Enxhi Seli-Zacharias
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nordrhein-Westfalen hat kein Erkenntnisproblem, Nordrhein-Westfalen hat ein Führungsproblem. Seit Jahren erleben wir bei den kommunalen Ausländerbehörden eine Serie von Korruptionsfällen, Amtsmissbrauch und organisatorischen Missständen. In Köln wurde eine leitende Mitarbeiterin wegen Bestechlichkeit, Falschbeurkundung und Beteiligung an Schleusungen zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. In Gladbeck wurde ein Mitarbeiter wegen Untreue in 310 Fällen verurteilt. Dann der Luxusschleuserkomplex – dürfte der CDU bekannt sein –: Düren, Rhein-Erft-Kreis, Kerpen, Solingen – Hunderte Aufenthaltstitel stehen im Zusammenhang mit dem Verdacht rechtswidriger Entscheidungen. 2025 folgten Grevenbroich – der Verdacht: Aufenthaltstitel gegen Geld – und Duisburg mit dem Verdacht, dass die Termine gegen Geld vermittelt wurden. 2026 folgte Bielefeld mit inzwischen 26 Korruptionsverdachtsfällen. Dann kommt heute der Skandal um die sogenannten Coesfeld-und-Unna-Listen hinzu. Rund 6.800 ausreisepflichtige Personen wurden überprüft. Bei etwa 2.100 Personen lagen polizeiliche Erkenntnisse vor. Insgesamt geht es um sage und schreibe 12.000 Straftaten. Was geschah in Köln? Die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld bot Unterstützung bei der Beschaffung von Passersatzpapieren für 471 ausreisepflichtige Personen an. Statt diese Unterstützung konsequent zu nutzen, wurde bei einem Teil der Betroffenen ein Bleiberechtsprogramm verfolgt. Bei 218 dieser 471 Personen gab es eine sogenannte Bleiberechtsperspektive. Bei 119 lagen polizeiliche Erkenntnisse vor. Eine Bleiberechtsperspektive für Ausreisepflichtige wohlgemerkt! Das ist der Punkt, an dem aus Verwaltungsversagen politische Verantwortung wird. Es entsteht der Eindruck, dass kommunale Behörden bei der Durchsetzung vollziehbarer Ausreisepflichten weitestgehend nach eigenen Vorstellungen handeln können. 16.09.2026 Wer hat die Fachaufsicht inne? Heute ist es die grüne Ministerin Schäffer – vorher war es Ministerin Paul – als oberste Ausländerbehörde, aber auch ein Ministerpräsident Wüst macht sich einen gewaltig schlanken Fuß. Die eminent wichtigen Abteilungen „Flucht“ und „Integration“ überließ er in einem seltsam zusammengestellten Ministerium ausgerechnet den Grünen. Innenminister Reul freut das sicherlich – das habe ich hier bei anderer Gelegenheit mehrfach gesagt –, denn so kann er sich schön aus der Affäre ziehen. Dass dieser Bereich in denkbar schlechten Händen ist, wird von Tag zu Tag deutlicher. Hinzu kommen CDU-Abgeordnete im Integrationsausschuss, die sich ihrem Schicksal ergeben haben und mittlerweile von grünen Aktivistinnen kaum noch zu unterscheiden sind. Hiermit muss Schluss sein. Beim Ausländerrecht reden wir zuvorderst über ein Abwehrrecht des Staates, weshalb diese Abteilung ins Innenministerium gehört. Wir legen heute einen klaren Gegenentwurf zum angerichteten Chaos vor. Dazu nenne ich einige zentrale Punkte. Erstens. Die Zentralen Ausländerbehörden müssen grundsätzlich für die gesamte Aufenthaltsbeendigung zuständig sein. Zweitens. Sobald eine Ausreisepflicht vollziehbar ist und die freiwillige Ausreise ausbleibt, muss der Fall automatisch und unverzüglich auf die Zentralen Ausländerbehörden übergehen. Drittens. Identitätsklärung, Passersatzbeschaffung und die gesamte Rückführungsorganisation gehören in eine Hand. Das ist ganz wichtig. Ich nenne nur das Stichwort „Solingen“. Viertens. Die fünf bestehenden ZABs müssen massiv gestärkt und mittelfristig auf zehn Standorte erweitert werden. Fünftens. Wir brauchen endlich eine wirksame Korruptionsprävention in den Ausländerbehörden: Vier-Augen-Prinzip, regelmäßige Aktenkontrollen, Rotationsprinzip und eine lückenlose digitale Dokumentation. Sechstens. Der Coesfeld-Unna-Komplex muss vollständig aufgeklärt werden. Dabei ist insbesondere zu klären, ob es zu Rechtsverstößen gekommen ist. Wir gucken gleich in der Fragestunde, inwieweit unsere Mündliche Anfrage hierzu einiges aufklären kann. Zum Schluss will ich noch unmissverständlich sagen: Durch ein kommunales Bleiberechtsprogramm darf eine vollziehbare Ausreisepflicht nicht politisch ausgehebelt werden. Die Durchsetzung geltenden Rechts darf nicht zu einem sozialpolitischen Wunschkonzert verkommen, auch nicht im linksgrünen Köln. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) Landtag
