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Dr. Werner Pfeil

FDP 16.09.2026 Sitzungen 18/129

Seit Jahren haben wir mit allen parlamentarischen Mitteln darauf gedrängt, ein transparentes Verfahren für die Besetzung Oberer Richterstellen und Stellen bei den Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen zu etablieren. Das Verfahren zur Besetzung richterlicher und staatsanwaltlicher Beförderungsämter ist bisher nicht ausreichend gesetzlich normiert. Gerade im Hinblick darauf, dass in naher Zukunft ein erneutes wichtiges Besetzungsverfahren zu erwarten ist, ist hier eine schnelle Regelung von Bedeutung. Dem Gesetzesentwurf haben wir daher bereits im Juni 2026 zugestimmt. Der Rechtsausschuss hat ihn in seiner Sitzung vom 8. Juli 2026 einstimmig angenommen. Die vorliegenden Änderungen konkretisieren, wann eine Beurteilung zu erstellen ist. Es erscheint sinnvoll, Tätigkeiten unter drei Monaten hiervon auszunehmen. Teilzeitbeschäftigungen werden richtigerweise berücksichtigt. Wir stimmen dem Änderungsantrag daher ebenfalls zu.

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