Lena Teschlade
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank auch an Sie, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben soeben kurz ausgeführt, dass kein Kraftwerk früher vom Netz geht, wenn die Versorgungssicherheit dann nicht gewährleistet ist. Aber 2030 ist ein Fakt. Wir haben die Plus-drei-Option. Können Sie uns mitteilen – wir als Parlament wissen es nicht –, mit welchen Kosten es am Ende verbunden sein wird, wenn diese Reserveoption gezogen wird. Am Ende wird diese Entscheidung nämlich von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern finanziert werden müssen. Wir würden schon gerne wissen, mit welchen Kosten wir aufgrund dieser Entscheidung dann zu rechnen hätten. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Teschlade, vielen Dank für die Frage. Diese Frage müssten Sie einfach über Kollegen in der Bundestagsfraktion an die Bundesregierung stellen. (Dietmar Brockes [FDP]: Nee, das müssen Sie mal machen!) Denn über die Frage der Ausgestaltung einer möglichen Reserve entscheidet der Bund, (Lena Teschlade [SPD]: Sie können sich doch nicht immer rausreden! – Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) genauso wie der Bund über die Frage des Berichtes entscheidet. Die Verantwortung liegt beim Bundeswirtschaftsministerium. Sie sind dafür verantwortlich. Ich will an die von der CDU, von Herrn Untrieser, und von Herrn Röls vorgetragenen Reden anschließen. Wenn wir jetzt feststellen, dass die Ausschreibungen überzeichnet sind und wir erst Mitte Februar oder März wissen, was an welchen Standorten tatsächlich an Ausschreibungen zu erwarten ist, ergibt es aus Landtag meiner Sicht schon Sinn, das abzuwarten, um dann den Evaluationsbericht zu schreiben. Anders als Sie, lieber Herr Brockes, war es mir immer egal, welche Parteifarben in der Bundesregierung sind. (Dietmar Brockes [FDP]: Nein!) Ich habe – immer im Interesse der Energieversorgungssicherheit von Nordrhein-Westfalen – schon Robert Habeck und die damalige Bundesregierung gedrängt, die Kraftwerkstattregie aufs Gleis zu setzen. (Marcel Hafke [FDP]: Nö!) Sie kam viel zu spät. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Jetzt ist sie da. Ich will sagen: Die Kapazitätsfrage ist etwas anderes als das, was Sie hier vorzustellen versuchen. – Die Speicher wurden angesprochen. Wir haben eine starke Landschaft der Bioenergieproduktion in Nordrhein-Westfalen. Seit wohl zwei Jahren rege ich in Energieministerkonferenzen zusammen mit den anderen Ministerinnen und Ministern der Energiefachzuständigkeit gegenüber der Bundesregierung an: Guckt euch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz an. Wie kann man da kurzfristig flexible Kapazitäten schaffen, die die Energieversorgungssicherheit gewährleisten? Reden Sie mal mit denen, die heute Biogasanlagen betreiben. Sie sind bereit, reinzugehen und im Sinne der Energieversorgungssicherheit die Erfüllung einer neuen und anderen Aufgabe in der Energie- und Wärmeproduktion sicherzustellen. Deswegen ist es abschließend meines Erachtens wie folgt: Der Reservebetrieb bis 2033 ist im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz vorgesehen; die Verlängerung auf 2033 als Reserve wurde von den hier allen bekannten Fraktionen im Bundestag beschlossen. Wir haben die Leitentscheidung so getroffen, dass die Menschen – der beginnende Strukturwandel, alles, was Frau Teschlade richtigerweise eben aufgeführt hat – weiterarbeiten können, weil uns daran gelegen ist, dass wir den Braunkohleausstieg mit dem Ziel der Energieversorgungssicherheit, einer neuen Perspektive für die Menschen im Rheinischen Revier, neuen Arbeitsplätzen und einer Klimaneutralität und Bezahlbarkeit für die Energieversorgung in Nordrhein-Westfalen unterm Strich zusammenbekommen. (Beifall von den GRÜNEN)
