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Christof Rasche

16.09.2026 Sitzungen 18/129

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/21209. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion der AfD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag Drucksache 18/21209 abgelehnt. Wir kommen zu: 10 Fragestunde Mündliche Anfragen Drucksache 18/21377 Mit der Drucksache 18/21377 liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 80, 81 und 82 vor. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 94 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung die Fragestellerin bzw. der Fragesteller bis zu drei Zusatzfragen und nach Beantwortung der Mündlichen Anfrage jedes andere Mitglied des Landtages bis zu zwei Zusatzfragen stellen kann. Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen und dürfen jeweils nur eine einzelne, nicht unterteilte Frage enthalten. Ich rufe die Mündliche Anfrage 80 der Abgeordneten Ralf Witzel und Dietmar Brockes von der FDP-Fraktion auf. 16.09.2026 Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Frau Ministerin Neubaur antworten wird. Wir beginnen mit der Antwort. Frau Ministerin, bitte sehr. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In ihrer Mündlichen Anfrage thematisiert die FDP-Fraktion die Kosten eines etwaigen Reservebetriebs von Braunkohleanlagen nach 2030 im Rheinischen Revier. Zu dieser Thematik hat die FDP-Fraktion eine schriftliche Berichtsanfrage für die Sitzung des Haushaltsund Finanzausschusses am 10. September 2026 gestellt. Die Landesregierung hat in ihrem schriftlichen Bericht daraufhin ausführlich den Sachverhalt geschildert. Ich kann an dieser Stelle nur die Punkte wiederholen, die wir auch im Bericht dargestellt haben. Ich möchte kurz den allgemeinen Rahmen zum Ausstieg aus der Braunkohleverstromung skizzieren und darlegen, was aus Sicht der Landesregierung entscheidend ist. Zur Genese: Das Kohleausstiegsgesetz wurde im Jahr 2020 vom Bundestag beschlossen. Der Bundestag hatte die Empfehlungen der sogenannten Kohlekommission zur schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung in Deutschland bis 2038 umgesetzt. Eine regelmäßige Evaluation der Maßnahmen wurde bereits damals gesetzlich verankert. Im Oktober 2022 hat mein Ministerium mit dem Bundeswirtschaftsministerium und der RWE AG eine Verständigung zum vorgezogenen Braunkohleausstieg im Jahr 2030 im Rheinischen Revier getroffen. Diese Verständigung wurde unter sorgfältiger Abwägung der drei Dimensionen des energiepolitischen Zieldreiecks, das auf eine sichere, wirtschaftliche sowie klima- und umweltverträgliche Energieversorgung abzielt, getroffen. Die Vereinbarung hat gleichzeitig Klarheit für die Region und insbesondere für die von einer drohenden Umsiedlung betroffenen Menschen geschaffen. Denn durch das Vorziehen des Braunkohleausstiegs auf 2030 konnte die Braunkohlemenge so weit reduziert werden, dass im Tagebau Garzweiler der dritte Umsiedlungsabschnitt mit den Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath sowie die Holzweiler Höfe erhalten bleiben. Die Vereinbarung sieht unter anderem vor, dass die letzten drei RWE-Braunkohlekraftwerke statt 2038 bereits Ende 2030 vom Netz gehen. Landtag Zugleich diente die Vereinbarung dazu, die Versorgungssicherheit vor dem Hintergrund der angespannten Situation im Herbst 2022 infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine zu stärken, indem die geplante Außerbetriebnahme der Kraftwerksblöcke Neurath D und Neurath E zum 31.12.2022 als Beitrag zur Versorgungssicherheit temporär bis zum 31. März 2024 ausgesetzt wurde. Die Eckpunktevereinbarung wurde intensiv wissenschaftlich begleitet. Um eine transparente und unabhängige Entscheidungsgrundlage zu erhalten, wurden von der Landesregierung drei Gutachten in Auftrag gegeben, die jeweils unterschiedliche Fragestellungen im Hinblick auf einen Braunkohleausstieg 2030 in Nordrhein-Westfalen und einen potenziellen Erhalt der Ortschaft Lützerath in den Blick nahmen. Im Fokus standen dabei energiewirtschaftliche, tagebauplanerische sowie wasserwirtschaftliche Aspekte. Im Rahmen der Eckpunktevereinbarung wurde festgestellt, dass der Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier mit dem Zubau moderner, flexibler und wasserstofffähiger Gaskraftwerke einhergehen muss. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte im Rahmen der Eckpunktevereinbarung zugesagt, den Bau flexibler, wasserstofffähiger Gaskraftwerke zu ermöglichen und hierzu den erforderlichen Rahmen zu schaffen. RWE hatte in diesem Zusammenhang zugesagt, wasserstofffähige Gaskraftwerke an den Standorten seiner Braunkohlekraftwerke in NRW zu errichten, sofern die Rahmenbedingungen stimmten. Leider kam es bei der geplanten Kraftwerksstrategie immer wieder zu Verzögerungen. Es ist kein Geheimnis, dass wir als Landesregierung uns eine frühere Umsetzung gewünscht hätten und uns gegenüber dem Bund dafür eingesetzt haben. Doch den Zeitverzug können wir nicht mehr rückgängig machen. Entscheidend ist, dass mit dem Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz jetzt endlich erstmals ein Kapazitätsmarkt als Investitionsrahmen in Deutschland für das Zieljahr 2031 geschaffen wurde, um Investitionen in neue steuerbare Kapazitäten anzureizen. Im Rahmen des Ausschreibungssegments für Langzeitkapazitäten sollen noch in diesem Jahr an zwei Gebotsterminen insgesamt 9 GW reduzierte Leistung ausgeschrieben werden. Weitere Ausschreibungen sind für die Jahre 2027 und 2029 vorgesehen. Das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz sieht verschiedene Evaluierungs- und Überprüfungspflichten vor. Die Überprüfungspflichten sind sehr umfangreich. Unter anderem sollen die Auswirkungen des Braunkohleausstiegspfads auf die Versorgungssicherheit, auf die Klimaschutzziele und auf die Strompreise evaluiert werden. Im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Überprüfung soll weiterhin entschie-16.09.2026 den werden, ob Braunkohleanlagen im Rheinischen Revier in eine Reserve bis 2033 überführt werden sollen. Diese Überprüfungspflichten liegen in der ausschließlichen Zuständigkeit des Bundes. Eine Beteiligung der Landesregierung ist gesetzlich nicht vorgesehen, und die Landesregierung wurde bisher auch nicht eingebunden. Der Bund hat jetzt entschieden, dass die Prüfung der Notwendigkeit eines möglichen Reservebetriebs weitere Zeit in Anspruch nehmen wird, weil die Ergebnisse der ersten beiden Ausschreibungsrunden nach dem Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz abgewartet werden sollen. Auch wenn es die FDP-Fraktion anders darstellen möchte: Die Entscheidung, ob es nach 2030 im Rheinischen Revier einen Reservebetrieb geben wird, ist noch offen. Die FDP-Fraktion möchte wissen, welche zusätzlichen Kosten durch einen Reservebetrieb entstehen und wer diese Kosten trägt. Diese Frage kann die Landesregierung nicht beantworten. Denn das Einsatzregime und die Entschädigungsregelung für einen möglichen Reservebetrieb der drei letzten Braunkohleanlagen im Rheinischen Revier – Niederaußem K, Neurath F sowie Neurath G – ist gesetzlich aktuell nicht geregelt. Sofern die Bundesregierung die Entscheidung treffen sollte, dass der Reservebetrieb dieser Anlagen bis längstens 2033 energiewirtschaftlich erforderlich ist, müsste das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz also angepasst werden. Die Landesregierung kann jedoch sicher ausschließen, dass der Landeshaushalt durch einen etwaigen Reservebetrieb belastet werden würde. Die Vorhaltung von Braunkohleanlagen außerhalb des Strommarkts ist grundsätzlich eine Maßnahme, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu sichern. Eine solche Maßnahme kann grundsätzlich nicht über den Haushalt eines Bundeslandes finanziert werden. Im Oktober 2022 hat mein Ministerium mit dem Bundeswirtschaftsministerium und der RWE AG eine Verständigung zum vorgezogenen Braunkohleausstieg 2030 im Rheinischen Revier getroffen. Diese Verständigung wurde mit Blick auf unsere Klimaziele, die Versorgungssicherheit in einem Industrieland und die Menschen im Rheinischen Revier, die damit Klarheit und Sicherheit bekommen haben, getroffen. Die Umsetzung erfolgte anschließend im Bundesgesetz. Der Vorwurf der FDP-Fraktion im Antrag, dass vertragliche Vereinbarungen zum vorgezogenen Braunkohleausstieg getroffen wurden, ohne auch nur ansatzweise mögliche Folgekosten eines Scheiterns einzukalkulieren, geht daher ins Leere. Denn die Landtag FDP-Fraktion im Bund hat selbst zusammen mit den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier im Deutschen Bundestag eingebracht. Mit 523 Ja- zu 92 Neinstimmen, also mit einer großen Mehrheit, hat der Bundestag am Donnerstag, 1. Dezember 2022, diesen Gesetzentwurf und damit den Braunkohleausstiegspfad im Rheinischen Revier bis 2030 beschlossen. Die FDP hätte also an dieser Stelle ein konkretes Vergütungsregime für den möglicherweise notwendigen Reservebetrieb in den Gesetzentwurf einbringen können. Ganz offenbar hielt aber keine der damaligen regierungstragenden Fraktionen dies für notwendig. – Vielen Dank. (Ina Blumenthal [SPD]: Wir schon!)

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