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Angela Freimuth

FDP 16.09.2026 Sitzungen 18/129

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, hier ist schon von allen Rednerinnen und Rednern erwähnt worden, wie wichtig die Studierendenwerke für das soziale Miteinander, für das soziale Rückgrat an unseren Hochschulen sind. Auch ihre Bedeutung für finanzierbaren Wohnraum, preiswerte Mahlzeiten, BAföG-Verwaltung, Landtag Kinderbetreuung und sonstige Sachen ist hier gerade schon völlig zutreffend beschrieben worden. Genauso zutreffend ist zumindest angedeutet worden, dass unsere Studierendenwerke vor sehr realen Herausforderungen stehen: steigende Energie- und Baukosten, Sanierungsstau, Fachkräftemangel, Digitalisierung und ein verändertes Nutzungs- und Studienverhalten. Das alles ist völlig unbestritten. Bei der ersten Lesung bzw. in den anschließenden Beratungen haben nicht nur wir, sondern auch die Sachverständigen darauf hingewiesen und kritisiert, dass mit diesem Gesetzentwurf, den CDU und Grüne heute zur abschließenden Entscheidung vorgelegt haben, diesen realen Herausforderungen leider keine Antworten entgegengestellt werden. Zwar wird die soziale Infrastruktur wieder allseits gelobt, aber eben nicht finanziell abgesichert. Gleichzeitig droht die Schwächung der Selbstverwaltung und der Kontrollrechte. In der Anhörung Anfang Juni wurde massive Kritik am überkomplizierten Auswahlgremium für die externen Verwaltungsratsmitglieder, am verpflichtenden externen Vorsitz, an den Kontrollrechten des Verwaltungsrates, an der Begrenzung bei der Bestellung der Geschäftsführung und an vielem Weiteren geäußert. Das gilt selbstverständlich auch für die ungelösten Finanzierungsfragen. In der Ausschusssitzung am 8. Juli dieses Jahres kündigten CDU und Grüne dann an, diesen Kritikpunkten mit einem Änderungsantrag begegnen zu wollen. Gleichzeitig wurde in der Sitzung des Ausschusses aber verlangt, trotzdem über den Gesetzentwurf unverändert abstimmen zu lassen. (Lachen von der SPD) Ich habe eine andere Vorstellung von einem parlamentarischen Beratungsverfahren, bei dem man die Expertise der Sachverständigen tatsächlich ernst nimmt und einbezieht. Auch von einer parlamentarischen Beratung bin ich ausgegangen. Eine frühzeitige Übermittlung der angekündigten Änderungen wurde im Ausschuss kollegialiter zugesagt – frühzeitig. Darum wurde auch von der Opposition gebeten. Wenn wir uns den Änderungsantrag anschauen, stellen wir fest, dass einige der kritisierten Spitzen mit dem Änderungsantrag tatsächlich geglättet wurden. Die Grundprobleme aber wurden nicht angefasst, insbesondere die Finanzierung bleibt offen. Der Änderungsantrag bietet eben keine verlässliche Perspektive für Sanierung, studentisches Wohnen, Mensen, Beratungsangebote, Kinderbetreuung oder Digitalisierung. Ein sanierungsbedürftiges Wohnheim wird nicht durch ein neues Gremienbesetzungsverfahren instandgesetzt, und günstiges Mensaessen wird nicht durch veränderte Zuständigkeiten finanziert. (Julia Eisentraut [GRÜNE]: Das sagt auch kei- ner!) 16.09.2026 Die Gewichte verschieben sich immer noch, auch nach Ihrem Änderungsantrag. Ich will hier kein Missverständnis: Natürlich ist externer Sachverstand eine sinnvolle Bereicherung. Professionalität und studentische Mitbestimmung sind aber kein Gegensatz. Auch wenn diese Unterstellung Ihrem Gesetzentwurf nach wie vor innewohnt, ist es falsch, dass dort, wo Studierende den Vorsitz tragen, alles über die sprichwörtliche Wupper geht. Vielmehr bleiben aber auch nach Ihrem Änderungsantrag die Kontrollrechte des Verwaltungsrates lückenhaft. Dabei wollten Sie die ja eigentlich stärken. Kollegin Eisentraut hatte ja gerade darauf hingewiesen, dass Sie das korrigieren wollten. Die Kritik an der starren und ausnahmslosen Zehnjahresbegrenzung bleibt ebenfalls. Der Änderungsantrag macht den Gesetzentwurf zwar besser, aber nicht gut, insbesondere bleibt er unzureichend und hinter den Notwendigkeiten zurück. Kollege Hartmann hat gerade gesagt, mit dem Gesetzentwurf solle ein behauptetes Problem gelöst werden, das aber nicht wirklich von jemandem beklagt wurde. Die tatsächlich beklagten Probleme, (Zuruf von Julia Eisentraut [GRÜNE]) die allseits bestehen, werden mit dem Gesetzentwurf nicht gelöst. Auch im heute eingebrachten Haushalt werden alle finanziellen Mittel für die Studierendenwerke völlig unverändert gelassen. Wir wollen leistungsfähige, moderne und eigenverantwortliche Studierendenwerke mit klaren Verantwortlichkeiten und Kontrollbefugnissen, Offenheit für bedarfsgerechten zusätzlichen Sachverstand, wirksame Selbstverwaltung und insbesondere eine belastbare finanzielle Grundlage für die soziale Infrastruktur an unseren Hochschulen. Diesen Anforderungen werden der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag nicht gerecht. Deswegen werden wir beides ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, Andrea Busche [SPD] und Dr. Bastian Hartmann [SPD])

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