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Dr. Benjamin Limbach

16.09.2026 Sitzungen 18/129

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich näher auf die verschiedenen Säulen des Ende Juni zwischen Bund und Ländern geschlossenen neuen Pakts für den Rechtsstaat eingehe, möchte ich mich bei unserem Ministerpräsidenten Hendrik Wüst, beim Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminski und beim Finanzminister Marcus Optendrenk sehr herzlich für die großartige Unterstützung bedanken, die ich im Rahmen der Verhandlung des neuen Pakts bekommen habe. Dieser Unterstützung ist es zu verdanken, dass Nordrhein-Westfalen wie schon beim ersten Pakt für den Rechtsstaat eine führende Rolle einnimmt. Während andere Länder noch zögerten, hat Nordrhein-Landtag Westfalen bereits mit der Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2026 die ersten Maßnahmen ergriffen. Diesen Kurs setzen wir mit dem heute Vormittag eingebrachten Haushaltsentwurf 2027 fort. Der vorliegende Antrag ist ein starkes Signal für die nordrhein-westfälische Justiz und den nordrheinwestfälischen Rechtsstaat. Die nordrhein-westfälische Justiz wird weiterhin eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung aller drei Säulen des Paktes einnehmen. Die Mittel der Digitalsäule des Paktes werden für zukunftsweisende Vorhaben eingesetzt. Hierzu zählen unter anderem die bundeseinheitliche Justizcloud, das gemeinsame Fachverfahren GeFa, das länderübergreifende gemeinsame Registerfachverfahren AuRegis sowie die Vorhaben zur Nutzung Künstlicher Intelligenz in der Justiz. Die Landesregierung setzt sich zudem bereits dafür ein, den digitalen Datenaustausch zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten weiter zu verbessern und den Zugang zu digitalen Angeboten der Justiz auszubauen. Wir beteiligen uns insoweit am Digitalisierungsvorhaben „Deutsche Beweismittelcloud“. Bei dieser bundesweiten gemeinsamen Initiative der Innen- und Justizressorts soll eine Infrastruktur aufgebaut werden, die es ermöglicht, dass Polizei und Justiz ohne Versand von Datenträgern unmittelbar und ohne zeitliche Verzögerung auf digitale Beweismittel wie etwa Überwachungsvideos zugreifen können. Der weiterhin angesprochene Ausbau des Zugangs zu den digitalen Angeboten der Justiz umfasst ein ganzes Bündel an Projekten. Zu nennen sind hier etwa ein einheitliches Justizportal, über welches Onlineterminbuchungen und eine digitale Rechtsantragsstelle bereitgestellt werden, sowie eine leicht zugängliche Kommunikationsplattform für die niedrigschwellige Kommunikation mit Gerichten. In der Verfahrenssäule des Pakts möchte ich die Arbeit zur Reform der Strafprozessordnung herausgreifen. Diese Reform ist der Landesregierung ein großes Anliegen. Die nordrhein-westfälische Justiz konnte ihre Expertise bereits in den verschiedenen Gremien der StPO-Reformkommission, deren Abschlussbericht voraussichtlich Ende 2026 der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegt werden wird, auf sämtlichen Ebenen einbringen. So waren Vertreterinnen und Vertreter sowohl im Organisationsgremium, in den Arbeitsgruppen als auch im Plenum tätig. In der Personalsäule hat die Umsetzung der getroffenen Vereinbarung in Nordrhein-Westfalen bereits im Haushaltsjahr 2026 und jetzt mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf 2027 begonnen. Bereits mit der Ergänzungsvorlage zum Haushaltsentwurf 2026 wurden zur Umsetzung des Paktes 18 neue Planstellen im staatsanwaltschaftlichen Dienst sowie 3 neue Planstellen für Richterinnen und Richter in der 16.09.2026 Verwaltungsgerichtsbarkeit eingerichtet, ferner 8 neue Planstellen und Stellen für IT-Personal. Zudem wurden 23 neue Planstellen und Stellen für Folgepersonal geschaffen. Im Haushaltsentwurf 2027 sind nun zur weiteren Umsetzung des Paktes für den Rechtsstaat 82 Planstellen und Stellen, davon 74 im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst und 8 für IT-Personal, vorgesehen. Im weiteren Zusammenhang mit der Umsetzung des Paktes sollen insgesamt 100 neue Planstellen und Stellen für das Folgepersonal bei den Staatsanwaltschaften geschaffen werden. Nordrhein-Westfalen bleibt in allen Säulen Garant für die Umsetzung des Paktes für den Rechtsstaat. Ich bedanke mich daher herzlich bei den regierungstragenden Fraktionen für diesen Antrag, empfehle Zustimmung und bedanke mich bei der SPD für die Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Protokoll ↗