Michael Röls
Wenn ich durch NRW fahre und sich die Rotoren in der Ferne drehen, dann sehe ich nicht einfach nur ein Windrad. Ich sehe Energiesicherheit und Energieunabhängigkeit. Ich sehe Arbeitsplätze, die in unserer Region entstehen. Ich sehe Strom, der direkt bei uns sauber für uns produziert wird. Allein im ersten Halbjahr 2026 haben wir in Nordrhein-Westfalen 313 neue Windenergieanlagen mit rund 2.004 Megawatt Leistung genehmigt. 4.077 Anlagen sind derzeit mit einer Leistung von 9.630 MW in ganz NRW in Betrieb. Und wo Genehmigungsverfahren vor wenigen Jahren noch im Schnitt 25 Monate gedauert haben, sind es heute nur noch 11 – manche Verfahren schaffen es sogar unter einem Jahr. Das ist kein Zufall, das ist das Ergebnis harter, konsequenter Arbeit hier in Nordrhein-Westfalen. Wir haben Verfahren entbürokratisiert, wir haben Kommunen und Bezirksregierungen an einen Tisch geholt. In einer gemeinsamen Kraftanstrengung haben alle 6 Planungsregionen die bundesrechtlichen Flächenbeitragswerte für das Jahr 2032 bereits erfüllt und gut 1,8% der Landesfläche für die Energiewende ausgewiesen und somit die räumliche Steuerung und Flächenbereitstellung für einen beschleunigten Ausbau der Windenergie miteinander verbunden. All das wirkt. Darauf können wir stolz sein. Und genau deshalb tragen wir heute eine besondere Verantwortung, diese Erfolgsgeschichte auch rechtlich abzusichern. Seit 2022 haben wir Nordrhein-Westfalen vom Energiewende-Lowperformer zum Leistungsträger des Windenergieausbaus in der Bundesrepublik entwickelt. Dabei sind wir nicht mit dem Kopf durch die Wand vorgegangen, sondern haben uns der Verbindung von Ambition und Akzeptanz verschrieben. Mit dem Bürgerenergiegesetz profitieren Kommunen und die Menschen vor Ort 16.09.2026 verbindlich finanziell von neuen Windenergieprojekten. Das ist eine weitere wichtige Säule für die Akzeptanz des Windenergieausbaus in NRW. Akzeptanz entsteht auch, wenn der Ausbau nach klaren Kriterien gesteuert wird. Deswegen war es richtig, die regionalen Teilflächenziele für 2032 bereits 7 Jahre vor der Frist auszuweisen. So wurde rasch eine räumliche Steuerung sichergestellt und gleichzeitig die notwendige Fläche für den Windenergieausbau bereitgestellt. Das NRW-WindBG ist nun ein Resilienz-Paket für den räumlich gesteuerten Windenergie-Boom in NRW. Der Bundesgesetzgeber räumt unseren Planungsregionen eine Fortwirkung für von Gerichten für unwirksam erklärten Planungen von einem Jahr ein. Allerdings kann auch bei einem zeitlichen straffen Verfahren durch die Träger der Regionalplanung nicht sichergestellt werden, dass innerhalb dieser Jahresfrist eine neue Planung zeitgerecht abgeschlossen wird. Das NRW-WindBG bietet den Planungsregionen einen Instrumentenkasten, um die räumliche Steuerung des Ausbaus zwischen Ablauf der bundesrechtlichen Jahresfrist und Abschluss einer nachgebesserten Regionalplanung sicherzustellen. Wichtig ist, dass Planungsregionen, sollte die Windflächenplanung von gerichtlichen Unwirksamkeitsbeschlüssen betroffen sein, schnellstmöglich wieder ihren Flächenbeitragswert für den Flächenzielwert 2032 ausweisen. Das ist wichtig für die Resilienz der räumlichen Steuerung, damit auch für den Fall einer Beklagung anderer Regionalpläne ein Flächenüberhang schnell wieder aufgebaut wird. Aber auch wichtig für die Akzeptanz des Ausbaus und die Resistenz unseres Energiesystems, dass der Windenergieausbau in allen Regionen vorangeht und alle Landesteile ihren Beitrag leisten. Nordrhein-Westfalen wird allem Bundespolitischen Gegenwind zum Trotz Zugpferd der Energiewende in Deutschland bleiben. Das NRW-WindBG ist keine Rolle rückwärts, sondern soll die räumliche Steuerung des Windenergieausbaus robuster gestalten. Unsere Ambition schmälert es nicht. Wir freuen uns auf das parlamentarische Verfahren und die Beratungen im Ausschuss.
