Dr. Volkhard Wille
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD greift Stiftungen und NGOs seit Jahren an. In diesem Kontext muss man wohl auch den vorliegenden Antrag zur Finanzierung der parteinahen Stiftungen sehen. Ich will vorwegsagen: Das ist ein diskussionswürdiges Thema, dem aber, wenn man in einer Rede Wörter wie „Gier“, „Besitz“, „Beute“, „Selbstbedienung“ gebraucht, ein hetzerischer Charakter verliehen wird. Ich empfinde das als völlig unangemessen und menschenunwürdig, wie Sie mit der engagierten Arbeit von vielen Hundert oder Tausend Menschen umgehen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Seit mindestens eineinhalb Jahren haben sich einige Parteien – wir erinnern uns auch an diverse Anträge der FDP – mit überflüssigen und übergriffigen Forderungen zur Einschränkung der Freiheit von Nichtregierungsorganisationen, Vereinen und Stiftungen darauf eingeschossen, die Zivilgesellschaft in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen zu diskreditieren. Die Zivilgesellschaft ist aus unserer Sicht das Rückgrat unseres Landes. Bundesweit gibt es über 650.000 Organisationen, die sich in ganz verschie-16.09.2026 denen Bereichen engagieren, von freiwilligen Feuerwehren über Flüchtlingshilfe bis hin zu Gesangsvereinen und Umweltverbänden. Die Zivilgesellschaft ist mit ihrem Engagement ein zentraler Anker der Demokratie, die wir mit aller Kraft gegen Angriffe verteidigen wollen. (Beifall von den GRÜNEN) Nun spielen die parteinahen Stiftungen eine besondere Rolle innerhalb der Stiftungslandschaft. Diese Sonderrolle muss entsprechend berücksichtigt werden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Februar 2023 gibt Hinweise dazu, wie man deren Förderung in den nächsten Jahren weiterentwickeln kann. Das wollen wir gerne tun. Eine pauschale Abschaffung aller Förderungen der parteinahen Stiftungen wäre der falsche Schritt. Denn auch diese Stiftungen leisten wertvolle Arbeit für gesellschaftliche Diskussionen und unsere Demokratie. Ich habe in meinem Leben viele Veranstaltungen von unterschiedlichen politischen Stiftungen jenseits meiner eigenen parteipolitischen Überzeugung besucht, da immer gute Erfahrungen gemacht und Anregungen daraus gezogen. Deshalb glaube ich, dass die gerade von der Kollegin Müller-Witt genannte Vielfalt der politischen Stiftungen und ihrer Arbeit wichtig ist. Das Bundesverfassungsgericht urteilte 2023 nicht das erste Mal zu den parteinahen Stiftungen. Im Urteil vom 14. Juli 1986 stellte es fest, dass die Arbeit der Stiftungen, insbesondere die politische Bildung, die Begabtenförderung und die Entwicklungszusammenarbeit, im öffentlichen Interesse liegt und damit auch förderwürdig ist. Die hier von der AfD getätigte Forderung, die Förderung der Stiftungen pauschal abzuschaffen, anstatt sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts genauer anzusehen und die Förderpraxis gegebenenfalls auf Gesetzesgrundlage zu stellen, ist ein klarer, durchschaubarer Plan der AfD, die politische Bildung zu schwächen. Die Stiftungen leisten wichtige Arbeit. Sie ermöglichen vielen jungen Menschen, insbesondere solchen mit geringen finanziellen Mitteln, ein Studium, eine Vernetzung mit Gleichgesinnten und eröffnen damit viele Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung. Auch tragen die Stiftungen zur wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskussion bei, indem sie Studien veröffentlichen. Sie tragen außerdem zur Demokratisierung im Ausland bei. Durch ihre Auslandspräsenz in diversen Ländern spielen sie außenpolitisch eine wichtige Rolle. Zudem ist zu betonen, dass die Stiftungen unabhängig von den Parteien sind. Sie sind finanziell und organisatorisch eigenständige Organisationen. Dass der Staat Organisationen finanziell unterstützt, die ihre politische Ausrichtung nicht verstecken, ist aus Landtag unserer Sicht völlig in Ordnung. So ermöglicht die staatliche Finanzierung parteinahen Stiftungen unabhängige Veranstaltungen und Forschungen, die nicht von einer Finanzierung durch zahlungskräftige, aber möglicherweise interessengeleitete Akteure abhängen. Diese Diskussion führen wir hier aber nicht zum ersten Mal. Sowohl für parteinahe Stiftungen als auch für sonstige Stiftungen, Vereine etc. der Zivilgesellschaft gilt: Die Förderung durch den Staat ist nicht an politische Unabhängigkeit gebunden. Das Neutralitätsgebot gilt für Behörden, nicht für die Zivilgesellschaft. Diese dürfen sich in ihrem Betätigungsfeld politisch äußern und sich zudem immer für die Wahrung der Demokratie, des Grundgesetzes und grundlegender Freiheiten einsetzen. Wer dies einschränken will, sägt an den Grundpfeilern der Demokratie und unseres Zusammenlebens. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD)
