Julia Kahle-Hausmann
Mit der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz ist eine Anpassung des nordrhein-westfälischen Landesjagdrechts notwendig geworden. Der vorliegende Gesetzentwurf greift diesen Handlungsbedarf auf und schafft eine Grundlage für die weitere Beratung. Wir begrüßen, dass Zuständigkeiten geklärt, Verfahren vereinheitlicht und die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildtiermanagement stärker eingebunden werden sollen. Entscheidend wird nun sein, ob die Regelungen rechtssicher, praktikabel und für alle Beteiligten nachvollziehbar ausgestaltet werden. Dabei werden wir insbesondere über das künftige Wolfsmonitoring, die Kommunikation mit den Weidetierhalterinnen und Weidetierhaltern sowie über verlässliche Verfahren beim Umgang mit schadstiftenden Wölfen sprechen müssen. Wir freuen uns deshalb darauf, den Gesetzentwurf im zuständigen Ausschuss gründlich und sachlich zu beraten.
