Christof Rasche
Frau Ministerin, bitte sehr. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Abgeordneter, im Moment ist nicht klar, ob es einen Reservebetrieb geben muss. Dementsprechend ist auch noch keine Änderung im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz vorgenommen worden. Damit ist genau die Frage, die Sie adressieren, noch nicht regelbar, weil es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt. Die wäre notwendig, um dann überhaupt abzuleiten, wie man es umsetzt. In der Vergangenheit wurden Kosten für eine Braunkohlereserve tatsächlich über die Netzentgelte umgelegt. Auch die aktuelle Regelung im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz sieht vor, dass die Kosten eines Reservebetriebs von Braunkohleanlagen in der zeitlich gestreckten Stilllegung über die Netzentgelte umgelegt werden können. Aber es ist eben derzeit noch offen, ob auch die Kosten für einen möglichen Reservebetrieb der letzten drei Braunkohlekraftwerke im Rheinischen Revier über die Netzentgelte umgelegt werden. Ich habe Ihnen gerade als ein Beispiel genannt, wie das in der Vergangenheit gemacht wurde, dass sozusagen ein Mechanismus geschaffen wurde, der diesen Reservebetrieb über Netzentgelte geregelt hätte. Der wurde damals aber nie gezogen.
