Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Alles ist gesagt“ – das ist die Überschrift des Antrags, über den wir heute diskutieren. Ein wenig mag dies an das schöne Sprichwort von Karl Valentin erinnern: „Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.“ Karl Valentin wollte damit Diskussionen karikieren, die überflüssig, langatmig, ziellos erscheinen. Genau dies war aber die Diskussion der letzten Monate um einen sicheren digitalen Raum für unsere Kinder und Jugendlichen gerade nicht. Die Debatte war vielmehr von konstruktiven, fundierten Analysen geprägt, nicht von kurzfristigen Talking Points. Es gab etwa den Bericht der Expertenkommission von Familienministerin Prien auf Bundesebene oder die Expertenkommission von Ursula von der Leyen auf der EU-Ebene. Hier im Landtag haben wir im Juni eine Anhörung mit Experten unterschiedlicher Fachrichtungen durchgeführt. Bei allen Experten besteht Einigkeit in der Analyse der Ausgangslage: Kinder und Jugendliche wachsen heute wie selbstverständlich in einer digitalen Welt auf. Natürlich bieten soziale Medien Chancen wie Zugang zu Wissen, Vernetzung über Grenzen hinweg, Raum für Austausch, Ausdruck und Persönlichkeitsentwicklung. Sie gehören zur Lebenswirklichkeit dieser Generation. Aber wir alle kennen die Kehrseite dieser Medaille. Kinder und Jugendliche sind auf Plattformen besonderen Risiken ausgesetzt. Junge Menschen sind besonders von suchtfördernden, intransparenten Algorithmen und gezielter Aussteuerung von Werbung betroffen. Denn zur Social-Media-Wahrheit gehört: Die digitalen Räume sind nicht neutral, sie sind gestaltet. Sie sind so gestaltet, dass sie fesseln sollen: Autoplay, endloses Scrollen, Pushnachrichten. Das ist kein Zufall, das ist ein Geschäftsmodell. Den Plattformen geht es nicht um das Wohl junger Menschen. Es geht ihnen um den maximalen Profit, monetär wie politisch. Hinzu kommt eine zweite Dimension: Gefährliche, manipulierende Designs treffen auf gefährdende Inhalte. Ungefiltert und ungeschützt werden Kinder und Jugendliche mit Gewaltdarstellungen, pornografischen und extremistischen Darstellungen konfron-16.09.2026 tiert. Beides für sich ist schädlich, zusammenwirkend ist es eine toxische Mischung. Ich verstehe die Hilflosigkeit, die in vielen Familien herrscht, weil der Reiz der sozialen Netzwerke die junge Generation so stark in seinen Bann zieht. Wir müssen die Folgen sehr ernst nehmen, insbesondere mit Blick auf die psychische Gesundheit und emotionale Stabilität unserer Kinder. Genau deshalb reichen Lippenbekenntnisse nicht aus. Es braucht konkrete Maßnahmen. Betrachtet man, was uns die Experten zu den Handlungsnotwendigkeiten sagen, dann stellt man auch hierbei Einigkeit fest: Social-Media-Altersbeschränkungen sind ein sinnvolles Mittel zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Kinder haben gleichzeitig ein Recht auf digitale Teilhabe. Es muss weiterhin Raum für kindgerechte Alternativen bleiben. Medienkompetenzmaßnahmen sind sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Eltern und weitere Bezugspersonen elementar. Die Experten bestätigen damit den strategischen Ansatz, den die Landesregierung bereits seit Langem im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes verfolgt. Erstens: Schutz durch wirksame Regulierung und Plattformverantwortung. Zweitens: das Bekenntnis zum Recht junger Menschen auf digitale Teilhabe. Drittens: die Medienkompetenz als Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Bewegen im digitalen Raum. Wichtig ist: Wir müssen die Verantwortung dorthin verlagern, wo sie hingehört, nämlich zu den Plattformen. Wer an der Aufmerksamkeit von Kindern Geld verdient, muss auch Verantwortung für ihren Schutz übernehmen. Wir haben in den USA gesehen, dass die Gesellschaft dem Geschäftsgebaren der Plattformen nicht hilflos ausgeliefert ist. Unter dem Druck eines Gerichtsverfahrens hat Meta zugestimmt, rund 17 Milliarden US-Dollar an US-Bundesstaaten zu zahlen. Dieses Geld soll in Maßnahmen der Bundesstaaten zum Schutz der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen fließen. Gleichzeitig hat Meta grundlegenden Änderungen beim Design ihrer Plattformen zugestimmt. So hat sich Meta verpflichtet, tägliche Nutzungsbeschränkungen und nächtliche Sperren für jugendliche Nutzer der Plattformen einzuführen. Minderjährige sollen die Meta-Plattformen Instagram und Facebook künftig nur noch insgesamt zwei Stunden am Tag nutzen können. Dies zeigt: Auch in den USA hat sich der Wind gedreht. Machen wir in Europa uns nicht klein. Wir sind mit 450 Millionen Nutzerinnen und Nutzern immer noch ein sehr attraktiver Markt für diese großen Plattformen. Deswegen haben wir auch etwas in die Waagschale zu werfen. Wir können selbstbewusst sagen: Landtag Man kann hier Geld verdienen, aber nach unseren Regeln. Dabei gilt: Wir brauchen eine kraftvolle europäische Lösung, einen europaweit einheitlichen Mindeststandard für Altersgrenzen mit klaren Mitwirkungspflichten und Sanktionsmechanismen. Es ist gut, dass sich die EU-Kommission dieses Themas annimmt. Für morgen hat sie die Veröffentlichung des EU Kids Act angekündigt, und schon heute – das wurde bereits erwähnt – hat Frau von der Leyen Altersbeschränkungen gestaffelter Art angekündigt. Damit kommt aus Europa endlich das Signal an die Plattformen: Der Schutz junger Menschen vor den Risiken von Social Media hat Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen. Natürlich werden wir prüfen, ob der Ansatz der Kommission unseren Erwartungen an einen wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz gerecht wird. Denn bei allen regulatorischen Maßnahmen darf eines nicht vergessen werden: das Grundrecht junger Menschen auf digitale Teilhabe. Dies darf nicht unter die Räder kommen. Wenn sich kinder- und jugendgerechte Alternativen zu den bestehenden sozialen Netzwerken entwickeln lassen, dann darf man jungen Menschen diese Möglichkeit nicht durch eine pauschale Altersuntergrenze nehmen. Dieser Grundsatz spiegelt sich im Antrag der SPD nicht wider. Zwar wird in ihm das Recht auf digitale Teilhabe betont, dabei jedoch ausdrücklich eine pauschale Grenze von 13 Jahren gesetzt, ohne diese für altersentsprechende Alternativen zu öffnen. (Rodion Bakum [SPD]: Genau so wie bei Frau von der Leyen!) Der Antrag der SPD greift an dieser Stelle zu kurz. An einem weiteren Punkt wird in dem Antrag der SPD wiederum zu weit gegangen. Abseits der Forderungen zum Kinder- und Jugendmedienschutz wird auch die Regulierung der Social-Media-Nutzung von Erwachsenen in den Blick genommen. Ja, auch in diesem Bereich gibt es Risiken, auch dort gilt es etwa, genauer hinzuschauen, was Algorithmen mit dem öffentlichen Diskurs machen. Wir dürfen diese unterschiedlichen Diskussionen aber nicht vermischen und so verwässern. Regulatorische Maßnahmen sind nur ein Baustein. Bei allem gilt: Kein regulatorischer Ansatz wird ohne Medienkompetenz tragen. Wir müssen Kinder und Jugendliche daher befähigen, sich in dieser digitalen Welt zu orientieren und sicher in ihr navigieren zu können. Außerdem müssen wir Eltern unterstützen, damit sie ihre Kinder dabei kompetent begleiten können. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Nordrhein-Westfalen ist diesbezüglich schon seit Langem sehr gut aufgestellt. 16.09.2026 Da dieses Thema so wichtig ist, haben wir unsere Aktivitäten und Maßnahmen in dieser Legislaturperiode noch einmal verstärkt. Wir haben die Medienkompetenzförderung zu einem Schwerpunkt unserer Medienpolitik gemacht – neben stringenter Regulierung und konsequenter Rechtsdurchsetzung. Die Strategie der Landesregierung ist dabei umfassend: Medienkompetenzförderung verstehen wir als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe, die unterschiedliche Politikfelder berührt. Es ließen sich viele Projekte anführen, die Ausdruck dieses umfassenden Ansatzes sind. Nur wenige Beispiele seien im aktuellen Kontext genannt. Der aus dem Medienressort geförderte #DigitalCheckNRW unterstützt aktuell mit seinem Angebot gezielt Eltern und Medien, stellt Handreichungen bereit, bietet Elternabende sowie Unterstützung für pädagogische Fachkräfte an. Mit Angeboten wie „Stabil im Netz“ werden Eltern auch in ihrem Arbeitsumfeld mit Lernangeboten erreicht. In Freizeit und Schule werden Kinder und Jugendliche mit Games wie „Wer ist Bilal?“ Medienkompetenzangebote gemacht, die zugleich für Radikalisierung sensibilisieren. Angebote zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen wie der Medienkompetenz gehören zum Pflichtangebot der Volkshochschulen, die nach dem Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen gefördert werden. Natürlich ist die Medienkompetenzförderung in Lehrplänen und schulischen Strukturen fest verankert. Das vielleicht bekannteste Medienkompetenzprojekt, das gemeinsam mit der Landesanstalt für Medien vom Schulministerium umgesetzt wird, sind die Medienscouts NRW, die gestern zu einer großen Vernetzungsveranstaltung eingeladen haben. Der Kinder- und Jugendförderplan fördert aktuell 114 Projekte, um Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen in einer von Digitalisierung geprägten Welt zu stärken. Dies zeigt: Medienkompetenz steckt in einer Vielzahl von Maßnahmen und Aktivitäten der gesamten Landesregierung, insbesondere an den Schnittstellen zu Bildung, Jugend, Verbraucherschutz, aber auch zu weiteren Politikbereichen wie Gesundheit und Inklusion. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, wir teilen Ihre Analyse, und wir teilen viele Ihrer Ziele. Kinder und Jugendliche in sozialen Netzwerken besser zu schützen, ist eine der wichtigsten Aufgaben von Medienpolitik. Dafür bringen wir uns bereits seit Beginn der Debatte aktiv ein – im Länderkreis, im Bund und in Brüssel, aber immer mit Augenmaß. Wir wollen keine Überregulierung. Wir haben zudem die Kompetenzförderung ausgebaut und zeitgemäß aufgestellt, um sie mit regulato-Landtag rischen Maßnahmen gut verschränken zu können. Das, was im Antrag der SPD gefordert wird, setzt die Landesregierung bereits erfolgreich um. Daher ist dieser Antrag nicht erforderlich. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
