Thomas Nückel
Danke, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, meine Frage ist: Wie bewertet die Landesregierung die Verlegung oder Vertagung der Veröffentlichung des Evaluationsberichts? Wurde da nicht absehbar gegen die Gesetzeslage von § 47 und § 54 KVBG verstoßen?
