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Christof Rasche

16.09.2026 Sitzungen 18/129

Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Abgeordneter, erstens wird hier kein Kraftwerk vom Netz gehen, wenn die Versorgungssicherheit gefährdet ist. Zweitens entspricht die Rechnung, die Sie aufmachen, nicht dem, was in der Realität der Energiewirtschaft stattfindet. Sie unterstellen, dass die wasserstofffähigen Gaskraftwerke die Braunkohleleistung oder die Kohleleistung eins zu eins ersetzen müssen, und stellen damit das Bild in den Raum, dass Braunkohle die einzige Möglichkeit ist, Kapazitäten für die Energieversorgungssicherheit zur Verfügung zu stellen. Es gibt einen massiven Zubau von Erneuerbaren, es gibt im Markt wunderbar funktionierende Speicher. Deswegen funktioniert es nicht, die Leistung der wasserstofffähigen Gaskraftwerke eins zu eins neben die Leistung der Braunkohle zu stellen. Außerdem ist im StromVKG verankert, dass die wasserstofffähigen Gaskraftwerke in einem erneuerbaren Energieversorgungssystem flexibel zugeschaltet werden können. Das ist das Gegenteil dessen, was Landtag Braunkohlekraftwerke in der Energieversorgung leisten.

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