Dr. Hartmut Beucker
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Die in der ersten Lesung am 19. März dieses Jahres vorgebrachte Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf muss nach Kenntnisnahme von Stellungnahme und Änderungsantrag sowie der Anhörung am 3. Juni weitgehend aufrechterhalten bleiben. In dem Entwurf wird sich auf ein Gutachten des HIS-Institut für Hochschulentwicklung berufen. Sowohl Landtag das Landes-ASten-Treffen NRW als auch die Verwaltungsratsvorsitzenden haben in ihren Stellungnahmen scharf kritisiert, dass sie daran überhaupt gar nicht beteiligt wurden. Dabei wird in der Landesregierung sonst immer so viel Wert auf Partizipation gelegt. Hier war das wohl von vorneherein nicht gewollt. Das passt im Übrigen zur Tendenz der Übergriffigkeit der Landesregierung im Bereich der Hochschulpolitik, die sie unter anderem mit der Vorgabe neuerdings verbindlicher strategischer Ziele für die Hochschulverträge im sogenannten Hochschulstärkungsgesetz zur Schau gestellt hat. Das Gesetz wird sich wohl eher als Hochschulschwächungsgesetz herausstellen. Aber ich komme zurück zum vorliegenden Gesetzentwurf. Die Regierung wollte sich durch Änderungen in Bezug auf die Bildung des Verwaltungsrates nach § 5 und dessen Aufgabenbestimmungen nach § 6 bei den Studentenwerken mehr Dominanz verschaffen. Vor allem sollte für die Auswahl der Mitglieder des Verwaltungsrats, die bisher aus dessen Mitte bestimmt wurden, fortan ein Auswahlgremium zuständig sein. Diesem sollte natürlich ein Vertreter des Ministeriums angehören – bedacht mit gleich zwei Stimmen –, wohingegen den zwei vorgesehenen Studentenparlamentsmitgliedern zusammen nur eine Stimme zugestanden ward. Hinzu sollten ein Mitglied eines Rektorats aus dem Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks – auch mit einer Stimme ausgestattet – und die vom Ministerium bestellte Geschäftsführung – ebenfalls mit einer Stimme ausgestattet – kommen. Das hätte ein Verhältnis von drei zu zwei Stimmen zugunsten von Geschäftsführung und Ministerium bedeutet – eine Partizipation der ganz besonderen Art, in welcher dann die Geschäftsführung an der Aufsicht über sich selbst beteiligt gewesen wäre. Jeder, der mal ein bisschen über das Verwaltungsrecht gehört hat, weiß, was für eine Unmöglichkeit das ist. Sehr zu Recht wurde dies in mehreren Stellungnahmen hart kritisiert. Doch am Montagmittag dieser Woche flatterte wunderbarerweise auf die Schnelle tatsächlich noch ein Änderungsantrag von CDU und Grünen herein. Zumindest bezüglich des fragwürdigen Auswahlgremiums scheint ein Funke Verstand gezündet zu haben. Man hat sich dazu durchgerungen, auf das Gremium ganz zu verzichten. Die Verwaltungsratsmitglieder sollen zwar nicht wieder selbstständig einander selbst bestimmen dürfen, aber immerhin sollen sie ein Vorschlagsrecht haben, woraufhin das Ministerium die Bestellung vornimmt. So viel Dominanz muss wohl sein. Man beharrt allerdings weiterhin auf dem ideologischen Ballast der Frauenquote. 16.09.2026 Bei der Partizipation soll ein weiterer Affront beibehalten werden, indem der Vorsitz im Verwaltungsrat auf Externe beschränkt wird und den Studenten nicht mehr offensteht – und das, obwohl sich Studenten in dieser Position in der Vergangenheit durchaus bewährt haben. Die Studenten sind es auch, die mit ihren Sozialbeiträgen die Studentenwerke jährlich mit 116,4 Millionen Euro finanzieren, während das Land mit 45,8 Millionen Euro allgemeinem Landeszuschuss nur einen Finanzierungsanteil von ca. 10 % trägt – zuzüglich von Zuschüssen, vor allen Dingen für Kinderbetreuungseinrichtungen, von 27 Millionen Euro. Im Verhältnis zum Land finanzieren die Studenten ihre Werke also mit 2,2 zu 1. Im Jahr 1994 betrug das Verhältnis hingegen 0,6 zu 1; 2005 betrug es noch etwa 1 zu 1. Das ist eine Schande, zumal die Studenten mit einem Armutsrisiko von 36 % zu den am stärksten von der Prekarität bedrohten Personengruppen gehören. In NRW beträgt das allgemeine Armutsrisiko hingegen 18 %. Damit komme ich zum Hauptkritikpunkt am Gesetzentwurf. Er kapriziert sich auf Änderungen in der Verwaltung – modisch: Governance –, hält sich aber vornehm dabei zurück, die Unterfinanzierung der Studentenwerke anzugehen. Ein erster Schritt in die richtige Richtung wäre es – ich mache mal einen Vorschlag –, von den übertriebenen Klimaauflagen abzusehen und damit die Studentenwerke hinsichtlich der Mensen und Wohnheime zu entlasten. Wir stimmen gegen den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
