landtag.nrw.de ↗

Christof Rasche

16.09.2026 Sitzungen 18/129

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Schäffer das Wort. Bitte sehr. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin Landtag froh, dass wir in einem Rechtsstaat leben – in einem Rechtsstaat, der Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, Schutz gewährt, in einem Rechtsstaat, der jeden Einzelfall prüft. Dazu gehört auch, dass Menschen, die hier keinen Schutz benötigen und bei denen es keine Abschiebehindernisse gibt, zurückgeführt werden. Im gesamten Prozess der Rückführung achten wir – das ist mir wichtig – die Menschenwürde. Das unterscheidet den demokratischen Rechtsstaat von der AfD, deren Vertreter in Sachsen-Anhalt von der Durchsetzung ihrer Deportationspläne mit Waffengewalt fantasieren. Dieser Rechtsstaat achtet die Menschenwürde. Das ist und das bleibt unsere Richtschnur. (Beifall von den GRÜNEN – Andreas Keith [AfD]: Die der Opfer auch?) Die kommunalen Ausländerbehörden haben vielfältige Aufgaben in einem wirklich komplizierten und sich immer wieder verändernden Rechtsgebiet. Deshalb ist es mir wichtig, dass wir als Land die kommunalen Ausländerbehörden unterstützen und entlasten. Mit dem Modellprojekt ZAB-Ausbau sowie dem Modellprojekt IRIS der Bezirksregierung Münster in Zusammenarbeit mit dem LZPD, also dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste in Nordrhein-Westfalen, gehen wir dafür wichtige Schritte. Seit dem 1. September dieses Jahres – Sie wissen es als Mitglieder des Integrationsausschusses – erproben wir mit dem Modellprojekt ZAB-Ausbau in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster ein neues Zuständigkeitsmodell. Alle Haftfälle und Haftfälle ohne festen Wohnsitz, bei denen eine Rückkehrentscheidung bekanntgegeben wurde, werden von den am Modellprojekt teilnehmenden kommunalen Ausländerbehörden auf die zuständigen Zentralen Ausländerbehörden übertragen. Die Zentralen Ausländerbehörden übernehmen für diese Fälle den gesamten Rückführungsvollzug, von der Planung und Vorbereitung bis zur tatsächlichen Durchführung der Rückführung. Damit bündeln wir Kompetenzen und entlasten die kommunalen Ausländerbehörden. Wir wollen im kommenden Jahr weitere Ausbaustufen auf Grundlage der Erfahrungen aus der Erprobung weiterentwickeln. Einen Automatismus für sämtliche Rückführungsfälle, wie die AfD es hier fordert, finde ich nicht zielführend. Denn entscheidend ist doch nicht, ob eine Aufgabe zentral oder kommunal erledigt wird. Entscheidend ist doch, wie effektiv und erfolgreich es gelingt. Genau da setzen wir mit dem Modellprojekt ZAB-Ausbau an. Es geht nicht um die Zentralisierung der Zentralisierung willen, sondern entscheidend ist, dass wir Zuständigkeiten so bündeln, dass dadurch Prozesse wirklich effizienter werden. Es kommt nicht auf die Zahl der Standorte von Zentralen Ausländer-16.09.2026 behörden, sondern auf die Professionalität, Qualität und Effizienz der Verfahren an. (Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Weil wir hier gerade nur über die Strukturen von deutschen Behörden sprechen, will ich an dieser Stelle deutlich sagen: Ich finde, das ist viel zu kurz gegriffen und auch ein Stück weit eindimensional. Ein wesentliches Hindernis bei der Rückführung, das wir nach wie vor haben, sind die fehlenden Kooperationen von Herkunftsstaaten bei der Rücknahme ihrer Staatsangehörigen. Dabei ist auch der Bund gefordert – insbesondere bei der Passersatzpapierbeschaffung und bei der Rücknahme –, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. (Markus Wagner [AfD]: So ein Unsinn!) Für uns als Landesregierung in Nordrhein-Westfalen ist klar, dass die Rückführung von Straftätern und Gefährdern hohe Priorität hat. Ich habe mehrfach gesagt, dass ich das auch von den kommunalen Ausländerbehörden erwarte. Damit möchte ich gerne zu den sogenannten Listen „Westbalkan“ und „Irak“ kommen. Liebe Frau Kapteinat, Sie haben moniert, dass das MKJFGFI, nachdem die Listen vom Ministerium im Jahr 2024 angestoßen worden waren, die Prozesse nicht entsprechend nachgehalten, nicht gemonitort habe. Das stimmt so nicht. Das habe ich auch im Ausschuss erläutert. Das Ziel dieser Listen war, dass das Ministerium die AZR-Auszüge macht, die dann über die ZAB Coesfeld bzw. über die Bezirksregierung, über die RRKs an die kommunalen Ausländerbehörden gegangen sind. Das Ziel dieser Listen war außerdem, die Anmeldungen für die Charterflüge in die Westbalkanstaaten und in den Irak zu erhöhen. Das war das Ziel, und dieses Ziel ist erreicht worden. Dass das Ziel erreicht worden ist, kann man an zwei Punkten ablesen. Zum einen sind die Anmeldungen erhöht worden. Ich habe die Zahlen im Ausschuss genannt. Zum anderen haben wir erlebt – das konnte man ablesen –, dass die Anzahl der PEP-Verfahren, also die der Passersatzpapierbeschaffungen, erhöht wurde. Dazu braucht es Amtshilfeersuchen der kommunalen Ausländerbehörden an die ZABs. Das ist geschehen. In beiden Fällen, sowohl für den Irak als auch für die Westbalkanstaaten, hat es jeweils 143 Passersatzpapierverfahren gegeben. Es ist zufällig dieselbe Anzahl. Daran sehen wir, dass diese Maßnahmen sehr wohl dazu beigetragen haben, dass das Ziel eingetreten ist. Insofern konnte das überprüft werden. Auch die ABH Köln, die Ausländerbehörde Köln, hat 41 Passersatzpapierverfahren angestoßen. Landtag

Alle Reden von Christof Rasche Protokoll ↗