Andreas Keith
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Bundeshaushalt 2026 sind mindestens 644 Millionen Euro ausdrücklich für politische Stiftungen veranschlagt. 644 Millionen Euro – das ist mehr als das Budget für den Bundesrechnungshof, den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, das Bundesverfassungsgericht, den Bundesrat und den unabhängigen Kontrollrat zusammen. Dennoch meinen Sie, das Land NRW müsse noch etwas Steuergeld dazugeben. Fast 1,8 Millionen Euro stellen Sie jährlich für die Förderung parteinaher Stiftungen bereit. Das Geld fließt an Einrichtungen aus dem Umfeld von SPD, CDU, FDP und Grünen. Selbst die Rosa-Luxemburg-Stiftung wurde noch gefördert, als die Linke schon längst aus dem Landtag geflogen ist. Nach welchen hochwissenschaftlichen und transparenten Verfahren wird dieses Geld verteilt? Meine Damen und Herren, halten Sie sich fest: Nach einem Landtag Schlüssel, dessen Ursprünge bis ins Jahr 1969 zurückreichen. Damals wurde festgelegt: drei Teile für die Friedrich-Ebert-Stiftung, drei Teile für die Konrad-Adenauer-Stiftung und ein Teil für die mickrige Friedrich-Naumann-Stiftung der FDP. 1991 traten die Grünen dem Club bei. Und wie? Durch eine – ich zitiere die Landesregierung – Übereinkunft der im Landtag bisher vertretenen Parteien. Aha, die Parteien, deren Stiftungen das Steuergeld erhalten, verständigen sich also untereinander in Hinterzimmern über die Aufteilung. Wie praktisch ist das denn? Im Wesentlichen gilt diese Abmachung, die Sie damals im Hinterzimmer ausgekungelt haben, bis heute. Warum? Weil man es schon immer so gemacht hat. Das ist nichts anderes als ein politisches Erbhofmodell mit dem Bürger als Verlustpächter. Damit muss sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene endlich Schluss sein. (Beifall von der AfD) Seit 2023 gibt es aber ein weiteres Problem, das NRW einfach ignoriert. Das Bundesverfassungsgericht verlangt vom Gesetzgeber eine Regelung, nach welchen Kriterien die Empfänger der Mittel bestimmt werden und wie die Höhe der Zuwendung festgelegt wird. Es betont: Ein Haushaltsgesetz allein genügt hierfür nicht. Der Bund hat darauf reagiert und ein Stiftungsfinanzierungsgesetz geschaffen. Gier macht eben erfinderisch. Und Nordrhein-Westfalen? Nordrhein-Westfalen verteilt weiter nach einem Schlüssel, dessen Wurzeln in einer Absprache aus der Zeit der ersten Mondlandung liegen. Bevor Sie es mir gleich in Ihren Reden entgegenhalten: Ja, es stimmt, dass dieses unmittelbar die Bundesebene betrifft. Aber Art. 21 des Grundgesetzes endet nicht an der Landesgrenze Nordrhein-Westfalens. Die Chancengleichheit der Parteien bindet auch dieses Land, sie bindet Sie alle. Wer nach diesem Urteil glaubt, man könne ein derartiges System einfach auf alle Ewigkeit unverändert weiterführen, der verwechselt Gewohnheit mit Recht. Dieses Besitz- und Beutedenken werden wir von der AfD Ihnen nicht mehr durchgehen lassen. (Beifall von der AfD) Sicherlich werden Sie uns gleich auch unterstellen, die AfD wäre gegen politische Bildung. Ich sage es Ihnen deutlich: Nein, die AfD ist nicht gegen politische Bildung. Wir sind gegen parteipolitische Selbstbedingung unter dem Etikett „politische Bildung“. Politische Bildung kann in der Landeszentrale für politische Bildung, in Schulen, in Weiterbildungseinrichtungen stattfinden, wenn sie informiert und nicht indoktriniert. 16.09.2026 Was wir nicht brauchen, sind angeblich parteinahe Stiftungen, die parteinahe Inhalte unter dem Deckmantel der politischen Bildung vermitteln. Bevor jetzt jemand den nächsten Einwand erhebt: Ja, die Stiftungen sind rechtlich von den Parteien getrennt – formal gesehen. Auch das wissen wir. Wenn aber mehr als die Hälfte des Vorstands und des Kuratoriums der Friedrich-Ebert-Stiftung aus aktuellen oder abgehalfterten SPD-Mandatsträgern besteht, darunter so Sympathiefiguren wie Ralf Stegner, Martin Schulz oder Christina Kampmann, dann kann man nicht ernsthaft von Parteiferne sprechen. Aber nicht nur bei der SPD ist das so. Die CDU steht der SPD bei der Besetzung ihrer Stiftungen in nichts nach. Vorsitzende ist Annegret Kramp-Karrenbauer, weitere Mitglieder im Vorstand sind Thorsten Frei, Armin Laschet und Carsten Linnemann, um nur einige zu nennen. Alle natürlich völlig neutral und parteifern, selbstverständlich! Hören Sie bitte auf, den Menschen zu erzählen, Ihre Stiftungen agierten unabhängig. Das ist so glaubwürdig wie jemand, der behauptet, im Eierkuchen seien keine Eier. Sollte gleich jemand auf die Idee kommen, uns zu unterstellen, die AfD sei doch nur beleidigt, weil sie nichts vom Kuchen abbekomme, dann sage ich Ihnen ganz klar: Wir wollen kein Stück von Ihrem Kuchen. Wir wollen, dass der Steuerzahler den Kuchen komplett zurückbekommt. Wir sagen nicht: „Gebt auch uns Geld“, sondern wir sagen: „Stellen Sie endlich diese Sonderförderung ein“. Wir wollen keine neue Stiftung an den Tisch setzen. Wir wollen den gesamten Tisch in Zukunft abräumen. Dafür gibt es noch einen weiteren guten Grund. Wir haben die Landesregierung gefragt, ob es Evaluierungen zur Wirksamkeit dieser Förderung gibt. Die Antwort lautet – Zitat –: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Ich darf zusammenfassen: fast 1,8 Millionen Euro im Jahr, ein Verteilungssystem aus den Jahren 1969 und 1991, keine eigenständige gesetzliche Grundlage für die Finanzierung und keine benennbare Erfolgskontrolle. Aber selbstverständlich soll der Steuerzahler nach Ihrem Verständnis weiterhin die Schattenfinanzierung parteinaher Stiftungen finanzieren. Genau diese politische Arroganz, Überheblichkeit und Selbstbedienungsmentalität der Altparteien haben immer mehr Menschen satt und in Sachsen-Anhalt dann auch abgewählt. Ich verspreche Ihnen: Es wird weitergehen, auch in Nordrhein-Westfalen 2027. Die CDU nähert sich in Mecklenburg-Vorpommern der Fünfprozenthürde an – Gott sei Dank! –, die SPD ist in Sachsen-Anhalt längst zur Kleinstpartei verkommen und die FDP kommt sowieso nur noch unter ferner liefen vor. Wer den Bürgern ständig erzählt, sie Landtag seien zu faul, sollten mehr arbeiten und es sei ohnehin kein Geld für sie da, aber für das eigene politische Umfeld stets einen Millionenbetrag im Haushalt einstellt, sollte sich nicht wundern, wenn er bald abgewählt wird. Nein, meine Damen und Herren: Das System politischer Erbhöfe gehört abgeschafft. SPD, CDU, FDP und Grüne haben sich über Jahrzehnte an diesen Zustand gewöhnt. Vielleicht liegt genau darin das Problem. Aus staatlicher Förderung erwuchs Anspruchsdenken, aus einem Haushaltsansatz wurde Gewohnheitsrecht und aus einer politischen Übereinkunft von anno dazumal wurde eine Rechnung, die die Bürger bis heute bezahlen. Damit muss Schluss sein. Beenden Sie diese institutionelle Sonderförderung und geben Sie das Geld dort aus, wo es tatsächlich dem Bürger dient. Der Staat gehört nicht Ihnen, und das Geld des Bürgers gehört nicht in die Taschen Ihrer parteinahen Stiftungen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)
