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Berivan Aymaz

16.09.2026 Sitzungen 18/129

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/21000 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an die zuständigen Fachausschüsse mit der Maßgabe, dass die Beratung des Personalhaushalts einschließlich aller personalrelevanten Ansätze im Haushalts- und Finanzausschuss unter Beteiligung seines Unterausschusses Personal erfolgt. Die Finanzplanung 2026 bis 2030, Vorlage 18/5405, soll nur an den federführenden Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen werden. Wer stimmt für die Überweisung? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist die Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 2 Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2027 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 – GFG 2027) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/21002 erste Lesung Der Ältestenrat hat sich darauf verständigt, dass bei diesem Tagesordnungspunkt weder Zwischenfragen noch Kurzinterventionen zulässig sind. Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich nun für die Landesregierung Frau Ministerin Scharrenbach das Wort. Bitte schön. Ina Scharrenbach*), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Traditionellerweise wird mit der Einbringung des Entwurfs des Haushalts für das kommende Jahr auch die Gemeindefinanzierung für das kommende Jahr – hier für das Jahr 2027 – erstmals beraten und gelesen. Sie alle wissen, wir alle wissen: Nichts ist unmittelbarer als die eigene Stadt, die eigene Gemeinde. Dort erfährt man das Leben, dort spielt sich alles ab. Die kommunalen Finanzen stehen aktuell aus mehrerlei Gründen unter Druck, und das auch schon seit mehreren Jahren, wobei wir von 2017 bis einschließlich 2022 gute Jahre für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen gehabt haben. Aktuell wächst die Aus-16.09.2026 gabenseite immer stärker an. Die Einnahmenseite gerät unter Druck. Das ist zwischen Städten und Gemeinden allerdings durchaus differenziert zu betrachten. Damit wachsen auch die Notwendigkeiten, vor Ort zu Konsolidierungsmaßnahmen zu kommen. Das findet seinen Widerhall manchmal in Steuererhöhungen wie bei der Grundsteuer. Grundsteuerdebatten sind regelmäßig Gegenstand hier im Landtag Nordrhein-Westfalen, aber auch in den Räten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden oder der kreisfreien Städte. Wir führen Gewerbesteuerdebatten. Das alles geschieht in einer herausfordernden Zeit. Das weiß die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen. Gleichzeitig hat die Landesregierung aus CDU und Grünen in den vergangenen Jahren viele Entscheidungen auf den Weg gebracht, die den Städten und Gemeinden, den Kreisen und Regionen in dieser herausfordernden Zeit dabei helfen sollen, zurechtzukommen. Wir haben im ersten Halbjahr 2026 – dafür bin ich meinem Kollegen Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk sehr dankbar – kommunale Kassenkredite in Höhe von rund 9 Milliarden Euro aus den Kommunen herausgeholt. Das ist das erste Mal, dass eine Landesregierung von Nordrhein-Westfalen ein derartiges Entschuldungsprogramm auf den Weg gebracht hat. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Dazu gehört der Mut einer Regierungskoalition, über sehr viele Jahre sehr viel Geld in die Hand zu nehmen, um den Kommunen eine Eigenkapitalstärkung in genau dieser Höhe zu ermöglichen: rund 9 Milliarden Euro. Schlägt sich das schon in den Statistiken nieder? Nein. Das wissen wir. Das sehen wir erst im Laufe dieses Jahres oder im nächsten Jahr, wenn die Statistiken neu veröffentlicht werden. Die Landesregierung hat über die verschiedenen Ressorts verschiedene Erleichterungen und Bürokratieabbaugesetze auf den Weg gebracht. Ich war sehr froh, gestern mindestens einen Bürgermeister zu treffen, der gesagt hat: Frau Ministerin, wir merken, dass diese Gesetze der Landesregierung, der Wille von CDU und Grünen, Bürokratie abzubauen, in den Kommunen ankommen. Wir merken das. Auch dazu gehört der Mut einer Regierungskoalition – sei es, Gesetze ganz abzuschaffen, Recht ganz abzuschaffen, wie beim kommunalen Vergaberecht seit dem 1. Januar 2026, Freiheiten in die Kommunen zu geben, schneller Vergaben zu tätigen, Investitionsmittel bereitzustellen. Dazu gehören Erleichterungen, die dieses Parlament im Zusammenhang mit Bürokratieabbau in Form von drei Gesetzen noch beschließen wird. Landtag Dazu gehört die Bereitschaft einer Regierungskoalition, zu sagen: Wir kehren Beweislasten um, wie beim Thema „Berichtspflichten“. Dazu gehört der Wille einer Regierungskoalition von CDU und Grünen, Kommunen erheblich mehr Freiheiten zu geben als bisher, um den Bedarfen vor Ort gerecht zu werden. Wir haben in meinem Zuständigkeitsbereich über Änderungen in der Bauordnung viele Flexibilitäten eingezogen, Kommunen vor Ort von vielem entlastet, auch und gerade für die eigenen öffentlichen Liegenschaften. So kommt ein Puzzlestein zum anderen und schafft ein großes Bild von einer Regierungskoalition von CDU und Grünen, die den Mut und den Willen hat, auch in herausfordernder Zeit die Dinge zum Positiven zu wenden bzw. mindestens dafür Sorge zu tragen, dass der Abgesang, dem ich gerade wieder einmal ein paar wenige Minuten habe folgen dürfen, nicht stattfindet. Trotzdem haben wir neben diesem Licht auch Schatten. Sie kennen mich und wissen, dass ich das nicht weglasse, weil ich finde, dass es zur Aufrichtigkeit und zur Ehrlichkeit einer politischen Debatte am Ende dazugehört. Selbst beim Blick auf die vergangenen Kommunalhaushalte sehen wir schon die kommenden Haushalte vor uns. Wir haben die Debatten mit den beiden Landschaftsverbänden über die möglichen Erhöhungen der Landschaftsverbandsumlagen, die sich in den Kreisumlagen widerspiegeln werden, die sich in jedem Stadthaushalt wiederfinden werden – mit jeder Debatte, die sich daraus wieder vor Ort ergibt. Sie kennen auch meine Haltung, dass in vielen Haushalten freiwillige Leistungen gar nicht mehr drin sind. Da gibt es dann noch die Ausgabe für den Seniorensport, die freiwillige Ausgabe für die Kultur oder die freiwillige Ausgabe für den Sport. Selbst wenn Sie das alles streichen würden, würde es nicht reichen. Es würde allerdings dafür reichen, die Gesellschaft vor Ort auf die Palme zu bringen. Dafür reicht es. Macht das Sinn? Nein, weil wir die großen Debatten aus mehrerlei Gründen mit der Bundesregierung führen müssen. Deswegen haben wir an verschiedenen Stellen dazu aufgerufen, auch darum gebeten, dass wir bei verschiedenen Reformvorhaben innerhalb der Bundesregierung gemeinsam zu notwendigen Änderungen kommen müssen, um dafür Sorge zu tragen, dass man auch in den Kommunalhaushalten wieder zu einer Entlastung kommt und wenigstens das Licht am Ende des Tunnels sehen kann. Daran appelliere ich auch heute. Ich sehe ein zustimmendes Augenklimpern beim Abgeordneten Moor. 16.09.2026 (Justus Moor [SPD]: Sie sehen öfter mein Au- genklimpern!) – Das freut mich. Wir werden diskutieren, davon gehe ich fest aus. Die Kommunen stehen unter Druck. Sie haben gerade bei der Einbringung des Landeshaushaltes vom Finanzminister gehört, dass auch das Land konsolidieren muss. Alle öffentlichen Haushalte in der gesamten Bundesrepublik Deutschland stehen unter Konsolidierungszwang. Das heißt, wir verfügen nicht über unbegrenzte Mittel. Gerade deshalb bedeutet die Verbundsatzerhöhung, die wir Ihnen mit der Gemeindefinanzierung 2027 vorlegen, keinen Automatismus, sondern es ist die erste Verbundsatzerhöhung seit mehr als fünf Jahrzehnten im Land Nordrhein-Westfalen. Das trifft auf eine Koalition, die den Mut hat, das zu tun. Dafür sprechen wir als Landesregierung Nordrhein-Westfalen schon jetzt unseren Dank aus. Das ist kein Automatismus, kein Selbstverständnis. Es ist eine strukturelle Entscheidung, die CDU und Grüne tragen, den Verbundsatz zugunsten der Kommunen auch in schwieriger Zeit für den Landeshaushalt Nordrhein-Westfalen zu erhöhen und damit eine bewusste Prioritätenentscheidung zugunsten kommunaler Handlungsfähigkeit zu treffen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Damit verzichten wir, wenn Sie als Landtag Nordrhein-Westfalen dem so folgen, zugunsten der Kommunen auf eigene finanzielle Spielräume. Das ist nach unserem Verständnis in dieser herausfordernden Zeit eine echte Partnerschaft zwischen Land und Kommunen, den beiden Ebenen, die wir haben. (Nadja Lüders [SPD]: Sie müssen auch noch dankbar sein!) Dazu wurden weitere Maßnahmen ergriffen, seien es 10 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes, die pauschal, auf einfachem Wege zur Verfügung gestellt werden, um für Investitionen in Schulen, in Infrastruktur – auch kritische Infrastruktur –, in alles, was vorstellbar und notwendig ist, flexibel beizutragen. (Nadja Lüders [SPD]: Das war die Vorausset- zung seitens des Bundes!) Dazu gehört – das haben wir Anfang der Woche veröffentlicht –, dass die Bundesmittel für die Entlastung möglicher Altschulden in Höhe von 164 Millionen Euro pro Jahr an rund 200 Städte und Gemeinden eins zu eins weitergegeben werden. Das bedeutet eine vierjährige Entlastung; mehr war auf Bundesebene anscheinend nicht verhandelbar. Das ist weit weniger als das, was die Regierungskoalition von CDU und Grünen für die Altschuldenentlastung zur Verfügung stellt. Landtag Deswegen sage ich: Am Ende des Tages hilft jeder Euro den Städten und Gemeinden, die in die Umsetzung des LKEG des Bundes auf Ebene des Landes Nordrhein-Westfalen einbezogen werden. Die übrigen Parameter in der Gemeindefinanzierung bleiben im Wesentlichen unverändert. Wir haben für hohe Kontinuität gesorgt. Wir aktualisieren die Grunddaten. Das wissen Sie, das kennen Sie. Und Sie kennen den Mechanismus im Gemeindefinanzierungsgesetz, dass diejenigen, die viel Steuern erzielt haben, aller Wahrscheinlichkeit nach in einem der Folgejahre weniger Schlüsselzuweisungen bekommen. Das ist ein Grundmechanismus der Gemeindefinanzierung, der Ausgleichsfunktion dieses zentralen Gesetzes zwischen Land und Kommunen. Insofern: Rund 17 Milliarden Euro auf Basis der Mai-Steuerschätzung 2026 werden an die Kommunen im Jahre 2027 überwiesen. Es ist ein Gemeindefinanzierungsgesetzentwurf in herausfordernder Zeit mit einem klaren Bekenntnis, mit einer klaren Strukturentscheidung, die auf Jahre wirken wird. Der Verbundsatz in Nordrhein-Westfalen wird von 23 % auf 23,5 % steigen – das in herausfordernder Zeit. Das ist Partnerschaft zwischen Land und Kommunen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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