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Benjamin Rauer

GRÜNE 16.09.2026 Sitzungen 18/129

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Mal wieder stellt die AfD einen Antrag zu ihrem angeblichen Kompetenzthema – mit dem Ziel, Hass, Hetze, Fehlinformationen zu verbreiten. Das Recht auf Asyl ist eine Frage des Schutzes und der Sicherheit hilfesuchender Menschen und nicht der inneren Sicherheit und Gefahrenabwehr, wie es die AfD in diesem Antrag erneut suggeriert. (Christian Loose [AfD]: Wenn Sie Kriminelle schützen wollen, dann machen Sie das!) Eine nachhaltige Fluchtpolitik muss von Humanität und Rechtsstaatlichkeit geprägt sein und den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Frauen, Männer, Familien, Kinder, queere Menschen, Menschen mit Behinderung oder Erkrankungen suchen in Nordrhein-Westfalen Schutz vor Krieg, Verfolgung und Not. (Christian Loose [AfD]: Oder vor der Polizei aus dem eigenen Land!) Ihre unterschiedlichen Lebensrealitäten und besonderen Schutzbedarfe erfordern eine verantwortungsvolle Politik. Daher ist es konsequent, dass Nordrhein-Westfalen die Zuständigkeit für den Bereich „Flucht“ im Chancen- und Familienministerium angesiedelt hat. Denn dort stehen unter anderem die Belange von Frauen, Kindern, Familien und Gleichstellung im Fokus. Diesen Ansatz verfolgte bereits die schwarz-gelbe Vorgängerregierung. Die schwarzgrüne Landesregierung setzt diesen Ansatz in der aktuellen Legislaturperiode fort. Das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung gilt auch im Rahmen der Aufsicht und Zusammenarbeit des Landes mit den kommunalen Ausländerbehörden. Die kommunalen Ausländerbehörden sind nah am Menschen und kennen die Lebensrealitäten in der jeweiligen Kommune besser als eine zentralisierte Stelle. Daher sind sie für Aufenthaltsrechtsfragen zuständig. Das Land macht durch die Zentralen Ausländerbehörden das Angebot der Amtshilfe – insbesondere für den Bereich der Rückführung. Anders, als Sie es in Ihrem Antrag darstellen, gibt es Bundesgesetze, nach denen die kommunalen Ausländerbehörden sich richten müssen. Natürlich bedeutet die kommunale Selbstverwaltung nicht, dass Kommunen Sonderregelungen außerhalb des Aufenthaltsrechts schaffen können. Wir brauchen einen Rechtsstaat, der seine Entscheidung durchsetzt. Wir dürfen aber die Menschen-Landtag würde und die Rechte der Menschen, über die diese Entscheidungen getroffen werden, nicht ausblenden, nur weil sie nicht in das eigene politische Narrativ passen. Den Antrag lehnen wir natürlich ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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