Christof Rasche
Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Abgeordneter, Sie zielen darauf ab, eine Antwort auf eine Frage zu erhalten, die heute noch gar nicht zu beantworten ist. Denn erstens ist nicht entschieden, dass es eine Reserve geben muss, und zweitens ist eine gesetzliche Regelung, die im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz getroffen werden müsste, die Grundlage dafür, sich einen Mechanismus dafür zu überlegen. Ich habe in meinen vorangegangenen Antworten ausgeführt, welche Mechanismen es bisher gab. Sigmar Gabriel hat einen Mechanismus entworfen, mit dem die Netzentgelte als eine Möglichkeit genutzt werden. Das ist ein Beispiel für das, was es schon gab. Wie das tagebaubetreibende Unternehmen RWE und der Bund zueinanderkommen, ist eine Frage, die das BMWE und RWE miteinander klären müssen. Erst einmal muss aber entschieden werden: Braucht es eine Reserve? Wenn ja, muss das KVBG novelliert werden. Auf dieser gesetzlichen Grundlage muss dann eine beihilferechtskonforme Maßnahme ergriffen werden.
