso aufschlussreich waren die Erkenntnisse des Forschungszentrums Jülich. Die Forschungsarbeiten zeigen eindrucksvoll, dass Agri-PV weit mehr sein kann als ein Kompromiss zwischen Landwirtschaft und Energieerzeugung. Gerade angesichts zunehmender Hitze wie in diesem Jahr, Trockenheit und Landtag Extremwetterereignisse können die Anlagen zum Schutz der Kulturen beitragen. Die veränderten Lichtverhältnisse führen dazu, dass sich Pflanzen anpassen. Das Ergebnis sind stabilere Erträge und in geeigneten Fällen sogar höhere Ernteerträge als auf Vergleichsflächen ohne Agri-PV. Das ist bemerkenswert und sollte uns ermutigen, diese Technologie weiter voranzubringen. Wir sollten die Agri-PV aber nicht nur auf Sonderkulturen oder Ackerflächen reduzieren. Auch auf Dauergrünland bestehen interessante Möglichkeiten. Insbesondere in Verbindung mit der Tierhaltung ergeben sich sinnvolle Anwendungsfälle. Solarmodule können etwa Schafen Schatten spenden und damit Hitzestress in den Sommermonaten reduzieren. Das Gleiche gilt für die Hühnerhaltung. Klimaanpassung, Tierwohl und erneuerbare Energien können hier zusammenkommen. Genau solche Lösungen brauchen wir in der Zukunft zunehmend. Deshalb unterstützen wir viele Forderungen des Antrags ausdrücklich: die Verbesserung der Genehmigungsverfahren, die Entwicklung landeseinheitlicher Leitfäden, die Schaffung von Pilotprojekten und die stärkere Nutzung von Landesliegenschaften. All das sind sinnvolle Beiträge für einen schnelleren Ausbau. Gleichzeitig hat die Anhörung aber auch deutlich gemacht, dass innovative Konzepte nicht gegen andere Ausbaupfade ausgespielt werden sollten. Die Energiewende gelingt nicht durch ein Entweder-oder, sondern durch ein Sowohl-als-auch. Kritik gibt es von uns in einigen zentralen Punkten. Erstens fordert die FDP die Streichung des 5-Hektar-Grundsatzes im Landesentwicklungsplan. Hierzu gab es in der Anhörung unterschiedliche Bewertungen. Insbesondere die Landwirtschaft lehnt solche Änderungen ab und verweist auf den notwendigen Schutz landwirtschaftlicher Flächen. Die SPD-Fraktion teilt diese Bedenken. Deswegen können wir bei diesem Teil des Antrags nicht mitgehen. Zweitens fordert die FDP, die bestehenden Förderungen für etablierte Photovoltaikformen vollständig einzustellen – also auch für Dachanlagen – und die Mittel ausschließlich auf innovative Freiflächenkonzepte zu konzentrieren. Da ich vorhin ausgeführt habe, dass wir in der aktuellen Situation viele Pfade beschreiten müssen, halten wir diesen Ansatz für falsch. Gerade Dach-PV bleibt ein unverzichtbarer Baustein der Energiewende. Wir müssen Agri-PV und andere innovative Konzepte zusätzlich stärken, ohne den Ausbau auf Dächern mit einer Vollbremsung auszuhebeln. Deswegen werden wir Ihren Antrag mit einer Enthaltung bewerten. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD) 16.09.2026
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Röls.
Michael Röls GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Photovoltaikanlagen sind ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Stromversorgung, und Nordrhein-Westfalen ist ein dicht besiedeltes Bundesland. Deswegen sind wir in der Analyse ganz nah bei der FDP. Wir haben in Nordrhein-Westfalen viele Flächenkonkurrenzen. Wir dankbar um jede smarte Lösung, die hilft, diese Flächenkonkurrenzen aufzulösen, zum Beispiel durch Dach-PV-Anlagen, bei denen der Strom als Mieterstrom günstig den in dem Haus Wohnenden angeboten wird, sodass nicht nur diejenigen, die in einem Einfamilienhaus wohnen, an der Energiewende partizipieren, sondern beispielsweise auch Menschen in urbaneren Bereichen. Da sind wir einer Meinung. Das gehört gestärkt, und diesbezüglich sind wir auch unterwegs. Floating-PV-Anlagen oder auch Agri-PV-Anlagen, durch die landwirtschaftliche Nutzung und Stromproduktion miteinander verbunden werden, sind smarte Konzepte. Sie können die Landwirtschaft stärken und reduzieren Flächenkonflikte. Da sind wir absolut einer Meinung. Auch auf einigen Parkplätzen kann man mit Parkplatz-PV das Potenzial nutzen. All das sind sinnvolle Lösungen für ein Bundesland mit einem so großen Strombedarf, wie wir ihn in Nordrhein-Westfalen haben. Dementsprechend stellt sich die Frage: Warum sehen auch wir als grüne Fraktion – von anderen Fraktionen habe ich es schon gehört – diesen Antrag so kritisch? Die Bundesregierung macht derzeit das Gegenteil von dem, was Sie als FDP zu diesem Aspekt fordern. Das Ausschreibungssegment der besonderen Solaranlagen soll in der aktuellen Reform des EEG komplett gestrichen werden soll. Das bedeutet, dass sich künftig Agri-PV-Anlagen, Floating-PV-Anlagen, Moor-PV-Anlagen und Parkplatz-PV-Anlagen in derselben Ausschreibung behaupten müssen wie alle herkömmlichen Anlagen. Das wird nicht gut für diese Anlagen ausgehen. Es ist zwar noch ein Aufschlag von 0,5 Cent je Kilowattstunde für Agri- und Moor-PV geplant, aber bei der Parkplatz-PV fällt der schon komplett weg. Das heißt, an der Stelle droht auf Bundesebene für diese besonderen PV-Anlagen ein echter Dämpfer. Das sind keine guten Nachrichten für Nordrhein-Westfalen. Zu den Dach-PV-Anlagen schreiben Sie in Ihrem Antrag genauso wie für die herkömmlichen Freiflächen-PV-Anlagen, dass Sie jede Refinanzierung, jede garantierte Einspeisevergütung gestrichen wissen wollen. Die Schwächung der Dach-PV-Anlagen droht Landtag derzeit auch auf Bundesebene durch die Bundesregierung. Das ist gerade für Nordrhein-Westfalen ein Problem, weil nach wie vor Aufdachanlagen 75 % unseres Zubaus für Photovoltaik ausmachen. Ja, wir haben viele Dächer in Nordrhein-Westfalen; keine Frage. Das ist ein großes Potenzial, das wir auch nutzen wollen. Die Dächer sind der Lastesel, und Sie wollen ihn schwächen. Das sind keine guten Nachrichten für die Energiewende. Sie wollen sogar noch einen Schritt weiter gehen als die Bundesregierung und es für die FF-PV-Anlagen komplett streichen. Das einzige Segment, das die Bundesregierung gerade zu stärken beabsichtigt, sind herkömmliche Freiflächen-PV-Anlagen, und zwar durch größere Ausschreibungen. Dachanlagen und konventionelle Freiflächenanlagen haben derzeit 125 GW installierte Leistung in Deutschland. Die besonderen PV-Anlagen haben 1,2 GW, also weniger als 1 % dessen. Wenn nicht einmal Deutschland es geschafft hat – selbst im besten PV-Ausbaujahr nicht –, tatsächlich das Ausbauziel für die Photovoltaik zu erreichen, dann ist doch klar: Wir müssen für einen gelingenden Ausbau in Nordrhein-Westfalen alle Formen der Photovoltaik stärken, und das sind besondere Photovoltaikanlagen wie Agri-PV oder Parkplatz-PV. Das ist richtig, da gehen wir mit Ihnen. Aber wir dürfen doch jetzt nicht die Lastesel unserer Energiewende, die bei uns für lokal erzeugten, grünen, günstigen Strom und ein resilientes Energiesystem sorgen, derartig schreddern. Damit schneiden wir uns und unserem Wirtschaftsstandort massiv ins eigene Fleisch. Deswegen sagen wir ganz klar: Wir müssen alle PV-Segmente stärken und sie alle in Nordrhein-Westfalen vorantreiben – für günstigen Strom, für ein resilientes Stromsystem und für eine Erzeugung, die nah am Verbrauch ist, weil das am Ende auch noch Netzausbau spart. Das ist die Lösung, die wir brauchen, und kein Feigenblatt für einen Angriff auf unseren Photovoltaikausbau in Nordrhein-Westfalen. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Jetzt hat der Abgeordnetenkollege Herr Witzel für die Fraktion der FDP das Wort.
Ralf Witzel FDP
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Land Nordrhein-Westfalen hat bekanntlich ehrgeizige Ausbauziele für Photovoltaik. Photovoltaik ist eine sinnvolle Energiequelle im Energiemix, auch wenn wir uns insgesamt natürlich nicht allein auf wetterabhängige Energien verlassen dürfen. 16.09.2026 Für Photovoltaik gilt das, was auch für andere erneuerbare Energien zutreffend ist: Der Ausbau darf nicht um jeden Preis geschehen und nicht auf Kosten immer neuer Flächenkonflikte. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Gerade in unserem dicht besiedelten Land konkurrieren Industrie, Landwirtschaft, Wohnen, Infrastruktur und Naturschutz um knappe Flächen. Deshalb ist für uns klar: Energiepolitik muss ökonomisch und gesellschaftlich tragfähig sein. Unser Leitprinzip lautet daher: Mehrfachnutzung statt zusätzlicher Flächenverbrauch. Genau hier bleibt die Landesregierung aus unserer Sicht hinter ihren eigenen Ansprüchen zurück. Innovative Konzepte werden zwar gelobt, aber viel zu selten umgesetzt, und wir brauchen mehr Technologieoffenheit. Gezielt neue Lösungen zu finden, bedeutet, die knappen vorhandenen Flächen mehrfach zu nutzen. Ausbauentscheidungen sollten sich an Wirtschaftlichkeit und Netzdienlichkeit orientieren und gerade nicht an immer neuen dirigistischen Vorgaben. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Nehmen wir als Beispiel Agri-PV. Sie ermöglicht Landwirtschaft und Stromerzeugung auf derselben Fläche zugleich. Das schafft zusätzliche Einnahmemöglichkeiten. Agri-PV schützt Kulturen vor Hitze, vor Hagel, vor Verdunstung und erhält dabei zugleich die landwirtschaftliche Nutzung. Die Sachverständigenanhörung zu dem vorliegenden Antrag hat unser Anliegen bestätigt. Gerade Agri-PV hat großes Potenzial. Deshalb wollen wir den 5-Hektar-Grundsatz im Landesentwicklungsplan streichen. Wir wollen Vorrangflächen öffnen. Wir wollen Pilotregionen schaffen, und das Land sollte endlich einen landeseinheitlichen Agri-PV-Leitfaden vorliegen. (Beifall von der FDP) Denn wer investieren will, braucht Planungssicherheit statt neuer Rechtsunsicherheit. Auch Sie, Frau Ministerin, haben sich vorhin hier im Hohen Hause in der Form geäußert, alles für die Rechtssicherheit von Investitionsentscheidungen tun zu wollen. (Zuruf von Michael Röls [GRÜNE]) Dasselbe gilt für Floating-PV. Baggerseen, Kiesseen und Tagebau-Restseen bieten da große Chancen – und das ohne zusätzliche Flächenkonkurrenz. Die Technik ist vorhanden. Was fehlt, sind klare und einheitliche Genehmigungsverfahren. Deshalb fordern wir konkrete Pilotprojekte in Nordrhein-Westfalen, um zu zeigen, was geht. (Beifall von der FDP) Landtag Wir brauchen standardisierte Verfahren und weniger bürokratische Hürden im Wasserrecht. Wo bundesrechtliche Privilegierungen nötig sind, muss Nordrhein-Westfalen sie aktiv voranbringen. Auch unsere Straßeninfrastruktur bietet heute noch ungenutzte Potenziale. Parkplatzüberdachungen, Lärmschutzwände, Rand- und Mittelstreifen oder Überdachungen von Straßen und Radwegen können auch genutzt werden und zukünftig Energie liefern. Wir wollen, dass Nordrhein-Westfalen endlich zukunftsweisende Pilotprojekte startet. Auch Mieterstrom in Mehrfamilienhäusern muss einfacher werden, (Beifall von der FDP) damit die Energiekostenreduktion nicht am Zählerschrank oder an komplizierten Abrechnungsmodellen scheitert. Schließlich sollte auch das Land selber Vorbild sein – mit innovativen Lösungen da, wo es selbst im eigenen Bestand handeln kann. Das geschieht oft noch zu selten. Gleichzeitig werden Bürgern und Unternehmen immer neue Pflichten auferlegt. Beides passt aus unserer Sicht nicht zusammen. Die Sachverständigenanhörung war für uns daher eindeutig. Das Potenzial für wirtschaftlich sinnvolle Nutzung ist da. Das Problem ist nicht die Technik, das Problem ist der Ordnungsrahmen. Wir wollen eine neue Photovoltaikstrategie für Nordrhein-Westfalen: technologieoffen, marktwirtschaftlich, netzdienlich und flächeneffizient. (Beifall von der FDP) Das bedeutet: weniger Bürokratie, klare Regeln, gezielte Pilotprojekte und mehr Mut zu innovativen Lösungen. Genau das stärkt auch die Akzeptanz bei den Menschen, die die Energiepolitik am Ende mittragen müssen. So schaffen wir Akzeptanz, so stärken wir Investitionen, und so gelingt eine zukunftsfähige Energiepolitik, ohne neue Flächenkonflikte zu produzieren. Das ist ein marktwirtschaftlicher Ansatz. Wir finden eine Vielzahl sinnvoller Forderungen in unserem Antrag, die auch von den Sachverständigen bei der Expertenanhörung positiv bewertet worden sind. (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) Deshalb fordern wir alle anderen Fraktionen auf: Unterstützen Sie den vorliegenden Antrag heute. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Berivan Aymaz
Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Loose. 16.09.2026
Christian Loose AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Schmarotzer lebt auf Kosten anderer. Alle Betreiber von PV-Anlagen leben auf Kosten anderer. Denn andere bezahlen die garantierte Vergütung für PV-Anlagen – bei Altanlagen aktuell rund 14 Cent pro Kilowattstunde, obwohl der PV-Strom gerade im Sommer einen Wert von nahe null hat. Andere bezahlen auch für das Backup. Fällt die PV-Anlage aus technischen Gründen aus, muss der Netzbetreiber woanders Strom organisieren und diesen bezahlen. Der Netzbetreiber schickt aber anschließend die Rechnung für diesen Ersatzstrom an alle Stromkunden. Das Gleiche gilt, wenn die Wolken die Sonne verdunkeln und die PV-Anlagen weniger liefern; für den Ersatz zahlen andere. Das Gleiche gilt, wenn es nachts überhaupt keinen Strom aus PV-Anlagen gibt; wieder zahlen andere für den Ersatz. Das gesamte deutsche EEG-System ist ein Schmarotzersystem. Reiche mit PV-Anlagen auf ihren Häusern ziehen das Geld aus dem System, und bezahlen müssen das die Mieter mit ihren Steuern und über ihre Stromrechnung. Auch das Gesamtsystem der sogenannten Energiewende ist damit ein Schmarotzersystem. Deutschland produziert Strom nach Wetterlage, und die Länder um uns herum müssen aufgrund des europäischen Verbundsystems ihre Erzeugung anpassen.
Berivan Aymaz
Herr Loose, ich gehe kurz dazwischen, weil es eine Wortmeldung zu einer Zwischenfrage des Abgeordnetenkollegen Herrn Watermeier gibt. Möchten Sie sie zulassen?
Christian Loose AfD
Selbstverständlich, Frau Präsidentin.
Sebastian Watermeier SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Danke, Herr Loose, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich wollte mich kurz rückversichern. Haben Sie vorhin die Eigentümer von Einfamilienhäusern, die PV-Anlagen auf ihren Dächern montiert haben, als Schmarotzer bezeichnet?
Christian Loose AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Kollege, Sie können meine Rede nachlesen und werden erkennen, dass ich das selbstverständlich nicht getan habe. Ich habe gesagt, dass alle Betreiber von PV-Anlagen auf Kosten anderer leben. Ich habe gesagt, dass andere die Vergütung bezahlen. Ich habe gesagt, dass andere für das Backup bezahlen. Ich habe gesagt, dass das gesamte EEG-System ein Schmarotzersystem ist, und das ist es auch. Ich habe aber nicht über die Einzelpersonen gesprochen; denn das wäre ja eine persönliche Zuschreibung, die ich natürlich ablehne. Landtag (Alexander Vogt [SPD]: Ja! Ein Ja hätte doch gereicht! – Sebastian Watermeier [SPD]: Ich bin mir sehr sicher, dass viele Eigenheimbesitzer für diese Dialektik sehr zu haben sein werden, Herr Loose!) – Ich danke Ihnen auch. Auch die ganzen Mieter, die das alles bezahlen müssen, werden Ihnen dankbar dafür sein, dass die Mieter hier den höchsten Strompreis aller Industrienationen bezahlen. Damit kommen wir weiter zur Rede. Auch das Gesamtsystem der sogenannten Energiewende ist ein Schmarotzersystem. Deutschland produziert Strom nach Wetterlage, und die Länder um uns herum müssen aufgrund des europäischen Verbundsystems ihre Erzeugung anpassen. Mittags wird der PV-Strom teilweise schon zu Negativpreisen entsorgt. Das heißt, wir Deutschen entsorgen unseren Strommüll ins Ausland. Aber glauben Sie nicht, dass das auf Dauer die anderen Länder freut! Denn damit wird auch deren heimischer Strommarkt auf Dauer zerstört. Abends wiederum liefern uns dann die Franzosen Strom aus Kernkraftwerken, damit wir in Deutschland keinen Blackout bekommen. Deutschland bezahlt dann zwar in dieser einzelnen Stunde für den Strom der Franzosen. Aber das gesamte Grundsystem mit all den Kraftwerken hat Frankreich selbst aufgebaut und bezahlt, und der Atommüll – wenn ich mal die Wortwahl der Kernkrafthasser übernehmen darf – entsteht und bleibt in Frankreich. Insgesamt haben die sogenannten Klimaretter mit der sogenannten Energiewende ein parasitäres System aufgebaut. Würden alle Länder ebenfalls voll auf das Wetter setzen, würde das europäische Verbundsystem schlicht zusammenbrechen. Wie ein Parasit sitzt Deutschland in der Mitte und saugt dem europäischen System die Energie ab. Deutschland versucht auch gar nicht erst, die Nachbarn zu entlasten und das eigene System zu stabilisieren. Nein, stattdessen werden sogar noch weitere Kraftwerke abgeschaltet, Kühltürme gesprengt und Tagebaue geflutet. Und mitten in dieser Situation kommt die FDP, Herr Witzel, mit neuen Ideen für weitere Subventionen von PV-Anlagen oder einem zusätzlichen Leitfaden, den es geben soll. Bürokratischer geht es kaum noch. Jetzt sollen PV-Anlagen auf Parkplätzen und Autobahnen subventioniert werden. Ohne diese Subventionen aus dem Geldbeutel der hart arbeitenden Bevölkerung wären diese Anlagen schlicht nicht tragfähig, und das wissen Sie auch. Diese Subventionen für diese neuen PV-Anlagen reißen aber nicht nur ein riesiges Loch in die Geldbörse unserer Bürger. Nein, seit Jahren sorgen gerade die Großflächen-PV-Anlagen dafür, dass wertvolle Äcker verschwendet werden, und das in einer sonnenarmen 16.09.2026 Region wie Deutschland. Unsere deutsche Nahrungsmittelversorgung wird damit immer abhängiger vom Ausland. Wir als Alternative für Deutschland wollen hingegen unsere heimische Landwirtschaft stärken und lehnen diese Misswirtschaft mit den PV-Anlagen grundsätzlich strikt ab. Ausnahmsweise zitiere ich hier mal jemanden aus der Propagandaecke des Ministeriums. Ich zitiere Herrn Limburg von NRW.Energy4Climate, der in der letzten Woche in der Anhörung zu Wärmespeichern sinngemäß sagte: Dinge, die sich rechnen, braucht man nicht zu fördern, und Dinge, die sich nicht rechnen, sollte man nicht ewig fördern. – Zitat Ende. Genau an dieser Stelle hat NRW.Energy4Climate doch einmal recht: Wir brauchen keine dauerhaften Subventionen für PV-Anlagen, die sich nicht rechnen. Deshalb sollten wir aufhören, PV-Anlagen weiter zu subventionieren. Lassen Sie uns stattdessen gemeinsam eine Energiewirtschaft mit Zukunft aufbauen, mit einem breiten Energiemix aus Braun- und Steinkohlekraftwerken, mit Gaskraftwerken und mit Kernkraftwerken, und beenden wir, wie unsere Wettbewerberin USA, die CO -Belastung auf Kohle- und Gaskraftwerke und schenken wir uns selbst im Interesse unserer deutschen Bevölkerung Freiheit, Wohlstand und Vernunft. (André Stinka [SPD]: Wo ist denn der Wohl- stand in Amerika?) Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Neubaur. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Erneuerbaren sind offensichtlich ein Angsttreiber bei Herrn Loose. Die Dezentralisierung und Demokratisierung von Energieerzeugnissen ist das Gegenteil dessen, was der Spiritus rector in energiepolitischen Fragen verlangt: einseitig abhängig am Tropf (Christian Loose [AfD]: Von China!) eines russischen Präsidenten hängend, der uns wirtschaftlich in der Hand hat, weil wir von ihm abhängig sind. (Christian Loose [AfD]: Von China!) Das war in Deutschland so. Ich danke allen Nordrhein-Westfälinnen und Nordrhein-Westfalen, allen Landwirten, allen mittelständischen Unternehmen, allen Großkonzernen, allen Vereinen und Kirchengemeinschaften dafür, dass sie bereit sind, mit anzu-Landtag packen, wenn es um die Energiewende geht. Das ist die Realität des Hochlaufs für Photovoltaik in Nordrhein-Westfalen. Den einen macht das Angst, uns, dem Rest hier im Parlament, macht das große Freude und verpflichtet uns zu Dank und Respekt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Gerade diese Woche konnte man, wenn man nicht eine eingeschränkte Perspektive bei der Lektüre von Zeitungen hat, von guten Nachrichten lesen. So ist die größte – Achtung! – Mieter-PV-Anlage in Köln-Ehrenfeld in Betrieb gegangen. Es geht um 435 Wohnungen in 55 Gebäuden. 42 Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher sichern zukünftig eine verlässliche und kostengünstige und – Achtung! – demokratisierte und klima- und umweltfreundliche Versorgung von Mieterinnen und Mietern. Sie packen mit an, wenn es darum geht, den Krisen etwas entgegenzusetzen, (Christian Loose [AfD]: Was heißt das? Sind die abgekoppelt vom allgemeinen Strom- netz?) anders als diejenigen, die hier versuchen, uns auseinanderzutreiben. Das wird Ihnen an dieser Stelle nicht gelingen, Herr Loose. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Photovoltaikanlagen sind in Nordrhein-Westfalen ein wirklicher Erfolgsfaktor, der belegt, dass wir uns in unserer Regierung beim Hochlauf der Erneuerbaren viel vorgenommen haben. Gerade im Bereich der Photovoltaik gilt die Regel: Wo Menschen mit anpacken, gelingen die Dinge einfach, schnell und unkompliziert. Wir haben in Nordrhein-Westfalen in drei Jahren in Folge jeweils 2 Gigawatt Photovoltaikleistung neu installiert. Das entspricht einem Anteil von 15 % am bundesweiten Zubau an Photovoltaik. Wir haben aktuell eine installierte Leistung von 15,4 Gigawatt, und damit liegen wir beim Erreichen der Ziele unserer Energie- und Wärmestrategie mehr als auf der Linie. Wie der Monitoringbericht zur Freiflächenphotovoltaik in NRW zeigt, sind aktuell im Besonderen die Anlagen für innovative Anwendungsformen im Hochlauf. Agri-PV, Floating-PV, PV auf Parkplätzen bieten viele Vorteile. Das liegt uns zumindest auf der Hand. Sie ermöglichen die intelligente Doppelnutzung von Fläche und sichern dadurch Akzeptanz. Ich durfte vor Kurzem …
Berivan Aymaz
Frau Ministerin, ich … Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Ich rede erst zu Ende. – Ich durfte im Sommer die Inbetriebnahme einer Agri-16.09.2026 PV-Anlage in Ostwestfalen mitfeiern. Ein Landwirt war sehr glücklich darüber, dass er diese Entscheidung für diese Investition getroffen hat. Er hat mir nämlich gesagt: Wenn ich über meinen Blaubeeren nicht den schützenden Schatten der Agri-PV gehabt hätte, dann hätten die heißen Monate im Mai, im Juni und im Juli meine Ernte vernichtet. Die Blaubeeren waren köstlich, kann ich Ihnen versichern. Wir zeigen in Nordrhein-Westfalen, dass unsere Landwirte mit anpacken und dass wir auf der Strecke zur klimaneutralen Energieproduktion gerne aufgreifen, was in Bürgerinnen und Bürgern an Lust für Investitionen steckt. Wir haben den Landesentwicklungsplan 2024 so geändert, dass die Freiflächenkulisse für Freiflächenanlagen erweitert und dabei insbesondere auch für Agri-PV geöffnet wird, weil wir logischerweise um die großen Konkurrenzen, sobald es einen Hektar Fläche in Nordrhein-Westfalen gibt, wissen. Unsere NRW.Energy4Climate berät sachkundig und leidenschaftlich die mittleren Unternehmen sowie Städte und Gemeinden, wenn es darum geht, auf dem Weg zum solaren Zeitalter in NRW mit anzupacken.
Berivan Aymaz
Frau Ministerin, es liegt eine weitere Zwischenfrage vor. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Auch die lasse ich in 20 Sekunden zu. Ich will nur sagen: Allein in den letzten beiden Jahren haben wir 140 Freiflächenphotovoltaikanlagen mit Fördermitteln der Landesregierung in Höhe von 60 Millionen Euro bewilligt. Mehr als die Hälfte davon waren Agri-PV-Anlagen. Ja, wir haben eine Koordinierungsstelle für Freiflächenphotovoltaik, denn wir wollen, dass es einfach und praktisch wird, die Dinge umzusetzen, denn wir wollen, dass geplant wird, wo die hinkommen. – In diesem Sinne: Vielen Dank! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Es liegen zwei Zwischenfragen vor. Die erste von dem Abgeordneten Herrn Loose. Herr Loose, Sie haben das Wort.
Christian Loose AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Ministerin, ich sprach eben davon, dass alle Stromkunden das Backup bezahlen müssen. Sie sprachen dann von der größten Mieterstromanlage, die Sie befürworten würden. Da gäbe es jetzt eine PV-Anlage und einen Batteriespeicher. Meine Frage dazu: Hat sich dieses Haus dann von Landtag der allgemeinen Stromversorgung abgekapselt und greift eben nicht mehr auf das Backup der Allgemeinheit zurück? Oder greifen Sie weiter auf das Backup der Allgemeinheit zurück, wenn PV-Strom und Speicher nicht ausreichen?
Berivan Aymaz
Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Das von mir als Erfolg von entschlossenem Bürgerwillen und Bürgerinnenwillen beschriebene Projekt ist selbstverständlich nicht vom öffentlichen Netz abgekoppelt. (Christian Loose [AfD]: Ach!)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die weitere Zwischenfrage kommt von Herrn Witzel.
Ralf Witzel FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin Neubaur, ich habe Ihnen aufmerksam zugehört und habe in Ihrem Vortrag durchaus etliche Parallelen zu den Ausführungen, beispielsweise im Bereich von Agri-PV, und zu den Äußerungen erkannt, die ich hier in meiner Rede getätigt habe – auch zu verschiedensten Forderungspunkten des Antrags. Habe ich Ihre Äußerungen am Rednerpult dahin gehend richtig verstanden, dass Sie dem Landtag empfehlen wollen, diesem Antrag zuzustimmen? (Heiterkeit von Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Ener- gie)
Berivan Aymaz
Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Witzel, Sie fordern in dem Antrag so viel, was wir bereits machen und wo wir überall bereits zielgenau unterwegs sind. Wir wollen besonders die Sonderformen der Photovoltaik, also diejenigen, die im Aufstellen tatsächlich Mehrkosten nach sich ziehen, zielgenau fördern. Wir sehen allerdings, dass es ganz ohne eine Förderung der Freiflächen-PV nicht geht und dass ein komplettes Abschneiden von Photovoltaikanlagen zu einer Investitionsverunsicherung führt – sowohl bei dem kleinen Eigenheimbesitzer als auch der Mietergemeinschaft oder dem sich zusammenschließenden Gewerbegebiet. Da sind viele Feinheiten drin. Deswegen danke ich, dass Sie das Thema hier im 16.09.2026 Landtag zur Diskussion gestellt haben, aber eine Zustimmung würde ich nicht empfehlen.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit kommen wir zum Schluss der Aussprache und gehen über zur Abstimmung. Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie empfiehlt in Drucksache 18/21304, den Antrag Drucksache 18/18107 – Neudruck – abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/18107 – Neudruck – selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist der Antrag Drucksache 18/18107 – Neudruck – abgelehnt. Wir kommen zu: 13 Politische Bildung ist Staatsaufgabe, keine Parteienfinanzierung: Institutionelle Förderung parteinaher Stiftungen aus dem Landeshaushalt beenden! Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/21210 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der AfD dem Abgeordneten Herrn Keith das Wort.
Andreas Keith AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Bundeshaushalt 2026 sind mindestens 644 Millionen Euro ausdrücklich für politische Stiftungen veranschlagt. 644 Millionen Euro – das ist mehr als das Budget für den Bundesrechnungshof, den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, das Bundesverfassungsgericht, den Bundesrat und den unabhängigen Kontrollrat zusammen. Dennoch meinen Sie, das Land NRW müsse noch etwas Steuergeld dazugeben. Fast 1,8 Millionen Euro stellen Sie jährlich für die Förderung parteinaher Stiftungen bereit. Das Geld fließt an Einrichtungen aus dem Umfeld von SPD, CDU, FDP und Grünen. Selbst die Rosa-Luxemburg-Stiftung wurde noch gefördert, als die Linke schon längst aus dem Landtag geflogen ist. Nach welchen hochwissenschaftlichen und transparenten Verfahren wird dieses Geld verteilt? Meine Damen und Herren, halten Sie sich fest: Nach einem Landtag Schlüssel, dessen Ursprünge bis ins Jahr 1969 zurückreichen. Damals wurde festgelegt: drei Teile für die Friedrich-Ebert-Stiftung, drei Teile für die Konrad-Adenauer-Stiftung und ein Teil für die mickrige Friedrich-Naumann-Stiftung der FDP. 1991 traten die Grünen dem Club bei. Und wie? Durch eine – ich zitiere die Landesregierung – Übereinkunft der im Landtag bisher vertretenen Parteien. Aha, die Parteien, deren Stiftungen das Steuergeld erhalten, verständigen sich also untereinander in Hinterzimmern über die Aufteilung. Wie praktisch ist das denn? Im Wesentlichen gilt diese Abmachung, die Sie damals im Hinterzimmer ausgekungelt haben, bis heute. Warum? Weil man es schon immer so gemacht hat. Das ist nichts anderes als ein politisches Erbhofmodell mit dem Bürger als Verlustpächter. Damit muss sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene endlich Schluss sein. (Beifall von der AfD) Seit 2023 gibt es aber ein weiteres Problem, das NRW einfach ignoriert. Das Bundesverfassungsgericht verlangt vom Gesetzgeber eine Regelung, nach welchen Kriterien die Empfänger der Mittel bestimmt werden und wie die Höhe der Zuwendung festgelegt wird. Es betont: Ein Haushaltsgesetz allein genügt hierfür nicht. Der Bund hat darauf reagiert und ein Stiftungsfinanzierungsgesetz geschaffen. Gier macht eben erfinderisch. Und Nordrhein-Westfalen? Nordrhein-Westfalen verteilt weiter nach einem Schlüssel, dessen Wurzeln in einer Absprache aus der Zeit der ersten Mondlandung liegen. Bevor Sie es mir gleich in Ihren Reden entgegenhalten: Ja, es stimmt, dass dieses unmittelbar die Bundesebene betrifft. Aber Art. 21 des Grundgesetzes endet nicht an der Landesgrenze Nordrhein-Westfalens. Die Chancengleichheit der Parteien bindet auch dieses Land, sie bindet Sie alle. Wer nach diesem Urteil glaubt, man könne ein derartiges System einfach auf alle Ewigkeit unverändert weiterführen, der verwechselt Gewohnheit mit Recht. Dieses Besitz- und Beutedenken werden wir von der AfD Ihnen nicht mehr durchgehen lassen. (Beifall von der AfD) Sicherlich werden Sie uns gleich auch unterstellen, die AfD wäre gegen politische Bildung. Ich sage es Ihnen deutlich: Nein, die AfD ist nicht gegen politische Bildung. Wir sind gegen parteipolitische Selbstbedingung unter dem Etikett „politische Bildung“. Politische Bildung kann in der Landeszentrale für politische Bildung, in Schulen, in Weiterbildungseinrichtungen stattfinden, wenn sie informiert und nicht indoktriniert. 16.09.2026 Was wir nicht brauchen, sind angeblich parteinahe Stiftungen, die parteinahe Inhalte unter dem Deckmantel der politischen Bildung vermitteln. Bevor jetzt jemand den nächsten Einwand erhebt: Ja, die Stiftungen sind rechtlich von den Parteien getrennt – formal gesehen. Auch das wissen wir. Wenn aber mehr als die Hälfte des Vorstands und des Kuratoriums der Friedrich-Ebert-Stiftung aus aktuellen oder abgehalfterten SPD-Mandatsträgern besteht, darunter so Sympathiefiguren wie Ralf Stegner, Martin Schulz oder Christina Kampmann, dann kann man nicht ernsthaft von Parteiferne sprechen. Aber nicht nur bei der SPD ist das so. Die CDU steht der SPD bei der Besetzung ihrer Stiftungen in nichts nach. Vorsitzende ist Annegret Kramp-Karrenbauer, weitere Mitglieder im Vorstand sind Thorsten Frei, Armin Laschet und Carsten Linnemann, um nur einige zu nennen. Alle natürlich völlig neutral und parteifern, selbstverständlich! Hören Sie bitte auf, den Menschen zu erzählen, Ihre Stiftungen agierten unabhängig. Das ist so glaubwürdig wie jemand, der behauptet, im Eierkuchen seien keine Eier. Sollte gleich jemand auf die Idee kommen, uns zu unterstellen, die AfD sei doch nur beleidigt, weil sie nichts vom Kuchen abbekomme, dann sage ich Ihnen ganz klar: Wir wollen kein Stück von Ihrem Kuchen. Wir wollen, dass der Steuerzahler den Kuchen komplett zurückbekommt. Wir sagen nicht: „Gebt auch uns Geld“, sondern wir sagen: „Stellen Sie endlich diese Sonderförderung ein“. Wir wollen keine neue Stiftung an den Tisch setzen. Wir wollen den gesamten Tisch in Zukunft abräumen. Dafür gibt es noch einen weiteren guten Grund. Wir haben die Landesregierung gefragt, ob es Evaluierungen zur Wirksamkeit dieser Förderung gibt. Die Antwort lautet – Zitat –: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Ich darf zusammenfassen: fast 1,8 Millionen Euro im Jahr, ein Verteilungssystem aus den Jahren 1969 und 1991, keine eigenständige gesetzliche Grundlage für die Finanzierung und keine benennbare Erfolgskontrolle. Aber selbstverständlich soll der Steuerzahler nach Ihrem Verständnis weiterhin die Schattenfinanzierung parteinaher Stiftungen finanzieren. Genau diese politische Arroganz, Überheblichkeit und Selbstbedienungsmentalität der Altparteien haben immer mehr Menschen satt und in Sachsen-Anhalt dann auch abgewählt. Ich verspreche Ihnen: Es wird weitergehen, auch in Nordrhein-Westfalen 2027. Die CDU nähert sich in Mecklenburg-Vorpommern der Fünfprozenthürde an – Gott sei Dank! –, die SPD ist in Sachsen-Anhalt längst zur Kleinstpartei verkommen und die FDP kommt sowieso nur noch unter ferner liefen vor. Wer den Bürgern ständig erzählt, sie Landtag seien zu faul, sollten mehr arbeiten und es sei ohnehin kein Geld für sie da, aber für das eigene politische Umfeld stets einen Millionenbetrag im Haushalt einstellt, sollte sich nicht wundern, wenn er bald abgewählt wird. Nein, meine Damen und Herren: Das System politischer Erbhöfe gehört abgeschafft. SPD, CDU, FDP und Grüne haben sich über Jahrzehnte an diesen Zustand gewöhnt. Vielleicht liegt genau darin das Problem. Aus staatlicher Förderung erwuchs Anspruchsdenken, aus einem Haushaltsansatz wurde Gewohnheitsrecht und aus einer politischen Übereinkunft von anno dazumal wurde eine Rechnung, die die Bürger bis heute bezahlen. Damit muss Schluss sein. Beenden Sie diese institutionelle Sonderförderung und geben Sie das Geld dort aus, wo es tatsächlich dem Bürger dient. Der Staat gehört nicht Ihnen, und das Geld des Bürgers gehört nicht in die Taschen Ihrer parteinahen Stiftungen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Herr Abgeordneter Keith, Sie haben in Ihrer Rede mehrere Namen von Politikerinnen und Politikern genannt und teilweise Formulierungen gewählt, mit denen die Parteien sehr stark unter Generalverdacht gestellt werden. Ich fand diese Äußerung von Ihnen ziemlich grenzwertig und werde das Ganze prüfen lassen, ob das überhaupt zu dem Stil, wie wir hier eine demokratische Debatte führen wollen, passt oder nicht. (Andreas Keith [AfD]: Das ist Ihr gutes Recht!) Für die Fraktion der CDU hat nun der Abgeordnetenkollege Herr Lehne das Wort.
Olaf Lehne CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Keith, wenn man hört, was Sie sagen, und das alles einfach so stehen lässt, dann sollte man sich nicht wundern, dass der Bürger schlecht und falsch informiert ist. Sie haben wieder einmal bewiesen, dass Sie nicht wissen, wovon Sie sprechen, und Sie sind gegen politische Bildung. Das werde ich Ihnen jetzt auch dementsprechend darlegen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Andreas Keith [AfD]: Ich habe gesagt, dass wir genau das nicht sind! Sie haben nicht zugehört!) Wir debattieren heute über einen Antrag der AfD, der schon im Titel nicht aufklären, sondern bewusst verzerren will. Aber das ist bei der AfD ja üblich: in Stammtischmanier immer feste drauf und dann Halbwahrheiten oder gleich gar keine Wahrheiten. 16.09.2026 „Politische Bildung ist Staatsaufgabe, keine Parteienfinanzierung.“ So lautet die Überschrift. Hinter dieser Überschrift steckt eine Konstruktion, die entweder auf einem fundamentalen Missverständnis oder vielmehr auf bewusster Irreführung beruht. Ich muss sagen: Sie wollen bewusst irreführen. Die AfD versucht, die Förderung politischer Stiftungen mit Parteienfinanzierung gleichzusetzen. (Andreas Keith [AfD]: Nein!) Das ist schlicht sachlich falsch. Diese Unterscheidung sollte auch die AfD verstanden haben, und es sollte bekannt sein. Politische Stiftungen sind rechtlich eigenständige Organisationen, und dies ist auch gut so. Sie sind von den ihnen nahestehenden Parteien völlig getrennt. Genau das wird im Antrag sogar ausdrücklich selbst eingeräumt. Gefördert wird die politische Bildungsarbeit dieser Stiftung, nicht die Arbeit politischer Parteien. Wer beides bewusst vermischt, betreibt keine sachliche Debatte über politische Bildung, sondern arbeitet mit einem falschen Etikett. Dieses falsche Etikett ist kein Zufall. Es ist der Versuch, demokratische Bildungsarbeit zu diskreditieren, indem man sie in die Nähe von versteckten Parteienfinanzierungen rückt. Die Botschaft der AfD ist klar: Wer politische Bildung betreibt, wer demokratische Grundorientierung vermittelt, wer Rechtsstaatlichkeit, Menschenwürde und europäisches Denken stärkt, soll finanziell trockengelegt werden. Aus der NATO raus, aus der EU raus, keine Schulpflicht mehr – das sind all die Methoden, mit denen Sie Politik machen wollen, wir nicht. Politische Bildungsarbeit zu delegitimieren, indem man sie zur Parteienfinanzierung umetikettiert, ist keine Kritik am System. Das ist ein Angriff auf die demokratische Infrastruktur unseres Landes. (Beifall von der CDU) Politische Bildung ist kein abstrakter Begriff. Sie lebt von unterschiedlichen Perspektiven, von gesellschaftlicher Debatte, von der Auseinandersetzung mit politischen Grundströmungen. Genau dazu leisten politische Stiftungen seit Jahrzehnten einen Beitrag, im Übrigen nicht nur im eigenen Land, sondern teilweise auch im Ausland, und das sehr erfolgreich: mit Seminaren für Ehrenamtliche in Kommunen, mit Angeboten zur Europabildung und zur internationalen Politik, mit Veranstaltungen zu Grundrechten, zur sozialen Marktwirtschaft, zur Rolle des Rechtsstaates, mit Programmen in Schulen, Vereinen und Verbänden. Und das ist gut so. Das sind keine verkappten Parteiveranstaltungen, das sind konkrete Bausteine demokratischer Bildung. Wer einmal gesehen hat, wie in einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung junge Leute zum ersten Mal über Medienfreiheit diskutieren oder Landtag rhetorisches Grundhandwerk erlernen, der weiß, worüber wir sprechen. Dort sitzen im Übrigen keine Parteimitglieder, sondern Bürger. Die gewachsenen Strukturen dieser Stiftung sind Teil einer lebendigen demokratischen Kultur. Sie schaffen Räume für Diskussionen, für unterschiedliche Sichtweisen – im Rahmen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wer das alles faktisch abschaffen will, wie die AfD es fordert, der will politische Bildung auf ein staatliches Mindestmaß zurückführen und hofft darauf, dass möglichst wenig demokratische Widerstandskraft entsteht. Genau das wollen Sie. Nun kann man – und darüber sollten wir hier im Parlament tatsächlich reden – die Frage stellen, welche Kriterien für die Förderung gelten. Wie machen wir die Verteilung transparenter, nachvollziehbarer und rechtssicherer? Wie tragen wir der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Stiftungsfinanzierung Rechnung? Darüber haben Sie keinen Satz verloren. Das ist eine berechtigte Debatte. Daraus folgt aber eines ganz ausdrücklich nicht: Daraus folgt nicht, dass eine über Jahrzehnte gewachsene Struktur demokratischer Bildungsarbeit ersatzlos gestrichen werden sollte. Die AfD kennt bei diesem Thema genau nur eine einzige Antwort: abschaffen – keine Differenzierung, keine Weiterentwicklung, keine Verbesserung der Evaluation, sondern einfach ein Schlussstrich. Verantwortungspolitik sieht anders aus. Verantwortungspolitik prüft, wie bewährte Strukturen rechtssicher und zeitgemäß weiterentwickelt werden können. Wir reden über klare, einheitliche Kriterien für Förderberechtigung, transparente Verteilungsmechanismen, die nachvollziehbar sind, und eine bessere Evaluation der Wirksamkeit politischer Bildungsangebote. Wir reden aber nicht darüber, all denjenigen den Boden unter den Füßen wegzuziehen, die seit Jahren mit großer Professionalität an der demokratischen Bildung arbeiten. Wer aus einem verfassungsrechtlichen Hinweis auf bessere Regeln ein politisches Verbot konstruiert, liest in das Urteil hinein, was selbst politisch gewollt ist und nicht, was dort tatsächlich steht. Hinzu kommt, dass der Antrag der AfD strukturell danebengreift. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Landeszentrale für politische Bildung als teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts beim Präsidenten des Landtags angesiedelt. Ich sage dies ausdrücklich, weil es wieder deutlich zeigt, wie schlecht Sie recherchieren und wie wichtig das ist, was ich Ihnen jetzt versuche zu erklären. Wenn Sie zuhören würden, wüssten Sie, was nachher die Folge daraus ist. Mit dieser Neuordnung wurden auch die bestehenden Förderzuständigkeiten vom Ministerium für 16.09.2026 Kultur und Wissenschaft auf den Landtag übertragen. Das bedeutet, über die zukünftige Ausgestaltung der Förderung politischer Stiftungen entscheidet nicht länger ein Ministerium, sondern der Landtag selbst – dieses Haus, in dem wir hier stehen. Wer das ignoriert, dokumentiert eindrücklich, wie wenig er oder sie sich mit der seit Jahresbeginn geltenden Struktur tatsächlich auseinandergesetzt hat. (Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Ein Antrag, der strukturell an der falschen Stelle ansetzt und die Kompetenzlage verkennt, ist nicht nur politisch problematisch, er ist auch handwerklich völlig unsauber. Für die CDU-Fraktion ist die Linie in dieser Frage klar: Wir wollen politische Bildung stärken, nicht schwächen. Wir wollen Transparenz, Rechtssicherheit und nachvollziehbare Förderkriterien. Wir wollen, dass politische Bildung in Nordrhein-Westfalen auf einem breiten Fundament steht, mit staatlichen und nichtstaatlichen Trägern, mit überparteilichen Angeboten und mit den bewährten politischen Stiftungen als wichtigen Säulen einer demokratischen Kultur. Wir lehnen den Versuch ab, demokratische Bildungsarbeit pauschal als Parteienfinanzierung zu diskreditieren. Wir lehnen den Versuch ab, aus einem verfassungsrechtlichen Diskurs über Regelungsbedarf einen politischen Hebel zum Abbau demokratischer Infrastrukturen zu machen. Dort legen Sie permanent immer wieder den Hebel an. Unser Weg lautet deshalb: Wir sprechen über Weiterentwicklung, wo Weiterentwicklung notwendig ist. Wir respektieren die Rechtsprechung und sorgen für rechtssichere und sachgerechte Lösungen. Wir zerschlagen aber nicht, was seit Jahrzehnten einen nachweisbaren Beitrag zur politischen Bildung, zur demokratischen Debatte und zur Stärkung der freiheitlichen Ordnung in unserem Land leistet. In Zeiten, in denen Desinformation, Extremismus und Verfassungsfeindlichkeit lauter werden, braucht Nordrhein-Westfalen mehr politische Bildung, nicht weniger politische Bildung. Wir brauchen starke demokratische Akteure, nicht deren finanzielle Austrocknung. Wir brauchen klare Regeln, nicht ideologisch motivierte Abrisspläne. Deshalb lehnen wir den Antrag der AfD ab und arbeiten weiter daran, politische Bildung in Nordrhein-Westfalen zu stärken, rechtssicher zu gestalten und für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich zu machen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Landtag
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Müller-Witt das Wort. Bitte sehr.
Elisabeth Müller-Witt SPD
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der Antrag der AfD trägt einen Titel, der auf den ersten Blick durchaus plausibel klingt: „Politische Bildung ist Staatsaufgabe, keine Parteienfinanzierung.“ Das stimmt. Ja, politische Bildung ist eine öffentliche Aufgabe. Ja, sie muss demokratisch, offen und pluralistisch sein. Ja, staatliche Mittel müssen transparent vergeben werden und ihr Einsatz nachvollziehbar sein. Aus diesen richtigen Feststellungen folgt aber eben nicht die Schlussfolgerung der AfD, die Förderung politischer Stiftungen zu beenden. Genau deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Der Kernfehler des Antrags besteht darin, dass er politische Bildung, politische Stiftungsarbeit und Parteienfinanzierung miteinander vermischt. Das sind aber drei verschiedene Dinge. Parteinahe Stiftungen sind keine Parteien. Sie haben eigene Aufgaben, eigene Strukturen und unterliegen eigenen rechtlichen Vorgaben. Sie leisten politische Bildungsarbeit, fördern wissenschaftlichen Austausch, unterstützen demokratisches Engagement und tragen zum politischen Diskurs in unserem Land bei. Man kann über die Ausgestaltung der Förderung diskutieren. Man kann über Förderkriterien sprechen. Man kann über Transparenz sprechen. Und man kann darüber sprechen, ob bestehende Regelungen noch zeitgemäß sind. All das sind legitime Debatten. Aber die Antwort darauf kann nicht lauten: Dann schaffen wir die Förderung eben mal komplett ab. – Nein, wenn es Verbesserungsbedarf gibt, dann verbessert man ein System, man beseitigt es nicht. Die AfD beruft sich in ihrem Antrag auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2023. Dabei unterschlägt sie geschickt den entscheidenden Punkt. Das Bundesverfassungsgericht hat gerade nicht festgestellt, dass politische Stiftungen nicht mehr gefördert werden dürfen. Im Gegenteil, es hat bestätigt, dass eine solche Förderung grundsätzlich zulässig ist. Es hat aber zugleich klargestellt, dass eine Förderung, die Auswirkungen auf den politischen Wettbewerb haben kann, auf einer hinreichend gesetzlichen Grundlage beruhen muss. Mit anderen Worten: Das Urteil ist kein Auftrag zur Abschaffung, es ist ein Auftrag zur rechtsstaatlichen Ausgestaltung. Genau darin liegt der blinde Fleck dieses Antrags. Wer das Urteil ernst nimmt, muss über Kriterien, Verfahren und Transparenz sprechen. Wer das Urteil ernst nimmt, muss sich fragen, ob bestehende Regelungen weiterentwickelt werden sollten, so wie es der Bund mit dem Stiftungsfinanzierungsgesetz getan 16.09.2026 hat. Wer das Urteil ernst nimmt, kommt aber nicht automatisch zu dem Ergebnis, dass politische Stiftungen künftig überhaupt nicht mehr gefördert werden dürfen. Die AfD konstruiert hier ein Problem und präsentiert anschließend die Abschaffung der politischen Stiftungen als Lösung. Tatsächlich geht es aber nicht um die Frage, ob politische Bildungsarbeit gefördert werden soll, sondern darum, ob wir den demokratischen Pluralismus in der politischen Bildungslandschaft erhalten und stärken wollen. Unsere Antwort darauf ist eindeutig Ja. Politische Stiftungen leisten einen wichtigen Beitrag zur politischen Bildung und zum demokratischen Diskurs in unserem Land. Deshalb lautet der richtige Schluss nicht, Förderung abschaffen, sondern Förderung auf einer verlässlichen, transparenten und rechtsstaatlichen Grundlage fortführen und stärken. Denn politische Bildung bedeutet eben nicht, dass der Staat nur eine einzige Sichtweise vermittelt. Politische Bildung bedeutet vielmehr, Bürgerinnen und Bürger in die Lage zu versetzen, unterschiedliche Positionen kennenzulernen, Argumente abzuwägen und sich selbst ein Urteil zu bilden. Demokratie lebt vom Wettbewerb der Ideen. Demokratie lebt vom Diskurs. Demokratie lebt vom Pluralismus. Deshalb ist die Existenz unterschiedlicher politischer Stiftungen kein Problem unserer Demokratie, nein, sie ist Ausdruck ihrer Vielfalt.
Christof Rasche
Entschuldigung. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Herrn Keith.
Elisabeth Müller-Witt SPD
Das machen wir am Ende.
Christof Rasche
Okay.
Elisabeth Müller-Witt SPD
Deshalb sollten wir die Fragen nach Transparenz, Förderkriterien und rechtlicher Ausgestaltung ernst nehmen. Wenn Regeln verbessert werden müssen, dann verbessern wir sie. Wenn Verfahren transparenter werden müssen, dann sorgen wir für mehr Transparenz. Wenn Förderkriterien präzisiert werden müssen, dann präzisieren wir sie. Aber wir stellen politische Bildungsarbeit nicht unter den Verdacht der Parteienfinanzierung, und wir schwächen den politischen Pluralismus nicht durch einen Kahlschlag bei den politischen Stiftungen. Wir lehnen diesen Antrag ab. (Beifall von der SPD) Landtag
Christof Rasche
Dann kommen wir jetzt zur Zwischenfrage. Bitte sehr, Herr Keith.
Andreas Keith AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Müller-Witt, Sie haben uns unterstellt, dass wir ein Problem damit hätten, dass Parteien politisch aktiv sind und entsprechend politische Bildung betreiben. Mitnichten! Die Frage, die sich uns stellt: Warum muss der Staat Parteien dafür mit 644 Millionen plus die Landesanteile finanzieren? Warum kann das nicht aus dem Vermögen der Parteien selbst resultieren?
Christof Rasche
Jetzt kommen wir zur Antwort. Bitte sehr.
Elisabeth Müller-Witt SPD
Wir sind davon überzeugt, dass wir durch diese Konstruktion der politischen Stiftungen gerade die Vielfalt erhalten und dadurch kein Einheitsbild entsteht, das von einem Staat vorgeschrieben wird, wer auch immer den Staat gerade stellt. – Danke. (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Dr. Wille das Wort. Bitte sehr.
Dr. Volkhard Wille GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD greift Stiftungen und NGOs seit Jahren an. In diesem Kontext muss man wohl auch den vorliegenden Antrag zur Finanzierung der parteinahen Stiftungen sehen. Ich will vorwegsagen: Das ist ein diskussionswürdiges Thema, dem aber, wenn man in einer Rede Wörter wie „Gier“, „Besitz“, „Beute“, „Selbstbedienung“ gebraucht, ein hetzerischer Charakter verliehen wird. Ich empfinde das als völlig unangemessen und menschenunwürdig, wie Sie mit der engagierten Arbeit von vielen Hundert oder Tausend Menschen umgehen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Seit mindestens eineinhalb Jahren haben sich einige Parteien – wir erinnern uns auch an diverse Anträge der FDP – mit überflüssigen und übergriffigen Forderungen zur Einschränkung der Freiheit von Nichtregierungsorganisationen, Vereinen und Stiftungen darauf eingeschossen, die Zivilgesellschaft in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen zu diskreditieren. Die Zivilgesellschaft ist aus unserer Sicht das Rückgrat unseres Landes. Bundesweit gibt es über 650.000 Organisationen, die sich in ganz verschie-16.09.2026 denen Bereichen engagieren, von freiwilligen Feuerwehren über Flüchtlingshilfe bis hin zu Gesangsvereinen und Umweltverbänden. Die Zivilgesellschaft ist mit ihrem Engagement ein zentraler Anker der Demokratie, die wir mit aller Kraft gegen Angriffe verteidigen wollen. (Beifall von den GRÜNEN) Nun spielen die parteinahen Stiftungen eine besondere Rolle innerhalb der Stiftungslandschaft. Diese Sonderrolle muss entsprechend berücksichtigt werden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Februar 2023 gibt Hinweise dazu, wie man deren Förderung in den nächsten Jahren weiterentwickeln kann. Das wollen wir gerne tun. Eine pauschale Abschaffung aller Förderungen der parteinahen Stiftungen wäre der falsche Schritt. Denn auch diese Stiftungen leisten wertvolle Arbeit für gesellschaftliche Diskussionen und unsere Demokratie. Ich habe in meinem Leben viele Veranstaltungen von unterschiedlichen politischen Stiftungen jenseits meiner eigenen parteipolitischen Überzeugung besucht, da immer gute Erfahrungen gemacht und Anregungen daraus gezogen. Deshalb glaube ich, dass die gerade von der Kollegin Müller-Witt genannte Vielfalt der politischen Stiftungen und ihrer Arbeit wichtig ist. Das Bundesverfassungsgericht urteilte 2023 nicht das erste Mal zu den parteinahen Stiftungen. Im Urteil vom 14. Juli 1986 stellte es fest, dass die Arbeit der Stiftungen, insbesondere die politische Bildung, die Begabtenförderung und die Entwicklungszusammenarbeit, im öffentlichen Interesse liegt und damit auch förderwürdig ist. Die hier von der AfD getätigte Forderung, die Förderung der Stiftungen pauschal abzuschaffen, anstatt sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts genauer anzusehen und die Förderpraxis gegebenenfalls auf Gesetzesgrundlage zu stellen, ist ein klarer, durchschaubarer Plan der AfD, die politische Bildung zu schwächen. Die Stiftungen leisten wichtige Arbeit. Sie ermöglichen vielen jungen Menschen, insbesondere solchen mit geringen finanziellen Mitteln, ein Studium, eine Vernetzung mit Gleichgesinnten und eröffnen damit viele Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung. Auch tragen die Stiftungen zur wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskussion bei, indem sie Studien veröffentlichen. Sie tragen außerdem zur Demokratisierung im Ausland bei. Durch ihre Auslandspräsenz in diversen Ländern spielen sie außenpolitisch eine wichtige Rolle. Zudem ist zu betonen, dass die Stiftungen unabhängig von den Parteien sind. Sie sind finanziell und organisatorisch eigenständige Organisationen. Dass der Staat Organisationen finanziell unterstützt, die ihre politische Ausrichtung nicht verstecken, ist aus Landtag unserer Sicht völlig in Ordnung. So ermöglicht die staatliche Finanzierung parteinahen Stiftungen unabhängige Veranstaltungen und Forschungen, die nicht von einer Finanzierung durch zahlungskräftige, aber möglicherweise interessengeleitete Akteure abhängen. Diese Diskussion führen wir hier aber nicht zum ersten Mal. Sowohl für parteinahe Stiftungen als auch für sonstige Stiftungen, Vereine etc. der Zivilgesellschaft gilt: Die Förderung durch den Staat ist nicht an politische Unabhängigkeit gebunden. Das Neutralitätsgebot gilt für Behörden, nicht für die Zivilgesellschaft. Diese dürfen sich in ihrem Betätigungsfeld politisch äußern und sich zudem immer für die Wahrung der Demokratie, des Grundgesetzes und grundlegender Freiheiten einsetzen. Wer dies einschränken will, sägt an den Grundpfeilern der Demokratie und unseres Zusammenlebens. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Thomas Nückel das Wort. Bitte sehr.
Thomas Nückel FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antragsteller hat gerade in seiner Begründungsrede so eindrucksvoll davon gesprochen, dass man mit der Selbstbedienung aufräumen, sie wegschlagen müsse. Es braucht immer dieses Bild, das ist für die Posts wichtig, und deshalb macht die AfD das manchmal. Ich verstehe dann aber nicht, warum die AfD selbst eine Stiftung gegründet hat. (Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Seien wir ehrlich: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, über das wir alle hier gerade reden, war die Folge einer Klage der AfD. Sie wollte erreichen, dass die ihr nahestehende Erasmus-Stiftung mit Steuergeldern finanziert wird, oder? (Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Nachdem der Bundestag das Stiftungsfinanzierungsgesetz beschlossen hat, wird das ja auch gerade überprüft. Sollte sich die nordrhein-westfälische AfD mit dem heute vorliegenden Antrag etwa dafür einsetzen, dass ihre eigene Stiftung demnächst nicht mehr finanziert wird? (Andreas Keith [AfD]: Keine Stiftung mehr!) Was sagt eigentlich Erika Steinbach, die Vorsitzende der Erasmus-Stiftung, dazu? Wie ich höre, gab es ja schon Nachfragen, wie man hier in NRW darauf guckt. 16.09.2026 (Andreas Keith [AfD]: Alle Stiftungen müssen weg!) – Alle Stiftungen. Also Ihre Stiftung auch? (Andreas Keith [AfD]: Unsere auch!) – Okay. Das glaube ich Ihnen aber nicht. Ich glaube nicht, dass Sie das zum Ausdruck bringen wollten. Aber wenn Sie das jetzt sagen, steht es im Protokoll. Mal schauen! (Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Politische Stiftungen – das weiß auch die AfD – haben eine wichtige Funktion. Sie sind Ideengeber für alle nahestehenden Richtungen. Sie schaffen durch ihre Unabhängigkeit Freiräume, die es im politischen Raum so sonst nicht gibt. Sie sind oft Denkfabriken, in denen über den Tag hinaus gedacht wird. Das ist auch völlig okay. In der Tat muss man die Finanzierungsfrage kritisch betrachten. Der Bund kann dabei vielleicht sogar Vorbild sein. In Nordrhein-Westfalen – das haben wir ja schon beschrieben – gibt es nur Vereinbarungen. Das ist vielleicht zu wenig. Der Bund hat die Finanzierung 2023 mit dem eben erwähnten Stiftungsfinanzierungsgesetz für sich auf eine Grundlage gestellt. An dieser Grundlage könnten wir in Nordrhein-Westfalen uns vielleicht orientieren. Mit der Diskussion können wir ja beginnen. Dass es diese Grundlage noch nicht gibt, ist allerdings kein Grund, die Förderung einzustellen. Das fordert das Bundesverfassungsgericht auch gar nicht. Im Gegenteil, das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass der Gesetzgeber – im Falle Nordrhein-Westfalens also der Landtag – bei der Ausgestaltung der Förderung einen großen Gestaltungsspielraum besitzt. Wenn die AfD jetzt fordert, die Finanzierung der Stiftungen einzustellen und das Geld der Landeszentrale für politische Bildung zu geben, steht das ein bisschen im Widerspruch zur Politik der AfD in NRW in der Vergangenheit. Erst im vergangenen Jahr hat der Landtag die Landeszentrale neu aufgestellt und an das Parlament angebunden. Ihre zentrale Aufgabe, die politische Bildung im Land zu fördern, wurde nicht geändert. Die Institution, die die AfD nun finanziell stärken will, nannte der Abgeordnete Andreas Keith damals eine Waffe des Linksstaates. (Andreas Keith [AfD]: Ja!) Das haben Sie so gesagt. Diese Waffe des Linksstaates wollen Sie jetzt fördern. Das passt irgendwie nicht zusammen: Denunziation und Förderung – tja, ich weiß nicht. Eines zeigt der Antrag: Sie haben ein grundsätzliches Problem mit politischer Bildung, wenn sie nicht Ihren ideologischen Vorstellungen entspricht. Sie wollen die politische Bildung entpolitisieren. Ich Landtag glaube, dass das Unsinn ist. Demokratische politische Bildung hat per Definition den Auftrag, zum Beispiel über Rechtsradikalismus, aber natürlich auch über Linksradikalismus aufzuklären. Politische Bildung kann auf keinen Fall unpolitisch sein. Eine sozialdemokratische Stiftung darf sozialdemokratisch geprägt sein, eine liberale liberal usw. Der Staat muss nicht dafür sorgen, dass am Ende alle dieselbe politisch geschmacksneutrale Bildungsbrühe kochen. Der Staat muss dafür sorgen, dass es eine solide und faire rechtliche Grundlage für die Finanzierung gibt. Dafür sollten wir uns einsetzen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Minister Dr. Optendrenk das Wort. Bitte sehr.
Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Weiterentwicklung der politischen Bildungsarbeit in Nordrhein-Westfalen – das hat Herr Kollege Nückel gerade noch einmal nachvollzogen und uns allen vor Augen geführt – ist zuletzt durch ein Gesetz des Landtags erfolgt. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Landeszentrale für politische Bildung eine teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts beim Präsidenten des Landtags. Damit fällt sie unter die Zuständigkeit des Parlaments selbst. Auch die Haushaltsmittel, die dort zu verteilen sind, liegen nicht nur abstrakt in der Zuständigkeit des Haushaltsgesetzgebers, wie beim gesamten Haushaltsplan, sondern mit dem Einzelplan 01 liegen sie ganz konkret in der Zuständigkeit des Landtags als Bewirtschafter dieses Haushaltsplanes. (Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Damit hat der Landtag die ganz wesentliche Funktion, die politische Bildung zu gestalten und sie mit der Landeszentrale zu diskutieren. Stiftungen bauen Brücken zwischen Politik, Staat und Gesellschaft. Deshalb übernehmen sie nach Überzeugung der Landesregierung auch eine wichtige Aufgabe der politischen Bildungsarbeit. Sie sind eines der Fundamente einer starken Demokratie. Sie fördern politische Teilhabe, Rechtsstaatlichkeit, internationale Zusammenarbeit und schaffen häufig niedrigschwellige Zugänge zu politischer Partizipation. Sie sind ausdrücklich an alle Bürgerinnen und Bürger gerichtet, unabhängig von einer Parteimitgliedschaft. So sind Bildungseinrichtungen in der politischen Bildung in Nordrhein-Westfalen generell qualifiziert, auch Stiftungen. Das ist im Weiterbildungsgesetz NRW entsprechend festgelegt. 16.09.2026 Da sie wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgaben wahrnehmen, besteht ein grundlegendes öffentliches Interesse an der Aufrechterhaltung einer institutionellen Förderung. Wie diese ausgestaltet wird, ist Sache des Haushaltsgesetzgebers. Wie hier schon mehrfach angesprochen wurde, hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich anerkannt, dass die staatliche Förderung parteinaher Stiftungen grundsätzlich zulässig ist. Ob es dazu in Nordrhein-Westfalen weiterer Konkretisierungen bedarf, ob man sie aus Gründen der Praktikabilität miteinander diskutiert und wie man das rechtlich macht, ist Angelegenheit des Landtags und nicht Angelegenheit der Landesregierung. Insofern ist die mögliche Weiterentwicklung der Förderung der politischen Stiftungen eine Aufgabe des Landtags. Wir unterstützen die Förderung unterschiedlicher Stiftungen als Fundament der Vielfalt in der Demokratie ausdrücklich. Das unterstützt den Wettbewerb der Ideen und ist eine wichtige Investition in demokratische Stabilität. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Eli- sabeth Müller-Witt [SPD])
Christof Rasche
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit kommen wir zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/21210 beantragt. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion der AfD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag Drucksache 18/21210 abgelehnt. Wir kommen zu: 14 Einen starken Rechtsstaat verlässlich sichern – Den neuen Pakt für den Rechtsstaat in Nordrhein-Westfalen zügig und nachhaltig umsetzen Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/21203 Für die CDU-Fraktion hat nun die Kollegin Erwin das Wort. Bitte sehr.
Angela Erwin CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Justiz steht vor großen Aufgaben. Verfahren werden komplexer, die Digitalisierung verändert die Arbeitsabläufe, und der demografische Wandel erschwert die Gewinnung von Fachkräften. Der neue Pakt für Landtag den Rechtsstaat setzt hier an. Er bietet die Möglichkeit, die Justiz personell weiter zu stärken und die Digitalisierung voranzubringen. Entscheidend ist, dass diese Unterstützung dort ankommt, wo sie im Alltag gebraucht wird. Unsere Justiz funktioniert, weil sich viele Menschen jeden Tag mit großem Einsatz für sie engagieren. In den Gerichten und Staatsanwaltschaften, in den Serviceeinheiten, in der Rechtspflege, im Justizwachmeisterdienst, in der IT und in vielen weiteren Bereichen leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen unverzichtbaren Beitrag zu unserem Rechtsstaat. Sie sorgen dafür, dass Verfahren bearbeitet, Entscheidungen umgesetzt und die vielfältigen Aufgaben der Justiz zuverlässig erfüllt werden. Dafür verdienen sie unseren Dank und unsere Anerkennung. Gerade deshalb müssen wir die Justiz dort gezielt stärken, wo der Handlungsbedarf besonders groß ist. Mit unserem Antrag setzen wir genau an diesen Schwerpunkten an. Wir wollen die zusätzlichen Möglichkeiten des Paktes zügig für Nordrhein-Westfalen nutzen und zugleich dort eigene Akzente setzen, wo wir weitere Bedarfe sehen. Der Bund hat mit diesem Pakt den Grundstein gelegt. Das ist ein wichtiges Signal, das wir ausdrücklich begrüßen. Jetzt kommt es darauf an, dass aus diesem gemeinsamen Bekenntnis konkrete Verbesserungen werden. Die zusätzlichen Mittel müssen schnell dort ankommen, wo sie gebraucht werden: bei den Staatsanwaltschaften, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und gerade bei den IT-Kräften. Denn eine moderne Justiz braucht ausreichend Personal, und sie braucht eine leistungsfähige digitale Infrastruktur. Digitalisierung darf dabei keine zusätzliche Belastung schaffen. Sie muss die Arbeit erleichtern, sie muss Abläufe beschleunigen, und sie muss dafür sorgen, dass Informationen schneller und sicherer dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Gerade deshalb ist es richtig, den digitalen Austausch zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten weiter zu verbessern. Moderne Technik allein reicht aber nicht. Wir brauchen auch Menschen, die diese Technik betreiben, weiterentwickeln und dafür sorgen, dass sie im Alltag zuverlässig funktioniert. Deshalb sage ich ganz bewusst: Nordrhein-Westfalen geht noch einen Schritt weiter. Wir setzen den Pakt für den Rechtsstaat zügig und konsequent um, aber wir belassen es nicht dabei. Denn eine zukunftsfähige Justiz denkt nicht nur an Richterinnen und Richter oder Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, sondern an alle Berufsgruppen, die dafür sorgen, dass der Rechtsstaat im Alltag funktioniert. Wir schaffen daher über den Pakt für den Rechtsstaat hinaus 100 zusätzliche Planstellen und Stellen 16.09.2026 im nichtstaatsanwaltschaftlichen Dienst, 19 Planstellen für Amtsanwältinnen und Amtsanwälte sowie 81 Planstellen und Stellen zur personellen Verstärkung der Serviceeinheiten. (Beifall von Dagmar Hanses [GRÜNE]) Das ist ein wichtiger Schritt, denn eine leistungsfähige Justiz funktioniert nur als Ganzes. Es reicht nicht, einzelne Berufsgruppen in den Blick zu nehmen. Verfahren müssen vorbereitet, bearbeitet, organisiert und digital unterstützt werden. Dafür brauchen wir qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Bereichen. Genau das ist der Gedanke einer zukunftsfähigen Justiz. Wir denken nicht nur in klassischen Kategorien. Wir schauen auf die gesamte Verfahrenskette. Und wir stärken diejenigen, die jeden Tag dafür sorgen, dass diese Kette funktioniert. Der Pakt für den Rechtsstaat bietet die Chance, unsere Justiz nachhaltig zu stärken. Wir werden die Maßnahmen des Paktes zügig umsetzen. Wir werden die Staatsanwaltschaften stärken. Wir werden die Digitalisierung und insbesondere die dafür notwendige IT weiter voranbringen. Wir werden darüber hinaus zusätzlich 100 Stellen im nichtstaatsanwaltschaftlichen Dienst schaffen. Damit setzen wir in Nordrhein-Westfalen ein klares Zeichen – für eine Justiz, die leistungsfähig bleibt, gut ausgestattet und angesichts des digitalen und demografischen Wandels auch zukunftsfähig aufgestellt ist sowie vor allem für einen Rechtsstaat, auf den sich die Menschen in Nordrhein-Westfalen heute und auch in Zukunft verlassen können. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Dagmar Hanses das Wort. Bitte sehr.
Dagmar Hanses GRÜNE
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! In der Tat zeigt sich ein starker Rechtsstaat nicht erst im Ausnahmefall, sondern er zeigt sich jeden Tag. Wenn eine Anzeige aufgenommen wird, wenn ein Verfahren geführt wird und wenn ein Urteil gesprochen wird, dann müssen die Menschen darauf vertrauen können, dass ihr Recht durchgesetzt wird. Genau deshalb bedeutet der neue Pakt für den Rechtsstaat für uns mehr als zusätzliche Stellen und eine Vereinbarung mit dem Bund. Herr Kollege Pfeil hat genau wie wir lange darauf gewartet. Wir können sehr froh sein, dass unser Landesminister sich sehr früh auch in anderen Ländern dafür eingesetzt hat, dass dieser Pakt für den Rechtsstaat kommt. Jetzt ist er endlich da. Landtag Wir sehen in diesem Pakt für den Rechtsstaat die Chance, die Justiz in Nordrhein-Westfalen dort zu stärken, wo es besonders notwendig ist, nämlich bei den Menschen, die tagtäglich dafür sorgen, dass die Justiz funktioniert. Die Justiz besteht nicht nur aus Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, sondern zum Gelingen der Arbeit tragen auch Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger Serviceeinheiten, Wachtmeisterinnen und Wachtmeister und viele andere Fachkräfte bei. Deshalb ist es, wie Kollegin Erwin schon erwähnt hat, gut, dass wir neben den Stellen des Bundes weitere 100 Stellen im Haushalt, der Ihnen allen bereits vorliegt, verankert haben, damit diese Gemeinschaftsaufgabe aller Fachkräfte und Professionen gelingen kann. Wir wissen, dass es insbesondere in der IT große Bedarfe gibt. Dem trägt dieser Pakt nun Rechnung. Wir sorgen dafür, dass Digitalisierung nicht bedeutet, dass Beschäftigte zusätzliche Arbeit mit neuen Systemen haben, sondern die Arbeit erleichtert wird, Verfahren einfacher, schneller und besser gemacht werden. Ich möchte betonen, dass auch die Staatsanwaltschaften diese besondere Entlastung brauchen. Wir setzen dabei auch auf Nachwuchsgewinnung. Das ist die Voraussetzung für einen dauerhaft handlungsfähigen Rechtsstaat. Die Rückkehr zu 1.700 Referendarinnen und Referendaren pro Jahr sowie 58 neue, unbefristete Stellen für Rechtspflegerinnenanwärterinnen und Rechtspflegeranwärter sind deshalb wichtige Signale, die damit einhergehen. Für uns ist klar: Wir brauchen starke und unabhängige Staatsanwaltschaften, die gut ausgestattet sind und von Servicekräften unterstützt werden. Einen wichtigen Punkt möchte ich noch nennen. Der Rechtsstaat muss für alle erreichbar sein. Dafür ist die Digitalisierung ein wichtiger Baustein – durch einen besseren Datenaustausch zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten sowie durch niederschwellige digitale Zugänge. Die Digitalisierung muss praxistauglich und barrierearm sein, um die Menschen in der Justiz zu entlasten. Dafür gibt dieser Pakt Rückenwind, und darüber sind wir sehr froh. Ich danke unserem Minister für sein Engagement. Wir sind froh, dass wir das mit dem Haushaltsentwurf so verankern, dass es wirklich die Strukturen unserer Justiz stärkt. – Ganz herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Die Kollegin Sonja Bongers hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD. Bitte sehr. 16.09.2026
Sonja Bongers SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Demokratie braucht einen leistungsfähigen Rechtsstaat. Darin sind wir alle uns einig. Die Menschen in Nordrhein-Westfalen müssen sich darauf verlassen können, dass ihnen der Rechtsweg zur Verfügung steht, wenn er benötigt wird, und vor allem darauf, dass genügend Kapazitäten vorhanden sind, damit ihre Fälle zeitnah behandelt werden können. Die Mitarbeitenden der Justiz geben in den sehr unterschiedlichen Professionen ihr Bestes, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Trotzdem lässt sich nicht verleugnen, dass unsere Justiz vor enormen Herausforderungen steht. Dazu gehören viele Verfahrenseingänge und umfangreiche Massenverfahren, die bewältigt werden müssen. Die Menschen in Nordrhein-Westfalen leiden unter langen Verfahrensdauern. Neue Erscheinungsformen der Kriminalität und die digitale Transformation erfordern immer wieder eine neue Einarbeitung und Weiterbildung. Durch den demografischen Wandel im öffentlichen Dienst und die Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge wird die Herausforderung erzeugt, junges, qualifiziertes Personal zu finden. Sie haben all diese Probleme in dem vorliegenden Antrag richtigerweise dargestellt. In diesem Sommer hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Regierungschefs der Länder einen Pakt für den Rechtsstaat geschlossen, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Gerade für die Gewinnung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eröffnet dieser Pakt zusätzliche finanzielle Möglichkeiten. Es ist schade, dass Sie in dem Antrag nicht über Ihren parteipolitischen Schatten springen konnten und nur den Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs lobend erwähnt haben, nicht aber den Bundesfinanzminister und die Bundesjustizministerin. Wir erwarten, dass die Landesregierung ihre Verantwortung wahrnimmt und die Mittel fristgerecht und vollständig gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung abruft, um dem Personalmangel entgegenzuwirken. Wir erwarten aber auch, dass mit den zusätzlichen Mitteln tatsächlich zusätzliches Personal eingestellt und nicht nur eine zusätzliche finanzielle Entlastung des Landeshaushalts vorgenommen wird. Schon jetzt ächzt die Justiz in allen Bereichen wegen der extrem hohen Zahl an unbesetzten Stellen. Nur weil das Land zukünftig mehr Mittel vom Bund bekommt, findet sich das erforderliche Personal deswegen nicht leichter. Da haben wir eine ganz klare Erwartungshaltung gegenüber dem Justizminister. Wir werden dies engmaschig begleiten und kontrollieren. Gute Absicht allein reicht nicht, es müssen Erfolge Landtag erzielt werden. Darüber hinaus ist dieser Pakt auch eine große Chance, die Digitalisierung in der Justizverwaltung auszubauen und zu modernisieren. Wir sind der Auffassung, dass die Justiz unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen zukunftsfest gemacht werden muss. Es geht um unsere Demokratie und um unsere Rechtsstaatlichkeit. Lassen wir gemeinsam diese Chance für Nordrhein-Westfalen nicht verstreichen! Deshalb stimmen wir dem vorliegenden Antrag und ebenfalls dem damit verbundenen Appell zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Dr. Werner Pfeil das Wort. Bitte sehr.
Dr. Werner Pfeil FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kolleginnen! Ja, wir haben lange auf den Pakt für den Rechtsstaat gewartet, und jetzt haben wir hier einen Antrag von CDU und Grünen, aber ohne Zahlen. Die Zahlen, die soeben genannt wurden, finden sich im Haushalt. (Dagmar Hanses [GRÜNE]: Richtig!) Nur ist der nicht von CDU und Grünen, sondern hauptsächlich von der Landesregierung vorgelegt worden. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Aber die wird ja von CDU und Grünen vorgelegt, die Landes- regierung!) Wir freuen uns über den Pakt für den Rechtsstaat. Aber man muss auch mal kritisch fragen: Wozu brauchen wir diesen Antrag hier? Es ist eine Selbstverständlichkeit für den Justizminister, dass dieser Pakt hier in Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird. Denn wir wissen, wie die Situation an den nordrhein-westfälischen Gerichten ist. (Beifall von der FDP) Heute kamen aktuelle Zahlen. In der dpa-Meldung bzw. im Legal Online Tribune wird von 300.100 unerledigten Ermittlungsverfahren Mitte 2026 in Nordrhein-Westfalen gesprochen. Das ist im Verhältnis zu Mitte 2025, als es 266.900 waren, eine erheblich höhere Zahl unerledigter Ermittlungsverfahren in Nordrhein-Westfalen. Natürlich – ich schaue ich mir jetzt den Antrag an – muss man die Staatsanwaltschaft stärken, das steht auch darin. Dieses Antrags bedarf es dazu aber nicht, weil wir alle wissen, und zwar schon seit mehreren Jahren, dass die Staatsanwaltschaften mit Überlastungsanzeigen kämpfen und wir seit Jahren 16.09.2026 unerledigte Ermittlungsverfahren vor uns herschieben, womit die Bürgerinnen und Bürger zu Recht unzufrieden sind. Das führt zu der zweiten Frage: Warum muss der Justizminister diesen Antrag bekommen? Warum stellen CDU und Grüne ihm diesen Antrag? Trauen Sie ihm die Arbeit selbst nicht zu? Glauben sie, dass er die Haushaltsgelder nicht eigenverantwortlich da verteilen kann, wo sie hingehören? Das ist meine Frage, denn für mich ist das eine Selbstverständlichkeit. (Beifall von der FDP) Frau Brandes hat vorhin in einer ganz anderen Rede gesagt: Es ist die größte Selbstverständlichkeit der Welt, dass dieses Geld, das vom Bund zur Verbesserung der Justiz zur Verfügung gestellt wird, auch in den Bereichen ankommt, in denen es notwendig ist. Dazu gehören die Staatsanwaltschaft, die Geschäftsstellen, die Rechtspfleger und die Amtsanwaltschaft. Es ist ein großer Bereich, in dem mehr getan werden muss. Das führt mich zum nächsten Punkt. 419 Stellen bekommen wir vom Bund, 10% für IT. Nach meiner Rechnung kommen in diesem Bereich – ich habe dazu eine Kleine Anfrage gestellt; die wurde auch beantwortet – Bereich 41 Stellen weg, dann sind 378 Stellen übrig. Man kann aber auch auf dieses Kontingent Stellen aus der Vergangenheit anrechnen. Von 2023 bis 2025 wurden 45 Stellen geschaffen, die abgezogen werden. Dann bleiben 333 Stellen übrig. Für 2026 sind auch Stellen geschaffen worden, und zwar 58. Ziehen wir die ab, bleiben 275. Im Haushalt 2027 sind auch Stellen vorgesehen, nämlich 47. Dann bleiben 228 von 441. Jetzt stellt sich mir eine Frage. Frau Bongers hat gesagt, wir müssten die Justiz besser aufstellen und alles dafür tun, dass sich die Situation bessere. Ich hoffe, dass das nicht eine Mogelpackung ist und die Stellen, die teilweise schon in den Vorjahren neu geschaffen wurden, hier verrechnet werden, sondern die Staatsanwaltschaft tatsächlich etwas davon hat – und nicht nur andere Bereiche. Wir werden uns den Haushalt, um den es ja heute nicht geht, sehr gründlich anschauen. Aber dieses Antrages, mit dem der Justizminister aufgefordert werden soll oder muss, etwas zu tun, was eine Selbstverständlichkeit ist, bedarf es eigentlich nicht. Wir unterstützen den Justizminister in diesem Bereich, enthalten uns aber bei dem Antrag, weil wir den dazu nicht brauchen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Röckemann das Wort. Bitte sehr. Landtag
Thomas Röckemann AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Viele fragen sich, warum die Fraktionen von CDU und Grünen einen gemeinsamen Antrag stellen, um eine von ihnen geführte Regierung zu einem Handeln zu veranlassen. Dabei ist die Antwort auf die Frage verblüffend einfach: Es handelt sich um einen Schaufensterantrag, mit dem von ihrem eigenen Versagen abgelenkt werden soll, gerade im Bereich der Justiz, die seit vielen Jahren weit über dem Limit arbeitet und zudem mit einem Minister von der Partei des grünen Sozialismus beschwert ist. (Lachen von den GRÜNEN – Elisabeth Müller- Witt [SPD]: Man sollte nicht übertreiben! Grün ja – aber sozialistisch?) Was fordern also CDU und Grüne? Sie fordern, einen Bund-Länder-Pakt umzusetzen, Bundesmittel abzurufen und Stellen auszuschreiben und zu verteilen, die Staatsanwaltschaften zu stärken, Digitalisierung und schnellere Verfahren. Sogar IT, Schreibstuben, Rechtspfleger und Wachtmeister sollen mit bedacht werden. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Sogar IT!) Mit anderen Worten fordern Sie als regierungstragende Fraktionen das, wofür Ihre Landesregierung ohnehin zuständig ist, sozusagen als Erinnerung an die eigene Stellenbeschreibung. Meine Damen und Herren von Schwarz-Grün, wir kennen das bereits von vielen Ihrer vorherigen Anträge. Sie können es einfach nicht. Schlimmer noch, Sie haben die notwendigen Mittel längst woanders verplant. Deswegen auch die Formel „im Rahmen vorhandener Mittel“. Damit ist Ihr Antrag bereits jetzt enttarnt. Starke Forderungen werden vollmundig vorgetragen, nur kosten darf das alles nichts. Standen Sie schon mal ohne Geld beim Bäcker? Sehen Sie: Daraus wird nix. Und schon sind Sie entlarvt. Meine Damen und Herren, vielleicht ist es Ihnen nicht bekannt: Bei den Staatsanwaltschaften liegt mehr als eine Viertelmillion offene Verfahren. Die Belastung liegt weit über dem, was dauerhaft geht. Aktenberge wachsen. Verfahren dauern an. Die Leute arbeiten wie gesagt am Limit, manchmal auch darüber hinaus. Und das ist kein Naturereignis, sondern die direkte Folge von schwarz-grüner Regentschaft. Der Bund stellt zwar Anschubmittel in Aussicht. Aber wenn das Bundesgeld ausläuft, ist Nordrhein-Westfalen voll in der Pflicht – das nur mal so zur Kostenneutralität, trotz Anschub. Und was passiert dann? Justiz ist eine Kette. Wenn Schreibstube, IT, Wachtmeister und Vollzug am Limit sind, nützt die schönste Planstelle nichts. Eine freundliche Erwähnung baut auch keine Aktenberge ab. Gerade bei den Staatsanwaltschaften entschei-16.09.2026 det sich, ob der Strafanspruch des Staates durchgesetzt wird oder die Akte im Bestand lagert. Ich spreche aus der Praxis. In Fragen der Digitalisierung liefern Sie Lyrik. Der Datenaustausch zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten soll natürlich besser werden, klar. Wann, mit welchen Schnittstellen, mit welcher Verantwortung? Ihr Antrag besagt: verbessern, ausbauen, nutzen, einbringen. So klingt Verwaltung ohne Plan. Sie verschweigen aber die Ursachen der Überlastung – und jetzt bin ich beim Thema: unkontrollierte Zuwanderung, endlose Aufenthalts- und Asylverfahren, ausländische Intensiv- und Wiederholungstäter ohne Bleiberecht, Messergewalt, Clans, Sexualdelikte, organisierte Kriminalität. Wer darüber schweigt, will die Justiz nicht entlasten, er will den Mangel verwalten. Die AfD sagt klar: Wer den Rechtsstaat stärken will, braucht eine ehrliche Personalbedarfsberechnung für die gesamte Justizkette, verbindliche Stellenzahlen, dauerhafte Finanzierung und regelmäßige Berichte an den Landtag. Ausländische Straftäter ohne Bleibeperspektive gehören abgeschoben. Wo es rechtlich geht, muss die Strafe dort verbüßt werden, wo der Täter herkommt, und – kleines Schmankerl am Rande – der Sonderparagraf 188 gehört abgeschafft. Die Justiz ist keine Schutzabteilung für gekränkte Minister. Sie ist für die Bürger da. Dieser Antrag ist Eigenpropaganda auf Kosten der Justiz. Deshalb lehnen wir ihn ab. – Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Für die Landesregierung hat nun Minister Dr. Benjamin Limbach das Wort. Bitte sehr.
Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich näher auf die verschiedenen Säulen des Ende Juni zwischen Bund und Ländern geschlossenen neuen Pakts für den Rechtsstaat eingehe, möchte ich mich bei unserem Ministerpräsidenten Hendrik Wüst, beim Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminski und beim Finanzminister Marcus Optendrenk sehr herzlich für die großartige Unterstützung bedanken, die ich im Rahmen der Verhandlung des neuen Pakts bekommen habe. Dieser Unterstützung ist es zu verdanken, dass Nordrhein-Westfalen wie schon beim ersten Pakt für den Rechtsstaat eine führende Rolle einnimmt. Während andere Länder noch zögerten, hat Nordrhein-Landtag Westfalen bereits mit der Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2026 die ersten Maßnahmen ergriffen. Diesen Kurs setzen wir mit dem heute Vormittag eingebrachten Haushaltsentwurf 2027 fort. Der vorliegende Antrag ist ein starkes Signal für die nordrhein-westfälische Justiz und den nordrheinwestfälischen Rechtsstaat. Die nordrhein-westfälische Justiz wird weiterhin eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung aller drei Säulen des Paktes einnehmen. Die Mittel der Digitalsäule des Paktes werden für zukunftsweisende Vorhaben eingesetzt. Hierzu zählen unter anderem die bundeseinheitliche Justizcloud, das gemeinsame Fachverfahren GeFa, das länderübergreifende gemeinsame Registerfachverfahren AuRegis sowie die Vorhaben zur Nutzung Künstlicher Intelligenz in der Justiz. Die Landesregierung setzt sich zudem bereits dafür ein, den digitalen Datenaustausch zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten weiter zu verbessern und den Zugang zu digitalen Angeboten der Justiz auszubauen. Wir beteiligen uns insoweit am Digitalisierungsvorhaben „Deutsche Beweismittelcloud“. Bei dieser bundesweiten gemeinsamen Initiative der Innen- und Justizressorts soll eine Infrastruktur aufgebaut werden, die es ermöglicht, dass Polizei und Justiz ohne Versand von Datenträgern unmittelbar und ohne zeitliche Verzögerung auf digitale Beweismittel wie etwa Überwachungsvideos zugreifen können. Der weiterhin angesprochene Ausbau des Zugangs zu den digitalen Angeboten der Justiz umfasst ein ganzes Bündel an Projekten. Zu nennen sind hier etwa ein einheitliches Justizportal, über welches Onlineterminbuchungen und eine digitale Rechtsantragsstelle bereitgestellt werden, sowie eine leicht zugängliche Kommunikationsplattform für die niedrigschwellige Kommunikation mit Gerichten. In der Verfahrenssäule des Pakts möchte ich die Arbeit zur Reform der Strafprozessordnung herausgreifen. Diese Reform ist der Landesregierung ein großes Anliegen. Die nordrhein-westfälische Justiz konnte ihre Expertise bereits in den verschiedenen Gremien der StPO-Reformkommission, deren Abschlussbericht voraussichtlich Ende 2026 der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegt werden wird, auf sämtlichen Ebenen einbringen. So waren Vertreterinnen und Vertreter sowohl im Organisationsgremium, in den Arbeitsgruppen als auch im Plenum tätig. In der Personalsäule hat die Umsetzung der getroffenen Vereinbarung in Nordrhein-Westfalen bereits im Haushaltsjahr 2026 und jetzt mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf 2027 begonnen. Bereits mit der Ergänzungsvorlage zum Haushaltsentwurf 2026 wurden zur Umsetzung des Paktes 18 neue Planstellen im staatsanwaltschaftlichen Dienst sowie 3 neue Planstellen für Richterinnen und Richter in der 16.09.2026 Verwaltungsgerichtsbarkeit eingerichtet, ferner 8 neue Planstellen und Stellen für IT-Personal. Zudem wurden 23 neue Planstellen und Stellen für Folgepersonal geschaffen. Im Haushaltsentwurf 2027 sind nun zur weiteren Umsetzung des Paktes für den Rechtsstaat 82 Planstellen und Stellen, davon 74 im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst und 8 für IT-Personal, vorgesehen. Im weiteren Zusammenhang mit der Umsetzung des Paktes sollen insgesamt 100 neue Planstellen und Stellen für das Folgepersonal bei den Staatsanwaltschaften geschaffen werden. Nordrhein-Westfalen bleibt in allen Säulen Garant für die Umsetzung des Paktes für den Rechtsstaat. Ich bedanke mich daher herzlich bei den regierungstragenden Fraktionen für diesen Antrag, empfehle Zustimmung und bedanke mich bei der SPD für die Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit kommen wir zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben eine direkte Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/21203 beantragt. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktionen von CDU, Grünen und SPD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Die Fraktion der FDP. Somit ist dieser Antrag Drucksache 18/21203 angenommen. Wir kommen zu: 15 Sicherer Justizvollzug als Grundpfeiler des Rechtsstaats – Minister Limbach muss seine Verantwortung wahrnehmen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/21214 Wir kommen zur Aussprache. Für die antragstellende Fraktion steht Dr. Werner Pfeil bereit. Bitte sehr.
Dr. Werner Pfeil FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen und Kolleginnen! Neben dem Pakt für den Rechtsstaat brauchen wir Veränderungen und neue Impulse für den Justizvollzug. Hierzu möchten wir mit unserem Antrag einen Beitrag leisten. Das vorhandene Personal im Justizvollzug muss nämlich gut bezahlt werden, Wertschätzung erhalten, zeitliche Entlastungen im Job erfahren, mit moderner Technik Landtag ausgestattet sein und ein neues, zukunftsorientiertes Berufsbild ausüben. Doch was erleben wir? In den letzten Wochen ist kaum ein Tag vergangen, an dem nicht neue Skandale aus dem Justizvollzug/Strafvollzug bekannt geworden sind. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Alles Weitere kennen Sie aus der Presse. Der Justizminister äußerte sich in der letzten Rechtsausschusssitzung, er habe seit Jahren die richtigen Maßnahmen unternommen. Es gebe immer die Möglichkeit zu prüfen, ob es genügend Stellen gebe, aber es müsse auch immer nach finanziell günstigeren Lösungen für den Landeshaushalt gesucht werden. Darüber wurde schon im Rechtsausschuss diskutiert. Ich kann hier sagen: Wir erwarten da für den Justizvollzug mehr. – Abgesehen davon hätte bei einer sorgsamen Prüfung auffallen müssen, dass im Strafvollzug Kontrollen schon in den letzten Jahren zu erheblichen Problemen – gerade bei Handyfunden – geführt haben; denn seit 2022 sind diese Funde in erheblichem Umfang bekannt. Was ist der Grund für die Punkte, die wir in den letzten Wochen und Monaten aus der Presse erfahren haben? Ein wesentlicher Punkt dabei ist auch hier Personalmangel. Dies wird aber vom Justizminister scheinbar anders gesehen. Dabei verliert er ein wesentliches Ziel des Vollzugs aus den Augen; denn wenn wir zu wenig Personal im Justizvollzug haben, dann haben wir auch zu wenig Personal für ein Ziel im Vollzug, nämlich Resozialisierung. Ich warne bereits seit Langem davor, dass fehlendes Personal nicht nur bei den Gerichten, sondern auch beim Justizvollzug irgendwann zu einem Sicherheitsrisiko in den Anstalten führen kann. Ich zitiere jetzt aus einer wissenschaftlichen Ausarbeitung von Dezember 2025 von Frank Neubacher und Deborah Kant unter der Überschrift „Resozialisierung als leeres Versprechen: Warum der Strafvollzug hinter den eigenen Ansprüchen zurückbleibt“. Darin heißt es auf Seite 251 der Ausarbeitung – ich zitiere mit Zustimmung des Präsidenten –: „Obwohl die untersuchten Anstalten demselben Vollzugsziel verpflichtet sind, verfehlen beide das Resozialisierungsziel – wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Dabei spielen Personalmangel (zu wenige Stellen, hoher Krankenstand), fragwürdige Priorisierungen […] und skeptische Haltungen bei einem erheblichen Teil der Bediensteten die maßgeblichen Rollen. Alle drei Faktoren bedingen sich gegenseitig und führen zu negativen Verstärkereffekten. Es besteht die Gefahr einer Abwärtsspirale, bei der auch gut ausgebildetes und motiviertes Personal, das hinter dem Ziel der Resozialisierung steht, entmutigt wird.“ 16.09.2026 Das ist das Hauptproblem, das wir im Vollzug derzeit haben. Die Kombination von Straftätern mit hoher krimineller Energie und finanziellen Möglichkeiten und überlasteten Justizvollzugsbediensteten mit weniger guten finanziellen Möglichkeiten haben ein gewisses Potenzial für Straftaten – nicht bei vielen, aber bei einigen wenigen. (Beifall von der FDP) Dagegen muss vorgegangen werden. Der Justizminister hat die Kontrolle über den Justizvollzug in diesem Bereich aber nicht mehr vollständig in den Händen, wie sich anhand der Maßnahmen der Staatsanwaltschaft in den letzten Wochen bei den Justizvollzugsanstalten zeigt. Es geht daher zum einen um Melde- und Kontrollverfahren, zum anderen sollten sämtliche NRW-Justizvollzugsanstalten auf ihre Sicherheit überprüft werden. Die Personalfrage ist auch da wieder wesentlich. Im Allgemeinen Vollzugsdienst sind aktuell 460 Planstellen unbesetzt. Daneben werden in diesem Jahr voraussichtlich weitere 286 Planstellen durch ordentliche und außerordentliche Abgänge frei. Das sind 750 Stellen, die fehlen oder unbesetzt sind. Der Krankenstand liegt daneben bei über 15 %. Der Berg an Überstunden wächst. Urlaubstage können teilweise gar nicht genommen werden. Das ist im Vollzug generell ein Problem. Außerdem sind Maßnahmen zur Personalgewinnung und Personalbindung zu stärken, damit offene Stellen schneller besetzt werden können. Und: Die Nachwuchsgewinnung muss einen ganz anderen Stellenwert erhalten. (Beifall von Ralf Witzel [FDP]) Ich weiß, Bemühungen gibt es, aber sie sind nicht ausreichend. Dabei müssen die positiven Aspekte der Arbeit im Justizvollzug stärker betont werden: ein spannender Job mit Menschen, mit Verantwortung und mit einem Ziel, der Resozialisierung. Wenn wir das ernst meinen, dann müssen wir Personal in das System stecken. Das fordern wir seit Langem und ist auch hier wieder die zentrale Forderung in unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Sebastian Haug das Wort. Bitte sehr.
Sebastian Haug CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vorkommnisse in den Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Monaten bestürzen uns alle. Wo tatsächlich Schwachstellen im Justizvollzug sichtbar werden, braucht es an erster Stelle nicht reflexhafte Landtag Grundsatzdebatten, sondern zügige, lückenlose und konsequente Aufklärung und nach der Aufklärung ebenso konsequentes Handeln. Genau das geschieht auch. Die Vorfälle der vergangenen Monate sind ernst, und niemand in diesem Haus wird sie bagatellisieren – weder die Korruptionsermittlungen rund um die JVA Euskirchen noch die Vorwürfe in Rheinbach, die Hinweise auf einen geplanten Gefangenenaufstand in Siegburg oder die Flucht eines Untersuchungsgefangenen aus der JVA Duisburg-Hamborn. Die FDP-Fraktion zieht daraus neben der litaneihaften persönlichen Kritik am Minister den Schluss, das Land brauche unverzüglich eine anstaltsübergreifende Sicherheitsrevision sämtlicher JVAs, eine neue Personalbedarfsplanung für den gesamten Justizvollzug, ein zusätzliches regelmäßiges Lagebild und diverse weitere Berichte. Das überzeugt jedoch nicht. Der Minister und sein Haus betreiben lückenlose Aufklärung, und gemäß den Erkenntnissen dieser Aufklärungsarbeit wird konsequent gehandelt. Sicherheitsrelevante Vorkommnisse werden schon jetzt im Rahmen des bestehenden Berichtssystems gemeldet, erfasst und ausgewertet. Es finden regelmäßig auch anlasslose Sicherheitsrevisionen statt. Soweit konkrete Maßnahmen erforderlich sind, werden diese veranlasst. Nach Euskirchen wurde der Zugang zum offenen Vollzug für Gefangene mit Bezug zur Organisierten Kriminalität verschärft. Im Juni wurde eine Vereinbarung mit der Sicherheitskooperation Ruhr geschlossen, um den behördenübergreifenden Informationsaustausch zu intensivieren und sich zusätzliche fachliche Expertise im Umgang mit Organisierter Kriminalität und möglicher Korruption zu sichern. Im August wurde ein unabhängiges Expertenteam mit einer umfassenden Analyse der Korruptionsrisiken im Justizvollzug beauftragt. Zur Flucht in Duisburg-Hamborn untersucht ein Sicherheitsexperte des Ministeriums den Hergang. Auch die baulich-technische Sicherheit der Anstalten hat höchste Priorität. Das umfangreiche Justizvollzugsmodernisierungsprogramm sieht Neubauten in Willich, Münster, Iserlohn und Köln sowie eine fortlaufende Sanierung und Modernisierung der Bestandsanstalten vor. – Dies nur als grober Überblick über bereits jetzt in NRW durchgeführte Maßnahmen. Dass der Rechtsausschuss über die Durchsuchung in der JVA Willich im Juli nicht zeitnah unterrichtet wurde, war ein Fehler in der Kommunikation. Der Minister hat dies im Rechtsausschuss am 5. August offen eingeräumt und für die Arbeit im Ministerium Konsequenzen gezogen. Es gibt nun ein wöchentliches Monitoring der besonderen Vorkommnisse bei der Staatssekretärin, Berichte über jedes neu einge-16.09.2026 leitete Disziplinarverfahren und einen Erlass zur sofortigen Meldung polizeilicher Durchsuchungen bei Bediensteten. So sieht nach unserer Auffassung verantwortliches Handeln aus. Wo Schwachstellen erkannt werden, werden sie nicht nur benannt, sondern es werden auch Konsequenzen gezogen. Ich komme damit zu den Forderungen in Ihrem Antrag. Sie verlangen, festgestellte Sicherheitsmängel sofort zu beseitigen, statt das Ende langer Untersuchungen abzuwarten. Genau das wird gemacht. Sie verlangen, Erkenntnisse aus einer Anstalt darauf zu prüfen, ob sie auch für andere gelten. Auch das ist gelebte Praxis. Sie verlangen, moderne Sicherheitstechnik auf ihren Nutzen zu prüfen. Das passiert fortlaufend. Darüber hinaus sollen nach Ihrem Antrag der Landesregierung neun neue Aufträge – von einer Sicherheitsrevision sämtlicher Anstalten bis zu einem zusätzlichen regelmäßigen Lagebild – erteilt werden. Das ist aus unserer Sicht der falsche Weg. Wer jetzt aufklärt und bestehende Mängel abstellt, soll sich auf genau das konzentrieren können und nicht nebenher weitere Großrevisionen abarbeiten. Erlauben Sie mir zuletzt ein Wort zu den Personen, über die und über deren Arbeit wir heute reden; die Tausenden Bediensteten, die jeden Tag Türen öffnen und schließen, für geregelte Abläufe sorgen, Konflikte beilegen und einzelne Menschen betreuen. Sie sorgen für die allgemeine Sicherheit und Ordnung und dafür, dass Resozialisierung gelingt. Wer sich unter ihnen strafbar macht, wird verfolgt – mit aller Konsequenz. Aber ein Generalverdacht gegen einen ganzen Berufsstand darf daraus nicht entstehen. Die große Mehrheit der Bediensteten im Justizvollzug ist rechtstreu und leistet jeden Tag großartige Arbeit. (Beifall von der CDU) Ihre Begründung schließt mit dem Satz: „Es braucht einen Staat, der funktioniert.“ Dem kann man schwerlich widersprechen. Man muss allerdings entgegenhalten: Ein Staat, eine Verwaltung funktioniert nicht, wenn man sie mit neuen Aufgaben und Aufträgen überschüttet. Der Staat funktioniert, wenn kritische Vorfälle aufgeklärt, aus ihnen Konsequenzen gezogen und Mängel an dem Tag, an dem man sie feststellt, abgestellt werden.
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege, die Redezeit.
Sebastian Haug CDU
Ich komme sofort zum Schluss. – Genau dieser Aufgabe stellen sich der Minister und sein Haus. Und hierbei hat er unsere volle Unterstützung. Die CDU-Fraktion lehnt daher diesen Landtag Antrag ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Haug. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt die Abgeordnete Bongers.
Sonja Bongers SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Straffällig gewordene Menschen werden unter anderem zur Sicherheit der Allgemeinheit in Haft genommen. Wer anderen geschadet hat, hat je nach Urteil sein Recht auf Freiheit für eine bestimmte Zeit verwirkt. Dabei müssen die Justizvollzugsanstalten vor allem eines sein: sicher – sicher für die Bevölkerung, sicher für die arbeitenden Menschen und sicher für die Gefangenen selbst. Leider gab es, seitdem Minister Limbach Justizminister ist, eine Vielzahl an Pannen, Verdachtsfällen, verspäteten Reaktionen und Informationsdefiziten. Lassen Sie mich nur einmal stichpunktartig sagen, warum und worüber wir heute debattieren: – Frühjahr 2026: Der Personalverband warnt vor Überlastung. Der Bund der Strafvollzugsbediensteten weist auf strukturelle Defizite hin. – 6. Mai 2026: Großrazzia in der JVA Euskirchen – ebenfalls im Mai 2026: manipulierte Generalschlüssel in der JVA Euskirchen – 29. Mai 2026: Minister Limbachs erstes Maßnahmenpaket – Juni 2026: Brandbrief aus der JVA Willich I – 13. Juli 2026: Durchsuchung in der JVA Willich I – 14. Juli 2026: Razzia in der JVA Rheinbach – 15. Juli 2026: Sondersitzung des Rechtsausschusses hier im Landtag zu Rheinbach – 21. Juli 2026: Großeinsatz wegen einer angeblich geplanten Meuterei in Siegburg – 23. Juli 2026: Sondersitzung des Rechtsausschusses zu Siegburg – 30. Juli 2026: Meutereiverdacht, bislang nicht bestätigt – 29./30. Juli 2026: Willich wird zum Informationsskandal. Die Durchsuchung vom 13. Juli wurde erst durch Medienberichte des Kölner Stadt-Anzeigers öffentlich. Der Minister hatte den Rechtsausschuss weder am 15. Juli noch am 23. Juli darüber informiert, obwohl beide Sondersitzungen gerade wegen der Lage im NRW-Justizvollzug stattfanden. 16.09.2026 (Christian Dahm [SPD]: Skandal!) Staatssekretärin Daniela Brückner entschuldigte sich bei den Obleuten des Ausschusses. Das Ministerium räumte schriftlich ein, dass eine Unterrichtung angezeigt gewesen wäre. Die Begründung für das Schweigen: Die Durchsuchung innerhalb der JVA sei ergebnislos geblieben und habe sich auf einen einzelnen Beamten bezogen. (Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz: Ja!) – und jetzt aktuell: der spektakuläre Ausbruch aus der JVA Duisburg-Hamborn Herr Minister Limbach, ich sehe Sie lachen. Aber Sie tragen nun einmal für den Justizbereich die Gesamtverantwortung. Sie müssen dafür sorgen, dass diese Fälle restlos aufgeklärt und Maßnahmen ergriffen werden, damit sich so etwas in Zukunft nicht wiederholt. Leider ist zum jetzigen Zeitpunkt das gesamte System überlastet, was solche Vorfälle vermutlich begünstigt. Zum einen gilt es, die hohe Arbeitsbelastung durch eine bessere Personalausstattung zu senken. Leider haben Sie, Herr Minister, sich in der letzten Sitzung des Rechtsausschusses aber eher als Interessenvertreter des Finanzministeriums dargestellt und nicht als echter Justizminister; der Kollege Pfeil hat es gerade näher ausgeführt. Zum anderen dürfen der vielfach baufällige Zustand der Gebäude und die hohen Belegungszahlen nicht zum Dauerzustand werden. Zudem müssen präventive Maßnahmen gegen Korruption in der Landesverwaltung etabliert werden. Die Justiz muss personell, räumlich und finanziell besser aufgestellt werden, damit sich solche Vorfälle konsequent verhindern lassen. Aber alle Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, werden Makulatur bleiben, wenn sich nicht eines dringend ändert. Herr Minister, ich weiß nicht, wie oft ich das hier schon gesagt habe: Werden Sie zum Lobbyisten, zum Vertreter für die gesamte Justiz. Machen Sie im Haushalt bzw. in den Haushaltsberatungen Ihren Rücken endlich stark. Setzen Sie sich gegen den Finanzminister durch. Das muss sein. Sie haben ihn ja gerade gelobt; insofern habe ich die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass er Ihnen vielleicht auch zuhört. Wir wissen, dass es im Rahmen der jetzigen Haushaltssituation nicht einfach ist. Aber es ist notwendig, wenn wir einen sicheren Vollzug und insgesamt eine gut ausgestattete Justiz haben wollen. Das wissen wir alle. Ein Rumgeeiere wie in den letzten Monaten und Jahren darf es nicht mehr geben. Der FDP-Antrag zeigt an einigen Stellen vielleicht einige Schwächen, aber insgesamt ist das vorgeschlagene Maßnahmenpaket sehr zielführend. Aus Landtag diesem Grund stimmen wir diesem Antrag zu. – Recht herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Bongers. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Hanses.
Dagmar Hanses GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Nachdem ich den FDP-Antrag gelesen habe, dachte ich: Okay, jetzt kommt wieder die FDP-Leier vom Kollaps, das Narrativ vom Versagen – die bestehenden Verhältnisse in der Justiz und natürlich insbesondere im Strafvollzug stehen kurz vor dem Weltuntergang. Aber dann kam es in Ihren Redebeiträgen völlig anders, Herr Pfeil. Vielen Dank. Da war sehr Konstruktives dabei. Ich teile Ihre Einschätzung: Wir müssen mehr über die positiven Aspekte des Vollzugs sprechen. So haben Sie es eben gesagt, und dem stimmen wir ausdrücklich zu. Frau Kollegin Bongers, ein Problem, das wir im Vollzug haben, sind die vielen unbesetzten Stellen. Wir wissen, das geht auf die Knochen derer, die dort arbeiten. Wenn viele Kolleginnen und Kollegen fehlen, dann müssen es diejenigen, die da sind, alleine stemmen. Es ist wirklich eine herausforderungsvolle Aufgabe, mit der Klientel 24/7 zu arbeiten. Deshalb gebührt den Beschäftigten unser Dank, und deswegen sind wir auch froh, dass es im Ministerium eine große Kampagne zur Personalgewinnung im Vollzug gibt. Ich möchte aber die beiden Oppositionsfraktionen, die vor mir gesprochen haben, bitten, dass wir beim Vollzug zu einer neuen Sachlichkeit kommen. Wir hatten eine Sondersitzung wegen einer mutmaßlichen Meuterei, die sich dann als keine herausgestellt hat. Ich bin wirklich froh, dass wir im Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen wachsame, aufmerksame Beschäftigte haben, die allen Vorwürfen nachgehen, die hinschauen, die Meldungen ernst nehmen. Ich finde, es ist unsere verantwortungsvolle Aufgabe, das nicht zu skandalisieren, sondern zu schauen, wie Systeme funktionieren können und wie wir die 9.800 Beschäftigten unterstützen können. Wir dürfen nicht zu Pauschalverurteilungen von einzelnen Beschäftigten kommen. Wir wissen, dass der Minister konsequent vorgeht, damit Handys, Drogen oder andere illegale Mittel nicht in die Gefängnisse gelangen. Wir wissen, dass es verschiedene Wege gibt, auf denen das passiert, beispielsweise über Mauerüberwürfe, über Besucher*innen, über Post. Wir gehen fest davon aus, dass wir gemeinsam mit der Landesregierung diese Eintrittsmöglichkeiten eindämmen können. 16.09.2026 Es wird aber nie eine absolute Sicherheit geben. Wenn wir über den Vollzug diskutieren – ich beobachte den Vollzug jetzt schon viele Jahre –, wird auch immer Dinge mit Skandalisierungspotenzial geben. Vielleicht finden wir jetzt, nach den vielen Sondersitzungen in der Sommerpause, einen neuen Weg, gemeinsam über den Vollzug zu sprechen. Dem Antrag der FDP-Fraktion können wir so natürlich nicht zustimmen. Das wäre auch eine Überraschung für Herrn Pfeil gewesen. Aber ich danke trotzdem für Teile Ihrer Wortbeiträge. – Schönen Abend! (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Hanses. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Röckemann.
Thomas Röckemann AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Korruption, Handys, Drogen, ein drohender Aufstand, ein geglückter Ausbruch über Gitter, Fassade und Dach – das sind die Schlagworte, die zurzeit mit Haftanlagen in Euskirchen, Rheinbach, Siegburg und Duisburg-Hamborn in Verbindung gebracht werden. Dabei geht es nicht mehr um einzelne Betriebsstörungen. Hier handelt es sich unserer Ansicht nach um höchstes Führungsversagen, und natürlich muss der grüne Justizminister Verantwortung übernehmen. Denn er verantwortet wie kein Zweiter Organisation, Aufsicht, Personal und Sicherheit im Justizvollzug. Mit dem vorliegenden Antrag werden eine anstaltsübergreifende Sicherheitsrevision, echte Personalbedarfsplanung, klare Meldewege, moderne Sicherheitstechnik und regelmäßige Berichte an den Rechtsausschuss gefordert. Das ist alter Wein in neuen Schläuchen, abgefüllt ausgerechnet von der FDP. Denn Personalmangel, Überlastung, bauliche Defizite und fehlende Steuerung sind im Justizvollzug nicht neu. Die FDP hat dieses Land mitregiert und diesen Kurs lange genug mitgetragen. Sie wissen es, wir wissen es, die Bevölkerung weiß es, und deshalb fliegen Sie aus den Parlamenten. Ganz so weit ist es bei CDU und den Grünen leider noch nicht. Obwohl: Mecklenburg-Vorpommern hat noch nicht gewählt. Lassen wir uns angenehm überraschen. Noch 2022 wurde hierzulande von Schwarz-Grün versprochen, den Justizvollzug personell, räumlich, finanziell und konzeptionell zukunftsfest aufzustellen. Vier Jahre später reden wir über Korruptionsverdacht und über Ermittlungen gegen Bedienstete. Anders als der Minister verdienen unsere Beamten allerdings keinen Generalverdacht. Die Mitarbeiter Landtag halten den Betrieb unter schwierigsten Bedingungen am Laufen. Gerade deshalb brauchen sie Rückendeckung, funktionierende Technik sowie eine Fachaufsicht, die sich vor sie stellt und sie vor dem nächsten Vorfall angemessen behandelt. (Beifall von der AfD) Wenn Strafvollzug nachhaltig durchgeführt werden soll, wird mehr qualifiziertes Personal benötigt. Wenn Handys und Drogen ferngehalten werden sollen, benötigen wir wirksame Kontrollen und moderne Technik. Wenn zudem noch Ausbrüche verhindert werden sollen, muss man wissen, ob Haftraumkontrollen, Werkzeugmanagement, bauliche Sicherheit und Schlüsselverwaltung tatsächlich funktionieren – nicht auf dem Papier, sondern in jeder Anstalt. Die AfD fordert deshalb eine Sicherheitsrevision aller Anstalten: Personalplanung, Nachbelegung, Gefangenenstruktur und Sicherheitslage. Wir fordern klare Melde- und Eskalationswege bis ins Ministerium. Die konsequente Kontrolle verbotener Gegenstände und eine dauerhafte parlamentarische Begleitung des Vollzugs sind ja wohl klar. Ja, wir müssen auch über das Stadtbild in den Gefängnissen sprechen. Fast jeder zweite Gefangene im geschlossenen Vollzug besitzt keine deutsche Staatsangehörigkeit. Das ist keine Randerscheinung. Das zeigt die Dimension des Problems. Wir als AfD sind da auch mal rangegangen. Wer den Justizvollzug entlasten und die Bürger schützen will, der darf nicht nur über Haftplätze, Personal und Sicherheitstechnik sprechen. Ausländische Straftäter ohne Bleibeperspektive müssen nach Verbüßung ihrer Strafe konsequent abgeschoben werden – auf Nimmerwiedersehen! Das schafft Entlastung. Wo es rechtlich möglich ist, muss frühzeitig geprüft werden, ob Freiheitsstrafen im Herkunftsstaat vollstreckt werden können. Im Fazit bleibt festzustellen: Die FDP beschreibt den Schaden, Schwarz-Grün verwaltet ihn, und die SPD hat längst gezeigt, dass sie es auch nicht kann. Wir von der AfD werden es ab der nächsten Wahl besser machen, sobald wir in Regierungsverantwortung stehen. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Träum weiter!) Deshalb werden wir dem Antrag zustimmen – nicht aus Begeisterung, sondern weil die Sicherheit im Justizvollzug nicht bis zur nächsten Wahl warten darf. – Schönen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Röckemann. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Dr. Limbach. 16.09.2026
Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn dieser Debatte das Wichtigste klarstellen: Nordrhein-Westfalen hat einen sicheren Strafvollzug. Die überwältigende Mehrheit der 9.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in unserem nordrhein-westfälischen Justizvollzug ihren Dienst verrichten, leistet tagtäglich unter schwersten Bedingungen eine ehrliche, rechtschaffende und für unsere Gesellschaft ganz wesentliche Arbeit. Dass wir derzeit über Verfehlungen diskutieren, ist schmerzhaft. Aber ein mutmaßliches Fehlverhalten Einzelner darf und wird nicht dazu führen, die Integrität unserer gesamten Belegschaft infrage zu stellen. Es gibt im nordrhein-westfälischen Justizvollzug keine flächendeckende Korruption. Wir haben ein System, das funktioniert und in dem interne Kontrollen greifen. Wo kriminelle Machenschaften auftreten, dulden wir sie nicht. Wir wischen keinen Hinweis beiseite, wir kehren nichts unter den Teppich, sondern wir handeln sofort, transparent und konsequent mit absoluter Nulltoleranz. (Beifall von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Mein Anspruch als Justizminister ist die lückenlose Aufklärung und die konsequente Durchsetzung unseres Rechts. Hundertprozentige Sicherheit gibt es dort, wo Menschen arbeiten, nicht. Aber wir legen die Hürden für kriminelle Einflussnahme so hoch wie irgend möglich. Wir durchleuchten unsere Strukturen von Grund auf und arbeiten Korruptionsgefahren systematisch auf. Wir warten nicht ab, sondern haben ein weitreichendes Maßnahmenpaket längst in die Umsetzung gebracht. Wir haben den Zugang zum offenen Vollzug für Täter der Organisierten Kriminalität drastisch verschärft und Direkteinweisungen gestoppt. Wir haben eine Kooperation mit der Sicherheitskonferenz Ruhr für eine 360-Grad-Analyse zur Aufdeckung möglicher Dunkelfelder geschlossen. Wir werden als harte, aber notwendige Konsequenz zum Schutz unserer ehrlichen Bediensteten landesweite Taschenkontrollen einführen. Bereits Anfang August hat ein unabhängiges Expertenteam seine Arbeit aufgenommen, um den Vollzug systematisch auf korruptionsbegünstigende Strukturen zu analysieren. Das ist keine Kosmetik, meine Damen und Herren. Das ist eine tiefgreifende Analyse, aus der wir handfeste Maßnahmen ableiten werden. Wir handeln proaktiv. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Sie versuchen, den Justizvollzug schlechtzureden. Sie zeichnen ein Bild, das schlichtweg nicht der Realität entspricht und der geleisteten, harten Arbeit im Vollzug in keiner Weise gerecht wird. Was Sie in Ihrem Antrag tun, ist das undifferenzierte Zusammenrühren völlig unterschiedlicher Sachverhalte. Sie nehmen Landtag Ereignisse aus Euskirchen, aus Rheinbach, aus Siegburg und Duisburg, werfen alles in einen Topf und konstruieren daraus plakativ einen angeblichen Kontrollverlust des Staates bei seinen Kernaufgaben. Dieses Vorgehen ist unredlich. Es ist wichtig, dass wir die Sachverhalte genau trennen, anstatt sie unsauber miteinander zu vermengen. In Euskirchen hat die Staatsanwaltschaft lange im Vorfeld, über Jahre hinweg, verdeckt ermittelt. In Rheinbach war der Anstoß für die Ermittlung eine Strafanzeige der eigenen Anstaltsleitung. Hier haben unsere internen Kontrollmechanismen und Meldeketten also ganz konkret und erfolgreich Wirkung gezeigt. In Siegburg haben wir auf einen Hinweis aus der Gefangenschaft reagiert, um unsere Bediensteten vor einem möglichen Angriff zu schützen. Zuletzt mussten wir einen Ausbruch aus Duisburg-Hamborn verzeichnen. Das ist im Übrigen der erste Ausbruch aus dem geschlossenen Vollzug seit fünf Jahren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Hartmut Ganzke [SPD]: Das ist ja mal einen Applaus wert! Das ist einen Applaus wert! – Weitere Zurufe – Unruhe) Das, sehr geehrter Herr Kollege Ganzke, ist die längste Periode ohne einen Ausbruch aus dem geschlossenen Vollzug seit mindestens 40 Jahren. Weiter reichen unsere Statistiken nicht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von der SPD – Zuruf von den GRÜNEN – Hartmut Ganzke [SPD]: Wenn man dafür schon Applaus braucht!) Es sind grundverschiedene Sachverhalte. Wenn ein System von sich aus reagiert, wenn eigene Anstaltsleitungen konsequent Strafanzeigen stellen und Sachverhalte aus dem Inneren heraus gemeldet werden, dann tue ich mich wirklich schwer damit, von einem Kontrollverlust zu sprechen. Im Gegenteil: Es belegt, dass unsere rechtsstaatlichen Mechanismen greifen und wir wachsam sind. Dass Dinge aufgedeckt werden, ist der Beweis dafür, dass wir genau hinschauen. Wer jeden Stein umdreht, der findet manchmal auch etwas. Genau das ist unsere Pflicht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Sie fordern in Ihrem Antrag „eine anstaltsübergreifende präventive Sicherheitsrevision“ und werfen mir vor, ich würde Probleme als neu behandeln. Das geht leider an der Realität vorbei. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Hartmut Ganzke [SPD]: So ähnlich wie Parlamentsreden des Ministers!) Sämtliche Betriebe einer Anstalt werden in regelmäßigen Abständen einer vertieften Prüfung unter-16.09.2026 zogen, unter anderem durch die Hauptgeschäftsprüfung, die Innenrevision, die medizinischen Visitationen oder die Schwerpunktbereichsprüfung im Bereich „Sicherheit und Ordnung“. Und dabei bleibt es nicht, sehr geehrter Herr Pfeil: Die von Ihnen geforderten Strukturüberprüfungen durch Experten und die SiKo Ruhr laufen längst. Sie fordern heute auf dem Papier das, was wir in der Praxis schon längst tun. Wir lassen uns den nordrhein-westfälischen Justizvollzug und die Arbeit unserer Beamtinnen und Beamten nicht von Ihnen schlechtreden. Wir bekämpfen Kriminalität konsequent, wir durchleuchten unsere Strukturen, und wir schützen unsere rechtschaffenden Beschäftigten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister Limbach. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/21214. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/21214 abgelehnt. Wir kommen zu: 16 Forschungsstandort NRW stärken: Investitionsoffensive für Künstliche Intelligenz in der Robotik Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/21202 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Abgeordneten Franken das Wort.
Björn Franken CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Früher war in Nordrhein-Westfalen die Kohle ein Garant für wirtschaftlichen Erfolg. Heute wissen wir: Wohlstand und Wachstum wird es künftig nur noch dort geben, wo Künstliche Intelligenz am effizientesten angewandt wird. Aufgabe einer verantwortungsvollen Politik ist es, den hierfür notwendigen Rahmen zu setzen. Das tun wir in den letzten Jahren mit großem Erfolg auf unserem Weg von der Kohle zur KI. Landtag Die bei uns angesiedelten Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind ein zentraler Bestandteil wegweisender Innovationen. Wissenschaft, Wirtschaft und Politik arbeiten eng zusammen, um zum einen Risiken abzuwägen, aber vor allen Dingen, um die großen Chancen, die die Künstliche Intelligenz bietet, nutzbar zu machen. So hat sich unser Bundesland in den vergangenen Jahren zu einem der führenden Standorte in Europa entwickelt, was Künstliche Intelligenz angeht. Eine zentrale Rolle wird künftig immer mehr die Embodied AI spielen, also Künstliche Intelligenz eingebettet in ein physisches System. Diese KI interagiert mit ihrer Umwelt, sammelt Erfahrungen und lernt aus diesen Erfahrungen. Ein Teil dieser Embodied AI ist die sogenannte KI-basierte Robotik. KI-basierte Robotik made in NRW bietet besonders für unsere Wirtschaft und explizit für den Mittelstand sehr großes Potenzial. Sie ist eine maßgebliche Antwort auf die Herausforderungen der Industrie 4.0 und auf den Fachkräftemangel. Forschung, Entwicklung und der erfolgreiche Transfer KI-basierter Robotik in die Praxis werden immer wichtiger für unsere Wertschöpfung und für unser Bestehen im internationalen Wettbewerb. Ein wichtiges Element ist dabei auch, die neuen Entwicklungen für die Menschen im Land erlebbar und erfahrbar zu machen, damit Ängste und Vorbehalte abgebaut werden können. Bereits heute wird in NRW intensiv zu den für die Wirtschaft relevanten Arbeitsfeldern KI-basierter Robotik geforscht, auch an der Sicherheit solcher Systeme. Doch dafür bedarf es Forschungs- und Applikationslaboren, die den notwendigen Raum für diese Entwicklungen bieten. Deshalb haben sich Forscher der in diesem Bereich führenden Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen – exemplarisch seien hier die Uni Bonn und die RWTH Aachen genannt – in einem Konsortium namens KIRO.NRW zusammengeschlossen. Das Ziel ist der vernetzte Aufbau von Forschungs- und Applikationslaboren. In vier Forschungslaboren, die auf jeweils einen Anwendungsbereich spezialisiert sind, soll ein in der gesamten Bundesrepublik sichtbares Ökosystem der KI-Robotik aufgebaut werden. Hierbei ist auch die Politik gefordert. Wir müssen die richtigen Rahmenbedingungen für diese Forschung und Entwicklung schaffen. Was heißt das konkret? Mit finanziellen Mitteln aus dem NRW-Plan für gute Infrastruktur soll der Zusammenschluss KIRO.NRW bis zu 100 Millionen Euro erhalten. Ein Fokus soll auf dem Auf- und Ausbau souveräner europäischer KI-Hochleistungscluster für Embodied AI gelegt werden. Denn heute wird noch überwiegend Infrastruktur genutzt, die entweder nicht aus europäischen Staaten 16.09.2026 kommt oder nicht auf europäischen Rechtsstandards beruht. Den vom Bund für dieses Jahr geplanten KI-Robotikbooster gilt es bei der landeseigenen Innovationsoffensive einzubeziehen und einzubauen. Die Forschung in KIRO.NRW soll dabei unterstützt werden, den Transfer in die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, den Aufbau neuer Produktionslinien sowie die Qualifizierung von KMUs und Beschäftigten zu gewährleisten. Mit einer Investition in Höhe von 100 Millionen Euro aus dem NRW-Plan wird es uns gelingen, die Forschung und die Entwicklung KI-basierter Robotik zukunftsorientiert zu stärken und damit wichtige Impulse für die Wirtschaft und auf unserem Weg von der Kohle zur KI zu setzen. Daher bitte ich um Zustimmung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Franken. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Eisentraut.
Julia Eisentraut GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! KI ist gekommen, um zu bleiben. Deshalb lautet die zentrale politische Frage unserer Zeit hierzu: Wem dient diese Entwicklung? Unser Anspruch ist klar: Digitalisierung und Künstliche Intelligenz sind kein Selbstzweck, sondern müssen dem Wohl der Menschen dienen. Genau deshalb ist die Förderung von KIRO.NRW so wichtig. Mit 100 Millionen Euro investieren wir in die Fähigkeit Nordrhein-Westfalens, seine eigene Zukunft zu gestalten. Wir stärken Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Wir fördern die Zusammenarbeit mit Unternehmen, und wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass exzellente Forschung konkrete Verbesserungen für den Alltag der Menschen bringt, beispielsweise, dass am Ende KI-gestützte Roboter in der Pflege unterstützen. Genau diese Schritte sind jetzt wichtiger denn je. Denn seit Tagen diskutieren wir über KI-Schreckensszenarien. Dahinter steht ein zentrales Problem: In den letzten Jahren sind nämlich aus technologischen Abhängigkeiten immer häufiger auch politische geworden. Die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz wird in der Öffentlichkeit maßgeblich von Großkonzernen aus den USA und von China geprägt. Wer diese Technologien kontrolliert, beeinflusst zunehmend auch die Regeln, nach denen unsere digitale Gesellschaft funktioniert. Landtag Deshalb müssen wir eben selbst gestalten. Wir müssen unsere eigene Forschung fördern, eigene Innovationen und eigene Antworten auf die großen Fragen unserer Zeit liefern, damit wir entscheiden können, wie diese Technologien eingesetzt werden, und nicht abhängig von Autokraten aus anderen Ländern sind. Die gute Nachricht ist: Europa ist bereits auf diesem Weg. Unsere Forschenden verbinden Innovationen mit Verantwortung – ganz selbstverständlich. Wir setzen auf Fortschritt statt auf Gewinnmaximierung, auf die Rechte und Interessen der Menschen hier vor Ort statt auf Marktbeherrschung. Genau das ist der europäische Weg im Bereich „Künstliche Intelligenz“. Daran arbeiten unsere Unternehmen und Forscher*innen seit Jahren. KIRO.NRW ist ein Baustein einer souveränen Zukunft. Das alles zeigt auch, dass Regulation nicht notwendigerweise eine Innovationsbremse ist. Regulation ist auch der Schutz unserer heimischen Forschung und unserer heimischen Wirtschaft. Manche tun so, als würde jede Regulation Innovation verhindern. Vertrauen entsteht aber doch nicht dadurch, dass wir einfach alles zulassen. Vertrauen entsteht durch klare Regeln und einen klaren Wertekompass. Die größten gesellschaftlichen Schäden in Zusammenhang mit Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz der vergangenen Jahre und auch in der Zukunft werden von Menschen gemacht – von Menschen mit Machtinteressen, Profitstreben und auch politischen Fehlentscheidungen. Es waren Tech-Konzerne und deren mächtige Bosse, die Hass, Desinformation und Polarisierung zum Geschäftsmodell gemacht haben. Es waren politische Entscheidungen, die zugelassen haben, dass einige wenige Unternehmen eine beispiellose Macht über unseren Alltag bekommen haben. Nicht KI entscheidet über die Zukunft unserer Gesellschaft, sondern wir tun das. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob wir Künstliche Intelligenz nutzen. Die entscheidende Frage ist, unter welchen Regeln wir sie nutzen. Fördern wir unsere eigenen Unternehmen und unsere eigenen Wissenschaftler*innen oder machen wir uns abhängig von außen? Wir brauchen deshalb weder Technologiefeindlichkeit noch Weltuntergangsszenarien. Wir brauchen Forschung, wir brauchen Innovation, und wir brauchen den politischen Mut, technologische Entwicklungen demokratisch zu gestalten. Genau dafür ist die Investition, die wir heute in KIRO.NRW diskutieren, ein wichtiger Baustein – für eine Künstliche Intelligenz, die nicht den wenigen nutzt, sondern den Menschen in Nordrhein-Westfalen dient. Dafür werben wir um Zustimmung. – Vielen Dank. 16.09.2026 (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Eisentraut. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt der Abgeordnete Obrok.
Christian Obrok SPD
Verehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Willkommen zur Nachtschicht. „Jede Arbeit, die auch von einer Maschine erledigt werden könnte, ist des Menschen unwürdig.“ Dieser Satz wird dem Science-Fiction-Autor Stanislaw Lem zugeschrieben, und so aktuell wie heute war er wohl selten. Ich war vor ein paar Wochen bei Terra Robotics in Löhne. Kennengelernt habe ich das Unternehmen auf der HANNOVER MESSE, es sitzt in meinem Wahlkreis. Die Robotik, vor allen Dingen die humanoide Robotik war auf der HANNOVER MESSE das Megathema. Für Friedrich Merz haben dort in Hannover die Roboter getanzt. Roboter können aber auch sinnvolle Dinge tun. Bei Terra Robotics in meinem Wahlkreis gibt es Roboterhunde, die Gaslecks aufspüren können. Es gibt autonome Reinigungs- und Transportroboter, humanoide Roboter, die demnächst vielleicht eigenständig die Regale im Supermarkt auffüllen oder – Frau Eisentraut hat es gesagt – in der Pflege helfen können. Das Thema, mit dem sich der Antrag beschäftigt, steht in Teilen bei uns in Ostwestfalen also schon fertig in den Werkshallen. Es ist richtig und gut, dass Sie das Thema aufgreifen. Die Analyse des Antrags teilen wir größtenteils: Ja, Embodied AI, im wahrsten Sinne also verkörperte Künstliche Intelligenz, ist die nächste Entwicklungsstufe. Ja, die Standorte im KIRO-Konsortium von Aachen bis Bielefeld sind stark aufgestellt. Und ja, wir brauchen mehr Rechenkapazität und Rechenkapazität, die nach europäischem Recht betrieben wird. Es ist auch richtig, den KI-Robotikbooster des Bundes bei allem mitzudenken. Natürlich stellen sich dann aber im Beschlussteil auch einige Fragen, denn dort fällt auf, dass die stärksten Begriffe häufig mit den schwächsten Verben in Zusammenhang stehen. Ich möchte vier Punkte herausgreifen. Erstens: die Finanzierung. Im Antrag wird von einer Investitionsoffensive und „von bis zu 100 Millionen Euro aus dem Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur“ geschrieben. Wir haben heute Morgen schon ein bisschen darüber diskutiert, was dieser Plan ist – 31 Milliarden Euro über zwölf Jahre, davon 21 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes. Das ist also in großen Teilen kein eigenes Landesgeld, sondern das sind Bundesmittel, auf die Sie ein Landeswappen kleben. Selbst das ist nicht immer Landtag verbindlich. Es heißt „bis zu“. Es heißt „vorzusehen“. Dort steht vor allen Dingen „im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel“ – keine Fristen, keine Zeiträume, keine Berichtspflichten an dieses Parlament. Zweitens: die Souveränität. Der Antrag will souveräne europäisch betriebene Rechencluster, rechtssicher und gemeinwohlorientiert. Das ist gut. Im Beschluss soll die Landesregierung das aber lediglich „in den Blick“ nehmen. Es fehlt ein Open-Source-Grundsatz für öffentlich finanzierte Software. Es fehlen Vergabekriterien gegen die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern. Klar ist – diesbezüglich sind wir uns auch größtenteils einig –: Datensouveränität ist die neue Energieunabhängigkeit. Dafür braucht es aber klare Regeln und eben keine Prüfaufträge. Drittens – das ist ärgerlich – fehlt die Perspektive der Beschäftigten komplett. Die sind nämlich direkt betroffen, wenn sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen demnächst im besten Fall mit humanoiden Robotern zusammenarbeiten und vielleicht körperlich entlastet werden sollen. Sie sind aber eben erst recht betroffen, wenn ihre Arbeitsplätze langfristig durch humanoide Roboter ersetzt werden sollen. Diese Perspektive komplett außer Acht zu lassen, ist – gelinde gesagt – mutig. (Beifall von der SPD) Im letzten Beschlusspunkt findet sich zwar die Formulierung „Qualifizierung von KMU und Beschäftigten“, das Verb dazu lautet dann auch „unterstützen“, aber es gibt weder Instrumente noch Träger und auch kein Geld. Im gesamten Antrag steht eben kein einziges Wort zur Mitbestimmung, kein Wort zu Betriebsräten, kein Wort zu Gewerkschaften, und das in einem Land, das die Montanmitbestimmung durchgesetzt hat. Deshalb ist die Sorge in den Betrieben aber trotzdem real, erst recht, wo KI angelernt wird und dann Mitarbeitende vielleicht von ihr ersetzt werden. Im Antrag fehlen auch jegliche Instrumente zu Risiko- und Folgenabschätzungen. Auch die Frage, wem die Produktivitätsgewinne aus öffentlich finanzierter Forschung gehören, sollte man wenigstens stellen. Der vierte Punkt – und das ist auch schade, dass der keine Erwähnung findet – ist die Sicherheit. Wir haben eben schon gehört: In den vergangenen Wochen haben aktuelle und ehemalige Sicherheitsforscher verschiedener Unternehmen angemerkt, dass die Kontrolle über diese Systeme nicht garantiert werden kann. Man muss nicht jede Prognose teilen, aber man sollte das auf jeden Fall ernst nehmen. Und bei KI-gestützten humanoiden Robotern ist das auch keine abstrakte Frage mehr. Denn ein Sprachmodell, das sich irrt, schreibt vielleicht eine schlechte Hausarbeit oder einen schlechten Antrag, aber ein Robo-16.09.2026 ter, der sich irrt, steht eben in einer Werkshalle neben Menschen, steuert eine Maschine oder Waffensysteme. Dass das Wort „Sicherheit“ im ganzen Antrag …
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege, die Redezeit.
Christian Obrok SPD
… nicht einmal vorkommt, ist schade. Das ist mit Sicherheit zu wenig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben den Antrag zur direkten Abstimmung eingebracht. Wir werden uns enthalten, nicht, weil wir gegen die Richtung sind, sondern weil der Beschlusstext hinter seiner eigenen Begründung zurückbleibt. Bleiben Sie menschlich. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Obrok. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt die Abgeordnete Müller-Rech.
Franziska Müller-Rech FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, Sie gehen nachts in eine Fabrikhalle. Alles ist stockfinster. An der Produktionslinie stehen keine Menschen und trotzdem wird gearbeitet, Tag und Nacht. Das ist keine Science-Fiction. Xiaomi betreibt in Peking genau diese hochautomatisierten Fabriken heute schon, und in denen sieht es genau so aus. Roboter und KI übernehmen ganz große Teile der Produktion, die Qualitätskontrolle, Transport und Verpackung. Auch Tesla arbeitet daran, humanoide Roboter in den eigenen Produktionen einzusetzen. Das ist genau der industrielle Wettbewerb, in dem wir stehen, in dem die Firmen in Nordrhein-Westfalen stehen. Und das ist der Wettbewerb, an dem wir auch teilnehmen sollten. Die entscheidende Frage lautet daher längst nicht mehr: Kommt KI-Robotik? Sie ist schon da. Die entscheidende Frage ist: Wird sie künftig auch in Nordrhein-Westfalen entwickelt, gebaut und verkauft, oder stehen am Ende zwar auf den Forschungspapieren Adressen aus NRW, aber auf den Produkten Logos aus Amerika und Asien? Mein Anspruch ist: NRW muss der Ort sein, an dem aus Ideen Unternehmen, Produkte und Arbeitsplätze entstehen, dass wir aus Zukunftstechnologien eine starke Wirtschaft für alle machen. Das Ziel dieses Antrags ist richtig, aber beim Weg dahin schießt Schwarz-Grün leider ziemlich planlos aus der Hüfte. NRW hat wirklich die besten Voraussetzungen: Spitzenforschung, einen starken Mittelstand, starke Landtag Hochschulen, Hidden Champions, viele, auch junge Gründerinnen und Gründer mit enormem Know-how. Das kann ein Riesenstandortvorteil sein. Jetzt sagt Schwarz-Grün: Dafür können wir bis zu 100 Millionen Euro investieren. – Das ist erst mal gut. Aber mit Blick auf den Antrag muss ich leider feststellen: Es fehlt ein konkreter Kostenplan, es fehlen transparente Auswahlkriterien, es fehlt ein Betriebskonzept, es gibt keine Klarheit über Folgekosten, und es gibt auch keine messbaren Ziele. Doch wenn wir so viel Geld investieren wollen, dann müssen wir und vor allem die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen wissen, was sie dafür bekommen. Wir haben hervorragende Forscherinnen und Forscher, und dann entstehen auch wichtige Forschungsergebnisse, das steht völlig außer Zweifel. Aber was passiert denn darüber hinaus? Dann gibt es vielleicht einen Bericht und eine Konferenz, und dann haben wir uns wunderbar um den Anfang der Wertschöpfungskette gekümmert, aber danach muss noch mehr passieren. Was passiert denn dann mit dem Rest? Was passiert vor allem am Ende der Wertschöpfungskette? Wer macht denn aus der Forschung ein Produkt? Wer verdient denn am Ende in Nordrhein-Westfalen Geld damit? Aus guten Ideen müssen doch Patente, Ausgründungen, Produkte und auch gut bezahlte Arbeitsplätze entstehen. Sonst passiert wieder das, was in den letzten Jahren ständig passiert ist: Wir finanzieren die Spitzenforschung und andere machen danach damit das Geschäft. (Beifall von der FDP) Deshalb ist es so wichtig, dass wir jetzt dafür sorgen, dass die Wirtschaft schon von Anfang an mit am Tisch sitzt. Gerade der Mittelstand braucht den einfachen Zugang zu neuen Technologien. Der Maschinenbauer aus Ostwestfalen, der Logistiker aus dem Ruhrgebiet, der Automobilzulieferer aus dem Sauerland und der Mittelständler wollen heute wissen: Wie kann mir diese Technologie morgen helfen, produktiver zu werden? Wenn wirtschaftlich tragfähige Produkte entstehen sollen, dann brauchen wir auch eine private Kofinanzierung. Wer Großes schaffen will, der muss alle Akteure mit einbeziehen und konstruktiv mit ihnen zusammenarbeiten. Hinzu kommt, dass sich CDU und Grüne jetzt unmittelbar auf KIRO.NRW und die dort bereits zusammengeschlossenen Standorte festlegen. Das sind hervorragende Einrichtungen, daran habe ich gerade als Bonnerin gar keine Zweifel. Aber bei bis zu 100 Millionen Euro muss es doch erlaubt sein, zu fragen: Nach welchen Kriterien wurde denn hier entschieden? Wer hat denn Alternativen geprüft? Wie können denn weitere Hochschulen, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, Start-ups und Unternehmen auch teilnehmen und vor allem teilhaben? Wir 16.09.2026 wollen keinen geschlossenen Club, der einmal staatliches Geld bekommt und danach die Tür zumacht. Die Welt dreht sich immer schneller, mit oder ohne uns. Ich bin dafür, dass wir die Zukunft umarmen und das Beste aus ihr herausholen, für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen. Aber unser Fokus muss in NRW auch auf der Wertschöpfung liegen. (Beifall von der FDP) Wir wollen, dass aus Spitzenforschung Spitzenprodukte werden. Aber dafür können wir dann nicht einfach 100 Millionen Euro auf der Grundlage eines Dreiseitenantrags ausgeben und anschließend schauen, was dabei herauskommt. Liebe Kolleginnen von CDU und Grünen, das ist zu dünn. Der Antrag gibt auch leider nicht her, wie das gelingen soll, und das finde ich wirklich schade. Da kann ich mich meinem Kollegen Christian Obrok anschließen. Ich fasse zusammen: Die Richtung stimmt, die Ausarbeitung noch nicht, Zukunftstechnologie unbedingt, das Konzept geht noch klüger, aber ohne Zukunft geht es nicht. Deswegen werden wir uns heute hier enthalten. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Müller-Rech. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Beucker.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Man muss der schwarz-grünen Landesregierung eines neiden: ihr tiefes, unerschütterliches Vertrauen in das Phänomen der politischen Wunderheilung. Wir haben hier erst im Juni dieses Jahres den interfraktionellen Enthusiasmus zum Thema „Raumfahrt“ bewundern dürfen. (Lachen von Markus Wagner [AfD]) Eine Kollegin von den Grünen rief uns damals in nahezu heiterer Verzückung zu: Internationale Raumfahrt ist nur mit Nordrhein-Westfalen möglich. (Lachen von Markus Wagner [AfD]) Während man in Düsseldorf noch die Broschüren zu dieser Initiative gestaltete, passierte Anfang September etwas Bemerkenswertes: Ein junges bayerisches Unternehmen brachte von Norwegen aus eine Rakete erfolgreich in den Orbit, unter anderem gefördert mit viel Geld aus der bayerischen Hightech-Agenda. Während Bayern mit Milliarden Fakten schafft und Raketen starten lässt, begnügt sich Schwarz-Grün mit der Rolle des Ankündigungsweltmeisters. Heute spielen wir die nächste Runde dieses Wettbewerbs. Diesmal geht es um Künstliche Intelligenz und Robotik. Die Koalition legt uns eine Investitionsoffensive Landtag – ich zitiere – „im Umfang von bis zu 100 Millionen Euro aus dem Nordrhein-Westfalen-Plan“ vor. In Kenntnis des aktuellen Standes der weltweiten Forschung und wirtschaftlichen Anwendung der KI-Robotik fühlte ich mich beim Lesen dieses Antrags an eine historische Parallele aus der DDR der 70er-Jahre erinnert. Damals prägte Walter Ulbricht, die Überlegenheit des deutschen Sozialismus gegenüber dem westlichen Kapitalismus meinend, folgendes unvergessliches Diktum: Dem Sozialismus gelänge hier das Kunststück, zu überholen, ohne einzuholen. (Heiterkeit von Markus Wagner [AfD] und An- dreas Keith [AfD]) CDU und Grüne haben diesen kommunistischen Zaubertrick offensichtlich wiederentdeckt. Aber wie sieht die weltweite Situation aus? In den USA fließen beispielsweise Hunderte Milliarden Dollar in physische KI. China investiert schätzungsweise umgerechnet bis zu 400 Milliarden US-Dollar in Robotik und physische KI. Experten warnen eindringlich davor, dass Deutschland verarmt und zu einem bloßen akademischen Forschungsmuseum verkommt. Wir leisten uns an unseren Universitäten in NRW mit Steuergeldern eine exzellente Grundlagenforschung, besitzen aber im eigenen Land kaum noch Industrie, die die Ergebnisse verwerten könnte. Meine Kritik richtet sich nicht gegen die herausragenden Köpfe an unseren heimischen Hochschulen und Instituten; ganz im Gegenteil: Als Vorsitzender des Wissenschaftsausschusses ziehe ich meinen Hut vor dem, was in NRW bereits heute geleistet wird. Unser Bundesland besitzt eine eigenständige Kombination aus anwendungsnaher Forschung, starker Industrie, Logistikkompetenz, Medizin- und Agrarrobotik, KI-Transferstrukturen sowie spezialisierter Integratoren. Blicken wir an die RWTH Aachen, die gemeinsam mit Partnern Pionierarbeit für kognitive und humanoide Robotik leistet. Blicken wir an die Uni Bonn, an der Wissenschaftler für ihre Forschung zu autonomen, intelligenten Systemen und Agrarrobotik weltweit Anerkennung erfahren. Selbst im Mittelstand zeigen Pioniere wie igus in Köln-Porz mit erschwinglicher sogenannter kollaborativer Robotertechnik, welches Potenzial in diesem Land steckt. Unsere nordrhein-westfälischen Forscher, Ingenieure und Tüftler sind Weltklasse, aber die Bedingungen seitens dieser Landesregierung sind es nicht. Was setzt der vorliegende Antrag diesem strukturellen Drama entgegen? Anstatt die im weltweiten Vergleich der Investitionen nahezu lächerlich geringen Mittel zu bündeln, um einigermaßen schlagkräftige universelle Basismodelle zu entwickeln, zersplittern Sie die versprochenen und wohlgemerkt nicht garantierten 100 Millionen Euro auf vier akademische 16.09.2026 Branchensilos: etwas Agrar, etwas Bau, etwas Medizin, etwas Logistik. Das ist die Fortschreibung nordrhein-westfälischer Bedenkenträger- und Kirchturmpolitik. Dabei müsste es doch heißen: klotzen und nicht kleckern. „Überholen, ohne einzuholen“ ist damals an der Wirklichkeit gescheitert. Die Finanzierung von disruptiven technischen Neuerungen aus vorhandenen Mitteln wird zweifellos ebenso scheitern. Das Gefährliche an diesem Antrag ist der erzeugte Schein, dass dieser vergleichsweise geradezu mickrige Betrag auch nur annähernd ausreichen würde. Daher lehnen wir den Antrag ab und appellieren an die Landesregierung: Schaffen Sie stattdessen die Rahmenbedingungen für eine wirklich kommerziell wettbewerbsfähige Industrie in Nordrhein-Westfalen. – Danke. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Abgeordneter Dr. Beucker. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Brandes.
Ina Brandes
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin natürlich ausgesprochen dankbar für diesen enorm wichtigen Antrag, der genau zur richtigen Zeit kommt und Dinge zusammenbringt, die in unserer Wissenschaft und Wirtschaft gerade virulent sind. Es ist mehrfach gesagt worden: In der Robotik, in der Embodied AI wird es den nächsten großen technologischen Durchbruch geben. Das sagen alle, die etwas davon verstehen. Das wird also auch der nächste Durchbruch sein, mit dem wirtschaftliches Wachstum und Innovationskraft gestärkt werden können. Das sind beides Dinge, die wir in Deutschland aktuell sehr nötig haben. Gleichzeitig erleben wir international eine Debatte über die Sicherheit von Künstlicher Intelligenz, die deutlich macht, wie wichtig es ist, dass wir eine öffentlich finanzierte Forschung und Institute haben, die der Marktkapitalisierungslogik der amerikanischen Konzerne und dem demokratiefeindlichen Handeln der chinesischen Konzerne etwas entgegensetzen können. Gerade die aktuelle Debatte über Künstliche Intelligenz ist ein Grund, warum dieser Antrag eine gute Sache ist. (Beifall von Julia Eisentraut [GRÜNE]) – Sie können ruhig klatschen, ich will Sie daran zu dieser späten Uhrzeit wirklich nicht hindern. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zuruf von der SPD: Wow!) Gleichzeitig kann die Robotertechnologie natürlich dabei helfen, tiefgreifende Probleme zu lösen, die wir Landtag in diesem Land haben, vor allen Dingen den Fachkräftemangel. Die Rahmenbedingungen, die für Robotik im Moment exzellent sind, treffen in Nordrhein-Westfalen auf eine Forschungslandschaft, die mit einigen der weltbesten Forscherinnen und Forscher in diesem Bereich sehr gut aufgestellt ist. Ich bin froh, dass wir mit Mitteln aus dem NRW-Plan für gute Infrastruktur in der Lage sind, diese Arbeit zu unterstützen. Ich war angesichts der extrem interessanten Rahmenbedingungen, die wir in diesem Bereich haben, gespannt und interessiert daran, zu erfahren, welche Haare die Opposition in der Suppe finden würde. Ich will auf zwei Dinge eingehen, die tatsächlich Unsinn waren, weil ich nicht will, dass sich das verfestigt. (Christian Dahm [SPD]: Was?) Ein Punkt ist der Aspekt, dass Sicherheit nicht mitgedacht worden sei. Der Kern des Konsortiums ist das Lamarr-Institut für Maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz, das sich den ganzen Tag mit nichts anderem beschäftigt als mit vertrauenswürdiger Künstlicher Intelligenz. (Unruhe) Kurzer Hinweis an die sozialdemokratischen Abgeordneten: Wenn Sie es vorhin schon falsch gesagt haben, dann hören Sie mir doch jetzt wenigstens zu. Ich habe dafür wirklich wenig Verständnis. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Diese Dinge verfestigen sich ja. Wir in Nordrhein-Westfalen haben eins der führenden KI-Zentren, das sich mit nichts anderem beschäftigt als mit sicherer, vertrauenswürdiger Künstlicher Intelligenz. Deswegen wäre ich dankbar, wenn wir zur Kenntnis nehmen würden, dass das integraler Bestandteil und Sinn dieser ganzen Übung ist. (Beifall von den GRÜNEN – Christian Obrok [SPD]: Steht ja nicht im Antrag!) Ja, nicht alles, was zur Allgemeinbildung gehört, steht im Antrag. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Hei- terkeit von den GRÜNEN) Der andere Punkt ist die angebliche Wirtschaftsferne dieses Antrags. Ich will einmal sagen: Einige der maßgeblichen Beteiligten dieses Antrags sind Fraunhofer-Institute, allen voran das Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik IML in Dortmund. Das ist eines der ausgründungsstärksten Institute, die wir in diesem Land haben, … (Zuruf: Das habe ich mir angeguckt!) – Das will ich hoffen. … mit sehr interessanten Start-ups, die in einem wirklich hohen Tempo aus diesem Institut heraus 16.09.2026 gegründet worden sind. Auch darüber braucht man sich also keine Sorgen zu machen. Der dritte Punkt ist: Wir investieren hier in Infrastruktur. Das heißt: Natürlich wird das, was wir hier herstellen, anderen wissenschaftlichen Institutionen und anderen Institutionen zur Verfügung gestellt werden können. Warum denn auch nicht? Es geht um Investitionen in Infrastruktur und nicht um abgeschlossene Einheiten. Der letzte Punkt: Die ganze Übung ist voll an die „Hightech Agenda Deutschland“ des Bundes anschlussfähig, die, wie wir alle wissen, extrem transferorientiert ist. Das heißt: Wenn wir hier einen zu großen Transferhebel reingeschrieben hätten, dann würden wir für dasselbe, was der Bund schon fördert, Geld ausgeben, was im Sinne der Steuerzahler keine gute Sache wäre. Wir haben eine ganze Reihe von sehr vielversprechenden Bewerbungen für die „Hightech Agenda Deutschland“, für die Robo-Hubs aus NRW, die wir natürlich alle unterstützen, die wir auch kofinanzieren werden und bei denen es praktisch nur noch um Transfer gehen wird. Das wird auf dieser exzellenten Infrastruktur, die wir unseren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit diesem Antrag werden bauen können, aufbauen. Ganz herzlichen Dank für diese Initiative. Wir haben Nordrhein-Westfalen damit vorangebracht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Ministerin Brandes. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/21202. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen von SPD und FDP. Damit ist der Antrag Drucksache 18/21202 angenommen. Wir kommen zu: 17 Zweites Gesetz zur Änderung des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/19693 Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 18/20486 Änderungsantrag Landtag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/21344 zweite Lesung Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 1). Wir kommen daher direkt zu den Abstimmungen. Wir stimmen erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/21344 ab. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/21344 angenommen. Wir stimmen zweitens über den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/19693 ab. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/20486, den Gesetzentwurf Drucksache 18/19693 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache Nummer 18/19693 selbst in der soeben geänderten Fassung und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/19693 in der soeben geänderten Fassung angenommen und verabschiedet. Wir kommen zu: 18 Gesetz zur Modernisierung der Hochschulen für den öffentlichen Dienst Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/21223 erste Lesung Herr Minister Reul hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 2). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Somit kommen wir direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/21223 an den Innenausschuss – federführend –, an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Rechtsausschuss. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer 16.09.2026 enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 19 Viertes Gesetz zur Entlastung von Bürgern und Wirtschaft in NRW – Gesetz zur Gewährungsleistung und Vereinfachung des Gemeingebrauchs (Gemeingebrauchsgesetz – GGVG NRW) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/21224 erste Lesung Herr Minister Liminski hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 3). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/21224 an den Hauptausschuss – federführend –, an den Innenausschuss sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 20 Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (2. GlüÄndStV 2021) Antrag der Landesregierung auf Zustimmung gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 18/21225 erste Lesung Eine Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags auf Zustimmung zu diesem Staatsvertrag Drucksache 18/21225 an den Hauptausschuss – federführend –, an den Innenausschuss sowie an den Haushaltsund Finanzausschuss. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: Landtag 21 Erstes Gesetz zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/21226 erste Lesung Frau Ministerin Schäffer hat ihre Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 4). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/21226 an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen – federführend –, an den Ausschuss für Heimat und Kommunales sowie an den Innenausschuss. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 22 Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (Nordrhein-Westfälisches Windenergieflä- chenbedarfsgesetz – NRW-WindBG) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/21227 erste Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 5). Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/21227 an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Wer stimmt dagegen? – Auch niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 23 Gesetz zur Weiterentwicklung des Landesforstgesetzes und anderer Rechtsvorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/21228 erste Lesung 16.09.2026 Frau Ministerin Gorißen hat ihre Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 6). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/21228 an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 24 Viertes Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/21208 erste Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 7). Wir stimmen daher ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/21208 an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 25 NRW muss funktionieren: Attraktivitätsoffensive für den öffentlichen Dienst Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/21199 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/21199 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend –, an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses, an den Ausschuss für Heimat und Kommunales, an den Innenausschuss sowie an den Rechtsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschluss-Landtag empfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 26 Jahresbericht 2025 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2024 Vorlage 18/4088 In Verbindung mit: Vorlage der Haushaltsrechnung 2023 Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags Drucksache 18/12350 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushaltskontrolle Drucksache 18/20860 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zu den Abstimmungen. Über die beiden Nummern der Beschlussempfehlung ist getrennt abzustimmen. Wir stimmen erstens ab. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle empfiehlt in Nr. 1 der Beschlussempfehlung Drucksache 18/20860, die vom Ausschuss für Haushaltskontrolle festgestellten Sachverhalte, die Beschlüsse über einzuleitende Maßnahmen und die dafür gesetzten Termine sowie die ausgesprochene Missbilligung gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung zu bestätigen. Wer stimmt der Empfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist die Empfehlung in Nr. 1 der Drucksache 18/20860 angenommen. Wir stimmen zweitens ab. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle empfiehlt in Nr. 2 der Beschlussempfehlung Drucksache 18/20860, der Landesregierung für die Haushaltsrechnung 2023 Drucksache 18/12350 im Zusammenhang mit dem Jahresbericht 2025 des Landesrechnungshofes Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfung im Geschäftsjahr 2024 Vorlage 18/4088 gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Art. 86 Landesverfassung die Entlastung zu erteilen. Wir kommen deshalb zur Abstimmung über die Erteilung der Entlastung. Wer stimmt der Entlastung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. 16.09.2026 Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Landesregierung gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Art. 86 Landesverfassung Entlastung erteilt. Wir kommen zu: 27 Jahresbericht 2026 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2025 Vorlage 18/5463 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der Unterrichtung Vorlage 18/5463 an den Ausschuss für Haushaltskontrolle. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 28 Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofs NRW (Einzelplan 13) gemäß § 101 LHO für das Haushaltsjahr 2023 Vorlage 18/5118 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushaltskontrolle Drucksache 18/20025 Eine weitere Beratung ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit unmittelbar zur Abstimmung. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle empfiehlt in Drucksache18/20025, für die Rechnung des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen – Einzelplan 13 – des Haushaltsjahres 2023 gemäß § 101 Landeshaushaltsordnung die Entlastung zu erteilen. Wer stimmt dieser Entlastung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Empfehlung Drucksache 18/20025 angenommen und gemäß § 101 Landeshaushaltsordnung die Entlastung erteilt. Wir kommen zu: 29 Verfassungsgerichtliches Verfahren VerfGH 108/25 Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 18/21306 Landtag Eine Debatte ist hierzu nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/21306, zu dem Verfahren Verfassungsgerichtshof 108/25 derzeit keine Stellung zu nehmen. Wir stimmen über diese Empfehlung ab. Wer stimmt der Empfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit schließt sich der Landtag der Empfehlung des Rechtsausschusses an. Wir kommen zu: 30 Wahl von Schriftführern und stellvertretenden Schriftführerinnen des Landtags Nordrhein-Westfalen Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/21221 In dem Wahlvorschlag sind mehrere Personen benannt. Ich gehe davon aus, dass über diese im Rahmen verbundener Einzelabstimmungen, also in einer Abstimmung, entschieden werden kann. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/21221 angenommen. Wir kommen zu: 31 In den Ausschüssen erledigte Anträge Übersicht 43 gemäß § 82 Abs. 2 GO Drucksache 18/21238 Die Übersicht 43 enthält Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse aus den Ausschüssen. Ich lasse nun über die Bestätigung der Übersicht 43 abstimmen. Wer stimmt dieser Übersicht zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit sind die in Drucksache 18/21238 enthaltenen Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse bestätigt. Wir kommen zu: 16.09.2026 32 Beschlüsse zu Petitionen Übersicht 18/38 gemäß § 97 Abs. 8 GO LT NRW Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. Ihnen liegen mit der Übersicht 38 die Beschlüsse zu Petitionen vor. (Unruhe bei der CDU – Dr. Günther Bergmann [CDU]: Weitermachen!) – Weitermachen galt auch für mich, Herr Kollege Bergmann? – Danke. (Zurufe – Heiterkeit) Ihnen und auch Ihnen, Herr Dr. Bergmann, liegen mit der Übersicht 38 die Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir abstimmen. Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Wer stimmt den Beschlüssen des Petitionsausschusses zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses in Übersicht 38 bestätigt. Die letzte Mappe ist meine Lieblingsmappe. Wir sind am Ende der heutigen Sitzung. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend. Wir sehen uns morgen in alter Frische wieder. Ich schließe die Sitzung. Schluss: 22:09 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GO LT NRW) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. Landtag Anlage 1 Zu TOP 17 – Zweites Gesetz zur Änderung des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes – zu Protokoll gegebene Reden
Dr. Benjamin Limbach
Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes schließt eine Lücke: Das Verfahren zur Besetzung wichtiger Justizämter wird erstmals gesetzlich näher vorgegeben. Die Landesregierung löst damit ihr Versprechen ein, die Stellenbesetzung von Spitzenämtern in der Justiz künftig noch klarer und transparenter zu regeln. Die Änderungen folgen dabei ganz maßgeblich den Empfehlungen der hochrangig mit Praktikern besetzten Expertengruppe zur Reform der Besetzung von Spitzenämtern in der Justiz. Der bisherige Zustand ist vielfach und auch zu Recht kritisiert worden. Die Vergabe richterlicher und staatsanwaltschaftlicher Ämter ist derzeit nicht oder nur sehr lückenhaft gesetzlich bestimmt. Das gilt insbesondere auch für die Besetzung wichtiger Leitungsämter in der Justiz, der sogenannten Spitzenämter. In der Praxis hat dies immer wieder zu Unsicherheit und Streitigkeiten geführt. Deshalb ist eine vom Ministerium der Justiz eingesetzte, breit aufgestellte Arbeitsgruppe im letzten Jahr gebeten worden, konkrete Änderungen vorzuschlagen. Die Arbeitsgruppe hat dem entsprochen und zu Beginn des Jahres ihren Abschlussbericht mit mehreren Empfehlungen vorgelegt. Diese fachlichen Empfehlungen werden mit dem Gesetzentwurf nahezu vollständig aufgegriffen und umgesetzt. Den Mitgliedern der Arbeitsgruppe sei an dieser Stelle nochmals für ihre wichtigen Impulse und Vorschläge gedankt! Worum geht es im Einzelnen bei den Änderungen? Das Verfahren zur Vergabe von Richter- und Staatsanwaltsämtern wird künftig in seinen wesentlichen Zügen unmittelbar gesetzlich geregelt. Bislang fehlte es an solchen gesetzlichen Vorgaben. Dabei werden klare und transparente Regelungen eingeführt: Erstens: Bewerbungen können künftig nur noch innerhalb einer einmonatigen Ausschlussfrist eingereicht werden. Dies schafft Klarheit über das Bewerberfeld. Streitigkeit darüber, bis wann Bewerbungen berücksichtigt werden können, werden vermieden. Zweitens wird der Abbruch von Besetzungsverfahren eng begrenzt und klarer geregelt. Auch das 16.09.2026 hat in der Vergangenheit zu Unsicherheiten geführt. Drittens: Bei Spitzenämtern – gemeint sind hier die Leitungen der oberen Landesgerichte und der Generalstaatsanwaltschaften – werden bei gleich benoteten Beurteilungen Auswahlgespräche vor einer eigens hierfür eingerichteten Kommission geführt. Dies verbreitert die Entscheidungsgrundlage. Die Akzeptanz der Personalauswahl wird gestärkt. Viertens: Die zur Mitbestimmung berufenen Richter- und Staatsanwaltsvertretungen werden früher in das Auswahlverfahren eingebunden. Sie können damit effektiver ihre Mitbestimmungsrechte ausüben. Darüber hinaus werden mit dem Gesetz Klarstellungen vorgenommen, die der höchstrichterlichen Rechtsprechung Rechnung tragen. Insbesondere wird – dem Änderungsantrag der Fraktionen folgend – bestimmt, wann eine ausreichende tatsächliche Grundlage für eine dienstliche Beurteilung besteht. Auch dies dient der Klarstellung und führt ebenfalls zu mehr Rechtssicherheit in Besetzungsverfahren. Die nun vorgesehene gesetzliche Regelung des Besetzungsverfahrens ist in dieser Form im bundesweiten Vergleich – soweit ersichtlich – bislang einmalig. Die Änderungen stärken die Justiz, sie stärken die richterliche Mitbestimmung sowie die Transparenz und damit Akzeptanz von Personalentscheidungen. Schließlich – und das kann man in diesen Tagen nicht genug betonen – sind die klaren gesetzlichen Regelungen bei der Besetzung von Justizämtern ein wichtiger Beitrag zur Resilienz der Justiz.
Angela Erwin CDU
Personalentscheidungen in der Justiz sind von besonderer Bedeutung. Mit ihnen entscheiden wir auch darüber, wer künftig Verantwortung in unserem Rechtsstaat übernimmt. Diese Entscheidungen müssen nach klaren Regeln erfolgen und für alle Beteiligten nachvollziehbar sein. Genau darum geht es bei diesem Gesetzentwurf. Wir schaffen eine wichtige gesetzliche Grundlage für die Besetzung von Richter- und Staatsanwaltsstellen in Nordrhein-Westfalen. Im Mittelpunkt stehen dabei klare Auswahlverfahren, die Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen stärken. Diese Entscheidungen müssen fachlich richtig, fair und für alle Beteiligten nachvollziehbar sein. Genau dafür schaffen wir mit diesem Gesetzentwurf die notwendigen Voraussetzungen. Landtag Was ändert sich dabei konkret? Die bisher per rudimentär per Verordnung und basierend auf verschiedentlicher Rechtsprechung basierenden Verfahren für Beförderungen von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten werden erstmals umfassend gesetzlich geregelt. Dazu gehören klare Vorgaben für das Bewerbungsverfahren sowie die Einführung strukturierter Auswahlgespräche bei Vergabe von Spitzenämtern – und zwar dann, wenn mehrere Bewerberinnen oder Bewerber gleich gut beurteilt wurden. Die dienstliche Beurteilung bleibt auch künftig die wichtigste Grundlage jeder Personalentscheidung. Daran halten wir fest. Leistung bleibt das entscheidende Kriterium. Gerade bei Führungspositionen kommt es vor, dass mehrere Bewerberinnen oder Bewerber gleich gut beurteilt wurden. Dann braucht es ein faires, transparentes und nachvollziehbares Verfahren, um zu einer Entscheidung zu kommen. Genau dafür schaffen wir mit dem strukturierten Auswahlgespräch ein ergänzendes Instrument. Ich möchte das an einem Beispiel verdeutlichen: Stellen wir uns zwei Richterinnen vor, die sich auf dieselbe Leitungsfunktion bewerben. Beide verfügen über langjährige Berufserfahrung und beide sind hervorragend dienstlich beurteilt. Trotzdem können ihre beruflichen Profile sehr unterschiedlich sein. Die eine Richterin hat sich vielleicht über Jahre einen Namen damit gemacht, auch besonders schwierige und komplexe Verfahren fachlich ausgezeichnet zu bearbeiten. Sie verfügt über enormes juristisches Wissen, arbeitet ausgesprochen präzise und findet auch in komplizierten Rechtsfragen überzeugende Lösungen. Die andere Bewerberin bringt möglicherweise andere Stärken mit. Sie hat in verschiedenen Bereichen der Justiz gearbeitet, unterschiedliche Aufgaben und Perspektiven kennengelernt und bereits Führungserfahrung gesammelt. Sie kommuniziert klar, kann Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren und versteht es, unterschiedliche Interessen zusammenzuführen. Beide können hervorragende Juristinnen sein. Für eine Leitungsfunktion stellt sich aber zusätzlich die Frage: Welche Kompetenzen verlangt gerade dieses Amt? Bei einem Präsidentenamt können Führungsstärke, Kommunikation, Organisation und Erfahrung in unterschiedlichen Bereichen ein besonderes Gewicht haben. Bei einer anderen Stelle können wiederum andere Fähigkeiten entscheidend sein. 16.09.2026 Ein strukturiertes Auswahlgespräch kann helfen, genau diese Kompetenzen genauer in den Blick zu nehmen und anhand des konkreten Anforderungsprofils zu bewerten. Die dienstlichen Beurteilungen und die bisherigen Leistungen bleiben dabei die Grundlage der Auswahl. Das Gespräch liefert zusätzliche Erkenntnisse für die Fälle, in denen mehrere Bewerberinnen und Bewerber auf dieser Grundlage gleichauf liegen. Eine starke Justiz lebt von den Menschen, die in ihr Verantwortung übernehmen. Sie lebt aber ebenso von klaren, verlässlichen und transparenten Verfahren. Denn nachvollziehbare Verfahren schaffen Akzeptanz. Und nachvollziehbare Entscheidungen stärken das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Genau darum geht es heute. Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir mehr Transparenz, mehr Rechtssicherheit und mehr Nachvollziehbarkeit bei wichtigen Personalentscheidungen. Damit stärken wir das Vertrauen in unsere Justiz – und damit auch in unseren Rechtsstaat. Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung.
Sonja Bongers SPD
Wir haben über den vorliegenden Gesetzentwurf bereits hier im Plenum, aber auch im Rechtsausschuss diskutiert. Es ist klar, dass Besetzungsverfahren und Beförderungen klarer gesetzlich geregelt werden müssen. Aktuell sind Besetzungsverfahren nicht normiert, was zur Rechtsunsicherheit führen kann, soweit für das Besetzungsverfahren konkrete Vorgaben in der Rechtsprechung fehlen oder die Rechtsprechung divergiert. Minister Limbach ist dann auch die Besetzung des so wichtigen Präsidentenposten am OVG völlig aus dem Ruder gelaufen. Das Innenministerium hat eine rechtswidrige Beurteilung erstellt, um ein politisch vorweg festgelegtes Ergebnis auch durchsetzen zu können. Ergebnis? Ein PUA musste eingesetzt werden und die massiven Fehler der Regierung offenbaren. Die Landesregierung musste im Ergebnis der Arbeit des PUA einen Kabinettsbeschluss aufheben und es wurde jemand Präsident des OVG, den sie in der Koalition nicht wollten. Wie geeignet dieser Kandidat von Anfang an war, wird aktuell auch dadurch sichtbar, dass dieser jetzt auch noch Präsident des Bundesverwaltungsgerichts werden soll. Wir finden es sinnvoll, dass mit diesem Gesetzentwurf eine Lösung gefunden wird. Aus diesem Grund stimmt meine Fraktion sowohl dem Gesetzentwurf als auch dem Änderungsantrag der Koalition zu – genauso wie wir es bereits im Rechtsausschuss getan haben. Wir hätten uns sicher noch Landtag mehr vorstellen können. Aber da, wo wir in der Justizpolitik sehen, dass es in die richtige Richtung geht, stimmen wir zu und sind nicht einfach dagegen, nur weil es von der Koalition kommt.
Dagmar Hanses GRÜNE
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes schaffen wir erstmals eine transpatente, gesetzliche Grundlage für die Besetzungsverfahren bei richterlichen und staatsanwaltlichen Beförderungsämtern. Unser Rechtsstaat braucht eine starke und unabhängige Justiz. Deshalb braucht es auch sehr klare Regeln für Beförderungen von Richter*innen und Staatsanwält*innen. Die bisherigen Verfahrensregeln waren jedoch nur durch Verwaltungsvorschriften und Rechtsprechung geregelt. Richter*innen und Staatsanwält*innen tragen eine enorme Verantwortung für unsere Demokratie. Mit dieser Reform geben wir ihnen Rückenwind, indem wir die Verfahren objektiv, fair und vorhersagbar gestalten. Die Änderung bringt wesentliche Regeln dorthin, wo sie hingehören: ins Gesetz. Dadurch ergaben sich Unsicherheiten, die mit dem Gesetz in Zukunft beseitigt sind. Mit der Änderung des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes legt die Landesregierung nun deutlich fest 1. Wann der Bewerbungsschluss ist. 2. Unter welchen Voraussetzungen Verfahren abgebrochen werden können. 3. Wie mit Beurteilungen bei längeren Abwesenheiten umzugehen ist. Somit wird unter anderem eine verbindliche Bewerbungsfrist geschaffen für die Beförderungsverfahren. Das sorgt für gleiche Bedingungen für alle Bewerber*innen und beschleunigt durch diese Klarheit auch das Verfahren. Schneller und klarer sollen die Besetzungsverfahren aber auch durch das Beschleunigungsgebot werden. Sind Stellen in der Justiz zu lange offen, bietet das sowohl eine Angriffsfläche für das jeweilige Gericht oder die Staatsanwaltschaft, aber sorgt eben auch für alltägliche Verzögerungen durch nicht vorhandenes Personal an Schlüsselpositionen. Aus diesem Grund stärkt die gesetzliche Vorgabe einer zügigen Auswahl ganz klar die Justiz. Wir führen eine Kommission für Auswahlgespräche für Bewerber*innen auf Spitzenpositionen mit annähernd gleicher Qualifikation ein. Denn wenn die Beurteilungen nahezu identisch sind, braucht es zusätzliche objektivierte Entscheidungsgrundlagen. 16.09.2026 Auch sind Gründe für Verfahrensabbrüche nunmehr gesetzlich geregelt. Denn wer über Beförderungen entscheidet, muss sich auf klare Regeln stützen können. Auch für den Fall von nachträglichen Beurteilungen gibt es nun eine gesetzliche Grundlage: Damit niemand wegen Elternzeit oder Freistellung benachteiligt wird, ist die nachträgliche Erstellung von Beurteilungen jetzt offiziell im Gesetz verankert. Wir machen die Justiz hiermit ein Stück transparenter und stärken damit auch das Vertrauen in das und Vertrauen von Richterinnen und Staatsanwältinnen, die sich tagtäglich für unseren Rechtsstaat einsetzen. Unsichere Verfahren untergraben das Vertrauen in die Justiz. Diese Reform schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten, von den Bewerber*innen bis zu den Menschen vor Gericht. Das ist Rechtsstaat in Reinform.
Dr. Werner Pfeil FDP
Seit Jahren haben wir mit allen parlamentarischen Mitteln darauf gedrängt, ein transparentes Verfahren für die Besetzung Oberer Richterstellen und Stellen bei den Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen zu etablieren. Das Verfahren zur Besetzung richterlicher und staatsanwaltlicher Beförderungsämter ist bisher nicht ausreichend gesetzlich normiert. Gerade im Hinblick darauf, dass in naher Zukunft ein erneutes wichtiges Besetzungsverfahren zu erwarten ist, ist hier eine schnelle Regelung von Bedeutung. Dem Gesetzesentwurf haben wir daher bereits im Juni 2026 zugestimmt. Der Rechtsausschuss hat ihn in seiner Sitzung vom 8. Juli 2026 einstimmig angenommen. Die vorliegenden Änderungen konkretisieren, wann eine Beurteilung zu erstellen ist. Es erscheint sinnvoll, Tätigkeiten unter drei Monaten hiervon auszunehmen. Teilzeitbeschäftigungen werden richtigerweise berücksichtigt. Wir stimmen dem Änderungsantrag daher ebenfalls zu.
Thomas Röckemann AfD
Wenn der Staat Beförderungsämter in der Justiz besetzt, geht es nicht um irgendeinen Verwaltungsablauf. Es geht um die Durchsetzung eines zentralen Verfassungsgebots: den Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung – nach Artikel 33 Absatz 2 unseres Grundgesetzes. Gerade in der Justiz muss dieses Gebot nicht nur richtig gemeint, sondern auch rechtssicher aus-Landtag gestaltet sein. Denn Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tragen Verantwortung für Rechtsfrieden, Freiheit und Sicherheit. Wer ihre Beförderung vorbereitet und entscheidet, muss deshalb klare Regeln anwenden, Entscheidungen nachvollziehbar begründen und ein Verfahren gewährleisten, das den Beteiligten Vertrauen gibt. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt an einer tatsächlichen und seit Langem erkennbaren Schwachstelle an. Wesentliche Fragen der Besetzung richterlicher und staatsanwaltlicher Beförderungsämter waren bislang nur punktuell gesetzlich geregelt. Im Übrigen war man auf Rechtsprechung und Verwaltungsvorschriften angewiesen. Das mag im Alltag eine Zeit lang handhabbar gewesen sein. Ein wirklich befriedigender Dauerzustand war es aber nicht. Denn dort, wo Grundrechtspositionen und der Bewerbungsverfahrensanspruch berührt sind, dürfen die wesentlichen Spielregeln nicht allein in Verwaltungsvorschriften, Erlassen oder der nachträglichen gerichtlichen Klärung stehen. Der Gesetzgeber muss Verantwortung übernehmen. Genau das geschieht mit diesem Gesetz – und deshalb stimmen wir als AfD-Fraktion dem Gesetzentwurf zu. Der Rechtsausschuss hat die Vorlage bereits einstimmig angenommen. Dass die AfD-Fraktion dort zugestimmt hat, ist folgerichtig. Wir haben die Regelungen sachlich geprüft. Sie bringen mehr gesetzliche Klarheit in ein Verfahren, das für die Funktionsfähigkeit unserer Justiz von erheblicher Bedeutung ist. Besonders wichtig ist erstens die verbindliche Bewerbungsfrist. Ein Beförderungsverfahren braucht einen klaren zeitlichen Rahmen. Für alle Beteiligten muss feststehen, bis wann eine Bewerbung einzureichen ist und unter welchen Voraussetzungen eine Wiedereinsetzung möglich ist. Das schafft Verlässlichkeit. Es verhindert zugleich, dass über die Reichweite eines laufenden Bewerberfeldes erst im Nachhinein gestritten werden muss. Zweitens ist es richtig, die Auswahlentscheidung unter ein ausdrückliches Beschleunigungsgebot zu stellen. Das klingt zunächst selbstverständlich. Aber gerade Selbstverständlichkeiten verdienen gelegentlich einen Platz im Gesetz – insbesondere dann, wenn ihre praktische Beachtung nicht immer selbstverständlich ist. Eine unbesetzte Beförderungsstelle bedeutet nicht nur eine offene Personalfrage. Sie kann zusätzliche Belastung für die übrigen Kolleginnen und Kollegen bedeuten, sie kann Führungs- und Organisationsstrukturen schwächen und sie kann die Arbeitsfähigkeit von Gerichten und Staatsanwaltschaften beeinträchtigen. Rechtssichere 16.09.2026 Verfahren und zügige Verfahren stehen dabei nicht im Gegensatz. Im Idealfall bedingen sie einander. Drittens begrüßen wir, dass der Entwurf den Abbruch von Besetzungsverfahren gesetzlich einordnet und die Gründe hierfür konkretisiert. Ein Verfahren darf nicht beliebig beendet werden. Der Abbruch bedarf eines sachlichen Grundes ist zu dokumentieren, und die Bewerber sind zu informieren. Das ist keine überflüssige Formalie. Es ist ein Gebot der Fairness, der Transparenz und der gerichtlichen Überprüfbarkeit. Auch die Regelungen zu Beurteilungen und zur Nachzeichnung gehen in die richtige Richtung. Dienstliche Beurteilungen sind das Herzstück einer Auswahl nach Leistung. Gerade deshalb müssen die Voraussetzungen, unter denen eine belastbare Tatsachengrundlage besteht oder eine fiktive Fortschreibung in Betracht kommt, klar und gesetzlich tragfähig geregelt werden. Der Änderungsantrag von CDU und Grünen bewegt sich im Wesentlichen in diesem Bereich. Er konkretisiert die Anforderungen an Beurteilungen, insbesondere durch ein Gesamturteil und durch klarere Maßstäbe für die Mindestdauer tatsächlicher dienstlicher Tätigkeit. Außerdem stellt er das Verhältnis der besonderen richter- und staatsanwaltsrechtlichen Regelungen zu den beamtenrechtlichen Vorschriften über die Nachzeichnung klar. Diese Präzisierungen sind jedenfalls sachlich nachvollziehbar und stehen dem Ziel des Gesetzentwurfs nicht entgegen. Zustimmung zu diesem Gesetz bedeutet allerdings nicht, der Landesregierung für die Lage der Justiz einen Freifahrtschein auszustellen. Rechtsklare Beförderungsverfahren sind notwendig. Sie ersetzen aber keine ausreichende Personalausstattung, keine moderne Justizverwaltung und keine nachhaltige Strategie für die Gewinnung und Bindung qualifizierten Nachwuchses. Wer die Justiz stärken will, muss beides leisten: faire, rechtssichere und zügige Auswahlverfahren einerseits – und andererseits die materiellen Voraussetzungen dafür schaffen, dass leistungsfähige Juristinnen und Juristen im richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst bleiben oder sich überhaupt für ihn entscheiden. Die Justiz darf nicht darauf angewiesen sein, dass engagierte Beschäftigte strukturelle Engpässe dauerhaft mit persönlichem Einsatz ausgleichen. Und ein Gesetz zur Beschleunigung von Besetzungsverfahren darf nicht zum bloßen Eingeständnis werden, dass die Verfahren zuvor zu lange gedauert haben. Es muss der Auftakt für eine tatsächliche Stärkung der Justiz sein. Landtag Der Gesetzentwurf ist daher kein großer Wurf, aber ein notwendiger und vernünftiger Schritt. Er bringt wesentliche Grundsätze aus der Grauzone von Rechtsprechung und Verwaltungspraxis in das Gesetz. Er stärkt Transparenz, Rechtssicherheit und Akzeptanz. Und er kann dazu beitragen, unnötige Streitigkeiten sowie vermeidbare Verzögerungen bei der Besetzung wichtiger Funktionen zu reduzieren. Diesen Schritt gehen wir mit. Unsere Zustimmung verbindet sich jedoch mit der klaren Erwartung, dass die Landesregierung der Justiz nicht nur bessere Verfahrensregeln gibt, sondern auch die personellen und organisatorischen Voraussetzungen dafür schafft, dass diese Regeln in der Praxis zügig und wirksam umgesetzt werden. 16.09.2026 Landtag Anlage 2 Zu TOP 18 – Gesetz zur Modernisierung der Hochschulen für den öffentlichen Dienst – zu Protokoll gegebene Rede
Herbert Reul
Ich lege Ihnen heute das neue Hochschulgesetz öffentlicher Dienst vor. Also die angekündigte, umfassende Novellierung des bisherigen Fachhochschulgesetzes öffentlicher Dienst. Inhaltlich betrifft dieses Gesetz die drei Hochschulen der öffentlichen Verwaltung. Im Einzelnen die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV NRW), die Hochschule für Finanzen (HSF NRW) und die Hochschule der Justiz (HS Justiz NRW). An diesen drei Hochschulen lernen junge Menschen Ihr Handwerkszeug für verschiedene Laufbahnen in unterschiedlichen Bereichen. Manche werden Diplom-Finanzwirte, manche Diplom-Verwaltungswirte für den Strafvollzug, andere werden Polizistinnen, wieder andere werden Verwaltungsbeamte in der Rentenversicherung. Wir reden hier also von der Zukunft des öffentlichen Dienstes. Es liegt in der Natur der Sache, dass die drei Hochschulen sich voneinander unterscheiden. Sie sind unterschiedlich groß, haben jeweils andere Profile und Strukturen. Und das wird sich in der Zukunft eher nicht ändern, sondern noch weiter ausdifferenzieren. Um diesen unterschiedlichen Gegebenheiten jeweils optimal gerecht zu werden, heißt es: Sowohl die Hochschulen als auch die verantwortlichen Ressorts brauchen die Flexibilität, um ihre Strukturen und Studienangebote den jeweiligen Bedürfnissen entsprechend entwickeln zu können – ohne zu strikte Vorgaben. Genau das soll dieses neue Gesetz leisten. So waren beispielsweise die Studienangebote der drei Hochschulen bislang primär auf verbeamtete Laufbahnbewerberinnen und -bewerber ausgerichtet. Gleichzeitig besteht allerdings ein wachsender Qualifizierungsbedarf bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Dem trägt das Gesetz durch eine weitgehende Öffnung Rechnung. Mit dem neuen Gesetz wird als wichtiger Schritt auch die Unterstützung der Studentinnen und Studenten verbessert. So wird zukünftig die psychosoziale Studienberatung an allen Hochschulen des öffentlichen Dienstes verbindlich angeboten. Zudem wird ein Beauftragter für Studentinnen und Studenten mit Behinderung oder chronischer 16.09.2026 Erkrankung geschaffen, der sich um die Studienbedingungen dieser Gruppe kümmert. Um Prozesse zu verschlanken und zu vereinfachen, wird die Autonomie der Hochschulen vor allem durch die Vereinfachung von Prozessabläufen gestärkt. Zum Beispiel sind zukünftig Online-Wahlen möglich. Wählen wird für die Mitglieder der verschiedenen Statusgruppen also erheblich leichter. Abschließend werden Rollenprofile der Hochschulorgane nachgeschärft, Rollen deutlicher und Kompetenzen verschriftlicht zugewiesen, um die Verantwortlichkeiten klarer zu definieren und die Effizienz der Prozesse zu erhöhen. Landtag Anlage 3 Zu TOP 19 – Viertes Gesetz zur Entlastung von Bürgern und Wirtschaft in NRW – Gesetz zur Gewährungsleistung und Vereinfachung des Gemeingebrauchs (Gemeingebrauchsgesetz – GGVG NRW) – zu Protokoll gegebene Rede Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Das Vierte Entlastungsgesetz entlastet Kommunen mit gezielten gesetzlichen Änderungen von überbordenden Haftungsrisiken und schafft Rechtssicherheit für den Gemeingebrauch. Damit stärken wir ein Prinzip, das selbstverständlich sein sollte: Öffentliche Einrichtungen sind für alle da und können durch die Bürgerinnen und Bürger in Eigenverantwortung sicher genutzt werden. Die Realität sieht mancherorts anders aus: Parkbänke werden abgebaut oder nachmittags Schulhöfe zugeschlossen. Der Entwicklung, dass Gemeinden aus Angst vor Haftungsklagen öffentliche Einrichtungen schließen, setzen wir mit unserem Entwurf etwas entgegen. Haftungsbegrenzung für unentgeltliche öffentliche Einrichtungen – dies erreichen wir, indem wir die Regelungen von Gemeinde-, Kreis- und Landschaftsverbandsordnung um eine Haftungsbegrenzung für unentgeltliche öffentliche Einrichtungen ergänzen. Die freiwillige, unentgeltliche Nutzung öffentlicher Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Damit reduzieren wir Haftungsrisiken der kommunalen öffentlichen Träger auf das Maß, das eine eigenverantwortliche und sichere Nutzung durch die Bürger weiterhin gewährleistet: Typische Risiken – etwa ein rutschiger Weg im Park nach einem Regen oder ein Ast, der auf einem Wanderweg liegt – werden dem allgemeinen Lebensrisiko zugeordnet. Atypische Gefahren – etwa marode Spielgeräte oder mangelnde Absicherung – bleiben in der Verantwortung der kommunalen Träger. Auch eine Absenkung von Sicherheitsstandards erfolgt mit dem Gesetzesentwurf selbstverständlich nicht. DIN-Normen und Verkehrssicherungspflichten bleiben unberührt. Damit schaffen wir Rechtssicherheit für die kommunalen Träger. Und wir stärken die Eigenverantwortung der Bürger und schaffen damit Raum für mehr öffentliche Angebote. Das Landesnaturschutzgesetz stellt zudem klar, dass das Betreten der freien Landschaft auch das Verweilen auf Sitzbänken oder an Informationstafeln umfasst. Auch die Nutzung von Ufergrundstücken erfolgt auf eigene Gefahr, auch außerhalb 16.09.2026 der freien Landschaft. Das ist wichtig, um Unsicherheiten für Bürger aufzulösen. Diese Fragen beantworten wir jetzt eindeutig und bürgerfreundlich. Die Verbändeanhörung hat eine durchweg positive Resonanz ergeben. Die Kommunen begrüßen die Entlastung, und auch die Bürgerinnen und Bürger profitieren von mehr Angeboten im öffentlichen Raum. Zusammenfassung und Ausblick: Dieses Gesetz ist kein Gesetz allein um der Staatsmodernisierung willen. Es ist ein konkretes Signal an die Bürgerinnen und Bürger und die kommunalen Träger: Die öffentlichen Räume gehören den Bürgern. Sie sollen diese mit der Gewissheit nutzen können, dass die kommunalen Träger gegen typische Gefahren vorsorgen und Sicherheitsstandards einhalten. Dieses Gesetz ist nur ein Stein im Mosaik der Staatsmodernisierung. Wir unterstreichen damit unseren Gestaltungsanspruch. Die föderale Modernisierungsagenda gibt uns einen klaren Fahrplan vor. Wir werden diesen konsequent umsetzen und verstehen Staatsmodernisierung auch als Daueraufgabe. Landtag Anlage 4 Zu TOP 21 – Erstes Gesetz zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes – zu Protokoll gegebene Reden Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: In Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt; der Staat fördert die Durchsetzung aktiv und wirkt auf den Abbau bestehender Nachteile hin.“ Die Gleichstellung der Geschlechter ist also Verfassungsauftrag. Dennoch sind wir nicht da, wo wir sein sollten. Ganz im Gegenteil: Gerade in diesen herausfordernden Zeiten versuchen Autokraten, Rechtsextreme und Antifeministen, bereits erkämpfte Rechte von Frauen zurückzunehmen. Dem stelle ich mich, dem stellt sich die gesamte Landesregierung entgegen. Der öffentliche Dienst soll eine Vorbildfunktion einnehmen. 1999 ist in Nordrhein-Westfalen das Landesgleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Es wurde 2016 erstmalig novelliert, das ist 10 Jahre her und es besteht weiterhin akuter Handlungsbedarf. Das dokumentiert beispielsweise der erste Public-Women-on-Board Index für Nordrhein-Westfalen, der 2024 veröffentlicht wurde. Er stellt fest, dass der Anteil von Frauen in den Aufsichtsgremien der öffentlichen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zwar zugenommen hat, der verfassungsrechtliche Gleichstellungsauftrag zur tatsächlichen Gleichstellung jedoch weiterhin nicht erfüllt ist. Denn die Anteile von Frauen in Führungsetagen von öffentlichen Unternehmen liegen auch in Nordrhein-Westfalen immer noch deutlich unter 50 Prozent – und das, obwohl Studien zeigen, dass vielfältig zusammengesetzte Vorstände und Geschäftsführungen signifikant erfolgreicher, innovativer und krisenresistenter agieren als homogene Führungsteams. Die Landesregierung will das Landesgleichstellungsgesetz gezielt weiterentwickeln. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer grundsätzlich geschlechterparitätischen Besetzung von Gremien und von Geschäftsführungsorganen in Unternehmen mit Landesbeteiligung. Wesentliches Element der Weiterentwicklung ist, dass in der Gremienregelung des LGG, in § 12, eine grundsätzlich gleiche Besetzung aller Gremien mit Männern und Frauen verankert werden soll. Diese Regelung soll an die Stelle des bisherigen Mindestfrauenanteils von 40 % in wesentlichen Gremien treten. 16.09.2026 Die in der Praxis teilweise schwierige Differenzierung zwischen wesentlichen und sonstigen Gremien wird dabei zugunsten einer neuen, einheitlichen Gremiendefinition aufgegeben. Mit der Einführung des neuen § 12a wollen wir zudem erstmalig die paritätische Besetzung von Geschäftsführungsorganen in landeseigenen Betrieben regeln. Damit schließen wir eine bisher bestehende Regelungslücke und stellen weitere Weichen zur Erhöhung des Frauenanteils in den höchsten Führungspositionen. Daneben entwickeln wir das LGG mit der gebotenen Umsicht maßvoll weiter und treffen vereinzelt Klarstellungen im Gesetz: Zum Beispiel setzen wir die verfassungsrechtliche Rechtsprechung zu nonbinären Personen um, indem wir im LGG nunmehr ausdrücklich sprachlich berücksichtigen, dass es nicht nur Männer und Frauen gibt und auf diskriminierungsfreie Regelungen achten. Das LGG ist zudem weiterhin am Gleichberechtigungsgebot des Artikels 3 Absatz 2 des Grundgesetzes – also auf die Überwindung faktischer Nachteile von Frauen – ausgerichtet und findet hierin auch weiterhin seine verfassungsrechtliche Legitimation. Außerdem wird nun im Gesetz verdeutlicht, dass eine Dienststelle auch mehrere Gleichstellungsbeauftragte bestellen kann. § 15 Absatz 3 normiert im Sinne der Rechtsklarheit erstmalig die Gründe, die zur Beendigung des Amts der Gleichstellungsbeauftragten führen. Damit wird klar: Daneben ist eine Abberufung der Gleichstellungsbeauftragen nicht zulässig. Der Gesetzentwurf wurde den Verbänden vom 9. Juli bis zum 7. August 2026 zur Anhörung vorgelegt. In diesem Zeitraum gingen vielfältige Rückmeldungen ein. Gerade in Bezug auf die Gremienregelung, die das Herzstück der Weiterentwicklung darstellt, gab es dabei viel Zustimmung. Ich freue mich, dass wir den Gesetzentwurf nun in der vorliegenden Form beim Landtag einbringen können, und sehe der konstruktiven Befassung mit dem Gesetzentwurf entgegen. Landtag Anlage 5 Zu TOP 22 – Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (Nordrhein-Westfälisches Windenergieflächenbedarfsgesetz – NRW-WindBG) – zu Protokoll gegebene Reden Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Nordrhein-Westfalen ist bundesweiter Spitzenreiter beim Ausbau der Windenergie. Das Land belegt seit 2 Jahren nicht nur bei der Anzahl der erteilten Genehmigungen mit Abstand den ersten Platz, sondern steht auch beim Zubau an der Spitze des bundesweiten Rankings. Allein in 2025 wurden 975 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 6,1 GW genehmigt und 271 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 1,4 GW zugebaut – ein neuer Rekordwert. Das ist kein Zufall. Wir als Landesregierung haben den Ausbau der Windenergie mit Ambition und Akzeptanz vorangetrieben, Verfahren beschleunigt, Hindernisse abgebaut und so die Rahmenbedingungen für den Ausbau verbessert. Und Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland im gesamten Landesgebiet die Flächenziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes des Bundes umgesetzt – und das 6 Jahre vor der Frist im Jahr 2032. Damit sind in den sechs Planungsregionen Vorhaben der Windenergie außerhalb der festgelegten Bereiche nun nicht mehr privilegiert zulässig. Der Ausbau der Windenergie wird damit landesweit wirksam auf die planerisch ausgewiesenen Flächen gelenkt. Um den Ausbau mit Ambition und Akzeptanz weiter voranzutreiben, hat das Kabinett in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (nordrhein-westfälisches Windenergieflächenbe- darfsgesetz – NRW-WindBG) beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die vom Bund vorgegebenen Flächenziele im Landesrecht verankert werden – erstmals auch das Zwischenziel für 2027. Daneben erhalten die Planungsregionen die Möglichkeit, sich bei der Erfüllung ihrer Teilflächenziele durch die Vereinbarung einer flexiblen, rein rechnerischen Übertragung von Windenergiebereichen gegenseitig zu unterstützen. Auch eine Anrechnung von zusätzlichen, kommunal ausgewiesenen Flächen ist vorgesehen. Mit dem Gesetzentwurf wollen wir die Planungsregionen bei dem Erhalt ihrer ausgewiesenen Windenergiebereiche unterstützen und so die Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie als tragende 16.09.2026 Säule des Energiesystems sichern. Im Rahmen der Verbändeanhörung wurden diese Regelungen positiv aufgenommen. Ich bitte Sie daher, das Gesetz zu unterstützen – für eine resiliente und nachhaltige Energieversorgung in unserem Land.
André Stinka SPD
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die hektargenauen Windenergieflächenziele für die einzelnen Planungsregionen erstmals gesetzlich festgeschrieben werden. Bisher waren diese Vorgaben über Verordnung und Landesentwicklungsplanung geregelt und in den Regionalplänen konkret nachzuvollziehen. Das Regelungsziel an sich ist nachvollziehbar und grundsätzlich unterstützenswert. Die entscheidende Frage lautet jedoch: Warum kommt die Landesregierung erst jetzt damit? Denn die regionalen Flächenziele liegen längst vor. Die Regionalplanung hat diese Arbeit bereits erledigt. Die Windenergiebereiche wurden ausgewiesen, die Teilflächenziele planerisch erreicht und beschlossen. Was heute gesetzlich nachgezogen wird, hätte man von Anfang an in einem rechtssicheren und sauberen Verfahren regeln können – wie im Wind an Land-Gesetz des Bundes derzeit angedacht. Die Landesregierung wählte einen anderen Weg über die Landes- und Regionalplanung. Das Gesetz folgt nun, weil sich die Landesregierung um die Bestandskraft ihrer Regionalplanung sorgt. Nach der gerichtlichen Aufhebung des Regionalplans Ruhr und angesichts weiterer anhängiger Verfahren wächst die Sorge, dass die regionalplanerisch festgelegten Regelungen, einschließlich der Windenergieflächenziele, bei gerichtlicher Überprüfung keinen Bestand haben könnten. Diese Befürchtung wird in der Begründung des Gesetzentwurfs selbst ausdrücklich beschrieben. Schaut man sich die Vorgeschichte dieses Gesetzentwurfs an, wird deutlich, warum die schwarz-grünen Sorgen begründet sind: Die Landesregierung hatte die Flächenvorgaben des Bundes von 2032 bereits 2025 umsetzen wollen und damit ein großes Planungschaos verursacht, dem sie nicht mehr Herr wurde und das sie mit Stückwerk – wir erinnern uns an die Novellen des Landesplanungsgesetzes – eindämmen wollte. Teil davon war ein faktisches Windenergie-Moratorium vor einem Jahr. Dadurch wurden rund 1.400 Windenergieanlagen verhindert. Statt beschleunigter Energiewende folgten Rückschritte und Investitionsunsicherheit. Wer die Rechtsbeständigkeit einer mehrjährigen Regionalplanung nachträglich durch ein Gesetz Landtag absichern muss, dokumentiert damit vor allem die Schwächen des eigenen Vorgehens: Die Landesregierung versucht ihre planungspolitischen Versäumnisse zu reparieren. Hinzu kommt ein weiterer Punkt: Die Landesregierung senkt ihr eigenes Ambitionsniveau ab. Wenn nun nachträglich zwischen 2027 und 2032 differenziert wird, ist das ein Rückschritt gegenüber den bislang formulierten Ansprüchen und zugleich ein Eingeständnis, dass die ursprüngliche Planung politisch und rechtlich nicht ausreichend belastbar war. Für eine abschließende Bewertung dieses Gesetzentwurfs wird die weitere Beratung im Ausschuss sowie die Anhörung der Sachverständigen entscheidend sein.
Michael Röls GRÜNE
Wenn ich durch NRW fahre und sich die Rotoren in der Ferne drehen, dann sehe ich nicht einfach nur ein Windrad. Ich sehe Energiesicherheit und Energieunabhängigkeit. Ich sehe Arbeitsplätze, die in unserer Region entstehen. Ich sehe Strom, der direkt bei uns sauber für uns produziert wird. Allein im ersten Halbjahr 2026 haben wir in Nordrhein-Westfalen 313 neue Windenergieanlagen mit rund 2.004 Megawatt Leistung genehmigt. 4.077 Anlagen sind derzeit mit einer Leistung von 9.630 MW in ganz NRW in Betrieb. Und wo Genehmigungsverfahren vor wenigen Jahren noch im Schnitt 25 Monate gedauert haben, sind es heute nur noch 11 – manche Verfahren schaffen es sogar unter einem Jahr. Das ist kein Zufall, das ist das Ergebnis harter, konsequenter Arbeit hier in Nordrhein-Westfalen. Wir haben Verfahren entbürokratisiert, wir haben Kommunen und Bezirksregierungen an einen Tisch geholt. In einer gemeinsamen Kraftanstrengung haben alle 6 Planungsregionen die bundesrechtlichen Flächenbeitragswerte für das Jahr 2032 bereits erfüllt und gut 1,8% der Landesfläche für die Energiewende ausgewiesen und somit die räumliche Steuerung und Flächenbereitstellung für einen beschleunigten Ausbau der Windenergie miteinander verbunden. All das wirkt. Darauf können wir stolz sein. Und genau deshalb tragen wir heute eine besondere Verantwortung, diese Erfolgsgeschichte auch rechtlich abzusichern. Seit 2022 haben wir Nordrhein-Westfalen vom Energiewende-Lowperformer zum Leistungsträger des Windenergieausbaus in der Bundesrepublik entwickelt. Dabei sind wir nicht mit dem Kopf durch die Wand vorgegangen, sondern haben uns der Verbindung von Ambition und Akzeptanz verschrieben. Mit dem Bürgerenergiegesetz profitieren Kommunen und die Menschen vor Ort 16.09.2026 verbindlich finanziell von neuen Windenergieprojekten. Das ist eine weitere wichtige Säule für die Akzeptanz des Windenergieausbaus in NRW. Akzeptanz entsteht auch, wenn der Ausbau nach klaren Kriterien gesteuert wird. Deswegen war es richtig, die regionalen Teilflächenziele für 2032 bereits 7 Jahre vor der Frist auszuweisen. So wurde rasch eine räumliche Steuerung sichergestellt und gleichzeitig die notwendige Fläche für den Windenergieausbau bereitgestellt. Das NRW-WindBG ist nun ein Resilienz-Paket für den räumlich gesteuerten Windenergie-Boom in NRW. Der Bundesgesetzgeber räumt unseren Planungsregionen eine Fortwirkung für von Gerichten für unwirksam erklärten Planungen von einem Jahr ein. Allerdings kann auch bei einem zeitlichen straffen Verfahren durch die Träger der Regionalplanung nicht sichergestellt werden, dass innerhalb dieser Jahresfrist eine neue Planung zeitgerecht abgeschlossen wird. Das NRW-WindBG bietet den Planungsregionen einen Instrumentenkasten, um die räumliche Steuerung des Ausbaus zwischen Ablauf der bundesrechtlichen Jahresfrist und Abschluss einer nachgebesserten Regionalplanung sicherzustellen. Wichtig ist, dass Planungsregionen, sollte die Windflächenplanung von gerichtlichen Unwirksamkeitsbeschlüssen betroffen sein, schnellstmöglich wieder ihren Flächenbeitragswert für den Flächenzielwert 2032 ausweisen. Das ist wichtig für die Resilienz der räumlichen Steuerung, damit auch für den Fall einer Beklagung anderer Regionalpläne ein Flächenüberhang schnell wieder aufgebaut wird. Aber auch wichtig für die Akzeptanz des Ausbaus und die Resistenz unseres Energiesystems, dass der Windenergieausbau in allen Regionen vorangeht und alle Landesteile ihren Beitrag leisten. Nordrhein-Westfalen wird allem Bundespolitischen Gegenwind zum Trotz Zugpferd der Energiewende in Deutschland bleiben. Das NRW-WindBG ist keine Rolle rückwärts, sondern soll die räumliche Steuerung des Windenergieausbaus robuster gestalten. Unsere Ambition schmälert es nicht. Wir freuen uns auf das parlamentarische Verfahren und die Beratungen im Ausschuss.
Dietmar Brockes FDP
Mit dem Nordrhein-Westfälischen Windenergieflächenbedarfsgesetz legt die Landesregierung nun ihren inzwischen dritten Versuch vor, den Ausbau der Windenergie rechtssicher zu steuern. Nach Landesentwicklungsplan und Landesplanungsgesetz folgt jetzt also ein weiteres Reparaturgesetz. Anlass ist offenkundig das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zum Regionalplan Ruhr Landtag und die Sorge, dass weitere Regionalpläne vor Gericht scheitern könnten. Genau diese Unsicherheit hätte man vermeiden können, wenn Schwarz-Grün die bundesrechtlichen Vorgaben von Anfang an sachlich, unideologisch und mit Augenmaß umgesetzt hätte. Inhaltlich enthält der Gesetzentwurf einige sinnvolle Regelungen. Er übernimmt die bundesrechtlichen Flächenziele: 1,1 Prozent der Landesfläche bis Ende 2027 und 1,8 Prozent bis Ende 2032. Diese Ziele werden verbindlich auf die sechs Planungsregionen verteilt. Das Zwischenziel für 2027 begrüßen wir ausdrücklich. Es schafft Klarheit, nimmt Zeitdruck aus den Verfahren und entspricht dem, was der Bund ohnehin vorsieht. Auch die vorgesehenen Verfahrensstraffungen sind richtig. Wenn ein Regionalplan gerichtlich aufgehoben wird oder Flächenziele unterschritten werden, muss schnell reagiert werden können. Niemandem ist geholfen, wenn durch rechtliche Fehler die räumliche Steuerung verloren geht und Windenergie im gesamten Außenbereich wieder privilegiert möglich wird. Planungssicherheit ist im Interesse von Kommunen, Projektierern, Bürgerinnen und Bürgern und nicht zuletzt der Akzeptanz vor Ort. Gerade für Investitionen in Netze, Speicher und Erzeugung brauchen Unternehmen verlässliche Entscheidungen statt politisch verursachter Schwebezustände über Jahre hinweg. Positiv bewerten wir auch, dass Flächenüberschüsse künftig zwischen Planungsregionen übertragen werden können. Wenn eine Region mehr geeignete Flächen ausweist und eine andere ihr Ziel nicht erreicht, ist ein vertraglicher Ausgleich vernünftig. Genau diese Flexibilität haben wir Freie Demokraten bereits bei früheren Steuerungsversuchen eingefordert. Dass auch zusätzliche kommunale Positivplanungen angerechnet werden können, erhöht ebenfalls die praktische Handlungsfähigkeit. Aber man muss klar sagen: Wirklich neu ist das alles nicht. Der Regelungsgehalt entspricht weitgehend dem, was die Landesregierung schon über den Landesentwicklungsplan versucht hat. Jetzt wird derselbe Ansatz in Gesetzesform gegossen, um größere Rechtssicherheit zu schaffen. Das kann man machen. Es zeigt aber zugleich, wie wenig belastbar die bisherige Konstruktion war. Schwarz-Grün produziert erst Unsicherheit und legt anschließend ein Gesetz vor, um die Folgen der eigenen Steuerungspolitik abzusichern. Dabei braucht Nordrhein-Westfalen keine immer neue Regulierungsschicht, sondern einen stabilen Rahmen, der Investitionen ermöglicht und kommunale Gestaltungsspielräume respektiert. 16.09.2026 Wer Akzeptanz für Windenergie will, muss regionale Unterschiede ernst nehmen, Verfahren planbar machen und Konflikte vor Ort lösen, statt sie durch ständig wechselnde landesplanerische Vorgaben neu zu erzeugen. Wir werden deshalb in der Beratung genau darauf achten, dass aus dem notwendigen rechtlichen Sicherheitsnetz kein neues bürokratisches Korsett wird. Inhaltlich haben wir an den vorgesehenen Instrumenten nichts Grundsätzliches auszusetzen. Entscheidend bleibt aber: Windenergie braucht verlässliche Regeln, geeignete Flächen, schnellere Verfahren und Akzeptanz – keine immer neuen politischen Reparaturschleifen. Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir zu.
Christian Loose AfD
Dieses Gesetz zeigt sehr anschaulich, wie die planwirtschaftliche, sozialistische Energiewende funktioniert: Erst setzt die Politik eine Quote fest – und anschließend sucht sie die Fläche, die zu dieser Quote passt. Nicht die Vernunft entscheidet, nicht die Wirtschaftlichkeit. Es entscheidet nicht einmal die Frage, wo überhaupt Windindustrieanlagen sinnvoll betrieben werden können. Nein: Nordrhein-Westfalen muss 1,1 Prozent seiner Landesfläche bis 2027 und 1,8 Prozent bis 2032 ausweisen. Also werden hektarweise Flächen verteilt. Aber diese Landesregierung will ja sozialistischer Musterschüler sein, deshalb reichen ihr die gesetzten Flächenziele nicht. Bundesrechtlich wären für 2032 rund 61.400 Hektar erforderlich. Die Landesregierung macht daraus 61.613 Hektar. Sie erfüllt den Zwang also nicht nur – sie übererfüllt ihn freiwillig. Hurra, das staatliche Plankomitee wäre stolz gewesen! NRW befindet sich nicht mehr in der sozialen Marktwirtschaft. Nein, sie führen wieder die sozialistische Flächenplanwirtschaft ein. Wir brauchen aber keine politischen Flächenquoten und keine immer neuen Subventionen für wetterabhängige Stromerzeugung. Wir brauchen vielmehr einen Energiemarkt, in dem Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Nachfrage darüber entscheiden, welche Kraftwerke gebaut und betrieben werden. Dieses Gesetz ist ein weiterer Schritt Richtung Sozialismus. Und deshalb lehnen wir es ab. Für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. Landtag Anlage 6 Zu TOP 23 – Gesetz zur Weiterentwicklung des Landesforstgesetzes und anderer Rechtsvorschriften – zu Protokoll gegebene Rede Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Ihnen liegt heute in erster Lesung der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Weiterentwicklung des Landesforstgesetzes und anderer Rechtsvorschriften vor. Vorangegangen ist eine umfangreiche Verbändebeteiligung. Nach eingehender Auswertung hat die Landesregierung den Gesetzentwurf nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Die Forstwirtschaft steht angesichts des Klimawandels, der großen Waldschäden und der damit verbundenen Wiederbewaldungsaufgabe vor immer größeren Herausforderungen. Die abnehmende Waldvitalität ist besorgniserregend. Unser aller Ziel muss es vor diesem Hintergrund sein, die Wälder in Nordrhein-Westfalen im wahrsten Wortsinne fit für die Zukunft zu machen, indem die Waldstruktur an den Klimawandel angepasst wird und der Wald mit all seinen wichtigen Funktionen vital und leistungsfähig erhalten bleibt. Dies ist ein fortwährender Prozess, den die Landesregierung Nordrhein-Westfalen konsequent voranbringt. Mit dem Gesetzentwurf knüpft die Landesregierung an die im April 2026 veröffentlichte „Waldstrategie für Nordrhein-Westfalen“ sowie die zentralen Konzepte und Instrumente für eine klimaangepasste Waldbewirtschaftung, das Waldbaukonzept und das Wiederbewaldungskonzept an. Über gesetzliche Zielbestimmungen findet das Leitbild der klimaangepassten Waldbewirtschaftung Eingang in den Gesetzentwurf. Dazu gehört ein grundlegender Waldumbau, an dessen Ende standortgerechte Mischwälder entwickelt sind. Ein wichtiges Anliegen der Landesregierung ist es, die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer konstant bei dieser Generationenaufgabe nach Kräften zu unterstützen. Mittels des Gesetzentwurfs wird sichergestellt, dass der Landesbetrieb Wald und Holz das Angebot forstlicher Dienstleistungen fortführen und den Wissenstransfer durch vielfältige Informations- und Hilfsangebote ermöglichen kann. Dabei beachtet der Gesetzentwurf die Einhaltung des Wettbewerbs- und Beihilferechts. Dies erfordert eine klare Trennung der entgeltpflichtigen Dienstleistungen von der kostenfreien Unterstützung. Besonders zu betonen ist, dass der Gesetzentwurf keine Regelungen enthält, die zu weitgehenden Einschränkungen bei der Bewirtschaftung 16.09.2026 des Waldes führen. Weder werden neue Verbotstatbestände eingeführt noch wird die Bewirtschaftung des Waldes verpflichtend ausgestaltet. Zum Schutz von Flora und Fauna ist es jedoch erforderlich, die Kahlschlagsregelung verhältnismäßig anzupassen und eine zeitliche Beschränkung des flächigen Mulchens und Fräsens im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni einzuführen. Zugleich wird die Vorbildfunktion des Staatswaldes für eine Waldbewirtschaftung nach Maßgabe der aktualisierten Gesetzesziele gestärkt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird auch ein Ausgleich zwischen dem Waldbesitz und den Erholungssuchenden geschaffen. Nach Auswertung der Verbändebeteiligung bleibt das Radfahren unverändert auf Straßen und festen Wegen im Wald erlaubt. Dies schließt das Fahren von Pedelecs mit elektromotorischer Tretunterstützung bis 25 km/h mit ein. Zum Schutz des Waldes und der Waldbesuchenden ist es dagegen verboten, im Wald mit Speed-Pedelecs, also Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h, Segways oder E-Scootern zu fahren. Außerdem bleibt das Querfeldeinfahren im Wald abseits von Straßen und festen Wegen weiterhin verboten und das Anlegen illegaler Renntrails, Rampen und anderer Bauwerke kann ordnungsrechtlich verfolgt und geahndet werden. Der Gesetzentwurf verfolgt darüber hinaus die Ziele der Staatsmodernisierung konsequent. Bestehende Potentiale der Digitalisierung und des Bürokratieabbaus, insbesondere der Verschlankung von Anzeige- und Genehmigungsverfahren beim Landesbetrieb Wald und Holz werden genutzt. Wir schaffen die rechtlichen Möglichkeiten für eine moderne und zugleich rechtssichere Kommunikation. Dies betrifft beispielsweise die Einführung digitaler Kommunikationsformate der forstlichen Zusammenschlüsse. Ich freue mich auf die weitere Beratung dieses Gesetzentwurfs im Ausschuss sowie im Plenum. Landtag Anlage 7 Zu TOP 24 – Viertes Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen – zu Protokoll gegebene Reden Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Mit dem eingebrachten Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN zum Vierten Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen wird das am 2. April 2026 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Ich halte es für zwingend erforderlich, die auf Bundesebene geregelte Aufnahme des Wolfs als jagdbare Art rechtssicher und praktikabel auch landesrechtlich umzusetzen. Auch die weiteren punktuellen Änderungen des Landesjagdgesetzes, die über die Änderung zum Wolf hinaus im Landesjagdgesetz als erforderlich angesehen werden, befürworte ich und möchte in der gebotenen Kürze auf die Änderungsvorschläge eingehen. Erstens: die Aufnahme des Wolfs in den Katalog der jagdbaren Arten. Die Übernahme des Wolfes in das Landesjagdgesetz ist erforderlich, um kritische Nachfragen zum Anwendungsvorrang zwischen dem Bundesjagdgesetz und dem Landesjagdgesetz zu begegnen und die Umsetzung der Regelungen durch die Jagdbehörden verfassungsrechtlich tragfähig abzusichern. Zweitens: die Meldung von Verkehrsunfällen mit Wölfen. Um Tierleid zu vermeiden, wird die bisherige Regelung zum Schalenwild um den Wolf ergänzt. Die durch den Jagdausübungsberechtigten bei der zuständigen Polizeidienststelle benannte Person hat bei Wildunfällen Benachrichtigungen entgegenzunehmen und die Rechte und Pflichten der jagdausübungsberechtigten Person auszuüben. Drittens: Verordnungsermächtigung für den Wolf. Um bei Bedarf nähere Durchführungsregelungen für die Tierart Wolf erlassen zu können, wird mit § 45a eine Ermächtigungsgrundlage für eine entsprechende Rechtsverordnung geschaffen. Das Benehmen mit MUNV ist herzustellen. Viertens: Klarstellung der Zuständigkeiten zwischen oberster und unterer Jagdbehörde Die derzeitigen Zuständigkeitsregelungen für den Wolf sind nach der Änderung des Bundesjagdgesetzes nicht in allen Punkten sachgerecht. Daher sind Anpassungen des Landesjagdgesetzes erforderlich, um klarzustellen, welche Behörden für 16.09.2026 die jeweiligen Aufgaben und Entscheidungen – insbesondere im Zusammenhang mit dem revierübergreifenden Wolfsmanagement und den Verfahren nach § 22d BJagdG – zuständig sind. Fünftens: Erweiterung der Aufgaben der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildtiermanagement (FJW). Hierzu gehört die Beratung zu fachlichen Fragen zum Wolfsmanagement und zum Umgang mit Herausforderungen des jagdlichen Reviermanagements beim Auftreten von Großkarnivoren wie u. a. dem Wolf. Des Weiteren wird die Festlegung der Mitarbeitenden der FJW als vom Land bestellte Sachverständige in Bezug auf das beschleunigte Entnahmeverfahren zur Entnahme schadstiftender Wölfe geregelt. Sechstens: Zulassung von Nachtsichttechnik. Die Nachtsichttechnik wird für die Bejagung von Haarraubwild (mit Ausnahme des Wolfs) und Schwarzwild in Nordrhein-Westfalen zugelassen. Betonen möchte ich an dieser Stelle: Die Population von Waschbären in Nordrhein-Westfalen steigt, was auch die Jagdstrecke der letzten Jahre widerspiegelt. Es entstehen zunehmend Probleme mit dieser invasiven Wildtierart sowie anderem Haarraubwild, welches dämmerungs- und nachtaktiv ist. Die Bejagung zur Nachtzeit unter Verwendung der Nachtsichttechnik wird als effiziente Bejagungsmethode ergänzend zur Fallenjagd gesehen. Dies dient dem Schutz von heimischen Bodenbrütern und Niederwildarten vor Prädatoren wie Waschbär und Fuchs. In diesem Zusammenhang werden außerdem aufgrund des anhaltenden ASP-Geschehens die bewährten ASP-Regelungen zur Verwendung von Nachtsichttechnik bei der Schwarzwildbejagung dauerhaft übernommen und in das Landesjagdgesetz überführt. Die massive Reduktion der Schwarzwildbestände ist für die Seuchenbekämpfung zwingend erforderlich. Den regierungstragenden Fraktionen danke ich abschließend für die Einbringung dieses Gesetzentwurfes und freue mich auf konstruktive Beratungen im Rahmen des nun begonnenen Gesetzgebungsverfahrens.
Wilhelm Korth CDU
Mit dem heute eingebrachten „Vierten Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen" schaffen wir zweierlei: Wir setzen die bundesrechtlichen Änderungen zum Umgang mit dem Wolf rechtssicher in Landesrecht um und wir modernisieren zugleich unser Jagdrecht in zentralen Punkten. Ausgangspunkt ist die Entscheidung des Bundes, den Wolf als jagdbare Art in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen und mit den §§ 22b und 22d ein Landtag Regelwerk für das Wolfsmanagement zu schaffen. Diese Vorgaben greifen bei uns aber nicht im luftleeren Raum. Sie müssen sauber in unser Landesrecht eingebettet werden, sonst drohen erhebliche Rechtsunsicherheiten: für die Jagdbehörden, für die Jägerschaft, für die Weidetierhaltung und für die Landwirtschaft. Genau das verhindern wir mit diesem Gesetz. Denn wer vor Ort Verantwortung trägt, braucht einen klaren, rechtssicheren und praxistauglichen Rahmen. Meine Damen und Herren, der Wolf ist zurück in unserer Kulturlandschaft. Naturschutzfachlich ist das ein Erfolg. Zugleich bringt seine Rückkehr erhebliche Konflikte für die Weidetierhaltung, die Bewirtschaftung unserer Landschaften und das Zusammenleben im ländlichen Raum mit sich. Wenn wir Akzeptanz erhalten wollen, brauchen wir Regeln, die Schutz und Nutzung in ein vernünftiges Verhältnis bringen. Wir setzen dabei nicht auf Misstrauen, sondern auf Verantwortung: Wer im Revier, im Wald, auf der Weide arbeitet, verdient Vertrauen und zugleich Vorgaben, mit denen sich arbeiten lässt. Erster Baustein ist deshalb die Aufnahme des Wolfs in den Katalog der jagdbaren Arten. Das ist kein Freibrief für eine beliebige Bejagung, sondern schlicht die Umsetzung dessen, was der Bund vorgibt. Erst wenn der Wolf im Landesrecht als jagdbare Art geführt wird, lassen sich die bundesrechtlichen Regeln zum Wolfsmanagement überhaupt rechtssicher anwenden. Am hohen Schutzniveau ändert das nichts: eine Entnahme kommt nur in engen, gesetzlich klar umrissenen Fällen in Betracht. Aber die, die vor Ort entscheiden und betroffen sind, brauchen festen Boden unter den Füßen. Deshalb gilt für uns beides zugleich: Wir achten den Schutz des Wolfs. Gleichzeitig nehmen wir die berechtigten Interessen der Weidetierhaltung und der ländlichen Bevölkerung genauso ernst. Damit das Wolfsmanagement nicht nur auf dem Papier funktioniert, braucht es klare Verfahren und Zuständigkeiten. Den Anfang macht der neue § 45a: eine landesrechtliche Verordnungsermächtigung, die der Landesregierung die Möglichkeit gibt, Detailfragen des Wolfsmanagements bei Bedarf selbst per Rechtsverordnung zu regeln. Das ist kein Blankoscheck, sondern ein Werkzeug, um schnell auf neue Entwicklungen reagieren zu können, ohne für jede Anpassung das ganze Gesetz ändern zu müssen. Das führt mich zu den Zuständigkeiten. Unser Leitgedanke ist eine klare Arbeitsteilung: Was vor Ort entschieden werden muss, bleibt vor Ort. Deshalb sind und bleiben die unteren Jagdbehörden, also die Kreise und kreisfreien Städte, gerade beim Umgang mit einzelnen schadstiftenden Wölfen sowie bei konkreten Rissereignissen und 16.09.2026 konkreten Maßnahmen zuständig. Hier ist die Nähe zur Praxis durch nichts zu ersetzen. Was dagegen über einzelne Kreisgrenzen hinausreicht, muss auch übergeordnet entschieden werden. Deshalb bündeln wir die großräumigen Aufgaben bei der obersten Jagdbehörde: Maßnahmen im ungünstigen Erhaltungszustand, revierübergreifende Managementpläne und die Bestimmung von Weidegebieten. Der Wolf hält sich nun einmal nicht an Verwaltungsgrenzen, also müssen wir kreisübergreifende Fragen auch kreisübergreifend entscheiden. Wer entscheidet, ist damit geklärt. Ebenso wichtig ist aber, auf welcher Grundlage entschieden wird. Denn Entscheidungen im Wolfsmanagement sind fachlich anspruchsvoll. Es geht um die Bewertung von Rissereignissen, um die Frage, ob zumutbare Herdenschutzmaßnahmen überwunden wurden, und um die Einschätzung, ob von einem bestimmten Tier wiederholt Gefahr ausgeht. Deshalb erweitern wir die Aufgaben der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildtiermanagement. Sie wird zentrale Ansprechpartnerin für große Beutegreifer und die vom Land bestellte Sachverständigenstelle, die feststellt, ob ein Schaden tatsächlich auf einen Wolf zurückgeht und ob der Herdenschutz überwunden wurde. Das schafft eine objektive, landesweit einheitliche Grundlage für Entscheidungen, die für betroffene Betriebe oft existenziell sind. Wir modernisieren das Landesjagdgesetz aber nicht nur mit Blick auf den Wolf. Wir ordnen auch den Einsatz moderner Technik bei Schwarzwild und Haarraubwild neu. Künftig erlaubt das Landesjagdgesetz landesweit den Einsatz moderner Nachtsichttechnik, also künstlicher Lichtquellen sowie Nachtsichtaufsätze und -vorsätze für Zielfernrohre, die das Bild elektronisch verstärken. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Seuchenprävention bei der Afrikanischen Schweinepest und zum Schutz heimischer Bodenbrüter vor überwiegend nachtaktiven Prädatoren wie Waschbär und Fuchs. Die waffenrechtlichen Vorgaben gelten unverändert, der Einsatz ist an klare Bedingungen geknüpft, und der Wolf ist ausdrücklich von dieser Technik ausgenommen. Unser Ziel bleibt ein Landesjagdgesetz, das den Schutz der Natur, die berechtigten Interessen der Menschen im ländlichen Raum und ein modernes Wildtiermanagement in ein ausgewogenes Verhältnis bringt. Uns ist dabei eines besonders wichtig: Die Menschen im ländlichen Raum müssen künftig stärker eingebunden werden. Wer mit den Folgen lebt, muss bei den Entscheidungen gehört werden. In diesem Sinn stimmen wir der Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Landtag Räume zu und freuen wir uns auf die weiteren Beratungen.
Julia Kahle-Hausmann SPD
Mit der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz ist eine Anpassung des nordrhein-westfälischen Landesjagdrechts notwendig geworden. Der vorliegende Gesetzentwurf greift diesen Handlungsbedarf auf und schafft eine Grundlage für die weitere Beratung. Wir begrüßen, dass Zuständigkeiten geklärt, Verfahren vereinheitlicht und die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildtiermanagement stärker eingebunden werden sollen. Entscheidend wird nun sein, ob die Regelungen rechtssicher, praktikabel und für alle Beteiligten nachvollziehbar ausgestaltet werden. Dabei werden wir insbesondere über das künftige Wolfsmonitoring, die Kommunikation mit den Weidetierhalterinnen und Weidetierhaltern sowie über verlässliche Verfahren beim Umgang mit schadstiftenden Wölfen sprechen müssen. Wir freuen uns deshalb darauf, den Gesetzentwurf im zuständigen Ausschuss gründlich und sachlich zu beraten.
Dr. Gregor Kaiser GRÜNE
In den letzten Jahren können wir uns über einen Erfolg im Naturschutz freuen: die Rückkehr des Wolfs. Aus dem Osten Europas nach Deutschland wieder eingewandert, sind aktuell rund 30 bis 40 Tiere in NRW sesshaft geworden. Doch mit der Rückkehr haben auch in weiten Teilen Deutschlands die Konflikte mit dem Wolf zugenommen. Immer wieder kommt es zu Rissvorfällen, bei denen insbesondere Schafe getötet wurden. Dies geschieht immer wieder auch trotz eines bestehenden Herdenschutzes. Unter dem Naturschutzrecht ist eine Tötung, sprich Bejagung des Wolfs nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Auch in NRW wurde eine durch das Umweltministerium ausgesprochene Abschussgenehmigung 2024 gerichtlich wieder einkassiert. Nach kontroversen Debatten wurde in den vergangenen Jahren auf europäischer Ebene eine Abstufung des Schutzstatus des Wolfes beschlossen, sodass die von vielen Verbänden eingeforderte Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht nun umgesetzt werden kann. Naturschutzverbände und auch Teile meiner Partei sahen und sehen dies weiterhin sehr kritisch. Dennoch müssen wir nun für eine rechtssichere Lösung sorgen. 16.09.2026 Die Bundesregierung änderte im Frühjahr das Bundesjagdgesetz, sodass der Wolf nun unter das Jagdrecht fällt. Ziel unseres Gesetzesvorhabens ist nun die Umsetzung im Länderrecht und die Schaffung von klaren Strukturen. Unter anderem werden folgende Punkte nun neu geregelt: Der Wolf wird mit ganzjähriger Schonzeit ins Jagdrecht aufgenommen. Die Ausgestaltung der Managementpläne wird der obersten Jagdbehörde, sprich dem zuständigen Ministerium, übertragen, um eine landeseinheitliche Regelung zur gewährleisten. Die unteren Jagdbehörden sind für Fragen rund um das Tier verantwortlich, bei Fragen der Abschussgenehmigung ist die obere Jagdbehörde zu involvieren. Die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensforschung ist für fachliche Fragen zum Wolfsmanagement, sowie als Sachverständige Stelle bei Wolfsrissen zuständig. Klar – und unabhängig vom Jagdgesetz – ist, dass es weiterhin eines Herdenschutzes bedarf, und dieser vom Land auch gefördert wird. Tierhalter können sich beim LANUK oder der Landwirtschaftskammer beraten lassen. Ergänzend werden zwei weitere Aspekte unabhängig von den Regelungen zum Wolf geändert: Zum einen wird die Bejagung von Wildschweinen mit Nachtsicht- und Vorsatzgeräten nun gesetzlich für ganz NRW festgeschrieben. Die hohen Bestände und die in Südwestfalen grassierende Afrikanische Schweinepest sind ein wichtiger und u. E. auch notwendiger Grund. Eine weitere Änderung findet sich in Art 19. Für die Zukunft wird die Nutzung von Totschlagfallen gesetzlich untersagt – dies ist ein klarer und wichtiger Schritt pro Tierschutz. Wir freuen uns, uns in den kommenden Wochen im Ausschuss mit dem Thema und dem Gesetzesentwurf intensiv zu befassen und die notwendigen Debatten zu führen, Positionen zu hören um dann auch dem Ziel näher zu kommen, das Zusammenleben zwischen Wolf, Weidetieren und dem Menschen besser gestalten zu können.
Dietmar Brockes FDP
Mit der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz ist auf Bundesebene eine wichtige Weichenstellung erfolgt. Nordrhein-Westfalen muss diese Entscheidung nun konsequent in Landesrecht umsetzen. Und genau darum geht es bei diesem Gesetzentwurf: um klare Zuständigkeiten, um rechtssichere Landtag Verfahren und vor allem darum, beim Umgang mit dem Wolf endlich mehr Handlungsfähigkeit zu schaffen. Die Aufnahme des Wolfes in das Landesjagdgesetz ist richtig und notwendig. Denn gerade die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter in Nordrhein-Westfalen erleben seit Jahren, welche Folgen es haben kann, wenn rechtliche Regelungen unklar sind und Verfahren zu lange dauern. Wer Schafe, Ziegen, Rinder oder andere Weidetiere hält, braucht die Gewissheit, dass der Staat bei konkreten Problemen schnell und rechtssicher handeln kann. Die Verankerung des Wolfes im Jagdrecht schafft dafür eine deutlich belastbarere Grundlage. Gleichzeitig erhält das Land die Möglichkeit, nähere Regelungen zum Wolfsmanagement, zu Managementplänen, zu Weidegebieten und zu möglichen Entnahmen festzulegen. Dass zentrale Entscheidungen künftig bei der obersten Jagdbehörde gebündelt werden sollen, kann dabei helfen, landesweit einheitliche Verfahren sicherzustellen. Auch die zusätzlichen Aufgaben der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildtiermanagement sind sinnvoll. Gerade bei Wolfsrissen brauchen wir eine fachlich fundierte und verlässliche Bewertung. Denn Entscheidungen müssen auf Tatsachen beruhen – nicht auf Vermutungen. Wer der Jägerschaft mehr Verantwortung im Wolfsmanagement überträgt, hätte im gleichen Zuge auch prüfen müssen, ob der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e. V. künftig eine den anerkannten Naturschutzvereinigungen vergleichbare Stellung erhalten sollte. Für uns gilt dabei ausdrücklich: Artenschutz und Weidetierhaltung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wer möchte, dass die Akzeptanz für den Wolf erhalten bleibt, muss auch dafür sorgen, dass bei auffälligen oder schadensverursachenden Tieren konsequent gehandelt werden kann. Akzeptanz entsteht nicht durch Wegsehen. Akzeptanz entsteht durch klare Regeln. Deshalb begrüßen wir auch, dass die Nutzung von Nachtsichttechnik bei der Jagd auf Schwarzwild und Haarraubwild erleichtert wird. Dass der Wolf hiervon ausdrücklich ausgenommen bleibt, schafft zugleich die notwendige Klarheit. Kritisch betrachten wir allerdings, dass das Verbot von Totschlagfallen als wesentliche Neuerung dargestellt wird. Diese Fallen sind in Nordrhein-Westfalen bereits seit Jahren durch die Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung verboten. Für die Praxis ändert sich an dieser Stelle also wenig. 16.09.2026 Entscheidend ist für uns das Gesamtbild: Dieser Gesetzentwurf schafft mehr Rechtssicherheit, klarere Zuständigkeiten und bessere Voraussetzungen für ein funktionierendes Wolfsmanagement. Das ist insbesondere für die Menschen wichtig, die im ländlichen Raum Verantwortung für ihre Tiere übernehmen. Wir brauchen einen vernünftigen Ausgleich zwischen Artenschutz und den berechtigten Interessen der Weidetierhaltung. Dieser Gesetzentwurf geht dabei in die richtige Richtung. Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir zu.
Zacharias Schalley AfD
Die Anpassung des Landesjagdgesetzes, die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehen ist, muss zunächst als eine notwendige Folge der auf Bundesebene erfolgten Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz gesehen werden. Die Änderung ist aus Sicht der AfD ausdrücklich zu begrüßen. Sie entspricht der seit langem erhobenen Forderung der AfD, dass mit einer Tierart wie dem Wolf endlich realistisch umgegangen werden muss. Seine ungehinderte Ausbreitung in wolfsfreien Kulturlandschaften ruft gravierende Nutzungskonflikte im ländlichen Raum hervor. Da das massenhafte Reißen von Weidetieren (und lokal von Wildarten wie dem Mufflon) kein natürliches Jagdverhalten in einem intakten Ökosystem ist, sondern der Einbruch eines Spitzenprädatoren in eine menschlich dominierte Kulturlandschaft darstellt, deren Bewohner darauf völlig unvorbereitet sind, wird es entscheidend sein, ob aus der formellen Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht auch ein praktikables Wolfsmanagement mit realistischen Entnahmemöglichkeiten entsteht. Zustimmungswürdig im Gesetzesentwurf ist, dass die Möglichkeiten zur Verwendung von Nachtsichttechnik erweitert werden sollen. Künstliche Lichtquellen sowie Nachtsicht-Vor- und -Aufsätze sollen künftig neben Schwarzwild auch bei Haarraubwild eingesetzt werden dürfen. Die Landesregierung begründet den Einsatz von Nachtsichtgeräten selbst mit der wachsenden Waschbärpopulation und den Auswirkungen invasiver und anderer Prädatoren auf Bodenbrüter und Niederwild. Damit wird richtigerweise anerkannt, dass effektive Prädatorenbejagung gerade Teil eines aktiven Artenschutzes sein kann. Es wäre aber aus AfD-Sicht noch weiter zu fassen: Der Wolf bleibt davon nämlich ausgenommen, was bereits die Frage nach einer echten Praktikabilität des Wolfsmanagements schnell aufwirft. Kritisch zu hinterfragen, bleibt auch, weshalb die Verwendung dieser Technik zwingend auf erhöhte Landtag Ansitze und eine maximale Schussdistanz von 100 Metern beschränkt wird. Vergleichbare Regelungen anderer Bundesländer kommen ohne eine solche pauschale Distanzbegrenzung aus. Die Übernahme einer Restriktion, die ursprünglich insbesondere aus der ASP-Bekämpfung stammt und auf die allgemeine Bejagung von Haarraubwild angewendet wird, bedarf daher einer jagdfachlichen Begründung. Denn: Die Beurteilung einer waidgerechten Schussabgabe gehört grundsätzlich auch zur Eigenverantwortung des sachkundigen Jägers. Differenziert ist auch die Aufnahme des Verbots sämtlicher Totschlagfallen unmittelbar in das Landesjagdgesetz zu bewerten. Hier wäre es falsch, dem Gesetzentwurf eine neue Einschränkung der Fangjagd vorzuwerfen. Das Verbot besteht bereits auf Verordnungsebene und wird lediglich in das Landesgesetz überführt. Grundsätzlich bleibt allerdings zu fragen, ob ein Totalverbot einer Zulassung sachgerecht ist, die an strengen technischen und tierschutzrechtlichen Voraussetzungen gebunden ist. Andere Länder wie Bayern gehen auch dabei einen weniger pauschalen Weg. Beim Wolfsmanagement wirft der Gesetzentwurf insbesondere Fragen hinsichtlich der vorgesehenen Zentralisierung auf. Die oberste Jagdbehörde soll unter anderem für Maßnahmen bei ungünstigem Erhaltungszustand, revierübergreifende Managementpläne und die Bestimmung von Weidegebieten zuständig werden. Dass ein großräumig wanderndes Tier nicht ausschließlich auf Kreisoder Revierebene verwaltet werden kann, ist nachvollziehbar. Zentralisierung darf jedoch nicht zum Selbstzweck werden. Entscheidend muss bleiben, ob Entscheidungen über schadstiftende Wölfe schnell, praxisnah und unter angemessener Berücksichtigung von Weidetierhaltern, Jägern und örtlichen Behörden getroffen werden. Ähnliches gilt für die neue Verordnungsermächtigung des § 45a. Das Ministerium kann damit wesentliche Einzelheiten zu Managementplänen, Jagdzeiten, Weidegebieten und Voraussetzungen der Jagdausübung regeln. Ein rechtssicherer Vollzug benötigt entsprechende Regelungen. Es muss jedoch verhindert werden, dass die richtige Entscheidung, den Wolf dem Jagdrecht zu unterstellen, anschließend durch administrative Voraussetzungen praktisch entwertet wird. Grundsätzlich nachvollziehbar erscheint dagegen die vorgesehene Einbindung der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildtiermanagement bei der Feststellung von Wolfsrissen. Eine fachlich qualifizierte und landesweit einheitliche Begutachtung kann gerade im Interesse betroffener Tierhalter liegen. Voraussetzung dafür muss allerdings ein schnelles Verfahren zwischen 16.09.2026 Rissereignis, Begutachtung und möglicher Entnahme eines schadstiftenden Wolfs sein. Erklärungsbedürftig ist schließlich die Feststellung, zusätzliche Kosten entstünden nicht. Gleichzeitig erhalten die oberste Jagdbehörde und die Forschungsstelle zusätzliche Management-, Beratungs- und Begutachtungsaufgaben. Dass dies ohne zusätzlichen personellen oder finanziellen Aufwand möglich sein soll, bedürfte einer belastbaren Erläuterung. Zusammenfassend enthält der Gesetzentwurf mehrere ausdrücklich zustimmungswürdige Änderungen. Die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht, die erweiterten Möglichkeiten zur Bejagung von Haarraubwild mit moderner Nachtsichttechnik und die Anerkennung der notwendigen Regulierung invasiver Prädatoren weisen in die richtige Richtung. Gerade deshalb bleibt zu fragen: Warum verfolgt Schwarz-Grün diesen Ansatz nicht noch weitaus konsequenter? Wer anerkennt, dass Jagd ein notwendiges Instrument des Arten- und Wildtier-managements ist, muss dem sachkundigen Jäger auch den notwendigen praktischen Handlungsspielraum einräumen. Rechtssicherheit allein garantiert noch keine Praxistauglichkeit. Entscheidend wird daher sein, ob aus dem nun dem Jagdrecht unterstellten Wolf tatsächlich ein regulierbarer Wolf wird und die neuen Möglichkeiten zur Prädatorenbejagung ohne unnötige bürokratische Hemmnisse genutzt werden können. Der Gesetzentwurf enthält damit richtige und notwendige Schritte, bleibt bei einer eigenverantwortlichen und praxisgerechten Jagd jedoch auf halber Strecke stehen. Daher: Enthaltung.
