Alexander Steffen
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin, um ein Scheitern des vorgezogenen Kohleausstiegs und damit eine Bedrohung der Versorgungssicherheit rechtzeitig feststellen zu können, sieht das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz mehrere Evaluationsberichte zu bestimmten Stichtagen vor. Bis jetzt ist jedoch noch keiner dieser Berichte erschienen, weder der zum Datum 15.08.2023 noch der zum 15.08.2026. Die aktuelle Bundesregierung erklärte zum erneuten Ausbleiben des Berichts, man wolle zunächst die Ausschreibung nach dem StromVKG abwarten. Zu meiner Frage: Auf welchem Weg hat die Landesregierung – bitte unter Angabe des Zeitpunkts – erstmals Kenntnis davon erlangt, dass die Bundesregierung die Überprüfung nach § 54 Abs. 1 KVBG und die Prüfung nach § 47 Abs. 4 KVBG nicht fristgerecht zum 15. August 2026 abschließen wird, wie es die Gesetzeslage vorsieht? 16.09.2026
