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Dietmar Brockes

FDP 16.09.2026 Sitzungen 18/129

Mit dem Nordrhein-Westfälischen Windenergieflächenbedarfsgesetz legt die Landesregierung nun ihren inzwischen dritten Versuch vor, den Ausbau der Windenergie rechtssicher zu steuern. Nach Landesentwicklungsplan und Landesplanungsgesetz folgt jetzt also ein weiteres Reparaturgesetz. Anlass ist offenkundig das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zum Regionalplan Ruhr Landtag und die Sorge, dass weitere Regionalpläne vor Gericht scheitern könnten. Genau diese Unsicherheit hätte man vermeiden können, wenn Schwarz-Grün die bundesrechtlichen Vorgaben von Anfang an sachlich, unideologisch und mit Augenmaß umgesetzt hätte. Inhaltlich enthält der Gesetzentwurf einige sinnvolle Regelungen. Er übernimmt die bundesrechtlichen Flächenziele: 1,1 Prozent der Landesfläche bis Ende 2027 und 1,8 Prozent bis Ende 2032. Diese Ziele werden verbindlich auf die sechs Planungsregionen verteilt. Das Zwischenziel für 2027 begrüßen wir ausdrücklich. Es schafft Klarheit, nimmt Zeitdruck aus den Verfahren und entspricht dem, was der Bund ohnehin vorsieht. Auch die vorgesehenen Verfahrensstraffungen sind richtig. Wenn ein Regionalplan gerichtlich aufgehoben wird oder Flächenziele unterschritten werden, muss schnell reagiert werden können. Niemandem ist geholfen, wenn durch rechtliche Fehler die räumliche Steuerung verloren geht und Windenergie im gesamten Außenbereich wieder privilegiert möglich wird. Planungssicherheit ist im Interesse von Kommunen, Projektierern, Bürgerinnen und Bürgern und nicht zuletzt der Akzeptanz vor Ort. Gerade für Investitionen in Netze, Speicher und Erzeugung brauchen Unternehmen verlässliche Entscheidungen statt politisch verursachter Schwebezustände über Jahre hinweg. Positiv bewerten wir auch, dass Flächenüberschüsse künftig zwischen Planungsregionen übertragen werden können. Wenn eine Region mehr geeignete Flächen ausweist und eine andere ihr Ziel nicht erreicht, ist ein vertraglicher Ausgleich vernünftig. Genau diese Flexibilität haben wir Freie Demokraten bereits bei früheren Steuerungsversuchen eingefordert. Dass auch zusätzliche kommunale Positivplanungen angerechnet werden können, erhöht ebenfalls die praktische Handlungsfähigkeit. Aber man muss klar sagen: Wirklich neu ist das alles nicht. Der Regelungsgehalt entspricht weitgehend dem, was die Landesregierung schon über den Landesentwicklungsplan versucht hat. Jetzt wird derselbe Ansatz in Gesetzesform gegossen, um größere Rechtssicherheit zu schaffen. Das kann man machen. Es zeigt aber zugleich, wie wenig belastbar die bisherige Konstruktion war. Schwarz-Grün produziert erst Unsicherheit und legt anschließend ein Gesetz vor, um die Folgen der eigenen Steuerungspolitik abzusichern. Dabei braucht Nordrhein-Westfalen keine immer neue Regulierungsschicht, sondern einen stabilen Rahmen, der Investitionen ermöglicht und kommunale Gestaltungsspielräume respektiert. 16.09.2026 Wer Akzeptanz für Windenergie will, muss regionale Unterschiede ernst nehmen, Verfahren planbar machen und Konflikte vor Ort lösen, statt sie durch ständig wechselnde landesplanerische Vorgaben neu zu erzeugen. Wir werden deshalb in der Beratung genau darauf achten, dass aus dem notwendigen rechtlichen Sicherheitsnetz kein neues bürokratisches Korsett wird. Inhaltlich haben wir an den vorgesehenen Instrumenten nichts Grundsätzliches auszusetzen. Entscheidend bleibt aber: Windenergie braucht verlässliche Regeln, geeignete Flächen, schnellere Verfahren und Akzeptanz – keine immer neuen politischen Reparaturschleifen. Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir zu.

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